Ausschüsse des Rates, Teil 1

18. Juni 2025

Der Gemeinderat hat gemäß § 57 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GO) die Möglichkeit, Ausschüsse einzurichten. Diese Gremien spielen in der kommunalen Arbeit eine zentrale Rolle: Sie können entweder dazu dienen, Entscheidungen des Rates fachlich vorzubereiten – oder bestimmte Entscheidungen gleich vollständig übernehmen, sofern der Rat dafür nicht exklusiv zuständig ist (§  41 Abs. 2 Satz  1 GO).


Verschiedene Ausschussformen


Grundsätzlich unterscheidet man zwischen sogenannten Pflichtausschüssen und freiwilligen Ausschüssen. Dabei gilt: Die Gemeinde kann – im Rahmen ihrer Organisationshoheit – frei entscheiden, ob sie Ausschüsse bildet oder nicht. Nur wenn das Gesetz es ausdrücklich vorschreibt, ist die Einrichtung eines Ausschusses verpflichtend.


Pflichtausschüsse ergeben sich entweder aus der Gemeindeordnung selbst oder aus speziellen Gesetzen.


Nach §  57 Abs. 2 Satz  1 GO zählen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen etwa:


  • der Hauptausschuss
  • der Finanzausschuss
  • der Rechnungsprüfungsausschuss


Daneben gibt es sondergesetzlich geregelte Ausschüsse, wie etwa den Wahlausschuss nach
§  2 Abs.  1 Kommunalwahlgesetz NRW. Dieses Gremium übernimmt bei Kommunalwahlen wichtige Aufgaben, darunter die Prüfung und Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Einteilung der Wahlbezirke.


Ein Sonderfall sind sogenannte bedingte Pflichtausschüsse. Diese müssen nur dann gebildet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vor Ort erfüllt sind – etwa besondere kommunale Einrichtungen oder spezielle rechtliche Gegebenheiten.


Im Alltag der Kommunalpolitik dienen Ausschüsse in erster Linie dazu, themenspezifische Fragestellungen zu beraten und dem Rat Empfehlungen auszusprechen. Die finale Entscheidung liegt jedoch in der Regel beim Rat selbst (
§  41 Abs. 1 Satz 1 GO), der damit das zentrale Entscheidungsorgan der Gemeinde bleibt.


Sollte der Rat beschließen, Entscheidungsbefugnisse an freiwillige Ausschüsse zu übertragen (
§ 41 Abs.  2 Satz  1 GO), muss dabei sichergestellt sein, dass dadurch nicht in Zuständigkeiten der Pflichtausschüsse eingegriffen wird.


Zudem darf der Rat nur solche Aufgaben delegieren, für die er keine ausschließliche Zuständigkeit besitzt – also solche, die laut § 41 Abs.  1 Satz  2 GO nicht unübertragbar sind.

von Kommunales Wissen kompakt 13. August 2025
Wenn Bürger mitmischen – Satzungen & Demokratie in der Kommune (Teil 2) Oder: Warum eine Satzung mehr ist als Papier mit Stempel Im ersten Teil habe ich geklärt, was Satzungen sind . Jetzt werfen wir einen Blick darauf, wie sie zustande kommen , was sie auslösen können – und wie Bürger dabei mitreden oder sogar mitregeln können. Wer macht’s? Zuständig für den Erlass e iner Satzung ist der Gemeinderat – der darf das laut § 7 Abs. 1 GO NRW. Der Bürgermeister? Bereitet vor, führt aus, unterschreibt – a ber entscheidet nicht allein. Wie läuft das ab? Entwurf : Meist durch die Verwaltung, ggf. auch Fraktionen. Ausschussberatung : Die Fachpolitiker beraten den Inhalt. Ratsbeschluss : Mehrheitlich, manchmal einstimmig, aber selten langweilig. Bekanntmachung : Öffentlich – z. B. im Amtsblatt oder auf der Webseite (je nach Bekanntmachungssatzung, § 7 Abs. 4 GO NRW). Bürgerbeteiligung? Nein, Bürger schreiben nicht direkt an Satzungen mit – aber sie können über: Bürgeranträge (§ 24 GO NRW), Anregungen und Beschwerden (§ 24 GO NRW), oder Bürgerbegehren/Bürgerentscheide (§§ 26 ff. GO NRW) mitgestalten, verzögern oder sogar Satzungsentwürfe kippen. Was passiert, wenn’s knallt? Satzungen sind oft umstritten – vor allem, wenn’s ums Geld geht. Falsche Kalkulationen oder fehlen de Mitwirkungspflichten führen regelmäßig zu: Widersprüchen, Gerichtsurteilen, oder peinlichen Rücknahmen. Und: Satzungen können auch überprüft werden – durch die Kommunalaufsicht oder das Verwaltungsgericht . Sie sind kein Freifahrtschein. Extra-Wissen: Satzungen dürfen nicht rückwirkend Pflichten auferlegen (Rechtssicherheit!). Satzungen gelten nur im Gemeindegebiet – keine Extrawurst für Nachbarorte. Manche Satzungen müssen erlassen werden (z. B. Haushaltssatzung, § 78 GO NRW), andere sind freiwillig . Fazit Teil 2: Satzungen sind mehr als trockene Verwaltungstexte – sie gestalten das Leben vor Ort. Wer sich einmischt, mitdenkt und mitmacht, kann mitbestimmen, wie seine Gemeinde tickt. Und das ist doch genau das, was lebendige Demokratie ausmacht – oder?
von Fraktion 12. August 2025
Seit mehreren Tagen ist der Spielplatz in Vernich (Karöstener Weg) – für Kinder und Familien nicht zugänglich. Eine Begründung für die fortgesetzte Schließung war weder bei der Verwaltung noch beim Bauhof zunächst zu erfahren. Erst nach mehreren Nachfragen der UWV Weilerswist stellte sich heraus, dass der Spielplatz bereits gereinigt, repariert und somit wieder bespielbar ist. Laut Bauhofleitung der Gemeinde Weilerswist hätte er bereits seit letzter Woche geöffnet sein sollen. „Es ist nicht hinnehmbar, dass ein fertiggestellter und sicherer Spielplatz tagelang ungenutzt bleibt, weil niemand den Überblick hat“, so Marion Leufer Fraktion UWV Weilerswist. „Gerade in den Sommerferien ist jeder Tag, an dem die Kinder hier nicht spielen können, ein Tag zu viel.“ Der Bauhof sagte der UWV Weilerswist die (unverzügliche) Öffnung des Spielplatzes zu. Zukünftig sind solche Verzögerungen nicht akzeptabel.
von Fraktion 11. August 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Keine Zusatzgelder für Ausschussvorsitzende". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan: Die UWV hat sich von Beginn an klar gegen eine zusätzliche monatliche Zusatzvergütung der Ausschussvorsitzenden in Weilerswist ausgesprochen. Zu Beginn der Ratsperiode 2020 war dieses Anliegen allerdings noch ohne Aussicht auf Erfolg. Wir konnten uns nicht durchsetzen. Auch nicht gegen solche Fraktionen, die sich heute im Wahlkampf als solide und ehrliche Finanzexperten darstellen wollen. Getan: Im Rahmen von zwischenzeitlich für notwendig erachtetet Ausschussneubesetzungen und -Neugründungen konnte die UWV jedoch später einen nicht geringen Teilerfolg erzielen: Künftig erhalten Ausschussvorsitzende eine zusätzliche Aufwandsentschädigung nur dann, wenn der jeweilige Fachausschuss, dem sie vorsitzen, tatsächlich tagt. Ein kleiner Schritt – aber nicht ohne Bedeutung. Die eingesparte Summe für den Haushalt ist nicht gerade gering. Wir reden hier von derzeit 286,10 € monatlich, pro Ausschuss, der nicht tagt. Fazit: Ein weiterer Erfolg für die Steuerzahler, der ohne die UWV nicht möglich gewesen wäre. Auch in Zukunft wird sich die UWV dafür einsetzen, dass für Ausschussvorsitzende grundsätzlich gar keine zusätzliche Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
von Gemeindeverband 9. August 2025
Wir kommen heute zu der nächsten Frau, die sich für uns um ein Ratsmandat bewirbt. Im Wahlbezirk 106, Weilerswist (Zentrum-West) tritt eine bekannte Größe der Weilerswister Kommunalpolitik an: Lydia Uschmann Jahrgang 1967, verheiratet, zwei Kinder Beruf: gelernte Bürokauffrau "Ich möchte Weilerswist mitgestalten – sozial, menschlich und lösungsorientiert. Bildung, soziale Teilhabe und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts stehen dabei im Mittelpunkt meines Engagements." Lydia Uschmann ist seit mehr als 20 Jahren als engagierte Sozial- und Bildungspolitikerin in unserer Gemeinde bekannt. Sie blickt auf mehr als 20 Jahre Ratserfahrung zurück. Nach einer Auszeit und dem politischen Wechsel zur UWV tritt sie nun für "Die Unabhängigen" als Kandidatin für den Gemeinderat an, mit neuem Elan: "Mit der UWV fühlt sich Politik für Weilerswist richtig an", sagt sie nach ihrem Wechsel zu der Unabhängigen Wähler-Vereinigung. Portraitfoto: Kaspar Photography
von Gemeindeverband 8. August 2025
Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Bildung / Schule Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Bildung / Schule": Wir setzen uns unter anderem ein für: Kindertagesstätten und Schulen müssen zukunftstauglich werden Multifunktionale Einrichtungen als Lösung für die Zukunft  Konkret / Im Einzelnen sagen wir in unserem Wahlprogramm: Bildung hat zentrale Bedeutung. Stand in der jüngeren Vergangenheit vieles im Zeichen des Ausbaus der Kindertagesstätten, so wird sich zukünftig der Fokus noch weiter auf die Schulen richten müssen. Konkret gilt es, die Schullandschaft hinsichtlich ihrer Aufnahmekapazitäten für die Zukunft zu überprüfen und daraus resultierende Schlussfolgerungen in die politischen Gremien einzubringen. Gerade durch den Zuzug vieler Familien nach Weilerswist und weiterer, in der Planung befindlichen Baugebieten wächst der Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten und Schulen. Es stellen sich neue Herausforderungen an die Weilerswister Bildungslandschaft, denen wir begegnen müssen. Dies gilt sowohl für den baulichen Zustand als auch für die Ausstattung der Einrichtungen. Insbesondere die Digitalisierung muss weiter vorangetrieben werden. Für unsere Bildungslandschaft bieten sich durch die in Erftstadt entstehende Technische Hochschule unserer Überzeugung nach Kooperationsmöglichkeiten. Wir wollen, dass diese geprüft und Chancen ergriffen werden. Die Entwicklung der Bevölkerungszahl und ihrer Altersstruktur ist regelmäßig zu überprüfen. Hieraus ergeben sich für öffentliche Einrichtungen (Kindertagesstätten, Spielplätze, Schulen, Sportstätten, etc.) maßgebliche Vorgaben. Können dauerhaft alle Einrichtungen erhalten bleiben? Welche müssen erweitert oder umgebaut werden? Zu prüfen ist, welche Einrichtungen sich eignen, um multifunktional genutzt zu werden. Ebenfalls wollen wir prüfen lassen, welche Einrichtungen perspektivisch mit geringem Aufwand einer neuen Nutzung zugeführt werden könnten. Dabei ist auch an Nutzung durch ortsansässige Vereine zu denken, wenn sich dies unter Abwägung finanzieller Aspekte und dem Gemeinwohl vereinbaren lässt.
von Kommunales Wissen kompakt 6. August 2025
Wenn der Rat Gesetze macht – Satzungsrecht in der Kommune (Teil 1) Oder: Warum man manchmal Parkgebühren zahlen muss, obwohl das gar nicht im Bundesgesetzbuch steht Was viele nicht wissen: Kommunen dürfen selbst kleine „Gesetze“ erlassen. Diese heißen nicht „Gesetz“, sondern Satzung – sind aber für Bürgerinnen und Bürger genauso verbindlich wie die „großen Regeln“ aus Berlin oder Düsseldorf. Was ist eine Satzung eigentlich? Satzungen sind das, was der Gemeinderat auf Basis von § 7 GO NRW beschließen darf – und was dann für das Gemeindegebiet Rechtsverbindlichkeit entfaltet. Klingt hochtrabend, bedeutet aber ganz praktisch: Wenn deine Gemeinde beschließt, dass du für die Nutzung der Kita zahlen oder deinen Vorgarten nicht komplett zuplastern darfst – dann steht das in einer Satzung. Gesetzgeber auf Dorfebene? Ja, genau. Der Gemeinderat ist auf kommunaler Ebene der Gesetzgeber – zumindest in seinem Zuständigkeitsbereich. Dazu gehören zum Beispiel: Gebührensatzungen (z. B. Müll, Wasser, Friedhof), Bebauungspläne (per Satzung nach BauGB), Hauptsatzung, oder Ordnungsregelungen. Was darf geregelt werden? Grundsätzlich: alles, was dem eigenen Wirkungskreis der Kommune unterliegt – also das, was sie eigenständig und ohne Weisung von oben regeln darf. Grenze: Das Satzungsrecht muss im Rahmen der Gesetze bleiben. Die Kommune kann also nicht plötzlich Tempo 25 auf der Bundesstraße einführen oder Feiertage abschaffen. Formalitäten? Natürlich! Eine Satzung entsteht nicht durch Handzeichen im Hinterzimmer. Sie muss: vom Rat mehrheitlich beschlossen werden, ordnungsgemäß bekanntgemacht werden (§ 7 Abs. 4 GO NRW), schriftlich vorliegen, und inhaltlich klar und bestimmt sein – Juristen sagen: „bestimmtheitsgebotstreu“. Und wenn’s fehlt? Dann ist die Satzung möglicherweise nichtig – und das kann richtig teuer (und peinlich) werden. Klassiker aus dem Alltag Du wunderst dich, warum auf deinem Gehweg im Winter gestreut werden muss – und zwar um 7 Uhr morgens? Schau mal in die Straßenreinigungssatzung deiner Kommune. Oder warum auf manchem Balkon kein rosa Pavillon erlaubt ist? Willkommen im Reich der Möglichkeit von Gestaltungssatzungen. Fazit Teil 1: Satzungen sind das kommunale Rückgrat vieler Alltagsregeln – oft unauffällig, aber mit großer Wirkung. Und: Sie gelten, auch wenn man sie nicht gelesen hat. (Sorry.)
von Gemeindeverband 5. August 2025
Einladung zur Diskussion Lernen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten kennen Sie haben Fragen zur Kommunalpolitik, wollen wissen, was in unserer Gemeinde politisch los ist oder haben einfach Lust auf einen offenen Austausch? Dann kommen Sie vorbei: die UWV Weilerswist und die Kandidatinnen und Kandidaten für den Rat und Kreistag stellen sich Ihren Fragen und Anregungen. Für neue Ideen sind wir offen! Egal ob ernst, kritisch oder kurios. Sagen Sie uns, was Sie bewegt. Wir hören zu. Wir erklären unsere Position aus dem aktuellen Wahlprogramm und diskutieren gerne über Ihre vielleicht auch anderen Ansichten hierüber. Donnerstag, 14.08.2025 ab 19:00 Uhr Restaurant "El Rancho" Kölner Str. 87 Weilerswist
von Fraktion 4. August 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Barrierefreiheit". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan: Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern für uns eine Art Grundrecht. Bereits in unserem Wahlprogramm 2020 haben wir von der UWV Weilerswist angekündigt: Öffentliche Gebäude und Wege müssen für alle Menschen zugänglich sein – unabhängig von Alter oder Einschränkung. Und: Wir nehmen die Bürgerinnen und Bürger mit – denn sie wissen am besten, wo es hakt. Wir wollten einen fraktionsübergreifenden Schulterschluss für mehr Barrierefreiheit. Denn dieses Thema geht uns alle an – parteiübergreifend. Getan: Mit unserer Mitmach-Sommeraktion 2023 haben wir Barrieren sichtbar gemacht. Bürgerinnen und Bürger konnten uns Hindernisse im Alltag melden – daraus entstand ein fundiertes Diskussionspapier. Dieses haben wir in die politische Beratung gegeben. Aber die gesamten anderen Fraktionen haben hier wenig bis gar kein Interesse an der Weiterverfolgung unseres Anliegens gehabt. Und erst nach einigen öffentlichen Meldungen unsererseits zeigte dich die Bürgermeisterin interessiert und stellte in Aussicht mit uns gemeinsam an der Problematik zu arbeiten. Erster, wenngleich kleiner Erfolg: die Beschilderung im Rathaus für Rollstuhlfahrer wurde verbessert. Im Frühjahr 2025 zog sie sich aus dem Thema wieder zurück, ihre Gesprächsbereitschaft zog sich mit dem Hinweis auf „politische Neutralität“ zurück. Wir nehmen gleichwohl zur Kenntnis, dass diese Argumentation allerdings erst aufkam, nachdem wir in anderen Themenfeldern Kritik an der Verwaltung und ihrer Arbeit übten. Aber: Wir bleiben weiter dran – für eine barrierefreie Kommune! Fazit: Wir sagen nicht nur, was wir wollen – wir tun, was wir sagen. Auch gegen Widerstände. Denn Barrierefreiheit ist kein Projekt für die Schublade oder Galerie, sondern eine Frage der Überzeugung.
von Gemeindeverband 2. August 2025
Mit unserer Kandidatenvorstellung gehen wir nunmehr in den Wahlbezirk 102, Weilerswist (Nord-Ost). Wir stellen unseren dortigen Kandidaten vor: Klaus Rech Jahrgang 1960, ledig Berufliches: Polizeibeamter i. R., ehrenamtlicher Schiedsmann der Gemeinde "Ich stehe für unabhängige Politik in Weilerswist ein – nicht für eine Parteidoktrin. Ich stehe für Mobilität im öffentlichen Straßenverkehr, mit den Schwerpunkten Verkehrssicherheit für Kinder, Senioren, Fußgänger und Fahrrad! Die Generation 60+ (Senioren) sind mit Ihren Erfahrungen und Kompetenzen ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. In Weilerswist sehe ich die Bevölkerung 60+ nicht ausreichend vertreten. Ich stehe bei politischen Entscheidungen für mehr Teilhabe der Generation 60+!" Klaus Rech setzt sich zudem für Barrierefreiheit und damit für mehr Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum für alle Bevölkerungsgruppen ein. In Weilerswist ist in allen Bereichen ein erhebliches Defizit in diesen Bereichen zu finden. Ihm ist die Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, z.B. beim Thema Angsträume, wichtig. Nach 22 Jahren als Bezirksbeamter der Polizei in der Kölner Innenstadt bringt Klaus Rech Erfahrung im empathischen Umgang mit Menschen - auch in Krisensituationen - und eine breite Spanne an Rechtskenntnissen mit. Für die UWV engagiert er sich als sachkundiger Bürger bereits in Fachausschüssen des Rates und bringt daher Erfahrung im Umgang mit diesen Gremien mit. Portraitfoto: Kaspar Photography
von Gemeindeverband 1. August 2025
Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Sicherheit und Ordnung Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Verkehr/Mobilität": Wir setzen uns unter anderem ein für: Wir setzen uns unter anderem ein für: Sicherheit und Ordnung, die mehr in den Fokus rückt die notwendigen Voraussetzungen hierfür schaffen Konkret / Im Einzelnen sagen wir in unserem Wahlprogramm: Dem allgemeinen Bedürfnis der Bevölkerung nach Sicherheit und Ordnung ist Rechnung zu tragen! Wir räumen ein, dass wir als Kommune keinen direkten Einfluss auf die Polizeipräsenz vor Ort haben. Dies schließt jedoch nicht aus, dass wir uns als Gemeinde bei den hierfür zuständigen Stellen einsetzen müssen. Unabhängig hiervon fängt Sicherheit und Ordnung auch schon im Kleinen an. Dafür bedarf es unserem Verständnis nach u. a. eines personell gut aufgestellten Ordnungsamtes, welches die ihm kraft Gesetzes zugewiesenen Aufgaben zur Beseitigung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, erfüllen kann. Hier sehen wir weiterhin Potential durch eine verbesserte Verwaltungsorganisation und –Struktur. Dabei darf es nicht um den Aspekt gehen, mehr Knöllchen gegen Falschparker zu schreiben. Sicherheit und Ordnung umfasst mehr. Es geht um Bürgerservice, um die Beseitigung von Missständen, wie Ruhestörungen, Vorgehen gegen illegale Müllentsorgungen, die ordnungsgemäße Benutzung öffentlicher Einrichtungen (z. B. Spielplätzen), etc.; Einen ganz wesentlichen Anteil an einer sicheren Gemeinde hat unsere freiwillige Feuerwehr. Das Engagement der Kameraden in ihrer Freizeit ist einzigartig. Die Feuerwehr kann sich der Unterstützung der UWV sicher sein. Die Ausstattung der Feuerwehr war, ist und bleibt uns eine Herzensangelegenheit .