Anmerkungen des UWV-Fraktionsvorsitzenden Uwe Wegner

3. April 2023

Lesen Sie hier den Wortlaut die Ausführungen der UWV-Fraktion für die Ablehnung des Haushaltes 2023:


"Frau Horst,

sehr geehrte Herren Beigeordnete Eskes und Derichs,

geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Rates,

meine Damen und Herren,

 

ich möchte mich zunächst bei allen Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung für ihre Arbeit und Mühe zur Erstellung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung bedanken. Ich weiß diese Arbeit zu schätzen, unabhängig von dem Ergebnis und der finalen Einschätzung dieses Werkes.

 

Ich danke an dieser Stelle auch einigen Mandatsträgern aus den anderen Fraktionen. Insbesondere richtet sich mein Dank an den Kollegen Bernd Giesen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.03. hat er mich mit seiner umfassenden und detaillierten Wortmeldung einerseits in meinen Zweifeln am Haushalt bestätigt, andererseits aber ebenso - vermutlich unbewusst - mir auch in mein Gewissen geredet. Er sprach u. a. davon, dass ein Haushalt den Grundsätzen von Klarheit und Wahrheit gerecht werden muss.

 

War ich bis zu diesem Zeitpunkt zugegebenermaßen noch etwas hin- und hergerissen, ob ich persönlich dem Haushaltsentwurf werde zustimmen können, waren es neben diesen Worten auch weitere Wortmeldungen aus anderen Fraktionen sowie im weiteren Sitzungsverlauf für mich unbefriedigende Antworten der Hauptverwaltungsbeamtin, Frau Horst, die mir nach einer nicht besonders guten Nacht haben klar werden lassen: diesem Haushalt werde ich nicht zustimmen können. Ich kann dies mit meinem Gewissen und mit dem von mir geleisteten Eid leider nicht vereinbaren.

 

Dabei geht es mir, wie auch den anderen Mitgliedern meiner Fraktion, nicht nur um einzelne Positionen im Haushalt, sondern um einige grundsätzliche Aspekte.

 

Dazu ein kurzer Rückblick: wir haben als Neulinge im Rat dem Haushalt 2021 zugestimmt. Wir taten dies unter dem Aspekt, vertrauensvoll miteinander arbeiten zu wollen: mit allen anderen Fraktionen, mit der Verwaltung gemeinsam. Wir haben unsere Zustimmung seinerzeit als Vertrauensvorschuss verstanden und uns auch so geäußert.

 

Dem Haushalt 2022 haben wir ebenfalls zugestimmt. Insbesondere, weil uns hier das Thema „Mobilitätskonzept“ wichtig war, und die Einstellung der hierfür erforderlichen Mittel im Haushalt erfolgte. Hier wurde uns erklärt, dass das Mobilitätskonzept nach Genehmigung des Haushaltes – voraussichtlich im Sommer – beauftragt werden könne.

 

Aber was ist seitdem geschehen, was veranlasst uns nun dem Haushalt 2023 nicht zuzustimmen?

 

Ich möchte nicht alle in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses detailliert geäußerten Kritikpunkte am Haushalt, sowie der weiteren, der mittelfristigen Finanzplanung wiederholen, sondern exemplarisch zwei Aspekte erwähnen: die in der Höhe in diesem Jahr nach menschlichem Ermessen nicht realisierbaren Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und eine mutmaßlich zu gering eingeschätzte Erhöhung der Löhne und Gehälter des Personals.

 

Wir kommen als UWV-Fraktion im Ergebnis zu der Feststellung, dass uns der zur Beschlussfassung vorlegte Entwurf, nicht der Ehrlichkeit, nicht dem Grundsatz an Wahrheit entspricht, den wir uns vorstellen.

 

Ich habe Verständnis, wenn einige nun Kritik an uns üben wollen und werden. Ich kenne aus meiner politischen Erfahrung auch viele Argumente:

  • · es ist ja nur ein Plan, entscheidend ist am Ende doch ein Ergebnis, wir sparen am Ende an anderen Stellen ein, etwa wenn wir feststellen dass wir mehr Personalaufwendungen haben,
  • · wir steuern nach, wenn wir absehen, dass wir weniger Einnahmen aus Grundstücksverkäufen erzielen.
  • · Wir müssen doch einen ausgeglichenen Haushalt darstellen, etc. …

 Man kann sicher auch kosmetische Eingriffe und Verschiebungen vornehmen, etwa statt der vielen Einnahmen aus Grundstücksverkäufen dort weniger Einnahmen kalkulieren und stattdessen auf dem Papier von mehr Einnahmen aus der Gewerbesteuer ausgehen. Man kann auch beschließen, dass man jede Ausgabe über 100.000,-- € noch einmal unter den Vorbehalt einer Beschlussfassung des Rates stellt. Aber in unseren Augen macht das den Haushaltsentwurf damit weder besser, noch ehrlicher.

 

Ich weiß auch, es ist einfach zuzustimmen und anschließend mit dem Finger auf diejenigen zu zeigen, die sich dem Haushalt vermeintlich verwehren. Ich kenne die Situation und die Argumente aus meiner persönlichen politischen Vergangenheit sehr genau. Es ist vielleicht der vielfach „gelernte“, der „geübte politische Reflex“, einem Haushalt zuzustimmen, weil es ein komplexes Zahlenwerk ist, man keine Alternativen sieht, man sich gerne nach Harmonie, nach Einvernehmen sehnt oder was auch immer.

 

Nachdem ich aber nicht mehr Parteigebunden bin, ist das jedoch nicht mehr meine vorherrschende Sichtweise. Als „Unabhängiger Wähler“ sehe ich manches mittlerweile anders, als es die traditionellen Parteien vielleicht seit jeher, vielleicht aus Tradition und geübter Praxis tun.

Ich bin, ob es einige glauben oder nicht, durchaus ein Freund von Harmonie. Aber: ich bin weder von ihr abhängig noch sehe ich es als Verpflichtung an, nach ihr zu streben. Ich fühle mich als Ratsmitglied ausschließlich in der Verpflichtung, nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Menschen zu handeln.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf wird meinen Ansprüchen und denen meiner unabhängigen Mitstreiter leider nicht gerecht. Das habe ich erläutert.

 

Es gibt aber weitere Aspekte, warum die UWV diesem nicht zustimmen kann. Hier fühlen wir uns, jeder für sich einzeln als Ratsmitglied genommen, in unseren Rechten eingeschränkt.

 

Ich höre immer wieder, auch aus anderen Fraktionen, dass der Rat eine Art Aufsichtsrat für die Verwaltung sei. Ich will das nicht kommunalrechtlich diskutieren, aber ich halte diese Formulierung für durchaus zutreffend.

 

Wenn aber dem Rat insgesamt und mir als einzelnes Ratsmitglied Informationen vorenthalten werden, dann kann ich meiner Kontrollfunktion, die eindeutig in der Gemeindeordnung beschrieben ist, nicht vollumfänglich nachkommen.

 

Wenn sich, auch absolut konform mit § 1 unserer Geschäftsordnung, Ratsmitglieder dazu entscheiden Ihre Sitzungsunterlagen nicht elektronisch zu erhalten, sondern in Papierform, so löst es bei mir Irritationen aus, wenn diesen der Haushaltsplan in Papierform nicht ausgehändigt wird. Der Verweis, sie könnten doch elektronisch alles nachlesen, geht am Einwand der Kollegen vorbei und stellt für mein Empfinden einen unzulässigen Eingriff in die Art und Weise der Ausübung des Mandates dar.

 

Wenn die Verwaltung nach einem Beschluss des Rates am 26.01. die Vorlage bestimmter Dokumente an den Rat vornehmen muss, es weder Beanstandung noch Widerspruch der Hauptverwaltungsbeamtin an diesem Beschluss gibt, es in meiner Mail am 09.02., also zwei Wochen nach dem Beschluss, plötzlich heißt einige Dokumente – nämlich die Jahresberichte der Feuerwehr - wären gar nicht existent, so löst das in mir mehr als Verwunderung aus.

 

Spätestens wenn sich dann in der Ratssitzung am 23.02.2023 herausstellt, dass es sehr wohl diese Jahresberichte der Feuerwehr gibt, diese aber schlichtweg als nicht existent bezeichnet werden, weil sie von der Hauptverwaltungsbeamtin Horst nicht autorisiert seien, so fühle ich mich - vorsichtig ausgedrückt – als Ratsmitglied verschaukelt.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.03.2023 mussten wir zudem auf meine Nachfrage erfahren, dass die Hauptverwaltungsbeamtin auch den Beschluss des Rates vom 09.03.2023 bezüglich einer aktualisierten Mängelliste mit Lösungsvorschlägen der Feuerwehr offenkundig ebenfalls nicht gedenkt umzusetzen, zumindest bis auf weiteres nicht. Da ein Gespräch mit dem Kreisbrandmeister stattgefunden habe und dieser in dem Thema involviert sei, handele es sich um ein laufendes Verfahren, das Dokument werde daher erstmal nicht bereitgestellt.

 

Mit derart fadenscheinigen Argumentationen wäre es m. E. einem Bürgermeister jederzeit und zu jedem Thema möglich, wesentliche Informationen den von der Bürgerschaft gewählten Vertretern vorzuenthalten und auf diese Weise nach eigenen Vorstellungen Ratsbeschlüsse zu beeinflussen. Schlussendlich würde dieses Tor und Tür öffnen, potentiell unbequeme Dokumente unter Verschluss zu halten. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass dies ein mit dem Kommunalrecht in Einklang stehendes Vorgehen sein kann.

 

Auch die Verabschiedung des Haushaltes ist ein Ratsbeschluss. Ich habe die Aussage von Herrn Beigeordneten Derichs im Kopf, der erklärte, dass es keine Mängel bei der Feuerwehr gäbe, die sich nicht mit Geld lösen ließen. Ich kann mangels einiger Unterlagen nicht prüfen und feststellen, ob die gewählten Ansätze im Haushalt für den Bereich der Feuerwehr nun korrekt sind, ob sie ausreichen um die Mängel zu beheben. Mir fehlen dazu schlicht wesentliche Informationen, die mir als Ratsmitglied bewusst vorenthalten werden.

 

Und noch etwas fehlt mir:

 

Der Rat hat im Januar 2023 beschlossen, dass ihm bis Ende März eine Prioritätenliste der notwendigen Straßensanierungen vorgelegt wird. Denn hier müsse darüber diskutiert werden, ob und in welchem Maße weitere Mittel im Haushalt erforderlich sind. Diesem Beschluss – das ist mit dem heutigen Tage Fakt - ist die Verwaltung nicht nachgekommen. Wir tappen im Dunkeln, was an Sanierungen und in welchem Maße an Kosten auf uns zukommen wird. Stattdessen scheint es so, dass wir uns von Einzelmaßnahme zu Einzelmaßnahme hangeln. Ungeachtet der Tatsache, dass einzelne Maßnahmen dabei sinnvoll sind: ein abgestimmtes Vorgehen, orientiert an sachlich festgestellten Prioritäten, ist das nicht.

Ein Schelm, wer dann noch böses denkt, dass die Ergebnisse des teuren Straßenkatasters seit Herbst 2022 der Verwaltung vorliegen, man die Daten aber nach deren Aussagen noch immer nicht auswerten kann. Zumindest wurden den politischen Entscheidungsträgern bis zum heutigen Tage keinerlei Ergebnisse oder Rückschlüsse hieraus vorgelegt.

 

Unserer Auffassung nach müssen diese Ergebnisse transparent auf den Tisch gebracht werden. Hieraus muss sich eine Prioritätenliste ergeben, die eingebettet in das Mobilitätskonzept in sich erst stimmig wird. Wenn eine Straße saniert werden muss, und da gibt es leider eine Vielzahl in unserer Gemeinde, muss feststehen, in welcher Art und Weise dies erfolgen soll. Sanieren wir eine Straße oder einen Weg nach dem bisherigen Standard und das Mobilitätskonzept rät uns zu einer anderen baulichen Ausführung, etwa Verkehrsberuhigungselementen, setzen wir im Zweifel im wahrsten Sinne des Wortes weiter Geld in den Sand. Das darf nicht unser Kalkül sein.

 

Meine Damen und Herren: man wird am Ende des Jahres wahrscheinlich tatsächlich einen ausgeglichenen, positiven Jahresabschluss präsentieren. Aber zu welchem Preis? Wenn sich an einzelnen Stellen finanzielle Lücken ergeben, werden andere Themen aus dem Haushalt hinten anstehen und nicht mehr in diesem Jahr umgesetzt. Vielleicht getreu dem Umstand, dass man das ja immer so gemacht hätte?

 

Ein Beispiel: letztes Jahr wurden die Ansätze für das Mobilitätskonzept eingespart. Der einstimmige Beschluss des Rates somit weiterhin nicht umgesetzt. Entgegen der eingangs erwähnten Aussage man werde dies nach erfolgter Genehmigung des Haushaltes im Sommer beauftragen. Und so wird es dieses Jahr wohl wieder passieren. Es heißt bereits heute: der Klimamanager soll, obwohl es eine vom Ministerpräsidenten ausgezeichnete Fachkraft für Mobilitätsstrategien im Rathaus gibt, das Thema künftig angehen. Da dessen Stelle aber von anderer Seite gefördert ist, wird er sich logischerweise erstmal – nach notwendiger Einarbeitung – dem Klimaschutzkonzept widmen. Das ist auch gut, denn dafür ist diese Stelle ja auch eingerichtet worden. Glaubt also ernsthaft jemand, dass das Thema Mobilitätskonzept dieses Jahr – trotz Mittel in diesem Haushaltsplan – umgesetzt wird? Ich wage die Prognose: diese Position im Haushalt wird wieder einmal als Einsparposition genutzt.

 

Dies bedeutet allerdings nicht, um es auch klar zu sagen, dass wir den Ansatz der CDU-Fraktion in seiner Intention falsch finden, alle Ausgaben ab 100.000 € unter den Vorbehalt der Bestätigung des Rates zu stellen.

Ich freue mich daher und möchte mich ausdrücklich bei allen anderen Fraktionen bedanken, dass sie meinem in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geäußerten Vorschlag eines interfraktionellen Austausches über Prioritätensetzung der offenen Beschlüsse offen gegenüber stehen. Ohne das wir sicher sein können, dass uns dieses Unterfangen einvernehmlich gelingt, so halte ich dies für einen ersten wichtigen Schritt. Warum eine solche Initiative in den letzten Jahren nicht längst einmal von Frau Horst als Chefin von Rat und Verwaltung initiiert wurde, bleibt vermutlich ihr Geheimnis. Es lässt aber in Teilen der Bürgerschaft, wie ich feststellen kann, Raum für Spekulationen.

 

Dieser Ansatz alleine macht das grundsätzlich zur Abstimmung stehende Zahlenwerk aber leider auch nicht ehrlicher und besser. Der Haushaltsentwurf und die Zustimmung der breiten Mehrheit im Rat erfolgt also erneut weitestgehend nach dem Motto „Same procedure as every year…“.

Das „immer so“ ist aber nicht das, wofür wir als „Unabhängige“ seinerzeit angetreten sind.

 

Meine Damen und Herren, wir müssten uns alle selber hinterfragen, was wollen wir, was können wir, was ist realistisch, vor allem: was ist den Menschen in unserer Gemeinde gegenüber ehrlich. Und im Zweifel ist es auch der ehrliche Umgang mit den mangelnden Finanzressourcen, die ehrliche Feststellung: wir können mutmaßlich keinen ausgeglichenen Haushalt darstellen. Einen Haushalt in dieser Form zu verabschieden, damit man vermeintlich komplette Handlungsfähigkeit dokumentieren kann, ist und bleibt für mich nur eines: unehrlich.

 

Ich bin sicher, unsere Haltung als UWV werden einige nicht verstehen wollen. Sie werden sagen: „Wo kommen wir denn da hin, wenn wir uns die Chance der Darstellung eines ausgeglichenen Haushaltes vertun?“

 

Ich möchte Ihnen mit den Worten des Schweizer Pfarrers und Schriftstellers Kurt Marti antworten: „Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“


Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam alte, ausgetretene Wege verlassen, die uns dahin geführt haben, wo wir heute sind und lassen Sie uns gemeinsam neu denken und neue Pfade beschreiten. Wir sind den Menschen die Ehrlichkeit schuldig.

 

Vielen Dank.

 

Uwe Wegner   

Fraktionsvorsitzender"



von JUNIOR Kommunales Wissen kompakt 29. Oktober 2025
Wie kommt man eigentlich in den Stadt-/Gemeinderat oder Kreistag? In jeder Stadt oder Gemeinde gibt es Menschen, die sich für ihre Mitbürger einsetzen. Sie sprechen darüber, was in der Stadt besser werden kann – zum Beispiel neue Spielplätze, sichere Wege usw.; Diese Menschen nennt man Ratsmitglieder oder – wenn es um mehrere Orte zusammen geht – Mitglieder des Kreistags. Aber wie kommt man da überhaupt hin? Wählen – die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger Alle paar Jahre dürfen die Menschen in der Stadt wählen, wer sie im Rat oder Kreistag vertreten soll. Diese Wahl nennt man Kommunalwahl. Die Leute, die wählen dürfen, nennt man wahlberechtigt. Das heißt: Sie müssen in der Stadt oder im Dorf wohnen, und sie müssen alt genug sein, um mitbestimmen zu dürfen. In manchen Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, dürfen sogar schon Jugendliche ab 16 Jahren mitwählen. Das ist besonders, denn bei anderen Wahlen (z. B. Bundestagswahlen) darf man das oft erst ab 18 Jahren. So können junge Menschen früher mitreden, was in ihrer Stadt wichtig ist! Selbst kandidieren – also sich aufstellen lassen Wenn jemand nicht nur mitwählen, sondern selbst mitentscheiden möchte, kann er oder sie kandidieren – also sagen: „Ich möchte im Stadtrat oder Kreistag mitarbeiten!“ Das nennt man das passive Wahlrecht. Aber das geht erst ab 18 Jahren. Dann darf man sich selbst wählen lassen und in den Rat einziehen, wenn genug Menschen für einen stimmen. Was passiert nach der Wahl? Wenn alle Stimmen gezählt sind, steht fest, wer gewählt wurde. Die gewählten Personen bekommen dann einen Brief, in dem steht: „Herzlichen Glückwunsch! Du bist gewählt. Nimmst du die Wahl an?“ Wenn sie Ja sagen, dürfen sie anfangen. Bei einem ersten Treffen, der sogenannten konstituierenden Sitzung, werden alle neuen Ratsmitglieder feierlich begrüßt und müssen versprechen, ihre Aufgaben ehrlich und gut zu machen. Nicht jeder darf Mitglied im Rat sein Es gibt aber auch Menschen, die nicht gleichzeitig im Rat sitzen dürfen – zum Beispiel, wenn sie schon in der Stadtverwaltung arbeiten und dort wichtige Entscheidungen treffen. Das nennt man „Unvereinbarkeit“ oder auf schwer gesagt: Inkompatibilität. Damit will man verhindern, dass jemand zwei Rollen auf einmal hat, die sich gegenseitig beeinflussen könnten. Denn im Rat soll es gerecht und ehrlich zugehen! Zusammengefasst Die Menschen in der Stadt und Gemeinde wählen, wer im Rat oder Kreistag sitzt. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen schon mitwählen. Wer selbst mitmachen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Nach der Wahl gibt es eine feierliche Begrüßung für alle neuen Mitglieder. Nicht alle dürfen mitmachen – z. B. wer sonst bei der Stadt wichtige Entscheidungen trifft.
von Fraktion 28. Oktober 2025
Die Unabhängige Wähler-Vereinigung Weilerswist (UWV) zeigt sich enttäuscht und zunehmend irritiert über die bislang ausgebliebene Resonanz anderer im Rat vertretenen F raktionen sowie des künftigen Bürgermeisters. Auf ihre öffentliche Mitteilung zur Konstituierung der Fraktion und zur Vorbereitung der kommenden Ratsperiode gab es keinerlei Reaktion. Trotz der ausdrücklich erklärten Bereitschaft der UWV , frühzeitig mit allen demokratischen Kräften das Gespräch zu suchen und gemeinsame Perspektiven für die politische Arbeit im Rat zu entwickeln, blieben ernsthafte Reaktionen bislang aus. Diese auffällige Zurückhaltung wirft aus Sicht der UWV die Frage auf, warum eine unabhängige und bürgernahe Gruppierung bereits vor Beginn der neuen Ratsperiode von einem Großteil des neuen Rates offenkundig ausgegrenzt wird. Besonders befremdlich erscheint der UWV, dass sie erst über Umwege erfahren musste, dass zwischen einzelnen Fraktionen offenbar bereits Gespräche und Abstimmungen über die zukünftige Zusammenarbeit vereinbart wurden. Offizielle Informationen oder Einladungen zu solchen Gesprächen wurden an die UWV bisher nicht übermittelt. „Gerade zu Beginn einer neuen Legislaturperiode sollten Offenheit, Fairness und Transparenz die Grundlage der politischen Kultur sein“, betont Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner . „Wenn Entscheidungen oder Absprachen im Vorfeld getroffen werden, ohne alle im Rat vertretenen Kräfte einzubeziehen, stellt das nicht nur die Glaubwürdigkeit, sondern auch den demokratischen Anspruch des Miteinanders infrage.“ Zusätzlich weist die UWV auf in der Öffentlichkeit kursierende Gerüchte über mögliche personelle Veränderungen in der Verwaltung hin, die dem designierten Bürgermeister zugeschrieben werden. Sollte an diesen Spekulationen etwas dran sein, so wäre es nach Ansicht der UWV ein Zeichen des guten Stils und des Respekts, diese Überlegungen zumindest den Ratsfraktionen gegenüber offen zu erläutern oder klarzustellen. Transparente Kommunikation ist die Basis für Vertrauen – gerade in der Phase eines möglichen politischen Neubeginns. Die UWV unterstreicht, dass sie in der Vergangenheit stets ein kritischer, aber immer fairer und gerechter Mitstreiter im Sinne der Bürgerschaft war. Nun wieder ausgegrenzt zu werden schafft mehr als Verwunderung. Die UWV steht für sachorientierte Politik, offene Diskussionen und konstruktive Lösungen im Interesse der Menschen in Weilerswist. „Unsere Tür steht weiterhin offen“, so die abschließende Erklärung der UWV. Demokratie lebt vom Dialog. Dies gilt insbesondere dann, wenn Einzelne gerade die Ehrlichkeit und Fairness in ihren Wahlkampfthesen stets betont haben. Wegner : „Wir nehmen gerade wieder das Gegenteil wahr.“ Wer das Wohl der Gemeinde wirklich in den Mittelpunkt stellt, sollte das Gespräch mit allen suchen – nicht nur mit ausgewählten Partnern.
von JUNIOR Kommunales Wissen kompakt 22. Oktober 2025
Was bedeutet „Kommunale Selbstverwaltung“? In Deutschland gibt es viele Städte, Gemeinden und Dörfer. Man nennt sie auch Kommunen, In jeder Stadt, Gemeinde und Dorf leben Menschen, die arbeiten, lernen und Spaß haben. Damit alles gut klappt, muss sich jemand darum kümmern . Zum Beispiel: dass Straßen sauber und sicher sind dass Spielplätze gebaut und gepflegt werden dass Schulen genug Tische und Stühle haben und dass Busse und Züge fahren Dafür gibt es die kommunale Selbstverwaltung. Das klingt schwierig, aber es bedeutet einfach: Die Stadt oder das Dorf darf viele Dinge selbst entscheiden. Wer kümmert sich darum? Nicht alle Menschen in der Stadt können zusammen entscheiden. Das wären ja viel zu viele! Darum wählen die Menschen ein paar Personen, die für alle mitentscheiden dürfen. Diese heißen: Bürgermeisterin oder Bürgermeister Stadtrat oder Gemeinderat Sie überlegen gemeinsam, was gut für die Menschen im Ort ist. Zum Beispiel: Wo neue Häuser gebaut werden dürfen Wo Kinder spielen können Wofür das Geld der Stadt ausgegeben wird Sie sollen gut zuhören, was die Menschen brauchen – auch Kinder! Wählen – damit alle mitreden können! Damit die richtigen Menschen entscheiden, gibt es Wahlen. Dabei dürfen alle Erwachsenen in der Stadt abstimmen, wer Bürgermeister oder Ratsmitglied wird. Diese Wahl heißt Kommunalwahl. Sie findet alle fünf Jahre statt. Dann können die Menschen bestimmen, wer sich um ihren Ort, ihre Kommune kümmern soll. Warum ist das wichtig? Wenn Städte und Dörfer selbst entscheiden dürfen, geht vieles schneller und besser. Denn die Menschen vor Ort wissen am besten, was wichtig ist. Zum Beispiel: Wo Straßen repariert werden müssen, wo neue Bäume gepflanzt werden sollen, oder wo sich Kinder einen neuen Spielplatz wünschen. So können Städte und Dörfer selbst bestimmen, was für sie richtig und wichtig ist. Das nennt man Selbstverwaltung – weil sie sich eben selbst kümmern! Ein Beispiel: Stell dir vor, auf deinem Spielplatz ist die Schaukel kaputt. Du sagst das deinen Eltern oder deiner Lehrerin. Die Erwachsenen sagen das der Stadt. Der Bürgermeister und der Rat sprechen dann darüber. Wenn sie genug Geld haben, sagen sie vielleicht: „Wir kaufen eine neue Schaukel!“. Und bald kannst du wieder fröhlich schaukeln! So funktioniert kommunale Selbstverwaltung – Menschen kümmern sich gemeinsam um ihren Ort. Zusammengefasst: Jede Stadt und jedes Dorf darf viele Dinge selbst entscheiden. Das nennt man kommunale Selbstverwaltung. Dafür gibt es den Bürgermeister und den Rat. Alle fünf Jahre dürfen die Menschen wählen, wer das macht. So wird entschieden, was in der Stadt passiert – zum Beispiel neue Straßen, Spielplätze oder vielleicht auch Feste!
von Frauen in der UWV 21. Oktober 2025
Einladung zum Frauentreff der "Unabhängigen" UWV-Frauentreff am 04.11.25 – Wir laden euch herzlich ein! Am Dienstag, den 04. November 2025, treffen wir uns wieder zum UWV-Frauentreff! 📍 Ort: Restaurant El Rancho, Weilerswist 🕖 Uhrzeit: 19:00 Uhr Freut euch auf einen gemütlichen Abend voller guter Gespräche, Verständnis und echter Frauenpower! 💬✨ Wie immer steht der Austausch im Vordergrund – Essen ist natürlich möglich, aber kein Muss. 🍽️😉 Ob du schon länger dabei bist oder einfach mal reinschnuppern möchtest – jede Frau ist herzlich willkommen! 💕 Wir tauschen uns aus, lachen, unterstützen uns gegenseitig und wachsen miteinander – genau so, wie Gemeinschaft sein sollte. 💪👭 Wir freuen uns auf dich! 💜 – Dein UWV-Frauentreff-Team Weilerswist Foto: geralt auf pixabay.de
von Fraktion 9. Oktober 2025
Unabhängige Wähler-Vereinigung Weilerswist stellt Weichen für die kommenden fünf Jahre  Die Unabhängige Wähler-Vereinigung Weilerswist (UWV) hat am vergangenen Montag in ihrer Fraktionssitzung die personellen und inhaltlichen Grundlagen für die kommende Ratsperiode festgelegt. Zum Fraktionsvorsitzenden wurde erneut Uwe Wegner gewählt, der die UWV-Fraktion bereits in der vergangenen Ratsperiode führte. Seine Stellvertreterin bleibt Marion Leufer , die diese Funktion ebenfalls bereits erfolgreich ausübte. Matthias Müller komplettiert die Ratsfraktion. Damit setzt die UWV auf Kontinuität und Erfahrung, um ihre sachorientierte und bürgernahe Arbeit im Weilerswister Gemeinderat fortzuführen. In der Versammlung wurde deutlich, dass die UWV auch in der neuen Ratsperiode auf eine offene und konstruktive Zusammenarbeit mit den anderen im Rat vertretenen Parteien und Gruppierungen setzt. Insbesondere die großen Fraktionen und der künftige Bürgermeister sind aus Sicht der Unabhängigen nun in der besonderen Verantwortung für eine reibungslose Konstituierung des neuen Rates im November. „Wir sind zu Gesprächen bereit, wo es um sachliche Lösungen und das Wohl unserer Gemeinde geht“, betonte Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner . Parteipolitische Taktik spiele dabei keine Rolle – entscheidend seien die Inhalte und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Mit Blick auf die anstehenden konstituierenden Sitzungen des neuen Rates äußerte die UWV die Hoffnung auf eine einvernehmliche Einigung hinsichtlich des Zuschnitts und der Arbeitsweise der neu zu bildenden Fachausschüsse. Eine effiziente und fachlich ausgewogene Ausschussstruktur ist die Grundlage für eine erfolgreiche Ratsarbeit in den kommenden Jahren. Darüber hinaus verwies die UWV auf die dringend notwendige Verbesserung der Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen innerhalb der Gemeinde. Transparente Abläufe, frühzeitige Einbindung der Fraktionen und offene Information der Öffentlichkeit seien zentrale Anliegen, um Vertrauen und Beteiligung zu stärken. Die UWV blickt optimistisch auf die neue Ratsperiode und will auch künftig eine verlässliche, sachorientierte Stimme im Rat bleiben.
von Kommunales Wissen kompakt 8. Oktober 2025
Interfraktionelle Gespräche und Fraktionsvorsitzenden-Konferenzen – Wenn Politik hinter den Kulissen arbeitet Ratssitzungen sind öffentlich – das ist bekannt. Aber: Ein Großteil der eigentlichen Arbeit passiert vorher. Dort, wo Mikrofone noch ausgeschaltet sind, aber schon die Weichen gestellt werden. Nein, das ist nicht gleich ein „Geheimzirkel“ – es ist ganz normaler Alltag in der Kommunalpolitik: interfraktionelle Gespräche und Fraktionsvorsitzenden-Konferenzen. Warum es diese Treffen gibt Kommunalpolitik lebt vom Ausgleich. In keinem Rat der Welt gibt es absolute Einigkeit – aber es gibt Themen, die nur funktionieren, wenn man vorher miteinander spricht. Darum treffen sich Vertreter der Fraktionen regelmäßig außerhalb der formellen Sitzungen: um Positionen abzugleichen, um Missverständnisse zu vermeiden, und manchmal schlicht, um den Sitzungsverlauf zu strukturieren, bevor es öffentlich wird. Merke: Interfraktionelle Gespräche sind keine „Hinterzimmerpolitik“, sondern können ein Werkzeug sein, um Streit zu vermeiden und Entscheidungen vorzubereiten. Interfraktionelle Gespräche – das kleine Einmaleins Ein interfraktionelles Gespräch ist – juristisch gesehen – kein offizielles Organ der Gemeinde. Es steht nicht in der Gemeindeordnung NRW und fasst keine Beschlüsse. Aber: Es hat praktische Bedeutung, weil dort politische Verständigung stattfindet. Typischer Ablauf: Eine Fraktion lädt ein oder die Bürgermeisterin bittet zum Austausch. Vertreter aller Fraktionen (meist Fraktionsvorsitzende oder Sprecher) kommen zusammen. Themen sind meist größere Projekte, z. B. Haushaltsberatungen, Baugebiete, Schulentwicklungen. Ergebnisse werden anschließend in den Fraktionen diskutiert und können in die Ratsarbeit einfließen. Beispiel: Vor einer entscheidenden Haushaltsabstimmung treffen sich die Fraktionsvorsitzenden, um strittige Punkte abzuklopfen. Manchmal wird danach heftig gestritten – aber oft sorgt das Gespräch für eine sachlichere Ratssitzung. Fraktionsvorsitzenden-Konferenz – das offizielle Gegenstück Viele Kommunen haben zusätzlich eine sogenannte Fraktionsvorsitzenden-Konferenz. Sie ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium, wird aber häufig durch Geschäftsordnung oder Beschluss des Rates eingeführt. Ihre Aufgaben: Austausch zwischen Bürgermeister (oder Verwaltungsspitze) und den Fraktionen, organisatorische Fragen (Tagesordnungen, Sitzungstermine, Ablaufplanung), politische Abstimmung über das „Wie“ – nicht über das „Ob“ einer Entscheidung. Rechtlich gilt:: Ergebnisse dieser Konferenz haben keine Bindungswirkung für den Rat (§ 40 GO NRW). Aber sie wirken faktisch, weil sie den Ratsbetrieb strukturieren. Transparenz und Grenzen Interfraktionelle Gespräche dürfen selbstverständlich kein Ersatz für öffentliche Debatten sein. Alles, was entschieden wird, muss später öffentlich in den Rat oder Ausschuss. Und die einzelnen politischen Gruppen müssen ihre Standpunkte erklären (können). Denn: Die Gemeindeordnung verlangt Transparenz (§ 48 GO NRW – Öffentlichkeit der Sitzungen). Darum gilt: Absprachen sind nur zulässig, wenn sie nicht die Entscheidungsfindung unterlaufen. Der Rat bleibt das alleinige Beschlussorgan (§ 40 Abs. 1 GO NRW). Merke: Gesprochen wird oft hinter den Kulissen – entschieden wird immer auf der Bühne. Nutzen und Kritik Vorteile: Spart Zeit in Sitzungen Ermöglicht Kompromisse Verhindert unproduktive Konfrontation Kritikpunkte: Gefahr mangelnder Transparenz („Die haben das doch alles schon vorher beschlossen!“) Risiko, dass kleinere Fraktionen außen vor bleiben Praxis-Idee: Nach interfraktionellen Treffen könnten öffentliche Protokollnotizen veröffentlicht werden – zumindest über behandelte Themen, nicht über Positionen. Das könnte Vertrauen bilden. Fazit Interfraktionelle Gespräche und Fraktionsvorsitzenden-Konferenzen sind der Schmierstoff der Kommunalpolitik. Ohne sie würde manches Ratssystem heftig knirschen. Aber: Sie funktionieren nur, wenn sie transparent und respektvoll geführt werden – nicht als geheime Machtzirkel, sondern als Kommunikationsforen. Oder, etwas salopp gesagt: Gute Kommunalpolitik entsteht nicht im Hinterzimmer – aber manchmal beim Kaffee vor den offiziellen Sitzungen .
von Kommunales Wissen kompakt 1. Oktober 2025
Transparenz und Informationsrechte – wie offen muss die Kommune sein? Haben Sie sich auch schon mal gefragt, warum manche Dinge im Rat offen diskutiert werden, während andere Themen „hinter verschlossenen Türen“ verschwinden? Und wie erfährt man eigentlich, was die Gemeinde entscheidet – wenn man nicht selbst stundenlang auf der harten Holzbank im Ratssaal sitzt? Das Zauberwort lautet: Transparenz. In der Kommunalpolitik ist sie nicht nur ein schöner Wunsch, sondern sogar gesetzlich verankert. Grundsatz der Öffentlichkeit Die Gemeindeordnung NRW ist hier eindeutig: Nach § 48 GO NRW sind die Sitzungen des Rates grundsätzlich öffentlich. Das heißt: Jede Bürgerin und jeder Bürger darf zuhören. Demokratie lebt schließlich davon, dass Entscheidungen nachvollziehbar sind. Natürlich gibt es Ausnahmen – etwa, wenn es um Grundstücksverkäufe, Personalfragen oder vertrauliche Verträge geht. Dann wird „nichtöffentlich“ beraten. Aber die Regel lautet: Türen auf, Ohren auf. Informationsrechte der Einwohner Selbst wenn man nicht im Rat sitzt, hat man Rechte: § 23 GO NRW verpflichtet die Gemeinde, ihre Einwohner über wichtige Angelegenheiten zu informieren. § 24 GO NRW gibt jedem das Recht, Anregungen und Beschwerden vorzubringen. Der Rat muss sich damit befassen – egal ob es um den Wunsch nach einem neuen Zebrastreifen geht oder um Kritik am Steuerhebesatz. Beispiel: Eine Gruppe Jugendlicher beantragt einen neuen Bolzplatz. Auch wenn sie (noch) nicht wahlberechtigt sind, können sie sich mit einem Bürgerantrag einbringen – und der Rat muss darüber reden. Informationsrechte der Ratsmitglieder Noch weiter gehen die Rechte der Ratsmitglieder: Sie haben nach § 55 GO NRW ein umfassendes Fragerecht gegenüber der Verwaltung. Außerdem haben sie Anspruch auf rechtzeitige und vollständige Informationen, damit sie sachgerecht entscheiden können. Merke: Ohne Informationen keine fundierte Entscheidung – deshalb ist das Informationsrecht ein zentrales Element der Ratsarbeit. Transparenz in der Praxis – mehr als Sitzungsprotokolle In vielen Kommunen gibt es heute Ratsinformationssysteme im Internet. Dort können Bürger und Ratsmitglieder: Tagesordnungen einsehen Beschlüsse nachlesen oft sogar Sitzungsunterlagen herunterladen Das ist ein großer Fortschritt in Sachen Transparenz. Schon gewusst? In einigen Städten kann man sogar live per Video die Ratssitzung verfolgen. In anderen Kommunen gilt dagegen noch das Motto: „Wer’s wissen will, soll kommen.“ Grenzen der Transparenz So wichtig Transparenz ist – es gibt auch berechtigte Grenzen: Datenschutz: Personalangelegenheiten oder private Daten dürfen nicht öffentlich werden. Verhandlungspositionen: Bei Grundstücksverkäufen oder Ausschreibungen könnte eine öffentliche Diskussion der Gemeinde schaden. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt: Wann überwiegt das öffentliche Interesse, wann der Schutz sensibler Informationen? Fazit Transparenz ist kein Luxus, sondern ein Grundpfeiler der Demokratie. Sie stärkt das Vertrauen der Bürger. Sie macht Politik nachvollziehbar. Sie ermöglicht Beteiligung – ob als Fragesteller in der Einwohnerfragestunde oder als Ratsmitglied mit umfassendem Informationsrecht. Oder kurz gesagt: Nur wer informiert ist, kann mitreden.
von Kommunales Wissen kompak 24. September 2025
Stichwahl in NRW – wenn zweimal gewählt werden muss Hauptverwaltungsbeamte – wer ist das eigentlich? In Nordrhein-Westfalen gibt es mehrere „Spitzenposten“ in der Kommunalpolitik, die nicht vom Rat gewählt, sondern direkt von den Bürgerinnen und Bürgern bestimmt werden. Dazu gehören: der Bürgermeister in Städten und Gemeinden (§ 65 GO NRW), der Oberbürgermeister in kreisfreien Städten (§ 65 GO NRW), und der Landrat in den Kreisen (§ 46 Kreisordnung NRW – KrO NRW). Sie alle gelten als hauptamtliche Verwaltungsbeamte. Ihre Besonderheit: Sie haben eine Doppelrolle – beim Bürgermeister zum Beispiel Vorsitz im Rat (§ 40 Abs. 2 GO NRW) und Leitung der Verwaltung (§ 62 GO NRW). Damit sind sie sowohl politisch sichtbare Repräsentanten als auch die eigentlichen „Chefs der Verwaltung“. Die Stichwahl – wenn keiner die absolute Mehrheit erreicht Nach dem Kommunalwahlgesetz NRW (§ 46 KWahlG NRW) gilt: Ein Bürgermeister oder Landrat ist nur dann im ersten Wahlgang gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der Stimmen bekommt. Erreicht das keiner der Bewerber, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen. Diese findet in der Regel zwei Wochen später statt – 2025 am 28. September. Die Idee dahinter: Ein so wichtiges Amt braucht ein klares Mandat der Mehrheit. Beispiele: Weilerswist und Bad Münstereifel: Am 28. September 2025 dürfen die Bürgerinnen und Bürger in Weilerswist und Bad Münstereifel noch einmal zur Urne: In Bad Münstereifel und Weilerswist entscheidet sich jeweils zwischen den beiden stärksten Bewerbern des ersten Wahlgangs am 14. September wer das Rathaus künftig führt. Die Entscheidung ist in beiden Orten offen – die Stichwahl bringt die Klärung. Und was ist mit dem Landrat? Auch der Landrat ist ein hauptamtlicher Verwaltungsbeamter und wird nach denselben Grundsätzen gewählt. Die Grundlage hierfür ist die Kreisordnung NRW (§ 46 KrO NRW). Seine Rolle ist vergleichbar mit der des Bürgermeisters: Vorsitz des Kreistages, Leitung der Kreisverwaltung, Repräsentation nach außen. Damit ist der Landrat für den gesamten Kreis verantwortlich – und damit auch für übergeordnete Aufgaben, die mehrere Gemeinden betreffen. Im Kreis Euskirchen erhielt Markus Ramers (SPD) bereits im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit,. Allerdfings gab es bereits im Vorfeld bereits rechnerische Klarheit, dass es nur einen Wahlgang geben würde. Neben Ramers gab es nur eine weitere Bewerberin. Fazit Oft höre ich Argumente, wie "ein zweiter Wahlgang kostet Geld". Ja, die Durchführung von Wahlen kosten in unserem Lande immer Geld. Ich kann mir nicht vorstellen, auf Demokratie zu verzichten, um Geld zu sparen. Ich sehe es auch anders: die Stichwahl ist kein überflüssiger zweiter Wahlgang, sondern ein wichtiger Mechanismus für die demokratische Legitimation: Sie sorgt dafür, dass Bürgermeister und Landräte eine echte Mehrheit hinter sich haben. Sie verhindert, dass Spitzenämter durch eine zufällige Stimmenverteilung im ersten Wahlgang besetzt werden. Vielleicht "nur", weil es eine Vielzahl an Bewerbern gegeben hat, die sich im Zweifel (weil z. T. ähnliche politische Ausrichtung) gegenseitig im ersten Anlauf die Stimmen der Wählerschaft gegenseitíg "abgenommen" haben. Wie vorstellbar das ist soll ein Beispiel aus dem Jahr 2020 verdeutlichen:  So wurde Michael Joithe beispielsweise 2020 Bürgermeister in Iserlohn, obwohl er im ersten Wahlgang mit "nur" 15,8% der Stimmen den zweiten Platz belegte. In der Stichwahl setzte er sich mit einem sehr knappen Vorsprung gegen die Erstplatzierte durch, die im ersten Wahlgang 39,8% erzielte und einem dem Grunde nach recht recht deutlichen Vorsprung "verspielte". Am 28. September heißt es in Weilerswist und Bad Münstereifel also: Noch einmal wählen! Wer Verantwortung übernimmt, soll das mit einem klaren Votum der Mehrheit tun.
von Kommunales Wissen kompakt 17. September 2025
Ausgleichssitze – wenn ein Wahlergebnis den Rat aufbläht Was sind Ausgleichssitze? In Nordrhein-Westfalen hat jede Kommune eine festgelegte Zahl von Ratsmitgliedern, abhängig von ihrer Größe. Weilerswist kam bisher mit 30 Ratsmitgliedern aus. Doch: Das Kommunalwahlgesetz NRW sorgt dafür, dass die Sitzverteilung im Rat die Stimmenanteile der Parteien möglichst genau abbildet. Wenn das mit der Grundzahl der Sitze nicht gelingt, werden sogenannte Ausgleichssitze vergeben. Das klingt nach einem technischen Detail – hat aber große Wirkung. Denn plötzlich wächst der Rat – und zwar nicht nur um einen Platz, sondern gleich um eine ganze Reihe zusätzlicher Sitze. Weilerswist nach dieser Wahl: 30 ➝ 40 Sitze Genau das ist jetzt in Weilerswist passiert. Das Wahlergebnis war ungewöhnlich „gestreckt“, die Ausgleichsmandate griffen – und so wächst der Rat von 30 auf 40 Mitglieder. Die Folgen im Überblick: CDU und SPD profitieren am stärksten: Sie gewinnen durch die zusätzlichen Sitze an Mandaten. Die Grünen bleiben bei ihrer bisherigen Zahl von Mandaten. Die AfD war bereits im Rat vertreten und hat ihren Stimmenanteil zwar ausgebaut. Aber: Nachhaltig angestoßene Themen? Fehlanzeige. Auch künftig wird sie alleine keine Mehrheiten bilden oder durchsetzen können. Die UWV verliert im neuen Gefüge zunächst etwas an Bedeutung: Bislang konnte sie garantieren, dass keine zwei große Fraktionen im Alleingang eine Mehrheit organisieren. Mit der neuen Ratsgröße und den zusätzlichen Mandaten ist das nun wieder möglich. Hinzu kommt: Die beiden stärksten Fraktionen stehen sich auch in der Stichwahl um das Bürgermeisteramt gegenüber – was die politische Dominanz weiter verstärken dürfte. Mehr Sitze = mehr Kosten Ein größerer Rat ist nicht nur symbolisch, sondern auch finanziell bedeutsam. Mit jedem zusätzlichen Mandat steigen die Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Fraktionszuwendungen. Die Arbeit des Rates wird also teurer – ohne dass dadurch automatisch mehr Effizienz entsteht. Protestwahl mit Nebenwirkungen Viele Stimmen, die an eine bestimmte Partei gingen, sollten ein Signal sein – vor allem gegen die Politik auf Bundesebene. Überregionale Kräfte, hatten bewusst zu einer solchen Protestwahl aufgerufen. Doch ob eine reine Protestwahl bei einer Kommunalwahl, die am Ende über Kita-Beiträge, Straßenausbau oder Baugebiete entscheidet, tatsächlich einen Effekt in Berlin auslöst, darf stark bezweifelt werden. Das Paradoxe: Der gewünschte Denkzettel für CDU, SPD, FDP und Grüne hat in Weilerswist das Gegenteil bewirkt. Durch die Mechanismen der Ausgleichsmandate sitzen CDU und SPD nun stärker im Rat als zuvor. Fazit Der Wählerwille hat den Rat nun erstmal größer und teurer gemacht. Die AfD ist erneut im Rat vertreten, doch ihre bisherige Arbeit zeigt: nachhaltige Impulse blieben aus – und auch künftig wird sie ohne Partner nichts bewegen. Die UWV ist geschwächt, da CDU und SPD künftig wieder alleine Mehrheiten organisieren können. Ob diese neue Konstellation dem Wohl der Gemeinde dient, muss jede und jeder selbst beurteilen. Fakt ist: Der Wählerwille hat gesprochen – er wird künftig teurer abgebildet als bisher. Das gilt es zu akzeptieren und zu respektieren. Damit ist nun zu arbeiten.
von Uwe Wegner 16. September 2025
Nach der Kommunalwahl erfüllt mich das Ergebnis in meinem Wahlbezirk Weilerswist-Süd (Süd) (104) mit unendlich viel Dankbarkeit und Stolz. Mit 19,45 % haben Sie mir als Kandidat der UWV ein außergewöhnliches Vertrauen geschenkt – und das in einer Situation, in der wir als UWV auf Gemeindeebene insgesamt nur 7,92 % erreicht haben. Gerade deshalb weiß ich Ihr Vertrauen von ganzem, ganzem Herzen zu schätzen. Dieses Ergebnis ist für mich weit mehr als nur eine Zahl – es ist ein klarer Auftrag und eine riesige Motivation, mich auch in Zukunft mit ganzer Kraft, Leidenschaft und Überzeugung für Sie einzusetzen. Ja, es war für uns als UWV eine Wahl, die ein etwas schlechteres Ergebnis als vor fünf Jahren brachte (9,31 %). Aber für mich persönlich bedeutet dieses Votum: Ich gebe nicht auf. Im Gegenteil – Dieser persönliche Zuspruch ist mein Ansporn, mich weiter entschlossen und unermüdlich einzusetzen. Mein Respekt und meine Glückwünsche gehen an meine Mitbewerberinnen und Mitbewerber in meinem Wahlkreis: Tanja Kircher (CDU) zum Gewinn des Wahlkreises, sowie Daniel Rudan (SPD), Daniela Osbahr (FDP) und Andreas Froitzheim (Grüne), die (wie ich) künftig ebenso im Rat (über die sog. Reservelisten ihrer Parteien) vertreten sind. Damit ist der Wahlbezirk 104 so stark und vielfältig wie kein anderer im Gemeinderat vertreten – und das kann für uns alle hier vor Ort nur positiv sein. Noch einmal: 19,45 % für die UWV in meinem Wahlkreis – das macht mich demütig, dankbar und kämpferisch zugleich. Danke von ganzem Herzen für dieses Vertrauen.