Ausschüsse des Rates, Teil 2
In der letzten Ausgabe wurde erläutert, dass neben dem Rat einige Ausschüsse gebildet werden, welche die politischen Entscheidungen treffen.
Pflichtausschüsse wurden bereits genannt. In den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens kann der Rat sogenannte freiwillige Ausschüsse einsetzen. Diese Gremien übernehmen konkrete Aufgaben und bereiten Beschlüsse des Rates fachlich vor. Der Clou dabei: Nicht nur Ratsmitglieder wirken hier mit – auch externe sachkundige Bürgerinnen und Bürger dürfen mit am Tisch sitzen. Welche Themen behandelt werden und wie die Ausschüsse zusammengesetzt sind, entscheidet jede Kommune selbst.
Hintergrundwissen: Was regelt das Gesetz?
Die rechtlichen Grundlagen liefert die Gemeindeordnung NRW (GO NRW), genauer gesagt § 57. Demnach hat jede Kommune großen Gestaltungsspielraum: Sie kann frei entscheiden, wie viele Ausschüsse sie einrichtet, welche Größenordnung sie haben und worum es inhaltlich geht. Die Ausschüsse sollen vor allem eines leisten – die Ratsarbeit vertiefen, strukturieren und effizient vorbereiten.
So läuft’s konkret ab:
- Einrichtung: Ob ein Ausschuss gegründet wird, entscheidet der Rat. Es handelt sich um ein freiwilliges Instrument, kein Muss.
- Mitglieder: Zwar dominieren Ratsmitglieder die Ausschüsse, doch sie können durch sachkundige Personen ergänzt werden, etwa durch Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft.
- Themenfelder: Die Bandbreite möglicher Ausschüsse ist groß – von Kultur über Jugend und Umwelt bis zu Verkehr und Wirtschaft.
- Arbeitsweise: Wie die Gremien konkret tagen, regelt die jeweilige Geschäftsordnung der Stadt oder Gemeinde.
- Entscheidungsspielraum: Ausschüsse können Empfehlungen abgeben oder Entscheidungen treffen – wobei es immer möglich ist, dass der Bürgermeister oder ein Teil des Ausschusses innerhalb einer Frist Einspruch erhebt. Dann muss erneut beraten werden.
Beispiele aus der Praxis:
In vielen Kommunen sind etwa folgende freiwillige Ausschüsse gängig:
- Ausschuss für Kultur und Ehrenamt
- Jugendhilfeausschuss
- Umweltausschuss
- Verkehrsausschuss
- Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung
Fazit:
Freiwillige Ausschüsse sind das Rückgrat einer funktionierenden Ratsarbeit – besonders in NRW. Sie bringen Fachverstand, Bürgernähe und Entlastung in den politischen Alltag. Und sie ermöglichen es, komplexe Themen strukturiert zu behandeln, bevor es zur Entscheidung im Plenum kommt.










