Wahlprogramm: Sicherheit und Ordnung

1. August 2025

Kommunalwahl 2025

Themenbereich: Sicherheit und Ordnung


Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Verkehr/Mobilität":


Wir setzen uns unter anderem ein für:


Wir setzen uns unter anderem ein für:


  • Sicherheit und Ordnung, die mehr in den Fokus rückt
  • die notwendigen Voraussetzungen hierfür schaffen

Konkret / Im Einzelnen sagen wir in unserem Wahlprogramm:


Dem allgemeinen Bedürfnis der Bevölkerung nach Sicherheit und Ordnung ist Rechnung zu tragen!


Wir räumen ein, dass wir als Kommune keinen direkten Einfluss auf die Polizeipräsenz vor Ort haben. Dies schließt jedoch nicht aus, dass wir uns als Gemeinde bei den hierfür zuständigen Stellen einsetzen müssen. 


Unabhängig hiervon fängt Sicherheit und Ordnung auch schon im Kleinen an. Dafür bedarf es unserem Verständnis nach u. a. eines personell gut aufgestellten Ordnungsamtes, welches die ihm kraft Gesetzes zugewiesenen Aufgaben zur Beseitigung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, erfüllen kann.


Hier sehen wir weiterhin Potential durch eine verbesserte Verwaltungsorganisation und –Struktur. Dabei darf es nicht um den Aspekt gehen, mehr Knöllchen gegen Falschparker zu schreiben. Sicherheit und Ordnung umfasst mehr. 


Es geht um Bürgerservice, um die Beseitigung von Missständen, wie Ruhestörungen, Vorgehen gegen illegale Müllentsorgungen, die ordnungsgemäße Benutzung öffentlicher Einrichtungen (z. B. Spielplätzen), etc.; 


Einen ganz wesentlichen Anteil an einer sicheren Gemeinde hat unsere freiwillige Feuerwehr. Das Engagement der Kameraden in ihrer Freizeit ist einzigartig. Die Feuerwehr kann sich der Unterstützung der UWV sicher sein. Die Ausstattung der Feuerwehr war, ist und bleibt uns eine Herzensangelegenheit.

Wahlprogramm 2025
von Kommunales Wissen kompakt 6. August 2025
Wenn der Rat Gesetze macht – Satzungsrecht in der Kommune (Teil 1) Oder: Warum man manchmal Parkgebühren zahlen muss, obwohl das gar nicht im Bundesgesetzbuch steht Was viele nicht wissen: Kommunen dürfen selbst kleine „Gesetze“ erlassen. Diese heißen nicht „Gesetz“, sondern Satzung – sind aber für Bürgerinnen und Bürger genauso verbindlich wie die „großen Regeln“ aus Berlin oder Düsseldorf. Was ist eine Satzung eigentlich? Satzungen sind das, was der Gemeinderat auf Basis von § 7 GO NRW beschließen darf – und was dann für das Gemeindegebiet Rechtsverbindlichkeit entfaltet. Klingt hochtrabend, bedeutet aber ganz praktisch: Wenn deine Gemeinde beschließt, dass du für die Nutzung der Kita zahlen oder deinen Vorgarten nicht komplett zuplastern darfst – dann steht das in einer Satzung. Gesetzgeber auf Dorfebene? Ja, genau. Der Gemeinderat ist auf kommunaler Ebene der Gesetzgeber – zumindest in seinem Zuständigkeitsbereich. Dazu gehören zum Beispiel: Gebührensatzungen (z. B. Müll, Wasser, Friedhof), Bebauungspläne (per Satzung nach BauGB), Hauptsatzung, oder Ordnungsregelungen. Was darf geregelt werden? Grundsätzlich: alles, was dem eigenen Wirkungskreis der Kommune unterliegt – also das, was sie eigenständig und ohne Weisung von oben regeln darf. Grenze: Das Satzungsrecht muss im Rahmen der Gesetze bleiben. Die Kommune kann also nicht plötzlich Tempo 25 auf der Bundesstraße einführen oder Feiertage abschaffen. Formalitäten? Natürlich! Eine Satzung entsteht nicht durch Handzeichen im Hinterzimmer. Sie muss: vom Rat mehrheitlich beschlossen werden, ordnungsgemäß bekanntgemacht werden (§ 7 Abs. 4 GO NRW), schriftlich vorliegen, und inhaltlich klar und bestimmt sein – Juristen sagen: „bestimmtheitsgebotstreu“. Und wenn’s fehlt? Dann ist die Satzung möglicherweise nichtig – und das kann richtig teuer (und peinlich) werden. Klassiker aus dem Alltag Du wunderst dich, warum auf deinem Gehweg im Winter gestreut werden muss – und zwar um 7 Uhr morgens? Schau mal in die Straßenreinigungssatzung deiner Kommune. Oder warum auf manchem Balkon kein rosa Pavillon erlaubt ist? Willkommen im Reich der Möglichkeit von Gestaltungssatzungen. Fazit Teil 1: Satzungen sind das kommunale Rückgrat vieler Alltagsregeln – oft unauffällig, aber mit großer Wirkung. Und: Sie gelten, auch wenn man sie nicht gelesen hat. (Sorry.)
von Gemeindeverband 5. August 2025
Einladung zur Diskussion Lernen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten kennen Sie haben Fragen zur Kommunalpolitik, wollen wissen, was in unserer Gemeinde politisch los ist oder haben einfach Lust auf einen offenen Austausch? Dann kommen Sie vorbei: die UWV Weilerswist und die Kandidatinnen und Kandidaten für den Rat und Kreistag stellen sich Ihren Fragen und Anregungen. Für neue Ideen sind wir offen! Egal ob ernst, kritisch oder kurios. Sagen Sie uns, was Sie bewegt. Wir hören zu. Wir erklären unsere Position aus dem aktuellen Wahlprogramm und diskutieren gerne über Ihre vielleicht auch anderen Ansichten hierüber. Donnerstag, 14.08.2025 ab 19:00 Uhr Restaurant "El Rancho" Kölner Str. 87 Weilerswist
von Fraktion 4. August 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Barrierefreiheit". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan: Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern für uns eine Art Grundrecht. Bereits in unserem Wahlprogramm 2020 haben wir von der UWV Weilerswist angekündigt: Öffentliche Gebäude und Wege müssen für alle Menschen zugänglich sein – unabhängig von Alter oder Einschränkung. Und: Wir nehmen die Bürgerinnen und Bürger mit – denn sie wissen am besten, wo es hakt. Wir wollten einen fraktionsübergreifenden Schulterschluss für mehr Barrierefreiheit. Denn dieses Thema geht uns alle an – parteiübergreifend. Getan: Mit unserer Mitmach-Sommeraktion 2023 haben wir Barrieren sichtbar gemacht. Bürgerinnen und Bürger konnten uns Hindernisse im Alltag melden – daraus entstand ein fundiertes Diskussionspapier. Dieses haben wir in die politische Beratung gegeben. Aber die gesamten anderen Fraktionen haben hier wenig bis gar kein Interesse an der Weiterverfolgung unseres Anliegens gehabt. Und erst nach einigen öffentlichen Meldungen unsererseits zeigte dich die Bürgermeisterin interessiert und stellte in Aussicht mit uns gemeinsam an der Problematik zu arbeiten. Erster, wenngleich kleiner Erfolg: die Beschilderung im Rathaus für Rollstuhlfahrer wurde verbessert. Im Frühjahr 2025 zog sie sich aus dem Thema wieder zurück, ihre Gesprächsbereitschaft zog sich mit dem Hinweis auf „politische Neutralität“ zurück. Wir nehmen gleichwohl zur Kenntnis, dass diese Argumentation allerdings erst aufkam, nachdem wir in anderen Themenfeldern Kritik an der Verwaltung und ihrer Arbeit übten. Aber: Wir bleiben weiter dran – für eine barrierefreie Kommune! Fazit: Wir sagen nicht nur, was wir wollen – wir tun, was wir sagen. Auch gegen Widerstände. Denn Barrierefreiheit ist kein Projekt für die Schublade oder Galerie, sondern eine Frage der Überzeugung.
von Gemeindeverband 2. August 2025
Mit unserer Kandidatenvorstellung gehen wir nunmehr in den Wahlbezirk 102, Weilerswist (Nord-Ost). Wir stellen unseren dortigen Kandidaten vor: Klaus Rech Jahrgang 1960, ledig Berufliches: Polizeibeamter i. R., ehrenamtlicher Schiedsmann der Gemeinde "Ich stehe für unabhängige Politik in Weilerswist ein – nicht für eine Parteidoktrin. Ich stehe für Mobilität im öffentlichen Straßenverkehr, mit den Schwerpunkten Verkehrssicherheit für Kinder, Senioren, Fußgänger und Fahrrad! Die Generation 60+ (Senioren) sind mit Ihren Erfahrungen und Kompetenzen ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. In Weilerswist sehe ich die Bevölkerung 60+ nicht ausreichend vertreten. Ich stehe bei politischen Entscheidungen für mehr Teilhabe der Generation 60+!" Klaus Rech setzt sich zudem für Barrierefreiheit und damit für mehr Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum für alle Bevölkerungsgruppen ein. In Weilerswist ist in allen Bereichen ein erhebliches Defizit in diesen Bereichen zu finden. Ihm ist die Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, z.B. beim Thema Angsträume, wichtig. Nach 22 Jahren als Bezirksbeamter der Polizei in der Kölner Innenstadt bringt Klaus Rech Erfahrung im empathischen Umgang mit Menschen - auch in Krisensituationen - und eine breite Spanne an Rechtskenntnissen mit. Für die UWV engagiert er sich als sachkundiger Bürger bereits in Fachausschüssen des Rates und bringt daher Erfahrung im Umgang mit diesen Gremien mit. Portraitfoto: Kaspar Photography
von Kommunales Wissen kompakt 30. Juli 2025
Arbeit der Ratsfraktion Ein Blick hinter die Kulissen – am Beispiel der UWV Weilerswist Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, wie politische Entscheidungen auf kommunaler Ebene vorbereitet werden – und was eigentlich zwischen den offiziellen Ratssitzungen im Hintergrund geschieht. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Ratsfraktion . Doch was genau ist das, und was macht sie? Rechtliche Grundlage: Ratsfraktionen nach Gemeindeordnung NRW Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 56 GO NRW) ist eine Ratsfraktion ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Ratsmitglieder, die sich in ihrer politischen Arbeit abstimmen und gemeinsame Positionen vertreten. Fraktionen haben das Recht, Anträge zu stellen, Anfragen an die Verwaltung zu richten und in Ausschüssen mitzuwirken. Sie dienen somit der politischen Meinungsbildung und Strukturierung der Ratsarbeit. Die UWV-Fraktion in Weilerswist – konkret und bürgernah In der Gemeinde Weilerswist setzt die Fraktion der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) genau das in die Praxis um. Ihre Arbeit ist geprägt von Offenheit, Sachorientierung und Bürgernähe. 1. Wer gehört zur Fraktion? Zur Fraktion gehören alle gewählten Ratsmitglieder der UWV. Unterstützt werden sie von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern , die in beratender Funktion in den Fachausschüssen mitwirken. Sie bringen Fachwissen und Erfahrung ein – ein großer Gewinn für fundierte Entscheidungen. Auch interessierte Gäste dürfen teilnehmen, sofern es sich um öffentliche Vorlagen handelt. 2. Montags ist Fraktionstag Ein fester Bestandteil der Fraktionsarbeit sind die regelmäßigen montäglichen Fraktionssitzungen . In diesen Sitzungen bereitet sich die Fraktion auf die anstehenden Ausschuss- oder Ratssitzungen der jeweiligen Woche vor. Im Fokus stehen die Verwaltungsvorlagen , also die Entwürfe, Anträge oder Informationen, die von der Verwaltung eingebracht werden. In der Sitzung werden diese Vorlagen gemeinsam gelesen, diskutiert, hinterfragt und bewertet. Es geht nicht nur um ein „dafür“ oder „dagegen“, sondern um ein tiefes Verstehen, Abwägen und eventuell Anpassen . Wo nötig, werden eigene Änderungsanträge oder Rückfragen formuliert. 3. Aufgaben und Funktionen der Fraktion Die UWV-Fraktion erfüllt dabei vielfältige Aufgaben: Koordination der politischen Arbeit: Die Fraktion bündelt Meinungen, diskutiert unterschiedliche Perspektiven und entwickelt eine gemeinsame Linie. Vorbereitung und Nachbereitung: Neben der Vorbereitung der Sitzungen werden auch Beschlüsse und Entwicklungen im Nachgang bewertet. Antragsrecht und Initiativen: Die Fraktion kann selbst aktiv werden – durch Anträge an Rat oder Ausschüsse, oder durch Anfragen an die Verwaltung. Ausschussarbeit: Die Fraktionsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger vertreten die UWV-Position in den Ausschüssen. Kontrolle der Verwaltung: Die Fraktion nimmt eine wichtige Kontrollfunktion wahr, indem sie Verwaltungshandeln prüft und hinterfragt. Öffentlichkeitsarbeit: Die Fraktion informiert regelmäßig über ihre Arbeit – ob im Gespräch, auf Veranstaltungen oder über digitale Kanäle. 4. Transparenz und Beteiligung Ein besonderes Merkmal der UWV-Fraktion in Weilerswist ist ihre offene Struktur : Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an den öffentlichen Teilen der Fraktionssitzungen teilzunehmen. Diese Transparenz ist Ausdruck eines modernen, beteiligungsorientierten Politikverständnisses. Fazit: Politik mit Herz, Hirn und Haltung  Fraktionen sind mehr als eine organisatorische Einheit. Sie sind das Herzstück der kommunalpolitischen Arbeit . Mit klarer Struktur, fachlicher Expertise und dem Willen zum Dialog sollen sie maßgeblich dazu beitragen, dass Entscheidungen im Rat gut vorbereitet, nachvollziehbar und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger getroffen werden. Oft gelingt dies sogar, trotz dürftiger Vorlagen der Verwaltung.
von Frauen in der UWV 29. Juli 2025
Liebe Frauen, wir laden euch herzlich zu unserem nächsten UWV-Frauentreff ein! Wann: Dienstag, 5. August 2025, um 19:00 Uhr Wo: Historische Weinstube Zum Schwan Unser Frauentreff ist ein Ort für Austausch, Gemeinschaft und Inspiration – ganz gleich, ob du dich für Politik interessierst oder einfach einen entspannten Abend in netter Runde verbringen möchtest. Wir möchten Frauen zusammenbringen, die Lust auf Gespräche, Ideen und gegenseitige Unterstützung haben. Neue Gesichter sind jederzeit willkommen – bringt gerne Freundinnen oder Bekannte mit! Wir freuen uns auf euch! Herzliche Grüße Euer UWV-Frauentreff-Team Foto: geralt auf pixabay.de
von Fraktion 28. Juli 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Interkommunale Zusammenarbeit". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan: Die interkommunale Zusammenarbeit gewinnt in Zeiten von Klimakrise, Digitalisierung und Haushaltsdruck immer mehr an Bedeutung – auch für Weilerswist. Bereits seit 2020 setzt sich die Unabhängige Wähler-Vereinigung (UWV) gezielt dafür ein, den Austausch mit Nachbarkommunen zu intensivieren und Zukunftsthemen gemeinsam anzugehen. Impulse aus der Politik – mit durchwachsenen Reaktionen Die UWV brachte in den letzten Jahren mehrere Anträge ein, welche die regionalen Synergien stärken sollten – etwa in den Bereichen Photovoltaik, Tourismus und gemeinschaftliche Förderprojekte. Ziel war stets: Voneinander lernen, Ressourcen effizient nutzen und über Gemeindegrenzen hinweg nachhaltige Lösungen entwickeln. Die Resonanz? Durchwachsen. Einige Anträge wurden zurückgestellt, andere gar nicht erst weiterverfolgt – mit dem Verweis auf bereits bestehende Kooperationen oder mangelnden Bedarf. Die UWV sieht das differenzierter: Bestehende Ansätze reichen nicht aus, um die Chancen regionaler Zusammenarbeit voll auszuschöpfen. Vor allem Transparenz und strategische Steuerung bleiben ausbaufähig. Was bereits funktioniert – Beispiele mit Wirkung Tatsächlich gibt es positive Beispiele: Im Hochwasserschutz arbeitet Weilerswist im Rahmen der Hochwasserschutzkooperation Erft mit 18 weiteren Kommunen zusammen – ein wichtiges Netzwerk, welches nach der Flutkatastrophe 2021 neue Relevanz gewonnen hat. Zudem wurde kürzlich mit der Stadt Euskirchen eine Vereinbarung zur Geschwindigkeitskontrolle getroffen. Diese Ansätze zeigen: Interkommunale Zusammenarbeit kann funktionieren – wenn sie gewollt, gefördert und aktiv gestaltet wird. Fazit: Ein Anfang ist gemacht – doch da geht noch mehr Die UWV zieht ein sachliches Fazit: Weilerswist hat erste Schritte in Richtung regionaler Kooperation unternommen. Doch viele Chancen bleiben bislang ungenutzt. Die UWV fordert, das Thema strategischer anzugehen, mehr Beteiligung zuzulassen und konkrete Projekte anzustoßen, die über Symbolik hinausgehen. Mit einer stärkeren UWV im Rat kann interkommunale Zusammenarbeit neu gedacht und aktiv vorangebracht werden – für mehr Effizienz, mehr Innovation und mehr regionale Stärke.
von Gemeindeverband 26. Juli 2025
Heute stellen wir unsere Kandidatin für den Rat und Kreistag vor. Für den Rat geht es hier um den Wahlbezirk 415, Groß Vernich (West), Klein Vernich, für den Kreistag um den Kreiswahlbezirk 2. Marion Leufer Jahrgang 1966, ledig, zwei Kinder Beruf: Gelernte Speditionskauffrau, Verwaltungssachbearbeiterin "Unsere Gemeinde verdient eine starke, ehrliche und engagierte Stimme. Ich stehe für klare Werte: Transparenz, Verlässlichkeit und eine Politik, die die Menschen in den Mittelpunkt stellt." Marion Leufer ist nicht nur Gründungsmitglied der UWV Weilerswist, sondern unter anderem seit 2020 stellv. Fraktionsvorsitzende der UWV im Gemeinderat.  Ihre Stärken: zuhören, anpacken und sich mit ganzer Kraft für Ihre Interessen der Menschen einzusetzen. Dabei zählen für sie keine leeren Versprechen, sondern konkrete Lösungen: für bessere Schulen, sichere Straßen, eine lebendige Wirtschaft und eine lebenswerte Umwelt. Portraitfoto: Kaspar Photography
von Gemeindeverband 25. Juli 2025
Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Verkehr / Mobilität Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Verkehr/Mobilität": Wir setzen uns unter anderem ein für: • Das bestehende Konzept des ÖPNV für Weilerswist muss auf den Prüfstand • Ein Mobilitätskonzept: ein leistungsstarkes Straßennetz mit Schutzzonen für Fahrradfahrer/ Fahrradfahrerinnen und Fußgänger/ Fußgängerinnen • Die Folgen des LKW-Verkehrs müssen durch intelligente Lösungen für die Bürgerschaft minimiert werden • Autobahnausbau? Dann einen Vorteil für Fußgängerverkehr und Fahrradverkehr schaffen Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: Für die Zukunft von Weilerswist sind Themen wie Mobilität und die Qualität des öffentlichen Nahverkehrs von herausragender Bedeutung. Die Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bleibt ständige Aufgabe der öffentlichen Hand. Das bestehende Konzept des ÖPNV sollte daher auf den Prüfstand gestellt werden. Möglicherweise lassen sich durch den Kreis oder andere kommunale Partner (Stadtbusse Brühl oder Euskirchen) verbesserte Möglichkeiten realisieren. Gleichwohl gilt: das Auto wird auch zukünftig eine tragende Rolle spielen. Weilerswist braucht daher ein leistungsstarkes Straßennetz mit Schutzzonen für Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen. Dieses muss intakt gehalten und ausgebaut werden. Gleiches gilt für Fußwege. Bisherige Planungen und Überlegungen in diesen Punkten haben keine sinnvollen Ergebnisse gebracht. Es herrscht Stillstand, der beseitigt werden muss. Wir wollen hierzu alle Beteiligten und Betroffenen zusammenbringen und endlich für alle zu einem ausgewogenen Ergebnis zu kommen, von welchem alle einen Mehrwert haben. Ende 2021 haben wir als UWV daher ein umfassendes Mobilitätskonzept beantragt. Anfang 2022 fand dieser Ansatz einstimmig eine Mehrheit in der Politik. Die Verwaltung wurde mit der Erstellung eines solchen Konzeptes beauftragt. Leider müssen wir 2025 feststellen, dass in dieser Sache seitens der Verwaltung nichts geschehen ist. Mit einer starken Fraktion wollen wir Druck auf eine zeitnahe Umsetzung der gültigen Beschlusslage machen. Uns ist klar: es bedarf zwingend eines intelligenten Verkehrs- und Parkkonzept für das gesamte Gemeindegebiet. Der Verkehr wird durch einzelne Maßnahmen insgesamt nicht weniger, er verteilt sich nur anders; im Zweifel zu Lasten anderer Anwohner sowie der Umwelt durch längere Fahrtstrecken. Dabei darf aber bei allen Maßnahmen nicht unberücksichtigt gelassen werden, dass eine gute Erreichbarkeit des Kernortes und der zentralen Einrichtungen der Gemeinde (Rathaus, Bauhof, etc.) von herausragender Bedeutung ist. ÖPNV : Der Ausbau des Bahnverkehrs darf nicht zu ökologischen und ökonomischen Folgen führen Bis 2030 soll die bestehende Bahnstrecke Euskirchen-Köln elektrifiziert werden und die Taktung der Zuglinien in beide Richtungen erhöht werden. Schon heute zeichnen sich die Bahnübergänge in unserer Gemeinde durch lange Wartezeiten für den fließenden Verkehr (zu Fuß gehende, Fahrrad, Kfz) aus. Bei der geplanten Taktung erhöhen sich die Wartezeiten deutlich. Die Wartezeiten vor den Schranken erhöhen sich um das gleiche Maß. Die ökologischen und ökonomischen Folgen sind erheblich. Die Verwaltung gibt sich mit der Auskunft der DB AG zufrieden, dass Unter- oder Überführungen von Bahnübergängen im Gemeindegebiet nicht geplant sind. Wir fordern über Bund und Land Druck auf die Bahn AG auszuüben, um andere Lösungen für Weilerswist zu schaffen. Park-Suchverkehr muss vermieden werden. Bei dem zu erstellenden Konzept sind auch die Möglichkeiten von Anwohnerparkausweisen in die Überlegungen mit einzubeziehen. Die Folgen des LKW-Verkehrs müssen durch intelligente Lösungen für die Bürgerschaft minimiert werden Ein weiteres Problem ist der LKW-Verkehr. Dieser muss grundsätzlich aus den einzelnen Orten herausgehalten werden. Die aktuelle Situation der an vielen Stellen wild parkenden LKW muss beendet werden. Hier muss aus unserer Sicht viel energischer auf die zuständigen Minister in Bund und Land zugegangen werden. Diese müssen gedrängt werden, an den Autobahnen mehr Abstell- und Übernachtungsmöglichkeiten zu schaffen. Es darf grundsätzlich nicht Aufgabe der Gemeinde sein, auf eigene Kosten Verunreinigungen zu beseitigen oder gar selbst Autohöfe und ähnliches zu bauen, weil die Verantwortlichen in Bund und Land sich in dieser Frage verstecken. In unserer Gemeinde muss darüber hinaus diskutiert und entschieden werden, wo und in welcher Form der LKW-Verkehr geleitet werden soll und wie konfliktfrei legale Abstellmöglichkeiten durch Dritte entstehen können. Das auf unseren Antrag hin beschlossene Mobilitätskonzept muss hier Lösungen aufzeigen. In den Wohngebieten muss mehr zur Sicherheit im Straßenverkehr und zur Verbesserung der Wohnqualität getan werden. Eine Verkehrskommission kann hierzu einen guten Ansatz liefern. Die Polizei, Mobilitätsverbände und Rettungsdienste müssen beratend in den zuständigen Fachausschüssen gehört werden. In der beabsichtigen interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Euskirchen zu mobilen Geschwindigkeitskontrollen und der Einrichtung von mehr „Tempo 30-Zonen“ sehen wir erste gute Ansätze. Weitere Ziele einer sinnvollen baulichen Entwicklung von Weilerswist müssen unserer Auffassung nach sein: • mehr Abstellplätze für Fahrräder • Angsträume schon bei Planungsphasen vermeiden • Fußwege, Bahnübergänge und besonders Schulwege sicherer gestalten, u. a. durch bessere Ausleuchtung. Für die A 61 bestehen Planungen für einen sechsspurigen Ausbau. Dies bedeutet auch, dass mit großer Wahrscheinlichkeit aktuell bestehende Brückenbauwerke erneuert werden müssen, etwa auch seitens der DB. Die Gemeinde muss daher rechtzeitig mit den verantwortlichen Stellen in Kontakt treten und ausloten, ob und unter welchen Voraussetzungen bei anstehenden Erneuerungen zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten für Fußgängerverkehr und Fahrradverkehr geschaffen werden können. Dies bietet nach Auffassung der UWV gute Chancen auf den Ausbau der bestehenden Fuß- und Radverkehrswege. Unsere bisherigen Bemühungen politische Diskussionen zu führen wurden bisher von verschiedenen Beteiligten geblockt. Es ist an der Zeit, diese Themen mit noch mehr Nachdruck erneut anzugehen. Alle angesprochenen Aspekte, die Probleme heute und die Herausforderungen der Zukunft, bedürfen des oben erwähnten fachlich fundierten Mobilitätskonzeptes. Wir müssen klar analysieren, wie sich Verkehrsströme heute darstellen und zukünftig steuern lassen. Die Erkenntnisse müssen in konkrete Handlungsvorschläge münden, die endlich klare Verbesserungen für alle Weilerswister nach sich ziehen.
von Kommunales Wissen kompakt 23. Juli 2025
Der Bürgermeister, Teil 3: Unterschrift mit Folgen – Was der Bürgermeister darf (und was lieber nicht) Wenn der Bürgermeister den Kugelschreiber zückt, geht’s ans Eingemachte: Verträge, Verpflichtungserklärungen, und manchmal sogar Kunstwerke aus dem alten Ägypten (ja, das ist kein Scherz). Laut Gesetz darf der Bürgermeister die Gemeinde vertreten – etwa beim Abschluss von Bauverträgen oder beim Kauf eines neuen Fahrzeuges. Doch wehe, jemand anders tut es - oder er- und dann ohne Genehmigung. Dann ist die ganze Nummer „schwebend unwirksam“ – klingt wie ein Zaubertrick, ist aber juristischer Ernst. Und dann kommt der Paragraphen-Zirkus richtig in Fahrt. Wer unterschreibt? Wie? Mit welchem Titel? Und: Ist das Geschäft vielleicht doch „laufende Verwaltung“ – also Routine – oder ein „großer Brocken“, der extra abgesichert sein muss? Eine falsche Einschätzung kann teuer werden. Dann drohen Klagen, Schadenersatz oder Gerichtsprozesse über ägyptische Replikate in Zeltbauten (kein Witz, ist passiert). Moral der Geschichte: Unterschrift ist nicht gleich Unterschrift – und der Bürgermeister ist nicht nur Gesicht der Kommune, sondern auch juristisch oft am Limit (seiner Nerven.) Oder: Warum ein falscher Kugelschreiber teuer werden kann Der Bürgermeister ist nicht nur Verwaltungshäuptling und im Idealfall politischer Moderator – er ist auch gesetzlicher Vertreter der Gemeinde (§ 63 GO). Das heißt: Wenn etwas Wichtiges unterschrieben werden muss – z. B. ein Vertrag mit einem Bauunternehmen oder ein Kaufvertrag für ein Grundstück –, ist seine Unterschrift das rechtliche „Go“. Aber: Es gibt Grenzen. Verpflichtungserklärungen – nur mit „richtiger“ Unterschrift § 64 GO sagt ganz klar: Verpflichtungserklärungen – also rechtlich bindende Zusagen über das hinaus, was zur laufenden Verwaltung gehört – müssen schriftlich abgefasst und qualifiziert unterschrieben werden. Sprich: von ihm selbst oder seinem allgemeinen Vertreter . Fehlt die richtige Unterschrift? Dann ist der Vertrag nichtig oder schwebend unwirksam (§ 177 BGB lässt grüßen). Schutz vor Schnellschüssen Warum diese ganzen Regeln? Damit die Gemeinde nicht durch leichtfertige Zusagen oder unklare Zuständigkeiten in Millionenhaftungen schlittern kann. Klingt spießig, ist aber notwendig. Schließlich will niemand, dass der neue Dorfplatz durch eine Vertragslücke zur Brache wird.  Was passiert, wenn’s doch passiert? Dann haftet ggf. der Unterzeichner persönlich – und die Gemeinde kann Regressansprüche stellen (§§ 179, 823, 839 BGB). Ein ziemlich unangenehmes Kapitel, das sich mit ein paar guten Verwaltungsgrundkenntnissen leicht vermeiden lässt.