Weilerswist kompakt

I m neu gewählten Kreistag des Kreises Euskirchen kommt es zu einem Zusammenschluss: Die beiden UWV-Abgeordneten Uwe Wegner (Weilerswist) und Andreas Bühl (Bad Münstereifel) schließen sich der SPD-Kreistagsfraktion an. “Im neuen Kreistag kommt es darauf an, dass wir die Herausforderungen mit gebündelten Kräften angehen. Wir wollen gute Politik für alle 200.000 Menschen im Kreis Euskirchen machen. Mit Uwe Wegner und Andreas Bühl gibt es große Schnittmengen zu den inhaltlichen Fragen der kommenden Jahre und ein gemeinsames Verständnis, wie wir die Herausforderungen im Sinne der Menschen angehen wollen. Mit dem Zusammenschluss wird auch deutlich, dass ein gemeinsames Arbeiten über Parteigrenzen im Sinne der Menschen möglich ist”, berichtet Thilo Waasem, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. “Auch in Zukunft wird die Stimme der UWV im Kreistag wahrnehmbar sein und wir werden auch weiterhin mit Entschlossenheit Politik für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Euskirchen machen.”, ergänzt Uwe Wegner, Kreistagsabgeordneter für die UWV. Damit widerspricht er auch entschieden einzelnen Gerüchten, wonach die UWV auf Kreisebene ihre Eigenständigkeit aufgeben würde. Für beide Parteien des Zusammenschlusses steht fest: Gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen im Kreistag und dem erneut gewählten Landrat Ramers wollen SPD und UWV eine Kultur des gemeinsamen Arbeitens über Fraktionsgrenzen im Sinne der Menschen im Kreis Euskirchen pflegen.

Wie kommt man eigentlich in den Stadt-/Gemeinderat oder Kreistag? In jeder Stadt oder Gemeinde gibt es Menschen, die sich für ihre Mitbürger einsetzen. Sie sprechen darüber, was in der Stadt besser werden kann – zum Beispiel neue Spielplätze, sichere Wege usw.; Diese Menschen nennt man Ratsmitglieder oder – wenn es um mehrere Orte zusammen geht – Mitglieder des Kreistags. Aber wie kommt man da überhaupt hin? Wählen – die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger Alle paar Jahre dürfen die Menschen in der Stadt wählen, wer sie im Rat oder Kreistag vertreten soll. Diese Wahl nennt man Kommunalwahl. Die Leute, die wählen dürfen, nennt man wahlberechtigt. Das heißt: Sie müssen in der Stadt oder im Dorf wohnen, und sie müssen alt genug sein, um mitbestimmen zu dürfen. In manchen Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, dürfen sogar schon Jugendliche ab 16 Jahren mitwählen. Das ist besonders, denn bei anderen Wahlen (z. B. Bundestagswahlen) darf man das oft erst ab 18 Jahren. So können junge Menschen früher mitreden, was in ihrer Stadt wichtig ist! Selbst kandidieren – also sich aufstellen lassen Wenn jemand nicht nur mitwählen, sondern selbst mitentscheiden möchte, kann er oder sie kandidieren – also sagen: „Ich möchte im Stadtrat oder Kreistag mitarbeiten!“ Das nennt man das passive Wahlrecht. Aber das geht erst ab 18 Jahren. Dann darf man sich selbst wählen lassen und in den Rat einziehen, wenn genug Menschen für einen stimmen. Was passiert nach der Wahl? Wenn alle Stimmen gezählt sind, steht fest, wer gewählt wurde. Die gewählten Personen bekommen dann einen Brief, in dem steht: „Herzlichen Glückwunsch! Du bist gewählt. Nimmst du die Wahl an?“ Wenn sie Ja sagen, dürfen sie anfangen. Bei einem ersten Treffen, der sogenannten konstituierenden Sitzung, werden alle neuen Ratsmitglieder feierlich begrüßt und müssen versprechen, ihre Aufgaben ehrlich und gut zu machen. Nicht jeder darf Mitglied im Rat sein Es gibt aber auch Menschen, die nicht gleichzeitig im Rat sitzen dürfen – zum Beispiel, wenn sie schon in der Stadtverwaltung arbeiten und dort wichtige Entscheidungen treffen. Das nennt man „Unvereinbarkeit“ oder auf schwer gesagt: Inkompatibilität. Damit will man verhindern, dass jemand zwei Rollen auf einmal hat, die sich gegenseitig beeinflussen könnten. Denn im Rat soll es gerecht und ehrlich zugehen! Zusammengefasst Die Menschen in der Stadt und Gemeinde wählen, wer im Rat oder Kreistag sitzt. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen schon mitwählen. Wer selbst mitmachen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Nach der Wahl gibt es eine feierliche Begrüßung für alle neuen Mitglieder. Nicht alle dürfen mitmachen – z. B. wer sonst bei der Stadt wichtige Entscheidungen trifft.

Die Unabhängige Wähler-Vereinigung Weilerswist (UWV) zeigt sich enttäuscht und zunehmend irritiert über die bislang ausgebliebene Resonanz anderer im Rat vertretenen F raktionen sowie des künftigen Bürgermeisters. Auf ihre öffentliche Mitteilung zur Konstituierung der Fraktion und zur Vorbereitung der kommenden Ratsperiode gab es keinerlei Reaktion. Trotz der ausdrücklich erklärten Bereitschaft der UWV , frühzeitig mit allen demokratischen Kräften das Gespräch zu suchen und gemeinsame Perspektiven für die politische Arbeit im Rat zu entwickeln, blieben ernsthafte Reaktionen bislang aus. Diese auffällige Zurückhaltung wirft aus Sicht der UWV die Frage auf, warum eine unabhängige und bürgernahe Gruppierung bereits vor Beginn der neuen Ratsperiode von einem Großteil des neuen Rates offenkundig ausgegrenzt wird. Besonders befremdlich erscheint der UWV, dass sie erst über Umwege erfahren musste, dass zwischen einzelnen Fraktionen offenbar bereits Gespräche und Abstimmungen über die zukünftige Zusammenarbeit vereinbart wurden. Offizielle Informationen oder Einladungen zu solchen Gesprächen wurden an die UWV bisher nicht übermittelt. „Gerade zu Beginn einer neuen Legislaturperiode sollten Offenheit, Fairness und Transparenz die Grundlage der politischen Kultur sein“, betont Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner . „Wenn Entscheidungen oder Absprachen im Vorfeld getroffen werden, ohne alle im Rat vertretenen Kräfte einzubeziehen, stellt das nicht nur die Glaubwürdigkeit, sondern auch den demokratischen Anspruch des Miteinanders infrage.“ Zusätzlich weist die UWV auf in der Öffentlichkeit kursierende Gerüchte über mögliche personelle Veränderungen in der Verwaltung hin, die dem designierten Bürgermeister zugeschrieben werden. Sollte an diesen Spekulationen etwas dran sein, so wäre es nach Ansicht der UWV ein Zeichen des guten Stils und des Respekts, diese Überlegungen zumindest den Ratsfraktionen gegenüber offen zu erläutern oder klarzustellen. Transparente Kommunikation ist die Basis für Vertrauen – gerade in der Phase eines möglichen politischen Neubeginns. Die UWV unterstreicht, dass sie in der Vergangenheit stets ein kritischer, aber immer fairer und gerechter Mitstreiter im Sinne der Bürgerschaft war. Nun wieder ausgegrenzt zu werden schafft mehr als Verwunderung. Die UWV steht für sachorientierte Politik, offene Diskussionen und konstruktive Lösungen im Interesse der Menschen in Weilerswist. „Unsere Tür steht weiterhin offen“, so die abschließende Erklärung der UWV. Demokratie lebt vom Dialog. Dies gilt insbesondere dann, wenn Einzelne gerade die Ehrlichkeit und Fairness in ihren Wahlkampfthesen stets betont haben. Wegner : „Wir nehmen gerade wieder das Gegenteil wahr.“ Wer das Wohl der Gemeinde wirklich in den Mittelpunkt stellt, sollte das Gespräch mit allen suchen – nicht nur mit ausgewählten Partnern.

Was bedeutet „Kommunale Selbstverwaltung“? In Deutschland gibt es viele Städte, Gemeinden und Dörfer. Man nennt sie auch Kommunen, In jeder Stadt, Gemeinde und Dorf leben Menschen, die arbeiten, lernen und Spaß haben. Damit alles gut klappt, muss sich jemand darum kümmern . Zum Beispiel: dass Straßen sauber und sicher sind dass Spielplätze gebaut und gepflegt werden dass Schulen genug Tische und Stühle haben und dass Busse und Züge fahren Dafür gibt es die kommunale Selbstverwaltung. Das klingt schwierig, aber es bedeutet einfach: Die Stadt oder das Dorf darf viele Dinge selbst entscheiden. Wer kümmert sich darum? Nicht alle Menschen in der Stadt können zusammen entscheiden. Das wären ja viel zu viele! Darum wählen die Menschen ein paar Personen, die für alle mitentscheiden dürfen. Diese heißen: Bürgermeisterin oder Bürgermeister Stadtrat oder Gemeinderat Sie überlegen gemeinsam, was gut für die Menschen im Ort ist. Zum Beispiel: Wo neue Häuser gebaut werden dürfen Wo Kinder spielen können Wofür das Geld der Stadt ausgegeben wird Sie sollen gut zuhören, was die Menschen brauchen – auch Kinder! Wählen – damit alle mitreden können! Damit die richtigen Menschen entscheiden, gibt es Wahlen. Dabei dürfen alle Erwachsenen in der Stadt abstimmen, wer Bürgermeister oder Ratsmitglied wird. Diese Wahl heißt Kommunalwahl. Sie findet alle fünf Jahre statt. Dann können die Menschen bestimmen, wer sich um ihren Ort, ihre Kommune kümmern soll. Warum ist das wichtig? Wenn Städte und Dörfer selbst entscheiden dürfen, geht vieles schneller und besser. Denn die Menschen vor Ort wissen am besten, was wichtig ist. Zum Beispiel: Wo Straßen repariert werden müssen, wo neue Bäume gepflanzt werden sollen, oder wo sich Kinder einen neuen Spielplatz wünschen. So können Städte und Dörfer selbst bestimmen, was für sie richtig und wichtig ist. Das nennt man Selbstverwaltung – weil sie sich eben selbst kümmern! Ein Beispiel: Stell dir vor, auf deinem Spielplatz ist die Schaukel kaputt. Du sagst das deinen Eltern oder deiner Lehrerin. Die Erwachsenen sagen das der Stadt. Der Bürgermeister und der Rat sprechen dann darüber. Wenn sie genug Geld haben, sagen sie vielleicht: „Wir kaufen eine neue Schaukel!“. Und bald kannst du wieder fröhlich schaukeln! So funktioniert kommunale Selbstverwaltung – Menschen kümmern sich gemeinsam um ihren Ort. Zusammengefasst: Jede Stadt und jedes Dorf darf viele Dinge selbst entscheiden. Das nennt man kommunale Selbstverwaltung. Dafür gibt es den Bürgermeister und den Rat. Alle fünf Jahre dürfen die Menschen wählen, wer das macht. So wird entschieden, was in der Stadt passiert – zum Beispiel neue Straßen, Spielplätze oder vielleicht auch Feste!

Einladung zum Frauentreff der "Unabhängigen" UWV-Frauentreff am 04.11.25 – Wir laden euch herzlich ein! Am Dienstag, den 04. November 2025, treffen wir uns wieder zum UWV-Frauentreff! 📍 Ort: Restaurant El Rancho, Weilerswist 🕖 Uhrzeit: 19:00 Uhr Freut euch auf einen gemütlichen Abend voller guter Gespräche, Verständnis und echter Frauenpower! 💬✨ Wie immer steht der Austausch im Vordergrund – Essen ist natürlich möglich, aber kein Muss. 🍽️😉 Ob du schon länger dabei bist oder einfach mal reinschnuppern möchtest – jede Frau ist herzlich willkommen! 💕 Wir tauschen uns aus, lachen, unterstützen uns gegenseitig und wachsen miteinander – genau so, wie Gemeinschaft sein sollte. 💪👭 Wir freuen uns auf dich! 💜 – Dein UWV-Frauentreff-Team Weilerswist Foto: geralt auf pixabay.de

Unabhängige Wähler-Vereinigung Weilerswist stellt Weichen für die kommenden fünf Jahre Die Unabhängige Wähler-Vereinigung Weilerswist (UWV) hat am vergangenen Montag in ihrer Fraktionssitzung die personellen und inhaltlichen Grundlagen für die kommende Ratsperiode festgelegt. Zum Fraktionsvorsitzenden wurde erneut Uwe Wegner gewählt, der die UWV-Fraktion bereits in der vergangenen Ratsperiode führte. Seine Stellvertreterin bleibt Marion Leufer , die diese Funktion ebenfalls bereits erfolgreich ausübte. Matthias Müller komplettiert die Ratsfraktion. Damit setzt die UWV auf Kontinuität und Erfahrung, um ihre sachorientierte und bürgernahe Arbeit im Weilerswister Gemeinderat fortzuführen. In der Versammlung wurde deutlich, dass die UWV auch in der neuen Ratsperiode auf eine offene und konstruktive Zusammenarbeit mit den anderen im Rat vertretenen Parteien und Gruppierungen setzt. Insbesondere die großen Fraktionen und der künftige Bürgermeister sind aus Sicht der Unabhängigen nun in der besonderen Verantwortung für eine reibungslose Konstituierung des neuen Rates im November. „Wir sind zu Gesprächen bereit, wo es um sachliche Lösungen und das Wohl unserer Gemeinde geht“, betonte Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner . Parteipolitische Taktik spiele dabei keine Rolle – entscheidend seien die Inhalte und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Mit Blick auf die anstehenden konstituierenden Sitzungen des neuen Rates äußerte die UWV die Hoffnung auf eine einvernehmliche Einigung hinsichtlich des Zuschnitts und der Arbeitsweise der neu zu bildenden Fachausschüsse. Eine effiziente und fachlich ausgewogene Ausschussstruktur ist die Grundlage für eine erfolgreiche Ratsarbeit in den kommenden Jahren. Darüber hinaus verwies die UWV auf die dringend notwendige Verbesserung der Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen innerhalb der Gemeinde. Transparente Abläufe, frühzeitige Einbindung der Fraktionen und offene Information der Öffentlichkeit seien zentrale Anliegen, um Vertrauen und Beteiligung zu stärken. Die UWV blickt optimistisch auf die neue Ratsperiode und will auch künftig eine verlässliche, sachorientierte Stimme im Rat bleiben.

Interfraktionelle Gespräche und Fraktionsvorsitzenden-Konferenzen – Wenn Politik hinter den Kulissen arbeitet Ratssitzungen sind öffentlich – das ist bekannt. Aber: Ein Großteil der eigentlichen Arbeit passiert vorher. Dort, wo Mikrofone noch ausgeschaltet sind, aber schon die Weichen gestellt werden. Nein, das ist nicht gleich ein „Geheimzirkel“ – es ist ganz normaler Alltag in der Kommunalpolitik: interfraktionelle Gespräche und Fraktionsvorsitzenden-Konferenzen. Warum es diese Treffen gibt Kommunalpolitik lebt vom Ausgleich. In keinem Rat der Welt gibt es absolute Einigkeit – aber es gibt Themen, die nur funktionieren, wenn man vorher miteinander spricht. Darum treffen sich Vertreter der Fraktionen regelmäßig außerhalb der formellen Sitzungen: um Positionen abzugleichen, um Missverständnisse zu vermeiden, und manchmal schlicht, um den Sitzungsverlauf zu strukturieren, bevor es öffentlich wird. Merke: Interfraktionelle Gespräche sind keine „Hinterzimmerpolitik“, sondern können ein Werkzeug sein, um Streit zu vermeiden und Entscheidungen vorzubereiten. Interfraktionelle Gespräche – das kleine Einmaleins Ein interfraktionelles Gespräch ist – juristisch gesehen – kein offizielles Organ der Gemeinde. Es steht nicht in der Gemeindeordnung NRW und fasst keine Beschlüsse. Aber: Es hat praktische Bedeutung, weil dort politische Verständigung stattfindet. Typischer Ablauf: Eine Fraktion lädt ein oder die Bürgermeisterin bittet zum Austausch. Vertreter aller Fraktionen (meist Fraktionsvorsitzende oder Sprecher) kommen zusammen. Themen sind meist größere Projekte, z. B. Haushaltsberatungen, Baugebiete, Schulentwicklungen. Ergebnisse werden anschließend in den Fraktionen diskutiert und können in die Ratsarbeit einfließen. Beispiel: Vor einer entscheidenden Haushaltsabstimmung treffen sich die Fraktionsvorsitzenden, um strittige Punkte abzuklopfen. Manchmal wird danach heftig gestritten – aber oft sorgt das Gespräch für eine sachlichere Ratssitzung. Fraktionsvorsitzenden-Konferenz – das offizielle Gegenstück Viele Kommunen haben zusätzlich eine sogenannte Fraktionsvorsitzenden-Konferenz. Sie ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium, wird aber häufig durch Geschäftsordnung oder Beschluss des Rates eingeführt. Ihre Aufgaben: Austausch zwischen Bürgermeister (oder Verwaltungsspitze) und den Fraktionen, organisatorische Fragen (Tagesordnungen, Sitzungstermine, Ablaufplanung), politische Abstimmung über das „Wie“ – nicht über das „Ob“ einer Entscheidung. Rechtlich gilt:: Ergebnisse dieser Konferenz haben keine Bindungswirkung für den Rat (§ 40 GO NRW). Aber sie wirken faktisch, weil sie den Ratsbetrieb strukturieren. Transparenz und Grenzen Interfraktionelle Gespräche dürfen selbstverständlich kein Ersatz für öffentliche Debatten sein. Alles, was entschieden wird, muss später öffentlich in den Rat oder Ausschuss. Und die einzelnen politischen Gruppen müssen ihre Standpunkte erklären (können). Denn: Die Gemeindeordnung verlangt Transparenz (§ 48 GO NRW – Öffentlichkeit der Sitzungen). Darum gilt: Absprachen sind nur zulässig, wenn sie nicht die Entscheidungsfindung unterlaufen. Der Rat bleibt das alleinige Beschlussorgan (§ 40 Abs. 1 GO NRW). Merke: Gesprochen wird oft hinter den Kulissen – entschieden wird immer auf der Bühne. Nutzen und Kritik Vorteile: Spart Zeit in Sitzungen Ermöglicht Kompromisse Verhindert unproduktive Konfrontation Kritikpunkte: Gefahr mangelnder Transparenz („Die haben das doch alles schon vorher beschlossen!“) Risiko, dass kleinere Fraktionen außen vor bleiben Praxis-Idee: Nach interfraktionellen Treffen könnten öffentliche Protokollnotizen veröffentlicht werden – zumindest über behandelte Themen, nicht über Positionen. Das könnte Vertrauen bilden. Fazit Interfraktionelle Gespräche und Fraktionsvorsitzenden-Konferenzen sind der Schmierstoff der Kommunalpolitik. Ohne sie würde manches Ratssystem heftig knirschen. Aber: Sie funktionieren nur, wenn sie transparent und respektvoll geführt werden – nicht als geheime Machtzirkel, sondern als Kommunikationsforen. Oder, etwas salopp gesagt: Gute Kommunalpolitik entsteht nicht im Hinterzimmer – aber manchmal beim Kaffee vor den offiziellen Sitzungen .

Transparenz und Informationsrechte – wie offen muss die Kommune sein? Haben Sie sich auch schon mal gefragt, warum manche Dinge im Rat offen diskutiert werden, während andere Themen „hinter verschlossenen Türen“ verschwinden? Und wie erfährt man eigentlich, was die Gemeinde entscheidet – wenn man nicht selbst stundenlang auf der harten Holzbank im Ratssaal sitzt? Das Zauberwort lautet: Transparenz. In der Kommunalpolitik ist sie nicht nur ein schöner Wunsch, sondern sogar gesetzlich verankert. Grundsatz der Öffentlichkeit Die Gemeindeordnung NRW ist hier eindeutig: Nach § 48 GO NRW sind die Sitzungen des Rates grundsätzlich öffentlich. Das heißt: Jede Bürgerin und jeder Bürger darf zuhören. Demokratie lebt schließlich davon, dass Entscheidungen nachvollziehbar sind. Natürlich gibt es Ausnahmen – etwa, wenn es um Grundstücksverkäufe, Personalfragen oder vertrauliche Verträge geht. Dann wird „nichtöffentlich“ beraten. Aber die Regel lautet: Türen auf, Ohren auf. Informationsrechte der Einwohner Selbst wenn man nicht im Rat sitzt, hat man Rechte: § 23 GO NRW verpflichtet die Gemeinde, ihre Einwohner über wichtige Angelegenheiten zu informieren. § 24 GO NRW gibt jedem das Recht, Anregungen und Beschwerden vorzubringen. Der Rat muss sich damit befassen – egal ob es um den Wunsch nach einem neuen Zebrastreifen geht oder um Kritik am Steuerhebesatz. Beispiel: Eine Gruppe Jugendlicher beantragt einen neuen Bolzplatz. Auch wenn sie (noch) nicht wahlberechtigt sind, können sie sich mit einem Bürgerantrag einbringen – und der Rat muss darüber reden. Informationsrechte der Ratsmitglieder Noch weiter gehen die Rechte der Ratsmitglieder: Sie haben nach § 55 GO NRW ein umfassendes Fragerecht gegenüber der Verwaltung. Außerdem haben sie Anspruch auf rechtzeitige und vollständige Informationen, damit sie sachgerecht entscheiden können. Merke: Ohne Informationen keine fundierte Entscheidung – deshalb ist das Informationsrecht ein zentrales Element der Ratsarbeit. Transparenz in der Praxis – mehr als Sitzungsprotokolle In vielen Kommunen gibt es heute Ratsinformationssysteme im Internet. Dort können Bürger und Ratsmitglieder: Tagesordnungen einsehen Beschlüsse nachlesen oft sogar Sitzungsunterlagen herunterladen Das ist ein großer Fortschritt in Sachen Transparenz. Schon gewusst? In einigen Städten kann man sogar live per Video die Ratssitzung verfolgen. In anderen Kommunen gilt dagegen noch das Motto: „Wer’s wissen will, soll kommen.“ Grenzen der Transparenz So wichtig Transparenz ist – es gibt auch berechtigte Grenzen: Datenschutz: Personalangelegenheiten oder private Daten dürfen nicht öffentlich werden. Verhandlungspositionen: Bei Grundstücksverkäufen oder Ausschreibungen könnte eine öffentliche Diskussion der Gemeinde schaden. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt: Wann überwiegt das öffentliche Interesse, wann der Schutz sensibler Informationen? Fazit Transparenz ist kein Luxus, sondern ein Grundpfeiler der Demokratie. Sie stärkt das Vertrauen der Bürger. Sie macht Politik nachvollziehbar. Sie ermöglicht Beteiligung – ob als Fragesteller in der Einwohnerfragestunde oder als Ratsmitglied mit umfassendem Informationsrecht. Oder kurz gesagt: Nur wer informiert ist, kann mitreden.

Stichwahl in NRW – wenn zweimal gewählt werden muss Hauptverwaltungsbeamte – wer ist das eigentlich? In Nordrhein-Westfalen gibt es mehrere „Spitzenposten“ in der Kommunalpolitik, die nicht vom Rat gewählt, sondern direkt von den Bürgerinnen und Bürgern bestimmt werden. Dazu gehören: der Bürgermeister in Städten und Gemeinden (§ 65 GO NRW), der Oberbürgermeister in kreisfreien Städten (§ 65 GO NRW), und der Landrat in den Kreisen (§ 46 Kreisordnung NRW – KrO NRW). Sie alle gelten als hauptamtliche Verwaltungsbeamte. Ihre Besonderheit: Sie haben eine Doppelrolle – beim Bürgermeister zum Beispiel Vorsitz im Rat (§ 40 Abs. 2 GO NRW) und Leitung der Verwaltung (§ 62 GO NRW). Damit sind sie sowohl politisch sichtbare Repräsentanten als auch die eigentlichen „Chefs der Verwaltung“. Die Stichwahl – wenn keiner die absolute Mehrheit erreicht Nach dem Kommunalwahlgesetz NRW (§ 46 KWahlG NRW) gilt: Ein Bürgermeister oder Landrat ist nur dann im ersten Wahlgang gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der Stimmen bekommt. Erreicht das keiner der Bewerber, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen. Diese findet in der Regel zwei Wochen später statt – 2025 am 28. September. Die Idee dahinter: Ein so wichtiges Amt braucht ein klares Mandat der Mehrheit. Beispiele: Weilerswist und Bad Münstereifel: Am 28. September 2025 dürfen die Bürgerinnen und Bürger in Weilerswist und Bad Münstereifel noch einmal zur Urne: In Bad Münstereifel und Weilerswist entscheidet sich jeweils zwischen den beiden stärksten Bewerbern des ersten Wahlgangs am 14. September wer das Rathaus künftig führt. Die Entscheidung ist in beiden Orten offen – die Stichwahl bringt die Klärung. Und was ist mit dem Landrat? Auch der Landrat ist ein hauptamtlicher Verwaltungsbeamter und wird nach denselben Grundsätzen gewählt. Die Grundlage hierfür ist die Kreisordnung NRW (§ 46 KrO NRW). Seine Rolle ist vergleichbar mit der des Bürgermeisters: Vorsitz des Kreistages, Leitung der Kreisverwaltung, Repräsentation nach außen. Damit ist der Landrat für den gesamten Kreis verantwortlich – und damit auch für übergeordnete Aufgaben, die mehrere Gemeinden betreffen. Im Kreis Euskirchen erhielt Markus Ramers (SPD) bereits im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit,. Allerdfings gab es bereits im Vorfeld bereits rechnerische Klarheit, dass es nur einen Wahlgang geben würde. Neben Ramers gab es nur eine weitere Bewerberin. Fazit Oft höre ich Argumente, wie "ein zweiter Wahlgang kostet Geld". Ja, die Durchführung von Wahlen kosten in unserem Lande immer Geld. Ich kann mir nicht vorstellen, auf Demokratie zu verzichten, um Geld zu sparen. Ich sehe es auch anders: die Stichwahl ist kein überflüssiger zweiter Wahlgang, sondern ein wichtiger Mechanismus für die demokratische Legitimation: Sie sorgt dafür, dass Bürgermeister und Landräte eine echte Mehrheit hinter sich haben. Sie verhindert, dass Spitzenämter durch eine zufällige Stimmenverteilung im ersten Wahlgang besetzt werden. Vielleicht "nur", weil es eine Vielzahl an Bewerbern gegeben hat, die sich im Zweifel (weil z. T. ähnliche politische Ausrichtung) gegenseitig im ersten Anlauf die Stimmen der Wählerschaft gegenseitíg "abgenommen" haben. Wie vorstellbar das ist soll ein Beispiel aus dem Jahr 2020 verdeutlichen: So wurde Michael Joithe beispielsweise 2020 Bürgermeister in Iserlohn, obwohl er im ersten Wahlgang mit "nur" 15,8% der Stimmen den zweiten Platz belegte. In der Stichwahl setzte er sich mit einem sehr knappen Vorsprung gegen die Erstplatzierte durch, die im ersten Wahlgang 39,8% erzielte und einem dem Grunde nach recht recht deutlichen Vorsprung "verspielte". Am 28. September heißt es in Weilerswist und Bad Münstereifel also: Noch einmal wählen! Wer Verantwortung übernimmt, soll das mit einem klaren Votum der Mehrheit tun.

Ausgleichssitze – wenn ein Wahlergebnis den Rat aufbläht Was sind Ausgleichssitze? In Nordrhein-Westfalen hat jede Kommune eine festgelegte Zahl von Ratsmitgliedern, abhängig von ihrer Größe. Weilerswist kam bisher mit 30 Ratsmitgliedern aus. Doch: Das Kommunalwahlgesetz NRW sorgt dafür, dass die Sitzverteilung im Rat die Stimmenanteile der Parteien möglichst genau abbildet. Wenn das mit der Grundzahl der Sitze nicht gelingt, werden sogenannte Ausgleichssitze vergeben. Das klingt nach einem technischen Detail – hat aber große Wirkung. Denn plötzlich wächst der Rat – und zwar nicht nur um einen Platz, sondern gleich um eine ganze Reihe zusätzlicher Sitze. Weilerswist nach dieser Wahl: 30 ➝ 40 Sitze Genau das ist jetzt in Weilerswist passiert. Das Wahlergebnis war ungewöhnlich „gestreckt“, die Ausgleichsmandate griffen – und so wächst der Rat von 30 auf 40 Mitglieder. Die Folgen im Überblick: CDU und SPD profitieren am stärksten: Sie gewinnen durch die zusätzlichen Sitze an Mandaten. Die Grünen bleiben bei ihrer bisherigen Zahl von Mandaten. Die AfD war bereits im Rat vertreten und hat ihren Stimmenanteil zwar ausgebaut. Aber: Nachhaltig angestoßene Themen? Fehlanzeige. Auch künftig wird sie alleine keine Mehrheiten bilden oder durchsetzen können. Die UWV verliert im neuen Gefüge zunächst etwas an Bedeutung: Bislang konnte sie garantieren, dass keine zwei große Fraktionen im Alleingang eine Mehrheit organisieren. Mit der neuen Ratsgröße und den zusätzlichen Mandaten ist das nun wieder möglich. Hinzu kommt: Die beiden stärksten Fraktionen stehen sich auch in der Stichwahl um das Bürgermeisteramt gegenüber – was die politische Dominanz weiter verstärken dürfte. Mehr Sitze = mehr Kosten Ein größerer Rat ist nicht nur symbolisch, sondern auch finanziell bedeutsam. Mit jedem zusätzlichen Mandat steigen die Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Fraktionszuwendungen. Die Arbeit des Rates wird also teurer – ohne dass dadurch automatisch mehr Effizienz entsteht. Protestwahl mit Nebenwirkungen Viele Stimmen, die an eine bestimmte Partei gingen, sollten ein Signal sein – vor allem gegen die Politik auf Bundesebene. Überregionale Kräfte, hatten bewusst zu einer solchen Protestwahl aufgerufen. Doch ob eine reine Protestwahl bei einer Kommunalwahl, die am Ende über Kita-Beiträge, Straßenausbau oder Baugebiete entscheidet, tatsächlich einen Effekt in Berlin auslöst, darf stark bezweifelt werden. Das Paradoxe: Der gewünschte Denkzettel für CDU, SPD, FDP und Grüne hat in Weilerswist das Gegenteil bewirkt. Durch die Mechanismen der Ausgleichsmandate sitzen CDU und SPD nun stärker im Rat als zuvor. Fazit Der Wählerwille hat den Rat nun erstmal größer und teurer gemacht. Die AfD ist erneut im Rat vertreten, doch ihre bisherige Arbeit zeigt: nachhaltige Impulse blieben aus – und auch künftig wird sie ohne Partner nichts bewegen. Die UWV ist geschwächt, da CDU und SPD künftig wieder alleine Mehrheiten organisieren können. Ob diese neue Konstellation dem Wohl der Gemeinde dient, muss jede und jeder selbst beurteilen. Fakt ist: Der Wählerwille hat gesprochen – er wird künftig teurer abgebildet als bisher. Das gilt es zu akzeptieren und zu respektieren. Damit ist nun zu arbeiten.

Nach der Kommunalwahl erfüllt mich das Ergebnis in meinem Wahlbezirk Weilerswist-Süd (Süd) (104) mit unendlich viel Dankbarkeit und Stolz. Mit 19,45 % haben Sie mir als Kandidat der UWV ein außergewöhnliches Vertrauen geschenkt – und das in einer Situation, in der wir als UWV auf Gemeindeebene insgesamt nur 7,92 % erreicht haben. Gerade deshalb weiß ich Ihr Vertrauen von ganzem, ganzem Herzen zu schätzen. Dieses Ergebnis ist für mich weit mehr als nur eine Zahl – es ist ein klarer Auftrag und eine riesige Motivation, mich auch in Zukunft mit ganzer Kraft, Leidenschaft und Überzeugung für Sie einzusetzen. Ja, es war für uns als UWV eine Wahl, die ein etwas schlechteres Ergebnis als vor fünf Jahren brachte (9,31 %). Aber für mich persönlich bedeutet dieses Votum: Ich gebe nicht auf. Im Gegenteil – Dieser persönliche Zuspruch ist mein Ansporn, mich weiter entschlossen und unermüdlich einzusetzen. Mein Respekt und meine Glückwünsche gehen an meine Mitbewerberinnen und Mitbewerber in meinem Wahlkreis: Tanja Kircher (CDU) zum Gewinn des Wahlkreises, sowie Daniel Rudan (SPD), Daniela Osbahr (FDP) und Andreas Froitzheim (Grüne), die (wie ich) künftig ebenso im Rat (über die sog. Reservelisten ihrer Parteien) vertreten sind. Damit ist der Wahlbezirk 104 so stark und vielfältig wie kein anderer im Gemeinderat vertreten – und das kann für uns alle hier vor Ort nur positiv sein. Noch einmal: 19,45 % für die UWV in meinem Wahlkreis – das macht mich demütig, dankbar und kämpferisch zugleich. Danke von ganzem Herzen für dieses Vertrauen.

Wie ich gestern telefonisch von der Gemeindeverwaltung erfahren habe, ist der Ausschreibungstext für den Ausbau bzw. die Fertigstellung der Bernhard-Thywissen-Straße nun erstellt. In der kommenden Woche wird dieser Entwurf noch einmal intern geprüft. Im Anschluss daran kann die Ausschreibung für die noch offenen Straßenbaumaßnahmen durch die Gemeinde erfolgen. Nach aktuellem Stand besteht die Absicht, dass die politischen Gremien der Gemeinde noch in diesem Jahr dann eine Auftragsvergabe beschließen können. Sollte dies gelingen, könnten die Bauarbeiten grundsätzlich zeitnah starten – natürlich abhängig von den jeweiligen Witterungsbedingungen. In diesem Zusammenhang habe ich auch darauf hingewiesen, dass sichergestellt sein muss, dass alle betroffenen Anwohner ihre Glasfaser-Hausanschlüsse vorab fertiggestellt bekommen haben (Ich weiß: Glasfaseranschluss in Weilerswist-Süd ist ein anderes, grundsätzliches, trauriges Thema das in Bearbeitung ist - mühsam -) Ein späteres Aufreißen, - auch nur von Teilen - der neu verlegten endgültigen Fahrbahndecke muss m. E. in jedem Fall vermieden werden. Ich hoffe sehr, dass dieser Zeitplan tatsächlich eingehalten werden kann. Leider haben uns in der Vergangenheit verschiedene Projekte gezeigt, dass angekündigte Maßnahmen nicht immer im geplanten Rahmen umgesetzt werden konnten. Umso schöner wäre es, wenn dieses Mal der angedachte Ablauf Realität wird und wir damit endlich die Fertigstellung der Bernhard-Thywissen-Str. erreichen. Insbesondere denke ich hier an die vielen Kinder auf dem Weg zu ihren Kitas. Hier und da schaffen es unsere "Kleinsten" nicht immer unfallfrei/stolperfrei über die unfertige Straße mit ihren Erhöhungen, Steinchen und Splitt. Insbesondere natürlich mit ihren kleinen Zweirädern.

Kommunalwahl 2025 Wahlprogramm - Unsere Kernthemen Die UWV steht nicht nur in Weilerswist für eine bürgernahe und sachorientierte Politik, sondern auch im Kreistag Euskirchen. Unsere Schwerpunkte auf Kreisebene greifen die großen Herausforderungen auf, die viele Gemeinden betreffen, und geben klare Antworten: 1. Solide Finanzen Sparsame Haushaltsführung – keine unnötigen Ausgaben, klare Prioritäten. Transparenz der Kreisfinanzen – nachvollziehbare Beschlüsse, verständliche Erklärungen. Fördermittel sinnvoll nutzen – Projekte nur dann anstoßen, wenn Folgekosten langfristig tragbar sind. 2. Sicherheit & Daseinsvorsorge Zivilschutz stärken – Vorsorge für Notlagen, Katastrophenschutz und Krisenmanagement ausbauen. Freiwillige Leistungen – Beschränkung auf das, was wirklich notwendig ist, um Kommunen finanziell nicht zu überlasten. 3. Gerechte Verteilung Ausgleichsrücklagen zurückführen – Gelder des Kreises müssen wieder stärker den Gemeinden zugutekommen. 4. Nachhaltigkeit & Zukunft Grüne Technologien fördern – z. B. grüner Wasserstoff, Anschluss an überregionale Netze, Stärkung regionaler Wirtschaft. Bezahlbarer Wohnraum – Gründung einer Wohnungsbaugenossenschaft, um faire Mietangebote im Kreis zu schaffen. Warum Mehrheiten entscheidend sind Viele dieser Ziele lassen sich nur mit klaren Mehrheiten im Kreistag umsetzen. Eine starke UWV-Fraktion ist die Voraussetzung, damit diese Vorhaben nicht in Schubladen verschwinden, sondern Realität werden.

Die Unabhängige Wähler-Vereinigung (UWV) Weilerswist lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zum letzten Termin der „Unabhängigen Bank“ vor der Kommunalwahl ein: 📅 Samstag, 13. September 🕛 12:00 Uhr - 13:30 Uhr 📍 Nähe Schützenplatz, Vernich Die UWV möchte mit den Menschen noch einmal ins Gespräch kommen, zuhören und auf Fragen eingehen – so wie sie es seit Jahren praktiziert: nah, ehrlich und unabhängig. Ganz bewusst endet die Veranstaltung jedoch bereits um 13:30 Uhr. Hintergrund: das lebendige Vereinsleben im Ort in Form des kleinen Schützenfestes soll ungestört beginnen können, und die Schützen wie auch ihre Gäste sollen in ihrer Feier nicht von politischen Aktionen am Rande ihrer Veranstaltung begleitet werden. Im Rahmen der Planung und des Genehmigungsverfahrens war den „Unabhängigen“ der Termin des Schützenfestes nicht bekannt. Die UWV schränkt sich daher selbst ganz bewusst in ihrer eigenen Planung ein, denn Politik soll Raum geben – nicht Raum nehmen. Und: Politik soll sich zurücknehmen, wenn Vereine ihrer Veranstaltungen durchführen! Alle Bürgerinnen und Bürger sind bis dahin aber herzlich eingeladen, sich noch einmal vor der Wahl mit der UWV bei einem Kaffee, Tee oder Kaltgetränk auszutaus chen.

Die UWV-Fraktion hat beantragt , dass sich die zuständigen politischen Gremien in nächster Zeit mit der Evaluation der Hol- und Bringzonen an den Grundschulen der Gemeinde befassen. Hintergrund: Im Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität am 02.09.2021 wurde beschlossen, die Hol- und Bringzonen zunächst vorläufig einzurichten und nach einiger Zeit zu überprüfen, ob sich die Standorte bewährt haben oder ob es bessere Alternativen gibt. Inzwischen haben sich verschiedene Bürger an die UWV gewandt. Ihrer Wahrnehmung nach würden einige Hol- und Bringzonen an den Grundschulen nicht oder nur selten genutzt. Vier Jahre nach dem ursprünglichen Beschluss müssten nach Auffassung der "Unabhängigen" der Verwaltung ausreichend Erfahrungen vorliegen, um nun eine fundierte Bewertung vorzunehmen. Ziel ist es, Klarheit darüber zu schaffen, ob die bisherigen Regelungen tatsächlich zur Entlastung der Verkehrssituation rund um die Schulen beitragen und wie sie ggf. optimiert werden können. Die Evaluation soll auch die nachträglich eingerichtete Hol- und Bringzone an der Johann-Hugo-von-Orsbeck-Schule einbeziehen. „Uns ist wichtig, dass die Sicherheit der Schulkinder im Vordergrund steht und gleichzeitig praktikable Lösungen für die Kinder, die Schulen. Eltern und Anwohner gefunden werden“, so die sachkundige Bürgerin Sandra Fritzler . Zum Antrag als PDF? Hier klicken!

Ein Treffpunkt für alle, die sich für das gesellschaftliche und politische Geschehen in unserer Gemeinde interessieren. Bei unserem Stammtisch besteht die Gelegenheit, aktuelle Entwicklungen in der Kommunalpolitik zu besprechen, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Ideen zu entwickeln, wie wir unser Umfeld aktiv mitgestalten können. Ob es um Verkehr, Wohnraum, Umwelt, Freizeitangebote oder andere Themen geht, die Ihnen am Herzen liegen – hier können Sie diese in einer offenen Runde ansprechen. Wir hören zu, diskutieren und überlegen gemeinsam, welche Möglichkeiten es gibt, Veränderungen anzustoßen. Wann und wo? Am 16.09.2025 um 18:00 Uhr treffen wir uns im Caritas Quartiersbüro Weilerswist Heinrich-Rosen-Allee 6, Weilerswist Wir freuen uns auf Ihr Kommen und auf anregende Gespräche. Kontakt für weitere Informationen: E-Mail: klaus.rech@uwvweilserswist.de Telefon: 0179 / 535 44 12

Einwohner und Bürger – wer ist wer, und wer darf was? Einwohner – das große Ganze Einwohner ist jeder, der seinen Wohnsitz in der Gemeinde hat – ganz egal, ob er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht. Auch Kinder und Jugendliche gehören dazu. Kurz: Alle, die hier wohnen, sind Einwohner. Das bedeutet: Jeder Einwohner ist Teil der Gemeinschaft – aber nicht alle Einwohner haben automatisch die gleichen politischen Mitbestimmungsrechte. Bürger – die mit dem Wahlrecht Bürger im Sinne der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist man nur dann, wenn man: Einwohner ist, mindestens 16 Jahre alt ist, und entweder Deutscher oder EU-Bürger ist. Nur Bürger im rechtlichen Sinn haben das Wahlrecht zum Rat und zum Bürgermeister. Sie dürfen wählen und selbst kandidieren. Beteiligungsmöglichkeiten für Einwohner Auch ohne Wahlrecht gibt es Rechte: Anregungen und Beschwerden (§ 24 GO NRW): Jeder Einwohner darf sich mit Vorschlägen, Kritik oder Ideen an Rat und Verwaltung wenden – vom defekten Spielgerät bis zur Anregung für neue Radwege. Öffentliche Ratssitzungen (§ 48 GO NRW): Einwohner dürfen zuhören und bei Einwohnerfragestunden auch direkt Fragen stellen. Damit ist gesichert: Mitreden dürfen alle, nicht nur die Wähler. Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger Wer Bürger im Sinne der GO ist, hat darüber hinausgehende Rechte: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (§§ 26, 26a GO NRW): Bürger können eine direkte Abstimmung über wichtige Angelegenheiten erreichen. Wahlrecht: Bürger wählen Rat und Bürgermeister. Abwahlverfahren (§ 66 GO NRW): Unter bestimmten Voraussetzungen können Bürger sogar die Abwahl des Bürgermeisters beantragen. Fazit Einwohner = alle, die hier wohnen. Bürger = Einwohner mit Wahlrecht. Alle Einwohner können sich einbringen, Vorschläge machen und Öffentlichkeit nutzen. Bürger haben zusätzlich handfeste Mitbestimmungsrechte – von der Wahl bis hin zum Bürgerentscheid. So sorgt die Gemeindeordnung NRW dafür, dass Demokratie in der Kommune nicht nur im Ratssaal stattfindet – sondern auch draußen, mitten im Alltag.

Was haben wir gesagt, was haben wir getan? Politik beginnt mit Worten – doch sie beweist sich in Taten. Die UWV Weilerswist steht seit ihrer Gründung für ehrliche Politik: keine leeren Versprechen, sondern klare Ziele, die realistisch verfolgt werden. Unsere Rubrik „Gesagt – Getan“ zeigt, wo wir uns mit konkreten Initiativen eingebracht und auch spürbare Verbesserungen erreicht haben. Hier eine Zusammenstellung, mit sechs konrketen Themen: 1. Transparenz & Information – Politik zum Mitlesen Gesagt: Politik darf nicht im Hinterzimmer stattfinden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen informiert sein, um Entscheidungen nachvollziehen zu können. Getan: Neben verschiedenen Initiativen im Rat und seinen Ausschüssen, die oftmals an den aktuellen Mehrheiten gescheitert sind sowie regelmäßigen öffentlichen Berichten bringt die UWV mit " Weilerswist kompakt " seit fünf Jahren eine eigene Informationsbroschüre heraus. Jahr für Jahr wird es überarbeitet, lesefreundlicher gestaltet und mittlerweile nahezu flächendeckend verteilt – finanziert ausschließlich durch die UWV und deren Mitglieder, ohne Steuergelder. Mehrwert: Bürger erhalten Hintergrundwissen aus erster Hand, unabhängig und ungefiltert. Fazit: Wer informiert ist, kann mitreden – Transparenz ist die Grundlage von Vertrauen. Wir geben unser Bestes! 2. Schwimmunterricht für Kinder – Sicherheit geht vor Gesagt: Jedes Kind in Weilerswist soll sicher schwimmen können. Das alte Lehrschwimmbecken war marode, Unterricht fiel oft aus – so darf es nicht bleiben. Getan: Die UWV hat eine Kooperation mit der Schwimmschule Sharky klar unterstützt. Dabei hat die UWV s chon Anfang 2022 Farbe bekannt . Seit Sommer 2025 erhalten alle Grundschulkinder wieder verlässlichen Schwimmunterricht. Parallel wird geprüft, ob und wie das alte Schulbecken zukünftig genutzt werden kann oder welche Nachffolgenutzung denkbar ist. Die UWV bedauert, dass sich andere politische Kräfte hierzu bisher keine Gedanken gemacht haben. Mehrwert: Familien können sich darauf verlassen, dass ihre Kinder schwimmen lernen – unabhängig vom Zustand kommunaler Gebäude. Fazit: Ein praktischer Schritt für Sicherheit und Lebensqualität – Politik mit unmittelbarem Nutzen für die Jüngsten. 3. Gebühren & Finanzen – Klarheit schaffen Gesagt: Steigende Gebühren belasten die Menschen. Diese müssen nachvollziehbar und korrekt kalkuliert sein. Keine versteckten Kosten, keine falschen Rechenmodelle. Die zwingend vorgegebene Reform der Grundsteuer musste aufgrund höchstrichterlichem Urteil zu einer neuen Hebesatzberechnung führen. Getan: Auf Initiative der UWV enthalten Gebührenbescheide nun erläuternde Hinweise , die u. a. auf Ratsbeschlüsse hinweisen, die diesen vorausgehen. Massive Fehlkalkulationen der Vergangenheit hat es seit einiger Zeit nicht mehr gegeben. In Sachen Hebesatz haben sich andere Mehrheiten durchgesetzt und keinen differenzierten Hebesatz eingeführt. Dies führt zu einer grundsätzlich höhren Besteuerung von Wohngebäuden. Mehrwert: Bürger wissen, wofür sie zahlen – und können Kosten besser nachvollziehen. Fazit: Finanzpolitik darf kein Rätsel sein. Ehrliche Zahlen sind die Basis für Vertrauen. Gleichwohl ist hier noch mehr Transparenzund Verständlichkeit für die UWV vorstellbar. 4. Barrierefreiheit – Hürden abbauen Gesagt: Barrierefreiheit ist keine Kür, sondern Pflicht. Niemand soll im Alltag ausgeschlossen werden, sei es im Rathaus oder auf Gehwegen. Getan: Im Sommer 2023 startete die UWV-Fraktion eine ihrer Mitmach-Aktionen: Bürgerinnen und Bürger konnten Hindernisse digital und analog melden. Aus den Rückmeldungen entstand ein Diskussionspapier, welches in die Politik eingebracht wurde. Erste Maßnahmen wurden umgesetzt, etwa verbesserte Beschilderungen im Rathaus. Weitere Schritte wurden durch den Rückzug der Bürgermeisterin im Frühjahr 2025 gebremst – dennoch bleibt die UWV am Thema. Mehrwert: Das Thema ist sichtbar geworden und hat politische Aufmerksamkeit erhalten. Fazit: Auch wenn der Weg lang ist – Barrierefreiheit bleibt für uns ein nicht verhandelbares Ziel. 5. Bürgerbeteiligung – Demokratie stärken Gesagt: Bürger sollen mitreden, und zwar frühzeitig. Entscheidungen, die alle betreffen, brauchen Offenheit statt geschlossener Türen . Getan: Auch wenn der von uns initiierte Bürgerausschuss wieder abgeschafft wurde, haben wir erreicht, dass Bürgerinnen und Bürger in Ratssitzungen spontan und ohne schriftliche Anmeldung das Wort ergreifen dürfen. Weitere Beteiligungsmodelle wie Bürgerhaushalte oder digitale Werkzeuge haben wir in Diskussion eingebracht. Sukzessive reagieren auch die politischen Mitbewerber und rücken dieses Themen in den Fokus und greifen nach und nach unsere Ideen auf. Ein Zeichen dafür, dass sich unsere Hartnäckigkeit lohnt. Mehrwert: Politik rückt näher an die Menschen – Beteiligung ist kein Fremdwort mehr. Fazit: Kleine Schritte können viel bewirken. Die UWV macht Demokratie Stück für Stück erlebbarer. 6. Feuerwehr & Brandschutz – Einsatz für die Einsatzkräfte Gesagt: Unsere Freiwillige Feuerwehr braucht bestmögliche Ausstattung. Brandschutz darf nicht kaputtgespart werden. Transparenz bei Planungen ist Pflicht. Getan: Die UWV hat Missstände öffentlich benannt, der Behebung von mangelhaften Zuständen und dem Sanierungssatu in den Gerätehäusern sowie fehlender Ausstattung Nachdruck verliehen. Den neuen Brandschutzbedarfsplan haben wir aufgrund der herabgesetzten Schutzziele kritisiert. Wir haben Berichte eingefordert, Standards verteidigt und gleichzeitig unser Möglichestens getan um die ehrenamtlichen Kräfte zu unterstützen. Alle unsere Meldungen zur Feuerwehr unter: www.uwv-weilerswist.de/meldungen-zur-feuerwehr Mehrwert: Feuerwehr und Bürger wissen: Die UWV steht klar an ihrer Seite – ohne Abstriche, ohne Hinterzimmerpolitik. Fazit: Sicherheit ist nicht verhandelbar. Hier bleiben wir unbeirrbar. Unser Gesamtfazit Die UWV Weilerswist hat in vielen Bereichen Taten folgen lassen. Von Information über Gebührenklarheit bis hin zu Schwimmunterricht und Feuerwehr – wir zeigen, dass Politik auch ohne absolute Mehrheiten wirksam sein kann. Noch mehr Beispiele, die über diesen Beitrag hinausgehen, finden Sie unter: www.uwv-weilerswist.de/uwv-blog-meldungen Aber wir wissen auch: Viele unserer Vorhaben sind an fehlenden Mehrheiten im Rat gescheitert oder gebremst worden. Das zeigt, wie wichtig es ist, dass die UWV nach der nächsten Wahl im Rat noch stärker vertreten ist. 👉 Je mehr Stimmen die UWV nun am 14.09. erhält, desto mehr kann aus Gesagtem auch ein Getan werden.

Kandidatenvorstellung: Unser Team für Sie Nachdem wir in den letzten Wochen alle unsere Kandidatinnen und Kandidaten einzeln vorgestellt haben, präsentieren wir Sie Ihnen hier noch einmal im Gesamtüberblick,. unser ganzes Team für Sie! Mit einer großen Bandbreite verschiedener Sichtweisen auf die kommenden Herausforderungen gehen wir als UWV für Sie in die diesjährige Kommunalwahl. So kann wirklich unabhängige Politik gelingen. Nicht nur für, sondern mit allen Bevölkerungsgruppen. Wir können dabei für uns in Anspruch nehmen, mit vielen Kandidatinnen und Kandidaten fest in der Bürgerschaft verwurzelt zu sein. Sei es das Engagement in Sportvereinen, im Tierschutz, als Verkehrshelfer, in der Feuerwehr, für Selbsthilfegruppen, in verschiedenen Dorfvereinen und vieles mehr, was hier den Rahmen sprengen würde. Der überwiegende Teil der UWV-Kandidatinnen und Kandidaten engagiert sich auch außerhalb der Politik bereits heute schon sehr vielfältig für das Gemeinwohl. Und nun haben Sie am 14.09.2025 die Wahl: alte Strukturen weiter mit der UWV aufbrechen oder ein weiter so wie in der Vergangenheit? Es liegt in der Hand der Wählerinnen und Wähler zu befinden, wer in der zu Ende gehenden Ratsperiode dauerhaft Leistung gezeigt hat oder erst in den letzten Wochen und Monaten vor der Wahl aktiv geworden ist. Portraitfotos: Kaspar Photography

Kommunalwahl 2025 Wahlprogramm - Unsere Kernthemen In den letzten Wochen haben wir intensiv unser Wahlprogramm 2025 vorgestellt und jeden Freitag einen Auszug hieraus wiedergegeben. Ganz schön viel Inhalt. Nun gilt es hieraus Kernthemen noch einmal zusammenfassend darzustellen. In unserem Wahlprogramm für 2025 stellen wir uns klar den Herausforderungen unserer Gemeinde: Von Finanzen über Umwelt bis hin zur Bürgerbeteiligung. Unsere Vision: eine Politik mit Herz, die Veränderungen verantwortungsvoll anpackt – aber ohne Mehrheiten bleiben gute Ideen oft Theorie. Je stärker die UWV im Rat auftritt, desto mehr können wir umsetzen. Etablierte Konzepte überdenken – Wir müssen neue Wege wagen statt auf veraltete Strukturen zu setzen. Interkommunale Zusammenarbeit & Fördermittel endlich konsequent nutzen – Durch Bündelung mit anderen Kommunen könnten Fördermittel besser abgerufen werden bzw. Aufgaben kostengünstiger und effizienter erledigt werden. Fördermittel nicht für Prestigeprojekte verwenden – Wir setzen auf solide Kosten-Nutzen-Rechnungen. Unterfinanzierung der Kommune benennen – Wir fordern eine Reform der kommunalen Finanzierung – nach dem Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, zahlt“). Mehr Bürgerbeteiligung & demokratische Grundsätze stärken – Wir stehen klar für mehr Einbeziehung und Information der Bürgerschaft. Kein Fraktionszwang – Unsere Mandatsträger sollen frei ihrem Gewissen folgen, Leitlinie ist das persönliche Gewissen und die Absicht das Beste für unsere Gemeinde herauszuholen. Sicherheit & Ordnung stärken und ausbauen – Ein leistungsfähiges Ordnungsamt, verbesserter Bürgerservice, Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr. Mobilität – Endlich das von auf unsere Initiative beschlossene Mobilitätskonzept für die gesamte Gemeinde angehen: u .a. ÖPNV überdenken, Fahrrad- und Fußgängerschutz zentrieren, LKW-Verkehr reduzieren und damit vor allem Durchgangsverkehre reduzieren. uwv-weilerswist.de Bildung & Infrastruktur – Bedarf an Kitas und Schulen prüfen; Digitalisierung vorantreiben; multifunktionale Nutzung ermöglichen. Umwelt & Nachhaltigkeit – Umweltbewusstsein bei Entscheidungen, Solartechnik mit Augenmaß vorantreiben, Bürger-Energie-Genossenschaft, mehr Grünflächen und Aufenthaltsqualität schaffen Wohnen & Leben – Bezahlbarer Wohnraum, faire Grundstücksvergaben, Möglichkeiten einer Wohnungsbaugesellschaft nutzen. Bürgerbeteiligung & Service – Transparenz, Livestreams, früher Einbindung der Bürgerschaft, Ausbau von eGovernment. Verwaltung modernisieren – Motivierte Mitarbeitende, effizienteres Verwaltungshandeln, Ausbildungsplätze in der Verwaltung schaffen. Warum Mehrheiten entscheidend sind: Viele Ziele lassen sich nur umsetzen, wenn es die nötige Mehrheit im Rat gibt. Eine möglichst starke UWV ist der beste Weg, um Mehrheiten für eigene Ideen zu beschaffen. Die Bürger haben am 14.09. die Wahl: alte Strukturen weiter mit der UWV aufbrechen oder ein weiter so wie in der Vergangenheit? Es liegt in der Hand der Wählerinnen und Wähler zu befinden, wer in der zu Ende gehenden Ratsperiode dauerhaft Leistung gezeigt hat oder erst in den letzten Wochen und Monaten vor der Wahl aktiv geworden ist.

Bürgermeisterwahl - Sonderfälle Wenn nur ein Kandidat zur Bürgermeisterwahl antritt oder einer nicht mehr will / kann Was passiert eigentlich, wenn sich bei einer Bürgermeisterwahl in Nordrhein-Westfalen nur ein einziger Bewerber stellt? Ist er automatisch gewählt – oder müssen die Bürgerinnen und Bürger trotzdem an die Urne? Und wie wird verfahren, wenn ein Kandidat kurz vor der Wahl nicht mehr antreten möchte? Die Gemeindeordnung in Verbindung mit dem Kommunalwahlgesetz NRW gibt die Antworten. Kein Automatismus Auch wenn nur ein Bewerber oder eine Bewerberin zur Wahl steht, erfolgt keine automatische Wahl. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden weiterhin in einem ordentlichen Wahlgang. Ja/Nein-Stimmzettel Die Kommunalwahlordnung NRW (§ 75c KWahlO NRW) schreibt in diesem Fall einen besonderen Stimmzettel vor: Wer den Kandidaten unterstützen möchte, kreuzt „Ja“ an. Wer ihn ablehnen will, wählt „Nein“. Leere oder falsch ausgefüllte Zettel sind ungültig. Damit unterscheidet sich das Verfahren deutlich von Wahlen mit mehreren Bewerbern, bei denen nur ein Name angekreuzt werden kann. Mehrheit erforderlich Gewählt ist der Kandidat nur, wenn er die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält. Gibt es mehr „Nein“- als „Ja“-Stimmen, ist die Wahl gescheitert – und muss wiederholt werden. Praxisbeispiele am 14. September 2025 Rhede (Kreis Borken): Amtsinhaber Jürgen Bernsmann tritt als einziger Kandidat an. Die Wählerschaft stimmt per Ja/Nein über seine Wiederwahl ab. Blankenheim (Kreis Euskirchen): Auch hier gibt es nur eine Bewerberin: Jennifer Meuren. Die Entscheidung fällt ebenfalls durch die Ja/Nein-Abstimmung. Sonderfall: Rückzug eines Kandidaten nach der Zulassung Was passiert, wenn ein Kandidat nach Ablauf der Frist und sogar nach Beginn der Briefwahl erklärt, dass er nicht mehr antreten möchte – z. B. aus gesundheitlichen Gründen? Rechtlich bleibt er Kandidat. Sein Name steht auf dem Stimmzettel, und er kann weiterhin gewählt werden. Wählerstimmen für ihn sind also gültig. Kommt er auf die erforderliche Mehrheit, wäre er gewählt. Allerdings kann er die Wahl ablehnen bzw, die Annahme der Wahl. In diesem Fall würde das Amt nicht angetreten, und es käme zu einer Neuwahl. Ein spannender Aspekt. Konkretes Beispiel, Weilerswist: Dort standen ursprünglich fünf Kandidaten zur Wahl. Mit Hans Peter Nußbaum erklärte ein Bewerber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für das Amt zur Verfügung zu stehen. Dennoch bleibt er Kandidat – und kann weiter gewählt werden. Im Falle einer Wahl könnte er durch Verzicht auf die Annahme der Wahl den Antritt des Amtes "vermeiden". Es käme zu einer neuen Bürgermeisterwahl.. Wenn ich persönlich einmal sicher war, dass bestimmte Konstellationen nur theorethischer Natur sind und sich die Praxis anders darstelle: in Weilerswist halte ich mittlerweile nichts mehr für ausgeschlossen. Man stelle sich diese Theorie vor: die Mehrheit der Wählerschaft ist von keinem der Kandidaten überzeugt und "erzwingt" auf diese Weise eine neue Bürgermeisterwahl ... Also bitte, das ist doch jetzt wirklich reine Theorie?!?

Was haben wir gesagt, was haben wir getan? Zum Thema: Feuerwehr - weil wir ohne sie nicht sicher sind! In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Arbeit um Thema "Feuerwehr". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert bzw. was haben wir in den letzten fünf Jahren getan? Gesagt - Getan: Die Freiwillige Feuerwehr ist das Rückgrat unserer Sicherheit. Wenn es brennt, wenn jede Sekunde zählt, sind es die Frauen und Männer der Wehr, die ihr eigenes Leben einsetzen, um andere zu schützen. Darum war für uns immer klar: Die Feuerwehr verdient beste Ausstattung, faire Entscheidungen und Respekt für ihr Engagement. Wir haben es deutlich gesagt: Keine faulen Kompromisse bei Sicherheit und Ausstattung. Keine Beratung des Brandschutzbedarfsplanes „im Hinterzimmer“ – wir fordern Transparenz und Offenheit. Keine endlosen Diskussionen, sondern eine klare Priorisierung mit belastbaren Kosten und Prüfung aller denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten. Einen modernen, zentralen Standort, der die Arbeit erleichtert und Zukunft sichert. Und vor allem: ehrliche Wertschätzung für unsere Freiwilligen, die 365 Tage im Jahr für uns bereitstehen. Getan: Wir haben nicht nur geredet – wir haben gehandelt: Transparenz verteidigt: Während andere Fraktionen der Beratung über den neuen Brandschutzbedarfsplan „im Hinterzimmer“ nahezu blind zugestimmt haben, haben wir klar „Nein“ gesagt, als der Brandschutzbedarfsplan ohne öffentliche Diskussionen an der Öffentlichkeit vorbeigeschleust werden sollte. Der neue Brandschutzbedarfsplan hat die bisherigen Standards herabgesetzt. Dies haben WIR öffentlich gemacht. Neuen Standort ermöglicht: Wir haben den mutigen Schritt unterstützt, ein zentrales Grundstück für die Feuerwehr zu sichern. Ein Meilenstein, der die Entwicklung unsere Wehr für die Zukunft sichert. Dokumente eingefordert: Als Berichte fehlten – von der Unfallkasse bis zur Gefährdungsbeurteilung – haben wir nicht locker gelassen. Hier bleiben wir weiterhin am Ball. Missstände aufgedeckt: Von fehlenden Prüfsiegeln bis hin zu unvollständigen Protokollen – wir haben öffentlich immer wieder den Finger in die Wunde gelegt. Nicht, um zu kritisieren, sondern damit endlich gehandelt wird! Und dies hat sich an vielen Stellen bereits ausgezahlt. Wertschätzung gezeigt: Wir haben es ins Programm geschrieben und leben es in jeder Sitzung: „Die Ausstattung der Feuerwehr war, ist und bleibt uns eine Herzensangelegenheit.“ Das ist für uns keine Floskel – das ist Überzeugung. Unser Unterschied: Andere haben Verfahren abgenickt. Wir haben nachgefragt. Andere haben Transparenz verhindert. Wir haben eingefordert. Andere haben gezögert. Wir haben gehandelt. Denn eines ist klar: Ohne Feuerwehr ist keine Gemeinde sicher. Und ohne Rückhalt im Rat kann die Feuerwehr ihre Aufgabe nicht erfüllen. Die UWV steht – damals, heute und morgen – fest an der Seite unserer Freiwilligen Feuerwehr.

Kandidatenvorstellung: Matthias Müller Unsere Kandidatenvorstellung wandert heute in den Wahlbezirk 107, Weilerswist (Zentrum-Ost). Wir stellen unseren dortigen Kandidaten vor: Matthias Müller Jahrgang 1967, in Partnerschaft Beruf: Bundesbeamter " In und für Weilerswist ist so viel mehr möglich als heute. Mir ist es wichtig, dass Politik transparent ist. Die Bürgerschaft muss mehr und besser über wesentliche Aspekte der Gemeinde informiert werden als bisher." Matthias Müller zählt zu den Gründungsmitgliedern der UWV Weilerswist. Er ist bereits seit 2020 Mitglied des Gemeinderates. Neben der politischen Tätigkeit bringt sich Matthias Müller in verschiedenen Vereinen bzw. Institutionen ehrenamtlich ein. Portraitfoto: Kaspar Photography

Eine falsche Beschilderung der Zuwegungen der uns hier sicher allen bekannte Brücke über die L 163 sorgte zwischen der Heinrich-Rosen-Allee / Bernhard-Thywissen-Straße und der Günter-Rose-Straße unlängst für einige Irritationen. Zumindest bei denen, die auf die Beschilderung achteten. Während laut Beschilderung von einer Seite aus, die Nutzung der Brücke lediglich für Fußgänger gestattet war, erlaubte die Beschilderung von der anderen Richtung ausgehend die Nutzung für Fußgänger und Radfahrer. Nach meinem Hinweis an die Verwaltung wurde tatsächlich vor kurzem rasch reagiert. Sicher nicht das größte Problem unserer Gemeinde, aber manchmal darf man sich – positiv gestimmt - auch über Kleinigkeiten mal etwas freuen.

Kommunalwahl 2025 Wahlprogramm - Fazit Heute blicken wir in unserem Wahlprogramm in das Abschlusskapitel "Fazit": Konkret / Im Einzelnen sagen wir hier in unserem Wahlprogramm: Die Weilerswist hat Zukunft. Um die Zukunft zu gestalten, bedarf es weiter neuer Denk- und Handlungsweisen. Der Rat hat diese, unserer Auffassung nach, in der Vergangenheit mehrheitlich nicht ausreichend angewandt. Herausforderungen verstehen wir nicht als Last. Vielmehr bieten sie die Chance zu einer Weiterentwicklung und bergen somit eine Menge Zukunftspotential für unsere Gemeinde. Wir wissen aus der Erfahrung unserer ersten Jahre im Rat: einige unserer Ideen und Ansätze stießen zu Beginn auf zum Teil heftigen Widerstand. Es ist uns durch Kontinuität, Beharrlichkeit und Sachlichkeit gelungen sukzessive neues Denken und Handeln in den Rat einzubringen. Es war und ist klar: nicht alle unsere Ansätze, Vorschläge und Ideen konnten wir realisieren. Ausdauer und Geduld wird weiterhin erforderlich sein. Es bedarf Zeit, um Veränderungen nachhaltig zu erzielen. Wir haben die ersten Schritte getan und werden diese weiter machen. Die Weichen für die Zukunft haben wir gestellt. In der Zukunft soll unsere Stimme noch mehr Gewicht haben! Unser Marathon hat begonnen. Aus tiefstem Herzen heraus wollen wir die Menschen mitnehmen und politisch eine bessere Zukunft bauen. Wir wollen für Weilerswist eine Politik mit Herz.

Die Kommunalaufsicht, Teil 2 Was darf die Kommunalaufsicht eigentlich? Die Kommunalaufsicht ist kein zahnloser Tiger. Sie hat konkrete Befugnisse, die im Gesetz festgelegt sind. Ihre wichtigsten Werkzeuge: Beanstandung von Ratsbeschlüssen (§ 122 GO NRW): Wenn ein Ratsbeschluss rechtswidrig ist, kann die Aufsicht ihn stoppen. Anordnungen und Weisungen: Sie kann Gemeinden verpflichten, bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen. Ersatzvornahme (§ 123 GO NRW): Wenn die Kommune trotz Anordnung nicht handelt, kann die Aufsicht die Aufgabe selbst erledigen – auf Kosten der Kommune. Haushaltssicherung (§ 124 GO NRW): Besonders drastisch: Wenn eine Gemeinde finanziell nicht mehr handlungsfähig ist, kann die Aufsicht den Rotstift führen. Beispiel aus der Praxis, ein Klassiker: Der Bürgermeister beanstandet einen Ratsbeschluss (§ 54 Abs. 2 GO NRW), weil er ihn für rechtswidrig hält. Dann wird die Kommunalaufsicht eingeschaltet, die den Streit prüft. Das sorgt für Klarheit – auch wenn es manchmal dauert und Nerven kostet. I ronischer Einschub: es sei denn, wir sind in Weilerswist und Ratsmehrheiten haben keinen Mut oder Willen, dass objektiv eine Entscheidung von der Kommunalaufsicht als "Außenstehendem" getroffen wird: https://www.uwv-weilerswist.de/beanstandung Rechtsgrundlagen im Überblick Grundgesetz, Art. 28 Abs. 2 GG – garantiert die kommunale Selbstverwaltung. Gemeindeordnung NRW (§§ 119–124 GO NRW) – regelt die Aufsicht konkret. Weitere Landesgesetze – etwa zum Haushaltsrecht oder zum Wahlrecht, wenn Fachaufsicht ins Spiel kommt. Zwischen Freiheit und Kontrolle Die Kommunen genießen viel Freiheit – aber eben nicht grenzenlos. Die Kommunalaufsicht sorgt dafür, dass Entscheidungen nicht willkürlich oder rechtswidrig werden. Sie ist damit so etwas wie ein Sicherheitsnetz: Solange alles korrekt läuft, bemerkt man sie kaum. Aber wenn’s brenzlig wird, hält sie die Fäden fest in der Hand. Fazit Kommunalaufsicht bedeutet nicht, dass Land oder Kreis ständig in die Gemeinde hineinregieren. Im Gegenteil: Sie ist die Garantie dafür, dass Selbstverwaltung sauber, rechtskonform und fair bleibt. Denn Hand aufs Herz: Ohne Schiedsrichter macht selbst das spannendste Spiel irgendwann keinen Spaß mehr.

Am Dienstag, den 02. September 2025, laden wir euch herzlich zu unserem nächsten Frauentreff ein. Ort: El Rancho, Weilerswist Beginn: 19:00 Uhr In gemütlicher Atmosphäre möchten wir miteinander ins Gespräch kommen, aktuelle Themen besprechen und uns gegenseitig stärken. Ob bei einem leckeren Essen oder einem Glas Wein – es geht wie immer um Austausch, Vernetzung und Gemeinschaft. Wir freuen uns auf bekannte Gesichter genauso wie auf neue Teilnehmerinnen. Jede Frau ist herzlich willkommen! Anmeldung ist nicht erforderlich – kommt einfach vorbei! Herzliche Grüße Euer UWV-Frauen-Team Foto: geralt auf pixabay.de

Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Informationen". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan: Wir haben seit unserer Gründung (Ende 2019) stets Wert auf Information und Transparenz gelegt. Hierzu haben wir gesagt, dass wir neben verschiedenen Initiativen im Rat (welche vielfach an den vorhandenen Mehrheiten gescheitert sind) selber informieren wollen. Getan: Ein Beispiel ist unsere Informationsbroschüre „Weilerswist kompakt“. Diese geben wir mittlerweile im fünften Jahr heraus. In unregelmäßiger Reihenfolge. In diesem Jahr haben wir zudem das Format umgestellt, um es lesefreundlicher uns noch informativer zu gestaten. Ein weiteres Highlight: dazu verteilen wir unser „Weilerswist kompakt“ mittlerweile in fast alle Haushalte der Gemeinde. Die Kosten dafür werden, entgegen mancher Annahme, einzig und alleine von der UWV selber getragen. Wir erhalten als UWV Gemeindeverband keinerlei öffentliche Zuschüsse oder ähnliches. Wir finanzieren uns einzig und alleine aus sehr überschaubaren Mitgliedsbeiträgen sowie Spenden unserer Mitglieder, insbesondere unserer Ratsmitglieder. Fazit: Die Forderung nach Transparenz und Information schieben wir nicht auf andere ab. Wir fordern nicht nur: wir liefern selber. Der Aufwand ist es uns wert. Und diesen Weg wollen wir gerne fortsetzen. Ganz aktuell ist die 12. Ausgabe von "Weilerswist kompakt" ist erschienen. Die neue Ausgabe, die erneut auch als als Printausgabe an Weilerswister Haushalte verteilt wird, kann auch hier auf unserer Homepage erneut als PDF-Datei heruntergeladen werden. Haben Sie weitere Fragen? Mailen Sie uns doch einfach: info@UWVweilerswist.de

Kandidatenvorstellung: Lara Bijick Die Vorstellung unserer Kandidatinnen und Kandidaten widmet sich heute dem Wahlbezirk 209, Metternich (Süd) / Müggenhausen / Schwarzmaar / Neukirchen. Hier bieten wir eine junge und neue Frau in unseren Reihen auf: Lara Bijick Jahrgang 2004, ledig Beruf: Auszubildende zur Kauffrau für Büromanagement beim Projektträger des DLR " Mit meinem Engagement bei der UWV will ich dazu beitragen, unsere Gemeinde zukunftsfähig und generationengerecht zu gestalten. Ich möchte meine Erfahrungen und Sichtweisen als junge Frau einbringen, denn frische Perspektiven sind wichtig für eine lebendige Kommunalpolitik." Lara Bijick steht für: • eine starke Stimme für junge Menschen in unserer Gemeinde (in Schule, Ausbildung, Freizeit und Politik) • mehr Transparenz und Bürgernähe im Gemeinderat (Entscheidungen sollen nachvollziehbar und mit den Menschen getroffen werden) • eine Gemeinde, in der sich alle Generationen wohlfühlen (mit guter Infrastruktur, nachhaltiger Entwicklung und fairen Chancen) Portraitfoto: Kaspar Photography

Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Wahlen und Abstimmungen Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Finanzen": Wir sind wir der Auffassung: Etablierte Konzepte neu denken Interkommunale Zusammenarbeit, Fördermittel und die Chance auf Einnahmen Fördermittel sind kein Motor für Prestigeprojekte Unterfinanzierung: Mangelhaft finanzielle Ausstattung der Kommunen durch Bund und Länder Konkret / Im Einzelnen sagen wir in unserem Wahlprogramm: Die Gemeinde muss zur Erfüllung ihrer Aufgaben finanziell gut aufgestellt sein. Eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik muss zentraler Bestandteil allem gemeindlichen Handelns sein. Stärkung des Einzelhandels unter Einbindung der Gewerbetreibenden. Die Einnahmesituation der Gemeinde muss und kann verbessert werden. Generell gilt es im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit wirtschaftlich sinnvolle Perspektiven zu entwickeln. Der Einzelhandel benötigt in der Gemeinde eine Stärkung. Es müssen mit den ortsansässigen Einzelhändlern gemeinsam Lösungsansätze entwickelt werden: „Welche Rahmenbedingungen müssen aus Sicht der ortsansässigen Gewerbetreibenden geschaffen werden, damit Standorte erhalten, Leerstände von Ladenlokalen verhindert und im Idealfall gar beseitigt werden?“ Aufgrund der hohen Anzahl an Discountern sollte ein Schwerpunkt des Wirtschaftsförderers darin liegen, die Ansiedlung von Spezial- bzw. Fachgeschäften voranzutreiben. Hierzu können wir uns eine Initiative mit den ortsansässigen Händlern unter Einbeziehung der Eigentümer von Ladenlokalen als einen ersten wichtigen Schritt vorstellen. Nicht außer Acht gelassen werden darf ein weiterer Fakt: Auswärtige kaufen ebenfalls in Weilerswist ein - gerade aus dem südlichen Bereich Erftstadts sowie dem nahegelegenen Rhein-Sieg-Kreis. Dies bietet eine Chance für unseren Handel vor Ort! Etablierte Konzepte neu denken Wir bleiben dabei: die PrimeSite Rhine Region muss überdacht, neu aufgestellt und ausgerichtet werden. Dies sehen mittlerweile wohl auch die etablierten Parteien so. Absagen von großen Unternehmen wie z. B. Tesla haben gezeigt, dass sich die einst ambitionierten Ziele offenkundig nicht realisieren lassen. Interkommunale Zusammenarbeit, Fördermittel und die Chance auf Einnahmen Eine Chance auf weitere Einnahmen bieten Fördermittel. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten durch Land, Bund und EU anfallende Kosten zu refinanzieren. Weilerswist sollte daher im Kreis auf die Einrichtung einer Koordinationsstelle zum optimalen Abruf von Fördergeldern aus Bund, Land und EU drängen. Das Wissen um die Möglichkeiten der verschiedenen Fördertöpfe kann unserer Auffassung nach nicht von einer kleinen Verwaltung wie der Gemeinde Weilerswist allein geleistet werden. Hier bietet sich ebenfalls eine interkommunale Zusammenarbeit an. Durch die erfolgreiche Vermarktung des Baugebietes Weilerswist-Süd hat sich gezeigt, dass der Bedarf an finanzierbarem Wohnraum und preislich akzeptablen Grundstücken vorhanden ist. Aus dem gesamten Umland sind Familien nach Weilerswist gekommen. Deren Zuzug bietet große Chancen. Auch heute noch ist das Interesse an Baugrundstücken in unserer Gemeinde groß. Zukünftig sind daher Bauflächen in Weilerswist auszuweisen. Zu prüfen ist, ob zur Steigerung der Einnahmen die Vermarktung künftig nicht sinnvollerweise selber durch die Gemeinde, anstatt durch Dritte wie der DSK, erfolgen sollte Auf der anderen Seite müssen leider auch Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgaben erfolgen. Fördermittel sind kein Motor für Prestigeprojekte Bestehende und zukünftige Projekte, die von Rat und Verwaltung initiiert werden, müssen strengen und transparenten Kostenkalkulationen genügen. Darunter sind verlässliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen unter Berücksichtigung aller Folgekosten, wie zum Beispiel Kosten der Finanzierung, der Pflege sowie des Betriebs zu verstehen. Ebenso sind sog. Umweltfolgekosten zu betrachten. Diese Gesamtkalkulationen wollen wir, soweit es jeweils rechtlich zulässig ist, in besonderer Weise öffentlich bekannt machen. Nur so kann in der Bürgerschaft Vertrauen in Rat und Verwaltung zurückgewonnen und neu entwickelt werden. Es ist auch zu prüfen, ob und wo sich durch den Einsatz moderner Verbrauchsgeräte (Laternen, Lampen und sonstige Elektrogeräte in öffentlichen Gebäuden) Energieeinsparungen erzielen lassen. Unterfinanzierung: Mangelhaft finanzielle Ausstattung der Kommunen durch Bund und Länder Problem aller Gemeinden ist die kommunale Unterfinanzierung. Sie lässt sich nur gemeinsam lösen. Eine umfassende Reform der Kommunalfinanzen ist weiterhin dringend erforderlich. Kommunen müssen weiter in der Lage sein, ihre Haushalte zu sanieren und dabei notwendige Investitionen tätigen zu können. Rat und Verwaltung müssen sich daher auf höheren Ebenen deutlicher hierfür einsetzen. Das oft zitierte Konnexitätsprinzip muss Grundlage aller Entscheidungen sein: „Wer bestellt muss zahlen“. Bund und Land müssen die Kommunen finanziell so ausstatten, dass sie die von ihnen zugewiesenen Aufgaben und Ausgaben auch ausführen können. Wir bedauern, dass die etablierten Parteien sich auf kommunaler Ebene hierfür zwar mit aussprechen, aber ihre höheren Ebenen und Vertreterinnen und Vertreter nicht davon überzeugen können. Wechselseitig, je nach Mehrheiten, wird die Schuld stets den anderen Handelnden zugeschrieben anstatt nachhaltig das Thema zu verfolgen. Unserer Vorstellung nach sollte die Verwaltung ihre Praxis bei Vergaben, insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen, überprüfen. Unter dem Vorsitz der UWV hat der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig die Verwaltung beauftragt die Vergabeordnung zu überarbeiten. Nach unserer Überzeugung sollte ebenfalls klar geregelt werden, dass Firmen bei Schlecht- oder Nichterfüllung stärker in die Verantwortung genommen werden. Klare Kürzungen bei Zeitverzug sollen stringenter geprüft und vollzogen werden. Unsere Vorstellung ist, dass perspektivisch bei Auftragsvergaben ein Bonus-Malus- Systemetabliert wird. Zudem wünschen wir uns, dass regionale Aspekte mehr in die Bewertung bei Ausschreibungen aufgenommen werden. Dieses ist möglich und stärkt die Betriebe bei uns vor Ort. Die Kreisumlage muss transparenter und nachvollziehbarer für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde werden. Sprich: Es muss deutlicher transportiert werden, was Weilerswist zahlt und was dem an Leistung entgegensteht.

Die Kommunalaufsicht, Teil 1: Wer schaut den Kommunen auf die Finger? „Die machen doch, was sie wollen!“ – so oder ähnlich hört man es manchmal, wenn es um Gemeinderat oder Bürgermeister geht. Doch ganz so frei ist die kommunale Welt nicht. Denn auch wenn Städte und Gemeinden in Deutschland durch Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz das Recht auf Selbstverwaltung genießen, gibt es eine übergeordnete Instanz: die Kommunalaufsicht. Was ist die Kommunalaufsicht? Die Kommunalaufsicht ist eine Art „Kontrollinstanz“, die sicherstellt, dass Kommunen sich an Recht und Gesetz halten. In NRW regeln vor allem die §§ 119 bis 124 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), wie diese Aufsicht aussieht. Je nach Größe und Status der Kommune sind unterschiedliche Behörden zuständig: Für kreisangehörige Gemeinden (z. B. Weilerswist) ist das der Landrat (§ 120 Abs. 1 GO NRW). Für kreisfreie Städte übernimmt die Bezirksregierung. Sonderfälle gibt es bei sogenannten großen kreisangehörigen Städten – dort gibt’s Mischformen. Man könnte sagen: Jede Kommune hat einen „großen Bruder“, der immer ein Auge offenhält. Welche Arten von Aufsicht gibt es? Grundsätzlich unterscheidet man zwei Formen: Rechtsaufsicht Prüft: Handelt die Kommune im Einklang mit den Gesetzen? Beispiel: Der Haushalt wird nicht rechtzeitig beschlossen oder eine Satzung widerspricht Landesrecht. Fachaufsicht (nur bei Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, § 9 GO NRW) Hier geht es nicht nur um das „Ob“, sondern auch um das „Wie“. Beispiel: Wahlen oder das Meldewesen – Aufgaben, die das Land den Kommunen verbindlich überträgt. Warum ist das wichtig? Die Kommunalaufsicht schützt Bürgerinnen und Bürger davor, dass Entscheidungen rechtswidrig oder unfair getroffen werden. Sie ist also kein Gegner der Kommunen, sondern eine Art Schiedsrichter: Unparteiisch, aber mit der Macht, im Zweifel das Spiel zu unterbrechen

Verwaltung soll Strategie entwickeln Die UWV hat in diesen Tagen einen Antrag für den zuständigen Fachausschuss für Bildung, Integration, Generationen und Soziales (BIGS) eingereicht. Ziel ist es, die Verwaltung zu beauftragen, eine umfassende Strategie zur Einrichtung sogenannter „Erzähl- und Begegnungsbänke“ in Weilerswist zu entwickeln. Das Konzept, das in Bad Neuenahr-Ahrweiler bereits erfolgreich umgesetzt wird, soll auch in Weilerswist dazu beitragen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Auf diesen Bänken können Bürgerinnen und Bürger aller Generationen und Kulturen ins Gespräch kommen, neue Kontakte knüpfen. „Gerade in Zeiten, in denen persönliche Begegnungen im öffentlichen Raum immer seltener werden, wollen wir bewusst Orte schaffen, an denen Gespräche beginnen und Beziehungen wachsen können“, so Sandra Fritzler . Die Erzähl- und Begegnungsbänke sind ein einfaches, aber wirkungsvolles Instrument, um Einsamkeit vorzubeugen und Integration zu fördern. Mit dem Antrag möchte die UWV erreichen, dass die Verwaltung Standorte prüft, Gestaltungsmöglichkeiten erarbeitet und Kooperationspartner – etwa aus Vereinen, Schulen oder der Seniorenarbeit – einbindet. Das Ziel: eine Strategie, die generationenübergreifend wirkt und in der Gemeinde sichtbar für mehr Miteinander steht. Zum Antrag als PDF? Hier klicken!

Verwaltung soll Strategie entwickeln Die UWV hat in diesen Tagen einen Antrag für den zuständigen Fachausschuss für Bildung, Integration, Generationen und Soziales (BIGS) eingereicht. Ziel ist es, die Verwaltung zu beauftragen, eine umfassende Strategie zur Einrichtung sogenannter „Erzähl- und Begegnungsbänke“ in Weilerswist zu entwickeln. Das Konzept, das in Bad Neuenahr-Ahrweiler bereits erfolgreich umgesetzt wird, soll auch in Weilerswist dazu beitragen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Auf diesen Bänken können Bürgerinnen und Bürger aller Generationen und Kulturen ins Gespräch kommen, neue Kontakte knüpfen. „Gerade in Zeiten, in denen persönliche Begegnungen im öffentlichen Raum immer seltener werden, wollen wir bewusst Orte schaffen, an denen Gespräche beginnen und Beziehungen wachsen können“, so Sandra Fritzler . Die Erzähl- und Begegnungsbänke sind ein einfaches, aber wirkungsvolles Instrument, um Einsamkeit vorzubeugen und Integration zu fördern. Mit dem Antrag möchte die UWV erreichen, dass die Verwaltung Standorte prüft, Gestaltungsmöglichkeiten erarbeitet und Kooperationspartner – etwa aus Vereinen, Schulen oder der Seniorenarbeit – einbindet. Das Ziel: eine Strategie, die generationenübergreifend wirkt und in der Gemeinde sichtbar für mehr Miteinander steht. Zum Antrag als PDF? Hier klicken!

Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Schwimmen". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan: Seit 2020 setzt sich die Unabhängige Wähler-Vereinigung (UWV) Weilerswist konsequent für die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger ein – auch für die der Jüngsten in unserer Gemeinde. Was mit Beschwerden besorgter Eltern begann – über ausgefallene Schwimmstunden und ein häufig defektes Lehrschwimmbecken – entwickelte sich zu einem zentralen Thema der UWV. Zwar wurden am schuleigenen Becken der Grundschule Weilerswist bereits Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, doch wiederkehrende Reparaturen verhinderten einen verlässlichen Unterricht. Getan: Deshalb stellte die UWV frühzeitig einen Antrag an die Verwaltung, um den Schwimmunterricht zu ermöglichen. Es gab auch hier beharrliches Nachfragen seitens der UWV. In konkreten Gespräche mit der Schwimmschule Sharky (deren Ansiedlung die UWV unterstützt hat) hatte die Verwaltung dann einen Kooperationsvertrag schließen können. Mit Erfolg: Seit Sommer 2025 sollen laut Verwaltung alle Kinder der Grundschulen in Weilerswist regelmäßig Schwimmunterricht im Rahmen des Schulsports geben – durchgeführt in den modernen Räumlichkeiten der neuen Schwimmschule, die im März 2025 eröffnet wurde. Über den weiteren Umgang mit dem alten Lehrschwimmbecken muss leider noch diskutiert werden. Die UWV hat für eine Zusage gesorgt, dass sich der Fachausschuss vor seiner nächsten Sitzung die ausgedienten Räumlichkeiten ansehen wird. Sodann kann hierüber beraten werden.

Kandidatenvorstellung: Wolfgang Brüggemann Im Rahmen unserer Kandidatenvorstellung blicken wir heute auf den Wahlbezirk 312, Lommersum (Süd) / Bodenheim. Wir stellen unseren dortigen Kandidaten vor: Wolfgang Brüggemann Jahrgang 1959, verheiratet, eine erwachsene Tochter Beruf: Bauleiter "Ich packe gerne an: klar, ehrlich und mit vollem Einsatz. Ich bin überzeugt, dass unsere Gemeinde pragmatische Lösungen braucht statt leerer Worte. Zuhören, verstehen, handeln – das ist mein Weg. Die UWV Weilerswist gibt mir die Möglichkeit, aktiv mitzugestalten." Als Bauleiter ist es Wolfgang Brüggemann gewohnt, Verantwortung zu übernehmen und Projekte zuverlässig umzusetzen. Diese Tatkraft möchte er nun auch in die Kommunalpolitik einbringen. Ihm sind die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger wichtig: "Mit Herz, Verstand und Hands-on-Mentalität für unsere Gemeinde!" Portraitfoto: Kaspar Photography

Ein Treffpunkt für alle, die sich für das gesellschaftliche und politische Geschehen in unserer Gemeinde interessieren. Bei unserem Stammtisch besteht die Gelegenheit, aktuelle Entwicklungen in der Kommunalpolitik zu besprechen, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Ideen zu entwickeln, wie wir unser Umfeld aktiv mitgestalten können. Ob es um Verkehr, Wohnraum, Umwelt, Freizeitangebote oder andere Themen geht, die Ihnen am Herzen liegen – hier können Sie diese in einer offenen Runde ansprechen. Wir hören zu, diskutieren und überlegen gemeinsam, welche Möglichkeiten es gibt, Veränderungen anzustoßen. Wann und wo? Am 19.08.2025 um 18:00 Uhr treffen wir uns im Caritas Quartiersbüro Weilerswist Heinrich-Rosen-Allee 6, Weilerswist Wir freuen uns auf Ihr Kommen und auf anregende Gespräche. Kontakt für weitere Informationen: E-Mail: klaus.rech@uwvweilserswist.de Telefon: 0179 / 535 44 12

Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Wahlen und Abstimmungen Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Wahlen und Abstimmungen": Wir setzen uns unter anderem ein für: Mehr Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger Bekenntnis zur Demokratie Kein Fraktionszwang Konkret / Im Einzelnen sagen wir in unserem Wahlprogramm: Wie schon an anderer Stelle unseres Programms erwähnt, wollen wir mehr Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, aber bei uns ist kein Platz für extremistische Positionen. Dies haben wir daher auch ausdrücklich in unserer Satzung niedergelegt. Wer extremistische Positionen vertritt, dem treten wir entschieden gegenüber. Das Grundgesetz und der demokratische Rechtsstaat sind für uns die Leitlinie. Wir werden keine Kandidaturen unterstützen, die sich von extremistischem Gedankengut tragen lassen. Dies gilt für unsere Kandidatinnen und Kandidaten, als auch für die der anderen politischen Gruppierungen. Bei Wahlen und Abstimmungen wollen wir, dass sämtliche unserer Vertreterinnen und Vertreter in allen Gremien klare Position beziehen und sich ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für unsere Demokratie bewusst sind. Dies bedeutet, dass unsere Kandidatinnen und Kandidaten klar zum Ausdruck bringen, dass sie auf jede Unterstützung oder Befürwortung von extremistischen Gruppierungen verzichten. Nur wer diesem Passus uneingeschränkt zustimmt, kann und darf für uns kandidieren. Gleiches gilt auch für etwaige Unterstützung unsererseits bei Wahlen, bei denen wir keine eigenen Kandidatenvorschläge haben. Unsere Mandatsträger sind der Gemeinde und ihrem Gewissen verpflichtet! Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass eine UWV im nächsten Rat der Gemeinde auf Grundlage dieses Programms möglichst einheitliche Positionen vertreten kann und sollte. Dennoch möchten wir ausdrücklich, für unsere gewählten Mandatsträger, von einem Fraktionszwang Abstand nehmen. Wir wollen, dass unsere gewählten Vertreterinnen und Vertreter in ihren Entscheidungen komplett frei sind und nur ihrem Gewissen verpflichtet sind. So wie es die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein- Westfalen vorsieht. Wir glauben fest daran, dass wirklich gute Entscheidungen ohnehin von einer breiten Mehrheit getragen werden müssen .

Wenn Bürger mitmischen – Satzungen & Demokratie in der Kommune (Teil 2) Oder: Warum eine Satzung mehr ist als Papier mit Stempel Im ersten Teil habe ich geklärt, was Satzungen sind . Jetzt werfen wir einen Blick darauf, wie sie zustande kommen , was sie auslösen können – und wie Bürger dabei mitreden oder sogar mitregeln können. Wer macht’s? Zuständig für den Erlass e iner Satzung ist der Gemeinderat – der darf das laut § 7 Abs. 1 GO NRW. Der Bürgermeister? Bereitet vor, führt aus, unterschreibt – a ber entscheidet nicht allein. Wie läuft das ab? Entwurf : Meist durch die Verwaltung, ggf. auch Fraktionen. Ausschussberatung : Die Fachpolitiker beraten den Inhalt. Ratsbeschluss : Mehrheitlich, manchmal einstimmig, aber selten langweilig. Bekanntmachung : Öffentlich – z. B. im Amtsblatt oder auf der Webseite (je nach Bekanntmachungssatzung, § 7 Abs. 4 GO NRW). Bürgerbeteiligung? Nein, Bürger schreiben nicht direkt an Satzungen mit – aber sie können über: Bürgeranträge (§ 24 GO NRW), Anregungen und Beschwerden (§ 24 GO NRW), oder Bürgerbegehren/Bürgerentscheide (§§ 26 ff. GO NRW) mitgestalten, verzögern oder sogar Satzungsentwürfe kippen. Was passiert, wenn’s knallt? Satzungen sind oft umstritten – vor allem, wenn’s ums Geld geht. Falsche Kalkulationen oder fehlen de Mitwirkungspflichten führen regelmäßig zu: Widersprüchen, Gerichtsurteilen, oder peinlichen Rücknahmen. Und: Satzungen können auch überprüft werden – durch die Kommunalaufsicht oder das Verwaltungsgericht . Sie sind kein Freifahrtschein. Extra-Wissen: Satzungen dürfen nicht rückwirkend Pflichten auferlegen (Rechtssicherheit!). Satzungen gelten nur im Gemeindegebiet – keine Extrawurst für Nachbarorte. Manche Satzungen müssen erlassen werden (z. B. Haushaltssatzung, § 78 GO NRW), andere sind freiwillig . Fazit Teil 2: Satzungen sind mehr als trockene Verwaltungstexte – sie gestalten das Leben vor Ort. Wer sich einmischt, mitdenkt und mitmacht, kann mitbestimmen, wie seine Gemeinde tickt. Und das ist doch genau das, was lebendige Demokratie ausmacht – oder?

Seit mehreren Tagen ist der Spielplatz in Vernich (Karöstener Weg) – für Kinder und Familien nicht zugänglich. Eine Begründung für die fortgesetzte Schließung war weder bei der Verwaltung noch beim Bauhof zunächst zu erfahren. Erst nach mehreren Nachfragen der UWV Weilerswist stellte sich heraus, dass der Spielplatz bereits gereinigt, repariert und somit wieder bespielbar ist. Laut Bauhofleitung der Gemeinde Weilerswist hätte er bereits seit letzter Woche geöffnet sein sollen. „Es ist nicht hinnehmbar, dass ein fertiggestellter und sicherer Spielplatz tagelang ungenutzt bleibt, weil niemand den Überblick hat“, so Marion Leufer Fraktion UWV Weilerswist. „Gerade in den Sommerferien ist jeder Tag, an dem die Kinder hier nicht spielen können, ein Tag zu viel.“ Der Bauhof sagte der UWV Weilerswist die (unverzügliche) Öffnung des Spielplatzes zu. Zukünftig sind solche Verzögerungen nicht akzeptabel.

Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Keine Zusatzgelder für Ausschussvorsitzende". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan: Die UWV hat sich von Beginn an klar gegen eine zusätzliche monatliche Zusatzvergütung der Ausschussvorsitzenden in Weilerswist ausgesprochen. Zu Beginn der Ratsperiode 2020 war dieses Anliegen allerdings noch ohne Aussicht auf Erfolg. Wir konnten uns nicht durchsetzen. Auch nicht gegen solche Fraktionen, die sich heute im Wahlkampf als solide und ehrliche Finanzexperten darstellen wollen. Getan: Im Rahmen von zwischenzeitlich für notwendig erachtetet Ausschussneubesetzungen und -Neugründungen konnte die UWV jedoch später einen nicht geringen Teilerfolg erzielen: Künftig erhalten Ausschussvorsitzende eine zusätzliche Aufwandsentschädigung nur dann, wenn der jeweilige Fachausschuss, dem sie vorsitzen, tatsächlich tagt. Ein kleiner Schritt – aber nicht ohne Bedeutung. Die eingesparte Summe für den Haushalt ist nicht gerade gering. Wir reden hier von derzeit 286,10 € monatlich, pro Ausschuss, der nicht tagt. Fazit: Ein weiterer Erfolg für die Steuerzahler, der ohne die UWV nicht möglich gewesen wäre. Auch in Zukunft wird sich die UWV dafür einsetzen, dass für Ausschussvorsitzende grundsätzlich gar keine zusätzliche Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

Wir kommen heute zu der nächsten Frau, die sich für uns um ein Ratsmandat bewirbt. Im Wahlbezirk 106, Weilerswist (Zentrum-West) tritt eine bekannte Größe der Weilerswister Kommunalpolitik an: Lydia Uschmann Jahrgang 1967, verheiratet, zwei Kinder Beruf: gelernte Bürokauffrau "Ich möchte Weilerswist mitgestalten – sozial, menschlich und lösungsorientiert. Bildung, soziale Teilhabe und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts stehen dabei im Mittelpunkt meines Engagements." Lydia Uschmann ist seit mehr als 20 Jahren als engagierte Sozial- und Bildungspolitikerin in unserer Gemeinde bekannt. Sie blickt auf mehr als 20 Jahre Ratserfahrung zurück. Nach einer Auszeit und dem politischen Wechsel zur UWV tritt sie nun für "Die Unabhängigen" als Kandidatin für den Gemeinderat an, mit neuem Elan: "Mit der UWV fühlt sich Politik für Weilerswist richtig an", sagt sie nach ihrem Wechsel zu der Unabhängigen Wähler-Vereinigung. Portraitfoto: Kaspar Photography

Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Bildung / Schule Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Bildung / Schule": Wir setzen uns unter anderem ein für: Kindertagesstätten und Schulen müssen zukunftstauglich werden Multifunktionale Einrichtungen als Lösung für die Zukunft Konkret / Im Einzelnen sagen wir in unserem Wahlprogramm: Bildung hat zentrale Bedeutung. Stand in der jüngeren Vergangenheit vieles im Zeichen des Ausbaus der Kindertagesstätten, so wird sich zukünftig der Fokus noch weiter auf die Schulen richten müssen. Konkret gilt es, die Schullandschaft hinsichtlich ihrer Aufnahmekapazitäten für die Zukunft zu überprüfen und daraus resultierende Schlussfolgerungen in die politischen Gremien einzubringen. Gerade durch den Zuzug vieler Familien nach Weilerswist und weiterer, in der Planung befindlichen Baugebieten wächst der Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten und Schulen. Es stellen sich neue Herausforderungen an die Weilerswister Bildungslandschaft, denen wir begegnen müssen. Dies gilt sowohl für den baulichen Zustand als auch für die Ausstattung der Einrichtungen. Insbesondere die Digitalisierung muss weiter vorangetrieben werden. Für unsere Bildungslandschaft bieten sich durch die in Erftstadt entstehende Technische Hochschule unserer Überzeugung nach Kooperationsmöglichkeiten. Wir wollen, dass diese geprüft und Chancen ergriffen werden. Die Entwicklung der Bevölkerungszahl und ihrer Altersstruktur ist regelmäßig zu überprüfen. Hieraus ergeben sich für öffentliche Einrichtungen (Kindertagesstätten, Spielplätze, Schulen, Sportstätten, etc.) maßgebliche Vorgaben. Können dauerhaft alle Einrichtungen erhalten bleiben? Welche müssen erweitert oder umgebaut werden? Zu prüfen ist, welche Einrichtungen sich eignen, um multifunktional genutzt zu werden. Ebenfalls wollen wir prüfen lassen, welche Einrichtungen perspektivisch mit geringem Aufwand einer neuen Nutzung zugeführt werden könnten. Dabei ist auch an Nutzung durch ortsansässige Vereine zu denken, wenn sich dies unter Abwägung finanzieller Aspekte und dem Gemeinwohl vereinbaren lässt.

Wenn der Rat Gesetze macht – Satzungsrecht in der Kommune (Teil 1) Oder: Warum man manchmal Parkgebühren zahlen muss, obwohl das gar nicht im Bundesgesetzbuch steht Was viele nicht wissen: Kommunen dürfen selbst kleine „Gesetze“ erlassen. Diese heißen nicht „Gesetz“, sondern Satzung – sind aber für Bürgerinnen und Bürger genauso verbindlich wie die „großen Regeln“ aus Berlin oder Düsseldorf. Was ist eine Satzung eigentlich? Satzungen sind das, was der Gemeinderat auf Basis von § 7 GO NRW beschließen darf – und was dann für das Gemeindegebiet Rechtsverbindlichkeit entfaltet. Klingt hochtrabend, bedeutet aber ganz praktisch: Wenn deine Gemeinde beschließt, dass du für die Nutzung der Kita zahlen oder deinen Vorgarten nicht komplett zuplastern darfst – dann steht das in einer Satzung. Gesetzgeber auf Dorfebene? Ja, genau. Der Gemeinderat ist auf kommunaler Ebene der Gesetzgeber – zumindest in seinem Zuständigkeitsbereich. Dazu gehören zum Beispiel: Gebührensatzungen (z. B. Müll, Wasser, Friedhof), Bebauungspläne (per Satzung nach BauGB), Hauptsatzung, oder Ordnungsregelungen. Was darf geregelt werden? Grundsätzlich: alles, was dem eigenen Wirkungskreis der Kommune unterliegt – also das, was sie eigenständig und ohne Weisung von oben regeln darf. Grenze: Das Satzungsrecht muss im Rahmen der Gesetze bleiben. Die Kommune kann also nicht plötzlich Tempo 25 auf der Bundesstraße einführen oder Feiertage abschaffen. Formalitäten? Natürlich! Eine Satzung entsteht nicht durch Handzeichen im Hinterzimmer. Sie muss: vom Rat mehrheitlich beschlossen werden, ordnungsgemäß bekanntgemacht werden (§ 7 Abs. 4 GO NRW), schriftlich vorliegen, und inhaltlich klar und bestimmt sein – Juristen sagen: „bestimmtheitsgebotstreu“. Und wenn’s fehlt? Dann ist die Satzung möglicherweise nichtig – und das kann richtig teuer (und peinlich) werden. Klassiker aus dem Alltag Du wunderst dich, warum auf deinem Gehweg im Winter gestreut werden muss – und zwar um 7 Uhr morgens? Schau mal in die Straßenreinigungssatzung deiner Kommune. Oder warum auf manchem Balkon kein rosa Pavillon erlaubt ist? Willkommen im Reich der Möglichkeit von Gestaltungssatzungen. Fazit Teil 1: Satzungen sind das kommunale Rückgrat vieler Alltagsregeln – oft unauffällig, aber mit großer Wirkung. Und: Sie gelten, auch wenn man sie nicht gelesen hat. (Sorry.)

Einladung zur Diskussion Lernen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten kennen Sie haben Fragen zur Kommunalpolitik, wollen wissen, was in unserer Gemeinde politisch los ist oder haben einfach Lust auf einen offenen Austausch? Dann kommen Sie vorbei: die UWV Weilerswist und die Kandidatinnen und Kandidaten für den Rat und Kreistag stellen sich Ihren Fragen und Anregungen. Für neue Ideen sind wir offen! Egal ob ernst, kritisch oder kurios. Sagen Sie uns, was Sie bewegt. Wir hören zu. Wir erklären unsere Position aus dem aktuellen Wahlprogramm und diskutieren gerne über Ihre vielleicht auch anderen Ansichten hierüber. Donnerstag, 14.08.2025 ab 19:00 Uhr Restaurant "El Rancho" Kölner Str. 87 Weilerswist

Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Barrierefreiheit". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan: Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern für uns eine Art Grundrecht. Bereits in unserem Wahlprogramm 2020 haben wir von der UWV Weilerswist angekündigt: Öffentliche Gebäude und Wege müssen für alle Menschen zugänglich sein – unabhängig von Alter oder Einschränkung. Und: Wir nehmen die Bürgerinnen und Bürger mit – denn sie wissen am besten, wo es hakt. Wir wollten einen fraktionsübergreifenden Schulterschluss für mehr Barrierefreiheit. Denn dieses Thema geht uns alle an – parteiübergreifend. Getan: Mit unserer Mitmach-Sommeraktion 2023 haben wir Barrieren sichtbar gemacht. Bürgerinnen und Bürger konnten uns Hindernisse im Alltag melden – daraus entstand ein fundiertes Diskussionspapier. Dieses haben wir in die politische Beratung gegeben. Aber die gesamten anderen Fraktionen haben hier wenig bis gar kein Interesse an der Weiterverfolgung unseres Anliegens gehabt. Und erst nach einigen öffentlichen Meldungen unsererseits zeigte dich die Bürgermeisterin interessiert und stellte in Aussicht mit uns gemeinsam an der Problematik zu arbeiten. Erster, wenngleich kleiner Erfolg: die Beschilderung im Rathaus für Rollstuhlfahrer wurde verbessert. Im Frühjahr 2025 zog sie sich aus dem Thema wieder zurück, ihre Gesprächsbereitschaft zog sich mit dem Hinweis auf „politische Neutralität“ zurück. Wir nehmen gleichwohl zur Kenntnis, dass diese Argumentation allerdings erst aufkam, nachdem wir in anderen Themenfeldern Kritik an der Verwaltung und ihrer Arbeit übten. Aber: Wir bleiben weiter dran – für eine barrierefreie Kommune! Fazit: Wir sagen nicht nur, was wir wollen – wir tun, was wir sagen. Auch gegen Widerstände. Denn Barrierefreiheit ist kein Projekt für die Schublade oder Galerie, sondern eine Frage der Überzeugung.

Mit unserer Kandidatenvorstellung gehen wir nunmehr in den Wahlbezirk 102, Weilerswist (Nord-Ost). Wir stellen unseren dortigen Kandidaten vor: Klaus Rech Jahrgang 1960, ledig Berufliches: Polizeibeamter i. R., ehrenamtlicher Schiedsmann der Gemeinde "Ich stehe für unabhängige Politik in Weilerswist ein – nicht für eine Parteidoktrin. Ich stehe für Mobilität im öffentlichen Straßenverkehr, mit den Schwerpunkten Verkehrssicherheit für Kinder, Senioren, Fußgänger und Fahrrad! Die Generation 60+ (Senioren) sind mit Ihren Erfahrungen und Kompetenzen ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. In Weilerswist sehe ich die Bevölkerung 60+ nicht ausreichend vertreten. Ich stehe bei politischen Entscheidungen für mehr Teilhabe der Generation 60+!" Klaus Rech setzt sich zudem für Barrierefreiheit und damit für mehr Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum für alle Bevölkerungsgruppen ein. In Weilerswist ist in allen Bereichen ein erhebliches Defizit in diesen Bereichen zu finden. Ihm ist die Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, z.B. beim Thema Angsträume, wichtig. Nach 22 Jahren als Bezirksbeamter der Polizei in der Kölner Innenstadt bringt Klaus Rech Erfahrung im empathischen Umgang mit Menschen - auch in Krisensituationen - und eine breite Spanne an Rechtskenntnissen mit. Für die UWV engagiert er sich als sachkundiger Bürger bereits in Fachausschüssen des Rates und bringt daher Erfahrung im Umgang mit diesen Gremien mit. Portraitfoto: Kaspar Photography

Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Sicherheit und Ordnung Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Verkehr/Mobilität": Wir setzen uns unter anderem ein für: Wir setzen uns unter anderem ein für: Sicherheit und Ordnung, die mehr in den Fokus rückt die notwendigen Voraussetzungen hierfür schaffen Konkret / Im Einzelnen sagen wir in unserem Wahlprogramm: Dem allgemeinen Bedürfnis der Bevölkerung nach Sicherheit und Ordnung ist Rechnung zu tragen! Wir räumen ein, dass wir als Kommune keinen direkten Einfluss auf die Polizeipräsenz vor Ort haben. Dies schließt jedoch nicht aus, dass wir uns als Gemeinde bei den hierfür zuständigen Stellen einsetzen müssen. Unabhängig hiervon fängt Sicherheit und Ordnung auch schon im Kleinen an. Dafür bedarf es unserem Verständnis nach u. a. eines personell gut aufgestellten Ordnungsamtes, welches die ihm kraft Gesetzes zugewiesenen Aufgaben zur Beseitigung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, erfüllen kann. Hier sehen wir weiterhin Potential durch eine verbesserte Verwaltungsorganisation und –Struktur. Dabei darf es nicht um den Aspekt gehen, mehr Knöllchen gegen Falschparker zu schreiben. Sicherheit und Ordnung umfasst mehr. Es geht um Bürgerservice, um die Beseitigung von Missständen, wie Ruhestörungen, Vorgehen gegen illegale Müllentsorgungen, die ordnungsgemäße Benutzung öffentlicher Einrichtungen (z. B. Spielplätzen), etc.; Einen ganz wesentlichen Anteil an einer sicheren Gemeinde hat unsere freiwillige Feuerwehr. Das Engagement der Kameraden in ihrer Freizeit ist einzigartig. Die Feuerwehr kann sich der Unterstützung der UWV sicher sein. Die Ausstattung der Feuerwehr war, ist und bleibt uns eine Herzensangelegenheit .

Arbeit der Ratsfraktion Ein Blick hinter die Kulissen – am Beispiel der UWV Weilerswist Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, wie politische Entscheidungen auf kommunaler Ebene vorbereitet werden – und was eigentlich zwischen den offiziellen Ratssitzungen im Hintergrund geschieht. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Ratsfraktion . Doch was genau ist das, und was macht sie? Rechtliche Grundlage: Ratsfraktionen nach Gemeindeordnung NRW Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 56 GO NRW) ist eine Ratsfraktion ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Ratsmitglieder, die sich in ihrer politischen Arbeit abstimmen und gemeinsame Positionen vertreten. Fraktionen haben das Recht, Anträge zu stellen, Anfragen an die Verwaltung zu richten und in Ausschüssen mitzuwirken. Sie dienen somit der politischen Meinungsbildung und Strukturierung der Ratsarbeit. Die UWV-Fraktion in Weilerswist – konkret und bürgernah In der Gemeinde Weilerswist setzt die Fraktion der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) genau das in die Praxis um. Ihre Arbeit ist geprägt von Offenheit, Sachorientierung und Bürgernähe. 1. Wer gehört zur Fraktion? Zur Fraktion gehören alle gewählten Ratsmitglieder der UWV. Unterstützt werden sie von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern , die in beratender Funktion in den Fachausschüssen mitwirken. Sie bringen Fachwissen und Erfahrung ein – ein großer Gewinn für fundierte Entscheidungen. Auch interessierte Gäste dürfen teilnehmen, sofern es sich um öffentliche Vorlagen handelt. 2. Montags ist Fraktionstag Ein fester Bestandteil der Fraktionsarbeit sind die regelmäßigen montäglichen Fraktionssitzungen . In diesen Sitzungen bereitet sich die Fraktion auf die anstehenden Ausschuss- oder Ratssitzungen der jeweiligen Woche vor. Im Fokus stehen die Verwaltungsvorlagen , also die Entwürfe, Anträge oder Informationen, die von der Verwaltung eingebracht werden. In der Sitzung werden diese Vorlagen gemeinsam gelesen, diskutiert, hinterfragt und bewertet. Es geht nicht nur um ein „dafür“ oder „dagegen“, sondern um ein tiefes Verstehen, Abwägen und eventuell Anpassen . Wo nötig, werden eigene Änderungsanträge oder Rückfragen formuliert. 3. Aufgaben und Funktionen der Fraktion Die UWV-Fraktion erfüllt dabei vielfältige Aufgaben: Koordination der politischen Arbeit: Die Fraktion bündelt Meinungen, diskutiert unterschiedliche Perspektiven und entwickelt eine gemeinsame Linie. Vorbereitung und Nachbereitung: Neben der Vorbereitung der Sitzungen werden auch Beschlüsse und Entwicklungen im Nachgang bewertet. Antragsrecht und Initiativen: Die Fraktion kann selbst aktiv werden – durch Anträge an Rat oder Ausschüsse, oder durch Anfragen an die Verwaltung. Ausschussarbeit: Die Fraktionsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger vertreten die UWV-Position in den Ausschüssen. Kontrolle der Verwaltung: Die Fraktion nimmt eine wichtige Kontrollfunktion wahr, indem sie Verwaltungshandeln prüft und hinterfragt. Öffentlichkeitsarbeit: Die Fraktion informiert regelmäßig über ihre Arbeit – ob im Gespräch, auf Veranstaltungen oder über digitale Kanäle. 4. Transparenz und Beteiligung Ein besonderes Merkmal der UWV-Fraktion in Weilerswist ist ihre offene Struktur : Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an den öffentlichen Teilen der Fraktionssitzungen teilzunehmen. Diese Transparenz ist Ausdruck eines modernen, beteiligungsorientierten Politikverständnisses. Fazit: Politik mit Herz, Hirn und Haltung Fraktionen sind mehr als eine organisatorische Einheit. Sie sind das Herzstück der kommunalpolitischen Arbeit . Mit klarer Struktur, fachlicher Expertise und dem Willen zum Dialog sollen sie maßgeblich dazu beitragen, dass Entscheidungen im Rat gut vorbereitet, nachvollziehbar und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger getroffen werden. Oft gelingt dies sogar, trotz dürftiger Vorlagen der Verwaltung.

Liebe Frauen, wir laden euch herzlich zu unserem nächsten UWV-Frauentreff ein! Wann: Dienstag, 5. August 2025, um 19:00 Uhr Wo: Historische Weinstube Zum Schwan Unser Frauentreff ist ein Ort für Austausch, Gemeinschaft und Inspiration – ganz gleich, ob du dich für Politik interessierst oder einfach einen entspannten Abend in netter Runde verbringen möchtest. Wir möchten Frauen zusammenbringen, die Lust auf Gespräche, Ideen und gegenseitige Unterstützung haben. Neue Gesichter sind jederzeit willkommen – bringt gerne Freundinnen oder Bekannte mit! Wir freuen uns auf euch! Herzliche Grüße Euer UWV-Frauentreff-Team Foto: geralt auf pixabay.de

Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Interkommunale Zusammenarbeit". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan: Die interkommunale Zusammenarbeit gewinnt in Zeiten von Klimakrise, Digitalisierung und Haushaltsdruck immer mehr an Bedeutung – auch für Weilerswist. Bereits seit 2020 setzt sich die Unabhängige Wähler-Vereinigung (UWV) gezielt dafür ein, den Austausch mit Nachbarkommunen zu intensivieren und Zukunftsthemen gemeinsam anzugehen. Impulse aus der Politik – mit durchwachsenen Reaktionen Die UWV brachte in den letzten Jahren mehrere Anträge ein, welche die regionalen Synergien stärken sollten – etwa in den Bereichen Photovoltaik, Tourismus und gemeinschaftliche Förderprojekte. Ziel war stets: Voneinander lernen, Ressourcen effizient nutzen und über Gemeindegrenzen hinweg nachhaltige Lösungen entwickeln. Die Resonanz? Durchwachsen. Einige Anträge wurden zurückgestellt, andere gar nicht erst weiterverfolgt – mit dem Verweis auf bereits bestehende Kooperationen oder mangelnden Bedarf. Die UWV sieht das differenzierter: Bestehende Ansätze reichen nicht aus, um die Chancen regionaler Zusammenarbeit voll auszuschöpfen. Vor allem Transparenz und strategische Steuerung bleiben ausbaufähig. Was bereits funktioniert – Beispiele mit Wirkung Tatsächlich gibt es positive Beispiele: Im Hochwasserschutz arbeitet Weilerswist im Rahmen der Hochwasserschutzkooperation Erft mit 18 weiteren Kommunen zusammen – ein wichtiges Netzwerk, welches nach der Flutkatastrophe 2021 neue Relevanz gewonnen hat. Zudem wurde kürzlich mit der Stadt Euskirchen eine Vereinbarung zur Geschwindigkeitskontrolle getroffen. Diese Ansätze zeigen: Interkommunale Zusammenarbeit kann funktionieren – wenn sie gewollt, gefördert und aktiv gestaltet wird. Fazit: Ein Anfang ist gemacht – doch da geht noch mehr Die UWV zieht ein sachliches Fazit: Weilerswist hat erste Schritte in Richtung regionaler Kooperation unternommen. Doch viele Chancen bleiben bislang ungenutzt. Die UWV fordert, das Thema strategischer anzugehen, mehr Beteiligung zuzulassen und konkrete Projekte anzustoßen, die über Symbolik hinausgehen. Mit einer stärkeren UWV im Rat kann interkommunale Zusammenarbeit neu gedacht und aktiv vorangebracht werden – für mehr Effizienz, mehr Innovation und mehr regionale Stärke.

Heute stellen wir unsere Kandidatin für den Rat und Kreistag vor. Für den Rat geht es hier um den Wahlbezirk 415, Groß Vernich (West), Klein Vernich, für den Kreistag um den Kreiswahlbezirk 2. Marion Leufer Jahrgang 1966, ledig, zwei Kinder Beruf: Gelernte Speditionskauffrau, Verwaltungssachbearbeiterin "Unsere Gemeinde verdient eine starke, ehrliche und engagierte Stimme. Ich stehe für klare Werte: Transparenz, Verlässlichkeit und eine Politik, die die Menschen in den Mittelpunkt stellt." Marion Leufer ist nicht nur Gründungsmitglied der UWV Weilerswist, sondern unter anderem seit 2020 stellv. Fraktionsvorsitzende der UWV im Gemeinderat. Ihre Stärken: zuhören, anpacken und sich mit ganzer Kraft für Ihre Interessen der Menschen einzusetzen. Dabei zählen für sie keine leeren Versprechen, sondern konkrete Lösungen: für bessere Schulen, sichere Straßen, eine lebendige Wirtschaft und eine lebenswerte Umwelt. Portraitfoto: Kaspar Photography

Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Verkehr / Mobilität Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Verkehr/Mobilität": Wir setzen uns unter anderem ein für: • Das bestehende Konzept des ÖPNV für Weilerswist muss auf den Prüfstand • Ein Mobilitätskonzept: ein leistungsstarkes Straßennetz mit Schutzzonen für Fahrradfahrer/ Fahrradfahrerinnen und Fußgänger/ Fußgängerinnen • Die Folgen des LKW-Verkehrs müssen durch intelligente Lösungen für die Bürgerschaft minimiert werden • Autobahnausbau? Dann einen Vorteil für Fußgängerverkehr und Fahrradverkehr schaffen Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: Für die Zukunft von Weilerswist sind Themen wie Mobilität und die Qualität des öffentlichen Nahverkehrs von herausragender Bedeutung. Die Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bleibt ständige Aufgabe der öffentlichen Hand. Das bestehende Konzept des ÖPNV sollte daher auf den Prüfstand gestellt werden. Möglicherweise lassen sich durch den Kreis oder andere kommunale Partner (Stadtbusse Brühl oder Euskirchen) verbesserte Möglichkeiten realisieren. Gleichwohl gilt: das Auto wird auch zukünftig eine tragende Rolle spielen. Weilerswist braucht daher ein leistungsstarkes Straßennetz mit Schutzzonen für Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen. Dieses muss intakt gehalten und ausgebaut werden. Gleiches gilt für Fußwege. Bisherige Planungen und Überlegungen in diesen Punkten haben keine sinnvollen Ergebnisse gebracht. Es herrscht Stillstand, der beseitigt werden muss. Wir wollen hierzu alle Beteiligten und Betroffenen zusammenbringen und endlich für alle zu einem ausgewogenen Ergebnis zu kommen, von welchem alle einen Mehrwert haben. Ende 2021 haben wir als UWV daher ein umfassendes Mobilitätskonzept beantragt. Anfang 2022 fand dieser Ansatz einstimmig eine Mehrheit in der Politik. Die Verwaltung wurde mit der Erstellung eines solchen Konzeptes beauftragt. Leider müssen wir 2025 feststellen, dass in dieser Sache seitens der Verwaltung nichts geschehen ist. Mit einer starken Fraktion wollen wir Druck auf eine zeitnahe Umsetzung der gültigen Beschlusslage machen. Uns ist klar: es bedarf zwingend eines intelligenten Verkehrs- und Parkkonzept für das gesamte Gemeindegebiet. Der Verkehr wird durch einzelne Maßnahmen insgesamt nicht weniger, er verteilt sich nur anders; im Zweifel zu Lasten anderer Anwohner sowie der Umwelt durch längere Fahrtstrecken. Dabei darf aber bei allen Maßnahmen nicht unberücksichtigt gelassen werden, dass eine gute Erreichbarkeit des Kernortes und der zentralen Einrichtungen der Gemeinde (Rathaus, Bauhof, etc.) von herausragender Bedeutung ist. ÖPNV : Der Ausbau des Bahnverkehrs darf nicht zu ökologischen und ökonomischen Folgen führen Bis 2030 soll die bestehende Bahnstrecke Euskirchen-Köln elektrifiziert werden und die Taktung der Zuglinien in beide Richtungen erhöht werden. Schon heute zeichnen sich die Bahnübergänge in unserer Gemeinde durch lange Wartezeiten für den fließenden Verkehr (zu Fuß gehende, Fahrrad, Kfz) aus. Bei der geplanten Taktung erhöhen sich die Wartezeiten deutlich. Die Wartezeiten vor den Schranken erhöhen sich um das gleiche Maß. Die ökologischen und ökonomischen Folgen sind erheblich. Die Verwaltung gibt sich mit der Auskunft der DB AG zufrieden, dass Unter- oder Überführungen von Bahnübergängen im Gemeindegebiet nicht geplant sind. Wir fordern über Bund und Land Druck auf die Bahn AG auszuüben, um andere Lösungen für Weilerswist zu schaffen. Park-Suchverkehr muss vermieden werden. Bei dem zu erstellenden Konzept sind auch die Möglichkeiten von Anwohnerparkausweisen in die Überlegungen mit einzubeziehen. Die Folgen des LKW-Verkehrs müssen durch intelligente Lösungen für die Bürgerschaft minimiert werden Ein weiteres Problem ist der LKW-Verkehr. Dieser muss grundsätzlich aus den einzelnen Orten herausgehalten werden. Die aktuelle Situation der an vielen Stellen wild parkenden LKW muss beendet werden. Hier muss aus unserer Sicht viel energischer auf die zuständigen Minister in Bund und Land zugegangen werden. Diese müssen gedrängt werden, an den Autobahnen mehr Abstell- und Übernachtungsmöglichkeiten zu schaffen. Es darf grundsätzlich nicht Aufgabe der Gemeinde sein, auf eigene Kosten Verunreinigungen zu beseitigen oder gar selbst Autohöfe und ähnliches zu bauen, weil die Verantwortlichen in Bund und Land sich in dieser Frage verstecken. In unserer Gemeinde muss darüber hinaus diskutiert und entschieden werden, wo und in welcher Form der LKW-Verkehr geleitet werden soll und wie konfliktfrei legale Abstellmöglichkeiten durch Dritte entstehen können. Das auf unseren Antrag hin beschlossene Mobilitätskonzept muss hier Lösungen aufzeigen. In den Wohngebieten muss mehr zur Sicherheit im Straßenverkehr und zur Verbesserung der Wohnqualität getan werden. Eine Verkehrskommission kann hierzu einen guten Ansatz liefern. Die Polizei, Mobilitätsverbände und Rettungsdienste müssen beratend in den zuständigen Fachausschüssen gehört werden. In der beabsichtigen interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Euskirchen zu mobilen Geschwindigkeitskontrollen und der Einrichtung von mehr „Tempo 30-Zonen“ sehen wir erste gute Ansätze. Weitere Ziele einer sinnvollen baulichen Entwicklung von Weilerswist müssen unserer Auffassung nach sein: • mehr Abstellplätze für Fahrräder • Angsträume schon bei Planungsphasen vermeiden • Fußwege, Bahnübergänge und besonders Schulwege sicherer gestalten, u. a. durch bessere Ausleuchtung. Für die A 61 bestehen Planungen für einen sechsspurigen Ausbau. Dies bedeutet auch, dass mit großer Wahrscheinlichkeit aktuell bestehende Brückenbauwerke erneuert werden müssen, etwa auch seitens der DB. Die Gemeinde muss daher rechtzeitig mit den verantwortlichen Stellen in Kontakt treten und ausloten, ob und unter welchen Voraussetzungen bei anstehenden Erneuerungen zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten für Fußgängerverkehr und Fahrradverkehr geschaffen werden können. Dies bietet nach Auffassung der UWV gute Chancen auf den Ausbau der bestehenden Fuß- und Radverkehrswege. Unsere bisherigen Bemühungen politische Diskussionen zu führen wurden bisher von verschiedenen Beteiligten geblockt. Es ist an der Zeit, diese Themen mit noch mehr Nachdruck erneut anzugehen. Alle angesprochenen Aspekte, die Probleme heute und die Herausforderungen der Zukunft, bedürfen des oben erwähnten fachlich fundierten Mobilitätskonzeptes. Wir müssen klar analysieren, wie sich Verkehrsströme heute darstellen und zukünftig steuern lassen. Die Erkenntnisse müssen in konkrete Handlungsvorschläge münden, die endlich klare Verbesserungen für alle Weilerswister nach sich ziehen.

Der Bürgermeister, Teil 3: Unterschrift mit Folgen – Was der Bürgermeister darf (und was lieber nicht) Wenn der Bürgermeister den Kugelschreiber zückt, geht’s ans Eingemachte: Verträge, Verpflichtungserklärungen, und manchmal sogar Kunstwerke aus dem alten Ägypten (ja, das ist kein Scherz). Laut Gesetz darf der Bürgermeister die Gemeinde vertreten – etwa beim Abschluss von Bauverträgen oder beim Kauf eines neuen Fahrzeuges. Doch wehe, jemand anders tut es - oder er- und dann ohne Genehmigung. Dann ist die ganze Nummer „schwebend unwirksam“ – klingt wie ein Zaubertrick, ist aber juristischer Ernst. Und dann kommt der Paragraphen-Zirkus richtig in Fahrt. Wer unterschreibt? Wie? Mit welchem Titel? Und: Ist das Geschäft vielleicht doch „laufende Verwaltung“ – also Routine – oder ein „großer Brocken“, der extra abgesichert sein muss? Eine falsche Einschätzung kann teuer werden. Dann drohen Klagen, Schadenersatz oder Gerichtsprozesse über ägyptische Replikate in Zeltbauten (kein Witz, ist passiert). Moral der Geschichte: Unterschrift ist nicht gleich Unterschrift – und der Bürgermeister ist nicht nur Gesicht der Kommune, sondern auch juristisch oft am Limit (seiner Nerven.) Oder: Warum ein falscher Kugelschreiber teuer werden kann Der Bürgermeister ist nicht nur Verwaltungshäuptling und im Idealfall politischer Moderator – er ist auch gesetzlicher Vertreter der Gemeinde (§ 63 GO). Das heißt: Wenn etwas Wichtiges unterschrieben werden muss – z. B. ein Vertrag mit einem Bauunternehmen oder ein Kaufvertrag für ein Grundstück –, ist seine Unterschrift das rechtliche „Go“. Aber: Es gibt Grenzen. Verpflichtungserklärungen – nur mit „richtiger“ Unterschrift § 64 GO sagt ganz klar: Verpflichtungserklärungen – also rechtlich bindende Zusagen über das hinaus, was zur laufenden Verwaltung gehört – müssen schriftlich abgefasst und qualifiziert unterschrieben werden. Sprich: von ihm selbst oder seinem allgemeinen Vertreter . Fehlt die richtige Unterschrift? Dann ist der Vertrag nichtig oder schwebend unwirksam (§ 177 BGB lässt grüßen). Schutz vor Schnellschüssen Warum diese ganzen Regeln? Damit die Gemeinde nicht durch leichtfertige Zusagen oder unklare Zuständigkeiten in Millionenhaftungen schlittern kann. Klingt spießig, ist aber notwendig. Schließlich will niemand, dass der neue Dorfplatz durch eine Vertragslücke zur Brache wird. Was passiert, wenn’s doch passiert? Dann haftet ggf. der Unterzeichner persönlich – und die Gemeinde kann Regressansprüche stellen (§§ 179, 823, 839 BGB). Ein ziemlich unangenehmes Kapitel, das sich mit ein paar guten Verwaltungsgrundkenntnissen leicht vermeiden lässt.

Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Mobilitätskonzept". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan: 2020 als Thema angekündigt, 2021 beantragt, 2022 beschlossen – 2025: noch immer nichts passiert. Was wie ein schlechter Scherz klingt, ist traurige Realität: Trotz eines einstimmigen Ratsbeschlusses von Anfang 2022 zur Erstellung eines Masterplans Mobilität ist bis heute – laut eigener Auskunft der Verwaltung – überhaupt nichts geschehen. Kein Konzept. Keine Fortschritte. Kein Plan. Die UWV sagt: So geht das nicht weiter. Wir haben den Antrag damals gestellt, weil wir gesehen haben, dass es nicht reicht, hier ein Verkehrsschild zu versetzen und dort einen Radweg zu flicken. Wir brauchen ein Gesamtkonzept für Weilerswist – für alle Ortsteile, alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie alle Lebens- und Orstlagen. Die Probleme sind offensichtlich: Zu viel Verkehr durch die Ortskerne Zu wenig sichere Schulwege Keine vernünftige Lösung für den LKW-Verkehr Ein ÖPNV, der dringend neu gedacht werden muss Bahnübergänge, die durch die geplante Taktverdichtung zum Dauerärgernis werden könnten Wir haben gesagt, wir kümmern uns – und wir tun es weiter. Trotz mehrfacher Nachfragen, Sachstandsanträge und Diskussionen in Ausschüssen: Die Verwaltung mauert, beschwichtigt, schweigt. Unsere Forderungen werden mit mehr Stimmen im nächsten Rat mächtiger: Verkehr ganzheitlich denken – nicht nur an einzelnen Stellen nachbessern ÖPNV verbessern, Schulwege sichern, Radwege ausbauen, LKWs raus aus den Wohngebieten Zukunft statt Stillstand Mobilität betrifft uns alle. Ob Kita oder Supermarkt, Pendelverkehr oder Feierabendrunde mit dem Rad – Funktionierende Mobilität dient auch der Lebensqualität. Deshalb braucht es nicht nur Visionen, sondern endlich: Umsetzung.

Heute gehen wir mit unserer Kandidatenvorstellung in den Wahlbezirk 310, Lommersum (Nord) / Hausweiler (Nord) und stellen unseren dortigen Kandidaten vor: Christian Glaser Jahrgang 1979, verheiratet Beruf: Feuerwehrbeamter und Dozent "Ich will nicht zuschauen, wie Entscheidungen über unsere Köpfe hinweg getroffen werden. Ich kandidiere für die UWV, weil ich mir eine ehrliche, transparente und bürgernahe Kommunalpolitik wünsche. Als Feuerwehrmann weiß ich: Es braucht klare Entscheidungen, Verlässlichkeit und echtes Teamwork – auch in der Politik.“ Christian Glaser steht für eine sachorientierte Politik ohne Parteibrille – für die Menschen in Weilerswist: Klar. Unabhängig. Engagiert. Er gehört zudem zu den Gründungsmitgliedern der UWV Weilerswist. Als sachkundiger Bürger konnte der den Fraktionen in Gemeinderat und Kreistag wichtige Impulse geben und bereits wertvolle Arbeit für die Menschen leisten. Portraitfoto: Kaspar Photography

Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Willkommenskultur Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Willkommenskultur": Wir setzen uns unter anderem ein für: • Ein harmonisches und friedliches Miteinander Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: In Weilerswist sind alle Menschen willkommen. Eine aktive Willkommenskultur ist Garant für ein harmonisches und friedliches Miteinander. Deswegen muss die menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen sowie eine aktive Integration unterstützt werden. Die Verwaltung muss Menschen, die in unseren Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften leben, begleiten und unterstützen einen passenden Wohnraum zu finden.

Der Bürgermeister, Teil 2: Wenn der Bürgermeister mal nicht kann – wer springt ein? Auch ein Bürgermeister braucht mal Urlaub. Oder wird krank. Oder steckt im Stau. Und dann? Niemand ist unersetzlich – nicht mal ein Bürgermeister. Doch wer übernimmt, wenn der Chef verhindert ist? Die Antwort ist zweigeteilt – wie so oft in der kommunalen Welt. Ehrenamtliche Stellvertretung – mit Anstand, aber ohne Amtsstempel Nach § 67 GO vertreten die ehrenamtlichen Stellvertreter den Bürgermeister in zwei Bereichen: Bei der Leitung von Ratssitzungen , und bei repräsentativen Aufgaben (Grußworte, Urkunden überreichen, Bäume pflanzen). Aber: Sie dürfen nicht die Verwaltungsgeschäfte übernehmen . Also keine Verträge unterschreiben, keine Sitzungseinladungen verschicken, keine Akten wälzen. Der „Allgemeine Vertreter“ – wenn’s wirklich wichtig wird Steht in § 68 GO: Der „allgemeine Vertreter“ übernimmt alles andere. Das ist meist ein Beigeordneter oder leitender Verwaltungsbeamter. Der kann den Bürgermeister in dessen „eigentlichen“ Aufgaben vertreten – etwa beim Einberufen von Ratssitzungen oder beim Unterzeichnen von rechtlich relevanten Dokumenten. Warum ist das wichtig? Weil falsche Vertretung fatale Folgen hat: Ein Vertrag, den z. B. der ehrenamtliche Stellvertreter unterzeichnet, kann ungültig sein , wenn er nicht die formalen Kriterien nach § 64 GO erfüllt. Da wird dann aus „harmlos vertreten“ schnell ein „juristisches Desaster“

Keine Einigung zwischen Parteien – UWV bleibt bei zurückhaltender Plakatierung zur Kommunalwahl 2025 Die UWV Weilerswist hat sich auch zur bevorstehenden Kommunalwahl am 14. September 2025 klar positioniert: Weniger ist mehr. Trotz intensiver Gespräche zwischen den im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen konnte leider keine einheitliche Linie zur freiwilligen Beschränkung der Plakatierung erzielt werden. Die UWV hatte frühzeitig den Vorschlag eingebracht, die Zahl der Plakatstandorte pro Partei deutlich zu begrenzen – auf maximal 98 Standorte innerhalb des Gemeindegebiets. Ziel war es, gemeinsam ein Zeichen für mehr Umweltbewusstsein, Übersichtlichkeit und politischen Anstand zu setzen. Doch in den Gesprächen zeichnete sich schnell ab: Eine Einigung bereits zur Kommunalwahl 2025 ist nicht erreichbar. Vor allem Parteien, die neben Rats- und Kreistagswahl auch mit einer Bürgermeisterkandidatur antreten, hatten inoffiziell Stückzahlen in den Raum gestellt, die deutlich über dem UWV-Vorschlag lagen. Eine Umsetzung dieser Vorstellungen hätte unweigerlich zu einer regelrechten Plakatflut geführt – mit negativen Folgen für das Ortsbild, die Umwelt und letztlich auch für die Wahrnehmung der politischen Inhalte aller Beteiligten. UWV zeigt erneut Haltung – und Maß Die UWV hält daher an ihrer Linie fest: Nicht ganz ohne Plakate – aber mit Maß und Verantwortung. Wie schon bei der letzten Kommunalwahl wird die UWV nicht vollständig auf Plakatwerbung verzichten, sich aber erneut auf maximal 100 Standorte beschränken. Diese Standorte werden gezielt gewählt, um Bürgerinnen und Bürger zu erreichen – ohne das Ortsbild zu überladen. Appell an die Mitbewerber Auch wenn eine formelle Einigung mit den anderen Gruppierungen nicht zustande kam, appelliert die UWV an alle politischen Mitbewerber: Folgen Sie unserem Vorbild – freiwillig. Eine übersichtliche, faire und umweltfreundliche Wahlwerbung liegt im Interesse aller. Weniger Plakate bedeuten nicht weniger Demokratie, sondern mehr Respekt gegenüber Wählerinnen und Wählern. Symbolbild: BRRT auf pixabay.de

Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Bürgerbeteiligung". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan: Die UWV Weilerswist steht für echte Bürgerbeteiligung – und bleibt dran. Die UWV Weilerswist hat nach der Kommunalwahl 2020 Wort gehalten: „Bürgerbeteiligung“ war für uns nicht nur ein Wahlversprechen, sondern ein aktives politisches Prinzip. Aus diesem Grund haben wir den Ausschuss für Bürgeranregungen und Kultur ins Leben gerufen – ein konkreter Schritt hin zu mehr Mitbestimmung, Transparenz und Wertschätzung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieser Gemeinde. Doch was folgte, war ein politischer Rückschritt: Der Ausschuss wurde wieder abgeschafft – gegen unseren ausdrücklichen Willen. Dabei sind es genau solche Strukturen, die es ermöglichen, dass Ideen und Sachverstand aus der Bürgerschaft eingebracht und gehört wird. Bürger gestalten mit – nicht nur auf dem Papier. Unser Ansatz war und bleibt klar: Transparenz durch Beteiligung. Die UWV fordert seit Jahren, dass Bürgerinnen und Bürger nicht erst informiert werden, wenn Entscheidungen gefallen sind – sondern von Anfang an mitreden dürfen. Die Gemeindeordnung NRW gibt diese Möglichkeit ausdrücklich her – doch in Weilerswist wird sie bislang nur unzureichend genutzt. Wir sagen: Nutzen wir das Wissen, die Erfahrung und das Engagement der Menschen in unserer Gemeinde! Ob durch Bürgerwerkstätten, öffentliche Diskussionen, Livestreams von Ratssitzungen oder den Ausbau digitaler Angebote – Bürgerbeteiligung ist keine Pflichtübung, sondern die Grundlage moderner, demokratischer Kommunalpolitik. Ein Erfolg, den wir bereits erzielt haben: Durch unseren Einsatz können Bürgerinnen und Bürger heute ihre Anliegen spontan in Ratssitzungen vortragen – ohne schriftliche Voranmeldung. Das ist ein echter Schritt zu mehr Zugänglichkeit und Bürgernähe. Doch wir wollen mehr: – Wir wollen den Bürgerausschuss zurück – dauerhaft und wirksam. – Wir wollen einen Bürgerhaushalt prüfen, digitale Services stärken und Beteiligungsrechte weiter ausbauen. Weil Weilerswist mehr Demokratie verdient. Wir stehen für einen Politikstil, der nicht über die Köpfe hinweg entscheidet – sondern mit den Menschen gemeinsam. Mit einer starken UWV im Rat kann Bürgerbeteiligung endlich zur Selbstverständlichkeit werden. Fazit: Bürgerausschuss? Gesagt und getan. Von anderen Fraktionen wieder abgeschafft. Und bald: wieder eingeführt? Sie entscheiden dies mit, wenn die UWV bei der nächsten Wahl stark genug wird.

Heute stellen wir unsere Kandidatin im Wahlbezirk 414, Groß Vernich (Süd) vor: Ute Brüggemann Jahrgang 1960, verheiratet, eine erwachsene Tochter Beruf: Rentnerin "Ich habe unsere Gemeinde vor 16 Jahren kennengelernt und und bin geblieben. Mein Credo hier: Weilerswist ist nicht der Nabel der Welt, aber absolut wohnenswert. Hier sind wir nah an den Menschen. Jeder Bürger, ob jung, ob alt, ist wichtig. Alle können gemeinsam die Zukunft gestalten. Und ich möchte dabei sein." Ute Brügemann hat 2024 den Weg zur UWV gefunden und sich von Beginn an intensiv und rege eingebracht. Folglich konnte sie die Ratsfraktion bereits innerhalb kurzer Zeit bereits als sachkundige Bürgerin in mehreren Ausschüssen mit Rat und Tat unterstützen. Dabei kommt ihr die mehr als 20-jährige Tätigkeit bei einer größeren Versicherungsgesellschaft in Köln zu Gute. Portraitfoto: Kaspar Photography

Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Umwelt und Nachhaltigkeit Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Umwelt und Nachhaltigkeit": Wir setzen uns unter anderem ein für: • Nachhaltigkeit und Recycling müssen in politische Beschlüsse einfließen • Begrenzung der Plakatwerbung • Nachhaltige Energiegewinnung als Benefit für Bürgerinnen und Bürger • Erweiterung von Grünflächen, Grünzügen und Landschaftsflächen als Erholungsflächen Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: Jedem sollte klar sein, dass wir unseren Planeten schützen, Umwelt und Natur bewahren müssen. Dies muss auch bei uns in Weilerswist, bei jedem Einzelnen von uns, beginnen. Wir wollen dabei weder in Hysterie, noch Aktionismus verfallen. Wir sind vielmehr der Auffassung, dass wir logisch und schlüssig agieren müssen. Konkret meinen wir z. B., dass alle politischen Beschlüsse auch unter Umweltgesichtspunkten zu betrachten sind. Es gilt jeweils die Frage zu beantworten, welche negativen oder aber auch positiven Auswirkungen jede Maßnahme auf die Umwelt hat. Die Nachhaltigkeit muss vermehrt in unseren Blickpunkt rücken. Sowohl Energieersparnis, als auch die aufwändige Entsorgung von ausgedienten Materialien, mit den daraus resultierenden Kosten stellen uns vor Herausforderungen, die uns zum Umdenken bewegen müssen. So haben wir beispielsweise auch bei dieser Kommunalwahl angeregt, dass die Parteien auf freiwilliger Basis eine Begrenzung der Plakatwerbung vereinbaren. Einen wichtigen Baustein sehen wir in Sachen Energiegewinnung: Wir können uns weiterhin eine „Bürger-Energie-Gemeinschaft“ vorstellen. Dies könnte beispielsweise in Form einer Genossenschaft entstehen. Bürgerinnen und Bürger könnten dabei mit eigenen Anteilen am Erfolg der vor Ort produzierten Energie finanziell profitieren und sich zeitgleich selber aktiv für eine neue Energiepolitik in unserer Gemeinde einsetzen. In der Folge könnte ein weiteres, durchaus ambitioniertes Ziel gesetzt werden: Weilerswist könnte bis zum Jahr 2035 Energie-autark sein, d. h. in unserer Gemeinde wird mindestens so viel Strom erzeugt, wie wir verbrauchen. Der Aufstellung von Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden stehen wir positiv gegenüber. Dabei ist es sowohl vorstellbar, dass diese Bestandteile einer „Bürger- Energie-Gesellschaft“ werden oder aber durch die Gemeindeverwaltung eigenständig betrieben werden. Hier sind auch Möglichkeiten einer gemeindeeigenen Gesellschaft zu prüfen. Möglicherweise auch im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen. Neben dem Schutz der Umwelt gilt es für uns auch den Wert der Natur auszubauen. Mit gezielten Pflanzaktionen, z. B. Bäume als "grünes Band" durch die Ortschaften der Gemeinde, kann unserer Auffassung nach ein gesamtgesellschaftlicher Prozess in Gang gesetzt werden. Hier streben wir Aktionen zur Erweiterung von Grünflächen, Grünzügen und Landschaftsflächen an, wie etwa die Streuobstwiesen entlang der Erft. Unsere Idee wäre es, einzelne Teilbereiche mit unterschiedlichen Bäumen zu bepflanzen sowie Erholungsflächen zu schaffen, die zum Verweilen einladen. Die Gemeinde muss in Sachen Umweltbewusstsein mit gutem Beispiel vorangehen. Dem von der Gemeindeverwaltung betriebenen Projekt der Essbaren Gemeinde stehen wir positiv gegenüber. Zur Verbesserung der Umweltbilanz unserer Gemeinde haben wir in unserem letzten Wahlprogramm konkrete Vorschläge gemacht. Die ökologische Nutzung von Brachflächen und das Anlegen von Wildblumenwiesen sind nur einige Punkte denen sich die Bürgermeisterin nach der Publikation unseres Wahlprogramms verschrieben hat. Solche Aktionen setzen nicht nur optische Akzente, sondern stellen auch eine wichtige Nahrungsgrundlage für nützliche Insekten dar und dienen der Arterhaltung gefährdeter Arten. Bienen, Hummeln und Schmetterlinge füllen unsere Wiesen und Grünflächen mit zusätzlichem Leben.

Der Bürgermeister, Teil 1: Chef oder Showmaster? Was macht eigentlich der Bürgermeister? Wer denkt, Bürgermeister zu sein bedeutet, nur rote Bänder durchzuschneiden und auf Weihnachtsmärkten Glühwein zu trinken, sollte besser weiterlesen. In Wirklichkeit jongliert der Bürgermeister gleich zwei Hüte auf einmal: Er ist nicht nur Chef der Verwaltung – also der Boss im Rathaus – sondern auch Vorsitzender des Rates. Das klingt trocken, ist aber der Dreh- und Angelpunkt jeder Gemeinde. Dabei ist er kein normaler Angestellter: Er ist ein sogenannter „Wahlbeamter auf Zeit“ (klingt wichtig), der direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird. Seine „Amtszeit“ dauert fünf Jahre – Verlängerung nur durch Wiederwahl. Einen Chef hat er nicht direkt – das ist fast wie Selbstständigkeit im Staatsdienst, ein wenig wie "Über mir nur der blaue Himmel." Neben der Deko-Arbeit bei Veranstaltungen hat der Bürgermeister aber viele ernsthafte Aufgaben. Er leitet Ratssitzungen, verteilt die Arbeit im Rathaus, unterschreibt wichtige Verträge – und darf sogar Rechtsgeschäfte tätigen. In NRW steht im § 40 Abs. 2 GO: Bürgermeister und Rat vertreten gemeinsam die Gemeinde – das sogenannte „Zwei-Säulen-Modell“. Die Verwaltung leiten? Ja. Den Rat führen? Auch. Entscheidungen vorbereiten, unterschreiben, beanstanden, ausbaden – das alles gehört dazu. Zwei Hüte – eine Person Der Bürgermeister hat eine kommunalrechtliche Doppelrolle : Einerseits ist er Ratsmitglied von Gesetzes wegen (§ 40 Abs. 2 S. 2 GO) – und sogar dessen Vorsitzender (§ 40 Abs. 2 S. 4 GO). Andererseits ist er Verwaltungschef (§ 62 Abs. 1 GO) – also quasi CEO des Rathauses. Und das alles nicht als irgendein Angestellter, sondern als Wahlbeamter auf Zeit (§ 118 LBG NRW). Heißt: direkt vom Volk gewählt, ohne Chef über sich, dafür mit der Kommunalaufsicht im Nacken, wenn’s mal klemmt. Was macht er so den ganzen Tag? Er sollte viel machen. Zum Beispiel: Er lädt zu Ratssitzungen ein (§ 47 Abs. 1 GO), bereitet sie vor (§ 62 Abs. 2 GO), leitet die Sitzungen (§ 51 Abs. 1 GO), führt Ratsbeschlüsse aus (§ 62 Abs. 2 GO), vertritt die Gemeinde nach außen (§ 63 Abs. 1 GO), und entscheidet über Personalfragen (§ 73 Abs. 3 GO).

Gesellschaftlich und politisch Interessierte treffen sich zum kommunalpolitischen Stammtisch. Gemeinsam können wir mehr erreichen. Barrierefreiheit in öffentlichen Räumen und im Straßenverkehr, Gehweg- und Straßenqualitäten in den Dörfern unserer Gemeinde, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Öffentlicher Personennahverkehr, Fehlende Freizeitangebote, oder andere Dinge sind Ihre Themen und Sie möchten etwas ändern? Sprechen wir über diese und andere Themen, die Sie bewegen. Am 15.07.25, 19:00 Uhr treffen wir uns zu unserem Stammtisch 60+ im Caritas Quartiersbüro Weilerswist, Heinrich-Rosen-Alle 6, Weilerswist. Wir freuen uns auf Sie Informationen unter E-Mail klaus.rech@uwvweilserswist.de und 0179/ 5354412

Was haben wir gesagt, was haben wir getan? Zum Thema: LivestreamIn der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Patenschaften". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan: Die Unabhängige Wähler-Vereinigung steht seit jeher für bürgernahes Engagement und eine nachhaltige Umweltpolitik. Bereits im Wahlprogramm 2020 setzte sich die UWV aktiv für den Schutz und die Pflege unserer Natur ein – konkret durch die Idee, Patenschaften für Bäume, Sträucher und Biotope in Weilerswist zu ermöglichen. Mehrere Anwohnerinnen bekundeten beispielsweise Interesse einen kleinen Teich in den Erftauen durch eine Patenschaft zu pflegen und zu erhalten. Eine Einigung mit der Verwaltung war nicht möglich. Ein flankierender Antrag der UWV zur Werbung für Patenschaften wurde abgelehnt. Auch von anderen Parteien kam keine Unterstützung – für uns ein Rückschlag für freiwilliges Engagement und gelebtes Umweltbewusstsein. Ironie der Geschichte: Einige Zeit später präsentierte die Verwaltung das Thema Patenschaften plötzlich als eigene Idee: Bürgerinnen und Bürger sollten sich um Blumen- und Bauminseln kümmern, um Pflegekosten und Wasserverbrauch der Gemeinde zu senken. Wo stehen wir heute? Unklar. Es fehlt an Transparenz und Rückmeldung. Gleichzeitig kümmern sich Menschen in Weilerswist weiterhin aus eigener Initiative um Grünflächen – oftmals ohne offiziellen Rückhalt und verbunden mit einer gewissen rechtlichen Unsicherheit. Dabei zeigt gerade dieses Engagement, wie stark die Identifikation der Bürgerschaft mit ihrer Gemeinde ist. Fazit: Bürgerbeteiligung darf nicht nur geduldet werden – sie muss gefördert werden: mit klaren Regeln, echter Wertschätzung und offener Kommunikation. Was heute als „kostensparende Maßnahme“ verkauft wird, hätte längst gelebte Realität sein können – wenn man rechtzeitig zugehört hätte. Wir sind hiermit noch nicht am Ende unserer Bestrebungen.

Sachverhalt bleibt ungeprüft – Ratsmehrheit verzichtet auf Prüfung durch Aufsichtsbehörde Was bleibt, ist der Eindruck eines ungeklärten Endes: Die Ereignisse rund um die Ratssitzung vom 19. Dezember 2024 und das damalige Abstimmungsverfahren zur Grundsteuer B werden nicht weiter rechtlich beleuchtet – obwohl ein regulärer Weg zur Überprüfung bestand. Der Gemeinderat entschied in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 im Ergebnis, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen. Zuvor hatte u. a. die Fraktion der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) Zweifel an der rechtlichen Korrektheit des Abstimmungsverlaufs im Dezember 2024 geäußert. Hintergrund war eine mutmaßliche Wiederholung einer Abstimmung und die damit verbundenen Irritationen – auch öffentlich diskutiert, insbesondere in sozialen Netzwerken. In der Folge beantragte die UWV eine Änderung der Sitzungsniederschrift, um den Ablauf klarer und nachvollziehbarer zu dokumentieren. Der Rat folgte diesem Antrag am 10. April 2025 mehrheitlich – trotz ausdrücklicher rechtlicher Bedenken der Bürgermeisterin, die die Änderung für nicht zulässig hielt. UWV-Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner plädierte in der Sitzung für einen transparenten Umgang mit der Situation: „Wenn Uneinigkeit besteht, ist es sinnvoll, die Kommunalaufsicht um eine neutrale Einschätzung zu bitten – das ist nicht nur legitim, es stärkt das Vertrauen in das Verfahren.“ Laut Gemeindeordnung NRW ist genau dieser Weg vorgesehen: Nach einer Beanstandung durch die Bürgermeisterin kann der Rat an seinem Beschluss festhalten und so den Weg zur Prüfung der Niederschriftsänderung durch die Kommunalaufsicht veranlassen. Doch dazu kam es nicht. In der Sitzung am 26. Juni – nach erfolgter und Beanstandung durch die Bürgermeisterin – verzichtete die Ratsmehrheit auf eine Bestätigung des eigenen Beschlusses vom 10.04.2025. Nur die UWV sprach sich noch dafür aus, die Klärung durch die Aufsichtsbehörde durch eine Wiederholung des eigenen Beschlusses zu ermöglichen. Andere Fraktionen, die im April noch zugestimmt hatten, enthielten sich nun oder folgten der Einschätzung der Verwaltung. Damit bleibt die Frage, ob der damalige Ablauf in vollem Umfang rechtmäßig war, ungeprüft. Die UWV zeigt sich zurückhaltend, aber überzeugt: „Es geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern um saubere Verfahren – und um das Signal, dass rechtliche Klarheit und Transparenz für uns alle wichtig ist“, so Wegner . Ob es künftig erneut zu vergleichbaren Situationen kommt, bleibt abzuwarten. Der Wunsch nach mehr Transparenz dürfte jedoch nicht nur innerhalb des Rates bestehen – sondern auch bei den meisten Bürgerinnen und Bürgern.

Heute stellen wir unseren Kandidaten für den Rat und Kreistag vor. Für den Rat geht es hier um den Wahlbezirk 104, Weilerswist-Süd (Süd), für den Kreistag um den Kreiswahlbezirk 1. Uwe Wegner Jahrgang 1976, verheiratet, zwei Kinder Berufliches: Diplom-Verwaltungswirt, Projektmanager (IHK), verschiedene freiberufliche Lehraufträge "Das WIR gehört in den Mittelpunkt. Es darf nicht vorwiegend um die Interessen Einzelner gehen. Es gilt für ALLE Menschen die besten Lösungen zu suchen, zu finden und dann voranzubringen. Dies ist meine Antrieb. " Uwe Wegner ist Gründungsmitglied der „Unabhängigen“ in Weilerswist. Er ist aktuell Fraktionsvorsitzender der UWV im Gemeinderat und Vorsitzender der UWV im Kreis Euskirchen. Er bringt zudem über mehr als 10 Jahre kommunalpolitische Erfahrung aus dem Rhein-Erft-Kreis mit. Portraitfoto: Kaspar Photography

Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Älteres Weilerswist Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt Familie: Wir setzen uns unter anderem ein für: • Alternative Wohn- und Lebensformen • Barrierefreiheit • Möglichkeit der Teilhabe und Beteiligung, unabhängig vom Alter • Ein Netzwerk, welches niemanden alleine lässt Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur, zunehmend fehlende Familiennetzwerke und eine Tendenz zur Vereinsamung in unserer Gesellschaft machen Handeln zwingend erforderlich. Das „Älter werden“ ist als Chance zu verstehen. Der Unterstützung alternativer Wohn – und Lebensformen hat sich die UWV ebenso verschrieben, wie der Barrierefreiheit. Diese hilft dabei im Übrigen nicht nur der älteren Generation, sondern auch Menschen mit Handicap sowie jungen Familien mit Kinderwagen u. ä. Die UWV hat z. B. zur Barrierefreiheit die Initiative im Rat ergriffen. Die aktuellen Mehrheiten sprachen sich jedoch gegen eine weitere oder gar intensivere Befassung mit dem Thema aus. Immerhin konnten wir die Bürgermeisterin für dieses Thema gewinnen und setzen auf kleinem Wege sukzessive Verbesserungen um. Die Teilhabe der älteren Generation durch Weitergabe von Erfahrung und Bildung an Jüngere wollen wir gefördert wissen. Unser neu eingerichteter Stammtisch „60plus“ ist ein erster Ort für einen Austausch. Wir nehmen auch mit Sorge wahr, dass in unserer Gesellschaft Altersarmut zunimmt. Auf viele Faktoren hat die Gemeinde dabei keinen unmittelbaren Einfluss, z. B. das Rentenniveau. Jedoch liegt es an uns als Gesellschaft, dass wir vor Ort für die Menschen mit geringem Einkommen ein würdevolles Leben ermöglichen. Dies beginnt schon im Kleinen: Benutzungsgebühren, beispielsweise für die Bibliothek, müssen für alle erschwinglich sein. Der an anderer Stelle schon erwähnten Notwendigkeit von finanzierbarem Wohnraum muss Rechnung getragen werden. Wir wollen ein Netzwerk, das niemanden alleine lässt.

In der letzten Ausgabe wurde erläutert, dass neben dem Rat einige Ausschüsse gebildet werden, welche die politischen Entscheidungen treffen. Pflichtausschüsse wurden bereits genannt. In den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens kann der Rat sogenannte freiwillige Ausschüsse einsetzen. Diese Gremien übernehmen konkrete Aufgaben und bereiten Beschlüsse des Rates fachlich vor. Der Clou dabei: Nicht nur Ratsmitglieder wirken hier mit – auch externe sachkundige Bürgerinnen und Bürger dürfen mit am Tisch sitzen. Welche Themen behandelt werden und wie die Ausschüsse zusammengesetzt sind, entscheidet jede Kommune selbst. Hintergrundwissen: Was regelt das Gesetz? Die rechtlichen Grundlagen liefert die Gemeindeordnung NRW (GO NRW), genauer gesagt § 57 . Demnach hat jede Kommune großen Gestaltungsspielraum: Sie kann frei entscheiden, wie viele Ausschüsse sie einrichtet, welche Größenordnung sie haben und worum es inhaltlich geht. Die Ausschüsse sollen vor allem eines leisten – die Ratsarbeit vertiefen, strukturieren und effizient vorbereiten. So läuft’s konkret ab: Einrichtung: Ob ein Ausschuss gegründet wird, entscheidet der Rat. Es handelt sich um ein freiwilliges Instrument, kein Muss. Mitglieder: Zwar dominieren Ratsmitglieder die Ausschüsse, doch sie können durch sachkundige Personen ergänzt werden, etwa durch Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft. Themenfelder: Die Bandbreite möglicher Ausschüsse ist groß – von Kultur über Jugend und Umwelt bis zu Verkehr und Wirtschaft. Arbeitsweise: Wie die Gremien konkret tagen, regelt die jeweilige Geschäftsordnung der Stadt oder Gemeinde. Entscheidungsspielraum: Ausschüsse können Empfehlungen abgeben oder Entscheidungen treffen – wobei es immer möglich ist, dass der Bürgermeister oder ein Teil des Ausschusses innerhalb einer Frist Einspruch erhebt. Dann muss erneut beraten werden. Beispiele aus der Praxis: In vielen Kommunen sind etwa folgende freiwillige Ausschüsse gängig: Ausschuss für Kultur und Ehrenamt Jugendhilfeausschuss Umweltausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung Fazit: Freiwillige Ausschüsse sind das Rückgrat einer funktionierenden Ratsarbeit – besonders in NRW. Sie bringen Fachverstand, Bürgernähe und Entlastung in den politischen Alltag. Und sie ermöglichen es, komplexe Themen strukturiert zu behandeln, bevor es zur Entscheidung im Plenum kommt.

Dass die Musikschule vor einer Finanzierungslücke steht, ist eine Tatsache – keine politische Meinung. Es ist gut und richtig, dass FDP und UWV sich öffentlich zu ihrer Sorge geäußert und Gespräche geführt haben. Denn wer schweigt, löst keine Probleme. Das ist auch keine Wahlkampfinszenierung, sondern Verantwortung übernehmen. Denn jede politische Kraft hat jederzeit die Freiheit – und aus meiner Sicht auch die Pflicht –, sich zu positionieren. Dafür ist ein Wahltermin nicht relevant. Ich finde: gerade in schwierigen Momenten zeigt sich, wer bereit ist, Verantwortung zu tragen, Lösungen entwickeln will– und wer offenbar lieber auf Zeit spielt. Wer jetzt fordert, das Thema „aus dem Wahlkampf rauszuhalten“, muss sich die Frage gefallen lassen: Geht es mit dieser Aussage wirklich um Sachlichkeit – oder eher darum, sich vor der Wahl nicht festlegen zu müssen? Schon eine klar kommunizierte Absicht, gemeinsam Lösungen zu suchen, alle Möglichkeiten ausloten zu wollen und das ernstgemeinte Wollen der Musikschule eine Perspektive zu geben, wäre für mich ein wichtiges Signal. Ohne etwas zu versprechen, sondern mit der Absicht etwas erreichen zu wollen. Doch während einige versuchen voranzugehen, ducken sich andere hier weg. Das ist bedauerlich – vor allem für alle, die auf eine starke, parteiübergreifende Lösung hoffen. Die FDP und UWV tragen keine Verantwortung für die zeitliche Nähe zur Kommunalwahl. Aber sie tragen Verantwortung dafür, wie die Politik jetzt damit umgeht. Lasst uns das Thema offen, ehrlich und überparteilich diskutieren – zum Wohle der Musikschule und all der Menschen, die dort lehren, lernen und gestalten. Besonders der Kinder die durch die Musikschule oft den ersten Zugang zu musikalischer Bildung erhalten.

Was haben wir gesagt, was haben wir getan? Zum Thema: LivestreamIn der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Livestream". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan: Politik sichtbar machen, Bürgerinnen und Bürger direkt informieren, Transparenz leben: Mit diesem Ziel brachte die UWV-Fraktion bereits zu Beginn ihrer Ratstätigkeit einen Antrag ein, die Sitzungen des Rates und der Ausschüsse künftig per Livestream ins Internet zu übertragen. Was dann geschah, ist bezeichnend für die politische Kultur in Weilerswist: Trotz digitalen Fortschritts und wachsendem Bürgerinteresse an kommunalpolitischer Teilhabe reagierte die Verwaltung zurückhaltend – um nicht zu sagen: blockierend. Datenschutzbedenken wurden vorgebracht, aber keine konkreten Lösungswege aufgezeigt. Die Frage, ob der hauseigene IT-Dienstleister kontaktiert oder Erfahrungen anderer Kommunen eingeholt wurden, blieb unbeantwortet. Dabei wäre genau das der erste Schritt gewesen. „Es kann nicht Aufgabe einer Fraktion sein, einen vollständigen technischen und datenschutzrechtlichen Projektplan inklusive Kostenaufstellung zu liefern“, so UWV-Geschäftsführer Matthias Müller seinerzeit Der Antrag der UWV zielte bewusst auf ein Konzept durch die Verwaltung – nicht auf einen fertigen Livestream-Server aus dem Fraktionsbüro ab. In der Ratssitzung vom 25. März 2021 wurde der Antrag schließlich behandelt – und offenbarte tief sitzende Vorbehalte. Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst sprach sich offen gegen die Übertragung aus. Dennoch konnte die UWV durchsetzen, dass die Verwaltung beauftragt wurde, zunächst alle Ratsmitglieder zu befragen, ob sie einer Übertragung zustimmen würden. Das Ergebnis: ernüchternd. 15 Ratsmitglieder sprachen sich gegen den Livestream aus. Ein ambitionierter Schritt für mehr Bürgernähe – vorerst gestoppt. Doch für die UWV war und ist damit nicht Schluss: Anstelle dessen hatte die UWV sodann einen Audio-Livestream ins Gespräch gebracht. Allerdings scheiterte auch diese Variante an den aktuellen Mehrheiten, insbesondere aus dem konservativen Lager. Fazit: Gesagt. Getan. Auch wenn die ersten Anläufe bisher blockiert wurden: Die UWV hat den Stein ins Rollen gebracht. Der Ball liegt nun bei denen, die sich mehr Transparenz wünschen – aber auch den Mut haben müssen, sie wirklich zuzulassen. Und dies nicht nur in Wahlkampfpublikationen. Die UWV bleibt dran.

Heute widmen wir uns dem Wahlbezirk 208, Metternich (Nord) und stellen unseren dortigen Kandidaten vor: Sandra Fritzler Jahrgang 1981, verheiratet, ein Kind Beruflich im Network Marketing tätig "Politik lebt für mich vom echten Austausch – auf Augenhöhe, offen, ehrlich. Ich trete an, weil ich mich für mehr Bürgernähe, Transparenz und soziale Gerechtigkeit einsetzen möchte . Ich weiß, wie wichtig es ist, dass Politik alle Menschen mitdenkt – auch die, die oft übersehen werden. Für mich findet echte Politik nicht in aufgeheizten Kommentarspalten statt, sondern im direkten Miteinander – vor Ort, im Gespräch, im echten Leben. Respekt, Sachlichkeit und Lösungswille sind für mich wichtiger als Lautstärke im Netz." Sandra Fritzler engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich: – in der Selbsthilfe für chronisch erkrankte Frauen – im Vorstand des Tierschutz Weilerswist e.V. – und in der UWV Weilerswist, weil sie überzeugt ist: Wer sich einmischt, kann etwas verändern. Zudem ist Sandra Fritzler Gründungsmitglied der „Unabhängigen“ in Weilerswist. Sie kennt die kommunalpolitische Arbeit bereits als sachkundige Bürgerin in verschiedenen Ausschüssen des Gemeinderates. Portraitfoto: Kaspar Photography

Keine Mehrheit für ursprünglichen UWV-Vorschlag möglich Die Gemeinde verfügt noch immer über eine Restsumme von 34.343,32 € aus den Spenden für die Opfer der Flut im Sommer 2021. Die UWV zeigt sich angesichts des bisherigen Umgangs mit dieser Restsumme mehr als verärgert. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der UWV, Marion Leufer , fasst zusammen: „Nachdem seinerzeit klar war, wie die Mittel verteilt werden sollen, sind wir davon ausgegangen, dass die Gesamtsumme gleichmäßig an die Betroffenen verteilt wird. Dass überhaupt eine Restsumme entstehen konnte, ist ärgerlich – sowohl für die Opfer als auch für die Spender, die mit ihrem Geld Gutes bewirken wollten.“ Auch den weiteren Umgang mit der Restsumme halten „Die Unabhängigen“ für äußerst unglücklich. Immer wieder war es die UWV, die nach dem aktuellen Stand fragte. Die Antworten der Verwaltung wirkten ideen- und einfallslos. So stellte die Verwaltung am 17.08.2023 im Haupt- und Finanzausschuss lediglich dar, wie die Mittel bis dahin aufgeteilt worden waren: Protokoll vom 17.08.2023 Einen Prüfauftrag aus dieser Sitzung, wie weiter verfahren werden könne, versuchte die Verwaltung schlicht auszusitzen. Wieder war es die UWV, die nachhakte – im Haupt- und Finanzausschuss am 20.03.2025: Protokoll vom 20.03.2025 Auf dieses erneute Drängen hin kam es im Rat am 10.04.2025 zu einer ausführlichen Diskussion: Protokoll vom 10.04.2025 Die UWV-Fraktion schlug vor, den Restbetrag gleichmäßig auf die bisherigen Antragsteller sowie auf diejenigen zu verteilen, deren Anträge verspätet eingereicht wurden. Eine Mehrheit war hierfür jedoch nicht erkennbar. Die Verwaltung argumentierte, der Verwaltungsaufwand sei zu hoch. Zudem sei unklar, ob manche Betroffene noch in Weilerswist wohnen, ihre Bankverbindung geändert hätten etc. Es wurde außerdem eingewendet, der nach so langer Zeit eher geringe Auszahlungsbetrag könne die Empfänger „brüskieren“. Andere Fraktionen brachten weitere Vorschläge ein, die auf den ersten Blick sinnvoll wirkten, aber ebenfalls Schwächen und Probleme aufwiesen. Erneut erhielt die Verwaltung den Auftrag, die Ideen der Fraktionen zu prüfen. In der Ratssitzung am 26.06.2025 wurde dann über die entsprechende Vorlage diskutiert: Vorlage V_22-2025 – 1. Ergänzung Mit Ausnahme einer Fraktion setzte sich der Rat intensiv mit der Sachlage auseinander und beschloss schließlich, die verbleibenden Mittel an Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbände zu geben. Diese leisten auch heute noch persönliche Beratung und Begleitung für Flutopfer bei Anträgen und Terminen. Die entstehenden Kosten sollen mit diesen Mitteln unterstützt werden. Deutlich wurde dabei: Es geht keinesfalls darum, dass nun die Hilfsorganisationen die Mittel direkt auszahlen sollen, weil die Gemeinde es selbst nicht organisiert bekommt. Die UWV ist überzeugt, dass ihre Hartnäckigkeit in der Diskussion um die „Verwendung der restlichen Mittel aus den Flutopferspenden“ richtig und notwendig war. Der UWV-Fraktionsvorsitzende Uwe Wegner erklärt abschließend: „Wir hätten uns definitiv einen anderen Weg gewünscht – und das deutlich früher. Aber wir müssen schweren Herzens akzeptieren, dass unser Vorschlag keine Mehrheit fand. Dann bleibt nur ein Kompromiss. So soll unsere Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag verstanden werden. Am Ende ist es für uns auch eine Frage des Respekts – sowohl gegenüber den Spendern als auch gegenüber den Opfern –, dass die vorhandenen Mittel dem ursprünglichen Spendenzweck entsprechend eingesetzt werden.“ Die UWV wird konsequent nachverfolgen, welche Rückmeldungen seitens der Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbände nun erfolgen. Die Gelder müssen den Bedürftigen zugutekommen!

Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Familien Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt Familie: Wir setzen uns unter anderem ein für: • Ansprechende Freizeitmöglichkeiten • Weiterentwicklung der Anlage und Umgebung am Pumptrack • Freizeit- und Erlebniszentrum am Swister Berg Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: Familiengerecht und lebenswert ist eine Gemeinde dann, wenn sie Raum und Entfaltungsmöglichkeiten für alle Menschen bietet. Dies heißt: Teilhabe! Familienfreundlichkeit ist nur durch die Beteiligung aller Menschen erreichbar. Jugendliche leben zu Recht ihre eigene Kultur und haben eigene Vorstellungen für ihre Freizeit und Zukunft. Dazu müssen wir ihnen die Rahmenbedingungen schaffen. Damit meinen wir: einer im Verhältnis zu anderen Gemeinden recht jungen Altersstruktur muss auch in der Gemeindeentwicklung Rechnung getragen werden. Wir müssen den jungen Generationen Möglichkeiten vor Ort in unserer Gemeinde anbieten, um sie nicht der Perspektivlosigkeit auszusetzen und sie damit zwangsläufig an andere Gemeinden zu verlieren. Dies bedeutet, dass man sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen muss, welche Freizeitmöglichkeiten geschaffen werden können. So diskutierte man vor Jahren am Sportzentrum eine Skateboardanlage zu errichten, welche jedoch nicht umgesetzt wurde. Für solche Ideen haben wir im letzten Wahlprogramm versprochen, eine positivere Begleitung aller Akteure, gerade der politisch Verantwortlichen, anzubieten. Gute Ideen müssen zu einem guten Ergebnis führen. Dies ist am Beispiel des Pumptracks geschehen. Die Idee des Kinder- und Jugendparlamentes haben wir von Beginn an positiv begleitet und die notwendigen Beschlüsse gefasst. Für weitere Unterstützung, etwa einer Beleuchtung der Anlage fanden wir bei unseren politischen Mitbewerbern leider keine Mehrheit. Nicht einmal für eine Machbarkeitsprüfung. Dieses Thema wollen wir im neuen Rat, mit anderen Mehrheitsverhältnissen, erneut angehen. Ansprechende Freizeitmöglichkeiten beginnen aber schon früher. In einer sich zunehmend verändernden Gesellschaft und sich verändernden Siedlungsstrukturen scheinen Outdoor-Aktivitäten teilweise aus der Mode gekommen zu sein. Wir glauben jedoch, dass dies vielmehr der Tatsache geschuldet ist, dass für verschiedene Aktivitäten keine geeigneten Örtlichkeiten zur Verfügung stehen. Hier möchten wir ansetzen und Erlebnismöglichkeiten schaffen, welche von der Bürgerschaft als attraktiv angesehen werden. Dies können Orte sein, die sowohl für Kinder – auch mit ihren KiTa-Gruppen oder Schulklassen als auch begleitenden Eltern und Großeltern interessant sind. Wir können uns im Bereich des Sportplatzes am Swister Turm, in Freizeit- und Erlebniszentrum vorstellen. Weitere Spielmöglichkeiten für Kinder, Flächen für unterschiedliche Freizeitmöglichkeiten könnten hier ebenso entstehen, wie Verweilmöglichkeiten in Form von Grillplätzen, die auch als Jugendtreffpunkte dienen können. Die Natur könnte durch Ausstellungs- und Schauplätze erlebbar und durch interaktive Gestaltung zum Mitmachen einladen.

🍷 Einladung zum UWV-Frauentreff 🍷 "Politik ist zu wichtig, um sie nur den Männern zu überlassen." – das sagte schon Käte Strobel. Und wir finden: Recht hatte sie! Am 01. Juli 2025 um 19:00 Uhr ist es wieder so weit: Unser UWV-Frauentreff findet – wie immer – in der Historischen Weinstube „Zum Schwan“ in Weilerswist statt. 🍇 Ein Gläschen Wein, gute Gespräche und jede Menge Raum für Themen, die uns Frauen bewegen. 👩💬 Ob politisch aktiv, einfach interessiert oder nur neugierig – bei uns ist jede willkommen. Keine Anmeldung, kein Zwang – einfach vorbeikommen und mitreden! 💡 Austausch auf Augenhöhe 💬 Inspirierende Gespräche 💜 Frauenpower mit Herz und Haltung Wir freuen uns auf dich! Foto: geralt auf pixabay.de

Heute bringe ich thematisch in meiner Reihe "Kommunales Wissen kompakt" ausnahmsweise einmal keine neuen inhaltlichen Ausführungen. Stattdessen möchte ich die Gelegenheit nutzen, auf meinen persönlichen Vortrag nächste Woche hinzuweisen, den ich für die UWV Weilerswist halte. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Der Text der UWV-Einladung sagt hierzu: Wie funktioniert der Rat? Kostenfreier Vortrag Für alle, die sich schon immer einmal dafür interessiert haben, wie der Gemeinderat eigentlich funktioniert, bietet sich schon in Kürze die Gelegenheit, sich aus erster Hand hierüber zu informieren. Im Rahmen eines Vortrags wird Uwe Wegner, Vorsitzender der UWV im Kreis Euskirchen und der Fraktion im Gemeinderat, informieren. Neben eigener langjähriger politischer Erfahrung kann Wegner dabei auch auf verschiedene Lehraufträge, u. a. zum Kommunalrecht, zurückgreifen. Neben den Fragestellungen, wie man überhaupt für den Rat kandidieren kann und was die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder sind, wird anhand von konkreten Beispielen auf die gelebte Praxis eingegangen. Ebenso, welche Beteiligungsmöglichkeiten die Bürgerschaft hat, die sich nicht dauerhaft in einer politischen Gruppierung betätigen will. Dabei ist die Teilnahme an der Veranstaltung natürlich kostenfrei. Eine Anmeldung im Vorfeld ist nicht erforderlich, kann aber per Mail an die UWV erfolgen: vorstand@uwvweilerswist.de Neben der Möglichkeit, schon im Vorfeld Fragen einzureichen, kann dadurch auch eine ausreichende Anzahl an Begleitmaterial zum Vortrag vorbereitet werden. Donnerstag, 03.07.2025 19:00 Uhr Quartiersbüro der Caritas Heinrich-Rosen-Allee 6 Weilerswist

Was haben wir gesagt, was haben wir getan? Zum Thema: Kinderfreundlichkeit In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Kinderfreundlichkeit". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Weilerswist ist nicht nur ein Wohnort – es ist ein Lebensraum für Familien, ein Entwicklungsraum für Kinder und ein Möglichkeitsraum für Jugendliche. Seit 2020 trägt unsere Gemeinde mit Stolz das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ – und am heutigen 23. Juni 2025 wurde es für weitere Jahre verlängert. Dieses Siegel ist kein Selbstzweck. Es ist ein Auftrag. Und dem kommen wir mit Überzeugung nach. Die UWV unterstützt diesen Weg – aktiv, verlässlich und nachhaltig: Gesagt: Familienfreundlichkeit heißt Teilhabe. Getan: Wir haben Räume geöffnet – im wahrsten Sinne des Wortes. Kleinspielfelder an Schulen, neue Freizeitflächen und attraktive Treffpunkte wie der Pumptrack mit Jugendhütte sind Realität geworden. Gesagt: Kinder und Jugendliche müssen mitreden dürfen. Getan: Das Kinder- und Jugendparlament war maßgeblich beteiligt – bei Ideen, Entscheidungen und der Umsetzung. Ihre Stimme zählt für uns wirklich. Gesagt: Beteiligung braucht Struktur. Getan: Wir haben verschiedene (Online-)Befragungen und Sommeraktionen unterstützt und den Aktionsplan 2025–2028 auf breiter Basis mitentwickelt. So entsteht kommunale Entwicklung von unten – mit den Menschen, nicht über sie hinweg. Gesagt: Gute Ideen brauchen politische Unterstützung. Getan: Wir haben konkrete Projekte – wie den Pumptrack – aktiv vorangetrieben. Auch wenn andere zögerten, haben wir Verantwortung übernommen. Für die Beleuchtung der Anlage kämpfen wir weiter – mit frischem Mandat und neuem Mut. Fazit: Zukunft gestalten heißt, sie gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und Familien zu denken – und entschlossen zu handeln. Die UWV hat sich aktiv eingebracht, nachgefragt und mitentschieden. Für eine kinderfreundliche, generationengerechte und lebensnahe Kommunalpolitik in Weilerswist. Für mehr Kinderfreundlichkeit.

Heute widmen wir uns dem Wahlbezirk 208, Metternich (Nord) und stellen unseren dortigen Kandidaten vor: Josef Schön Jahrgang 1960, verheiratet, zwei Kinder Beruf: Pensionär „Mir liegt Metternich besonders am Herzen. Wir brauchen mehr Treffpunkte: sowohl für Jugendliche als auch für ältere Menschen, damit sich diese austauschen und darüber hinaus ein Selbstbestimmtes Leben führen können. Es geht um Lebensqualität.“ Josef Schön hat fast 40 Jahre in der Raffinerie Wesseling gearbeitet und ist heute Pensionär. Dies gibt ihm seit einigen Jahren die Zeit sich intensiv mit vielen Themen die Metternich besonders berühren zu befassen. Allen voran die Aspekte des Straßenverkehrs: Ortsumgehung, Fußgängerüberwege etc.; Den Weg zur Unabhängigen Wähler-Vereinigung hat Josef Schön gefunden, weil er über diesen Weg den Anregungen aus der Bevölkerung mehr Gehör verschaffen möchte. „Ich habe schon verschiedenste Mitgliedsanträge in den Händen gehalten, habe aber immer das Gefühl gehabt nur von den Parteien weggefiltert zu werden, meine Meinung nicht mehr frei ausdrücken zu können. . In der UWV erfolgt ein Austausch nach Sachargumenten“, so Josef Schön. Portraitfoto: Kaspar Photography

Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Vereine, Kultur, Sport, Ehrenamt Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt Vereine, Kultur, Sport, Ehrenamt: Wir setzen uns unter anderem ein für: • Unterstützung von Vereinen, Kulturtreibenden, Sportlern und Ehrenamtlern • Intensivierung des Dialogs zwischen den Akteuren und der Gemeinde • Potential des kulturellen Lebens stärken • Unser Wunsch: Gründung eines Forums „Weilerswister Ehrenamt“ Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: Unterstützung von Vereinen, Kulturtreibenden, Sportlern und Ehrenamtlern Weilerswist kann stolz auf seine Vereine und Organisationen sein. Die Organisationen und Vereine sind es die, mit ihren ehrenamtlichen Kräften, unser Weilerswist lebendig machen. Freizeit, Sport, Kultur, Brauchtum und soziales Engagement benötigt ein hohes Maß an Selbstverwaltung und Eigenverantwortung. Wir unterstützen und stärken das bürgerschaftliche Engagement. Wir setzen uns für die Installation einer Servicestelle („Kümmerer“) im Rathaus ein. In zunehmend komplexer werdenden Antragsverfahren stehen unterschiedliche Initiativen vor immer größer werdenden Hürden, gerade was erforderliche Genehmigungen und Absicherungen betrifft. Dies darf nicht dazu führen, dass Vereine, Kulturtreibende, Sportler, Sportlerinnen und ehrenamtlich Engagierte von der Durchführung von Veranstaltungen absehen. Vielmehr bedarf es Rat und Tat der Verwaltung. Jede einzelne Veranstaltung macht das Miteinander in Weilerswist bunter. Intensivierung des Dialogs zwischen den Akteuren und der Gemeinde Sport ist wesentlicher Bestandteil unserer Gemeinde. Sport in Weilerswist, das ist vieles: Gemeinschaftserlebnis, Gesundheitsvorsorge, ebenso Motor der Integration. Sporttreibende unserer Gemeinde können zu einem positiven Bild unserer Gemeinde, auch über unsere Gemeindegrenzen hinweg, beitragen. Hierzu müssen wir Ihnen die bestmöglichen Voraussetzungen geben. Wir möchten, dass Rat und Verwaltung mit den Sportvereinen in noch engeren Dialog treten und die Bedarfe für die Zukunft beschreiben. Wenn es die Finanzen der Gemeinde zulassen, sind wirtschaftlich vertretbare Investitionen in Sportstätten zu tätigen. Im Rahmen des Wiederaufbaus, nach der schrecklichen Hochwasser- bzw. Flutkatastrophe, wurden einige Verbesserungen erzielt. Dies bedeutet aber nicht, dass wir hier nicht noch mehr Handlungsnotwendigkeit haben. Potential des kulturellen Lebens stärken Kultur ist ein Inbegriff des Miteinanders. Das Weilerswister Kulturangebot ist durch hohes bürgerschaftliches Engagement geprägt. Die Verwaltung kann hier durch Herstellung von Kontakten forcieren, Netzwerke unterstützen und fördern. Kulturelle Schätze in unserer Gemeinde bekommen hierdurch die ihnen zustehende Wertschätzung. Wir sehen in der Bekanntmachung von unserem Kulturgut noch Potential. Unser Wunsch: Gründung eines Forums „Weilerswister Ehrenamt“ Der Begriff Ehrenamt zeigt die Zwiespältigkeit unserer Sprache: von Engagement: “Ehren“ = Bewunderung und Respekt einer Leistung, “Amt“ = Arbeit und Pflicht. Der Abbau bürokratischer Hürden und praktische Hilfe bei notwendigen Genehmigungsverfahren und Vorbereitungen muss, wie bereits erwähnt, weiter verbessert werden. Zudem könnte ein Forum „Weilerswister Ehrenamt“ entstehen, das offen für alle Interessierten ist, die mitarbeiten wollen oder sich in einem Gedanken- und Erfahrungsaustausch einbringen möchten.

Der Gemeinderat hat gemäß § 57 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GO) die Möglichkeit, Ausschüsse einzurichten. Diese Gremien spielen in der kommunalen Arbeit eine zentrale Rolle: Sie können entweder dazu dienen, Entscheidungen des Rates fachlich vorzubereiten – oder bestimmte Entscheidungen gleich vollständig übernehmen, sofern der Rat dafür nicht exklusiv zuständig ist ( § 41 Abs. 2 Satz 1 GO ). Verschiedene Ausschussformen Grundsätzlich unterscheidet man zwischen sogenannten Pflichtausschüssen und freiwilligen Ausschüssen. Dabei gilt: Die Gemeinde kann – im Rahmen ihrer Organisationshoheit – frei entscheiden, ob sie Ausschüsse bildet oder nicht. Nur wenn das Gesetz es ausdrücklich vorschreibt, ist die Einrichtung eines Ausschusses verpflichtend. Pflichtausschüsse ergeben sich entweder aus der Gemeindeordnung selbst oder aus speziellen Gesetzen. Nach § 57 Abs. 2 Satz 1 GO zählen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen etwa: der Hauptausschuss der Finanzausschuss der Rechnungsprüfungsausschuss Daneben gibt es sondergesetzlich geregelte Ausschüsse, wie etwa den Wahlausschuss nach § 2 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW . Dieses Gremium übernimmt bei Kommunalwahlen wichtige Aufgaben, darunter die Prüfung und Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Einteilung der Wahlbezirke. Ein Sonderfall sind sogenannte bedingte Pflichtausschüsse. Diese müssen nur dann gebildet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vor Ort erfüllt sind – etwa besondere kommunale Einrichtungen oder spezielle rechtliche Gegebenheiten. Im Alltag der Kommunalpolitik dienen Ausschüsse in erster Linie dazu, themenspezifische Fragestellungen zu beraten und dem Rat Empfehlungen auszusprechen. Die finale Entscheidung liegt jedoch in der Regel beim Rat selbst ( § 41 Abs. 1 Satz 1 GO ), der damit das zentrale Entscheidungsorgan der Gemeinde bleibt. Sollte der Rat beschließen, Entscheidungsbefugnisse an freiwillige Ausschüsse zu übertragen ( § 41 Abs. 2 Satz 1 GO ), muss dabei sichergestellt sein, dass dadurch nicht in Zuständigkeiten der Pflichtausschüsse eingegriffen wird. Zudem darf der Rat nur solche Aufgaben delegieren, für die er keine ausschließliche Zuständigkeit besitzt – also solche, die laut § 41 Abs. 1 Satz 2 GO nicht unübertragbar sind.

Was haben wir gesagt, was haben wir getan? Zum Thema: Gebührenklarheit In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Gebührenklarheit". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt: In unserem Wahlprogramm 2020 haben wir geschrieben: „Für die immer wieder neuen Kostensteigerungen bei den diversen kommunalen Gebühren verlangt die UWV Aufklärung. Es ist den Menschen nicht mehr zu vermitteln, dass sich Leistungen nicht verbessern, im gleichen Zuge jedoch Kosten explodieren. Regelmäßige Fehleinschätzungen in den Kalkulationen werfen die Frage auf, ob man entweder nicht genauer kalkulieren will oder aber es tatsächlich nicht kann.“ Getan: Tatsächlich konnten die gravierenden Fehlkalkulationen der Vergangenheit vermieden werden. Wir haben stets ein kritisches Auge auf die einzelnen Gebühren geworfen. In der Natur der Sache liegt es, dass es hier und da leichte Veränderungen der Gebühren kam. Diese waren aber stets im Rahmen und ließen sich nunmehr nachvollziehen und begründen. Zudem haben wir erreicht, dass Gebührenbescheide nun ein Hinweisblatt enthalten, welches auf die entsprechenden Ratsbeschlüsse verweist. Fazit: Die UWV hat Wort gehalten und ist zudem ihrem weiteren Grundsatz für mehr Transparenz zu sorgen gerecht geworden. Dieser Weg ist weiterzugehen.

Heute gehen wir in den Wahlbezirk 311, Hausweiler (Süd), Derkum, Ottenheim, Schneppenheim und stellen unsere dortige Kandidatin vor: Brigitte Bauer Jahrgang 1954, verheiratet, ein Kind Beruf: Rentnerin „Man kann aktiv etwas verändern. Nur zusehen, das ist nicht meine Maxime. Ich packe an, für die Gemeinde, für die Menschen. Für ein WIR mit Herz statt eines ICHs für rein persönliche Ambitionen.“ Brigitte Bauer ist durch verschiedene ehrenamtliche Tätigkeiten mit der Gemeinde verbunden. Sie ist in der UWV bereits mit kommunalpolitischer Arbeit vertraut. Im Vorstand des Gemeindeverbandes ist sie Schriftführerin, für die Fraktion im Gemeinderat ist sie als sachkundige Bürgerin in verschiedenen Ausschüssen des Rates aktiv. Portraitfoto: Kaspar Photography

Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Einkaufen und Arbeiten Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt Einkaufen und Arbeiten: • Bindung der Kaufkraft vor Ort • Gemeinde als attraktiver Standort für Wirtschaft und Arbeitnehmerschaft • Stärkung der Wirtschaftsförderung • Chancen der Region nutzen • Kommunalen Einkaufsführer erstellen Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: Bindung der Kaufkraft vor Ort Uns ist viel daran gelegen, dass Weilerswister in "Ihrem" Ort einkaufen. Wir streben eine stärkere Bindung der Kaufkraft für unsere Gemeinde an. Hier waren wir in unserem letzten Wahlprogramm überzeugt, dass ein Einzelhandelskonzept Antworten auf die Frage liefern kann, wie dies gelingen kann. Das, von uns zunächst mitgetragene, Einzelhandelskonzept stellte sich bedauerlicherweise als Fehlinvestition heraus. Niemand konnte nach der Präsentation des Gutachtens, welches u. E. zudem handwerkliche Fehler enthielt, etwas anfangen. Den wirklichen Mehrwert konnte niemand erklären. Statt dann, wie wir, konsequent dagegen zu stimmen, entschieden sich die anderen Fraktionen dazu diesem zuzustimmen. Ein banaler Grund: man habe es ja schließlich bezahlt, dann müsse man es auch beschließen. Schlussendlich ist uns u. a. wichtig: wir wollen, dass die Nahversorgung in kleineren Ortsteilen nicht vernachlässigt wird. Gemeinde als attraktiver Standort für Wirtschaft und Arbeitnehmerschaft Die Wirtschaftsförderung muss noch mehr als bisher zentraler Bestandteil der Aufgaben der Verwaltung sein. Hier muss beispielswiese die Einrichtung ortsnaher Arbeitsplätze, insbesondere von Teilzeitarbeitsplätzen, angestrebt werden. Highspeed-Internet muss zwingend notwendig in allen Ortsteilen verfügbar sein. Dabei, dies hier am Rande erwähnt, muss die „Qualität“ der Baumaßnahmen der Glasfaser-Anbieter besser kontrolliert werden. Ebenso wünschen wir eine Vernetzung der ansässigen Wirtschaft zur Arbeitnehmerqualifizierung sowie Aus- und Weiterbildung. Die Position des Wirtschaftsförderers in der Gemeinde muss gestärkt werden. In der Nachbarkommune Erftstadt entsteht aktuell die Technische Hochschule mit dem „Campus Rhein-Erft“. Dies bietet auch Chancen für Weilerswist. Trends zeigen: schon heute werden diverse Start-Ups von jungen Leuten, noch während ihrer Studienzeit, gegründet. Weilerswist sollte die Chance nutzen, hier Jungunternehmen die notwendigen Voraussetzungen anzubieten. Erforderlich ist auch ein kommunaler Einkaufsführer, der in Weilerswist und Umgebung erzeugte Produkte besser bekannt macht (z. B. im Bereich Landwirtschaft u. a.).

Austauschtreffen für interessierte Bürgerinnen und Bürger Unsere Gesellschaft wird immer älter aber die Politik hinkt hinterher. Sei es die Barrierefreiheit, seien es Rastmöglichkeiten auf unseren öffentlichen Straßen und Wegen oder Angebote für Menschen 60+. Die Repräsentanten im Rat und in den Fachausschüssen sind zum Teil im gleichen Alter wie Sie, die hier Angesprochenen. Dennoch tut sich die Politik schwer damit, sich dem demografischen Wandel zu öffnen und entsprechende Anträge vorzubringen und Beschlüsse zu fassen. Es ist an der Zeit, dass Bürgerinnen und Bürger die eigene Stimme zu erheben, um den Erfordernissen des beschriebenen Wandels Ausdruck und Gewicht zu verleihen. Dazu bedarf es eines Forums, dass sich mit einer Stimme für die Belange von vielen einbringen kann. Dieses Forum ist der Stammtisch 60+. Hier wollen wir allparteilich über die erforderlichen Änderungen in unserer Gemeinde reden und die Ergebnisse auch der Politik vortragen. Sie sind herzlich eingeladen, sich für Ihre Belange, die Belange der Gemeinde Weilerswist, einzubringen und im entspannten Austausch Menschen mit gleichen Interessen kennenzulernen. Unser nächster Termin ist der 17.06.25, ab 19:00 Uhr im Quartiersbüro der Caritas, Heinrich-Rosen-Allee 6, Weilerswist-Süd

Der erste offizielle Termin eines neu gewählten Rates hat es in sich – er legt den Grundstein für die kommenden fünf Jahre kommunalpolitischer Arbeit. In der sogenannten konstituierenden Sitzung werden zentrale Weichen gestellt: Welche Ausschüsse soll es geben? Wie viele Personen sollen dort mitwirken? Und wer übernimmt jeweils den Vorsitz? Besonders für kleinere Parteien können diese Fragen entscheidend sein – vor allem, wenn Ausschüsse in kleiner Besetzung tagen. Hier kann es passieren, dass kleinere Fraktionen lediglich ein beratendes Mandat erhalten, jedoch kein Stimmrecht. Um dennoch Einfluss zu nehmen, finden nach der Wahl oft intensive Gespräche zwischen den Fraktionen statt – in wechselnden Konstellationen. Dabei sind Fingerspitzengefühl, Erfahrung und kluge Verhandlungsführung gefragt. Wenn sich der gesamte Rat auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag zur Ausschussbesetzung einigen kann, genügt ein einstimmiger Beschluss zur Annahme. Gelingt das nicht, greift das Mehrheitsprinzip: Wer die Mehrheit stellt, entscheidet. Gerade dieser Mechanismus zeigt, wie wertvoll jede einzelne Stimme sein kann – auch (oder gerade) für kleinere politische Gruppen. Das oft gehörte Argument „Meine Stimme zählt ja doch nicht“ entkräftet sich hier von selbst. Auf kommunaler Ebene geht es oft denkbar knapp zu – ein einziges Kreuz kann den Ausschlag geben. Ein Blick zurück zur Kommunalwahl 2020 in Weilerswist veranschaulicht das besonders deutlich: Dort lagen zwei Direktkandidaten exakt gleichauf – und das Los musste die Entscheidung bringen. Auch über die Ausschussgröße entscheidet der Rat – und zwar mit einfacher Mehrheit. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass sich mehrere Fraktionen zu sogenannten Zählgemeinschaften zusammenschließen, um Sitze gemeinsam zu verteilen. Allerdings ist juristisch klar: Solche Bündnisse dürfen nicht das Ziel verfolgen, eine bestimmte Fraktion gezielt auszuschließen. Ist das nicht der Fall, gelten Zählgemeinschaften als gängige Praxis. Gerade in den Wochen nach der Wahl ist eines besonders wichtig: offene Kommunikation – sowohl innerhalb der Fraktionen als auch mit dem gesamten Rat. Denn nur gemeinsam lässt sich gute Kommunalpolitik gestalten.

Die Unabhängige Wähler-Vereinigung (UWV) hat mit einem Antrag das Thema "Glasfaserausbau" nun noch einmal auf die Tagesordnung der politischen Gremien gebracht. Insbesondere kritisierten "Die Unabhängigen" mangelnde Aufklärung und Information der Bürgerschaft. Aber nicht immer ist die Verwaltung der „Buh-Mann“ wenn etwas nicht rund läuft. So auch beim Glasfaserausbau. Aus fast allen Ortsteilen und von vielen Anwohnern der betroffenen Straßenzüge erhielt die UWV Beschwerden, dass die Fahrbahnen zum zweiten oder dritten Mal geöffnet wurden, dass die Fahrbahnen nach erfolgter Baumaßnahme in desolatem Zustand zurückgelassen wurden und die Gemeinde sich nicht kümmere! Zuständig für den Ausbau des Glasfasernetzes in Weilerswist – ausgenommen des Ortsteiles Metternich- ist die Firma Westconnect GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Westnetz GmbH. Im Auftrag der Westconnect GmbH verteilt die Fa. Infratech-Bau GmbH die jeweiligen Ausbauabschnitte an Drittunternehmen, die wir alle tagtäglich auf unseren Straßen und Wegen wahrnehmen. Aus vertrauensvoller Quelle hat die UWV erfahren, dass die Gemeinde zwecks Qualitätskontrolle eine ortsansässige Firma beauftragt hat, die die offenen Baustellen überwachen und fertiggestellte Baustellen abnehmen soll. Der normale Arbeitsablauf wäre beim Verlegen der Leitungen, dass die Anschlüsse bis an / in die Häuser gelegt werden. Dadurch würden die Straßen nur einmal geöffnet werden müssen. Tatsächlich wird so nicht gearbeitet und die Straßen werden nach den Bauarbeiten geschlossen und im nächsten Arbeitsgang erneut aufgerissen. Dazu kommt, dass die Arbeiten meist mangelhaft ausgeführt werden. Nach Informationen der UWV zur Folge legt die Gemeinde und die kontrollierende Firma einen hohen Maßstab an die Qualität der Arbeiten. Deshalb erfolgt eine Endabnahme der Baustellen erst nach Beantragung durch die Fa. Infratech-Bau GmbH. Das führt natürlich zu deutlichen Verzögerungen in den Fertigungsabläufen und sind für die uns als Anwohner mehr als unbefriedigend. Dazu Klaus Rech , sachkundiger Bürger in den Fachausschüssen und Kandidat für den Rat der Gemeinde Weilerswist: “Ich empfinde es als tröstlich, dass die Endabnahmen der Glasfaser-Baustellen auf einem hohen Qualitätsstandard erfolgen. Niemandem ist gedient, wenn die Straßen wieder gut aussehen, in 1-2 Jahren dann aber absacken. Dies erhöht mittel- und langfristig die Verkehrssicherheit und auch die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger auf unseren öffentlichen Straßen und Wegen.“ Zurzeit sind bisher nur wenige der betroffenen Straßenzüge abgenommen worden. Ein Kritikpunkt bleibt allerdings. Die Gemeinde muss aus Sicht der UWV die Bürger umfassender und vor allem niederschwelliger unterrichten. Die UWV ist weiterhin der Meinung, dass eine Webseite der Gemeinde alleine nicht reicht, die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Eine konsequente Nutzung der regionalen Medien ist unabdingbar, um Verständnis und damit mehr Zufriedenheit in unserer Gemeinde zu schaffen. Bei Fragen und Problemen rund um den Glasfaserausbau, auch auf Privatgelände, können sich Anwohnerinnen und Anwohner an die Gemeinde und die beauftragte Firma wenden: Glasfaserausbau-2024 | Gemeinde Weilerswist Zusammenfassend: Möglichkeit 1: Meldung über die extra eingerichtete Servicenummer 02254-9600401: Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meldung auf einen Anrufbeantworter zu sprechen. (Zitat von der Webseite der Gemeinde Weilerswist) Möglichkeit 2: Meldung per E-Mail an weilerswistkommunaldienste@jung.de Hier können Sie gerne Ihrer Meldung Bildmaterial hinzufügen. Bitte achten Sie darauf, die Bilder mit einem möglichst geringen Datenvolumen zu senden, um Probleme bei der Übermittlung zu vermeiden. (Zitat von der Webseite der Gemeinde Weilerswist)

Was haben wir gesagt, was haben wir getan? Zum Thema: Digitalisierung In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Digitalisierung". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt: Seit wir nach unserer Gründung Ende 2019 die politische Bühne unserer Gemeinde betreten haben war klar, dass die Gemeinde dem Thema "Digitalisierung" mehr Beachtung schenken muss. Im April 2021 hat die UWV Weilerswist mit einem Antrag gefordert, die Gemeindeverwaltung umfassend zu digitalisieren. Wir forderten die Entwicklung einer übergreifenden Digitalisierungsstrategie, um Prozesse zu optimieren und den Bürgerservice zu verbessern. Unser Ziel war es, die Verwaltung zukunftsfähig zu gestalten und den digitalen Wandel aktiv zu begleiten. Getan: Trotz unseres frühzeitigen Antrags wurde das Thema durch Mehrheiten der anderen Ratsfraktionen zunächst vertagt und schien in Vergessenheit zu geraten. Erst durch einen neuerlichen von uns klar formulierten Ergänzungsantrag, der konkrete, kurzfristig realisierbare Maßnahmen vorschlug, kam Bewegung in die Sache. Die Verwaltung räumte ein, dass personelle Kapazitäten fehlen und befürwortete nun selbst die Einbindung eines externen Dienstleisters – ein Schritt, den die UWV bereits 2021 vorgeschlagen hatte. Ein weiteres Beispiel, dass sich die Hartnäckigkeit der UWV in der zu Ende gehenden Ratsperiode gelohnt hat: in der Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2024 wurde beschlossen, dass im Haushalt 2025 eine Summe von 150.000 € für das Pilotprojekt „Digitales Lernen“ in der Gesamtschule Weilerswist eingestellt wird. Dies zeigt, dass die Digitalisierung nun auch in anderen Bereichen der Gemeinde voranschreitet. Die Diskussionen in Ausschuss und Rat machten zudem klar: Digitalisierung ist mehr als nur die Einführung neuer Software. Sie betrifft Verwaltungsprozesse, Bürgerbeteiligung und Standortqualität gleichermaßen – ein ganzheitlicher Wandel. Erst nach unserer konsequenten Beharrlichkeit brachten andere Fraktionen auch sukzessive eigene Ideen ein. Ergebnis: sogar Finanzmittel zur Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie wurden in den Gemeindehaushalt eingestellt: einstimmig beschlossen. Fazit: Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt. Die UWV bleibt am Thema. Denn klar ist: Digitalisierung ist kein Projekt, sondern ein Prozess – und der beginnt jetzt erst richtig. Während andere gerne in Sonntagsreden und Wahlkampfzeiten vom Ziel "der Verbesserung der Digitalisierung" reden, hat die UWV bereits angepackt.

Heute stellen wir den Kandidaten für den Wahlbezirk 105, Weilerswist (Süd-West) vor: Marcel Behrens Jahrgang 1988, verheiratet, zwei Kinder Berufliches: Polizeibeamter "Ich fühle mich mit meiner Familie gemeinsam dieser Gemeinde verbunden. Weilerswist stellt für uns unserer Heimat dar. Hier wollen wir uns wohlfühlen und den Kindern eine gute Zukunft ermöglichen.“ Als Polizeibeamter hat Marcel Behrens ein hohes Interesse an Themen wie Sicherheit und Ordnung. Darüber hinaus liegen ihm die Aspekte Bildung sowie die Gemeindeentwicklung am Herzen. Einen Ausgleich findet er beim Triathlon und Fußball. Den Weg zur Unabhängigen Wähler-Vereinigung hat Marcel Behrens gefunden, weil sich diese der Vernunft, Transparenz und Bürgerpartizipation verschrieben hat. Dort werden sachlich alle Ideen für ein gemeinsames, zukunftsfähiges Weilerswist diskutiert. Portraitfoto: Kaspar Photography

Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Wohnen und Leben Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt Wohnen und Leben: Unsere Region wird auch in der Zukunft weiterwachsen. Unsere Gemeinde wird weiterhin im Wettbewerb um Einwohner stehen. Wir setzen uns unter anderem ein für: • Wohnen muss bezahlbar sein • Infrastruktur und Charakter der Orte muss erhalten bleiben • Grundstücksvergabe mit fairem System • Wir möchten die Entstehung von Wohnraum für Studenten unterstützen • Wir fordern Bedarfsanalysen für Neubauprojekte und vorhanden Infrastruktur Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: Wohnen muss bezahlbar sein Es müssen in den Neubaugebieten gemischte Wohnstrukturen angestrebt werden: von der Mietwohnung, der Eigentumswohnung bis hin zu altersgerechten Wohnungen. Vor allem benötigen wir jedoch mehr bezahlbaren Wohnraum. Hier gibt es aus unserer Sicht dringenden Handlungsbedarf. Dementsprechend werden wir prüfen lassen, ob die Möglichkeit zur Gründung einer eigenen Wohnungsbaugesellschaft für Weilerswist besteht oder aber eine Erhöhung der Anteile an der Wohnungsbaugesellschaft Eugebau möglich ist. Damit mehr entsteht, streben wir einen Anteil von 30 Prozent für diese Wohnform bei der Ausweisung neuer Baugebiete an. Infrastruktur und Charakter der Orte muss erhalten bleiben Wichtig bei aller Entwicklung ist jedoch, dass der typische Charakter aller Ortsteile erhalten bleibt. Dies ist es, was Weilerswist ausmacht. Jeder Ortsteil hat seinen eigenen Charakter und sollte diesen als eigene Identität schätzen und bewahren können. Bei aller Entwicklung ist zudem stets im Blick zu behalten, dass die notwendige Infrastruktur vorhanden ist oder ausgebaut wird, dass z. B. ausreichende Plätze in Kindertagesstätten und Schulen geschaffen werden. Bei neuen Erschließungen dürfen keine neuen Verkehrsprobleme entstehen. Grundstücksvergabe mit fairem System Insbesondere Familien müssen – neben dem staatlich geförderten Wohnungsbau - die Chance erhalten, sich den Wunsch nach Eigentum zu erfüllen. Ein Ansatz ist es bei der Vergabe von Grundstücken ein Punktesystem zu etablieren, wonach verschiedene Ansätze bei der Bewerbung für ein Baugrundstück bewertet werden. Beispielsweise könnte dieses so gestaltet sein, dass eine in Weilerswist ansässige Familie mit zwei Kindern und der Absicht ein außerordentlich energiesparendes Haus zu errichten eine höhere Bewertung erhält als eine Einzelperson von auswärts, die ein Haus ohne besondere ökologische Anforderungen bauen möchte. Für das noch immer nicht vermarktete Baugebiet Derkum-Hausweiler-Ottenheim haben wir bereits einen Erfolg erzielen können. Die vermarktende Firma DSK muss hierfür einen entsprechenden Kriterienkatalog erstellen. Wir möchten die Entstehung von Wohnraum für Studenten unterstützen Wir wollen zudem, dass in unserer Gemeinde Wohnmöglichkeiten für Studierende entstehen. Die gute Bahnverbindung nach Köln schafft hier die besten Anbindungsmöglichkeiten. Dort In Köln ist für diese der Wohnraum knapp und zudem auch preislich für die meisten Studierenden nicht mehr tragbar. Hier könnte sich Weilerswist zu einer ernsten Alternative entwickeln. Wir fordern Bedarfsanalysen für Neubauprojekte und vorhandener Infrastruktur Für die Gesamtentwicklung unserer Gemeinde ist eine klare Analyse notwendig, welche Bedarfe wann entstehen und ggfls. wieder abnehmen. Geprüft werden sollte daher in diesem Zusammenhang, ob es nicht möglich ist, zukünftig notwendige Neubauprojekte in der Gestalt zu planen, dass sich diese dann jeweils mit geringem Aufwand in ihrer Funktion anpassen lassen (z.B.: gestern Kindertagesstätte - heute Jugendzentrum - morgen Seniorentreff). Wir wollen zudem eine klare Überprüfung der vorhandenen Infrastruktur. Hier muss eine Planung entstehen, welche Investitionen wann und wo anfallen, wie z. B. der Austausch von Heizanlagen in öffentlichen Gebäuden, Sanierung von Straßen oder Gebäuden. Die Kommunalagentur hatte in diesem Zusammenhang der Gemeinde vor Jahren ein Straßenkataster vorgeschlagen. Die Erstellung dieses Straßenzustandsberichtes wurde mit unserer Mitwirkung beschlossen. Die Auslesung der digitalen Daten beschäftigte die Gemeinde mehrere Jahre. Bis heute ist leider keine hierauf basierende, tragfähige Priorisierung der dringend notwendigen Straßensanierungen vorgenommen worden. Wir wollen und werden unseren Druck diesbezüglich mit einer starken UWV erhöhen.

Um die bisherigen Planungen der Süd- und Osttangenten öffentlich bekannt zu machen und ein breites Forum zur Diskussion zu schaffen, hatte der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung auf Drängen der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) letztes Jahr die Durchführung einer Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Matthias Müller, Ratsherr der UWV dazu: „Intention war es insbesondere auch neben der grundsätzlich für uns wichtigen Transparenz der einzelnen Vorhaben auch Anregungen und Meinungen aus der Bürgerschaft zu erhalten.“ Hieraus wird aber bis auf weiteres nichts. Auf Nachfrage der UWV nach dem Zeitpunkt der beschlossenen Informationsveranstaltung führte die Bürgermeisterin in der Sitzung des Rates Ende Januar diesen Jahrs aus, dass es hierzu keine konkrete Planung gebe. Ihrer Ansicht nach mache eine solche Veranstaltung erst Sinn, wenn eine konkrete Verbindlichkeit der Maßnahmen bestünden. Müller weiter: „Das entspricht nicht unserer Intention. Wir wollten und wollen die Bürgerschaft schon im Vorfeld mitnehmen, nicht erst wenn durch verschiedene Beschlüsse bereits konkrete Fakten geschaffen sind und dann Verbindlichkeit haben.“ Aus diesem Grund griff die UWV dann in den Folgewochen die Idee auf, eine solche Veranstaltung in Eigenregie durchzuführen. Der Umstand, dass es mehrere Interessengemeinschaften, Unterschriftenaktionen und viele, berechtigte Emotionen gebe, zeigt nach Auffassung der UWV: eine umfassende Information und Diskussion über die vielfältigen Aspekte ist dringend notwendig. Die Einladung an die beteiligten Stellen endete vor wenigen Wochen in Ernüchterung. Ein Planungsbüro reagierte gar nicht erst, Straßen NRW ist – kurz gesagt - der Meinung die Umsetzung liege noch in zu weiter Ferne. Die Gemeinde- und Kreisverwaltung sind ebenfalls nicht bereit Vertreter oder Vertreterinnen für eine solche Veranstaltung abzustellen. Offizielle Begründung: man wolle sich politisch neutral halten. Für „Die Unabhängigen“ werden Transparenz und Offenheit gegenüber der Bürgerschaft hier einmal mehr mit Füßen getreten.

Hin und wieder kommt es in den Sitzungen des Rates oder der Ausschüsse vor, dass ein Mitglied aufgrund seiner persönlichen oder wirtschaftlichen Betroffenheit einen Ausschließungsgrund hat. Zu Beginn der jeweiligen Sitzung ist dieses Mitglied verpflichtet, den Sachverhalt im entsprechenden Tagesordnungspunkt zu melden. Nach dieser Meldung darf es an der Beratung und Abstimmung zu diesem Punkt nicht teilnehmen. Bei allen anderen Tagesordnungspunkten bleibt es jedoch beratend und stimmberechtigt. Das Thema wurde bereits an anderer Stelle dieser Serie aufgegriffen. In den Ratssitzungen übernimmt der Bürgermeister die Leitung der Sitzungen, eröffnet und schließt sie, sorgt für die Ordnung und übt das Hausrecht aus. Über die im Rat gefassten Beschlüsse wird eine Niederschrift erstellt, die unterzeichnet wird (§ 52 GO) . Der wesentliche Inhalt dieser Beschlüsse wird den Ratsmitgliedern schriftlich zugestellt und soll in öffentlichen Sitzungen oder auf andere geeignete Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Üblicherweise geschieht dies über den elektronischen Sitzungsdienst, u. a. über die jeweilige Homepage der Kommune. Der Bürgermeister kann einem Beschluss des Rates innerhalb von drei Tagen nach der Beschlussfassung nach § 54 GO schriftlich widersprechen, wenn er der Meinung ist, dass der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet. Dieser Widerspruch wirkt aufschiebend, sodass der jeweilige Beschluss zunächst nicht umgesetzt wird. In einer erneuten Sitzung des Rates wird der Sachverhalt erneut beraten und entschieden. Wenn ein Beschluss des Rates gegen geltendes Recht verstößt, ist der Bürgermeister verpflichtet, diesen (ebenfalls nach § 54 GO ) zu beanstanden. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung und muss schriftlich mit Begründung erfolgen. Der Rat wird hierüber in Kenntnis gesetzt und muss erneut beraten und eine Entscheidung treffen. Bleibt der Rat bei seinem Beschluss, ist der Bürgermeister verpflichtet, die Entscheidung bei der Aufsichtsbehörde einzuholen. Dabei bleibt die aufschiebende Wirkung so lange bestehen. Neben den auf der Tagesordnung stehenden Punkten ergeben sich immer wieder Fragen, die beispielsweise von Bürgern gestellt werden oder die sich aus der kommunalpolitischen Arbeit ergeben. Grundsätzlich ist der Rat durch den Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zu informieren. Was als wichtig gilt, ist manchmal Interpretationssache, weshalb es sinnvoll ist, unter dem Punkt „Mitteilungen der Verwaltung“ oder „Anfragen der Ratsmitglieder“ wichtige Fragen zu stellen. Wichtig ist, was vielen Verwaltungsspitzen meiner Wahrnehmung nach missfällt und auch bei vielen Ratskollegen nicht in den Köpfen ist: der Rat kontrolliert die Verwaltung nach § 55 GO . In der Praxis wird oft nahezu jede kritische Frage als eine Art Majestätsbeleidigung wahrgenommen oder von den oft immer wieder gleichen Ratskollegen (meist alter Prägung) als Verzögerung der Sitzung betrachtet. Ich bin jedoch der Meinung: wer sich als Rats- oder Ausschussmitglied in den Dienst der Bürgerschaft stellen will, der darf nicht nur, sondern der muss auch mal längere Situngen durch Nachfragen anderer Kollegen aushalten. By the way: sind diese nicht schlussendlich auch Ausdruck des Umstandes, dass es offensichtlich ein Informationsdefizit zwischen Verwaltung und Rat/Ausschuss gibt? Der Bürgermeister ist verpflichtet, auf Verlangen Auskunft zu geben oder zu einem Tagesordnungspunkt Stellung zu nehmen. Auch ein Ausschussvorsitzender kann jederzeit vom Bürgermeister Auskunft und Akteneinsicht zu Angelegenheiten verlangen, die zu seinem Aufgabenbereich gehören. Ein Aspekt, dem man sich in der Praxis manchmal noch etwas näher widmen sollte. Der Rat soll außerdem darauf achten, dass die Beschlüsse des Rates sowie der Ausschüsse eingehalten werden. Zudem überwacht er den Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten. Zu diesem Zweck kann der Rat mit Mehrheit der Mitglieder vom Bürgermeister Einsicht in die Akten verlangen, entweder durch einen bestimmten Ausschuss oder einzelne beauftragte Mitglieder. Ein einzelnes Ratsmitglied hat nur dann ein Recht auf Akteneinsicht, wenn ein entsprechender Beschluss des Rates (oder des Ausschusses, der er angehört) vorliegt. Dritte sind von der Teilnahme an der Akteneinsicht ausgeschlossen. Eine solche Akteneinsicht darf nur verweigert werden, wenn schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter vorliegen. Eine Ablehnung hierzu ist dabei aber schriftlich zu begründen.

Was haben wir gesagt, was haben wir getan? Zum Thema: Bürgerhaushalt In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Bürgerbeteiligung bei den Finanzen der Gemeinde". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt: Wir stehen für mehr Beteiligung und Transparenz in der Kommunalpolitik. Deshalb war es für uns nur konsequent, einen kommunalen Bürgerhaushalt vorzuschlagen – ein Instrument, das Bürgerinnen und Bürger direkt in Haushaltsentscheidungen einbindet. Zahlreiche Städte machen damit gute Erfahrungen. Warum also nicht auch Weilerswist? Getan: Am 20. Januar 2021 haben wir den Antrag gestellt: Die Verwaltung sollte in enger Abstimmung mit Politik und Bürgerschaft ein Konzept für einen Bürgerhaushalt ab dem Haushaltsjahr 2023 erarbeiten. Wir wollten wissen: Was geht? Wie kann es funktionieren? Und was können wir von anderen Kommunen lernen? Doch der politische Wille der Mehrheit fehlte. Trotz intensiver Beratung wurde unser Antrag im zuständigen Ausschuss zunächst vertagt – und schließlich abgelehnt. Als Gründe wurden unter anderem mangelndes Interesse und organisatorischer Aufwand genannt. Für uns kein Grund, das Thema ad acta zu legen. Ergebnis 2025: Die UWV hat das beschriebene Ziel aus dem Wahlprogramm nicht erreicht, weil sie am Widerstand aller anderen Fraktionen scheiterten. Fazit: Kein Grund mit hoffentlich anderen Mehrheitsverhältnissen in der neuen Wahlperiode erneut Lösungsmöglichkeiten zu erörtern (und mit hoffentlich einer stärkeren UWV zu beschließen), wie die Bürgerschaft beim Einsatz der zur Verfügung stehenden Finanzmittel künftig mitentscheiden kann.

Heute stellen wir unsere Kandidatin Svenja Leufer vor. Sie tritt im Wahlbezirk 103, Weilerswist Süd (Nord) an: Svenja Leufer Jahrgang 1997, in Partnerschaft, ein Kind Beruf: Erzieherin "Ich möchte besonders junge Mütter dazu ermutigen, sich mehr in die Politik einzubringen, sich selbst zu vertrauen und ihre Stimme zu erheben. Denn letztlich gestalten wir die Welt und die Politik für unsere Kinder. Deshalb ist es so wichtig, gemeinsam neue Perspektiven zu schaffen und die Zukunft aktiv mitzugestalten.“ Svenja Leufer ist Gründungsmitglied der Weilerswister "Unabhängigen". Als Erzieherin sind ihr die Themen Schule, Bildung, Kinder und Jugend wichtig. Als Mutter und Vertreterin einer jüngeren Generation erlebt sie oft, wie gering die Anbindung vieler Menschen an die Politik ist – und gleichzeitig, wie nah die Auswirkungen schlechter Politik an sie heranreichen. Genau das hat Svenja Leufer dazu bewegt, ihre Erfahrungen und Überzeugungen einzubringen, um etwas zu verändern.

Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Bürgerbeteiligung und Bürgerservice Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt Bürgerbeteiligung und Bürgerservice: Jede Gemeinde lebt von der ehrenamtlichen Mitwirkung durch Bürgerinnen und Bürger. Sei es in Vereinen, in Initiativen oder als Einzelpersonen. Wir setzen uns unter anderem ein für: • Transparenz durch Bürgerbeteiligung • Frühzeitige Information der Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Planungen, Vorhaben etc. • Ratssitzungen im Livestream • Informationsfluss über das gesetzliche Minimum hinaus • Ausbau von eGovernment • Beteiligungsmöglichkeit bei Haushaltsfragen • Unmittelbare Einbringung von Themen der Bürgerschaft in die Gremien Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: Transparenz durch Bürgerbeteiligung Bürgerinnen und Bürger müssen definitiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Wir wollen möglichst viele von diesen, zusätzlich als Experten, auf ihrem speziellen Gebiet bei Entscheidungen mit einbinden. Nur so lässt sich der in der Bürgerschaft vorhandene Sachverstand optimal nutzen. Es geht dabei um Wertschätzung in Form von Beteiligungsmöglichkeiten für die Weilerswister Bürgerschaft. Es ist zwingend notwendig Vorhaben der Gemeinde transparent darzulegen und Projekte auf eine breitere Basis zu stellen. Dies dient unter anderem einem gesamtgesellschaftlichen Konsens. Wir sind bereit, in den Fachausschüssen des Rates die in der Gemeindeordnung niedergeschriebene mögliche Einbindung der Bürgerinnen und Bürger zu intensivieren. Dort heißt es z. B. „Die Ausschüsse können Vertreter und Vertreterinnen derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen.“ Wir sind der Auffassung, dass hier bisher nicht alle Potentiale in unserer Gemeinde genutzt werden. Auch dies geht nach unseren Erfahrungen nur mit einer starken UWV.. Bürgerbeteiligung geht für uns über die gesetzlichen Vorgaben (etwa aus dem Bau- und Planungsrecht) hinaus. Bürgerversammlungen, Befragungen und Partizipation sind für uns keine lästige Pflicht. Vielmehr bieten sie die Möglichkeit der Mitwirkung aller Betroffenen und Interessierten, ehe durch Beschlüsse Fakten geschaffen werden, die dann nur noch formale und dadurch begrenzte Beteiligungsmöglichkeiten bieten. Die Praxis zeigt, dass diese dann eher Alibi-Charakter haben. Frühzeitige Information der Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Planungen, Vorhaben etc. Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt vor: „Der Rat unterrichtet die Bevölkerung über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde. Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Bevölkerung nachhaltig berühren, sollen die Bevölkerung möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden.“ Wir stellen uns die Frage, warum trotz dieser Vorschrift öffentliche Diskussionen oft verhindert werden und man sich z.B. im Bau- und Planungsrecht rein auf die rechtlich vorgegebenen Verfahren beschränkt, anstatt die Bürgerschaft viel früher zu beteiligen. Wir stehen dafür ein, dass Entscheidungen proaktiv publiziert und somit frühzeitig öffentlich diskutiert werden können als bisher. Wenn hier Verwaltung und andere Fraktionen dies unterbinden, so kann eine starke UWV künftig mehr bewirken. Ratssitzungen im Livestream In der modernen, digitalen Welt ist das Instrument des Livestreams von Rats- und Ausschusssitzungen das Medium für mehr Transparenz. Die Bürgerschaft hat ein Recht darauf transparent zu erleben, wie ihre politischen Vertreter und Vertreterinnen handeln und agieren – argumentieren. Bereits in der letzten Wahlperiode haben wir uns als UWV für die Einführung von Livestreams der Rats- und Ausschusssitzungen eingesetzt – leider ohne Erfolg. Für uns bleibt jedoch klar: Transparenz ist die Grundlage für Vertrauen in die Politik. Deshalb fordern wir weiterhin, dass alle Sitzungen des Rates und der Ausschüsse live übertragen und später abrufbar bereitgestellt werden. Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, politische Entscheidungen unkompliziert und zeitnah mitzuverfolgen – unabhängig von Zeit und Ort. Wir werden dieses wichtige Thema erneut in den Rat einbringen. Informationsfluss über das gesetzliche Minimum hinaus Neben öffentlichen Diskussionen halten wir auch “Bürger-Werkstattgespräche” mit Betroffenen für vorstellbar. Bürgerinformation kann bereits eine einfache Postwurfsendung sein. Es darf nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger, beispielsweise von Maßnahmen vor ihrer Haustüre, überrascht werden. Es reicht eben nicht der Hinweis, dass sie sich die Informationen hätten im Internet oder der Presse selbst beschaffen können. Dies ist fernab der Lebensrealität Ausbau von eGovernment Wir streben zudem eine Verbesserung des derzeitigen Internetangebots der Gemeinde an. Zunehmend erhalten digitale Angebote der öffentlichen Hand Bedeutung. Das sog. eGovernment muss weiter ausgebaut werden. Ebenso bedeutsam ist die Einrichtung eines funktionierenden Beschwerdemanagements mit kurzen Reaktionszeiten innerhalb der Gemeindeverwaltung. Unsere bisherigen Initiativen zur Digitalisierung wurden wahlweise von der Verwaltung „platt gebügelt“ oder schlichtweg nicht weiterverfolgt. Mit mehr Stimmen und mehr Gewicht im nächsten Rat werden wird auch diese Themen weiterverfolgen. Beteiligungsmöglichkeit bei Haushaltsfragen Wir können uns zudem vorstellen erneut die Voraussetzungen zur Einrichtung eines sog. Bürgerhaushaltes zu prüfen. Andere Kommunen praktizieren solche Beteiligungsmodelle. Ein MEHR an Einflussnahme bei der Aufstellung des kommunalen Haushaltes durch die Bürgerinnen und Bürger halten wir weiterhin für möglich und nötig. Unmittelbare Einbringung von Themen der Bürgerschaft in die Gremien Durch unsere Initiative wurde die Geschäftsordnung des Rates geändert. Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Fragen nun nicht mehr schriftlich vor der Sitzung einreichen, sondern können sie in der Sitzung selber spontan mündlich stellen. Je nach Komplexität der Frage, sind wir uns im Klaren darüber, dass nicht immer zu jeder Zeit eine voll umfängliche Antwort durch die Verwaltung möglich ist. Im Sinne des Fragestellers müssen diese aber im Nachgang von der Verwaltung beantwortet werden. Dieses hohe Gut wollen wir auch zukünftig in der Geschäftsordnung belassen. Bestrebungen, diese Regelung wieder fallenzulassen, werden wir entschieden widersprechen. Darüber hinaus möchten wir erneut einen Ausschuss für Bürgeranregungen einrichten. Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht ausdrücklich vor, dass jeder das Recht hat, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen, schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Dies ist ausbaufähig in unserer Gemeinde. Anstatt diese Chance zu sehen und den auf unseren Druck hin zunächst eingerichteten Ausschuss zu stärken und gemeinsam Verbesserungen anzustreben, haben die anderen Fraktionen diesen wieder abgeschafft. Wir stehen für Transparenz und wollen, dass jede Form der Bürgerbeteiligung an Bedeutung gewinnt. Wir wollen dem Eindruck entgegenwirken, dass Eingaben und Anliegen versanden.

Die "Arbeit des Rates", wieder ein sehr umfangreiches Thema, welches ich angesichts des Umfangs wieder unterteilen muss. Wenn es um die Arbeit des Rates geht, dann muss man sich zunächst damit befassen, welche Aufgaben der Rat eigentlich hat. Wer meine Serie aufmerksam verfolgt hat, der erinnert sich: Rat und Verwaltung sind Träger der Selbstverwaltung. Sie kümmern sich, sehr kurz dargestellt, um alle Angelegenheiten der Gemeinde. Wie schon berichtet, besteht der Gemeinderat aus den gewählten Ratsmitgliedern sowie dem Bürgermeister. Den Vorsitz in den Ratssitzungen führt in der Regel der Bürgermeister, der dabei ebenfalls stimmberechtigt ist. Dem Rat obliegt die Verantwortung für sämtliche kommunalen Verwaltungsangelegenheiten. Es gibt jedoch bestimmte Entscheidungen, die ausschließlich vom Rat getroffen werden dürfen und nicht delegiert werden können. Dazu zählen nach § 41 GO NRW insbesondere: Festlegung grundlegender Verwaltungsgrundsätze Wahl der Ausschussmitglieder und ihrer Stellvertreter Wahl der Beigeordneten Verleihung und Aberkennung des Ehrenbürgerrechts sowie anderer Ehrentitel Änderungen des Gemeindegebietes Erlass, Änderung oder Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften Endgültige Beschlüsse im Flächennutzungsplanverfahren sowie satzungsrechtliche Entscheidungen auf Grundlage des Baugesetzbuches Verabschiedung des Haushaltsplans und Stellenplans, Aufstellung von Haushaltskonsolidierungskonzepten sowie Zustimmung zu außer- und überplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen Bestellung und Abberufung der Leitung sowie der Prüfer der örtlichen Rechnungsprüfung – auch für Aufgaben, die über die gesetzliche Pflicht hinausgehen Zustimmung zu Verträgen zwischen der Gemeinde und Ratsmitgliedern, Ausschussmitgliedern oder dem Bürgermeister sowie leitenden Verwaltungsmitarbeitern – entsprechend den Vorgaben der Hauptsatzung Übernahme freiwilliger Aufgaben ohne gesetzliche Verpflichtung Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen Darüber hinaus kann der Rat bestimmte Aufgaben an Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen. Die laufenden Verwaltungsangelegenheiten werden in der Regel vom Bürgermeister eigenverantwortlich geführt. Sie erfordern keine Beratung oder Entscheidung durch den Rat oder die Ausschüsse. Es gibt grundsätzlich eine klare Abgrenzung zwischen politischen Entscheidungen und administrativem Handeln. In der Praxis führt dies in manchen Kommunen jedoch regelmäßig zu Kompetenzgerangel. So argumentiert man seitens der Verwaltung oft mit dem sperrigen Begriff des "Geschäftes der laufenden Verwaltung". Erfahrungsgemäß auch dann, wenn es oft nicht zutrifft. Spätestens an dieser Stelle brauchen manche Ratsmitglieder oft starke Nerven und reißfeste Hosentaschen. Letztere müssen nur allzu oft geballte Fäuste in sich tragen. Der Gemeinderat ist entsprechend der Regelungen des § 49 GO beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Solange die Beschlussunfähigkeit nicht ausdrücklich festgestellt wurde, gilt der Rat als beschlussfähig. Wird ein Tagesordnungspunkt wegen Beschlussunfähigkeit vertagt und erneut zur Abstimmung aufgerufen, kann der Rat bei der zweiten Beratung unabhängig von der Zahl der Anwesenden entscheiden – vorausgesetzt, in der Einladung wurde auf diese Sonderregelung hingewiesen. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst ( § 50 GO ). Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. In der Regel wird offen abgestimmt. Es kann jedoch eine geheime oder namentliche Abstimmung beantragt werden. In einem solchen Fall hat die geheime Abstimmung Vorrang vor der namentlichen. Enthaltungen und ungültige Stimmen beeinflussen die Feststellung der Beschlussfähigkeit, werden aber bei der Stimmenmehrheit nicht mitgezählt. Wird ein Antrag beispielsweise mit 21 Ja-Stimmen und 10 Enthaltungen angenommen, gilt dieser Beschluss als einstimmig.

Was haben wir gesagt, was haben wir getan? Zum Thema: Einwohnerfragerecht In der heutigen Folge „Gesagt-Getan“ blicken wir auf Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger. Für uns als UWV ein ganz wichtiger Aspekt. Heute betrachten wir hier den Teilaspekt der „Einwohnerfragestunden“. Als der aktuelle Rat frisch gewählt war, hatte insbesondere die UWV-Fraktion zahlreiche Änderungen für die Geschäftsordnung eingebracht. Ziel: war es dabei die Beteiligung der Bürgerschaft zu verbessern und für mehr Transparenz zu sorgen. So wie im Wahlprogramm 2020 als Ziel aufgeführt. Manches Vorhaben scheiterte am Widerstand der Mehrheiten. Manches gelang uns dennoch. Positives Beispiel: ist der in den Sitzungen regelmäßig wiederkehrende Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“: So sah die alte Geschäftsordnung noch vor, dass Anfragen der Bürger drei Tage vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden mussten. Dazu mussten die Fragesteller diese Fragen auch noch einmal selber vortragen. Dank der Initiative der UWV-Fraktion konnte hier eine Verbesserung erzielt werden. Fragen müssen heute nicht mehr schriftlich im Vorfeld eingereicht werden und können in jeder öffentlichen Sitzung auch spontan in mündlicher Form gestellt werden. Dies gilt zudem nicht nur für die Ratssitzugen sondern auch in den Sitzungen der Ausschüssen. Kaum zu glauben: aber für eine solche, vermeintlich kleine Verbesserung musste die UWV gegen Widerstände angehen. So bezog sich die Verwaltung hinsichtlich der Notwendigkeit des bisherigen Verfahrens, schlicht auf die Muster-Geschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Die UWV arbeitete heraus, dass dieses Argument zur Beibehaltung des bisherigen Verfahrens nicht zutreffend war. Die Mustersatzung sah die unnötige Hürde einer vorherigen, schriftlichen Formulierung der Fragen, samt entsprechender Fristsetzung keineswegs vor. Erstaunlich, dass die anderen politischen Mitbewerber das Verfahren früher offenbar als normal angesehen haben. Ebenfalls spricht es für sich, dass Bürgermeisterin und manche/r Ausschussvorsitzende/r über diesen Tagesordnungspunkt noch lange Zeit in den Sitzungen hinweg gingen. Ganz nach der alten Praxis: „es liegen keine schriftlichen Anfragen vor“. Die UWV will die neue, bürgerfreundliche Regelung zukünftig weiter in der Geschäftsordnung verankert wissen. Bestrebungen diese Beteiligung wieder zurückzudrehen, werden wir widersprechen. Aus dem Wahlprogramm 2020: Unabhängig davon machen wir uns für andere Regelungen in der Geschäftsordnung des Rates stark. Einwohnerfragestunden können hier anders gelebt werden. Derzeit müssen die Anfragen vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden. Dies stellt für uns eine nicht nachvollziehbare Hürde dar. Wir möchten, dass Einwohner ihre Anliegen ohne vorherige Anmeldung in den politischen Gremien mündlich vortragen können. Je nach Komplexität der Frage, sind wir uns im Klaren darüber, dass nicht immer zu jeder Zeit eine voll umfängliche Antwort möglich sein wird. Im Sinne des Fragestellers sollte diese aber im Nachgang immer noch ausgiebig von der Verwaltung beantwortet werden. Ergebnis 2025: Die UWV hat das beschriebene Ziel aus dem Wahlprogramm erreicht.

Dienstag, 3. Juni 2025 · 19:00 Uhr Historische Weinstube · Hotel zum Schwan Ein Abend unter Frauen – voller Lebensfreude, Austausch und echter Verbundenheit. Am 3. Juni laden wir herzlich zum nächsten Frauentreff der UWV ein. In der stimmungsvollen Atmosphäre der historischen Weinstube im Hotel zum Schwan genießen wir inspirierende Gespräche, stärken unser Netzwerk und feiern die Vielfalt unserer Gemeinschaft. Ob neues Gesicht oder vertrautes Gesicht – jede Frau ist willkommen. Kommen Sie vorbei, lassen Sie sich ein auf gute Gespräche und einen genussvollen Abend in bester Gesellschaft. Wir freuen uns auf Sie! Foto: geralt auf pixabay.de

Es ist an der Zeit nun auch nach und nach unsere Kandidatinnen und Kandidaten vorzustellen. Den Auftakt machen wir heute mit unserem Kandidaten für den Wahlbezirk 413, Groß Vernich (Nord): Joachim Dürer Jahrgang 1940, verwitwet Beruf: Regierungsdirektor a.D. "Nur eine starke UWV in Rat und Kreistag ist Garant für eine Politik, die die Menschen wirklich mitnimmt und in Entscheidungen einbezieht. Das Allgemeinwohl muss wieder mehr in den Mittelpunkt rücken. Nur so kann Politik wieder an Glaubwürdigkeit gewinnen.” Joachim Dürer ist Gründungsmitglied der „Unabhängigen“ in Weilerswist. Er verfügt über außerordentlich viel politische Erfahrungen, u. a. als ehemaliges Mitglied des Kreistages. Portraitfoto: Kaspar Photography

Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Verwaltung Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt Verwaltung. Wir setzen uns unter anderem ein für: • Eine Verwaltung, die ein Arbeitsklima der Zufriedenheit schafft • Eine effiziente Verwaltung • Nachvollziehbarkeit der kommunalen Gebühren • Eine Gemeindeverwaltung, die auch als Ausbilder auftritt • Zukunftsorientierte Arbeitsplätze • Schaffung einer Schnittstelle zwischen Verwaltung und privaten Akteuren • Ausbau der Interkommunalen Zusammenarbeit Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: Unsere Verwaltung muss ein Arbeitsklima der Zufriedenheit schaffen Eine wichtige Voraussetzung für eine funktionierende Verwaltung ist bürgernahes und serviceorientiertes Personal. Dies setzt ein hohes Maß an Qualifikation und Motivation voraus. Dem vorhandenen Personal sollen daher u. a. mehr Entwicklungsperspektiven und Gelegenheiten zur Fortbildung gegeben werden. Wir stehen für eine effiziente Verwaltung Wir werden weiterhin die vorhandene Verwaltungsstruktur kritisch hinterfragen und für die Zukunft neu ausrichten. Explizit denken wir an den Bauhof. Aufgaben werden seit Jahren an externe Firmen vergeben. Ein Beispiel hierfür ist der Winterdienst. Wir stehen dazu, dass der Bauhof perspektivisch zu einem Dienstleistungs- und Servicebetrieb ausgebaut werden sollte. Fremdvergaben dürfen nur die Ausnahme und nicht die Regel sein. Hierzu bedarf einer kritischen Auseinandersetzung, welche Aufgaben in welchem Maße und mit welcher personellen Ausstattung wahrgenommen werden können und sollen. Maßgeblich für die jeweiligen Entscheidungen muss eine Abwägung von Kosten und Nutzen sein. Zwar hat die Verwaltung eine Organisationsuntersuchung durchführen lassen, deren Ergebnisse im Wesentlichen der Politik unter fadenscheinigen Gründen vorenthalten wurden. Veränderungen organisatorischer Art wurden bedauerlicherweise danach nicht herbeigeführt. Wir haben die kommunalen Gebühren im Blick Bis zur ersten Ratsperiode der UWV kam es immer wieder zu verschiedenen Kostensteigerungen bei den diversen kommunalen Gebühren. Wir haben deutlich gemacht, dass wir dies so nicht unterstützen werden. Tatsächlich haben sich die Fehlkalkulationen nun in geringen Grenzen gehalten. Einzelne Unschärfen können wir nachvollziehen. Unsere Gemeinde als Ausbilder Es muss mehr in Ausbildung investiert werden. Die Gemeindeverwaltung muss hier ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und jährlich Auszubildende einstellen, um dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Laut Erhebungen fehlen den öffentlichen Verwaltungen Hunderttausende Mitarbeitende, auch in den Kommunalverwaltungen. Bei einer ohnehin schon dünnen Personaldecke in der Gemeindeverwaltung Weilerswist muss, insbesondere auch der Personalfluktuation, entgegengewirkt werden. Wir stehen für zukunftsorientierte Arbeitsplätze In diesem Zusammenhang stellen wir uns mitarbeiterorientierte Arbeitsbedingungen vor. Dies könnten Weiterentwicklungsmöglichkeiten für alle Mitarbeitende sein, als auch ausgewogene Arbeitszeit- sowie Arbeitsplatzmodelle. Wir streben an, dass sich Auszubildende nach erfolgreicher Abschlussprüfung langfristig an die Gemeindeverwaltung binden. Nur eine ausreichende personelle Ausstattung kann auch persönliche Überlastungen und somit auch Krankenstände vermeiden. Schaffung einer Schnittstelle Verwaltung<> privaten Akteuren Die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und privaten Akteuren sowie Vereinen muss zum Nutzen der Bürgerschaft ausgebaut werden. Eine zentrale Ansprechperson als „Kümmerer“ muss zur Verfügung stehen. Diese zeigt nicht nur Wege auf. Sie erörtert Möglichkeiten, und stellt als Service den Kontakt zu anderen Ansprechpartnern her und bietet Lösungen an. Interkommunale Zusammenarbeit Wir können uns nach wie vor für die Verwaltung, deren Aufgabenwahrnehmung und die gesamte Entwicklung unserer Gemeinde, einen intensiven Prozess zum "Modelling of Excellence" vorstellen: D. h. wir können und wollen von anderen Kommunen und ihren Erfahrungen lernen und die besten Lösungen für Weilerswist nutzen, um erfolgreicher zu werden. Bisher sind unsere Anträge an dieser Stelle oft gescheitert. Die Argumente der Verwaltung, von denen sich leider allzu oft unsere politischen Mitbewerber haben überzeugen lassen, reichten von Personalmangel bis hin zu fragwürdigen Rechtsauffassungen. Eine UWV mit mehr Stimmanteilen kann hier zukünftig für mehr für unsere Weilerswister Gesellschaft bewirken.

CDU, SPD und Grüne werden vom Verfassungsgerichtshof in die Schranken gewiesen Kleine Parteien und Wählervereinigungen sind in ihren demokratischen Rechten gestärkt worden. In einer nachvollziehbaren Entscheidung, haben die Richter des Verfassungsgerichtshofes die im letzten Jahr von CDU, SPD und Grünen im Landtag beschlossenen Änderungen zum Kommunalwahlgesetz nun für unzulässig erklärt. Uwe Wegner , Vorsitzender des Kreisverbandes der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV), sieht sich mit dem Urteil in seiner bisherigen Haltung bestätigt: „Es hatte schon damals Geschmäckle, dass die einzigen Profiteure einer veränderten Berechnung der Sitze eben nur die großen Parteien CDU, SPD und Grüne waren, alle anderen aber bei der Sitzverteilung in den kommunalen Vertretungen, der Räte und Kreistage, benachteiligt wurden. Das hat nun der Verfassungsgerichtshof mehrheitlich ebenso gesehen. Es kann schlichtweg nicht gerecht sein, dass für die großen Parteien bei der Berechnung der Sitze die erzielten Prozentpunkte nach der Wahl für die Sitzverteilung aufgerundet, bei den kleinen aber hingegen abgerundet werden sollten.“ Es brauche schon viel Fantasie, dies als gerecht zu verteidigen und anzunehmen, mit derartigen Tricks die Vielfältigkeit politischer Meinungen und damit den Wählerwillen in den kommunalen Vertretungen einzuschränken zu wollen und dies als verfassungskonform zu betrachten. Der Verfassungsgerichtshof sah jedenfalls eine Einschränkung der Chancengleichheit. Wegner abschließend: „Damit ist klar: jede einzelne Wählerstimme für Wählervereinigungen, wie der UWV, geht nicht verloren. Sie bringt weiter mehr Meinungsvielfalt in die kommunalen Vertretungen. Ich gehe davon aus, dass die Wähler den unsäglichen Versuch der Benachteiligung von Wählervereinigungen mit ihrem Votum am 14.09. entsprechend quittieren werden."
