Anmerkungen des UWV-Fraktionsvorsitzenden Uwe Wegner

3. April 2023

Lesen Sie hier den Wortlaut die Ausführungen der UWV-Fraktion für die Ablehnung des Haushaltes 2023:


"Frau Horst,

sehr geehrte Herren Beigeordnete Eskes und Derichs,

geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Rates,

meine Damen und Herren,

 

ich möchte mich zunächst bei allen Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung für ihre Arbeit und Mühe zur Erstellung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung bedanken. Ich weiß diese Arbeit zu schätzen, unabhängig von dem Ergebnis und der finalen Einschätzung dieses Werkes.

 

Ich danke an dieser Stelle auch einigen Mandatsträgern aus den anderen Fraktionen. Insbesondere richtet sich mein Dank an den Kollegen Bernd Giesen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.03. hat er mich mit seiner umfassenden und detaillierten Wortmeldung einerseits in meinen Zweifeln am Haushalt bestätigt, andererseits aber ebenso - vermutlich unbewusst - mir auch in mein Gewissen geredet. Er sprach u. a. davon, dass ein Haushalt den Grundsätzen von Klarheit und Wahrheit gerecht werden muss.

 

War ich bis zu diesem Zeitpunkt zugegebenermaßen noch etwas hin- und hergerissen, ob ich persönlich dem Haushaltsentwurf werde zustimmen können, waren es neben diesen Worten auch weitere Wortmeldungen aus anderen Fraktionen sowie im weiteren Sitzungsverlauf für mich unbefriedigende Antworten der Hauptverwaltungsbeamtin, Frau Horst, die mir nach einer nicht besonders guten Nacht haben klar werden lassen: diesem Haushalt werde ich nicht zustimmen können. Ich kann dies mit meinem Gewissen und mit dem von mir geleisteten Eid leider nicht vereinbaren.

 

Dabei geht es mir, wie auch den anderen Mitgliedern meiner Fraktion, nicht nur um einzelne Positionen im Haushalt, sondern um einige grundsätzliche Aspekte.

 

Dazu ein kurzer Rückblick: wir haben als Neulinge im Rat dem Haushalt 2021 zugestimmt. Wir taten dies unter dem Aspekt, vertrauensvoll miteinander arbeiten zu wollen: mit allen anderen Fraktionen, mit der Verwaltung gemeinsam. Wir haben unsere Zustimmung seinerzeit als Vertrauensvorschuss verstanden und uns auch so geäußert.

 

Dem Haushalt 2022 haben wir ebenfalls zugestimmt. Insbesondere, weil uns hier das Thema „Mobilitätskonzept“ wichtig war, und die Einstellung der hierfür erforderlichen Mittel im Haushalt erfolgte. Hier wurde uns erklärt, dass das Mobilitätskonzept nach Genehmigung des Haushaltes – voraussichtlich im Sommer – beauftragt werden könne.

 

Aber was ist seitdem geschehen, was veranlasst uns nun dem Haushalt 2023 nicht zuzustimmen?

 

Ich möchte nicht alle in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses detailliert geäußerten Kritikpunkte am Haushalt, sowie der weiteren, der mittelfristigen Finanzplanung wiederholen, sondern exemplarisch zwei Aspekte erwähnen: die in der Höhe in diesem Jahr nach menschlichem Ermessen nicht realisierbaren Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und eine mutmaßlich zu gering eingeschätzte Erhöhung der Löhne und Gehälter des Personals.

 

Wir kommen als UWV-Fraktion im Ergebnis zu der Feststellung, dass uns der zur Beschlussfassung vorlegte Entwurf, nicht der Ehrlichkeit, nicht dem Grundsatz an Wahrheit entspricht, den wir uns vorstellen.

 

Ich habe Verständnis, wenn einige nun Kritik an uns üben wollen und werden. Ich kenne aus meiner politischen Erfahrung auch viele Argumente:

  • · es ist ja nur ein Plan, entscheidend ist am Ende doch ein Ergebnis, wir sparen am Ende an anderen Stellen ein, etwa wenn wir feststellen dass wir mehr Personalaufwendungen haben,
  • · wir steuern nach, wenn wir absehen, dass wir weniger Einnahmen aus Grundstücksverkäufen erzielen.
  • · Wir müssen doch einen ausgeglichenen Haushalt darstellen, etc. …

 Man kann sicher auch kosmetische Eingriffe und Verschiebungen vornehmen, etwa statt der vielen Einnahmen aus Grundstücksverkäufen dort weniger Einnahmen kalkulieren und stattdessen auf dem Papier von mehr Einnahmen aus der Gewerbesteuer ausgehen. Man kann auch beschließen, dass man jede Ausgabe über 100.000,-- € noch einmal unter den Vorbehalt einer Beschlussfassung des Rates stellt. Aber in unseren Augen macht das den Haushaltsentwurf damit weder besser, noch ehrlicher.

 

Ich weiß auch, es ist einfach zuzustimmen und anschließend mit dem Finger auf diejenigen zu zeigen, die sich dem Haushalt vermeintlich verwehren. Ich kenne die Situation und die Argumente aus meiner persönlichen politischen Vergangenheit sehr genau. Es ist vielleicht der vielfach „gelernte“, der „geübte politische Reflex“, einem Haushalt zuzustimmen, weil es ein komplexes Zahlenwerk ist, man keine Alternativen sieht, man sich gerne nach Harmonie, nach Einvernehmen sehnt oder was auch immer.

 

Nachdem ich aber nicht mehr Parteigebunden bin, ist das jedoch nicht mehr meine vorherrschende Sichtweise. Als „Unabhängiger Wähler“ sehe ich manches mittlerweile anders, als es die traditionellen Parteien vielleicht seit jeher, vielleicht aus Tradition und geübter Praxis tun.

Ich bin, ob es einige glauben oder nicht, durchaus ein Freund von Harmonie. Aber: ich bin weder von ihr abhängig noch sehe ich es als Verpflichtung an, nach ihr zu streben. Ich fühle mich als Ratsmitglied ausschließlich in der Verpflichtung, nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Menschen zu handeln.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf wird meinen Ansprüchen und denen meiner unabhängigen Mitstreiter leider nicht gerecht. Das habe ich erläutert.

 

Es gibt aber weitere Aspekte, warum die UWV diesem nicht zustimmen kann. Hier fühlen wir uns, jeder für sich einzeln als Ratsmitglied genommen, in unseren Rechten eingeschränkt.

 

Ich höre immer wieder, auch aus anderen Fraktionen, dass der Rat eine Art Aufsichtsrat für die Verwaltung sei. Ich will das nicht kommunalrechtlich diskutieren, aber ich halte diese Formulierung für durchaus zutreffend.

 

Wenn aber dem Rat insgesamt und mir als einzelnes Ratsmitglied Informationen vorenthalten werden, dann kann ich meiner Kontrollfunktion, die eindeutig in der Gemeindeordnung beschrieben ist, nicht vollumfänglich nachkommen.

 

Wenn sich, auch absolut konform mit § 1 unserer Geschäftsordnung, Ratsmitglieder dazu entscheiden Ihre Sitzungsunterlagen nicht elektronisch zu erhalten, sondern in Papierform, so löst es bei mir Irritationen aus, wenn diesen der Haushaltsplan in Papierform nicht ausgehändigt wird. Der Verweis, sie könnten doch elektronisch alles nachlesen, geht am Einwand der Kollegen vorbei und stellt für mein Empfinden einen unzulässigen Eingriff in die Art und Weise der Ausübung des Mandates dar.

 

Wenn die Verwaltung nach einem Beschluss des Rates am 26.01. die Vorlage bestimmter Dokumente an den Rat vornehmen muss, es weder Beanstandung noch Widerspruch der Hauptverwaltungsbeamtin an diesem Beschluss gibt, es in meiner Mail am 09.02., also zwei Wochen nach dem Beschluss, plötzlich heißt einige Dokumente – nämlich die Jahresberichte der Feuerwehr - wären gar nicht existent, so löst das in mir mehr als Verwunderung aus.

 

Spätestens wenn sich dann in der Ratssitzung am 23.02.2023 herausstellt, dass es sehr wohl diese Jahresberichte der Feuerwehr gibt, diese aber schlichtweg als nicht existent bezeichnet werden, weil sie von der Hauptverwaltungsbeamtin Horst nicht autorisiert seien, so fühle ich mich - vorsichtig ausgedrückt – als Ratsmitglied verschaukelt.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.03.2023 mussten wir zudem auf meine Nachfrage erfahren, dass die Hauptverwaltungsbeamtin auch den Beschluss des Rates vom 09.03.2023 bezüglich einer aktualisierten Mängelliste mit Lösungsvorschlägen der Feuerwehr offenkundig ebenfalls nicht gedenkt umzusetzen, zumindest bis auf weiteres nicht. Da ein Gespräch mit dem Kreisbrandmeister stattgefunden habe und dieser in dem Thema involviert sei, handele es sich um ein laufendes Verfahren, das Dokument werde daher erstmal nicht bereitgestellt.

 

Mit derart fadenscheinigen Argumentationen wäre es m. E. einem Bürgermeister jederzeit und zu jedem Thema möglich, wesentliche Informationen den von der Bürgerschaft gewählten Vertretern vorzuenthalten und auf diese Weise nach eigenen Vorstellungen Ratsbeschlüsse zu beeinflussen. Schlussendlich würde dieses Tor und Tür öffnen, potentiell unbequeme Dokumente unter Verschluss zu halten. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass dies ein mit dem Kommunalrecht in Einklang stehendes Vorgehen sein kann.

 

Auch die Verabschiedung des Haushaltes ist ein Ratsbeschluss. Ich habe die Aussage von Herrn Beigeordneten Derichs im Kopf, der erklärte, dass es keine Mängel bei der Feuerwehr gäbe, die sich nicht mit Geld lösen ließen. Ich kann mangels einiger Unterlagen nicht prüfen und feststellen, ob die gewählten Ansätze im Haushalt für den Bereich der Feuerwehr nun korrekt sind, ob sie ausreichen um die Mängel zu beheben. Mir fehlen dazu schlicht wesentliche Informationen, die mir als Ratsmitglied bewusst vorenthalten werden.

 

Und noch etwas fehlt mir:

 

Der Rat hat im Januar 2023 beschlossen, dass ihm bis Ende März eine Prioritätenliste der notwendigen Straßensanierungen vorgelegt wird. Denn hier müsse darüber diskutiert werden, ob und in welchem Maße weitere Mittel im Haushalt erforderlich sind. Diesem Beschluss – das ist mit dem heutigen Tage Fakt - ist die Verwaltung nicht nachgekommen. Wir tappen im Dunkeln, was an Sanierungen und in welchem Maße an Kosten auf uns zukommen wird. Stattdessen scheint es so, dass wir uns von Einzelmaßnahme zu Einzelmaßnahme hangeln. Ungeachtet der Tatsache, dass einzelne Maßnahmen dabei sinnvoll sind: ein abgestimmtes Vorgehen, orientiert an sachlich festgestellten Prioritäten, ist das nicht.

Ein Schelm, wer dann noch böses denkt, dass die Ergebnisse des teuren Straßenkatasters seit Herbst 2022 der Verwaltung vorliegen, man die Daten aber nach deren Aussagen noch immer nicht auswerten kann. Zumindest wurden den politischen Entscheidungsträgern bis zum heutigen Tage keinerlei Ergebnisse oder Rückschlüsse hieraus vorgelegt.

 

Unserer Auffassung nach müssen diese Ergebnisse transparent auf den Tisch gebracht werden. Hieraus muss sich eine Prioritätenliste ergeben, die eingebettet in das Mobilitätskonzept in sich erst stimmig wird. Wenn eine Straße saniert werden muss, und da gibt es leider eine Vielzahl in unserer Gemeinde, muss feststehen, in welcher Art und Weise dies erfolgen soll. Sanieren wir eine Straße oder einen Weg nach dem bisherigen Standard und das Mobilitätskonzept rät uns zu einer anderen baulichen Ausführung, etwa Verkehrsberuhigungselementen, setzen wir im Zweifel im wahrsten Sinne des Wortes weiter Geld in den Sand. Das darf nicht unser Kalkül sein.

 

Meine Damen und Herren: man wird am Ende des Jahres wahrscheinlich tatsächlich einen ausgeglichenen, positiven Jahresabschluss präsentieren. Aber zu welchem Preis? Wenn sich an einzelnen Stellen finanzielle Lücken ergeben, werden andere Themen aus dem Haushalt hinten anstehen und nicht mehr in diesem Jahr umgesetzt. Vielleicht getreu dem Umstand, dass man das ja immer so gemacht hätte?

 

Ein Beispiel: letztes Jahr wurden die Ansätze für das Mobilitätskonzept eingespart. Der einstimmige Beschluss des Rates somit weiterhin nicht umgesetzt. Entgegen der eingangs erwähnten Aussage man werde dies nach erfolgter Genehmigung des Haushaltes im Sommer beauftragen. Und so wird es dieses Jahr wohl wieder passieren. Es heißt bereits heute: der Klimamanager soll, obwohl es eine vom Ministerpräsidenten ausgezeichnete Fachkraft für Mobilitätsstrategien im Rathaus gibt, das Thema künftig angehen. Da dessen Stelle aber von anderer Seite gefördert ist, wird er sich logischerweise erstmal – nach notwendiger Einarbeitung – dem Klimaschutzkonzept widmen. Das ist auch gut, denn dafür ist diese Stelle ja auch eingerichtet worden. Glaubt also ernsthaft jemand, dass das Thema Mobilitätskonzept dieses Jahr – trotz Mittel in diesem Haushaltsplan – umgesetzt wird? Ich wage die Prognose: diese Position im Haushalt wird wieder einmal als Einsparposition genutzt.

 

Dies bedeutet allerdings nicht, um es auch klar zu sagen, dass wir den Ansatz der CDU-Fraktion in seiner Intention falsch finden, alle Ausgaben ab 100.000 € unter den Vorbehalt der Bestätigung des Rates zu stellen.

Ich freue mich daher und möchte mich ausdrücklich bei allen anderen Fraktionen bedanken, dass sie meinem in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geäußerten Vorschlag eines interfraktionellen Austausches über Prioritätensetzung der offenen Beschlüsse offen gegenüber stehen. Ohne das wir sicher sein können, dass uns dieses Unterfangen einvernehmlich gelingt, so halte ich dies für einen ersten wichtigen Schritt. Warum eine solche Initiative in den letzten Jahren nicht längst einmal von Frau Horst als Chefin von Rat und Verwaltung initiiert wurde, bleibt vermutlich ihr Geheimnis. Es lässt aber in Teilen der Bürgerschaft, wie ich feststellen kann, Raum für Spekulationen.

 

Dieser Ansatz alleine macht das grundsätzlich zur Abstimmung stehende Zahlenwerk aber leider auch nicht ehrlicher und besser. Der Haushaltsentwurf und die Zustimmung der breiten Mehrheit im Rat erfolgt also erneut weitestgehend nach dem Motto „Same procedure as every year…“.

Das „immer so“ ist aber nicht das, wofür wir als „Unabhängige“ seinerzeit angetreten sind.

 

Meine Damen und Herren, wir müssten uns alle selber hinterfragen, was wollen wir, was können wir, was ist realistisch, vor allem: was ist den Menschen in unserer Gemeinde gegenüber ehrlich. Und im Zweifel ist es auch der ehrliche Umgang mit den mangelnden Finanzressourcen, die ehrliche Feststellung: wir können mutmaßlich keinen ausgeglichenen Haushalt darstellen. Einen Haushalt in dieser Form zu verabschieden, damit man vermeintlich komplette Handlungsfähigkeit dokumentieren kann, ist und bleibt für mich nur eines: unehrlich.

 

Ich bin sicher, unsere Haltung als UWV werden einige nicht verstehen wollen. Sie werden sagen: „Wo kommen wir denn da hin, wenn wir uns die Chance der Darstellung eines ausgeglichenen Haushaltes vertun?“

 

Ich möchte Ihnen mit den Worten des Schweizer Pfarrers und Schriftstellers Kurt Marti antworten: „Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“


Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam alte, ausgetretene Wege verlassen, die uns dahin geführt haben, wo wir heute sind und lassen Sie uns gemeinsam neu denken und neue Pfade beschreiten. Wir sind den Menschen die Ehrlichkeit schuldig.

 

Vielen Dank.

 

Uwe Wegner   

Fraktionsvorsitzender"



von Kommunales Wissen kompakt 30. Juli 2025
Arbeit der Ratsfraktion Ein Blick hinter die Kulissen – am Beispiel der UWV Weilerswist Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, wie politische Entscheidungen auf kommunaler Ebene vorbereitet werden – und was eigentlich zwischen den offiziellen Ratssitzungen im Hintergrund geschieht. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Ratsfraktion . Doch was genau ist das, und was macht sie? Rechtliche Grundlage: Ratsfraktionen nach Gemeindeordnung NRW Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 56 GO NRW) ist eine Ratsfraktion ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Ratsmitglieder, die sich in ihrer politischen Arbeit abstimmen und gemeinsame Positionen vertreten. Fraktionen haben das Recht, Anträge zu stellen, Anfragen an die Verwaltung zu richten und in Ausschüssen mitzuwirken. Sie dienen somit der politischen Meinungsbildung und Strukturierung der Ratsarbeit. Die UWV-Fraktion in Weilerswist – konkret und bürgernah In der Gemeinde Weilerswist setzt die Fraktion der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) genau das in die Praxis um. Ihre Arbeit ist geprägt von Offenheit, Sachorientierung und Bürgernähe. 1. Wer gehört zur Fraktion? Zur Fraktion gehören alle gewählten Ratsmitglieder der UWV. Unterstützt werden sie von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern , die in beratender Funktion in den Fachausschüssen mitwirken. Sie bringen Fachwissen und Erfahrung ein – ein großer Gewinn für fundierte Entscheidungen. Auch interessierte Gäste dürfen teilnehmen, sofern es sich um öffentliche Vorlagen handelt. 2. Montags ist Fraktionstag Ein fester Bestandteil der Fraktionsarbeit sind die regelmäßigen montäglichen Fraktionssitzungen . In diesen Sitzungen bereitet sich die Fraktion auf die anstehenden Ausschuss- oder Ratssitzungen der jeweiligen Woche vor. Im Fokus stehen die Verwaltungsvorlagen , also die Entwürfe, Anträge oder Informationen, die von der Verwaltung eingebracht werden. In der Sitzung werden diese Vorlagen gemeinsam gelesen, diskutiert, hinterfragt und bewertet. Es geht nicht nur um ein „dafür“ oder „dagegen“, sondern um ein tiefes Verstehen, Abwägen und eventuell Anpassen . Wo nötig, werden eigene Änderungsanträge oder Rückfragen formuliert. 3. Aufgaben und Funktionen der Fraktion Die UWV-Fraktion erfüllt dabei vielfältige Aufgaben: Koordination der politischen Arbeit: Die Fraktion bündelt Meinungen, diskutiert unterschiedliche Perspektiven und entwickelt eine gemeinsame Linie. Vorbereitung und Nachbereitung: Neben der Vorbereitung der Sitzungen werden auch Beschlüsse und Entwicklungen im Nachgang bewertet. Antragsrecht und Initiativen: Die Fraktion kann selbst aktiv werden – durch Anträge an Rat oder Ausschüsse, oder durch Anfragen an die Verwaltung. Ausschussarbeit: Die Fraktionsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger vertreten die UWV-Position in den Ausschüssen. Kontrolle der Verwaltung: Die Fraktion nimmt eine wichtige Kontrollfunktion wahr, indem sie Verwaltungshandeln prüft und hinterfragt. Öffentlichkeitsarbeit: Die Fraktion informiert regelmäßig über ihre Arbeit – ob im Gespräch, auf Veranstaltungen oder über digitale Kanäle. 4. Transparenz und Beteiligung Ein besonderes Merkmal der UWV-Fraktion in Weilerswist ist ihre offene Struktur : Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an den öffentlichen Teilen der Fraktionssitzungen teilzunehmen. Diese Transparenz ist Ausdruck eines modernen, beteiligungsorientierten Politikverständnisses. Fazit: Politik mit Herz, Hirn und Haltung  Fraktionen sind mehr als eine organisatorische Einheit. Sie sind das Herzstück der kommunalpolitischen Arbeit . Mit klarer Struktur, fachlicher Expertise und dem Willen zum Dialog sollen sie maßgeblich dazu beitragen, dass Entscheidungen im Rat gut vorbereitet, nachvollziehbar und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger getroffen werden. Oft gelingt dies sogar, trotz dürftiger Vorlagen der Verwaltung.
von Frauen in der UWV 29. Juli 2025
Liebe Frauen, wir laden euch herzlich zu unserem nächsten UWV-Frauentreff ein! Wann: Dienstag, 5. August 2025, um 19:00 Uhr Wo: Historische Weinstube Zum Schwan Unser Frauentreff ist ein Ort für Austausch, Gemeinschaft und Inspiration – ganz gleich, ob du dich für Politik interessierst oder einfach einen entspannten Abend in netter Runde verbringen möchtest. Wir möchten Frauen zusammenbringen, die Lust auf Gespräche, Ideen und gegenseitige Unterstützung haben. Neue Gesichter sind jederzeit willkommen – bringt gerne Freundinnen oder Bekannte mit! Wir freuen uns auf euch! Herzliche Grüße Euer UWV-Frauentreff-Team Foto: geralt auf pixabay.de
von Fraktion 28. Juli 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Interkommunale Zusammenarbeit". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan: Die interkommunale Zusammenarbeit gewinnt in Zeiten von Klimakrise, Digitalisierung und Haushaltsdruck immer mehr an Bedeutung – auch für Weilerswist. Bereits seit 2020 setzt sich die Unabhängige Wähler-Vereinigung (UWV) gezielt dafür ein, den Austausch mit Nachbarkommunen zu intensivieren und Zukunftsthemen gemeinsam anzugehen. Impulse aus der Politik – mit durchwachsenen Reaktionen Die UWV brachte in den letzten Jahren mehrere Anträge ein, welche die regionalen Synergien stärken sollten – etwa in den Bereichen Photovoltaik, Tourismus und gemeinschaftliche Förderprojekte. Ziel war stets: Voneinander lernen, Ressourcen effizient nutzen und über Gemeindegrenzen hinweg nachhaltige Lösungen entwickeln. Die Resonanz? Durchwachsen. Einige Anträge wurden zurückgestellt, andere gar nicht erst weiterverfolgt – mit dem Verweis auf bereits bestehende Kooperationen oder mangelnden Bedarf. Die UWV sieht das differenzierter: Bestehende Ansätze reichen nicht aus, um die Chancen regionaler Zusammenarbeit voll auszuschöpfen. Vor allem Transparenz und strategische Steuerung bleiben ausbaufähig. Was bereits funktioniert – Beispiele mit Wirkung Tatsächlich gibt es positive Beispiele: Im Hochwasserschutz arbeitet Weilerswist im Rahmen der Hochwasserschutzkooperation Erft mit 18 weiteren Kommunen zusammen – ein wichtiges Netzwerk, welches nach der Flutkatastrophe 2021 neue Relevanz gewonnen hat. Zudem wurde kürzlich mit der Stadt Euskirchen eine Vereinbarung zur Geschwindigkeitskontrolle getroffen. Diese Ansätze zeigen: Interkommunale Zusammenarbeit kann funktionieren – wenn sie gewollt, gefördert und aktiv gestaltet wird. Fazit: Ein Anfang ist gemacht – doch da geht noch mehr Die UWV zieht ein sachliches Fazit: Weilerswist hat erste Schritte in Richtung regionaler Kooperation unternommen. Doch viele Chancen bleiben bislang ungenutzt. Die UWV fordert, das Thema strategischer anzugehen, mehr Beteiligung zuzulassen und konkrete Projekte anzustoßen, die über Symbolik hinausgehen. Mit einer stärkeren UWV im Rat kann interkommunale Zusammenarbeit neu gedacht und aktiv vorangebracht werden – für mehr Effizienz, mehr Innovation und mehr regionale Stärke.
von Gemeindeverband 26. Juli 2025
Heute stellen wir unsere Kandidatin für den Rat und Kreistag vor. Für den Rat geht es hier um den Wahlbezirk 415, Groß Vernich (West), Klein Vernich, für den Kreistag um den Kreiswahlbezirk 2. Marion Leufer Jahrgang 1966, ledig, zwei Kinder Beruf: Gelernte Speditionskauffrau, Verwaltungssachbearbeiterin "Unsere Gemeinde verdient eine starke, ehrliche und engagierte Stimme. Ich stehe für klare Werte: Transparenz, Verlässlichkeit und eine Politik, die die Menschen in den Mittelpunkt stellt." Marion Leufer ist nicht nur Gründungsmitglied der UWV Weilerswist, sondern unter anderem seit 2020 stellv. Fraktionsvorsitzende der UWV im Gemeinderat.  Ihre Stärken: zuhören, anpacken und sich mit ganzer Kraft für Ihre Interessen der Menschen einzusetzen. Dabei zählen für sie keine leeren Versprechen, sondern konkrete Lösungen: für bessere Schulen, sichere Straßen, eine lebendige Wirtschaft und eine lebenswerte Umwelt. Portraitfoto: Kaspar Photography
von Gemeindeverband 25. Juli 2025
Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Verkehr / Mobilität Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Verkehr/Mobilität": Wir setzen uns unter anderem ein für: • Das bestehende Konzept des ÖPNV für Weilerswist muss auf den Prüfstand • Ein Mobilitätskonzept: ein leistungsstarkes Straßennetz mit Schutzzonen für Fahrradfahrer/ Fahrradfahrerinnen und Fußgänger/ Fußgängerinnen • Die Folgen des LKW-Verkehrs müssen durch intelligente Lösungen für die Bürgerschaft minimiert werden • Autobahnausbau? Dann einen Vorteil für Fußgängerverkehr und Fahrradverkehr schaffen Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: Für die Zukunft von Weilerswist sind Themen wie Mobilität und die Qualität des öffentlichen Nahverkehrs von herausragender Bedeutung. Die Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bleibt ständige Aufgabe der öffentlichen Hand. Das bestehende Konzept des ÖPNV sollte daher auf den Prüfstand gestellt werden. Möglicherweise lassen sich durch den Kreis oder andere kommunale Partner (Stadtbusse Brühl oder Euskirchen) verbesserte Möglichkeiten realisieren. Gleichwohl gilt: das Auto wird auch zukünftig eine tragende Rolle spielen. Weilerswist braucht daher ein leistungsstarkes Straßennetz mit Schutzzonen für Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen. Dieses muss intakt gehalten und ausgebaut werden. Gleiches gilt für Fußwege. Bisherige Planungen und Überlegungen in diesen Punkten haben keine sinnvollen Ergebnisse gebracht. Es herrscht Stillstand, der beseitigt werden muss. Wir wollen hierzu alle Beteiligten und Betroffenen zusammenbringen und endlich für alle zu einem ausgewogenen Ergebnis zu kommen, von welchem alle einen Mehrwert haben. Ende 2021 haben wir als UWV daher ein umfassendes Mobilitätskonzept beantragt. Anfang 2022 fand dieser Ansatz einstimmig eine Mehrheit in der Politik. Die Verwaltung wurde mit der Erstellung eines solchen Konzeptes beauftragt. Leider müssen wir 2025 feststellen, dass in dieser Sache seitens der Verwaltung nichts geschehen ist. Mit einer starken Fraktion wollen wir Druck auf eine zeitnahe Umsetzung der gültigen Beschlusslage machen. Uns ist klar: es bedarf zwingend eines intelligenten Verkehrs- und Parkkonzept für das gesamte Gemeindegebiet. Der Verkehr wird durch einzelne Maßnahmen insgesamt nicht weniger, er verteilt sich nur anders; im Zweifel zu Lasten anderer Anwohner sowie der Umwelt durch längere Fahrtstrecken. Dabei darf aber bei allen Maßnahmen nicht unberücksichtigt gelassen werden, dass eine gute Erreichbarkeit des Kernortes und der zentralen Einrichtungen der Gemeinde (Rathaus, Bauhof, etc.) von herausragender Bedeutung ist. ÖPNV : Der Ausbau des Bahnverkehrs darf nicht zu ökologischen und ökonomischen Folgen führen Bis 2030 soll die bestehende Bahnstrecke Euskirchen-Köln elektrifiziert werden und die Taktung der Zuglinien in beide Richtungen erhöht werden. Schon heute zeichnen sich die Bahnübergänge in unserer Gemeinde durch lange Wartezeiten für den fließenden Verkehr (zu Fuß gehende, Fahrrad, Kfz) aus. Bei der geplanten Taktung erhöhen sich die Wartezeiten deutlich. Die Wartezeiten vor den Schranken erhöhen sich um das gleiche Maß. Die ökologischen und ökonomischen Folgen sind erheblich. Die Verwaltung gibt sich mit der Auskunft der DB AG zufrieden, dass Unter- oder Überführungen von Bahnübergängen im Gemeindegebiet nicht geplant sind. Wir fordern über Bund und Land Druck auf die Bahn AG auszuüben, um andere Lösungen für Weilerswist zu schaffen. Park-Suchverkehr muss vermieden werden. Bei dem zu erstellenden Konzept sind auch die Möglichkeiten von Anwohnerparkausweisen in die Überlegungen mit einzubeziehen. Die Folgen des LKW-Verkehrs müssen durch intelligente Lösungen für die Bürgerschaft minimiert werden Ein weiteres Problem ist der LKW-Verkehr. Dieser muss grundsätzlich aus den einzelnen Orten herausgehalten werden. Die aktuelle Situation der an vielen Stellen wild parkenden LKW muss beendet werden. Hier muss aus unserer Sicht viel energischer auf die zuständigen Minister in Bund und Land zugegangen werden. Diese müssen gedrängt werden, an den Autobahnen mehr Abstell- und Übernachtungsmöglichkeiten zu schaffen. Es darf grundsätzlich nicht Aufgabe der Gemeinde sein, auf eigene Kosten Verunreinigungen zu beseitigen oder gar selbst Autohöfe und ähnliches zu bauen, weil die Verantwortlichen in Bund und Land sich in dieser Frage verstecken. In unserer Gemeinde muss darüber hinaus diskutiert und entschieden werden, wo und in welcher Form der LKW-Verkehr geleitet werden soll und wie konfliktfrei legale Abstellmöglichkeiten durch Dritte entstehen können. Das auf unseren Antrag hin beschlossene Mobilitätskonzept muss hier Lösungen aufzeigen. In den Wohngebieten muss mehr zur Sicherheit im Straßenverkehr und zur Verbesserung der Wohnqualität getan werden. Eine Verkehrskommission kann hierzu einen guten Ansatz liefern. Die Polizei, Mobilitätsverbände und Rettungsdienste müssen beratend in den zuständigen Fachausschüssen gehört werden. In der beabsichtigen interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Euskirchen zu mobilen Geschwindigkeitskontrollen und der Einrichtung von mehr „Tempo 30-Zonen“ sehen wir erste gute Ansätze. Weitere Ziele einer sinnvollen baulichen Entwicklung von Weilerswist müssen unserer Auffassung nach sein: • mehr Abstellplätze für Fahrräder • Angsträume schon bei Planungsphasen vermeiden • Fußwege, Bahnübergänge und besonders Schulwege sicherer gestalten, u. a. durch bessere Ausleuchtung. Für die A 61 bestehen Planungen für einen sechsspurigen Ausbau. Dies bedeutet auch, dass mit großer Wahrscheinlichkeit aktuell bestehende Brückenbauwerke erneuert werden müssen, etwa auch seitens der DB. Die Gemeinde muss daher rechtzeitig mit den verantwortlichen Stellen in Kontakt treten und ausloten, ob und unter welchen Voraussetzungen bei anstehenden Erneuerungen zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten für Fußgängerverkehr und Fahrradverkehr geschaffen werden können. Dies bietet nach Auffassung der UWV gute Chancen auf den Ausbau der bestehenden Fuß- und Radverkehrswege. Unsere bisherigen Bemühungen politische Diskussionen zu führen wurden bisher von verschiedenen Beteiligten geblockt. Es ist an der Zeit, diese Themen mit noch mehr Nachdruck erneut anzugehen. Alle angesprochenen Aspekte, die Probleme heute und die Herausforderungen der Zukunft, bedürfen des oben erwähnten fachlich fundierten Mobilitätskonzeptes. Wir müssen klar analysieren, wie sich Verkehrsströme heute darstellen und zukünftig steuern lassen. Die Erkenntnisse müssen in konkrete Handlungsvorschläge münden, die endlich klare Verbesserungen für alle Weilerswister nach sich ziehen.
von Kommunales Wissen kompakt 23. Juli 2025
Der Bürgermeister, Teil 3: Unterschrift mit Folgen – Was der Bürgermeister darf (und was lieber nicht) Wenn der Bürgermeister den Kugelschreiber zückt, geht’s ans Eingemachte: Verträge, Verpflichtungserklärungen, und manchmal sogar Kunstwerke aus dem alten Ägypten (ja, das ist kein Scherz). Laut Gesetz darf der Bürgermeister die Gemeinde vertreten – etwa beim Abschluss von Bauverträgen oder beim Kauf eines neuen Fahrzeuges. Doch wehe, jemand anders tut es - oder er- und dann ohne Genehmigung. Dann ist die ganze Nummer „schwebend unwirksam“ – klingt wie ein Zaubertrick, ist aber juristischer Ernst. Und dann kommt der Paragraphen-Zirkus richtig in Fahrt. Wer unterschreibt? Wie? Mit welchem Titel? Und: Ist das Geschäft vielleicht doch „laufende Verwaltung“ – also Routine – oder ein „großer Brocken“, der extra abgesichert sein muss? Eine falsche Einschätzung kann teuer werden. Dann drohen Klagen, Schadenersatz oder Gerichtsprozesse über ägyptische Replikate in Zeltbauten (kein Witz, ist passiert). Moral der Geschichte: Unterschrift ist nicht gleich Unterschrift – und der Bürgermeister ist nicht nur Gesicht der Kommune, sondern auch juristisch oft am Limit (seiner Nerven.) Oder: Warum ein falscher Kugelschreiber teuer werden kann Der Bürgermeister ist nicht nur Verwaltungshäuptling und im Idealfall politischer Moderator – er ist auch gesetzlicher Vertreter der Gemeinde (§ 63 GO). Das heißt: Wenn etwas Wichtiges unterschrieben werden muss – z. B. ein Vertrag mit einem Bauunternehmen oder ein Kaufvertrag für ein Grundstück –, ist seine Unterschrift das rechtliche „Go“. Aber: Es gibt Grenzen. Verpflichtungserklärungen – nur mit „richtiger“ Unterschrift § 64 GO sagt ganz klar: Verpflichtungserklärungen – also rechtlich bindende Zusagen über das hinaus, was zur laufenden Verwaltung gehört – müssen schriftlich abgefasst und qualifiziert unterschrieben werden. Sprich: von ihm selbst oder seinem allgemeinen Vertreter . Fehlt die richtige Unterschrift? Dann ist der Vertrag nichtig oder schwebend unwirksam (§ 177 BGB lässt grüßen). Schutz vor Schnellschüssen Warum diese ganzen Regeln? Damit die Gemeinde nicht durch leichtfertige Zusagen oder unklare Zuständigkeiten in Millionenhaftungen schlittern kann. Klingt spießig, ist aber notwendig. Schließlich will niemand, dass der neue Dorfplatz durch eine Vertragslücke zur Brache wird.  Was passiert, wenn’s doch passiert? Dann haftet ggf. der Unterzeichner persönlich – und die Gemeinde kann Regressansprüche stellen (§§ 179, 823, 839 BGB). Ein ziemlich unangenehmes Kapitel, das sich mit ein paar guten Verwaltungsgrundkenntnissen leicht vermeiden lässt.
von Fraktion 21. Juli 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Mobilitätskonzept". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan:  2020 als Thema angekündigt, 2021 beantragt, 2022 beschlossen – 2025: noch immer nichts passiert. Was wie ein schlechter Scherz klingt, ist traurige Realität: Trotz eines einstimmigen Ratsbeschlusses von Anfang 2022 zur Erstellung eines Masterplans Mobilität ist bis heute – laut eigener Auskunft der Verwaltung – überhaupt nichts geschehen. Kein Konzept. Keine Fortschritte. Kein Plan. Die UWV sagt: So geht das nicht weiter. Wir haben den Antrag damals gestellt, weil wir gesehen haben, dass es nicht reicht, hier ein Verkehrsschild zu versetzen und dort einen Radweg zu flicken. Wir brauchen ein Gesamtkonzept für Weilerswist – für alle Ortsteile, alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie alle Lebens- und Orstlagen. Die Probleme sind offensichtlich: Zu viel Verkehr durch die Ortskerne Zu wenig sichere Schulwege Keine vernünftige Lösung für den LKW-Verkehr Ein ÖPNV, der dringend neu gedacht werden muss Bahnübergänge, die durch die geplante Taktverdichtung zum Dauerärgernis werden könnten Wir haben gesagt, wir kümmern uns – und wir tun es weiter. Trotz mehrfacher Nachfragen, Sachstandsanträge und Diskussionen in Ausschüssen: Die Verwaltung mauert, beschwichtigt, schweigt. Unsere Forderungen werden mit mehr Stimmen im nächsten Rat mächtiger: Verkehr ganzheitlich denken – nicht nur an einzelnen Stellen nachbessern ÖPNV verbessern, Schulwege sichern, Radwege ausbauen, LKWs raus aus den Wohngebieten Zukunft statt Stillstand Mobilität betrifft uns alle. Ob Kita oder Supermarkt, Pendelverkehr oder Feierabendrunde mit dem Rad – Funktionierende Mobilität dient auch der Lebensqualität. Deshalb braucht es nicht nur Visionen, sondern endlich: Umsetzung.
von Gemeindeverband 19. Juli 2025
Heute gehen wir mit unserer Kandidatenvorstellung in den Wahlbezirk 310, Lommersum (Nord) / Hausweiler (Nord) und stellen unseren dortigen Kandidaten vor: Christian Glaser Jahrgang 1979, verheiratet Beruf: Feuerwehrbeamter und Dozent "Ich will nicht zuschauen, wie Entscheidungen über unsere Köpfe hinweg getroffen werden. Ich kandidiere für die UWV, weil ich mir eine ehrliche, transparente und bürgernahe Kommunalpolitik wünsche. Als Feuerwehrmann weiß ich: Es braucht klare Entscheidungen, Verlässlichkeit und echtes Teamwork – auch in der Politik.“ Christian Glaser steht für eine sachorientierte Politik ohne Parteibrille – für die Menschen in Weilerswist: Klar. Unabhängig. Engagiert. Er gehört zudem zu den Gründungsmitgliedern der UWV Weilerswist. Als sachkundiger Bürger konnte der den Fraktionen in Gemeinderat und Kreistag wichtige Impulse geben und bereits wertvolle Arbeit für die Menschen leisten. Portraitfoto: Kaspar Photography
von Gemeindeverband 18. Juli 2025
Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Willkommenskultur Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Willkommenskultur": Wir setzen uns unter anderem ein für: • Ein harmonisches und friedliches Miteinander Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: In Weilerswist sind alle Menschen willkommen. Eine aktive Willkommenskultur ist Garant für ein harmonisches und friedliches Miteinander. Deswegen muss die menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen sowie eine aktive Integration unterstützt werden. Die Verwaltung muss Menschen, die in unseren Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften leben, begleiten und unterstützen einen passenden Wohnraum zu finden.
von Kommunales Wissen kompakt 16. Juli 2025
Der Bürgermeister, Teil 2: Wenn der Bürgermeister mal nicht kann – wer springt ein? Auch ein Bürgermeister braucht mal Urlaub. Oder wird krank. Oder steckt im Stau. Und dann? Niemand ist unersetzlich – nicht mal ein Bürgermeister. Doch wer übernimmt, wenn der Chef verhindert ist? Die Antwort ist zweigeteilt – wie so oft in der kommunalen Welt. Ehrenamtliche Stellvertretung – mit Anstand, aber ohne Amtsstempel Nach § 67 GO vertreten die ehrenamtlichen Stellvertreter den Bürgermeister in zwei Bereichen: Bei der Leitung von Ratssitzungen , und bei repräsentativen Aufgaben (Grußworte, Urkunden überreichen, Bäume pflanzen).  Aber: Sie dürfen nicht die Verwaltungsgeschäfte übernehmen . Also keine Verträge unterschreiben, keine Sitzungseinladungen verschicken, keine Akten wälzen. Der „Allgemeine Vertreter“ – wenn’s wirklich wichtig wird Steht in § 68 GO: Der „allgemeine Vertreter“ übernimmt alles andere. Das ist meist ein Beigeordneter oder leitender Verwaltungsbeamter. Der kann den Bürgermeister in dessen „eigentlichen“ Aufgaben vertreten – etwa beim Einberufen von Ratssitzungen oder beim Unterzeichnen von rechtlich relevanten Dokumenten. Warum ist das wichtig? Weil falsche Vertretung fatale Folgen hat: Ein Vertrag, den z. B. der ehrenamtliche Stellvertreter unterzeichnet, kann ungültig sein , wenn er nicht die formalen Kriterien nach § 64 GO erfüllt. Da wird dann aus „harmlos vertreten“ schnell ein „juristisches Desaster“