Anmerkungen des UWV-Fraktionsvorsitzenden Uwe Wegner

3. April 2023

Lesen Sie hier den Wortlaut die Ausführungen der UWV-Fraktion für die Ablehnung des Haushaltes 2023:


"Frau Horst,

sehr geehrte Herren Beigeordnete Eskes und Derichs,

geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Rates,

meine Damen und Herren,

 

ich möchte mich zunächst bei allen Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung für ihre Arbeit und Mühe zur Erstellung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung bedanken. Ich weiß diese Arbeit zu schätzen, unabhängig von dem Ergebnis und der finalen Einschätzung dieses Werkes.

 

Ich danke an dieser Stelle auch einigen Mandatsträgern aus den anderen Fraktionen. Insbesondere richtet sich mein Dank an den Kollegen Bernd Giesen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.03. hat er mich mit seiner umfassenden und detaillierten Wortmeldung einerseits in meinen Zweifeln am Haushalt bestätigt, andererseits aber ebenso - vermutlich unbewusst - mir auch in mein Gewissen geredet. Er sprach u. a. davon, dass ein Haushalt den Grundsätzen von Klarheit und Wahrheit gerecht werden muss.

 

War ich bis zu diesem Zeitpunkt zugegebenermaßen noch etwas hin- und hergerissen, ob ich persönlich dem Haushaltsentwurf werde zustimmen können, waren es neben diesen Worten auch weitere Wortmeldungen aus anderen Fraktionen sowie im weiteren Sitzungsverlauf für mich unbefriedigende Antworten der Hauptverwaltungsbeamtin, Frau Horst, die mir nach einer nicht besonders guten Nacht haben klar werden lassen: diesem Haushalt werde ich nicht zustimmen können. Ich kann dies mit meinem Gewissen und mit dem von mir geleisteten Eid leider nicht vereinbaren.

 

Dabei geht es mir, wie auch den anderen Mitgliedern meiner Fraktion, nicht nur um einzelne Positionen im Haushalt, sondern um einige grundsätzliche Aspekte.

 

Dazu ein kurzer Rückblick: wir haben als Neulinge im Rat dem Haushalt 2021 zugestimmt. Wir taten dies unter dem Aspekt, vertrauensvoll miteinander arbeiten zu wollen: mit allen anderen Fraktionen, mit der Verwaltung gemeinsam. Wir haben unsere Zustimmung seinerzeit als Vertrauensvorschuss verstanden und uns auch so geäußert.

 

Dem Haushalt 2022 haben wir ebenfalls zugestimmt. Insbesondere, weil uns hier das Thema „Mobilitätskonzept“ wichtig war, und die Einstellung der hierfür erforderlichen Mittel im Haushalt erfolgte. Hier wurde uns erklärt, dass das Mobilitätskonzept nach Genehmigung des Haushaltes – voraussichtlich im Sommer – beauftragt werden könne.

 

Aber was ist seitdem geschehen, was veranlasst uns nun dem Haushalt 2023 nicht zuzustimmen?

 

Ich möchte nicht alle in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses detailliert geäußerten Kritikpunkte am Haushalt, sowie der weiteren, der mittelfristigen Finanzplanung wiederholen, sondern exemplarisch zwei Aspekte erwähnen: die in der Höhe in diesem Jahr nach menschlichem Ermessen nicht realisierbaren Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und eine mutmaßlich zu gering eingeschätzte Erhöhung der Löhne und Gehälter des Personals.

 

Wir kommen als UWV-Fraktion im Ergebnis zu der Feststellung, dass uns der zur Beschlussfassung vorlegte Entwurf, nicht der Ehrlichkeit, nicht dem Grundsatz an Wahrheit entspricht, den wir uns vorstellen.

 

Ich habe Verständnis, wenn einige nun Kritik an uns üben wollen und werden. Ich kenne aus meiner politischen Erfahrung auch viele Argumente:

  • · es ist ja nur ein Plan, entscheidend ist am Ende doch ein Ergebnis, wir sparen am Ende an anderen Stellen ein, etwa wenn wir feststellen dass wir mehr Personalaufwendungen haben,
  • · wir steuern nach, wenn wir absehen, dass wir weniger Einnahmen aus Grundstücksverkäufen erzielen.
  • · Wir müssen doch einen ausgeglichenen Haushalt darstellen, etc. …

 Man kann sicher auch kosmetische Eingriffe und Verschiebungen vornehmen, etwa statt der vielen Einnahmen aus Grundstücksverkäufen dort weniger Einnahmen kalkulieren und stattdessen auf dem Papier von mehr Einnahmen aus der Gewerbesteuer ausgehen. Man kann auch beschließen, dass man jede Ausgabe über 100.000,-- € noch einmal unter den Vorbehalt einer Beschlussfassung des Rates stellt. Aber in unseren Augen macht das den Haushaltsentwurf damit weder besser, noch ehrlicher.

 

Ich weiß auch, es ist einfach zuzustimmen und anschließend mit dem Finger auf diejenigen zu zeigen, die sich dem Haushalt vermeintlich verwehren. Ich kenne die Situation und die Argumente aus meiner persönlichen politischen Vergangenheit sehr genau. Es ist vielleicht der vielfach „gelernte“, der „geübte politische Reflex“, einem Haushalt zuzustimmen, weil es ein komplexes Zahlenwerk ist, man keine Alternativen sieht, man sich gerne nach Harmonie, nach Einvernehmen sehnt oder was auch immer.

 

Nachdem ich aber nicht mehr Parteigebunden bin, ist das jedoch nicht mehr meine vorherrschende Sichtweise. Als „Unabhängiger Wähler“ sehe ich manches mittlerweile anders, als es die traditionellen Parteien vielleicht seit jeher, vielleicht aus Tradition und geübter Praxis tun.

Ich bin, ob es einige glauben oder nicht, durchaus ein Freund von Harmonie. Aber: ich bin weder von ihr abhängig noch sehe ich es als Verpflichtung an, nach ihr zu streben. Ich fühle mich als Ratsmitglied ausschließlich in der Verpflichtung, nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Menschen zu handeln.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf wird meinen Ansprüchen und denen meiner unabhängigen Mitstreiter leider nicht gerecht. Das habe ich erläutert.

 

Es gibt aber weitere Aspekte, warum die UWV diesem nicht zustimmen kann. Hier fühlen wir uns, jeder für sich einzeln als Ratsmitglied genommen, in unseren Rechten eingeschränkt.

 

Ich höre immer wieder, auch aus anderen Fraktionen, dass der Rat eine Art Aufsichtsrat für die Verwaltung sei. Ich will das nicht kommunalrechtlich diskutieren, aber ich halte diese Formulierung für durchaus zutreffend.

 

Wenn aber dem Rat insgesamt und mir als einzelnes Ratsmitglied Informationen vorenthalten werden, dann kann ich meiner Kontrollfunktion, die eindeutig in der Gemeindeordnung beschrieben ist, nicht vollumfänglich nachkommen.

 

Wenn sich, auch absolut konform mit § 1 unserer Geschäftsordnung, Ratsmitglieder dazu entscheiden Ihre Sitzungsunterlagen nicht elektronisch zu erhalten, sondern in Papierform, so löst es bei mir Irritationen aus, wenn diesen der Haushaltsplan in Papierform nicht ausgehändigt wird. Der Verweis, sie könnten doch elektronisch alles nachlesen, geht am Einwand der Kollegen vorbei und stellt für mein Empfinden einen unzulässigen Eingriff in die Art und Weise der Ausübung des Mandates dar.

 

Wenn die Verwaltung nach einem Beschluss des Rates am 26.01. die Vorlage bestimmter Dokumente an den Rat vornehmen muss, es weder Beanstandung noch Widerspruch der Hauptverwaltungsbeamtin an diesem Beschluss gibt, es in meiner Mail am 09.02., also zwei Wochen nach dem Beschluss, plötzlich heißt einige Dokumente – nämlich die Jahresberichte der Feuerwehr - wären gar nicht existent, so löst das in mir mehr als Verwunderung aus.

 

Spätestens wenn sich dann in der Ratssitzung am 23.02.2023 herausstellt, dass es sehr wohl diese Jahresberichte der Feuerwehr gibt, diese aber schlichtweg als nicht existent bezeichnet werden, weil sie von der Hauptverwaltungsbeamtin Horst nicht autorisiert seien, so fühle ich mich - vorsichtig ausgedrückt – als Ratsmitglied verschaukelt.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.03.2023 mussten wir zudem auf meine Nachfrage erfahren, dass die Hauptverwaltungsbeamtin auch den Beschluss des Rates vom 09.03.2023 bezüglich einer aktualisierten Mängelliste mit Lösungsvorschlägen der Feuerwehr offenkundig ebenfalls nicht gedenkt umzusetzen, zumindest bis auf weiteres nicht. Da ein Gespräch mit dem Kreisbrandmeister stattgefunden habe und dieser in dem Thema involviert sei, handele es sich um ein laufendes Verfahren, das Dokument werde daher erstmal nicht bereitgestellt.

 

Mit derart fadenscheinigen Argumentationen wäre es m. E. einem Bürgermeister jederzeit und zu jedem Thema möglich, wesentliche Informationen den von der Bürgerschaft gewählten Vertretern vorzuenthalten und auf diese Weise nach eigenen Vorstellungen Ratsbeschlüsse zu beeinflussen. Schlussendlich würde dieses Tor und Tür öffnen, potentiell unbequeme Dokumente unter Verschluss zu halten. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass dies ein mit dem Kommunalrecht in Einklang stehendes Vorgehen sein kann.

 

Auch die Verabschiedung des Haushaltes ist ein Ratsbeschluss. Ich habe die Aussage von Herrn Beigeordneten Derichs im Kopf, der erklärte, dass es keine Mängel bei der Feuerwehr gäbe, die sich nicht mit Geld lösen ließen. Ich kann mangels einiger Unterlagen nicht prüfen und feststellen, ob die gewählten Ansätze im Haushalt für den Bereich der Feuerwehr nun korrekt sind, ob sie ausreichen um die Mängel zu beheben. Mir fehlen dazu schlicht wesentliche Informationen, die mir als Ratsmitglied bewusst vorenthalten werden.

 

Und noch etwas fehlt mir:

 

Der Rat hat im Januar 2023 beschlossen, dass ihm bis Ende März eine Prioritätenliste der notwendigen Straßensanierungen vorgelegt wird. Denn hier müsse darüber diskutiert werden, ob und in welchem Maße weitere Mittel im Haushalt erforderlich sind. Diesem Beschluss – das ist mit dem heutigen Tage Fakt - ist die Verwaltung nicht nachgekommen. Wir tappen im Dunkeln, was an Sanierungen und in welchem Maße an Kosten auf uns zukommen wird. Stattdessen scheint es so, dass wir uns von Einzelmaßnahme zu Einzelmaßnahme hangeln. Ungeachtet der Tatsache, dass einzelne Maßnahmen dabei sinnvoll sind: ein abgestimmtes Vorgehen, orientiert an sachlich festgestellten Prioritäten, ist das nicht.

Ein Schelm, wer dann noch böses denkt, dass die Ergebnisse des teuren Straßenkatasters seit Herbst 2022 der Verwaltung vorliegen, man die Daten aber nach deren Aussagen noch immer nicht auswerten kann. Zumindest wurden den politischen Entscheidungsträgern bis zum heutigen Tage keinerlei Ergebnisse oder Rückschlüsse hieraus vorgelegt.

 

Unserer Auffassung nach müssen diese Ergebnisse transparent auf den Tisch gebracht werden. Hieraus muss sich eine Prioritätenliste ergeben, die eingebettet in das Mobilitätskonzept in sich erst stimmig wird. Wenn eine Straße saniert werden muss, und da gibt es leider eine Vielzahl in unserer Gemeinde, muss feststehen, in welcher Art und Weise dies erfolgen soll. Sanieren wir eine Straße oder einen Weg nach dem bisherigen Standard und das Mobilitätskonzept rät uns zu einer anderen baulichen Ausführung, etwa Verkehrsberuhigungselementen, setzen wir im Zweifel im wahrsten Sinne des Wortes weiter Geld in den Sand. Das darf nicht unser Kalkül sein.

 

Meine Damen und Herren: man wird am Ende des Jahres wahrscheinlich tatsächlich einen ausgeglichenen, positiven Jahresabschluss präsentieren. Aber zu welchem Preis? Wenn sich an einzelnen Stellen finanzielle Lücken ergeben, werden andere Themen aus dem Haushalt hinten anstehen und nicht mehr in diesem Jahr umgesetzt. Vielleicht getreu dem Umstand, dass man das ja immer so gemacht hätte?

 

Ein Beispiel: letztes Jahr wurden die Ansätze für das Mobilitätskonzept eingespart. Der einstimmige Beschluss des Rates somit weiterhin nicht umgesetzt. Entgegen der eingangs erwähnten Aussage man werde dies nach erfolgter Genehmigung des Haushaltes im Sommer beauftragen. Und so wird es dieses Jahr wohl wieder passieren. Es heißt bereits heute: der Klimamanager soll, obwohl es eine vom Ministerpräsidenten ausgezeichnete Fachkraft für Mobilitätsstrategien im Rathaus gibt, das Thema künftig angehen. Da dessen Stelle aber von anderer Seite gefördert ist, wird er sich logischerweise erstmal – nach notwendiger Einarbeitung – dem Klimaschutzkonzept widmen. Das ist auch gut, denn dafür ist diese Stelle ja auch eingerichtet worden. Glaubt also ernsthaft jemand, dass das Thema Mobilitätskonzept dieses Jahr – trotz Mittel in diesem Haushaltsplan – umgesetzt wird? Ich wage die Prognose: diese Position im Haushalt wird wieder einmal als Einsparposition genutzt.

 

Dies bedeutet allerdings nicht, um es auch klar zu sagen, dass wir den Ansatz der CDU-Fraktion in seiner Intention falsch finden, alle Ausgaben ab 100.000 € unter den Vorbehalt der Bestätigung des Rates zu stellen.

Ich freue mich daher und möchte mich ausdrücklich bei allen anderen Fraktionen bedanken, dass sie meinem in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geäußerten Vorschlag eines interfraktionellen Austausches über Prioritätensetzung der offenen Beschlüsse offen gegenüber stehen. Ohne das wir sicher sein können, dass uns dieses Unterfangen einvernehmlich gelingt, so halte ich dies für einen ersten wichtigen Schritt. Warum eine solche Initiative in den letzten Jahren nicht längst einmal von Frau Horst als Chefin von Rat und Verwaltung initiiert wurde, bleibt vermutlich ihr Geheimnis. Es lässt aber in Teilen der Bürgerschaft, wie ich feststellen kann, Raum für Spekulationen.

 

Dieser Ansatz alleine macht das grundsätzlich zur Abstimmung stehende Zahlenwerk aber leider auch nicht ehrlicher und besser. Der Haushaltsentwurf und die Zustimmung der breiten Mehrheit im Rat erfolgt also erneut weitestgehend nach dem Motto „Same procedure as every year…“.

Das „immer so“ ist aber nicht das, wofür wir als „Unabhängige“ seinerzeit angetreten sind.

 

Meine Damen und Herren, wir müssten uns alle selber hinterfragen, was wollen wir, was können wir, was ist realistisch, vor allem: was ist den Menschen in unserer Gemeinde gegenüber ehrlich. Und im Zweifel ist es auch der ehrliche Umgang mit den mangelnden Finanzressourcen, die ehrliche Feststellung: wir können mutmaßlich keinen ausgeglichenen Haushalt darstellen. Einen Haushalt in dieser Form zu verabschieden, damit man vermeintlich komplette Handlungsfähigkeit dokumentieren kann, ist und bleibt für mich nur eines: unehrlich.

 

Ich bin sicher, unsere Haltung als UWV werden einige nicht verstehen wollen. Sie werden sagen: „Wo kommen wir denn da hin, wenn wir uns die Chance der Darstellung eines ausgeglichenen Haushaltes vertun?“

 

Ich möchte Ihnen mit den Worten des Schweizer Pfarrers und Schriftstellers Kurt Marti antworten: „Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“


Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam alte, ausgetretene Wege verlassen, die uns dahin geführt haben, wo wir heute sind und lassen Sie uns gemeinsam neu denken und neue Pfade beschreiten. Wir sind den Menschen die Ehrlichkeit schuldig.

 

Vielen Dank.

 

Uwe Wegner   

Fraktionsvorsitzender"



von UWV im Kreistag 19. Dezember 2025
Die Diskussion über eine mögliche Neuorientierung des Kreises Euskirchen in Richtung Region Köln/Bonn gewinnt an Dynamik. In einem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD (an dem auch die UWV mitgewirkt hat) hat der Kreistag nun den weiteren Weg geebnet. Demnach soll der Beitritt zur Region Köln/Bonn e. V. als Vollmitgliedschaft erfolgen, verbunden mit einem Austritt aus dem Zweckverband Region Aachen. Dieser Schritt bietet neue Chancen bei Fördermitteln, Investitionen und regionaler Zusammenarbeit und entspricht der tatsächlichen Alltags- und Pendelrealität vieler Menschen im Kreis. Für die Unabhängige Wählervereinigung (UWV) ist diese Debatte ein zentrales Thema kommunalpolitischer Zukunftsgestaltung. Besonders die UWV-Kreistagsmitglieder Andy Bühl und Uwe Wegner setzen sich in diesem Zusammenhang aktiv dafür ein, dass die Belange der Menschen im Kreis im Mittelpunkt stehen. Bühl und Wegner dazu: "Die Menschen fühlen und leben mehr Köln und Bonn als Aachen. Alleine schon das Berufsleben und Freizeitverhalten findet mehr in der Rheinschiene als im Raum Aachen statt." Bühl und Wegner begrüßen ausdrücklich, dass die strategische Ausrichtung des Kreises neu gedacht wird, zugleich betonen sie, dass die Interessen insbesondere ländlich geprägter Kommunen berücksichtigt werden müssen. „Die Entscheidung über regionale Zugehörigkeiten darf nicht allein von Verwaltungslogiken getragen werden, sondern muss sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung und der wirtschaftlichen Stärke unseres Kreises orientieren“, so Wegner. Die Entwicklung hin zu einer noch engeren Kooperation mit der Region Köln/Bonn wird zusätzliche Perspektiven eröffnen – etwa im Bereich Infrastruktur, Mobilität und Förderung lokaler Projekte. Die UWV macht zudem deutlich, dass dieser Prozess nur ein Anfang sein kann: Eine zukunftsfähige regionale Orientierung erfordert Dialog, transparente Informationsprozesse und die Einbindung unterschiedlichster kommunaler Akteurinnen und Akteure – von Wirtschaft über Ehrenamt bis hin zu Bürgerinitiativen.
von Fraktion 16. Dezember 2025
Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung am Donnerstag, dem 11. Dezember, eine richtungsweisende Entscheidung zur Verkehrsregelung in Weilerswist-Süd getroffen. Auf Grundlage der Verwaltungsvorlage entschied sich der Rat für die sogenannte Variante 1 und fasste hierzu einen entsprechenden Beschluss. Dieser Beschluss bedeutet, dass die verkehrsberuhigten Bereiche im Wohngebiet Weilerswist-Süd – entgegen der zwischenzeitlich erteilten Anordnung des Kreises Euskirchen – weitestgehend erhalten bleiben können. Voraussetzung hierfür sind allerdings entsprechende bauliche Maßnahmen, für die im kommenden Haushaltsjahr die notwendigen Mittel bereitzustellen sind. Der Kreis Euskirchen hat zu dieser Variante sein Einverständnis erklärt und signalisiert, von seiner bisherigen Anordnung, das gesamte Gebiet Weilerswist-Süd als Tempo-30-Zone auszuweisen, abzuweichen und diese Anordnung entsprechend zu widerrufen. Im Rat machte UWV-Fraktionsvorsitzende Uwe Wegner deutlich, dass diese Entscheidung zwar ein wesentlicher, aber lediglich ein erster Schritt sein könne. Ziel müsse es darüber hinaus sein, die Situation für möglichst viele Anwohnerinnen und Anwohner spürbar zu verbessern. Uwe Wegner betonte zudem, wie wichtig es sei, dass sich auch weiterhin Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen. Denkbar seien beispielsweise zusätzliche Markierungen von Parkflächen in verkehrsberuhigten Bereichen oder weitere Verkehrsberuhigungselemente, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit zu unterstützen. Zu viele Straßen seien baulich so gestaltet, dass sie leider zum schnelleren Fahren verleiteten. An einigen Stellen könnte sich trotz oder gerade wegen der notwendigen baulichen Maßnahmen die Situation seiner Ansicht nach noch verschärfen. Positiv hervorzuheben sei in diesem Zusammenhang jedoch die Zusage der Verwaltung, bereits jetzt Geschwindigkeitsmessungen in einzelnen Bereichen durchzuführen und diese auch nach Umsetzung der baulichen Maßnahmen zu wiederholen. Ziel sei es, auf Grundlage belastbarer Zahlen, Daten und Fakten schrittweise weitere neuralgische Punkte im Wohngebiet zu überprüfen und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen abzuleiten. Die UWV-Fraktion wird das Thema Verkehrssicherheit in Weilerswist-Süd weiterhin begleiten und sich dafür einsetzen, dass die beschlossenen Maßnahmen zeitnah konsequent umgesetzt und bei Bedarf weiterentwickelt werden.
von Fraktion 14. November 2025
Die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates hätte ein Signal für einen Neuanfang, für Transparenz und für ein faires Miteinander setzen können. Mit der Wahl und Vereidigung des neuen Bürgermeisters bot sich genau diese Chance – ein guter Moment, um politische Gräben zu überwinden und die kommenden fünf Jahre auf ein stabiles Fundament zu stellen. Dass CDU und SPD gemeinsam eine stabile Mehrheit bilden, ist legitim und politisch nachvollziehbar. Ebenso wäre es logisch gewesen, diese Mehrheit konstruktiv zu nutzen und frühzeitig das Gespräch mit allen anderen politischen Kräften zu suchen – insbesondere bei einer so grundlegenden Frage wie der Besetzung und Größe der Rats- und Fachausschüsse. Chance auf Verständigung ungenutzt Genau diese Chance wurde jedoch verpasst. Statt eines offenen Dialogs wurde ein Antrag von CDU und SPD eingebracht, die Ausschussgröße auf 19 Mitglieder festzulegen. Dies führt zu einer deutlichen Verzerrung der Abbildung des Wählerwillens. Besonders gravierend: Das BSW, das im Rat mit einem einzigen Mandat im Rat vertreten ist, erhält nun in den Ausschüssen ebenfalls einen Sitz – genau wie die UWV, die drei Ratsmitglieder stellt. Damit wird eine einzelne Mandatsträgerin (BSW) in den Ausschüssen gleichgestellt mit einer dreiköpfigen Fraktion – ein demokratisch höchst fragwürdiges Ergebnis. Noch deutlicher wird die Schieflage im Vergleich der Wahlergebnisse: • BSW: 2,17 % • FDP: 5,29 % • BSW + FDP zusammen: 7,46 % • UWV: 7,92 % Trotz geringerem Stimmenanteil erhalten BSW und FDP zusammen zwei Ausschusssitze, die UWV hingegen nur einen – obwohl sie mehr Wählerstimmen auf sich vereint hat als BSW und FDP zusammen. Das bedeutet konkret: Gruppen mit insgesamt weniger Stimmen verfügen nun zusammen über doppelt so viele Ausschusssitze wie die UWV. Debatte abgewürgt – Antrag ohne Begründung durchgedrückt UWV-Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner stellte in seinem Redebeitrag u. a. klar, dass die Gemeindeordnung ausdrücklich zwischen Fraktionen und Einzelmandatsträgern unterscheidet. Auch machte er deutlich, dass die UWV ausdrücklich keine Einwände gegen eine zusätzliche beratende Beteiligung der BSW in allen Ausschüssen hat – im Gegenteil. Statt auf diese Argumente einzugehen, entschieden sich jedoch CDU und SPD dazu, die Debatte zu beenden, indem sie die unmittelbare Abstimmung über ihren Antrag einforderte. Eine Erklärung oder Darstellung, warum die 19er-Größe sinnvoll sei, erfolgte nicht. Damit wurde die inhaltliche Auseinandersetzung im Keim erstickt. Rechtlich möglich, aber demokratisch fair, transparent oder offen gegenüber anderen politischen Kräften – eindeutig nicht. Dass dem Antrag von CDU/SPD auch die AfD zustimmte, verwundert insofern nicht, da auch sie durch die 19er-Ausschussgröße profitiert. Warum 19 Sitze besonders problematisch sind Das Wahlergebnis hat dem neuen Rat durch Ausgleichssitze bewusst eine größere Größe verliehen, um den Wählerwillen ausgewogener abzubilden. In der Logik dieses demokratischen Prinzips wäre eine moderate Ausschusserweiterung, z. B. auf 21 Sitze, folgerichtig gewesen. Dies hätte eine gerechtere Verteilung ermöglicht und die Kräfteverhältnisse näher am Wahlergebnis gehalten. Stattdessen führt die Festlegung auf 19 Sitze zu einer strukturellen Schieflage, die den Sinn der Ausgleichsmechanismen unterläuft. Warnung vor unnötigen Schäden zu Beginn der Amtszeit Uwe Wegner machte zudem deutlich, dass eine solche Vorgehensweise auch dem neuen CDU-Bürgermeister eher schadet als nutzt. Dino Steuer ist angetreten, ein besseres Miteinander in der Gemeindepolitik zu etablieren. Gerade seine eigene Partei hätte ihm diesen Raum geben müssen – und nicht bereits in der konstituierenden Ratssitzung den Boden für politischen Unfrieden bereiten sollen. UWV steht weiterhin für Transparenz, Fairness und eine demokratische Abbildung des Wählerwillens Die UWV ist jederzeit bereit, gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die allen gerecht werden. Dafür braucht es allerdings Gesprächsbereitschaft – nicht nur Mehrheiten.
von Frauen in der UWV 14. November 2025
Einladung zum Frauentreff der "Unabhängigen" 📅 Dienstag, 02.12.2025 🕖 19:00 Uhr 📍 El Rancho, Kölner Straße 78 in Weilerswist Lasst uns das Jahr gemeinsam in gemütlicher Runde ausklingen lassen – mit netten Gesprächen, leckerem Essen und viel guter Laune. Essen ist kein Muss – dabei sein reicht! Wir freuen uns auf einen schönen Abend mit bekannten und neuen Gesichtern! Eure UWV-Frauen Foto: geralt auf pixabay.de
von Kommunales WIssen kompakt 5. November 2025
Mitreden. Mitgestalten. Mitbestimmen – auf Gemeinde-, Stadt- und Kreisebene. Demokratie lebt vom Mitmachen – und das ist in Nordrhein-Westfalen auf mehreren Ebenen möglich: in der Gemeinde, in der Stadt und auch im Kreis. Einwohneranträge – Beteiligung für alle, die hier leben Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann sich mit Anregungen, Anliegen oder Vorschlägen an die kommunalen Vertretungen wenden – also an Rat, Verwaltung oder Kreistag. Einwohneranträge sind ein starkes Instrument, um Themen direkt auf die politische Tagesordnung zu bringen – unabhängig von Wahlrecht oder Staatsangehörigkeit. Egal ob es um Verkehr, Umwelt, Bildung oder Lebensqualität geht: Wer hier wohnt, darf mitreden. Bürgeranträge – Mitbestimmung für Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, also Einwohner mit Wahlrecht, haben zusätzlich die Möglichkeit, Bürgeranträge oder Bürgerbegehren zu stellen. Damit können sie erreichen, dass ein bestimmtes Thema verbindlich im Rat, Stadtrat oder Kreistag behandelt wird – oder sogar zu einem Bürgerentscheid führt. So wird kommunale Demokratie direkt erlebbar: Entscheidungen entstehen nicht nur im Ratssaal, sondern gemeinsam mit den Menschen, die hier leben. Fazit Ob Einwohner oder Bürger – ob in Gemeinde, Stadt oder Kreis: Jede und jeder kann sich einbringen, Themen anstoßen und Verantwortung übernehmen. Beteiligung ist kein Privileg – sie ist Teil unserer lebendigen Demokratie. Umfassender Bericht zu diesem Thema hier .
von UWV im Kreistag 4. November 2025
I m neu gewählten Kreistag des Kreises Euskirchen kommt es zu einem Zusammenschluss: Die beiden UWV-Abgeordneten Uwe Wegner (Weilerswist) und Andreas Bühl (Bad Münstereifel) schließen sich der SPD-Kreistagsfraktion an. “Im neuen Kreistag kommt es darauf an, dass wir die Herausforderungen mit gebündelten Kräften angehen. Wir wollen gute Politik für alle 200.000 Menschen im Kreis Euskirchen machen. Mit Uwe Wegner und Andreas Bühl gibt es große Schnittmengen zu den inhaltlichen Fragen der kommenden Jahre und ein gemeinsames Verständnis, wie wir die Herausforderungen im Sinne der Menschen angehen wollen. Mit dem Zusammenschluss wird auch deutlich, dass ein gemeinsames Arbeiten über Parteigrenzen im Sinne der Menschen möglich ist”, berichtet Thilo Waasem, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. “Auch in Zukunft wird die Stimme der UWV im Kreistag wahrnehmbar sein und wir werden auch weiterhin mit Entschlossenheit Politik für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Euskirchen machen.”, ergänzt Uwe Wegner, Kreistagsabgeordneter für die UWV. Damit widerspricht er auch entschieden einzelnen Gerüchten, wonach die UWV auf Kreisebene ihre Eigenständigkeit aufgeben würde. Für beide Parteien des Zusammenschlusses steht fest: Gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen im Kreistag und dem erneut gewählten Landrat Ramers wollen SPD und UWV eine Kultur des gemeinsamen Arbeitens über Fraktionsgrenzen im Sinne der Menschen im Kreis Euskirchen pflegen.
von JUNIOR Kommunales Wissen kompakt 29. Oktober 2025
Wie kommt man eigentlich in den Stadt-/Gemeinderat oder Kreistag? In jeder Stadt oder Gemeinde gibt es Menschen, die sich für ihre Mitbürger einsetzen. Sie sprechen darüber, was in der Stadt besser werden kann – zum Beispiel neue Spielplätze, sichere Wege usw.; Diese Menschen nennt man Ratsmitglieder oder – wenn es um mehrere Orte zusammen geht – Mitglieder des Kreistags. Aber wie kommt man da überhaupt hin? Wählen – die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger Alle paar Jahre dürfen die Menschen in der Stadt wählen, wer sie im Rat oder Kreistag vertreten soll. Diese Wahl nennt man Kommunalwahl. Die Leute, die wählen dürfen, nennt man wahlberechtigt. Das heißt: Sie müssen in der Stadt oder im Dorf wohnen, und sie müssen alt genug sein, um mitbestimmen zu dürfen. In manchen Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, dürfen sogar schon Jugendliche ab 16 Jahren mitwählen. Das ist besonders, denn bei anderen Wahlen (z. B. Bundestagswahlen) darf man das oft erst ab 18 Jahren. So können junge Menschen früher mitreden, was in ihrer Stadt wichtig ist! Selbst kandidieren – also sich aufstellen lassen Wenn jemand nicht nur mitwählen, sondern selbst mitentscheiden möchte, kann er oder sie kandidieren – also sagen: „Ich möchte im Stadtrat oder Kreistag mitarbeiten!“ Das nennt man das passive Wahlrecht. Aber das geht erst ab 18 Jahren. Dann darf man sich selbst wählen lassen und in den Rat einziehen, wenn genug Menschen für einen stimmen. Was passiert nach der Wahl? Wenn alle Stimmen gezählt sind, steht fest, wer gewählt wurde. Die gewählten Personen bekommen dann einen Brief, in dem steht: „Herzlichen Glückwunsch! Du bist gewählt. Nimmst du die Wahl an?“ Wenn sie Ja sagen, dürfen sie anfangen. Bei einem ersten Treffen, der sogenannten konstituierenden Sitzung, werden alle neuen Ratsmitglieder feierlich begrüßt und müssen versprechen, ihre Aufgaben ehrlich und gut zu machen. Nicht jeder darf Mitglied im Rat sein Es gibt aber auch Menschen, die nicht gleichzeitig im Rat sitzen dürfen – zum Beispiel, wenn sie schon in der Stadtverwaltung arbeiten und dort wichtige Entscheidungen treffen. Das nennt man „Unvereinbarkeit“ oder auf schwer gesagt: Inkompatibilität. Damit will man verhindern, dass jemand zwei Rollen auf einmal hat, die sich gegenseitig beeinflussen könnten. Denn im Rat soll es gerecht und ehrlich zugehen! Zusammengefasst Die Menschen in der Stadt und Gemeinde wählen, wer im Rat oder Kreistag sitzt. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen schon mitwählen. Wer selbst mitmachen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Nach der Wahl gibt es eine feierliche Begrüßung für alle neuen Mitglieder. Nicht alle dürfen mitmachen – z. B. wer sonst bei der Stadt wichtige Entscheidungen trifft.
von Fraktion 28. Oktober 2025
Die Unabhängige Wähler-Vereinigung Weilerswist (UWV) zeigt sich enttäuscht und zunehmend irritiert über die bislang ausgebliebene Resonanz anderer im Rat vertretenen F raktionen sowie des künftigen Bürgermeisters. Auf ihre öffentliche Mitteilung zur Konstituierung der Fraktion und zur Vorbereitung der kommenden Ratsperiode gab es keinerlei Reaktion. Trotz der ausdrücklich erklärten Bereitschaft der UWV , frühzeitig mit allen demokratischen Kräften das Gespräch zu suchen und gemeinsame Perspektiven für die politische Arbeit im Rat zu entwickeln, blieben ernsthafte Reaktionen bislang aus. Diese auffällige Zurückhaltung wirft aus Sicht der UWV die Frage auf, warum eine unabhängige und bürgernahe Gruppierung bereits vor Beginn der neuen Ratsperiode von einem Großteil des neuen Rates offenkundig ausgegrenzt wird. Besonders befremdlich erscheint der UWV, dass sie erst über Umwege erfahren musste, dass zwischen einzelnen Fraktionen offenbar bereits Gespräche und Abstimmungen über die zukünftige Zusammenarbeit vereinbart wurden. Offizielle Informationen oder Einladungen zu solchen Gesprächen wurden an die UWV bisher nicht übermittelt. „Gerade zu Beginn einer neuen Legislaturperiode sollten Offenheit, Fairness und Transparenz die Grundlage der politischen Kultur sein“, betont Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner . „Wenn Entscheidungen oder Absprachen im Vorfeld getroffen werden, ohne alle im Rat vertretenen Kräfte einzubeziehen, stellt das nicht nur die Glaubwürdigkeit, sondern auch den demokratischen Anspruch des Miteinanders infrage.“ Zusätzlich weist die UWV auf in der Öffentlichkeit kursierende Gerüchte über mögliche personelle Veränderungen in der Verwaltung hin, die dem designierten Bürgermeister zugeschrieben werden. Sollte an diesen Spekulationen etwas dran sein, so wäre es nach Ansicht der UWV ein Zeichen des guten Stils und des Respekts, diese Überlegungen zumindest den Ratsfraktionen gegenüber offen zu erläutern oder klarzustellen. Transparente Kommunikation ist die Basis für Vertrauen – gerade in der Phase eines möglichen politischen Neubeginns. Die UWV unterstreicht, dass sie in der Vergangenheit stets ein kritischer, aber immer fairer und gerechter Mitstreiter im Sinne der Bürgerschaft war. Nun wieder ausgegrenzt zu werden schafft mehr als Verwunderung. Die UWV steht für sachorientierte Politik, offene Diskussionen und konstruktive Lösungen im Interesse der Menschen in Weilerswist. „Unsere Tür steht weiterhin offen“, so die abschließende Erklärung der UWV. Demokratie lebt vom Dialog. Dies gilt insbesondere dann, wenn Einzelne gerade die Ehrlichkeit und Fairness in ihren Wahlkampfthesen stets betont haben. Wegner : „Wir nehmen gerade wieder das Gegenteil wahr.“ Wer das Wohl der Gemeinde wirklich in den Mittelpunkt stellt, sollte das Gespräch mit allen suchen – nicht nur mit ausgewählten Partnern.
von JUNIOR Kommunales Wissen kompakt 22. Oktober 2025
Was bedeutet „Kommunale Selbstverwaltung“? In Deutschland gibt es viele Städte, Gemeinden und Dörfer. Man nennt sie auch Kommunen, In jeder Stadt, Gemeinde und Dorf leben Menschen, die arbeiten, lernen und Spaß haben. Damit alles gut klappt, muss sich jemand darum kümmern . Zum Beispiel: dass Straßen sauber und sicher sind dass Spielplätze gebaut und gepflegt werden dass Schulen genug Tische und Stühle haben und dass Busse und Züge fahren Dafür gibt es die kommunale Selbstverwaltung. Das klingt schwierig, aber es bedeutet einfach: Die Stadt oder das Dorf darf viele Dinge selbst entscheiden. Wer kümmert sich darum? Nicht alle Menschen in der Stadt können zusammen entscheiden. Das wären ja viel zu viele! Darum wählen die Menschen ein paar Personen, die für alle mitentscheiden dürfen. Diese heißen: Bürgermeisterin oder Bürgermeister Stadtrat oder Gemeinderat Sie überlegen gemeinsam, was gut für die Menschen im Ort ist. Zum Beispiel: Wo neue Häuser gebaut werden dürfen Wo Kinder spielen können Wofür das Geld der Stadt ausgegeben wird Sie sollen gut zuhören, was die Menschen brauchen – auch Kinder! Wählen – damit alle mitreden können! Damit die richtigen Menschen entscheiden, gibt es Wahlen. Dabei dürfen alle Erwachsenen in der Stadt abstimmen, wer Bürgermeister oder Ratsmitglied wird. Diese Wahl heißt Kommunalwahl. Sie findet alle fünf Jahre statt. Dann können die Menschen bestimmen, wer sich um ihren Ort, ihre Kommune kümmern soll. Warum ist das wichtig? Wenn Städte und Dörfer selbst entscheiden dürfen, geht vieles schneller und besser. Denn die Menschen vor Ort wissen am besten, was wichtig ist. Zum Beispiel: Wo Straßen repariert werden müssen, wo neue Bäume gepflanzt werden sollen, oder wo sich Kinder einen neuen Spielplatz wünschen. So können Städte und Dörfer selbst bestimmen, was für sie richtig und wichtig ist. Das nennt man Selbstverwaltung – weil sie sich eben selbst kümmern! Ein Beispiel: Stell dir vor, auf deinem Spielplatz ist die Schaukel kaputt. Du sagst das deinen Eltern oder deiner Lehrerin. Die Erwachsenen sagen das der Stadt. Der Bürgermeister und der Rat sprechen dann darüber. Wenn sie genug Geld haben, sagen sie vielleicht: „Wir kaufen eine neue Schaukel!“. Und bald kannst du wieder fröhlich schaukeln! So funktioniert kommunale Selbstverwaltung – Menschen kümmern sich gemeinsam um ihren Ort. Zusammengefasst: Jede Stadt und jedes Dorf darf viele Dinge selbst entscheiden. Das nennt man kommunale Selbstverwaltung. Dafür gibt es den Bürgermeister und den Rat. Alle fünf Jahre dürfen die Menschen wählen, wer das macht. So wird entschieden, was in der Stadt passiert – zum Beispiel neue Straßen, Spielplätze oder vielleicht auch Feste!
von Frauen in der UWV 21. Oktober 2025
Einladung zum Frauentreff der "Unabhängigen" UWV-Frauentreff am 04.11.25 – Wir laden euch herzlich ein! Am Dienstag, den 04. November 2025, treffen wir uns wieder zum UWV-Frauentreff! 📍 Ort: Restaurant El Rancho, Weilerswist 🕖 Uhrzeit: 19:00 Uhr Freut euch auf einen gemütlichen Abend voller guter Gespräche, Verständnis und echter Frauenpower! 💬✨ Wie immer steht der Austausch im Vordergrund – Essen ist natürlich möglich, aber kein Muss. 🍽️😉 Ob du schon länger dabei bist oder einfach mal reinschnuppern möchtest – jede Frau ist herzlich willkommen! 💕 Wir tauschen uns aus, lachen, unterstützen uns gegenseitig und wachsen miteinander – genau so, wie Gemeinschaft sein sollte. 💪👭 Wir freuen uns auf dich! 💜 – Dein UWV-Frauentreff-Team Weilerswist Foto: geralt auf pixabay.de