Anmerkungen des UWV-Fraktionsvorsitzenden Uwe Wegner

3. April 2023

Lesen Sie hier den Wortlaut die Ausführungen der UWV-Fraktion für die Ablehnung des Haushaltes 2023:


"Frau Horst,

sehr geehrte Herren Beigeordnete Eskes und Derichs,

geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Rates,

meine Damen und Herren,

 

ich möchte mich zunächst bei allen Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung für ihre Arbeit und Mühe zur Erstellung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung bedanken. Ich weiß diese Arbeit zu schätzen, unabhängig von dem Ergebnis und der finalen Einschätzung dieses Werkes.

 

Ich danke an dieser Stelle auch einigen Mandatsträgern aus den anderen Fraktionen. Insbesondere richtet sich mein Dank an den Kollegen Bernd Giesen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.03. hat er mich mit seiner umfassenden und detaillierten Wortmeldung einerseits in meinen Zweifeln am Haushalt bestätigt, andererseits aber ebenso - vermutlich unbewusst - mir auch in mein Gewissen geredet. Er sprach u. a. davon, dass ein Haushalt den Grundsätzen von Klarheit und Wahrheit gerecht werden muss.

 

War ich bis zu diesem Zeitpunkt zugegebenermaßen noch etwas hin- und hergerissen, ob ich persönlich dem Haushaltsentwurf werde zustimmen können, waren es neben diesen Worten auch weitere Wortmeldungen aus anderen Fraktionen sowie im weiteren Sitzungsverlauf für mich unbefriedigende Antworten der Hauptverwaltungsbeamtin, Frau Horst, die mir nach einer nicht besonders guten Nacht haben klar werden lassen: diesem Haushalt werde ich nicht zustimmen können. Ich kann dies mit meinem Gewissen und mit dem von mir geleisteten Eid leider nicht vereinbaren.

 

Dabei geht es mir, wie auch den anderen Mitgliedern meiner Fraktion, nicht nur um einzelne Positionen im Haushalt, sondern um einige grundsätzliche Aspekte.

 

Dazu ein kurzer Rückblick: wir haben als Neulinge im Rat dem Haushalt 2021 zugestimmt. Wir taten dies unter dem Aspekt, vertrauensvoll miteinander arbeiten zu wollen: mit allen anderen Fraktionen, mit der Verwaltung gemeinsam. Wir haben unsere Zustimmung seinerzeit als Vertrauensvorschuss verstanden und uns auch so geäußert.

 

Dem Haushalt 2022 haben wir ebenfalls zugestimmt. Insbesondere, weil uns hier das Thema „Mobilitätskonzept“ wichtig war, und die Einstellung der hierfür erforderlichen Mittel im Haushalt erfolgte. Hier wurde uns erklärt, dass das Mobilitätskonzept nach Genehmigung des Haushaltes – voraussichtlich im Sommer – beauftragt werden könne.

 

Aber was ist seitdem geschehen, was veranlasst uns nun dem Haushalt 2023 nicht zuzustimmen?

 

Ich möchte nicht alle in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses detailliert geäußerten Kritikpunkte am Haushalt, sowie der weiteren, der mittelfristigen Finanzplanung wiederholen, sondern exemplarisch zwei Aspekte erwähnen: die in der Höhe in diesem Jahr nach menschlichem Ermessen nicht realisierbaren Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und eine mutmaßlich zu gering eingeschätzte Erhöhung der Löhne und Gehälter des Personals.

 

Wir kommen als UWV-Fraktion im Ergebnis zu der Feststellung, dass uns der zur Beschlussfassung vorlegte Entwurf, nicht der Ehrlichkeit, nicht dem Grundsatz an Wahrheit entspricht, den wir uns vorstellen.

 

Ich habe Verständnis, wenn einige nun Kritik an uns üben wollen und werden. Ich kenne aus meiner politischen Erfahrung auch viele Argumente:

  • · es ist ja nur ein Plan, entscheidend ist am Ende doch ein Ergebnis, wir sparen am Ende an anderen Stellen ein, etwa wenn wir feststellen dass wir mehr Personalaufwendungen haben,
  • · wir steuern nach, wenn wir absehen, dass wir weniger Einnahmen aus Grundstücksverkäufen erzielen.
  • · Wir müssen doch einen ausgeglichenen Haushalt darstellen, etc. …

 Man kann sicher auch kosmetische Eingriffe und Verschiebungen vornehmen, etwa statt der vielen Einnahmen aus Grundstücksverkäufen dort weniger Einnahmen kalkulieren und stattdessen auf dem Papier von mehr Einnahmen aus der Gewerbesteuer ausgehen. Man kann auch beschließen, dass man jede Ausgabe über 100.000,-- € noch einmal unter den Vorbehalt einer Beschlussfassung des Rates stellt. Aber in unseren Augen macht das den Haushaltsentwurf damit weder besser, noch ehrlicher.

 

Ich weiß auch, es ist einfach zuzustimmen und anschließend mit dem Finger auf diejenigen zu zeigen, die sich dem Haushalt vermeintlich verwehren. Ich kenne die Situation und die Argumente aus meiner persönlichen politischen Vergangenheit sehr genau. Es ist vielleicht der vielfach „gelernte“, der „geübte politische Reflex“, einem Haushalt zuzustimmen, weil es ein komplexes Zahlenwerk ist, man keine Alternativen sieht, man sich gerne nach Harmonie, nach Einvernehmen sehnt oder was auch immer.

 

Nachdem ich aber nicht mehr Parteigebunden bin, ist das jedoch nicht mehr meine vorherrschende Sichtweise. Als „Unabhängiger Wähler“ sehe ich manches mittlerweile anders, als es die traditionellen Parteien vielleicht seit jeher, vielleicht aus Tradition und geübter Praxis tun.

Ich bin, ob es einige glauben oder nicht, durchaus ein Freund von Harmonie. Aber: ich bin weder von ihr abhängig noch sehe ich es als Verpflichtung an, nach ihr zu streben. Ich fühle mich als Ratsmitglied ausschließlich in der Verpflichtung, nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Menschen zu handeln.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf wird meinen Ansprüchen und denen meiner unabhängigen Mitstreiter leider nicht gerecht. Das habe ich erläutert.

 

Es gibt aber weitere Aspekte, warum die UWV diesem nicht zustimmen kann. Hier fühlen wir uns, jeder für sich einzeln als Ratsmitglied genommen, in unseren Rechten eingeschränkt.

 

Ich höre immer wieder, auch aus anderen Fraktionen, dass der Rat eine Art Aufsichtsrat für die Verwaltung sei. Ich will das nicht kommunalrechtlich diskutieren, aber ich halte diese Formulierung für durchaus zutreffend.

 

Wenn aber dem Rat insgesamt und mir als einzelnes Ratsmitglied Informationen vorenthalten werden, dann kann ich meiner Kontrollfunktion, die eindeutig in der Gemeindeordnung beschrieben ist, nicht vollumfänglich nachkommen.

 

Wenn sich, auch absolut konform mit § 1 unserer Geschäftsordnung, Ratsmitglieder dazu entscheiden Ihre Sitzungsunterlagen nicht elektronisch zu erhalten, sondern in Papierform, so löst es bei mir Irritationen aus, wenn diesen der Haushaltsplan in Papierform nicht ausgehändigt wird. Der Verweis, sie könnten doch elektronisch alles nachlesen, geht am Einwand der Kollegen vorbei und stellt für mein Empfinden einen unzulässigen Eingriff in die Art und Weise der Ausübung des Mandates dar.

 

Wenn die Verwaltung nach einem Beschluss des Rates am 26.01. die Vorlage bestimmter Dokumente an den Rat vornehmen muss, es weder Beanstandung noch Widerspruch der Hauptverwaltungsbeamtin an diesem Beschluss gibt, es in meiner Mail am 09.02., also zwei Wochen nach dem Beschluss, plötzlich heißt einige Dokumente – nämlich die Jahresberichte der Feuerwehr - wären gar nicht existent, so löst das in mir mehr als Verwunderung aus.

 

Spätestens wenn sich dann in der Ratssitzung am 23.02.2023 herausstellt, dass es sehr wohl diese Jahresberichte der Feuerwehr gibt, diese aber schlichtweg als nicht existent bezeichnet werden, weil sie von der Hauptverwaltungsbeamtin Horst nicht autorisiert seien, so fühle ich mich - vorsichtig ausgedrückt – als Ratsmitglied verschaukelt.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.03.2023 mussten wir zudem auf meine Nachfrage erfahren, dass die Hauptverwaltungsbeamtin auch den Beschluss des Rates vom 09.03.2023 bezüglich einer aktualisierten Mängelliste mit Lösungsvorschlägen der Feuerwehr offenkundig ebenfalls nicht gedenkt umzusetzen, zumindest bis auf weiteres nicht. Da ein Gespräch mit dem Kreisbrandmeister stattgefunden habe und dieser in dem Thema involviert sei, handele es sich um ein laufendes Verfahren, das Dokument werde daher erstmal nicht bereitgestellt.

 

Mit derart fadenscheinigen Argumentationen wäre es m. E. einem Bürgermeister jederzeit und zu jedem Thema möglich, wesentliche Informationen den von der Bürgerschaft gewählten Vertretern vorzuenthalten und auf diese Weise nach eigenen Vorstellungen Ratsbeschlüsse zu beeinflussen. Schlussendlich würde dieses Tor und Tür öffnen, potentiell unbequeme Dokumente unter Verschluss zu halten. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass dies ein mit dem Kommunalrecht in Einklang stehendes Vorgehen sein kann.

 

Auch die Verabschiedung des Haushaltes ist ein Ratsbeschluss. Ich habe die Aussage von Herrn Beigeordneten Derichs im Kopf, der erklärte, dass es keine Mängel bei der Feuerwehr gäbe, die sich nicht mit Geld lösen ließen. Ich kann mangels einiger Unterlagen nicht prüfen und feststellen, ob die gewählten Ansätze im Haushalt für den Bereich der Feuerwehr nun korrekt sind, ob sie ausreichen um die Mängel zu beheben. Mir fehlen dazu schlicht wesentliche Informationen, die mir als Ratsmitglied bewusst vorenthalten werden.

 

Und noch etwas fehlt mir:

 

Der Rat hat im Januar 2023 beschlossen, dass ihm bis Ende März eine Prioritätenliste der notwendigen Straßensanierungen vorgelegt wird. Denn hier müsse darüber diskutiert werden, ob und in welchem Maße weitere Mittel im Haushalt erforderlich sind. Diesem Beschluss – das ist mit dem heutigen Tage Fakt - ist die Verwaltung nicht nachgekommen. Wir tappen im Dunkeln, was an Sanierungen und in welchem Maße an Kosten auf uns zukommen wird. Stattdessen scheint es so, dass wir uns von Einzelmaßnahme zu Einzelmaßnahme hangeln. Ungeachtet der Tatsache, dass einzelne Maßnahmen dabei sinnvoll sind: ein abgestimmtes Vorgehen, orientiert an sachlich festgestellten Prioritäten, ist das nicht.

Ein Schelm, wer dann noch böses denkt, dass die Ergebnisse des teuren Straßenkatasters seit Herbst 2022 der Verwaltung vorliegen, man die Daten aber nach deren Aussagen noch immer nicht auswerten kann. Zumindest wurden den politischen Entscheidungsträgern bis zum heutigen Tage keinerlei Ergebnisse oder Rückschlüsse hieraus vorgelegt.

 

Unserer Auffassung nach müssen diese Ergebnisse transparent auf den Tisch gebracht werden. Hieraus muss sich eine Prioritätenliste ergeben, die eingebettet in das Mobilitätskonzept in sich erst stimmig wird. Wenn eine Straße saniert werden muss, und da gibt es leider eine Vielzahl in unserer Gemeinde, muss feststehen, in welcher Art und Weise dies erfolgen soll. Sanieren wir eine Straße oder einen Weg nach dem bisherigen Standard und das Mobilitätskonzept rät uns zu einer anderen baulichen Ausführung, etwa Verkehrsberuhigungselementen, setzen wir im Zweifel im wahrsten Sinne des Wortes weiter Geld in den Sand. Das darf nicht unser Kalkül sein.

 

Meine Damen und Herren: man wird am Ende des Jahres wahrscheinlich tatsächlich einen ausgeglichenen, positiven Jahresabschluss präsentieren. Aber zu welchem Preis? Wenn sich an einzelnen Stellen finanzielle Lücken ergeben, werden andere Themen aus dem Haushalt hinten anstehen und nicht mehr in diesem Jahr umgesetzt. Vielleicht getreu dem Umstand, dass man das ja immer so gemacht hätte?

 

Ein Beispiel: letztes Jahr wurden die Ansätze für das Mobilitätskonzept eingespart. Der einstimmige Beschluss des Rates somit weiterhin nicht umgesetzt. Entgegen der eingangs erwähnten Aussage man werde dies nach erfolgter Genehmigung des Haushaltes im Sommer beauftragen. Und so wird es dieses Jahr wohl wieder passieren. Es heißt bereits heute: der Klimamanager soll, obwohl es eine vom Ministerpräsidenten ausgezeichnete Fachkraft für Mobilitätsstrategien im Rathaus gibt, das Thema künftig angehen. Da dessen Stelle aber von anderer Seite gefördert ist, wird er sich logischerweise erstmal – nach notwendiger Einarbeitung – dem Klimaschutzkonzept widmen. Das ist auch gut, denn dafür ist diese Stelle ja auch eingerichtet worden. Glaubt also ernsthaft jemand, dass das Thema Mobilitätskonzept dieses Jahr – trotz Mittel in diesem Haushaltsplan – umgesetzt wird? Ich wage die Prognose: diese Position im Haushalt wird wieder einmal als Einsparposition genutzt.

 

Dies bedeutet allerdings nicht, um es auch klar zu sagen, dass wir den Ansatz der CDU-Fraktion in seiner Intention falsch finden, alle Ausgaben ab 100.000 € unter den Vorbehalt der Bestätigung des Rates zu stellen.

Ich freue mich daher und möchte mich ausdrücklich bei allen anderen Fraktionen bedanken, dass sie meinem in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geäußerten Vorschlag eines interfraktionellen Austausches über Prioritätensetzung der offenen Beschlüsse offen gegenüber stehen. Ohne das wir sicher sein können, dass uns dieses Unterfangen einvernehmlich gelingt, so halte ich dies für einen ersten wichtigen Schritt. Warum eine solche Initiative in den letzten Jahren nicht längst einmal von Frau Horst als Chefin von Rat und Verwaltung initiiert wurde, bleibt vermutlich ihr Geheimnis. Es lässt aber in Teilen der Bürgerschaft, wie ich feststellen kann, Raum für Spekulationen.

 

Dieser Ansatz alleine macht das grundsätzlich zur Abstimmung stehende Zahlenwerk aber leider auch nicht ehrlicher und besser. Der Haushaltsentwurf und die Zustimmung der breiten Mehrheit im Rat erfolgt also erneut weitestgehend nach dem Motto „Same procedure as every year…“.

Das „immer so“ ist aber nicht das, wofür wir als „Unabhängige“ seinerzeit angetreten sind.

 

Meine Damen und Herren, wir müssten uns alle selber hinterfragen, was wollen wir, was können wir, was ist realistisch, vor allem: was ist den Menschen in unserer Gemeinde gegenüber ehrlich. Und im Zweifel ist es auch der ehrliche Umgang mit den mangelnden Finanzressourcen, die ehrliche Feststellung: wir können mutmaßlich keinen ausgeglichenen Haushalt darstellen. Einen Haushalt in dieser Form zu verabschieden, damit man vermeintlich komplette Handlungsfähigkeit dokumentieren kann, ist und bleibt für mich nur eines: unehrlich.

 

Ich bin sicher, unsere Haltung als UWV werden einige nicht verstehen wollen. Sie werden sagen: „Wo kommen wir denn da hin, wenn wir uns die Chance der Darstellung eines ausgeglichenen Haushaltes vertun?“

 

Ich möchte Ihnen mit den Worten des Schweizer Pfarrers und Schriftstellers Kurt Marti antworten: „Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“


Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam alte, ausgetretene Wege verlassen, die uns dahin geführt haben, wo wir heute sind und lassen Sie uns gemeinsam neu denken und neue Pfade beschreiten. Wir sind den Menschen die Ehrlichkeit schuldig.

 

Vielen Dank.

 

Uwe Wegner   

Fraktionsvorsitzender"



von Uwe Wegner 12. September 2025
Wie ich gestern telefonisch von der Gemeindeverwaltung erfahren habe, ist der Ausschreibungstext für den Ausbau bzw. die Fertigstellung der Bernhard-Thywissen-Straße nun erstellt. In der kommenden Woche wird dieser Entwurf noch einmal intern geprüft. Im Anschluss daran kann die Ausschreibung für die noch offenen Straßenbaumaßnahmen durch die Gemeinde erfolgen. Nach aktuellem Stand besteht die Absicht, dass die politischen Gremien der Gemeinde noch in diesem Jahr dann eine Auftragsvergabe beschließen können. Sollte dies gelingen, könnten die Bauarbeiten grundsätzlich zeitnah starten – natürlich abhängig von den jeweiligen Witterungsbedingungen. In diesem Zusammenhang habe ich auch darauf hingewiesen, dass sichergestellt sein muss, dass alle betroffenen Anwohner ihre Glasfaser-Hausanschlüsse vorab fertiggestellt bekommen haben (Ich weiß: Glasfaseranschluss in Weilerswist-Süd ist ein anderes, grundsätzliches, trauriges Thema das in Bearbeitung ist - mühsam -) Ein späteres Aufreißen, - auch nur von Teilen - der neu verlegten endgültigen Fahrbahndecke muss m. E. in jedem Fall vermieden werden. Ich hoffe sehr, dass dieser Zeitplan tatsächlich eingehalten werden kann. Leider haben uns in der Vergangenheit verschiedene Projekte gezeigt, dass angekündigte Maßnahmen nicht immer im geplanten Rahmen umgesetzt werden konnten. Umso schöner wäre es, wenn dieses Mal der angedachte Ablauf Realität wird und wir damit endlich die Fertigstellung der Bernhard-Thywissen-Str. erreichen. Insbesondere denke ich hier an die vielen Kinder auf dem Weg zu ihren Kitas. Hier und da schaffen es unsere "Kleinsten" nicht immer unfallfrei/stolperfrei über die unfertige Straße mit ihren Erhöhungen, Steinchen und Splitt. Insbesondere natürlich mit ihren kleinen Zweirädern.
von Kreisverband 12. September 2025
Kommunalwahl 2025 Wahlprogramm - Unsere Kernthemen Die UWV steht nicht nur in Weilerswist für eine bürgernahe und sachorientierte Politik, sondern auch im Kreistag Euskirchen. Unsere Schwerpunkte auf Kreisebene greifen die großen Herausforderungen auf, die viele Gemeinden betreffen, und geben klare Antworten: 1. Solide Finanzen Sparsame Haushaltsführung – keine unnötigen Ausgaben, klare Prioritäten. Transparenz der Kreisfinanzen – nachvollziehbare Beschlüsse, verständliche Erklärungen. Fördermittel sinnvoll nutzen – Projekte nur dann anstoßen, wenn Folgekosten langfristig tragbar sind. 2. Sicherheit & Daseinsvorsorge Zivilschutz stärken – Vorsorge für Notlagen, Katastrophenschutz und Krisenmanagement ausbauen. Freiwillige Leistungen – Beschränkung auf das, was wirklich notwendig ist, um Kommunen finanziell nicht zu überlasten. 3. Gerechte Verteilung Ausgleichsrücklagen zurückführen – Gelder des Kreises müssen wieder stärker den Gemeinden zugutekommen. 4. Nachhaltigkeit & Zukunft Grüne Technologien fördern – z. B. grüner Wasserstoff, Anschluss an überregionale Netze, Stärkung regionaler Wirtschaft. Bezahlbarer Wohnraum – Gründung einer Wohnungsbaugenossenschaft, um faire Mietangebote im Kreis zu schaffen. Warum Mehrheiten entscheidend sind Viele dieser Ziele lassen sich nur mit klaren Mehrheiten im Kreistag umsetzen. Eine starke UWV-Fraktion ist die Voraussetzung, damit diese Vorhaben nicht in Schubladen verschwinden, sondern Realität werden.
von Gemeindeverband 12. September 2025
Die Unabhängige Wähler-Vereinigung (UWV) Weilerswist lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zum letzten Termin der „Unabhängigen Bank“ vor der Kommunalwahl ein: 📅 Samstag, 13. September 🕛 12:00 Uhr - 13:30 Uhr 📍 Nähe Schützenplatz, Vernich Die UWV möchte mit den Menschen noch einmal ins Gespräch kommen, zuhören und auf Fragen eingehen – so wie sie es seit Jahren praktiziert: nah, ehrlich und unabhängig. Ganz bewusst endet die Veranstaltung jedoch bereits um 13:30 Uhr. Hintergrund: das lebendige Vereinsleben im Ort in Form des kleinen Schützenfestes soll ungestört beginnen können, und die Schützen wie auch ihre Gäste sollen in ihrer Feier nicht von politischen Aktionen am Rande ihrer Veranstaltung begleitet werden. Im Rahmen der Planung und des Genehmigungsverfahrens war den „Unabhängigen“ der Termin des Schützenfestes nicht bekannt. Die UWV schränkt sich daher selbst ganz bewusst in ihrer eigenen Planung ein, denn Politik soll Raum geben – nicht Raum nehmen. Und: Politik soll sich zurücknehmen, wenn Vereine ihrer Veranstaltungen durchführen! Alle Bürgerinnen und Bürger sind bis dahin aber herzlich eingeladen, sich noch einmal vor der Wahl mit der UWV bei einem Kaffee, Tee oder Kaltgetränk auszutaus chen.
von Fraktion 10. September 2025
Die UWV-Fraktion hat beantragt , dass sich die zuständigen politischen Gremien in nächster Zeit mit der Evaluation der Hol- und Bringzonen an den Grundschulen der Gemeinde befassen. Hintergrund: Im Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität am 02.09.2021 wurde beschlossen, die Hol- und Bringzonen zunächst vorläufig einzurichten und nach einiger Zeit zu überprüfen, ob sich die Standorte bewährt haben oder ob es bessere Alternativen gibt. Inzwischen haben sich verschiedene Bürger an die UWV gewandt. Ihrer Wahrnehmung nach würden einige Hol- und Bringzonen an den Grundschulen nicht oder nur selten genutzt. Vier Jahre nach dem ursprünglichen Beschluss müssten nach Auffassung der "Unabhängigen" der Verwaltung ausreichend Erfahrungen vorliegen, um nun eine fundierte Bewertung vorzunehmen. Ziel ist es, Klarheit darüber zu schaffen, ob die bisherigen Regelungen tatsächlich zur Entlastung der Verkehrssituation rund um die Schulen beitragen und wie sie ggf. optimiert werden können. Die Evaluation soll auch die nachträglich eingerichtete Hol- und Bringzone an der Johann-Hugo-von-Orsbeck-Schule einbeziehen. „Uns ist wichtig, dass die Sicherheit der Schulkinder im Vordergrund steht und gleichzeitig praktikable Lösungen für die Kinder, die Schulen. Eltern und Anwohner gefunden werden“, so die sachkundige Bürgerin Sandra Fritzler . Zum Antrag als PDF? Hier klicken!
von Senioren in der UWV 10. September 2025
Ein Treffpunkt für alle, die sich für das gesellschaftliche und politische Geschehen in unserer Gemeinde interessieren. Bei unserem Stammtisch besteht die Gelegenheit, aktuelle Entwicklungen in der Kommunalpolitik zu besprechen, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Ideen zu entwickeln, wie wir unser Umfeld aktiv mitgestalten können. Ob es um Verkehr, Wohnraum, Umwelt, Freizeitangebote oder andere Themen geht, die Ihnen am Herzen liegen – hier können Sie diese in einer offenen Runde ansprechen. Wir hören zu, diskutieren und überlegen gemeinsam, welche Möglichkeiten es gibt, Veränderungen anzustoßen. Wann und wo? Am 16.09.2025 um 18:00 Uhr treffen wir uns im Caritas Quartiersbüro Weilerswist Heinrich-Rosen-Allee 6, Weilerswist Wir freuen uns auf Ihr Kommen und auf anregende Gespräche. Kontakt für weitere Informationen: E-Mail: klaus.rech@uwvweilserswist.de Telefon: 0179 / 535 44 12
von Kommunales Wissen kompakt 10. September 2025
Einwohner und Bürger – wer ist wer, und wer darf was? Einwohner – das große Ganze Einwohner ist jeder, der seinen Wohnsitz in der Gemeinde hat – ganz egal, ob er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht. Auch Kinder und Jugendliche gehören dazu. Kurz: Alle, die hier wohnen, sind Einwohner. Das bedeutet: Jeder Einwohner ist Teil der Gemeinschaft – aber nicht alle Einwohner haben automatisch die gleichen politischen Mitbestimmungsrechte. Bürger – die mit dem Wahlrecht Bürger im Sinne der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist man nur dann, wenn man: Einwohner ist, mindestens 16 Jahre alt ist, und entweder Deutscher oder EU-Bürger ist. Nur Bürger im rechtlichen Sinn haben das Wahlrecht zum Rat und zum Bürgermeister. Sie dürfen wählen und selbst kandidieren. Beteiligungsmöglichkeiten für Einwohner Auch ohne Wahlrecht gibt es Rechte: Anregungen und Beschwerden (§ 24 GO NRW): Jeder Einwohner darf sich mit Vorschlägen, Kritik oder Ideen an Rat und Verwaltung wenden – vom defekten Spielgerät bis zur Anregung für neue Radwege. Öffentliche Ratssitzungen (§ 48 GO NRW): Einwohner dürfen zuhören und bei Einwohnerfragestunden auch direkt Fragen stellen. Damit ist gesichert: Mitreden dürfen alle, nicht nur die Wähler. Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger Wer Bürger im Sinne der GO ist, hat darüber hinausgehende Rechte: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (§§ 26, 26a GO NRW): Bürger können eine direkte Abstimmung über wichtige Angelegenheiten erreichen. Wahlrecht: Bürger wählen Rat und Bürgermeister. Abwahlverfahren (§ 66 GO NRW): Unter bestimmten Voraussetzungen können Bürger sogar die Abwahl des Bürgermeisters beantragen. Fazit Einwohner = alle, die hier wohnen. Bürger = Einwohner mit Wahlrecht. Alle Einwohner können sich einbringen, Vorschläge machen und Öffentlichkeit nutzen. Bürger haben zusätzlich handfeste Mitbestimmungsrechte – von der Wahl bis hin zum Bürgerentscheid. So sorgt die Gemeindeordnung NRW dafür, dass Demokratie in der Kommune nicht nur im Ratssaal stattfindet – sondern auch draußen, mitten im Alltag.
von Fraktion 8. September 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan?  Politik beginnt mit Worten – doch sie beweist sich in Taten. Die UWV Weilerswist steht seit ihrer Gründung für ehrliche Politik: keine leeren Versprechen, sondern klare Ziele, die realistisch verfolgt werden. Unsere Rubrik „Gesagt – Getan“ zeigt, wo wir uns mit konkreten Initiativen eingebracht und auch spürbare Verbesserungen erreicht haben. Hier eine Zusammenstellung, mit sechs konrketen Themen: 1. Transparenz & Information – Politik zum Mitlesen Gesagt: Politik darf nicht im Hinterzimmer stattfinden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen informiert sein, um Entscheidungen nachvollziehen zu können. Getan: Neben verschiedenen Initiativen im Rat und seinen Ausschüssen, die oftmals an den aktuellen Mehrheiten gescheitert sind sowie regelmäßigen öffentlichen Berichten bringt die UWV mit " Weilerswist kompakt " seit fünf Jahren eine eigene Informationsbroschüre heraus. Jahr für Jahr wird es überarbeitet, lesefreundlicher gestaltet und mittlerweile nahezu flächendeckend verteilt – finanziert ausschließlich durch die UWV und deren Mitglieder, ohne Steuergelder. Mehrwert: Bürger erhalten Hintergrundwissen aus erster Hand, unabhängig und ungefiltert. Fazit: Wer informiert ist, kann mitreden – Transparenz ist die Grundlage von Vertrauen. Wir geben unser Bestes! 2. Schwimmunterricht für Kinder – Sicherheit geht vor Gesagt: Jedes Kind in Weilerswist soll sicher schwimmen können. Das alte Lehrschwimmbecken war marode, Unterricht fiel oft aus – so darf es nicht bleiben. Getan: Die UWV hat eine Kooperation mit der Schwimmschule Sharky klar unterstützt. Dabei hat die UWV s chon Anfang 2022 Farbe bekannt . Seit Sommer 2025 erhalten alle Grundschulkinder wieder verlässlichen Schwimmunterricht. Parallel wird geprüft, ob und wie das alte Schulbecken zukünftig genutzt werden kann oder welche Nachffolgenutzung denkbar ist. Die UWV bedauert, dass sich andere politische Kräfte hierzu bisher keine Gedanken gemacht haben. Mehrwert: Familien können sich darauf verlassen, dass ihre Kinder schwimmen lernen – unabhängig vom Zustand kommunaler Gebäude. Fazit: Ein praktischer Schritt für Sicherheit und Lebensqualität – Politik mit unmittelbarem Nutzen für die Jüngsten. 3. Gebühren & Finanzen – Klarheit schaffen Gesagt: Steigende Gebühren belasten die Menschen. Diese müssen nachvollziehbar und korrekt kalkuliert sein. Keine versteckten Kosten, keine falschen Rechenmodelle. Die zwingend vorgegebene Reform der Grundsteuer musste aufgrund höchstrichterlichem Urteil zu einer neuen Hebesatzberechnung führen. Getan: Auf Initiative der UWV enthalten Gebührenbescheide nun erläuternde Hinweise , die u. a. auf Ratsbeschlüsse hinweisen, die diesen vorausgehen. Massive Fehlkalkulationen der Vergangenheit hat es seit einiger Zeit nicht mehr gegeben. In Sachen Hebesatz haben sich andere Mehrheiten durchgesetzt und keinen differenzierten Hebesatz eingeführt. Dies führt zu einer grundsätzlich höhren Besteuerung von Wohngebäuden. Mehrwert: Bürger wissen, wofür sie zahlen – und können Kosten besser nachvollziehen. Fazit: Finanzpolitik darf kein Rätsel sein. Ehrliche Zahlen sind die Basis für Vertrauen. Gleichwohl ist hier noch mehr Transparenzund Verständlichkeit für die UWV vorstellbar. 4. Barrierefreiheit – Hürden abbauen Gesagt: Barrierefreiheit ist keine Kür, sondern Pflicht. Niemand soll im Alltag ausgeschlossen werden, sei es im Rathaus oder auf Gehwegen. Getan: Im Sommer 2023 startete die UWV-Fraktion eine ihrer Mitmach-Aktionen: Bürgerinnen und Bürger konnten Hindernisse digital und analog melden. Aus den Rückmeldungen entstand ein Diskussionspapier, welches in die Politik eingebracht wurde. Erste Maßnahmen wurden umgesetzt, etwa verbesserte Beschilderungen im Rathaus. Weitere Schritte wurden durch den Rückzug der Bürgermeisterin im Frühjahr 2025 gebremst – dennoch bleibt die UWV am Thema. Mehrwert: Das Thema ist sichtbar geworden und hat politische Aufmerksamkeit erhalten. Fazit: Auch wenn der Weg lang ist – Barrierefreiheit bleibt für uns ein nicht verhandelbares Ziel. 5. Bürgerbeteiligung – Demokratie stärken Gesagt: Bürger sollen mitreden, und zwar frühzeitig. Entscheidungen, die alle betreffen, brauchen Offenheit statt geschlossener Türen . Getan: Auch wenn der von uns initiierte Bürgerausschuss wieder abgeschafft wurde, haben wir erreicht, dass Bürgerinnen und Bürger in Ratssitzungen spontan und ohne schriftliche Anmeldung das Wort ergreifen dürfen. Weitere Beteiligungsmodelle wie Bürgerhaushalte oder digitale Werkzeuge haben wir in Diskussion eingebracht. Sukzessive reagieren auch die politischen Mitbewerber und rücken dieses Themen in den Fokus und greifen nach und nach unsere Ideen auf. Ein Zeichen dafür, dass sich unsere Hartnäckigkeit lohnt. Mehrwert: Politik rückt näher an die Menschen – Beteiligung ist kein Fremdwort mehr. Fazit: Kleine Schritte können viel bewirken. Die UWV macht Demokratie Stück für Stück erlebbarer. 6. Feuerwehr & Brandschutz – Einsatz für die Einsatzkräfte Gesagt: Unsere Freiwillige Feuerwehr braucht bestmögliche Ausstattung. Brandschutz darf nicht kaputtgespart werden. Transparenz bei Planungen ist Pflicht. Getan: Die UWV hat Missstände öffentlich benannt, der Behebung von mangelhaften Zuständen und dem Sanierungssatu in den Gerätehäusern sowie fehlender Ausstattung Nachdruck verliehen. Den neuen Brandschutzbedarfsplan haben wir aufgrund der herabgesetzten Schutzziele kritisiert. Wir haben Berichte eingefordert, Standards verteidigt und gleichzeitig unser Möglichestens getan um die ehrenamtlichen Kräfte zu unterstützen. Alle unsere Meldungen zur Feuerwehr unter: www.uwv-weilerswist.de/meldungen-zur-feuerwehr Mehrwert: Feuerwehr und Bürger wissen: Die UWV steht klar an ihrer Seite – ohne Abstriche, ohne Hinterzimmerpolitik. Fazit: Sicherheit ist nicht verhandelbar. Hier bleiben wir unbeirrbar. Unser Gesamtfazit Die UWV Weilerswist hat in vielen Bereichen Taten folgen lassen. Von Information über Gebührenklarheit bis hin zu Schwimmunterricht und Feuerwehr – wir zeigen, dass Politik auch ohne absolute Mehrheiten wirksam sein kann. Noch mehr Beispiele, die über diesen Beitrag hinausgehen, finden Sie unter: www.uwv-weilerswist.de/uwv-blog-meldungen Aber wir wissen auch: Viele unserer Vorhaben sind an fehlenden Mehrheiten im Rat gescheitert oder gebremst worden. Das zeigt, wie wichtig es ist, dass die UWV nach der nächsten Wahl im Rat noch stärker vertreten ist. 👉 Je mehr Stimmen die UWV nun am 14.09. erhält, desto mehr kann aus Gesagtem auch ein Getan werden.
von Gemeindeverband 6. September 2025
Kandidatenvorstellung: Unser Team für Sie  Nachdem wir in den letzten Wochen alle unsere Kandidatinnen und Kandidaten einzeln vorgestellt haben, präsentieren wir Sie Ihnen hier noch einmal im Gesamtüberblick,. unser ganzes Team für Sie! Mit einer großen Bandbreite verschiedener Sichtweisen auf die kommenden Herausforderungen gehen wir als UWV für Sie in die diesjährige Kommunalwahl. So kann wirklich unabhängige Politik gelingen. Nicht nur für, sondern mit allen Bevölkerungsgruppen. Wir können dabei für uns in Anspruch nehmen, mit vielen Kandidatinnen und Kandidaten fest in der Bürgerschaft verwurzelt zu sein. Sei es das Engagement in Sportvereinen, im Tierschutz, als Verkehrshelfer, in der Feuerwehr, für Selbsthilfegruppen, in verschiedenen Dorfvereinen und vieles mehr, was hier den Rahmen sprengen würde. Der überwiegende Teil der UWV-Kandidatinnen und Kandidaten engagiert sich auch außerhalb der Politik bereits heute schon sehr vielfältig für das Gemeinwohl. Und nun haben Sie am 14.09.2025 die Wahl: alte Strukturen weiter mit der UWV aufbrechen oder ein weiter so wie in der Vergangenheit? Es liegt in der Hand der Wählerinnen und Wähler zu befinden, wer in der zu Ende gehenden Ratsperiode dauerhaft Leistung gezeigt hat oder erst in den letzten Wochen und Monaten vor der Wahl aktiv geworden ist. Portraitfotos: Kaspar Photography
von Gemeindeverband 5. September 2025
Kommunalwahl 2025 Wahlprogramm - Unsere Kernthemen In den letzten Wochen haben wir intensiv unser Wahlprogramm 2025 vorgestellt und jeden Freitag einen Auszug hieraus wiedergegeben. Ganz schön viel Inhalt. Nun gilt es hieraus Kernthemen noch einmal zusammenfassend darzustellen. In unserem Wahlprogramm für 2025 stellen wir uns klar den Herausforderungen unserer Gemeinde: Von Finanzen über Umwelt bis hin zur Bürgerbeteiligung. Unsere Vision: eine Politik mit Herz, die Veränderungen verantwortungsvoll anpackt – aber ohne Mehrheiten bleiben gute Ideen oft Theorie. Je stärker die UWV im Rat auftritt, desto mehr können wir umsetzen. Etablierte Konzepte überdenken – Wir müssen neue Wege wagen statt auf veraltete Strukturen zu setzen. Interkommunale Zusammenarbeit & Fördermittel endlich konsequent nutzen – Durch Bündelung mit anderen Kommunen könnten Fördermittel besser abgerufen werden bzw. Aufgaben kostengünstiger und effizienter erledigt werden. Fördermittel nicht für Prestigeprojekte verwenden – Wir setzen auf solide Kosten-Nutzen-Rechnungen. Unterfinanzierung der Kommune benennen – Wir fordern eine Reform der kommunalen Finanzierung – nach dem Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, zahlt“). Mehr Bürgerbeteiligung & demokratische Grundsätze stärken – Wir stehen klar für mehr Einbeziehung und Information der Bürgerschaft. Kein Fraktionszwang – Unsere Mandatsträger sollen frei ihrem Gewissen folgen, Leitlinie ist das persönliche Gewissen und die Absicht das Beste für unsere Gemeinde herauszuholen. Sicherheit & Ordnung stärken und ausbauen – Ein leistungsfähiges Ordnungsamt, verbesserter Bürgerservice, Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr. Mobilität – Endlich das von auf unsere Initiative beschlossene Mobilitätskonzept für die gesamte Gemeinde angehen: u .a. ÖPNV überdenken, Fahrrad- und Fußgängerschutz zentrieren, LKW-Verkehr reduzieren und damit vor allem Durchgangsverkehre reduzieren. uwv-weilerswist.de Bildung & Infrastruktur – Bedarf an Kitas und Schulen prüfen; Digitalisierung vorantreiben; multifunktionale Nutzung ermöglichen. Umwelt & Nachhaltigkeit – Umweltbewusstsein bei Entscheidungen, Solartechnik mit Augenmaß vorantreiben, Bürger-Energie-Genossenschaft, mehr Grünflächen und Aufenthaltsqualität schaffen Wohnen & Leben – Bezahlbarer Wohnraum, faire Grundstücksvergaben, Möglichkeiten einer Wohnungsbaugesellschaft nutzen. Bürgerbeteiligung & Service – Transparenz, Livestreams, früher Einbindung der Bürgerschaft, Ausbau von eGovernment. Verwaltung modernisieren – Motivierte Mitarbeitende, effizienteres Verwaltungshandeln, Ausbildungsplätze in der Verwaltung schaffen. Warum Mehrheiten entscheidend sind: Viele Ziele lassen sich nur umsetzen, wenn es die nötige Mehrheit im Rat gibt. Eine möglichst starke UWV ist der beste Weg, um Mehrheiten für eigene Ideen zu beschaffen. Die Bürger haben am 14.09. die Wahl: alte Strukturen weiter mit der UWV aufbrechen oder ein weiter so wie in der Vergangenheit? Es liegt in der Hand der Wählerinnen und Wähler zu befinden, wer in der zu Ende gehenden Ratsperiode dauerhaft Leistung gezeigt hat oder erst in den letzten Wochen und Monaten vor der Wahl aktiv geworden ist.
von Kommunales Wissen kompakt 3. September 2025
Bürgermeisterwahl - Sonderfälle Wenn nur ein Kandidat zur Bürgermeisterwahl antritt oder einer nicht mehr will / kann Was passiert eigentlich, wenn sich bei einer Bürgermeisterwahl in Nordrhein-Westfalen nur ein einziger Bewerber stellt? Ist er automatisch gewählt – oder müssen die Bürgerinnen und Bürger trotzdem an die Urne? Und wie wird verfahren, wenn ein Kandidat kurz vor der Wahl nicht mehr antreten möchte? Die Gemeindeordnung in Verbindung mit dem Kommunalwahlgesetz NRW gibt die Antworten. Kein Automatismus Auch wenn nur ein Bewerber oder eine Bewerberin zur Wahl steht, erfolgt keine automatische Wahl. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden weiterhin in einem ordentlichen Wahlgang. Ja/Nein-Stimmzettel Die Kommunalwahlordnung NRW (§ 75c KWahlO NRW) schreibt in diesem Fall einen besonderen Stimmzettel vor: Wer den Kandidaten unterstützen möchte, kreuzt „Ja“ an. Wer ihn ablehnen will, wählt „Nein“. Leere oder falsch ausgefüllte Zettel sind ungültig. Damit unterscheidet sich das Verfahren deutlich von Wahlen mit mehreren Bewerbern, bei denen nur ein Name angekreuzt werden kann. Mehrheit erforderlich Gewählt ist der Kandidat nur, wenn er die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält. Gibt es mehr „Nein“- als „Ja“-Stimmen, ist die Wahl gescheitert – und muss wiederholt werden. Praxisbeispiele am 14. September 2025 Rhede (Kreis Borken): Amtsinhaber Jürgen Bernsmann tritt als einziger Kandidat an. Die Wählerschaft stimmt per Ja/Nein über seine Wiederwahl ab. Blankenheim (Kreis Euskirchen): Auch hier gibt es nur eine Bewerberin: Jennifer Meuren. Die Entscheidung fällt ebenfalls durch die Ja/Nein-Abstimmung. Sonderfall: Rückzug eines Kandidaten nach der Zulassung Was passiert, wenn ein Kandidat nach Ablauf der Frist und sogar nach Beginn der Briefwahl erklärt, dass er nicht mehr antreten möchte – z. B. aus gesundheitlichen Gründen? Rechtlich bleibt er Kandidat. Sein Name steht auf dem Stimmzettel, und er kann weiterhin gewählt werden. Wählerstimmen für ihn sind also gültig. Kommt er auf die erforderliche Mehrheit, wäre er gewählt. Allerdings kann er die Wahl ablehnen bzw, die Annahme der Wahl. In diesem Fall würde das Amt nicht angetreten, und es käme zu einer Neuwahl. Ein spannender Aspekt. Konkretes Beispiel, Weilerswist: Dort standen ursprünglich fünf Kandidaten zur Wahl. Mit Hans Peter Nußbaum erklärte ein Bewerber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für das Amt zur Verfügung zu stehen. Dennoch bleibt er Kandidat – und kann weiter gewählt werden. Im Falle einer Wahl könnte er durch Verzicht auf die Annahme der Wahl den Antritt des Amtes "vermeiden". Es käme zu einer neuen Bürgermeisterwahl.. Wenn ich persönlich einmal sicher war, dass bestimmte Konstellationen nur theorethischer Natur sind und sich die Praxis anders darstelle: in Weilerswist halte ich mittlerweile nichts mehr für ausgeschlossen. Man stelle sich diese Theorie vor: die Mehrheit der Wählerschaft ist von keinem der Kandidaten überzeugt und "erzwingt" auf diese Weise eine neue Bürgermeisterwahl ... Also bitte, das ist doch jetzt wirklich reine Theorie?!?