Wie kommt man eigentlich in den Stadt-/Gemeinderat oder Kreistag?
Wie kommt man eigentlich in den Stadt-/Gemeinderat oder Kreistag?
In jeder Stadt oder Gemeinde gibt es Menschen, die sich für ihre Mitbürger einsetzen.
Sie sprechen darüber, was in der Stadt besser werden kann – zum Beispiel neue Spielplätze, sichere Wege usw.; 
Diese Menschen nennt man Ratsmitglieder oder – wenn es um mehrere Orte zusammen geht – Mitglieder des Kreistags.
Aber wie kommt man da überhaupt hin?
Wählen – die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger
Alle paar Jahre dürfen die Menschen in der Stadt wählen, wer sie im Rat oder Kreistag vertreten soll. Diese Wahl nennt man Kommunalwahl. Die Leute, die wählen dürfen, nennt man wahlberechtigt. Das heißt:
Sie müssen in der Stadt oder im Dorf wohnen, und sie müssen alt genug sein, um mitbestimmen zu dürfen.
In manchen Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, dürfen sogar schon Jugendliche ab 16 Jahren mitwählen. Das ist besonders, denn bei anderen Wahlen (z. B. Bundestagswahlen) darf man das oft erst ab 18 Jahren. So können junge Menschen früher mitreden, was in ihrer Stadt wichtig ist!
Selbst kandidieren – also sich aufstellen lassen
Wenn jemand nicht nur mitwählen, sondern selbst mitentscheiden möchte,
 kann er oder sie kandidieren – also sagen:  „Ich möchte im Stadtrat oder Kreistag mitarbeiten!“
Das nennt man das passive Wahlrecht.  Aber das geht erst ab 18 Jahren.
Dann darf man sich selbst wählen lassen und in den Rat einziehen, wenn genug Menschen für einen stimmen.
Wenn alle Stimmen gezählt sind, steht fest, wer gewählt wurde. Die gewählten Personen bekommen dann einen Brief, in dem steht: „Herzlichen Glückwunsch! Du bist gewählt. Nimmst du die Wahl an?“
Wenn sie Ja sagen, dürfen sie anfangen. Bei einem ersten Treffen, der sogenannten konstituierenden Sitzung, werden alle neuen Ratsmitglieder feierlich begrüßt und müssen versprechen, ihre Aufgaben ehrlich und gut zu machen.
Nicht jeder darf Mitglied im Rat sein
Es gibt aber auch Menschen, die nicht gleichzeitig im Rat sitzen dürfen – zum Beispiel, wenn sie schon in der Stadtverwaltung arbeiten und dort wichtige Entscheidungen treffen. Das nennt man „Unvereinbarkeit“ oder auf schwer gesagt: Inkompatibilität. Damit will man verhindern, dass jemand zwei Rollen auf einmal hat, die sich gegenseitig beeinflussen könnten.
Denn im Rat soll es gerecht und ehrlich zugehen!
Zusammengefasst
Die Menschen in der Stadt und Gemeinde wählen, wer im Rat oder Kreistag sitzt. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen schon mitwählen. Wer selbst mitmachen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Nach der Wahl gibt es eine feierliche Begrüßung für alle neuen Mitglieder.
Nicht alle dürfen mitmachen – z. B. wer sonst bei der Stadt wichtige Entscheidungen trifft.











