Satzungen der Kommune, Teil 1
Wenn der Rat Gesetze macht – Satzungsrecht in der Kommune (Teil 1)
Oder: Warum man manchmal Parkgebühren zahlen muss, obwohl das gar nicht im Bundesgesetzbuch steht
Was viele nicht wissen: Kommunen dürfen selbst kleine „Gesetze“ erlassen. Diese heißen nicht „Gesetz“, sondern Satzung – sind aber für Bürgerinnen und Bürger genauso verbindlich wie die „großen Regeln“ aus Berlin oder Düsseldorf.
Was ist eine Satzung eigentlich?
Satzungen sind das, was der Gemeinderat auf Basis von § 7 GO NRW beschließen darf – und was dann für das Gemeindegebiet Rechtsverbindlichkeit entfaltet. Klingt hochtrabend, bedeutet aber ganz praktisch:
Wenn deine Gemeinde beschließt, dass du für die Nutzung der Kita zahlen oder deinen Vorgarten nicht komplett zuplastern darfst – dann steht das in einer Satzung.
Gesetzgeber auf Dorfebene?
Ja, genau. Der Gemeinderat ist auf kommunaler Ebene der Gesetzgeber – zumindest in seinem Zuständigkeitsbereich. Dazu gehören zum Beispiel:
- Gebührensatzungen (z. B. Müll, Wasser, Friedhof),
- Bebauungspläne (per Satzung nach BauGB),
- Hauptsatzung,
- oder Ordnungsregelungen.
Was darf geregelt werden?
Grundsätzlich: alles, was dem eigenen Wirkungskreis der Kommune unterliegt – also das, was sie eigenständig und ohne Weisung von oben regeln darf.
Grenze: Das Satzungsrecht muss im Rahmen der Gesetze bleiben. Die Kommune kann also nicht plötzlich Tempo 25 auf der Bundesstraße einführen oder Feiertage abschaffen.
Formalitäten? Natürlich!
Eine Satzung entsteht nicht durch Handzeichen im Hinterzimmer. Sie muss:
- vom Rat mehrheitlich beschlossen werden,
- ordnungsgemäß bekanntgemacht werden (§ 7 Abs. 4 GO NRW),
- schriftlich vorliegen,
- und inhaltlich klar und bestimmt sein – Juristen sagen: „bestimmtheitsgebotstreu“.
Und wenn’s fehlt? Dann ist die Satzung möglicherweise nichtig – und das kann richtig teuer (und peinlich) werden.
Klassiker aus dem Alltag
Du wunderst dich, warum auf deinem Gehweg im Winter gestreut werden muss – und zwar um 7 Uhr morgens? Schau mal in die Straßenreinigungssatzung deiner Kommune.
Oder warum auf manchem Balkon kein rosa Pavillon erlaubt ist? Willkommen im Reich der Möglichkeit von Gestaltungssatzungen.
Fazit Teil 1:
Satzungen sind das kommunale Rückgrat vieler Alltagsregeln – oft unauffällig, aber mit großer Wirkung. Und: Sie gelten, auch wenn man sie nicht gelesen hat. (Sorry.)









