Die Kommunalaufsicht - Teil 2
Die Kommunalaufsicht, Teil 2
Was darf die Kommunalaufsicht eigentlich?
Die Kommunalaufsicht ist kein zahnloser Tiger. Sie hat konkrete Befugnisse, die im Gesetz festgelegt sind. Ihre wichtigsten Werkzeuge:
- Beanstandung von Ratsbeschlüssen (§ 122 GO NRW):
Wenn ein Ratsbeschluss rechtswidrig ist, kann die Aufsicht ihn stoppen. - Anordnungen und Weisungen:
Sie kann Gemeinden verpflichten, bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen. - Ersatzvornahme (§ 123 GO NRW):
Wenn die Kommune trotz Anordnung nicht handelt, kann die Aufsicht die Aufgabe selbst erledigen – auf Kosten der Kommune. - Haushaltssicherung (§ 124 GO NRW):
Besonders drastisch: Wenn eine Gemeinde finanziell nicht mehr handlungsfähig ist, kann die Aufsicht den Rotstift führen.
Beispiel aus der Praxis, ein Klassiker: Der Bürgermeister beanstandet einen Ratsbeschluss (§ 54 Abs. 2 GO NRW), weil er ihn für rechtswidrig hält. Dann wird die Kommunalaufsicht eingeschaltet, die den Streit prüft. Das sorgt für Klarheit – auch wenn es manchmal dauert und Nerven kostet.
Ironischer Einschub: es sei denn, wir sind in Weilerswist und Ratsmehrheiten haben keinen Mut oder Willen, dass objektiv eine Entscheidung von der Kommunalaufsicht als "Außenstehendem" getroffen wird: https://www.uwv-weilerswist.de/beanstandung
Rechtsgrundlagen im Überblick
- Grundgesetz, Art. 28 Abs. 2 GG – garantiert die kommunale Selbstverwaltung.
- Gemeindeordnung NRW (§§ 119–124 GO NRW) – regelt die Aufsicht konkret.
- Weitere Landesgesetze – etwa zum Haushaltsrecht oder zum Wahlrecht, wenn Fachaufsicht ins Spiel kommt.
Zwischen Freiheit und Kontrolle
Die Kommunen genießen viel Freiheit – aber eben nicht grenzenlos. Die Kommunalaufsicht sorgt dafür, dass Entscheidungen nicht willkürlich oder rechtswidrig werden.
Sie ist damit so etwas wie ein Sicherheitsnetz: Solange alles korrekt läuft, bemerkt man sie kaum. Aber wenn’s brenzlig wird, hält sie die Fäden fest in der Hand.
Fazit
Kommunalaufsicht bedeutet nicht, dass Land oder Kreis ständig in die Gemeinde hineinregieren. Im Gegenteil: Sie ist die Garantie dafür, dass Selbstverwaltung sauber, rechtskonform und fair bleibt. Denn Hand aufs Herz: Ohne Schiedsrichter macht selbst das spannendste Spiel irgendwann keinen Spaß mehr.









