Entscheidungen nicht zu Ende gedacht - Zukunft der Feuerwehr ungewiss

14. März 2024

Für die Weilerswister Politik standen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.03. wichtige Diskussionen rund um die Zukunft der Feuerwehr an. Für die UWV-Fraktion stellte sich jedoch die Frage, auf welchen Grundlagen die weitreichenden Entscheidungen getroffen werden sollten. Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner: „Mit Verwunderung stellen wir fest, dass sich Fraktionen schon sicher waren, wie sie die Zukunft der Feuerwehr, insbesondere an den Standorten Lommersum, Vernich und Weilerswist sehen. Aus unserer Sicht mangelt es aber an einigen Grundlagen."


„Die Unabhängigen“ sind offen für Problemlösungen. Voraussetzung muss jedoch sein, dass alle relevanten Umstände auf den Tisch kommen und berücksichtigt werden. Genau an dieser Stelle sieht Matthias Müller, Ratsmitglied der UWV, jedoch erhebliche Defizite: „Der Politik wurden in mehreren Sitzungen relevante Unterlagen zugesichert, die uns zumindest, bis heute nicht vorliegen.“ Damit verweist Müller insbesondere auf die Berichte der Unfallkasse NRW sowie der versprochenen Gefährdungsbeurteilung. Zwar wurde Ende November 2023 ein Vortrag im Fachausschuss gehalten worden, aber verlässliche Aussagen, welche Maßnahmen insbesondere zu welchen Kosten an welchen Standorten jeweils erforderlich sind, stehen bis heute in keiner Verwaltungsvorlage für die politischen Gremien der Gemeinde. Es gibt keine Prioritätenliste für die einzelnen Standorte. Die Verwaltung will sukzessive für einzelne Standorte und Probleme Beschlussvorlagen liefern. Einen Gesamtüberblick haben die Politiker bis heute nicht. (Für Hintergründe dazu hier klicken)


> Belastbare Berechnungen liegen nicht vor. <


Die UWV kommt zu dem Ergebnis: es können aktuell keine belastbaren Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen von Instandsetzungs- sowie Sanierungsnotwendigkeiten an sämtlichen Feuerwehrgerätehäusern getroffen werden. Ebenso ist die zeitliche Abfolge gänzlich unbekannt. Dies gilt auch für mögliche Neubauten an gleicher Stelle. An einigen Standorten werden dabei einige zusätzliche Problemlagen und Fakten ausgeklammert.


Die von CDU und SPD aufgebrachten Ideen zu Sanierungen, Erweiterung und Teilverlagerungen für Weilerswist und Vernich klingen z. B. auf den ersten Blick zunächst interessant. Leider sind dabei jedoch in Bezug auf Weilerswist und Vernich relevante und damit wesentliche Umstände in den Überlegungen nicht zu Ende gedacht. Unter anderem denkt man bei den politischen Mitbewerbern an eine Verlagerung des Bauhofes und Nutzung der dann irgendwann möglicherweise frei werdenden Bauhof-Immobilie als Erweiterung für den Standort der Löschgruppe Weilerswist. Wegner zu diesen Ideen: „Gebäude, die der Feuerwehr dienen, fallen in Hinblick auf eine Erdbebensicherheit baurechtlich in die sog. Bedeutungskategorie 4. Hier werden besondere Anforderungen definiert, welche für die meisten anderen Nutzungen, etwa für Gewerbe und Bauhof, nicht gelten.“ 

Dies Vorgabe gilt auch bei temporären Nutzungen. Ganz gleich, ob es sich dabei um Neubauten (in welcher Form auch immer diese errichtet werden) oder um bloße Nutzungsänderungen bestehender Gebäude handelt. Diese heute gültigen Normen müsste man dann bei den für die Umsetzung dieser Ideen notwendigen neuen Bauanträgen, ebenso bei Nutzungsänderungen, beachten. Was dies in der Realität bedeutet scheint einigen Kommunalpolitikern nicht klar zu sein.


> Mehr als fraglich, ob Ideen überhaupt realistisch sind. <


Damit ist für die UWV mehr als fraglich, ob überhaupt und wenn, mit welchem Zeit- und Finanzaufwand solche CDU/SPD-Lösungen für Weilerswist und Vernich tatsächlich realistisch sind. Zudem sind sowohl die Verlagerung des Bauhofes als auch die mögliche Nutzung einer bestehenden Gewerbeimmobilie nicht zum Nulltarif zu bekommen. Für eine Einschätzung und hierauf basierende Entscheidungen fehlen schlichtweg belastbare Darstellungen und Berechnungen. Sofern sich diese überhaupt valide berechnen lassen, ist für einen solchen von CDU und SPD nun zunächst beschlossenen Prüfauftrag ein massiver Zeit- und Personalaufwand erforderlich. Wann das Ergebnis derartiger Prüfungen vorliegt, konnte in der Sitzung niemand beantworten, Erst nach der Kommunalwahl 2025? 


> Andere Probleme werden nicht gelöst. <


Dabei werden nach dieser sinnlosen Prüfung für Weilerswist und Vernich andere Probleme nicht aus der Welt geschaffen. Etwa die Frage nach der Erreichbarkeit des Standortes Weilerswist durch die ehrenamtlichen Wehrleute. Es ist vorhersehbar, dass in wenigen Jahren die Schrankenanlagen der DB an der Bonner Straße häufiger geschlossen sein wird. Damit steigt die Gefahr, dass die Einsatzkräfte auf dem Weg zu Ihrem Standort an der Schranke warten und verspätet eintreffen. Dies würde dann wiederum dazu führen, dass die Feuerwehr bei manchen Einsätzen nicht mehr innerhalb der rechtlich vorgegebenen Fristen am Einsatzort antrifft.


Für den Standort Vernich hat die Wehrleitung der Feuerwehr darauf hingewiesen, dass der Standort im Hochwasserüberschwemmungsgebiet liege. Die UVW stellt daher in Frage, ob es daher wirklich Sinn macht, an diesem Standort mehr Geld in die Hand zu nehmen als wirklich unbedingt nötig. UWV-Ratsherr Müller: „Niemand von uns würde unter diesen Voraussetzungen privat an einem solchen Ort Geld investieren. Warum also sollten wir dies dann mit dem Geld aller Bürgerinnen und Bürger machen? Wäre das nicht verantwortungslos?“ 


Im Ergebnis also ganz viel Aufwand für die Verwaltung und das für nicht zukunftsfähige Ideen.


> Fortführung der bisherigen Planungen wäre konsequent. <


Eine Fortführung der Detailplanung für eine neue Feuerwache, gemeinsam für Weilerswist/Vernich wäre demnach konsequent gewesen. Bereits seit 2014 beschäftigt sich die Weilerswister Politik mit diesem Ziel, wofür man gute Gründe hatte. Wegner: „Es ist bedauerlich, dass die Planung bisher derart schleppend gelaufen ist. Nun, wo es weitergehen könnte, scheinen einige politisch Verantwortliche plötzlich kalte Füße zu bekommen.“ 

Weite Teile der Öffentlichkeit bekommen leider den Eindruck, dass Einzelne schon mitten im Kommunalwahlkampf stecken und damit aus Sorge vor Diskussionen immer weniger bereit sind Verantwortung zu übernehmen. Mehr noch: in Teilen hat es den Anschein, dass man zunehmend die Öffentlichkeit auch mit nicht belastbaren Aussagen in die Irre führt.


Dies betreffe beispielsweise auch die Kostensumme für eine neue Wache. Hier liegen in den Ausführungen der einzelnen Akteure grobe Abweichungen. Die Spanne liegt hier in den Darstellungen zwischen 18 und 30 Millionen Euro. Das zeigt bereits, wie unscharf die in den Vordergrund geschobenen Zahlen sind. Bisher liegt nur eine sehr rudimentäre Schätzung des Fachplaners vor. Die wiederum wird dann von Einzelnen eigenmächtig, nach welchen Parametern auch immer, nach oben "korrigiert". Über die Motivlage wollen „Die Unabhängigen“ nicht spekulieren. Unberücksichtigt bleibt zudem der Umstand, dass die Planung mehrere Ausbaustufen vorsieht, die einerseits nicht zeitgleich und andererseits nicht zwingend von der Gemeinde alleine getragen werden müssen. Sprich: in einem ersten Anlauf ist die unseriöse in den Raum gestellte Gesamtsumme gar nicht komplett der korrekte Bewertungsmaßstab, wenn man die Kosten eines Neubaus mit Sanierungen und Erweiterungen an alten, problembehafteten Standorten gegenüberstellt. 


> In den Raum gestellte Kosten sind fragwürdig. <


Müller: „Es wird zudem so getan, als ob für ein vermeintlich zu großes und zu teures Feuerwehrgerätehauses zwingend Steuern erhöht werden müssten. Einen Nachweis darüber sind die Skeptiker bisher allerdings schuldig geblieben.“ Die UWV weist darauf hin, dass der Kämmerer schon heute in der Finanzplanung für das Jahr 2025 Steuererhöhungen einplane. Fakt ist allerdings auch: es sind bisher gar nicht einmal alle denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten geprüft worden. Ein dahingehender Antrag der UWV-Fraktion wurde letzten Jahres zwar beschlossen, auf ausdrücklichen Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU jedoch mit einem sog. „Sperrvermerk“ versehen. Ziel: erst nach abermaliger Beratung des UWV-Antrages, könnten für die Prüfung notwendigen Finanzmittel freigegeben werden. Immerhin wurde diese Einschränkung in der Sitzung vom 14.01. nach einigen Diskussionen zurückgenommen. Dies bedeutet dennoch: eine objektive Prüfung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten, im Sinne des UWV-Antrages, kann nicht vor Sommer diesen Jahres erfolgen.


CDU und SPD treiben mit ihren Mehrheitsbeschluss faktisch den Ausstieg aus dem Projekt „Neubau Feuerwehr Weilerswist/Vernich“ voran. Und dies, obgleich die Argumentation für eine angeblich sinnvolle Prüfung von Alternativen auf hölzernen Beinen steht. Die Aussage, der sich abzeichnenden neuen Mehrheiten im Rat, man würde keine Beschlüsse gegen den neuen Standort fassen, vermag nicht zu überzeugen. Formal ist dies zutreffend, durch anderweitige Beschlüsse torpedieren CDU und SPD faktisch jedoch das Projekt. Und dies in dem Wissen, dass wesentliche Aspekte in den Überlegungen unberücksichtigt und als Problem ungelöst bleiben. Zumindest für einen nicht unerheblichen und abermaligen Zeitverzug in der Planung tragen CDU und SPD damit die volle Verantwortung. 


Eine hohe Priorität erkennt die UWV, wie alle anderen Fraktionen, parallel dazu durchaus für das Feuerwehrgerätehaus Lommersum. Neben dem grundsätzlich schlechtem Zustand liegt der aktuelle Standort ebenfalls in einer Überschwemmungszone. Hier scheinen die Fraktionen von CDU und SPD, im Gegensatz zu Vernich, durchaus für problematisch zu halten. Bei der notwendigen Planung für einen neuen Standort soll nach Auffassung der „Unabhängigen“ die Löscheinheitsleitung Lommersum eng eingebunden werden.


Foto: Uwe Wegner

von Kommunales Wissen kompakt 30. Juli 2025
Arbeit der Ratsfraktion Ein Blick hinter die Kulissen – am Beispiel der UWV Weilerswist Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, wie politische Entscheidungen auf kommunaler Ebene vorbereitet werden – und was eigentlich zwischen den offiziellen Ratssitzungen im Hintergrund geschieht. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Ratsfraktion . Doch was genau ist das, und was macht sie? Rechtliche Grundlage: Ratsfraktionen nach Gemeindeordnung NRW Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 56 GO NRW) ist eine Ratsfraktion ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Ratsmitglieder, die sich in ihrer politischen Arbeit abstimmen und gemeinsame Positionen vertreten. Fraktionen haben das Recht, Anträge zu stellen, Anfragen an die Verwaltung zu richten und in Ausschüssen mitzuwirken. Sie dienen somit der politischen Meinungsbildung und Strukturierung der Ratsarbeit. Die UWV-Fraktion in Weilerswist – konkret und bürgernah In der Gemeinde Weilerswist setzt die Fraktion der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) genau das in die Praxis um. Ihre Arbeit ist geprägt von Offenheit, Sachorientierung und Bürgernähe. 1. Wer gehört zur Fraktion? Zur Fraktion gehören alle gewählten Ratsmitglieder der UWV. Unterstützt werden sie von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern , die in beratender Funktion in den Fachausschüssen mitwirken. Sie bringen Fachwissen und Erfahrung ein – ein großer Gewinn für fundierte Entscheidungen. Auch interessierte Gäste dürfen teilnehmen, sofern es sich um öffentliche Vorlagen handelt. 2. Montags ist Fraktionstag Ein fester Bestandteil der Fraktionsarbeit sind die regelmäßigen montäglichen Fraktionssitzungen . In diesen Sitzungen bereitet sich die Fraktion auf die anstehenden Ausschuss- oder Ratssitzungen der jeweiligen Woche vor. Im Fokus stehen die Verwaltungsvorlagen , also die Entwürfe, Anträge oder Informationen, die von der Verwaltung eingebracht werden. In der Sitzung werden diese Vorlagen gemeinsam gelesen, diskutiert, hinterfragt und bewertet. Es geht nicht nur um ein „dafür“ oder „dagegen“, sondern um ein tiefes Verstehen, Abwägen und eventuell Anpassen . Wo nötig, werden eigene Änderungsanträge oder Rückfragen formuliert. 3. Aufgaben und Funktionen der Fraktion Die UWV-Fraktion erfüllt dabei vielfältige Aufgaben: Koordination der politischen Arbeit: Die Fraktion bündelt Meinungen, diskutiert unterschiedliche Perspektiven und entwickelt eine gemeinsame Linie. Vorbereitung und Nachbereitung: Neben der Vorbereitung der Sitzungen werden auch Beschlüsse und Entwicklungen im Nachgang bewertet. Antragsrecht und Initiativen: Die Fraktion kann selbst aktiv werden – durch Anträge an Rat oder Ausschüsse, oder durch Anfragen an die Verwaltung. Ausschussarbeit: Die Fraktionsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger vertreten die UWV-Position in den Ausschüssen. Kontrolle der Verwaltung: Die Fraktion nimmt eine wichtige Kontrollfunktion wahr, indem sie Verwaltungshandeln prüft und hinterfragt. Öffentlichkeitsarbeit: Die Fraktion informiert regelmäßig über ihre Arbeit – ob im Gespräch, auf Veranstaltungen oder über digitale Kanäle. 4. Transparenz und Beteiligung Ein besonderes Merkmal der UWV-Fraktion in Weilerswist ist ihre offene Struktur : Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an den öffentlichen Teilen der Fraktionssitzungen teilzunehmen. Diese Transparenz ist Ausdruck eines modernen, beteiligungsorientierten Politikverständnisses. Fazit: Politik mit Herz, Hirn und Haltung  Fraktionen sind mehr als eine organisatorische Einheit. Sie sind das Herzstück der kommunalpolitischen Arbeit . Mit klarer Struktur, fachlicher Expertise und dem Willen zum Dialog sollen sie maßgeblich dazu beitragen, dass Entscheidungen im Rat gut vorbereitet, nachvollziehbar und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger getroffen werden. Oft gelingt dies sogar, trotz dürftiger Vorlagen der Verwaltung.
von Frauen in der UWV 29. Juli 2025
Liebe Frauen, wir laden euch herzlich zu unserem nächsten UWV-Frauentreff ein! Wann: Dienstag, 5. August 2025, um 19:00 Uhr Wo: Historische Weinstube Zum Schwan Unser Frauentreff ist ein Ort für Austausch, Gemeinschaft und Inspiration – ganz gleich, ob du dich für Politik interessierst oder einfach einen entspannten Abend in netter Runde verbringen möchtest. Wir möchten Frauen zusammenbringen, die Lust auf Gespräche, Ideen und gegenseitige Unterstützung haben. Neue Gesichter sind jederzeit willkommen – bringt gerne Freundinnen oder Bekannte mit! Wir freuen uns auf euch! Herzliche Grüße Euer UWV-Frauentreff-Team Foto: geralt auf pixabay.de
von Fraktion 28. Juli 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Interkommunale Zusammenarbeit". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan: Die interkommunale Zusammenarbeit gewinnt in Zeiten von Klimakrise, Digitalisierung und Haushaltsdruck immer mehr an Bedeutung – auch für Weilerswist. Bereits seit 2020 setzt sich die Unabhängige Wähler-Vereinigung (UWV) gezielt dafür ein, den Austausch mit Nachbarkommunen zu intensivieren und Zukunftsthemen gemeinsam anzugehen. Impulse aus der Politik – mit durchwachsenen Reaktionen Die UWV brachte in den letzten Jahren mehrere Anträge ein, welche die regionalen Synergien stärken sollten – etwa in den Bereichen Photovoltaik, Tourismus und gemeinschaftliche Förderprojekte. Ziel war stets: Voneinander lernen, Ressourcen effizient nutzen und über Gemeindegrenzen hinweg nachhaltige Lösungen entwickeln. Die Resonanz? Durchwachsen. Einige Anträge wurden zurückgestellt, andere gar nicht erst weiterverfolgt – mit dem Verweis auf bereits bestehende Kooperationen oder mangelnden Bedarf. Die UWV sieht das differenzierter: Bestehende Ansätze reichen nicht aus, um die Chancen regionaler Zusammenarbeit voll auszuschöpfen. Vor allem Transparenz und strategische Steuerung bleiben ausbaufähig. Was bereits funktioniert – Beispiele mit Wirkung Tatsächlich gibt es positive Beispiele: Im Hochwasserschutz arbeitet Weilerswist im Rahmen der Hochwasserschutzkooperation Erft mit 18 weiteren Kommunen zusammen – ein wichtiges Netzwerk, welches nach der Flutkatastrophe 2021 neue Relevanz gewonnen hat. Zudem wurde kürzlich mit der Stadt Euskirchen eine Vereinbarung zur Geschwindigkeitskontrolle getroffen. Diese Ansätze zeigen: Interkommunale Zusammenarbeit kann funktionieren – wenn sie gewollt, gefördert und aktiv gestaltet wird. Fazit: Ein Anfang ist gemacht – doch da geht noch mehr Die UWV zieht ein sachliches Fazit: Weilerswist hat erste Schritte in Richtung regionaler Kooperation unternommen. Doch viele Chancen bleiben bislang ungenutzt. Die UWV fordert, das Thema strategischer anzugehen, mehr Beteiligung zuzulassen und konkrete Projekte anzustoßen, die über Symbolik hinausgehen. Mit einer stärkeren UWV im Rat kann interkommunale Zusammenarbeit neu gedacht und aktiv vorangebracht werden – für mehr Effizienz, mehr Innovation und mehr regionale Stärke.
von Gemeindeverband 26. Juli 2025
Heute stellen wir unsere Kandidatin für den Rat und Kreistag vor. Für den Rat geht es hier um den Wahlbezirk 415, Groß Vernich (West), Klein Vernich, für den Kreistag um den Kreiswahlbezirk 2. Marion Leufer Jahrgang 1966, ledig, zwei Kinder Beruf: Gelernte Speditionskauffrau, Verwaltungssachbearbeiterin "Unsere Gemeinde verdient eine starke, ehrliche und engagierte Stimme. Ich stehe für klare Werte: Transparenz, Verlässlichkeit und eine Politik, die die Menschen in den Mittelpunkt stellt." Marion Leufer ist nicht nur Gründungsmitglied der UWV Weilerswist, sondern unter anderem seit 2020 stellv. Fraktionsvorsitzende der UWV im Gemeinderat.  Ihre Stärken: zuhören, anpacken und sich mit ganzer Kraft für Ihre Interessen der Menschen einzusetzen. Dabei zählen für sie keine leeren Versprechen, sondern konkrete Lösungen: für bessere Schulen, sichere Straßen, eine lebendige Wirtschaft und eine lebenswerte Umwelt. Portraitfoto: Kaspar Photography
von Gemeindeverband 25. Juli 2025
Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Verkehr / Mobilität Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Verkehr/Mobilität": Wir setzen uns unter anderem ein für: • Das bestehende Konzept des ÖPNV für Weilerswist muss auf den Prüfstand • Ein Mobilitätskonzept: ein leistungsstarkes Straßennetz mit Schutzzonen für Fahrradfahrer/ Fahrradfahrerinnen und Fußgänger/ Fußgängerinnen • Die Folgen des LKW-Verkehrs müssen durch intelligente Lösungen für die Bürgerschaft minimiert werden • Autobahnausbau? Dann einen Vorteil für Fußgängerverkehr und Fahrradverkehr schaffen Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: Für die Zukunft von Weilerswist sind Themen wie Mobilität und die Qualität des öffentlichen Nahverkehrs von herausragender Bedeutung. Die Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bleibt ständige Aufgabe der öffentlichen Hand. Das bestehende Konzept des ÖPNV sollte daher auf den Prüfstand gestellt werden. Möglicherweise lassen sich durch den Kreis oder andere kommunale Partner (Stadtbusse Brühl oder Euskirchen) verbesserte Möglichkeiten realisieren. Gleichwohl gilt: das Auto wird auch zukünftig eine tragende Rolle spielen. Weilerswist braucht daher ein leistungsstarkes Straßennetz mit Schutzzonen für Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen. Dieses muss intakt gehalten und ausgebaut werden. Gleiches gilt für Fußwege. Bisherige Planungen und Überlegungen in diesen Punkten haben keine sinnvollen Ergebnisse gebracht. Es herrscht Stillstand, der beseitigt werden muss. Wir wollen hierzu alle Beteiligten und Betroffenen zusammenbringen und endlich für alle zu einem ausgewogenen Ergebnis zu kommen, von welchem alle einen Mehrwert haben. Ende 2021 haben wir als UWV daher ein umfassendes Mobilitätskonzept beantragt. Anfang 2022 fand dieser Ansatz einstimmig eine Mehrheit in der Politik. Die Verwaltung wurde mit der Erstellung eines solchen Konzeptes beauftragt. Leider müssen wir 2025 feststellen, dass in dieser Sache seitens der Verwaltung nichts geschehen ist. Mit einer starken Fraktion wollen wir Druck auf eine zeitnahe Umsetzung der gültigen Beschlusslage machen. Uns ist klar: es bedarf zwingend eines intelligenten Verkehrs- und Parkkonzept für das gesamte Gemeindegebiet. Der Verkehr wird durch einzelne Maßnahmen insgesamt nicht weniger, er verteilt sich nur anders; im Zweifel zu Lasten anderer Anwohner sowie der Umwelt durch längere Fahrtstrecken. Dabei darf aber bei allen Maßnahmen nicht unberücksichtigt gelassen werden, dass eine gute Erreichbarkeit des Kernortes und der zentralen Einrichtungen der Gemeinde (Rathaus, Bauhof, etc.) von herausragender Bedeutung ist. ÖPNV : Der Ausbau des Bahnverkehrs darf nicht zu ökologischen und ökonomischen Folgen führen Bis 2030 soll die bestehende Bahnstrecke Euskirchen-Köln elektrifiziert werden und die Taktung der Zuglinien in beide Richtungen erhöht werden. Schon heute zeichnen sich die Bahnübergänge in unserer Gemeinde durch lange Wartezeiten für den fließenden Verkehr (zu Fuß gehende, Fahrrad, Kfz) aus. Bei der geplanten Taktung erhöhen sich die Wartezeiten deutlich. Die Wartezeiten vor den Schranken erhöhen sich um das gleiche Maß. Die ökologischen und ökonomischen Folgen sind erheblich. Die Verwaltung gibt sich mit der Auskunft der DB AG zufrieden, dass Unter- oder Überführungen von Bahnübergängen im Gemeindegebiet nicht geplant sind. Wir fordern über Bund und Land Druck auf die Bahn AG auszuüben, um andere Lösungen für Weilerswist zu schaffen. Park-Suchverkehr muss vermieden werden. Bei dem zu erstellenden Konzept sind auch die Möglichkeiten von Anwohnerparkausweisen in die Überlegungen mit einzubeziehen. Die Folgen des LKW-Verkehrs müssen durch intelligente Lösungen für die Bürgerschaft minimiert werden Ein weiteres Problem ist der LKW-Verkehr. Dieser muss grundsätzlich aus den einzelnen Orten herausgehalten werden. Die aktuelle Situation der an vielen Stellen wild parkenden LKW muss beendet werden. Hier muss aus unserer Sicht viel energischer auf die zuständigen Minister in Bund und Land zugegangen werden. Diese müssen gedrängt werden, an den Autobahnen mehr Abstell- und Übernachtungsmöglichkeiten zu schaffen. Es darf grundsätzlich nicht Aufgabe der Gemeinde sein, auf eigene Kosten Verunreinigungen zu beseitigen oder gar selbst Autohöfe und ähnliches zu bauen, weil die Verantwortlichen in Bund und Land sich in dieser Frage verstecken. In unserer Gemeinde muss darüber hinaus diskutiert und entschieden werden, wo und in welcher Form der LKW-Verkehr geleitet werden soll und wie konfliktfrei legale Abstellmöglichkeiten durch Dritte entstehen können. Das auf unseren Antrag hin beschlossene Mobilitätskonzept muss hier Lösungen aufzeigen. In den Wohngebieten muss mehr zur Sicherheit im Straßenverkehr und zur Verbesserung der Wohnqualität getan werden. Eine Verkehrskommission kann hierzu einen guten Ansatz liefern. Die Polizei, Mobilitätsverbände und Rettungsdienste müssen beratend in den zuständigen Fachausschüssen gehört werden. In der beabsichtigen interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Euskirchen zu mobilen Geschwindigkeitskontrollen und der Einrichtung von mehr „Tempo 30-Zonen“ sehen wir erste gute Ansätze. Weitere Ziele einer sinnvollen baulichen Entwicklung von Weilerswist müssen unserer Auffassung nach sein: • mehr Abstellplätze für Fahrräder • Angsträume schon bei Planungsphasen vermeiden • Fußwege, Bahnübergänge und besonders Schulwege sicherer gestalten, u. a. durch bessere Ausleuchtung. Für die A 61 bestehen Planungen für einen sechsspurigen Ausbau. Dies bedeutet auch, dass mit großer Wahrscheinlichkeit aktuell bestehende Brückenbauwerke erneuert werden müssen, etwa auch seitens der DB. Die Gemeinde muss daher rechtzeitig mit den verantwortlichen Stellen in Kontakt treten und ausloten, ob und unter welchen Voraussetzungen bei anstehenden Erneuerungen zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten für Fußgängerverkehr und Fahrradverkehr geschaffen werden können. Dies bietet nach Auffassung der UWV gute Chancen auf den Ausbau der bestehenden Fuß- und Radverkehrswege. Unsere bisherigen Bemühungen politische Diskussionen zu führen wurden bisher von verschiedenen Beteiligten geblockt. Es ist an der Zeit, diese Themen mit noch mehr Nachdruck erneut anzugehen. Alle angesprochenen Aspekte, die Probleme heute und die Herausforderungen der Zukunft, bedürfen des oben erwähnten fachlich fundierten Mobilitätskonzeptes. Wir müssen klar analysieren, wie sich Verkehrsströme heute darstellen und zukünftig steuern lassen. Die Erkenntnisse müssen in konkrete Handlungsvorschläge münden, die endlich klare Verbesserungen für alle Weilerswister nach sich ziehen.
von Kommunales Wissen kompakt 23. Juli 2025
Der Bürgermeister, Teil 3: Unterschrift mit Folgen – Was der Bürgermeister darf (und was lieber nicht) Wenn der Bürgermeister den Kugelschreiber zückt, geht’s ans Eingemachte: Verträge, Verpflichtungserklärungen, und manchmal sogar Kunstwerke aus dem alten Ägypten (ja, das ist kein Scherz). Laut Gesetz darf der Bürgermeister die Gemeinde vertreten – etwa beim Abschluss von Bauverträgen oder beim Kauf eines neuen Fahrzeuges. Doch wehe, jemand anders tut es - oder er- und dann ohne Genehmigung. Dann ist die ganze Nummer „schwebend unwirksam“ – klingt wie ein Zaubertrick, ist aber juristischer Ernst. Und dann kommt der Paragraphen-Zirkus richtig in Fahrt. Wer unterschreibt? Wie? Mit welchem Titel? Und: Ist das Geschäft vielleicht doch „laufende Verwaltung“ – also Routine – oder ein „großer Brocken“, der extra abgesichert sein muss? Eine falsche Einschätzung kann teuer werden. Dann drohen Klagen, Schadenersatz oder Gerichtsprozesse über ägyptische Replikate in Zeltbauten (kein Witz, ist passiert). Moral der Geschichte: Unterschrift ist nicht gleich Unterschrift – und der Bürgermeister ist nicht nur Gesicht der Kommune, sondern auch juristisch oft am Limit (seiner Nerven.) Oder: Warum ein falscher Kugelschreiber teuer werden kann Der Bürgermeister ist nicht nur Verwaltungshäuptling und im Idealfall politischer Moderator – er ist auch gesetzlicher Vertreter der Gemeinde (§ 63 GO). Das heißt: Wenn etwas Wichtiges unterschrieben werden muss – z. B. ein Vertrag mit einem Bauunternehmen oder ein Kaufvertrag für ein Grundstück –, ist seine Unterschrift das rechtliche „Go“. Aber: Es gibt Grenzen. Verpflichtungserklärungen – nur mit „richtiger“ Unterschrift § 64 GO sagt ganz klar: Verpflichtungserklärungen – also rechtlich bindende Zusagen über das hinaus, was zur laufenden Verwaltung gehört – müssen schriftlich abgefasst und qualifiziert unterschrieben werden. Sprich: von ihm selbst oder seinem allgemeinen Vertreter . Fehlt die richtige Unterschrift? Dann ist der Vertrag nichtig oder schwebend unwirksam (§ 177 BGB lässt grüßen). Schutz vor Schnellschüssen Warum diese ganzen Regeln? Damit die Gemeinde nicht durch leichtfertige Zusagen oder unklare Zuständigkeiten in Millionenhaftungen schlittern kann. Klingt spießig, ist aber notwendig. Schließlich will niemand, dass der neue Dorfplatz durch eine Vertragslücke zur Brache wird.  Was passiert, wenn’s doch passiert? Dann haftet ggf. der Unterzeichner persönlich – und die Gemeinde kann Regressansprüche stellen (§§ 179, 823, 839 BGB). Ein ziemlich unangenehmes Kapitel, das sich mit ein paar guten Verwaltungsgrundkenntnissen leicht vermeiden lässt.
von Fraktion 21. Juli 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Mobilitätskonzept". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan:  2020 als Thema angekündigt, 2021 beantragt, 2022 beschlossen – 2025: noch immer nichts passiert. Was wie ein schlechter Scherz klingt, ist traurige Realität: Trotz eines einstimmigen Ratsbeschlusses von Anfang 2022 zur Erstellung eines Masterplans Mobilität ist bis heute – laut eigener Auskunft der Verwaltung – überhaupt nichts geschehen. Kein Konzept. Keine Fortschritte. Kein Plan. Die UWV sagt: So geht das nicht weiter. Wir haben den Antrag damals gestellt, weil wir gesehen haben, dass es nicht reicht, hier ein Verkehrsschild zu versetzen und dort einen Radweg zu flicken. Wir brauchen ein Gesamtkonzept für Weilerswist – für alle Ortsteile, alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie alle Lebens- und Orstlagen. Die Probleme sind offensichtlich: Zu viel Verkehr durch die Ortskerne Zu wenig sichere Schulwege Keine vernünftige Lösung für den LKW-Verkehr Ein ÖPNV, der dringend neu gedacht werden muss Bahnübergänge, die durch die geplante Taktverdichtung zum Dauerärgernis werden könnten Wir haben gesagt, wir kümmern uns – und wir tun es weiter. Trotz mehrfacher Nachfragen, Sachstandsanträge und Diskussionen in Ausschüssen: Die Verwaltung mauert, beschwichtigt, schweigt. Unsere Forderungen werden mit mehr Stimmen im nächsten Rat mächtiger: Verkehr ganzheitlich denken – nicht nur an einzelnen Stellen nachbessern ÖPNV verbessern, Schulwege sichern, Radwege ausbauen, LKWs raus aus den Wohngebieten Zukunft statt Stillstand Mobilität betrifft uns alle. Ob Kita oder Supermarkt, Pendelverkehr oder Feierabendrunde mit dem Rad – Funktionierende Mobilität dient auch der Lebensqualität. Deshalb braucht es nicht nur Visionen, sondern endlich: Umsetzung.
von Gemeindeverband 19. Juli 2025
Heute gehen wir mit unserer Kandidatenvorstellung in den Wahlbezirk 310, Lommersum (Nord) / Hausweiler (Nord) und stellen unseren dortigen Kandidaten vor: Christian Glaser Jahrgang 1979, verheiratet Beruf: Feuerwehrbeamter und Dozent "Ich will nicht zuschauen, wie Entscheidungen über unsere Köpfe hinweg getroffen werden. Ich kandidiere für die UWV, weil ich mir eine ehrliche, transparente und bürgernahe Kommunalpolitik wünsche. Als Feuerwehrmann weiß ich: Es braucht klare Entscheidungen, Verlässlichkeit und echtes Teamwork – auch in der Politik.“ Christian Glaser steht für eine sachorientierte Politik ohne Parteibrille – für die Menschen in Weilerswist: Klar. Unabhängig. Engagiert. Er gehört zudem zu den Gründungsmitgliedern der UWV Weilerswist. Als sachkundiger Bürger konnte der den Fraktionen in Gemeinderat und Kreistag wichtige Impulse geben und bereits wertvolle Arbeit für die Menschen leisten. Portraitfoto: Kaspar Photography
von Gemeindeverband 18. Juli 2025
Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Willkommenskultur Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Willkommenskultur": Wir setzen uns unter anderem ein für: • Ein harmonisches und friedliches Miteinander Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: In Weilerswist sind alle Menschen willkommen. Eine aktive Willkommenskultur ist Garant für ein harmonisches und friedliches Miteinander. Deswegen muss die menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen sowie eine aktive Integration unterstützt werden. Die Verwaltung muss Menschen, die in unseren Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften leben, begleiten und unterstützen einen passenden Wohnraum zu finden.
von Kommunales Wissen kompakt 16. Juli 2025
Der Bürgermeister, Teil 2: Wenn der Bürgermeister mal nicht kann – wer springt ein? Auch ein Bürgermeister braucht mal Urlaub. Oder wird krank. Oder steckt im Stau. Und dann? Niemand ist unersetzlich – nicht mal ein Bürgermeister. Doch wer übernimmt, wenn der Chef verhindert ist? Die Antwort ist zweigeteilt – wie so oft in der kommunalen Welt. Ehrenamtliche Stellvertretung – mit Anstand, aber ohne Amtsstempel Nach § 67 GO vertreten die ehrenamtlichen Stellvertreter den Bürgermeister in zwei Bereichen: Bei der Leitung von Ratssitzungen , und bei repräsentativen Aufgaben (Grußworte, Urkunden überreichen, Bäume pflanzen).  Aber: Sie dürfen nicht die Verwaltungsgeschäfte übernehmen . Also keine Verträge unterschreiben, keine Sitzungseinladungen verschicken, keine Akten wälzen. Der „Allgemeine Vertreter“ – wenn’s wirklich wichtig wird Steht in § 68 GO: Der „allgemeine Vertreter“ übernimmt alles andere. Das ist meist ein Beigeordneter oder leitender Verwaltungsbeamter. Der kann den Bürgermeister in dessen „eigentlichen“ Aufgaben vertreten – etwa beim Einberufen von Ratssitzungen oder beim Unterzeichnen von rechtlich relevanten Dokumenten. Warum ist das wichtig? Weil falsche Vertretung fatale Folgen hat: Ein Vertrag, den z. B. der ehrenamtliche Stellvertreter unterzeichnet, kann ungültig sein , wenn er nicht die formalen Kriterien nach § 64 GO erfüllt. Da wird dann aus „harmlos vertreten“ schnell ein „juristisches Desaster“