Kandidatenvorstellung: Svenja Leufer

31. Mai 2025

Heute stellen wir unsere Kandidatin Svenja Leufer vor. Sie tritt im Wahlbezirk 103, Weilerswist Süd (Nord) an:


Svenja Leufer

Jahrgang 1997, in Partnerschaft, ein Kind

Beruf: Erzieherin


"Ich möchte besonders junge Mütter dazu ermutigen, sich mehr in die Politik einzubringen, sich selbst zu vertrauen und ihre Stimme zu erheben. Denn letztlich gestalten wir die Welt und die Politik für unsere Kinder. Deshalb ist es so wichtig, gemeinsam neue Perspektiven zu schaffen und die Zukunft aktiv mitzugestalten.“


Svenja Leufer ist Gründungsmitglied der Weilerswister "Unabhängigen". Als Erzieherin sind ihr die Themen Schule, Bildung, Kinder und Jugend wichtig.


Als Mutter und Vertreterin einer jüngeren Generation erlebt sie oft, wie gering die Anbindung vieler Menschen an die Politik ist – und gleichzeitig, wie nah die Auswirkungen schlechter Politik an sie heranreichen. Genau das hat Svenja Leufer dazu bewegt, ihre Erfahrungen und Überzeugungen einzubringen, um etwas zu verändern.

Wahlprogramm 2025
von Fraktion 5. Juni 2025
Um die bisherigen Planungen der Süd- und Osttangenten öffentlich bekannt zu machen und ein breites Forum zur Diskussion zu schaffen, hatte der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung auf Drängen der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) letztes Jahr die Durchführung einer Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Matthias Müller, Ratsherr der UWV dazu: „Intention war es insbesondere auch neben der grundsätzlich für uns wichtigen Transparenz der einzelnen Vorhaben auch Anregungen und Meinungen aus der Bürgerschaft zu erhalten.“ Hieraus wird aber bis auf weiteres nichts. Auf Nachfrage der UWV nach dem Zeitpunkt der beschlossenen Informationsveranstaltung führte die Bürgermeisterin in der Sitzung des Rates Ende Januar diesen Jahrs aus, dass es hierzu keine konkrete Planung gebe. Ihrer Ansicht nach mache eine solche Veranstaltung erst Sinn, wenn eine konkrete Verbindlichkeit der Maßnahmen bestünden. Müller weiter: „Das entspricht nicht unserer Intention. Wir wollten und wollen die Bürgerschaft schon im Vorfeld mitnehmen, nicht erst wenn durch verschiedene Beschlüsse bereits konkrete Fakten geschaffen sind und dann Verbindlichkeit haben.“ Aus diesem Grund griff die UWV dann in den Folgewochen die Idee auf, eine solche Veranstaltung in Eigenregie durchzuführen. Der Umstand, dass es mehrere Interessengemeinschaften, Unterschriftenaktionen und viele, berechtigte Emotionen gebe, zeigt nach Auffassung der UWV: eine umfassende Information und Diskussion über die vielfältigen Aspekte ist dringend notwendig. Die Einladung an die beteiligten Stellen endete vor wenigen Wochen in Ernüchterung. Ein Planungsbüro reagierte gar nicht erst, Straßen NRW ist – kurz gesagt - der Meinung die Umsetzung liege noch in zu weiter Ferne. Die Gemeinde- und Kreisverwaltung sind ebenfalls nicht bereit Vertreter oder Vertreterinnen für eine solche Veranstaltung abzustellen. Offizielle Begründung: man wolle sich politisch neutral halten. Für „Die Unabhängigen“ werden Transparenz und Offenheit gegenüber der Bürgerschaft hier einmal mehr mit Füßen getreten.
von Kommunales Wissen kompakt 4. Juni 2025
Hin und wieder kommt es in den Sitzungen des Rates oder der Ausschüsse vor, dass ein Mitglied aufgrund seiner persönlichen oder wirtschaftlichen Betroffenheit einen Ausschließungsgrund hat. Zu Beginn der jeweiligen Sitzung ist dieses Mitglied verpflichtet, den Sachverhalt im entsprechenden Tagesordnungspunkt zu melden. Nach dieser Meldung darf es an der Beratung und Abstimmung zu diesem Punkt nicht teilnehmen. Bei allen anderen Tagesordnungspunkten bleibt es jedoch beratend und stimmberechtigt. Das Thema wurde bereits an anderer Stelle dieser Serie aufgegriffen. In den Ratssitzungen übernimmt der Bürgermeister die Leitung der Sitzungen, eröffnet und schließt sie, sorgt für die Ordnung und übt das Hausrecht aus. Über die im Rat gefassten Beschlüsse wird eine Niederschrift erstellt, die unterzeichnet wird (§ 52 GO) . Der wesentliche Inhalt dieser Beschlüsse wird den Ratsmitgliedern schriftlich zugestellt und soll in öffentlichen Sitzungen oder auf andere geeignete Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Üblicherweise geschieht dies über den elektronischen Sitzungsdienst, u. a. über die jeweilige Homepage der Kommune. Der Bürgermeister kann einem Beschluss des Rates innerhalb von drei Tagen nach der Beschlussfassung nach § 54 GO schriftlich widersprechen, wenn er der Meinung ist, dass der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet. Dieser Widerspruch wirkt aufschiebend, sodass der jeweilige Beschluss zunächst nicht umgesetzt wird. In einer erneuten Sitzung des Rates wird der Sachverhalt erneut beraten und entschieden. Wenn ein Beschluss des Rates gegen geltendes Recht verstößt, ist der Bürgermeister verpflichtet, diesen (ebenfalls nach § 54 GO ) zu beanstanden. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung und muss schriftlich mit Begründung erfolgen. Der Rat wird hierüber in Kenntnis gesetzt und muss erneut beraten und eine Entscheidung treffen. Bleibt der Rat bei seinem Beschluss, ist der Bürgermeister verpflichtet, die Entscheidung bei der Aufsichtsbehörde einzuholen. Dabei bleibt die aufschiebende Wirkung so lange bestehen. Neben den auf der Tagesordnung stehenden Punkten ergeben sich immer wieder Fragen, die beispielsweise von Bürgern gestellt werden oder die sich aus der kommunalpolitischen Arbeit ergeben. Grundsätzlich ist der Rat durch den Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zu informieren. Was als wichtig gilt, ist manchmal Interpretationssache, weshalb es sinnvoll ist, unter dem Punkt „Mitteilungen der Verwaltung“ oder „Anfragen der Ratsmitglieder“ wichtige Fragen zu stellen. Wichtig ist, was vielen Verwaltungsspitzen meiner Wahrnehmung nach missfällt und auch bei vielen Ratskollegen nicht in den Köpfen ist: der Rat kontrolliert die Verwaltung nach § 55 GO . In der Praxis wird oft nahezu jede kritische Frage als eine Art Majestätsbeleidigung wahrgenommen oder von den oft immer wieder gleichen Ratskollegen (meist alter Prägung) als Verzögerung der Sitzung betrachtet. Ich bin jedoch der Meinung: wer sich als Rats- oder Ausschussmitglied in den Dienst der Bürgerschaft stellen will, der darf nicht nur, sondern der muss auch mal längere Situngen durch Nachfragen anderer Kollegen aushalten. By the way: sind diese nicht schlussendlich auch Ausdruck des Umstandes, dass es offensichtlich ein Informationsdefizit zwischen Verwaltung und Rat/Ausschuss gibt? Der Bürgermeister ist verpflichtet, auf Verlangen Auskunft zu geben oder zu einem Tagesordnungspunkt Stellung zu nehmen. Auch ein Ausschussvorsitzender kann jederzeit vom Bürgermeister Auskunft und Akteneinsicht zu Angelegenheiten verlangen, die zu seinem Aufgabenbereich gehören. Ein Aspekt, dem man sich in der Praxis manchmal noch etwas näher widmen sollte. Der Rat soll außerdem darauf achten, dass die Beschlüsse des Rates sowie der Ausschüsse eingehalten werden. Zudem überwacht er den Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten. Zu diesem Zweck kann der Rat mit Mehrheit der Mitglieder vom Bürgermeister Einsicht in die Akten verlangen, entweder durch einen bestimmten Ausschuss oder einzelne beauftragte Mitglieder. Ein einzelnes Ratsmitglied hat nur dann ein Recht auf Akteneinsicht, wenn ein entsprechender Beschluss des Rates (oder des Ausschusses, der er angehört) vorliegt. Dritte sind von der Teilnahme an der Akteneinsicht ausgeschlossen. Eine solche Akteneinsicht darf nur verweigert werden, wenn schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter vorliegen. Eine Ablehnung hierzu ist dabei aber schriftlich zu begründen.
von Fraktion 2. Juni 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan? Zum Thema: Bürgerhaushalt IIn der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Bürgerbeteiligung bei den Finanzen der Gemeinde". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt: Wir stehen für mehr Beteiligung und Transparenz in der Kommunalpolitik. Deshalb war es für uns nur konsequent, einen kommunalen Bürgerhaushalt vorzuschlagen – ein Instrument, das Bürgerinnen und Bürger direkt in Haushaltsentscheidungen einbindet. Zahlreiche Städte machen damit gute Erfahrungen. Warum also nicht auch Weilerswist?  Getan: Am 20. Januar 2021 haben wir den Antrag gestellt: Die Verwaltung sollte in enger Abstimmung mit Politik und Bürgerschaft ein Konzept für einen Bürgerhaushalt ab dem Haushaltsjahr 2023 erarbeiten. Wir wollten wissen: Was geht? Wie kann es funktionieren? Und was können wir von anderen Kommunen lernen? Doch der politische Wille der Mehrheit fehlte. Trotz intensiver Beratung wurde unser Antrag im zuständigen Ausschuss zunächst vertagt – und schließlich abgelehnt. Als Gründe wurden unter anderem mangelndes Interesse und organisatorischer Aufwand genannt. Für uns kein Grund, das Thema ad acta zu legen. Ergebnis 2025: Die UWV hat das beschriebene Ziel aus dem Wahlprogramm nicht erreicht, weil sie am Widerstand aller anderen Fraktionen scheiterten. Fazit: Kein Grund mit hoffentlich anderen Mehrheitsverhältnissen in der neuen Wahlperiode erneut Lösungsmöglichkeiten zu erörtern (und mit hoffentlich einer stärkeren UWV zu beschließen), wie die Bürgerschaft beim Einsatz der zur Verfügung stehenden Finanzmittel künftig mitentscheiden kann.
von Gemeindeverband 30. Mai 2025
Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Bürgerbeteiligung und Bürgerservice Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt Bürgerbeteiligung und Bürgerservice: Jede Gemeinde lebt von der ehrenamtlichen Mitwirkung durch Bürgerinnen und Bürger. Sei es in Vereinen, in Initiativen oder als Einzelpersonen. Wir setzen uns unter anderem ein für: • Transparenz durch Bürgerbeteiligung • Frühzeitige Information der Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Planungen, Vorhaben etc. • Ratssitzungen im Livestream • Informationsfluss über das gesetzliche Minimum hinaus • Ausbau von eGovernment • Beteiligungsmöglichkeit bei Haushaltsfragen • Unmittelbare Einbringung von Themen der Bürgerschaft in die Gremien Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: Transparenz durch Bürgerbeteiligung Bürgerinnen und Bürger müssen definitiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Wir wollen möglichst viele von diesen, zusätzlich als Experten, auf ihrem speziellen Gebiet bei Entscheidungen mit einbinden. Nur so lässt sich der in der Bürgerschaft vorhandene Sachverstand optimal nutzen. Es geht dabei um Wertschätzung in Form von Beteiligungsmöglichkeiten für die Weilerswister Bürgerschaft. Es ist zwingend notwendig Vorhaben der Gemeinde transparent darzulegen und Projekte auf eine breitere Basis zu stellen. Dies dient unter anderem einem gesamtgesellschaftlichen Konsens. Wir sind bereit, in den Fachausschüssen des Rates die in der Gemeindeordnung niedergeschriebene mögliche Einbindung der Bürgerinnen und Bürger zu intensivieren. Dort heißt es z. B. „Die Ausschüsse können Vertreter und Vertreterinnen derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen.“ Wir sind der Auffassung, dass hier bisher nicht alle Potentiale in unserer Gemeinde genutzt werden. Auch dies geht nach unseren Erfahrungen nur mit einer starken UWV.. Bürgerbeteiligung geht für uns über die gesetzlichen Vorgaben (etwa aus dem Bau- und Planungsrecht) hinaus. Bürgerversammlungen, Befragungen und Partizipation sind für uns keine lästige Pflicht. Vielmehr bieten sie die Möglichkeit der Mitwirkung aller Betroffenen und Interessierten, ehe durch Beschlüsse Fakten geschaffen werden, die dann nur noch formale und dadurch begrenzte Beteiligungsmöglichkeiten bieten. Die Praxis zeigt, dass diese dann eher Alibi-Charakter haben. Frühzeitige Information der Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Planungen, Vorhaben etc. Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt vor: „Der Rat unterrichtet die Bevölkerung über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde. Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Bevölkerung nachhaltig berühren, sollen die Bevölkerung möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden.“ Wir stellen uns die Frage, warum trotz dieser Vorschrift öffentliche Diskussionen oft verhindert werden und man sich z.B. im Bau- und Planungsrecht rein auf die rechtlich vorgegebenen Verfahren beschränkt, anstatt die Bürgerschaft viel früher zu beteiligen. Wir stehen dafür ein, dass Entscheidungen proaktiv publiziert und somit frühzeitig öffentlich diskutiert werden können als bisher. Wenn hier Verwaltung und andere Fraktionen dies unterbinden, so kann eine starke UWV künftig mehr bewirken. Ratssitzungen im Livestream In der modernen, digitalen Welt ist das Instrument des Livestreams von Rats- und Ausschusssitzungen das Medium für mehr Transparenz. Die Bürgerschaft hat ein Recht darauf transparent zu erleben, wie ihre politischen Vertreter und Vertreterinnen handeln und agieren – argumentieren. Bereits in der letzten Wahlperiode haben wir uns als UWV für die Einführung von Livestreams der Rats- und Ausschusssitzungen eingesetzt – leider ohne Erfolg. Für uns bleibt jedoch klar: Transparenz ist die Grundlage für Vertrauen in die Politik. Deshalb fordern wir weiterhin, dass alle Sitzungen des Rates und der Ausschüsse live übertragen und später abrufbar bereitgestellt werden. Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, politische Entscheidungen unkompliziert und zeitnah mitzuverfolgen – unabhängig von Zeit und Ort. Wir werden dieses wichtige Thema erneut in den Rat einbringen. Informationsfluss über das gesetzliche Minimum hinaus Neben öffentlichen Diskussionen halten wir auch “Bürger-Werkstattgespräche” mit Betroffenen für vorstellbar. Bürgerinformation kann bereits eine einfache Postwurfsendung sein. Es darf nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger, beispielsweise von Maßnahmen vor ihrer Haustüre, überrascht werden. Es reicht eben nicht der Hinweis, dass sie sich die Informationen hätten im Internet oder der Presse selbst beschaffen können. Dies ist fernab der Lebensrealität Ausbau von eGovernment Wir streben zudem eine Verbesserung des derzeitigen Internetangebots der Gemeinde an. Zunehmend erhalten digitale Angebote der öffentlichen Hand Bedeutung. Das sog. eGovernment muss weiter ausgebaut werden. Ebenso bedeutsam ist die Einrichtung eines funktionierenden Beschwerdemanagements mit kurzen Reaktionszeiten innerhalb der Gemeindeverwaltung. Unsere bisherigen Initiativen zur Digitalisierung wurden wahlweise von der Verwaltung „platt gebügelt“ oder schlichtweg nicht weiterverfolgt. Mit mehr Stimmen und mehr Gewicht im nächsten Rat werden wird auch diese Themen weiterverfolgen. Beteiligungsmöglichkeit bei Haushaltsfragen Wir können uns zudem vorstellen erneut die Voraussetzungen zur Einrichtung eines sog. Bürgerhaushaltes zu prüfen. Andere Kommunen praktizieren solche Beteiligungsmodelle. Ein MEHR an Einflussnahme bei der Aufstellung des kommunalen Haushaltes durch die Bürgerinnen und Bürger halten wir weiterhin für möglich und nötig. Unmittelbare Einbringung von Themen der Bürgerschaft in die Gremien Durch unsere Initiative wurde die Geschäftsordnung des Rates geändert. Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Fragen nun nicht mehr schriftlich vor der Sitzung einreichen, sondern können sie in der Sitzung selber spontan mündlich stellen. Je nach Komplexität der Frage, sind wir uns im Klaren darüber, dass nicht immer zu jeder Zeit eine voll umfängliche Antwort durch die Verwaltung möglich ist. Im Sinne des Fragestellers müssen diese aber im Nachgang von der Verwaltung beantwortet werden. Dieses hohe Gut wollen wir auch zukünftig in der Geschäftsordnung belassen. Bestrebungen, diese Regelung wieder fallenzulassen, werden wir entschieden widersprechen. Darüber hinaus möchten wir erneut einen Ausschuss für Bürgeranregungen einrichten. Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht ausdrücklich vor, dass jeder das Recht hat, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen, schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Dies ist ausbaufähig in unserer Gemeinde. Anstatt diese Chance zu sehen und den auf unseren Druck hin zunächst eingerichteten Ausschuss zu stärken und gemeinsam Verbesserungen anzustreben, haben die anderen Fraktionen diesen wieder abgeschafft. Wir stehen für Transparenz und wollen, dass jede Form der Bürgerbeteiligung an Bedeutung gewinnt. Wir wollen dem Eindruck entgegenwirken, dass Eingaben und Anliegen versanden.
von Kommunales Wissen kompakt 28. Mai 2025
Die "Arbeit des Rates", wieder ein sehr umfangreiches Thema, welches ich angesichts des Umfangs wieder unterteilen muss. Wenn es um die Arbeit des Rates geht, dann muss man sich zunächst damit befassen, welche Aufgaben der Rat eigentlich hat. Wer meine Serie aufmerksam verfolgt hat, der erinnert sich: Rat und Verwaltung sind Träger der Selbstverwaltung. Sie kümmern sich, sehr kurz dargestellt, um alle Angelegenheiten der Gemeinde. Wie schon berichtet, besteht der Gemeinderat aus den gewählten Ratsmitgliedern sowie dem Bürgermeister. Den Vorsitz in den Ratssitzungen führt in der Regel der Bürgermeister, der dabei ebenfalls stimmberechtigt ist. Dem Rat obliegt die Verantwortung für sämtliche kommunalen Verwaltungsangelegenheiten. Es gibt jedoch bestimmte Entscheidungen, die ausschließlich vom Rat getroffen werden dürfen und nicht delegiert werden können. Dazu zählen nach § 41 GO NRW insbesondere: Festlegung grundlegender Verwaltungsgrundsätze Wahl der Ausschussmitglieder und ihrer Stellvertreter Wahl der Beigeordneten Verleihung und Aberkennung des Ehrenbürgerrechts sowie anderer Ehrentitel Änderungen des Gemeindegebietes Erlass, Änderung oder Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften Endgültige Beschlüsse im Flächennutzungsplanverfahren sowie satzungsrechtliche Entscheidungen auf Grundlage des Baugesetzbuches Verabschiedung des Haushaltsplans und Stellenplans, Aufstellung von Haushaltskonsolidierungskonzepten sowie Zustimmung zu außer- und überplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen Bestellung und Abberufung der Leitung sowie der Prüfer der örtlichen Rechnungsprüfung – auch für Aufgaben, die über die gesetzliche Pflicht hinausgehen Zustimmung zu Verträgen zwischen der Gemeinde und Ratsmitgliedern, Ausschussmitgliedern oder dem Bürgermeister sowie leitenden Verwaltungsmitarbeitern – entsprechend den Vorgaben der Hauptsatzung Übernahme freiwilliger Aufgaben ohne gesetzliche Verpflichtung Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen Darüber hinaus kann der Rat bestimmte Aufgaben an Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen. Die laufenden Verwaltungsangelegenheiten werden in der Regel vom Bürgermeister eigenverantwortlich geführt. Sie erfordern keine Beratung oder Entscheidung durch den Rat oder die Ausschüsse. Es gibt grundsätzlich eine klare Abgrenzung zwischen politischen Entscheidungen und administrativem Handeln. In der Praxis führt dies in manchen Kommunen jedoch regelmäßig zu Kompetenzgerangel. So argumentiert man seitens der Verwaltung oft mit dem sperrigen Begriff des "Geschäftes der laufenden Verwaltung". Erfahrungsgemäß auch dann, wenn es oft nicht zutrifft. Spätestens an dieser Stelle brauchen manche Ratsmitglieder oft starke Nerven und reißfeste Hosentaschen. Letztere müssen nur allzu oft geballte Fäuste in sich tragen. Der Gemeinderat ist entsprechend der Regelungen des § 49 GO beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Solange die Beschlussunfähigkeit nicht ausdrücklich festgestellt wurde, gilt der Rat als beschlussfähig. Wird ein Tagesordnungspunkt wegen Beschlussunfähigkeit vertagt und erneut zur Abstimmung aufgerufen, kann der Rat bei der zweiten Beratung unabhängig von der Zahl der Anwesenden entscheiden – vorausgesetzt, in der Einladung wurde auf diese Sonderregelung hingewiesen. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst ( § 50 GO ). Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. In der Regel wird offen abgestimmt. Es kann jedoch eine geheime oder namentliche Abstimmung beantragt werden. In einem solchen Fall hat die geheime Abstimmung Vorrang vor der namentlichen. Enthaltungen und ungültige Stimmen beeinflussen die Feststellung der Beschlussfähigkeit, werden aber bei der Stimmenmehrheit nicht mitgezählt. Wird ein Antrag beispielsweise mit 21 Ja-Stimmen und 10 Enthaltungen angenommen, gilt dieser Beschluss als einstimmig.
von Fraktion 26. Mai 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan? Zum Thema: Einwohnerfragerecht In der heutigen Folge „Gesagt-Getan“ blicken wir auf Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger. Für uns als UWV ein ganz wichtiger Aspekt. Heute betrachten wir hier den Teilaspekt der „Einwohnerfragestunden“. Als der aktuelle Rat frisch gewählt war, hatte insbesondere die UWV-Fraktion zahlreiche Änderungen für die Geschäftsordnung eingebracht. Ziel: war es dabei die Beteiligung der Bürgerschaft zu verbessern und für mehr Transparenz zu sorgen. So wie im Wahlprogramm 2020 als Ziel aufgeführt. Manches Vorhaben scheiterte am Widerstand der Mehrheiten. Manches gelang uns dennoch. Positives Beispiel: ist der in den Sitzungen regelmäßig wiederkehrende Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“: So sah die alte Geschäftsordnung noch vor, dass Anfragen der Bürger drei Tage vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden mussten. Dazu mussten die Fragesteller diese Fragen auch noch einmal selber vortragen. Dank der Initiative der UWV-Fraktion konnte hier eine Verbesserung erzielt werden. Fragen müssen heute nicht mehr schriftlich im Vorfeld eingereicht werden und können in jeder öffentlichen Sitzung auch spontan in mündlicher Form gestellt werden. Dies gilt zudem nicht nur für die Ratssitzugen sondern auch in den Sitzungen der Ausschüssen. Kaum zu glauben: aber für eine solche, vermeintlich kleine Verbesserung musste die UWV gegen Widerstände angehen. So bezog sich die Verwaltung hinsichtlich der Notwendigkeit des bisherigen Verfahrens, schlicht auf die Muster-Geschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Die UWV arbeitete heraus, dass dieses Argument zur Beibehaltung des bisherigen Verfahrens nicht zutreffend war. Die Mustersatzung sah die unnötige Hürde einer vorherigen, schriftlichen Formulierung der Fragen, samt entsprechender Fristsetzung keineswegs vor. Erstaunlich, dass die anderen politischen Mitbewerber das Verfahren früher offenbar als normal angesehen haben. Ebenfalls spricht es für sich, dass Bürgermeisterin und manche/r Ausschussvorsitzende/r über diesen Tagesordnungspunkt noch lange Zeit in den Sitzungen hinweg gingen. Ganz nach der alten Praxis: „es liegen keine schriftlichen Anfragen vor“. Die UWV will die neue, bürgerfreundliche Regelung zukünftig weiter in der Geschäftsordnung verankert wissen. Bestrebungen diese Beteiligung wieder zurückzudrehen, werden wir widersprechen. Aus dem Wahlprogramm 2020: Unabhängig davon machen wir uns für andere Regelungen in der Geschäftsordnung des Rates stark. Einwohnerfragestunden können hier anders gelebt werden. Derzeit müssen die Anfragen vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden. Dies stellt für uns eine nicht nachvollziehbare Hürde dar. Wir möchten, dass Einwohner ihre Anliegen ohne vorherige Anmeldung in den politischen Gremien mündlich vortragen können. Je nach Komplexität der Frage, sind wir uns im Klaren darüber, dass nicht immer zu jeder Zeit eine voll umfängliche Antwort möglich sein wird. Im Sinne des Fragestellers sollte diese aber im Nachgang immer noch ausgiebig von der Verwaltung beantwortet werden. Ergebnis 2025: Die UWV hat das beschriebene Ziel aus dem Wahlprogramm erreicht.
von Frauen in der UWV 25. Mai 2025
Einladung zum Frauentreff der "Unabängigen" Dienstag, 3. Juni 2025 · 19:00 Uhr Historische Weinstube · Hotel zum Schwan Ein Abend unter Frauen – voller Lebensfreude, Austausch und echter Verbundenheit. Am 3. Juni laden wir herzlich zum nächsten Frauentreff der UWV ein. In der stimmungsvollen Atmosphäre der historischen Weinstube im Hotel zum Schwan genießen wir inspirierende Gespräche, stärken unser Netzwerk und feiern die Vielfalt unserer Gemeinschaft. Ob neues Gesicht oder vertrautes Gesicht – jede Frau ist willkommen. Kommen Sie vorbei, lassen Sie sich ein auf gute Gespräche und einen genussvollen Abend in bester Gesellschaft. Wir freuen uns auf Sie! Foto: geralt auf pixabay.de
von Gemeindeverband 24. Mai 2025
Es ist an der Zeit nun auch nach und nach unsere Kandidatinnen und Kandidaten vorzustellen. Den Auftakt machen wir heute mit unserem Kandidaten für den Wahlbezirk 413, Groß Vernich (Nord): Joachim Dürer Jahrgang 1940, verwitwet Beruf: Regierungsdirektor a.D. "Nur eine starke UWV in Rat und Kreistag ist Garant für eine Politik, die die Menschen wirklich mitnimmt und in Entscheidungen einbezieht. Das Allgemeinwohl muss wieder mehr in den Mittelpunkt rücken. Nur so kann Politik wieder an Glaubwürdigkeit gewinnen.” Joachim Dürer ist Gründungsmitglied der „Unabhängigen“ in Weilerswist. Er verfügt über außerordentlich viel politische Erfahrungen, u. a. als ehemaliges Mitglied des Kreistages. Portraitfoto: Kaspar Photography
von Gemeindeverband 23. Mai 2025
Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Verwaltung Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt Verwaltung. Wir setzen uns unter anderem ein für: • Eine Verwaltung, die ein Arbeitsklima der Zufriedenheit schafft • Eine effiziente Verwaltung • Nachvollziehbarkeit der kommunalen Gebühren • Eine Gemeindeverwaltung, die auch als Ausbilder auftritt • Zukunftsorientierte Arbeitsplätze • Schaffung einer Schnittstelle zwischen Verwaltung und privaten Akteuren • Ausbau der Interkommunalen Zusammenarbeit Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: Unsere Verwaltung muss ein Arbeitsklima der Zufriedenheit schaffen Eine wichtige Voraussetzung für eine funktionierende Verwaltung ist bürgernahes und serviceorientiertes Personal. Dies setzt ein hohes Maß an Qualifikation und Motivation voraus. Dem vorhandenen Personal sollen daher u. a. mehr Entwicklungsperspektiven und Gelegenheiten zur Fortbildung gegeben werden. Wir stehen für eine effiziente Verwaltung Wir werden weiterhin die vorhandene Verwaltungsstruktur kritisch hinterfragen und für die Zukunft neu ausrichten. Explizit denken wir an den Bauhof. Aufgaben werden seit Jahren an externe Firmen vergeben. Ein Beispiel hierfür ist der Winterdienst. Wir stehen dazu, dass der Bauhof perspektivisch zu einem Dienstleistungs- und Servicebetrieb ausgebaut werden sollte. Fremdvergaben dürfen nur die Ausnahme und nicht die Regel sein. Hierzu bedarf einer kritischen Auseinandersetzung, welche Aufgaben in welchem Maße und mit welcher personellen Ausstattung wahrgenommen werden können und sollen. Maßgeblich für die jeweiligen Entscheidungen muss eine Abwägung von Kosten und Nutzen sein. Zwar hat die Verwaltung eine Organisationsuntersuchung durchführen lassen, deren Ergebnisse im Wesentlichen der Politik unter fadenscheinigen Gründen vorenthalten wurden. Veränderungen organisatorischer Art wurden bedauerlicherweise danach nicht herbeigeführt. Wir haben die kommunalen Gebühren im Blick Bis zur ersten Ratsperiode der UWV kam es immer wieder zu verschiedenen Kostensteigerungen bei den diversen kommunalen Gebühren. Wir haben deutlich gemacht, dass wir dies so nicht unterstützen werden. Tatsächlich haben sich die Fehlkalkulationen nun in geringen Grenzen gehalten. Einzelne Unschärfen können wir nachvollziehen. Unsere Gemeinde als Ausbilder Es muss mehr in Ausbildung investiert werden. Die Gemeindeverwaltung muss hier ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und jährlich Auszubildende einstellen, um dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Laut Erhebungen fehlen den öffentlichen Verwaltungen Hunderttausende Mitarbeitende, auch in den Kommunalverwaltungen. Bei einer ohnehin schon dünnen Personaldecke in der Gemeindeverwaltung Weilerswist muss, insbesondere auch der Personalfluktuation, entgegengewirkt werden. Wir stehen für zukunftsorientierte Arbeitsplätze In diesem Zusammenhang stellen wir uns mitarbeiterorientierte Arbeitsbedingungen vor. Dies könnten Weiterentwicklungsmöglichkeiten für alle Mitarbeitende sein, als auch ausgewogene Arbeitszeit- sowie Arbeitsplatzmodelle. Wir streben an, dass sich Auszubildende nach erfolgreicher Abschlussprüfung langfristig an die Gemeindeverwaltung binden. Nur eine ausreichende personelle Ausstattung kann auch persönliche Überlastungen und somit auch Krankenstände vermeiden. Schaffung einer Schnittstelle Verwaltung<> privaten Akteuren Die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und privaten Akteuren sowie Vereinen muss zum Nutzen der Bürgerschaft ausgebaut werden. Eine zentrale Ansprechperson als „Kümmerer“ muss zur Verfügung stehen. Diese zeigt nicht nur Wege auf. Sie erörtert Möglichkeiten, und stellt als Service den Kontakt zu anderen Ansprechpartnern her und bietet Lösungen an. Interkommunale Zusammenarbeit Wir können uns nach wie vor für die Verwaltung, deren Aufgabenwahrnehmung und die gesamte Entwicklung unserer Gemeinde, einen intensiven Prozess zum "Modelling of Excellence" vorstellen: D. h. wir können und wollen von anderen Kommunen und ihren Erfahrungen lernen und die besten Lösungen für Weilerswist nutzen, um erfolgreicher zu werden. Bisher sind unsere Anträge an dieser Stelle oft gescheitert. Die Argumente der Verwaltung, von denen sich leider allzu oft unsere politischen Mitbewerber haben überzeugen lassen, reichten von Personalmangel bis hin zu fragwürdigen Rechtsauffassungen. Eine UWV mit mehr Stimmanteilen kann hier zukünftig für mehr für unsere Weilerswister Gesellschaft bewirken.
von Kreisverband 21. Mai 2025
CDU, SPD und Grüne werden vom Verfassungsgerichtshof in die Schranken gewiesen Kleine Parteien und Wählervereinigungen sind in ihren demokratischen Rechten gestärkt worden. In einer nachvollziehbaren Entscheidung, haben die Richter des Verfassungsgerichtshofes die im letzten Jahr von CDU, SPD und Grünen im Landtag beschlossenen Änderungen zum Kommunalwahlgesetz nun für unzulässig erklärt. Uwe Wegner , Vorsitzender des Kreisverbandes der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV), sieht sich mit dem Urteil in seiner bisherigen Haltung bestätigt: „Es hatte schon damals Geschmäckle, dass die einzigen Profiteure einer veränderten Berechnung der Sitze eben nur die großen Parteien CDU, SPD und Grüne waren, alle anderen aber bei der Sitzverteilung in den kommunalen Vertretungen, der Räte und Kreistage, benachteiligt wurden. Das hat nun der Verfassungsgerichtshof mehrheitlich ebenso gesehen. Es kann schlichtweg nicht gerecht sein, dass für die großen Parteien bei der Berechnung der Sitze die erzielten Prozentpunkte nach der Wahl für die Sitzverteilung aufgerundet, bei den kleinen aber hingegen abgerundet werden sollten.“ Es brauche schon viel Fantasie, dies als gerecht zu verteidigen und anzunehmen, mit derartigen Tricks die Vielfältigkeit politischer Meinungen und damit den Wählerwillen in den kommunalen Vertretungen einzuschränken zu wollen und dies als verfassungskonform zu betrachten. Der Verfassungsgerichtshof sah jedenfalls eine Einschränkung der Chancengleichheit. Wegner abschließend: „Damit ist klar: jede einzelne Wählerstimme für Wählervereinigungen, wie der UWV, geht nicht verloren. Sie bringt weiter mehr Meinungsvielfalt in die kommunalen Vertretungen. Ich gehe davon aus, dass die Wähler den unsäglichen Versuch der Benachteiligung von Wählervereinigungen mit ihrem Votum am 14.09. entsprechend quittieren werden."
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