Gesagt-Getan: Feuerwehr

1. September 2025

Was haben wir gesagt, was haben wir getan?

Zum Thema: Feuerwehr - weil wir ohne sie nicht sicher sind!


In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Arbeit um Thema "Feuerwehr". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert bzw. was haben wir in den letzten fünf Jahren getan?


Gesagt - Getan:


Die Freiwillige Feuerwehr ist das Rückgrat unserer Sicherheit. Wenn es brennt, wenn jede Sekunde zählt, sind es die Frauen und Männer der Wehr, die ihr eigenes Leben einsetzen, um andere zu schützen. Darum war für uns immer klar: Die Feuerwehr verdient beste Ausstattung, faire Entscheidungen und Respekt für ihr Engagement.


Wir haben es deutlich gesagt:


  • Keine faulen Kompromisse bei Sicherheit und Ausstattung.
  • Keine Beratung des Brandschutzbedarfsplanes „im Hinterzimmer“ – wir fordern Transparenz und Offenheit.
  • Keine endlosen Diskussionen, sondern eine klare Priorisierung mit belastbaren Kosten und Prüfung aller denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten.
  • Einen modernen, zentralen Standort, der die Arbeit erleichtert und Zukunft sichert.
  • Und vor allem: ehrliche Wertschätzung für unsere Freiwilligen, die 365 Tage im Jahr für uns bereitstehen.


Getan:


Wir haben nicht nur geredet – wir haben gehandelt:


  • Transparenz verteidigt: Während andere Fraktionen der Beratung über den neuen Brandschutzbedarfsplan „im Hinterzimmer“ nahezu blind zugestimmt haben, haben wir klar „Nein“ gesagt, als der Brandschutzbedarfsplan ohne öffentliche Diskussionen an der Öffentlichkeit vorbeigeschleust werden sollte. Der neue Brandschutzbedarfsplan hat die bisherigen Standards herabgesetzt. Dies haben WIR öffentlich gemacht.
  • Neuen Standort ermöglicht: Wir haben den mutigen Schritt unterstützt, ein zentrales Grundstück für die Feuerwehr zu sichern. Ein Meilenstein, der die Entwicklung unsere Wehr für die Zukunft sichert.
  • Dokumente eingefordert: Als Berichte fehlten – von der Unfallkasse bis zur Gefährdungsbeurteilung – haben wir nicht locker gelassen. Hier bleiben wir weiterhin am Ball.
  • Missstände aufgedeckt: Von fehlenden Prüfsiegeln bis hin zu unvollständigen Protokollen – wir haben öffentlich immer wieder den Finger in die Wunde gelegt. Nicht, um zu kritisieren, sondern damit endlich gehandelt wird! Und dies hat sich an vielen Stellen bereits ausgezahlt.
  • Wertschätzung gezeigt: Wir haben es ins Programm geschrieben und leben es in jeder Sitzung: „Die Ausstattung der Feuerwehr war, ist und bleibt uns eine Herzensangelegenheit.“ Das ist für uns keine Floskel – das ist Überzeugung.


Unser Unterschied:


Andere haben Verfahren abgenickt. Wir haben nachgefragt.

Andere haben Transparenz verhindert. Wir haben eingefordert.

Andere haben gezögert. Wir haben gehandelt.


Denn eines ist klar: Ohne Feuerwehr ist keine Gemeinde sicher. Und ohne Rückhalt im Rat kann die Feuerwehr ihre Aufgabe nicht erfüllen. Die UWV steht – damals, heute und morgen – fest an der Seite unserer Freiwilligen Feuerwehr.

von Gemeindeverband 5. September 2025
Kommunalwahl 2025 Wahlprogramm - Unsere Kernthemen In den letzten Wochen haben wir intensiv unser Wahlprogramm 2025 vorgestellt und jeden Freitag einen Auszug hieraus wiedergegeben. Ganz schön viel Inhalt. Nun gilt es hieraus Kernthemen noch einmal zusammenfassend darzustellen. In unserem Wahlprogramm für 2025 stellen wir uns klar den Herausforderungen unserer Gemeinde: Von Finanzen über Umwelt bis hin zur Bürgerbeteiligung. Unsere Vision: eine Politik mit Herz, die Veränderungen verantwortungsvoll anpackt – aber ohne Mehrheiten bleiben gute Ideen oft Theorie. Je stärker die UWV im Rat auftritt, desto mehr können wir umsetzen. Etablierte Konzepte überdenken – Wir müssen neue Wege wagen statt auf veraltete Strukturen zu setzen. Interkommunale Zusammenarbeit & Fördermittel endlich konsequent nutzen – Durch Bündelung mit anderen Kommunen könnten Fördermittel besser abgerufen werden bzw. Aufgaben kostengünstiger und effizienter erledigt werden. Fördermittel nicht für Prestigeprojekte verwenden – Wir setzen auf solide Kosten-Nutzen-Rechnungen. Unterfinanzierung der Kommune benennen – Wir fordern eine Reform der kommunalen Finanzierung – nach dem Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, zahlt“). Mehr Bürgerbeteiligung & demokratische Grundsätze stärken – Wir stehen klar für mehr Einbeziehung und Information der Bürgerschaft. Kein Fraktionszwang – Unsere Mandatsträger sollen frei ihrem Gewissen folgen, Leitlinie ist das persönliche Gewissen und die Absicht das Beste für unsere Gemeinde herauszuholen. Sicherheit & Ordnung stärken und ausbauen – Ein leistungsfähiges Ordnungsamt, verbesserter Bürgerservice, Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr. Mobilität – Endlich das von auf unsere Initiative beschlossene Mobilitätskonzept für die gesamte Gemeinde angehen: u .a. ÖPNV überdenken, Fahrrad- und Fußgängerschutz zentrieren, LKW-Verkehr reduzieren und damit vor allem Durchgangsverkehre reduzieren. uwv-weilerswist.de Bildung & Infrastruktur – Bedarf an Kitas und Schulen prüfen; Digitalisierung vorantreiben; multifunktionale Nutzung ermöglichen. Umwelt & Nachhaltigkeit – Umweltbewusstsein bei Entscheidungen, Solartechnik mit Augenmaß vorantreiben, Bürger-Energie-Genossenschaft, mehr Grünflächen und Aufenthaltsqualität schaffen Wohnen & Leben – Bezahlbarer Wohnraum, faire Grundstücksvergaben, Möglichkeiten einer Wohnungsbaugesellschaft nutzen. Bürgerbeteiligung & Service – Transparenz, Livestreams, früher Einbindung der Bürgerschaft, Ausbau von eGovernment. Verwaltung modernisieren – Motivierte Mitarbeitende, effizienteres Verwaltungshandeln, Ausbildungsplätze in der Verwaltung schaffen. Warum Mehrheiten entscheidend sind: Viele Ziele lassen sich nur umsetzen, wenn es die nötige Mehrheit im Rat gibt. Eine möglichst starke UWV ist der beste Weg, um Mehrheiten für eigene Ideen zu beschaffen. Die Bürger haben am 14.09. die Wahl: alte Strukturen weiter mit der UWV aufbrechen oder ein weiter so wie in der Vergangenheit? Es liegt in der Hand der Wählerinnen und Wähler zu befinden, wer in der zu Ende gehenden Ratsperiode dauerhaft Leistung gezeigt hat oder erst in den letzten Wochen und Monaten vor der Wahl aktiv geworden ist.
von Kommunales Wissen kompakt 3. September 2025
Bürgermeisterwahl - Sonderfälle Wenn nur ein Kandidat zur Bürgermeisterwahl antritt oder einer nicht mehr will / kann Was passiert eigentlich, wenn sich bei einer Bürgermeisterwahl in Nordrhein-Westfalen nur ein einziger Bewerber stellt? Ist er automatisch gewählt – oder müssen die Bürgerinnen und Bürger trotzdem an die Urne? Und wie wird verfahren, wenn ein Kandidat kurz vor der Wahl nicht mehr antreten möchte? Die Gemeindeordnung in Verbindung mit dem Kommunalwahlgesetz NRW gibt die Antworten. Kein Automatismus Auch wenn nur ein Bewerber oder eine Bewerberin zur Wahl steht, erfolgt keine automatische Wahl. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden weiterhin in einem ordentlichen Wahlgang. Ja/Nein-Stimmzettel Die Kommunalwahlordnung NRW (§ 75c KWahlO NRW) schreibt in diesem Fall einen besonderen Stimmzettel vor: Wer den Kandidaten unterstützen möchte, kreuzt „Ja“ an. Wer ihn ablehnen will, wählt „Nein“. Leere oder falsch ausgefüllte Zettel sind ungültig. Damit unterscheidet sich das Verfahren deutlich von Wahlen mit mehreren Bewerbern, bei denen nur ein Name angekreuzt werden kann. Mehrheit erforderlich Gewählt ist der Kandidat nur, wenn er die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält. Gibt es mehr „Nein“- als „Ja“-Stimmen, ist die Wahl gescheitert – und muss wiederholt werden. Praxisbeispiele am 14. September 2025 Rhede (Kreis Borken): Amtsinhaber Jürgen Bernsmann tritt als einziger Kandidat an. Die Wählerschaft stimmt per Ja/Nein über seine Wiederwahl ab. Blankenheim (Kreis Euskirchen): Auch hier gibt es nur eine Bewerberin: Jennifer Meuren. Die Entscheidung fällt ebenfalls durch die Ja/Nein-Abstimmung. Sonderfall: Rückzug eines Kandidaten nach der Zulassung Was passiert, wenn ein Kandidat nach Ablauf der Frist und sogar nach Beginn der Briefwahl erklärt, dass er nicht mehr antreten möchte – z. B. aus gesundheitlichen Gründen? Rechtlich bleibt er Kandidat. Sein Name steht auf dem Stimmzettel, und er kann weiterhin gewählt werden. Wählerstimmen für ihn sind also gültig. Kommt er auf die erforderliche Mehrheit, wäre er gewählt. Allerdings kann er die Wahl ablehnen bzw, die Annahme der Wahl. In diesem Fall würde das Amt nicht angetreten, und es käme zu einer Neuwahl. Ein spannender Aspekt. Konkretes Beispiel, Weilerswist: Dort standen ursprünglich fünf Kandidaten zur Wahl. Mit Hans Peter Nußbaum erklärte ein Bewerber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für das Amt zur Verfügung zu stehen. Dennoch bleibt er Kandidat – und kann weiter gewählt werden. Im Falle einer Wahl könnte er durch Verzicht auf die Annahme der Wahl den Antritt des Amtes "vermeiden". Es käme zu einer neuen Bürgermeisterwahl.. Wenn ich persönlich einmal sicher war, dass bestimmte Konstellationen nur theorethischer Natur sind und sich die Praxis anders darstelle: in Weilerswist halte ich mittlerweile nichts mehr für ausgeschlossen. Man stelle sich diese Theorie vor: die Mehrheit der Wählerschaft ist von keinem der Kandidaten überzeugt und "erzwingt" auf diese Weise eine neue Bürgermeisterwahl ... Also bitte, das ist doch jetzt wirklich reine Theorie?!?
von Gemeindeverband 30. August 2025
Kandidatenvorstellung: Matthias Müller Unsere Kandidatenvorstellung wandert heute in den Wahlbezirk 107, Weilerswist (Zentrum-Ost). Wir stellen unseren dortigen Kandidaten vor: Matthias Müller Jahrgang 1967, in Partnerschaft Beruf: Bundesbeamter " In und für Weilerswist ist so viel mehr möglich als heute. Mir ist es wichtig, dass Politik transparent ist. Die Bürgerschaft muss mehr und besser über wesentliche Aspekte der Gemeinde informiert werden als bisher." Matthias Müller zählt zu den Gründungsmitgliedern der UWV Weilerswist. Er ist bereits seit 2020 Mitglied des Gemeinderates. Neben der politischen Tätigkeit bringt sich Matthias Müller in verschiedenen Vereinen bzw. Institutionen ehrenamtlich ein. Portraitfoto: Kaspar Photography
von Gemeindeverband 29. August 2025
Kommunalwahl 2025 Wahlprogramm - Fazit Heute blicken wir in unserem Wahlprogramm in das Abschlusskapitel "Fazit": Konkret / Im Einzelnen sagen wir hier in unserem Wahlprogramm: Die Weilerswist hat Zukunft. Um die Zukunft zu gestalten, bedarf es weiter neuer Denk- und Handlungsweisen. Der Rat hat diese, unserer Auffassung nach, in der Vergangenheit mehrheitlich nicht ausreichend angewandt. Herausforderungen verstehen wir nicht als Last. Vielmehr bieten sie die Chance zu einer Weiterentwicklung und bergen somit eine Menge Zukunftspotential für unsere Gemeinde. Wir wissen aus der Erfahrung unserer ersten Jahre im Rat: einige unserer Ideen und Ansätze stießen zu Beginn auf zum Teil heftigen Widerstand. Es ist uns durch Kontinuität, Beharrlichkeit und Sachlichkeit gelungen sukzessive neues Denken und Handeln in den Rat einzubringen. Es war und ist klar: nicht alle unsere Ansätze, Vorschläge und Ideen konnten wir realisieren. Ausdauer und Geduld wird weiterhin erforderlich sein. Es bedarf Zeit, um Veränderungen nachhaltig zu erzielen. Wir haben die ersten Schritte getan und werden diese weiter machen. Die Weichen für die Zukunft haben wir gestellt. In der Zukunft soll unsere Stimme noch mehr Gewicht haben! Unser Marathon hat begonnen. Aus tiefstem Herzen heraus wollen wir die Menschen mitnehmen und politisch eine bessere Zukunft bauen. Wir wollen für Weilerswist eine Politik mit Herz.
von Kommunales Wissen kompakt 27. August 2025
Die Kommunalaufsicht, Teil 2 Was darf die Kommunalaufsicht eigentlich? Die Kommunalaufsicht ist kein zahnloser Tiger. Sie hat konkrete Befugnisse, die im Gesetz festgelegt sind. Ihre wichtigsten Werkzeuge: Beanstandung von Ratsbeschlüssen (§ 122 GO NRW): Wenn ein Ratsbeschluss rechtswidrig ist, kann die Aufsicht ihn stoppen. Anordnungen und Weisungen: Sie kann Gemeinden verpflichten, bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen. Ersatzvornahme (§ 123 GO NRW): Wenn die Kommune trotz Anordnung nicht handelt, kann die Aufsicht die Aufgabe selbst erledigen – auf Kosten der Kommune. Haushaltssicherung (§ 124 GO NRW): Besonders drastisch: Wenn eine Gemeinde finanziell nicht mehr handlungsfähig ist, kann die Aufsicht den Rotstift führen. Beispiel aus der Praxis, ein Klassiker: Der Bürgermeister beanstandet einen Ratsbeschluss (§ 54 Abs. 2 GO NRW), weil er ihn für rechtswidrig hält. Dann wird die Kommunalaufsicht eingeschaltet, die den Streit prüft. Das sorgt für Klarheit – auch wenn es manchmal dauert und Nerven kostet. I ronischer Einschub: es sei denn, wir sind in Weilerswist und Ratsmehrheiten haben keinen Mut oder Willen, dass objektiv eine Entscheidung von der Kommunalaufsicht als "Außenstehendem" getroffen wird: https://www.uwv-weilerswist.de/beanstandung Rechtsgrundlagen im Überblick Grundgesetz, Art. 28 Abs. 2 GG – garantiert die kommunale Selbstverwaltung. Gemeindeordnung NRW (§§ 119–124 GO NRW) – regelt die Aufsicht konkret. Weitere Landesgesetze – etwa zum Haushaltsrecht oder zum Wahlrecht, wenn Fachaufsicht ins Spiel kommt. Zwischen Freiheit und Kontrolle Die Kommunen genießen viel Freiheit – aber eben nicht grenzenlos. Die Kommunalaufsicht sorgt dafür, dass Entscheidungen nicht willkürlich oder rechtswidrig werden. Sie ist damit so etwas wie ein Sicherheitsnetz: Solange alles korrekt läuft, bemerkt man sie kaum. Aber wenn’s brenzlig wird, hält sie die Fäden fest in der Hand. Fazit Kommunalaufsicht bedeutet nicht, dass Land oder Kreis ständig in die Gemeinde hineinregieren. Im Gegenteil: Sie ist die Garantie dafür, dass Selbstverwaltung sauber, rechtskonform und fair bleibt. Denn Hand aufs Herz: Ohne Schiedsrichter macht selbst das spannendste Spiel irgendwann keinen Spaß mehr.
von Gemeindeverband 27. August 2025
Am Dienstag, den 02. September 2025, laden wir euch herzlich zu unserem nächsten Frauentreff ein. Ort: El Rancho, Weilerswist Beginn: 19:00 Uhr In gemütlicher Atmosphäre möchten wir miteinander ins Gespräch kommen, aktuelle Themen besprechen und uns gegenseitig stärken. Ob bei einem leckeren Essen oder einem Glas Wein – es geht wie immer um Austausch, Vernetzung und Gemeinschaft. Wir freuen uns auf bekannte Gesichter genauso wie auf neue Teilnehmerinnen. Jede Frau ist herzlich willkommen! Anmeldung ist nicht erforderlich – kommt einfach vorbei! Herzliche Grüße Euer UWV-Frauen-Team  Foto: geralt auf pixabay.de
von Gemeindeverband 25. August 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Informationen". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan: Wir haben seit unserer Gründung (Ende 2019) stets Wert auf Information und Transparenz gelegt. Hierzu haben wir gesagt, dass wir neben verschiedenen Initiativen im Rat (welche vielfach an den vorhandenen Mehrheiten gescheitert sind) selber informieren wollen. Getan: Ein Beispiel ist unsere Informationsbroschüre „Weilerswist kompakt“. Diese geben wir mittlerweile im fünften Jahr heraus. In unregelmäßiger Reihenfolge. In diesem Jahr haben wir zudem das Format umgestellt, um es lesefreundlicher uns noch informativer zu gestaten. Ein weiteres Highlight: dazu verteilen wir unser „Weilerswist kompakt“ mittlerweile in fast alle Haushalte der Gemeinde. Die Kosten dafür werden, entgegen mancher Annahme, einzig und alleine von der UWV selber getragen. Wir erhalten als UWV Gemeindeverband keinerlei öffentliche Zuschüsse oder ähnliches. Wir finanzieren uns einzig und alleine aus sehr überschaubaren Mitgliedsbeiträgen sowie Spenden unserer Mitglieder, insbesondere unserer Ratsmitglieder. Fazit: Die Forderung nach Transparenz und Information schieben wir nicht auf andere ab. Wir fordern nicht nur: wir liefern selber. Der Aufwand ist es uns wert. Und diesen Weg wollen wir gerne fortsetzen. Ganz aktuell ist die 12. Ausgabe von "Weilerswist kompakt" ist erschienen. Die neue Ausgabe, die erneut auch als als Printausgabe an Weilerswister Haushalte verteilt wird, kann auch hier auf unserer Homepage erneut als PDF-Datei heruntergeladen werden. Haben Sie weitere Fragen? Mailen Sie uns doch einfach: info@UWVweilerswist.de
von Gemeindeverband 23. August 2025
Kandidatenvorstellung: Lara Bijick Die Vorstellung unserer Kandidatinnen und Kandidaten widmet sich heute dem Wahlbezirk 209, Metternich (Süd) / Müggenhausen / Schwarzmaar / Neukirchen. Hier bieten wir eine junge und neue Frau in unseren Reihen auf: Lara Bijick Jahrgang 2004, ledig Beruf: Auszubildende zur Kauffrau für Büromanagement beim Projektträger des DLR " Mit meinem Engagement bei der UWV will ich dazu beitragen, unsere Gemeinde zukunftsfähig und generationengerecht zu gestalten. Ich möchte meine Erfahrungen und Sichtweisen als junge Frau einbringen, denn frische Perspektiven sind wichtig für eine lebendige Kommunalpolitik." Lara Bijick steht für: • eine starke Stimme für junge Menschen in unserer Gemeinde (in Schule, Ausbildung, Freizeit und Politik) • mehr Transparenz und Bürgernähe im Gemeinderat (Entscheidungen sollen nachvollziehbar und mit den Menschen getroffen werden) • eine Gemeinde, in der sich alle Generationen wohlfühlen (mit guter Infrastruktur, nachhaltiger Entwicklung und fairen Chancen) Portraitfoto: Kaspar Photography
von Gemeindeverband 22. August 2025
Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Wahlen und Abstimmungen Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Finanzen": Wir sind wir der Auffassung: Etablierte Konzepte neu denken Interkommunale Zusammenarbeit, Fördermittel und die Chance auf Einnahmen Fördermittel sind kein Motor für Prestigeprojekte Unterfinanzierung: Mangelhaft finanzielle Ausstattung der Kommunen durch Bund und Länder  Konkret / Im Einzelnen sagen wir in unserem Wahlprogramm: Die Gemeinde muss zur Erfüllung ihrer Aufgaben finanziell gut aufgestellt sein. Eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik muss zentraler Bestandteil allem gemeindlichen Handelns sein. Stärkung des Einzelhandels unter Einbindung der Gewerbetreibenden. Die Einnahmesituation der Gemeinde muss und kann verbessert werden. Generell gilt es im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit wirtschaftlich sinnvolle Perspektiven zu entwickeln. Der Einzelhandel benötigt in der Gemeinde eine Stärkung. Es müssen mit den ortsansässigen Einzelhändlern gemeinsam Lösungsansätze entwickelt werden: „Welche Rahmenbedingungen müssen aus Sicht der ortsansässigen Gewerbetreibenden geschaffen werden, damit Standorte erhalten, Leerstände von Ladenlokalen verhindert und im Idealfall gar beseitigt werden?“ Aufgrund der hohen Anzahl an Discountern sollte ein Schwerpunkt des Wirtschaftsförderers darin liegen, die Ansiedlung von Spezial- bzw. Fachgeschäften voranzutreiben. Hierzu können wir uns eine Initiative mit den ortsansässigen Händlern unter Einbeziehung der Eigentümer von Ladenlokalen als einen ersten wichtigen Schritt vorstellen. Nicht außer Acht gelassen werden darf ein weiterer Fakt: Auswärtige kaufen ebenfalls in Weilerswist ein - gerade aus dem südlichen Bereich Erftstadts sowie dem nahegelegenen Rhein-Sieg-Kreis. Dies bietet eine Chance für unseren Handel vor Ort! Etablierte Konzepte neu denken Wir bleiben dabei: die PrimeSite Rhine Region muss überdacht, neu aufgestellt und ausgerichtet werden. Dies sehen mittlerweile wohl auch die etablierten Parteien so. Absagen von großen Unternehmen wie z. B. Tesla haben gezeigt, dass sich die einst ambitionierten Ziele offenkundig nicht realisieren lassen. Interkommunale Zusammenarbeit, Fördermittel und die Chance auf Einnahmen Eine Chance auf weitere Einnahmen bieten Fördermittel. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten durch Land, Bund und EU anfallende Kosten zu refinanzieren. Weilerswist sollte daher im Kreis auf die Einrichtung einer Koordinationsstelle zum optimalen Abruf von Fördergeldern aus Bund, Land und EU drängen. Das Wissen um die Möglichkeiten der verschiedenen Fördertöpfe kann unserer Auffassung nach nicht von einer kleinen Verwaltung wie der Gemeinde Weilerswist allein geleistet werden. Hier bietet sich ebenfalls eine interkommunale Zusammenarbeit an. Durch die erfolgreiche Vermarktung des Baugebietes Weilerswist-Süd hat sich gezeigt, dass der Bedarf an finanzierbarem Wohnraum und preislich akzeptablen Grundstücken vorhanden ist. Aus dem gesamten Umland sind Familien nach Weilerswist gekommen. Deren Zuzug bietet große Chancen. Auch heute noch ist das Interesse an Baugrundstücken in unserer Gemeinde groß. Zukünftig sind daher Bauflächen in Weilerswist auszuweisen. Zu prüfen ist, ob zur Steigerung der Einnahmen die Vermarktung künftig nicht sinnvollerweise selber durch die Gemeinde, anstatt durch Dritte wie der DSK, erfolgen sollte Auf der anderen Seite müssen leider auch Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgaben erfolgen. Fördermittel sind kein Motor für Prestigeprojekte Bestehende und zukünftige Projekte, die von Rat und Verwaltung initiiert werden, müssen strengen und transparenten Kostenkalkulationen genügen. Darunter sind verlässliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen unter Berücksichtigung aller Folgekosten, wie zum Beispiel Kosten der Finanzierung, der Pflege sowie des Betriebs zu verstehen. Ebenso sind sog. Umweltfolgekosten zu betrachten. Diese Gesamtkalkulationen wollen wir, soweit es jeweils rechtlich zulässig ist, in besonderer Weise öffentlich bekannt machen. Nur so kann in der Bürgerschaft Vertrauen in Rat und Verwaltung zurückgewonnen und neu entwickelt werden. Es ist auch zu prüfen, ob und wo sich durch den Einsatz moderner Verbrauchsgeräte (Laternen, Lampen und sonstige Elektrogeräte in öffentlichen Gebäuden) Energieeinsparungen erzielen lassen. Unterfinanzierung: Mangelhaft finanzielle Ausstattung der Kommunen durch Bund und Länder Problem aller Gemeinden ist die kommunale Unterfinanzierung. Sie lässt sich nur gemeinsam lösen. Eine umfassende Reform der Kommunalfinanzen ist weiterhin dringend erforderlich. Kommunen müssen weiter in der Lage sein, ihre Haushalte zu sanieren und dabei notwendige Investitionen tätigen zu können. Rat und Verwaltung müssen sich daher auf höheren Ebenen deutlicher hierfür einsetzen. Das oft zitierte Konnexitätsprinzip muss Grundlage aller Entscheidungen sein: „Wer bestellt muss zahlen“. Bund und Land müssen die Kommunen finanziell so ausstatten, dass sie die von ihnen zugewiesenen Aufgaben und Ausgaben auch ausführen können. Wir bedauern, dass die etablierten Parteien sich auf kommunaler Ebene hierfür zwar mit aussprechen, aber ihre höheren Ebenen und Vertreterinnen und Vertreter nicht davon überzeugen können. Wechselseitig, je nach Mehrheiten, wird die Schuld stets den anderen Handelnden zugeschrieben anstatt nachhaltig das Thema zu verfolgen. Unserer Vorstellung nach sollte die Verwaltung ihre Praxis bei Vergaben, insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen, überprüfen. Unter dem Vorsitz der UWV hat der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig die Verwaltung beauftragt die Vergabeordnung zu überarbeiten. Nach unserer Überzeugung sollte ebenfalls klar geregelt werden, dass Firmen bei Schlecht- oder Nichterfüllung stärker in die Verantwortung genommen werden. Klare Kürzungen bei Zeitverzug sollen stringenter geprüft und vollzogen werden. Unsere Vorstellung ist, dass perspektivisch bei Auftragsvergaben ein Bonus-Malus- Systemetabliert wird. Zudem wünschen wir uns, dass regionale Aspekte mehr in die Bewertung bei Ausschreibungen aufgenommen werden. Dieses ist möglich und stärkt die Betriebe bei uns vor Ort. Die Kreisumlage muss transparenter und nachvollziehbarer für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde werden. Sprich: Es muss deutlicher transportiert werden, was Weilerswist zahlt und was dem an Leistung entgegensteht.
von Kommunales Wissen kompakt 20. August 2025
Die Kommunalaufsicht, Teil 1: Wer schaut den Kommunen auf die Finger? „Die machen doch, was sie wollen!“ – so oder ähnlich hört man es manchmal, wenn es um Gemeinderat oder Bürgermeister geht. Doch ganz so frei ist die kommunale Welt nicht. Denn auch wenn Städte und Gemeinden in Deutschland durch Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz das Recht auf Selbstverwaltung genießen, gibt es eine übergeordnete Instanz: die Kommunalaufsicht. Was ist die Kommunalaufsicht? Die Kommunalaufsicht ist eine Art „Kontrollinstanz“, die sicherstellt, dass Kommunen sich an Recht und Gesetz halten. In NRW regeln vor allem die §§ 119 bis 124 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), wie diese Aufsicht aussieht. Je nach Größe und Status der Kommune sind unterschiedliche Behörden zuständig: Für kreisangehörige Gemeinden (z. B. Weilerswist) ist das der Landrat (§ 120 Abs. 1 GO NRW). Für kreisfreie Städte übernimmt die Bezirksregierung. Sonderfälle gibt es bei sogenannten großen kreisangehörigen Städten – dort gibt’s Mischformen. Man könnte sagen: Jede Kommune hat einen „großen Bruder“, der immer ein Auge offenhält. Welche Arten von Aufsicht gibt es? Grundsätzlich unterscheidet man zwei Formen: Rechtsaufsicht Prüft: Handelt die Kommune im Einklang mit den Gesetzen? Beispiel: Der Haushalt wird nicht rechtzeitig beschlossen oder eine Satzung widerspricht Landesrecht. Fachaufsicht (nur bei Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, § 9 GO NRW) Hier geht es nicht nur um das „Ob“, sondern auch um das „Wie“. Beispiel: Wahlen oder das Meldewesen – Aufgaben, die das Land den Kommunen verbindlich überträgt. Warum ist das wichtig? Die Kommunalaufsicht schützt Bürgerinnen und Bürger davor, dass Entscheidungen rechtswidrig oder unfair getroffen werden. Sie ist also kein Gegner der Kommunen, sondern eine Art Schiedsrichter: Unparteiisch, aber mit der Macht, im Zweifel das Spiel zu unterbrechen