Stichwahlen
Stichwahl in NRW – wenn zweimal gewählt werden muss
Hauptverwaltungsbeamte – wer ist das eigentlich?
In Nordrhein-Westfalen gibt es mehrere „Spitzenposten“ in der Kommunalpolitik, die nicht vom Rat gewählt, sondern direkt von den Bürgerinnen und Bürgern bestimmt werden. Dazu gehören:
- der Bürgermeister in Städten und Gemeinden (§ 65 GO NRW),
- der Oberbürgermeister in kreisfreien Städten (§ 65 GO NRW),
- und der Landrat in den Kreisen (§ 46 Kreisordnung NRW – KrO NRW).
Sie alle gelten als hauptamtliche Verwaltungsbeamte.
Ihre Besonderheit: Sie haben eine Doppelrolle – beim Bürgermeister zum Beispiel Vorsitz im Rat (§ 40 Abs. 2 GO NRW) und Leitung der Verwaltung (§ 62 GO NRW). Damit sind sie sowohl politisch sichtbare Repräsentanten als auch die eigentlichen „Chefs der Verwaltung“.
Die Stichwahl – wenn keiner die absolute Mehrheit erreicht
Nach dem Kommunalwahlgesetz NRW (§ 46 KWahlG NRW) gilt:
- Ein Bürgermeister oder Landrat ist nur dann im ersten Wahlgang gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der Stimmen bekommt.
- Erreicht das keiner der Bewerber, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.
- Diese findet in der Regel zwei Wochen später statt – 2025 am 28. September.
Die Idee dahinter: Ein so wichtiges Amt braucht ein klares Mandat der Mehrheit.
Beispiele: Weilerswist und Bad Münstereifel:
Am 28. September 2025 dürfen die Bürgerinnen und Bürger in Weilerswist und Bad Münstereifel noch einmal zur Urne:
- In Bad Münstereifel und Weilerswist entscheidet sich jeweils zwischen den beiden stärksten Bewerbern des ersten Wahlgangs am 14. September wer das Rathaus künftig führt.
Die Entscheidung ist in beiden Orten offen – die Stichwahl bringt die Klärung.
Und was ist mit dem Landrat?
Auch der Landrat ist ein hauptamtlicher Verwaltungsbeamter und wird nach denselben Grundsätzen gewählt. Die Grundlage hierfür ist die Kreisordnung NRW (§ 46 KrO NRW).
Seine Rolle ist vergleichbar mit der des Bürgermeisters:
- Vorsitz des Kreistages,
- Leitung der Kreisverwaltung,
- Repräsentation nach außen.
Damit ist der Landrat für den gesamten Kreis verantwortlich – und damit auch für übergeordnete Aufgaben, die mehrere Gemeinden betreffen. Im Kreis Euskirchen erhielt Markus Ramers (SPD) bereits im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit,. Allerdfings gab es bereits im Vorfeld bereits rechnerische Klarheit, dass es nur einen Wahlgang geben würde. Neben Ramers gab es nur eine weitere Bewerberin.
Fazit
Oft höre ich Argumente, wie "ein zweiter Wahlgang kostet Geld". Ja, die Durchführung von Wahlen kosten in unserem Lande immer Geld. Ich kann mir nicht vorstellen, auf Demokratie zu verzichten, um Geld zu sparen. Ich sehe es auch anders: die Stichwahl ist kein überflüssiger zweiter Wahlgang, sondern ein wichtiger Mechanismus für die demokratische Legitimation:
- Sie sorgt dafür, dass Bürgermeister und Landräte eine echte Mehrheit hinter sich haben.
- Sie verhindert, dass Spitzenämter durch eine zufällige Stimmenverteilung im ersten Wahlgang besetzt werden. Vielleicht "nur", weil es eine Vielzahl an Bewerbern gegeben hat, die sich im Zweifel (weil z. T. ähnliche politische Ausrichtung) gegenseitig im ersten Anlauf die Stimmen der Wählerschaft gegenseitíg "abgenommen" haben.
Wie vorstellbar das ist soll ein Beispiel aus dem Jahr 2020 verdeutlichen:
So wurde Michael Joithe beispielsweise 2020 Bürgermeister in Iserlohn, obwohl er im ersten Wahlgang mit "nur" 15,8% der Stimmen den zweiten Platz belegte. In der Stichwahl setzte er sich mit einem sehr knappen Vorsprung gegen die Erstplatzierte durch, die im ersten Wahlgang 39,8% erzielte und einem dem Grunde nach recht recht deutlichen Vorsprung "verspielte".
Am 28. September heißt es in Weilerswist und Bad Münstereifel also: Noch einmal wählen! Wer Verantwortung übernimmt, soll das mit einem klaren Votum der Mehrheit tun.









