Rat beschließt Grundstückskauf für die Feuerwehr

4. Oktober 2024

Einwände von SPD und CDU erweisen sich als unbegründet


Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 eine wichtige Entscheidung zur Zukunftsfähigkeit der Feuerwehr und damit zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger getroffen und damit endgültig den Weg für einen neuen Feuerwehr-Standort frei gemacht.


Widerlegt werden konnte in der Sitzung die von CDU und SPD in den Raum gestellten Aussagen, das dort das Baurecht mehr als fraglich sei.  Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst konnte deutlich darlegen, wie die Ausgangs-- und Rechtslage ist. Auch die Frage nach einer vermeintlich sinnhafteren, kleineren Grundstücksfläche konnte ebenfalls geklärt werden. Am Ende blieb vom gemeinsamen Antrag der CDU mit der SPD nicht mehr viel übrig. Vielmehr lief dieser komplett ins Leere. Daran konnte auch der mutmaßliche Versuch einer Schadensbegrenzung dem Antrag eine Teil-Sinnhaftigkeit zu verleihen nichts mehr retten: So sollten nach Vorstellung von CDU und SPD zumindest bereits längst beschlossene und in der Abarbeitung befindliche Arbeitsaufträge an die Verwaltung erneut abgestimmt werden. Die anderen Fraktionen schlossen sich derart unnötigen, Wiederholungsbeschlüssen nicht an. Der Ankauf wurde sodann, trotz anfangs heftiger Diskussionen am Ende dann doch sogar einstimmig beschlossen. Ein Indiz, dass man selber eingesehen hatte, dass die Argumente entkräftet waren.


Angesichts der Tatsache, dass nach Auffassung der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) im Vorfeld der Ratssitzung mit gewissen Halbwahrheiten ein falsches Bild über Sinn und Unsinn des Grundstücksankaufs skizziert wurde, hier einmal eine Darstellung der sehr komplexen Grundlagen für diesen Beschluss.

Die Länge der Darstellung ist leider der Komplexität geschuldet. In der Realität sind die Umstände selten so einfach, wie es banale, simpel klingende Parolen vermuten lassen. Die UWV ist grds. immer bereit ihr Abstimmungsverhalten zu erläutern. In diesem Falle, wo eine Entscheidung möglicherweise nicht dem durch Parolen nachgebenden "Main-Stream" folgt, ist eine wirklich umfassende Erläuterung umso notwendiger. Dabei seien auch auf Aussagen der Bürgermeisterin und des Wehrleiters der Feuerwehr aufgenommen:


Ist das alles überhaupt notwendig?


Die Realisierung einer neuen Feuerwache muss klar unter strategischen Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr für die Gemeinde Weilerswist erfolgen. Daher ist das an der K 11 liegende und vermeintlich strittige Grundstück bestens geeignet. Es orientiert sich streng an den Ergebnissen des geltenden Brandschutzbedarfsplans. An diesem Fakt kam und kommt auch die im Laufe diesen Jahres von CDU und SPD durchgedrückte Bedingung das Grundstück nicht zu kaufen, wenn der nächste Brandschutzbedarfsplan das Grundstück als für die Feuerwehr ungeeignet einstuft, nicht umhin. Der nächste Brandschutzbedarfsplan wird eine solche Aussage nicht treffen.


Die Planung einer am Bedarf ausgerichteten Feuerwache, die eine Weiterentwicklung für zukünftige Entwicklungen im Bereich Gefahrenabwehr zulässt, ist in unserer Gemeinde unumgänglich. Ein neuer Feuerwehrstandort muss mindestens für die nächsten 50 Jahre geeignet sein. Hierbei haben eine Menge weiterer Faktoren Einfluss: sei es in Zukunft einmal die Frage, ob eine mit hauptamtlichen Kräften besetzte Feuerwehr von Nöten ist, die stetig steigenden Anforderungen an das Gebäude, etwa wegen Fahrzeuggrößen und Ausstattung, etc.; 


Warum aber genau dieser Standort?


Die Feuerwehrgerätehäuser in Vernich und Weilerswist sind mit Blick auf die aktuellen und zu erwartenden Anforderungen an Feuerwehrgerätehäuser veraltet. Bei der Lage des Feuerwehrgerätehaus Weilerswist sind schon jetzt aufgrund der langen Schließzeiten die Einhaltung der erforderlichen Rüstzeiten gefährdet. Das Feuerwehrgerätehaus Vernich liegt im Hochwassergebiet. Mit der zu erwartenden dichteren Vertaktung der Bahnstrecke Köln-Trier ist mit häufigeren Schließungen des Bahnübergangs Bonner Straße zu rechnen. Dies wird die schon heute bedenkliche Situation für die Gefahrenabwehr verschärfen. Der Rat hat in den letzten Jahren daher immer einstimmig konsequent das Ziel beschrieben: den Neubau einer großen Feuerwache mit perspektivischer Zusammenlegung der Löschgruppen Weilerswist und Vernich sowie ein zentraler Standort für Werkstätten und Sonderausrüstung. Dahinter steht auch die Absicht, durch eine perspektivische Zusammenlegung Synergieeffekte zu nutzen. 


Welche Diskussionen gab es in der Vergangenheit?


Im Jahre 2016 wurden unter Einsatz einer speziellen Software verschiedene Standorte durch die damalige Wehrleitung geprüft. Im September 2016 wurde einer Arbeitsgruppe, besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr und der Politik, die Ergebnisse präsentiert. Hieraufhin wurde der Standort an der K11 für die strategischen Ziele als am besten geeigneter Standort festgelegt und folgerichtig in den Brandschutzbedarfsplan aufgenommen. Dieser hat weiterhin Gültigkeit. An diesem logischen Konsens hat bis vor wenigen Monaten keine der im Rat vertretenen Fraktionen gerüttelt. Zufall oder nicht: erst mit zunehmender zeitlicher Nähe zur Kommunalwahl 2025 geriet dieser Konsens sukzessive in Wackeln. 


Wie ist die aktuelle Rechtslage?


Es wurde von CDU und SPD zuletzt in den Raum gestellt, es sei unklar, ob überhaupt auf dem Grundstück gebaut werden dürfe. Die Bürgermeisterin führte hierzu zunächst aus, dass es aktuell keinen ernsthaften Handlungsbedarf, gebe die Planungen und Absichten zu verändern. Zunächst haben sich die strategischen Ziele nicht verändert. Der strategisch optimale Standort an der K11 liegt baurechtlich im sog. Außenbereich. Richtig ist: das Bundesbaugesetz sieht keine sog. Privilegierung für Feuerwachen im Außenbereich vor. Deshalb wurde in der Vergangenheit, über alle Fraktionen hinweg alles unternommen eine landesplanerische Lösung für das Planungsrecht zu erlangen. Gemeinsam mit Landtagsabgeordneten und dem Städte- und Gemeindebund NRW wurden in unzähligen Gesprächen und Schreiben das Ziel verfolgt, Sonderflächen für Feuerwachen landesweit ausweisen zu können. Dies erfolgte schlussendlich über Regelungen unter Ziel 2-3 zum Landesentwicklungsplan (LEP) . Daraufhin beschloss der Rat der Gemeinde Weilerswist - übrigens auch einvernehmlich - die Flächennutzungsänderung (FNP-Änderung) für den allgemein favorisierten Standort. Nach Durchführung dieses Verfahrens wurde die Flächennutzungsplanänderung genehmigt. So wurde der Weg für den nächsten Schritt, den Grunderwerb, frei. 


Korrekt ist durchaus ebenfalls: am 21. März 2024 entschied das OVG Münster, dass die Regeln zu Sonderflächen „Erneuerbare Energien“, die unter Ziel 2-3 zum Landesentwicklungsplan aufgeführt waren nicht "auskömmlich" begründet waren. Zunächst mit davon betroffen: alle weiteren Regelungen unter Ziel 2.3. Demnach bezeichnet die Gemeindeverwaltung den aktuellen FNP für die Sonderfläche „Feuerwache“ aktuell als schwebend unwirksam. Die Bezirksregierung Köln hat im Vorfeld der Ratssitzung vom 26.09.2024 die von CDU und SPD geäußerten Bedenken jedoch in Bezug auf einen möglichen Bauantrag nicht geteilt!


Mit der Genehmigung des nicht aufgehobenen FNP wurde die Nutzung des Grundstücks für „Feuerwache“ festgelegt. Rat und Grundstückseigentümer verständigten sich darauf, dass die Wertermittlung für das Grundstück durch den Gutachterausschuss des Kreises erfolgen sollte. Das Verkaufsangebot des Eigentümers wird diesem Gutachten gerecht . Behauptungen, das Grundstück sei zu teuer, die Gemeinde würde etwas über Wert ankaufen, sind somit unzutreffend. Der Rat stand also in seiner Sitzung am 26.09.2024 vor folgenden Alternativen zur Entscheidung:


"1. Erwerb des ganzen Grundstücks.

2. Erwerb eines Teilgrundstücks. Die Teilung erfolgt dann parallel zur K11. Der Eigentümer behält das Grundstück, das an die K 11 angrenzt. Der jetzige Eigentümer behält ein Grundstück von mindestens 2 ha. Der jetzige Eigentümer möchte den gutachterlich festgestellten Wert in einem oder mehreren Grundstücken."


Die Konsequenzen bei einem solchen Teilkaufs laut Verwaltung u. a.:

  • "Die Lage Richtung Erft ist aus einsatztaktischen Gründen seitens der Wehrleitung nicht akzeptabel.
  • Der FNP muss neu angepackt werden. Wegen der schwebenden Unwirksamkeit müsste die Bezirksregierung dann die Genehmigung für die komplette Fläche aufheben. 
  • Im weiteren Verlauf müsste das Verfahren nach Genehmigung des Regionalplans erneut komplett unter Einsatz der entsprechenden personellen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen durchgeführt werden."

Ist das Grundstück aber nicht dennoch, wie manche sagen, zu groß?


Bei der Festlegung des Standorts wurde von Beginn an ein Gesamtgrundstück von 4,1 ha ins Auge gefasst. Daher wurde das Planungsrecht logischerweise einvernehmlich auf das gesamte Grundstück bezogen. Auf dem Grundstück müssen Gebäude, Stellflächen und Verkehrswege der Feuerwache hergestellt werden. Zudem werden sog. Ausgleichsflächen benötigt, eine Versickerung des Niederschlagswassers muss gewährleistet werden und möglicherweise müssen Gebäude, Stellflächen und Verkehrswege einer Rettungswache des Kreises Euskirchen möglich sein. An dieser sinnvollen Kooperation arbeitet die Gemeinde bereits mit dem Kreis im Austausch. Daher hat es keines weiteren Beschlusses dazu, wie von CDU und SPD nun gefordert, bedurft. 


Die Wehrleitung hat zudem in mehreren anderen Kommunen nachgefragt, die Rückmeldung war stets gleich: "Wenn wir nochmal neu planen müssten, dann mit einem größeren Grundstück. Wir haben jetzt Probleme mit der Fläche, uns fehlen Möglichkeiten zur Erweiterung, zur Anpassung an den sich verändernden Bedarf."


Darüber hinaus könnten dann noch eventuell vorhandene "Grundstücks-Restflächen" für Ausgleichsmaßnehmen zukünftiger Projekte der Gemeinde genutzt werden, ohne dass diese anderweitig dann wohl teurer gekauft werden müssten. 


Die weiteren von CDU und SPD gemachten Vorschläge, den Bauhof oder eine Niederlassung von Straßen NRW auf dem favorisierten Grundstück mit anzusiedeln, war sinnfrei. Es wurde in den Sitzungen und Arbeitskreisen unzählige Male klar dargestellt, dass dies planungsrechtlich im Außenbereich nicht zulässig ist. Dies wird auch bei der x-ten Prüfung zu keinem neuen Ergebnis führen.


Warum dann so viel Lärm um diese Entscheidung?


Die Fraktionen von Bündnis/Grünen, FDP und UWV kamen bedauerlicherweise in der jüngsten Sitzung unisono nicht umhin, die Frage in den Raum zu stellen, ob CDU und SPD dieses, für die Sicherheit der Menschen bedeutsame Thema, aus taktischen Gründen bis nach der Kommunalwahl 2025 hinauszögern wollen. 


Fakt ist: die Unfallkasse NRW sieht erhebliche Mängel an den bestehenden Feuerwehrgerätehäusern. Die notwendigen Maßnahmen würden in jedem Falle erhebliche Kosten und Investitionen verursachen. Auch wenn aktuell keine finalen, belastbaren Aussagen zu den Instandsetzungs- sowie Sanierungsnotwendigkeiten an sämtlichen Feuerwehrgerätehäusern getroffen werden können. Ebenso ist die zeitliche Abfolge gänzlich unbekannt. Dies gilt auch für mögliche Neu- und oder Erweiterungsbauten an gleicher Stelle. An einigen Standorten wurden und werden dabei weiter von Einzelnen einige zusätzliche Problemlagen und Fakten in den Diskussionen bewusst ausgeklammert. Zumindest ist man nicht gewillt auf diese auch nur ansatzweise einzugehen.


Die von CDU und SPD seit geraumer Zeit aufgebrachten Ideen zu Sanierungen, Erweiterung und Teilverlagerungen für Weilerswist und Vernich mögen auf den ersten Blick zunächst interessant und unter dem Gesichtspunkt unnötige Ausgaben zu vermeiden, bürgernah klingen. Leider sind dabei jedoch in Bezug auf Weilerswist und Vernich relevante und damit wesentliche Umstände in den Überlegungen nicht zu Ende gedacht. 


Es sei einerseits auf die oben aufgeführten Aspekte verwiesen. Zudem: Eine Verlagerung des Bauhofes und Nutzung der dann irgendwann möglicherweise freiwerdenden Bauhof-Immobilie als Erweiterung für den Standort der Löschgruppe Weilerswist ist ebenfalls keine ernstzunehmende Lösung, denn: Gebäude, die der Feuerwehr dienen, fallen in Hinblick auf eine Erdbebensicherheit baurechtlich in die sog. Bedeutungskategorie 4. Hier werden besondere Anforderungen definiert, welche für die meisten anderen Nutzungen, etwa für Gewerbe und Bauhof, nicht gelten. Dies Vorgabe gilt auch bei temporären Nutzungen. Ganz gleich, ob es sich dabei um Neubauten (in welcher Form auch immer diese errichtet werden) oder um bloße Nutzungsänderungen bestehender Gebäude handelt. Diese heute gültigen Normen müsste man dann bei den für die Umsetzung dieser Ideen notwendigen neuen Bauanträgen, ebenso bei Nutzungsänderungen, beachten. Was dies in der Realität bedeutet wollen einige Kommunalpolitiker scheinbar weiterhin nicht wahrhaben, keineswegs jedoch inhaltlich diskutieren. Man schweigt sich hierüber schlichtweg aus. Davon ganz abgesehen ist der Umstand, dass sowohl die Verlagerung des Bauhofes als auch die ebenfalls einmal in den Raum gestellte Nutzung einer bestehenden Gewerbeimmobilie nicht zum Nulltarif zu bekommen sein würde. 


Wie verhält es sich mit den Baukosten für den neuen Standort?


Hier liegen in den Ausführungen der einzelnen Akteure grobe Abweichungen. Die Spanne liegt hier in den Darstellungen zwischen 18 und 30 Millionen Euro. Das zeigt bereits, wie unscharf die in den Vordergrund geschobenen Zahlen sind. Bisher liegt nur eine sehr rudimentäre Schätzung des Fachplaners vor. Die wiederum wurde in der Vergangenheit dann von Einzelnen eigenmächtig, nach welchen Parametern auch immer, nach oben "korrigiert". Unberücksichtigt bleibt zudem der Umstand, dass die Planung mehrere Ausbaustufen vorsieht, die einerseits nicht zeitgleich und andererseits nicht zwingend von der Gemeinde alleine getragen werden müssen. Sprich: in einem ersten Anlauf ist die unseriöse, in den Raum gestellte Gesamtsumme gar nicht komplett der korrekte Bewertungsmaßstab, wenn man die Kosten eines Neubaus mit Sanierungen und Erweiterungen an alten, problembehafteten Standorten gegenüberstellt. Ebenso ist der Versuch die Kosten des Architekten als übermäßig hoch darzustellen nach Auffassung der UWV unredlich. Für Architektenleistungen gelten einheitliche Regelungen. Die gleichwohl in den Raum gestellten noch höheren Kosten für Wachen in der Nähe zu Weilerswist, etwa Brühl, sind aufgrund der zugrunde liegenden Umstände unbrauchbar. Hier spielen besondere Faktoren eine Rolle, die man in unserer Gemeinde. je nach Interessenlage, scheinbar gerne unter den Tisch kehrt. In Brühl z. B. handelt es sich nicht nur um eine hauptamtliche Wache mit noch höheren Anforderungen als an einem für Weilerswist notwendigen Standort für eine Freiwillige Feuerwehr, sondern überdies um ein zu kleines Grundstück, so dass man zudem wegen der Topografie nicht nur auf besonderer "Pfählung", sondern darüber hinaus auch noch kostenintensiv in die Tiefe und Höhe bauen muss


Dem gegenüber steht zudem der (Grundstücks)Wert nicht mehr benötigter anderer Flächen, etwa dem Feuerwehrgerätehaus Weilerswist.


Es wird zudem so getan, als ob für ein vermeintlich zu großes und zu teures Feuerwehrgerätehauses zwingend Steuern erhöht werden müssten. Einen Nachweis darüber sind die Skeptiker bisher allerdings schuldig geblieben. Fakt ist ebenfalls: es sind bisher gar nicht einmal alle denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten geprüft worden. Ein dahingehender Antrag der UWV-Fraktion wurde letzten Jahres zwar beschlossen, auf ausdrücklichen Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU jedoch mit einem sog. „Sperrvermerk“ versehen. Ziel: erst nach abermaliger Beratung des UWV-Antrages, könnten für diese sinnvolle Prüfung notwendige Finanzmittel freigegeben werden. 


Schon in einer Darstellung vom 14.05.2024 hat die UWV die Sorge kundgetan, dass CDU und SPD mit ihrer Haltung - fernab der eigenen in der Vergangenheit gefassten Zielsetzung und Beschlusslagen - einen Ausstieg aus dem Projekt „Neubau Feuerwehr Weilerswist/Vernich“ forcieren könnten. Und dies, obgleich die Argumentation für eine angeblich sinnvolle Prüfung von Alternativen auf hölzernen Beinen steht. Die Aussage, man habe nie etwas gegen den Standort an der K 11 gehabt, passt faktisch nicht mit den bisherigen Prüfaufträgen und Argumentationen der letzten Monate zusammen. 


Foto: Uwe Wegner

von Uwe Wegner 12. September 2025
Wie ich gestern telefonisch von der Gemeindeverwaltung erfahren habe, ist der Ausschreibungstext für den Ausbau bzw. die Fertigstellung der Bernhard-Thywissen-Straße nun erstellt. In der kommenden Woche wird dieser Entwurf noch einmal intern geprüft. Im Anschluss daran kann die Ausschreibung für die noch offenen Straßenbaumaßnahmen durch die Gemeinde erfolgen. Nach aktuellem Stand besteht die Absicht, dass die politischen Gremien der Gemeinde noch in diesem Jahr dann eine Auftragsvergabe beschließen können. Sollte dies gelingen, könnten die Bauarbeiten grundsätzlich zeitnah starten – natürlich abhängig von den jeweiligen Witterungsbedingungen. In diesem Zusammenhang habe ich auch darauf hingewiesen, dass sichergestellt sein muss, dass alle betroffenen Anwohner ihre Glasfaser-Hausanschlüsse vorab fertiggestellt bekommen haben (Ich weiß: Glasfaseranschluss in Weilerswist-Süd ist ein anderes, grundsätzliches, trauriges Thema das in Bearbeitung ist - mühsam -) Ein späteres Aufreißen, - auch nur von Teilen - der neu verlegten endgültigen Fahrbahndecke muss m. E. in jedem Fall vermieden werden. Ich hoffe sehr, dass dieser Zeitplan tatsächlich eingehalten werden kann. Leider haben uns in der Vergangenheit verschiedene Projekte gezeigt, dass angekündigte Maßnahmen nicht immer im geplanten Rahmen umgesetzt werden konnten. Umso schöner wäre es, wenn dieses Mal der angedachte Ablauf Realität wird und wir damit endlich die Fertigstellung der Bernhard-Thywissen-Str. erreichen. Insbesondere denke ich hier an die vielen Kinder auf dem Weg zu ihren Kitas. Hier und da schaffen es unsere "Kleinsten" nicht immer unfallfrei/stolperfrei über die unfertige Straße mit ihren Erhöhungen, Steinchen und Splitt. Insbesondere natürlich mit ihren kleinen Zweirädern.
von Kreisverband 12. September 2025
Kommunalwahl 2025 Wahlprogramm - Unsere Kernthemen Die UWV steht nicht nur in Weilerswist für eine bürgernahe und sachorientierte Politik, sondern auch im Kreistag Euskirchen. Unsere Schwerpunkte auf Kreisebene greifen die großen Herausforderungen auf, die viele Gemeinden betreffen, und geben klare Antworten: 1. Solide Finanzen Sparsame Haushaltsführung – keine unnötigen Ausgaben, klare Prioritäten. Transparenz der Kreisfinanzen – nachvollziehbare Beschlüsse, verständliche Erklärungen. Fördermittel sinnvoll nutzen – Projekte nur dann anstoßen, wenn Folgekosten langfristig tragbar sind. 2. Sicherheit & Daseinsvorsorge Zivilschutz stärken – Vorsorge für Notlagen, Katastrophenschutz und Krisenmanagement ausbauen. Freiwillige Leistungen – Beschränkung auf das, was wirklich notwendig ist, um Kommunen finanziell nicht zu überlasten. 3. Gerechte Verteilung Ausgleichsrücklagen zurückführen – Gelder des Kreises müssen wieder stärker den Gemeinden zugutekommen. 4. Nachhaltigkeit & Zukunft Grüne Technologien fördern – z. B. grüner Wasserstoff, Anschluss an überregionale Netze, Stärkung regionaler Wirtschaft. Bezahlbarer Wohnraum – Gründung einer Wohnungsbaugenossenschaft, um faire Mietangebote im Kreis zu schaffen. Warum Mehrheiten entscheidend sind Viele dieser Ziele lassen sich nur mit klaren Mehrheiten im Kreistag umsetzen. Eine starke UWV-Fraktion ist die Voraussetzung, damit diese Vorhaben nicht in Schubladen verschwinden, sondern Realität werden.
von Gemeindeverband 12. September 2025
Die Unabhängige Wähler-Vereinigung (UWV) Weilerswist lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zum letzten Termin der „Unabhängigen Bank“ vor der Kommunalwahl ein: 📅 Samstag, 13. September 🕛 12:00 Uhr - 13:30 Uhr 📍 Nähe Schützenplatz, Vernich Die UWV möchte mit den Menschen noch einmal ins Gespräch kommen, zuhören und auf Fragen eingehen – so wie sie es seit Jahren praktiziert: nah, ehrlich und unabhängig. Ganz bewusst endet die Veranstaltung jedoch bereits um 13:30 Uhr. Hintergrund: das lebendige Vereinsleben im Ort in Form des kleinen Schützenfestes soll ungestört beginnen können, und die Schützen wie auch ihre Gäste sollen in ihrer Feier nicht von politischen Aktionen am Rande ihrer Veranstaltung begleitet werden. Im Rahmen der Planung und des Genehmigungsverfahrens war den „Unabhängigen“ der Termin des Schützenfestes nicht bekannt. Die UWV schränkt sich daher selbst ganz bewusst in ihrer eigenen Planung ein, denn Politik soll Raum geben – nicht Raum nehmen. Und: Politik soll sich zurücknehmen, wenn Vereine ihrer Veranstaltungen durchführen! Alle Bürgerinnen und Bürger sind bis dahin aber herzlich eingeladen, sich noch einmal vor der Wahl mit der UWV bei einem Kaffee, Tee oder Kaltgetränk auszutaus chen.
von Fraktion 10. September 2025
Die UWV-Fraktion hat beantragt , dass sich die zuständigen politischen Gremien in nächster Zeit mit der Evaluation der Hol- und Bringzonen an den Grundschulen der Gemeinde befassen. Hintergrund: Im Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität am 02.09.2021 wurde beschlossen, die Hol- und Bringzonen zunächst vorläufig einzurichten und nach einiger Zeit zu überprüfen, ob sich die Standorte bewährt haben oder ob es bessere Alternativen gibt. Inzwischen haben sich verschiedene Bürger an die UWV gewandt. Ihrer Wahrnehmung nach würden einige Hol- und Bringzonen an den Grundschulen nicht oder nur selten genutzt. Vier Jahre nach dem ursprünglichen Beschluss müssten nach Auffassung der "Unabhängigen" der Verwaltung ausreichend Erfahrungen vorliegen, um nun eine fundierte Bewertung vorzunehmen. Ziel ist es, Klarheit darüber zu schaffen, ob die bisherigen Regelungen tatsächlich zur Entlastung der Verkehrssituation rund um die Schulen beitragen und wie sie ggf. optimiert werden können. Die Evaluation soll auch die nachträglich eingerichtete Hol- und Bringzone an der Johann-Hugo-von-Orsbeck-Schule einbeziehen. „Uns ist wichtig, dass die Sicherheit der Schulkinder im Vordergrund steht und gleichzeitig praktikable Lösungen für die Kinder, die Schulen. Eltern und Anwohner gefunden werden“, so die sachkundige Bürgerin Sandra Fritzler . Zum Antrag als PDF? Hier klicken!
von Senioren in der UWV 10. September 2025
Ein Treffpunkt für alle, die sich für das gesellschaftliche und politische Geschehen in unserer Gemeinde interessieren. Bei unserem Stammtisch besteht die Gelegenheit, aktuelle Entwicklungen in der Kommunalpolitik zu besprechen, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Ideen zu entwickeln, wie wir unser Umfeld aktiv mitgestalten können. Ob es um Verkehr, Wohnraum, Umwelt, Freizeitangebote oder andere Themen geht, die Ihnen am Herzen liegen – hier können Sie diese in einer offenen Runde ansprechen. Wir hören zu, diskutieren und überlegen gemeinsam, welche Möglichkeiten es gibt, Veränderungen anzustoßen. Wann und wo? Am 16.09.2025 um 18:00 Uhr treffen wir uns im Caritas Quartiersbüro Weilerswist Heinrich-Rosen-Allee 6, Weilerswist Wir freuen uns auf Ihr Kommen und auf anregende Gespräche. Kontakt für weitere Informationen: E-Mail: klaus.rech@uwvweilserswist.de Telefon: 0179 / 535 44 12
von Kommunales Wissen kompakt 10. September 2025
Einwohner und Bürger – wer ist wer, und wer darf was? Einwohner – das große Ganze Einwohner ist jeder, der seinen Wohnsitz in der Gemeinde hat – ganz egal, ob er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht. Auch Kinder und Jugendliche gehören dazu. Kurz: Alle, die hier wohnen, sind Einwohner. Das bedeutet: Jeder Einwohner ist Teil der Gemeinschaft – aber nicht alle Einwohner haben automatisch die gleichen politischen Mitbestimmungsrechte. Bürger – die mit dem Wahlrecht Bürger im Sinne der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist man nur dann, wenn man: Einwohner ist, mindestens 16 Jahre alt ist, und entweder Deutscher oder EU-Bürger ist. Nur Bürger im rechtlichen Sinn haben das Wahlrecht zum Rat und zum Bürgermeister. Sie dürfen wählen und selbst kandidieren. Beteiligungsmöglichkeiten für Einwohner Auch ohne Wahlrecht gibt es Rechte: Anregungen und Beschwerden (§ 24 GO NRW): Jeder Einwohner darf sich mit Vorschlägen, Kritik oder Ideen an Rat und Verwaltung wenden – vom defekten Spielgerät bis zur Anregung für neue Radwege. Öffentliche Ratssitzungen (§ 48 GO NRW): Einwohner dürfen zuhören und bei Einwohnerfragestunden auch direkt Fragen stellen. Damit ist gesichert: Mitreden dürfen alle, nicht nur die Wähler. Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger Wer Bürger im Sinne der GO ist, hat darüber hinausgehende Rechte: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (§§ 26, 26a GO NRW): Bürger können eine direkte Abstimmung über wichtige Angelegenheiten erreichen. Wahlrecht: Bürger wählen Rat und Bürgermeister. Abwahlverfahren (§ 66 GO NRW): Unter bestimmten Voraussetzungen können Bürger sogar die Abwahl des Bürgermeisters beantragen. Fazit Einwohner = alle, die hier wohnen. Bürger = Einwohner mit Wahlrecht. Alle Einwohner können sich einbringen, Vorschläge machen und Öffentlichkeit nutzen. Bürger haben zusätzlich handfeste Mitbestimmungsrechte – von der Wahl bis hin zum Bürgerentscheid. So sorgt die Gemeindeordnung NRW dafür, dass Demokratie in der Kommune nicht nur im Ratssaal stattfindet – sondern auch draußen, mitten im Alltag.
von Fraktion 8. September 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan?  Politik beginnt mit Worten – doch sie beweist sich in Taten. Die UWV Weilerswist steht seit ihrer Gründung für ehrliche Politik: keine leeren Versprechen, sondern klare Ziele, die realistisch verfolgt werden. Unsere Rubrik „Gesagt – Getan“ zeigt, wo wir uns mit konkreten Initiativen eingebracht und auch spürbare Verbesserungen erreicht haben. Hier eine Zusammenstellung, mit sechs konrketen Themen: 1. Transparenz & Information – Politik zum Mitlesen Gesagt: Politik darf nicht im Hinterzimmer stattfinden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen informiert sein, um Entscheidungen nachvollziehen zu können. Getan: Neben verschiedenen Initiativen im Rat und seinen Ausschüssen, die oftmals an den aktuellen Mehrheiten gescheitert sind sowie regelmäßigen öffentlichen Berichten bringt die UWV mit " Weilerswist kompakt " seit fünf Jahren eine eigene Informationsbroschüre heraus. Jahr für Jahr wird es überarbeitet, lesefreundlicher gestaltet und mittlerweile nahezu flächendeckend verteilt – finanziert ausschließlich durch die UWV und deren Mitglieder, ohne Steuergelder. Mehrwert: Bürger erhalten Hintergrundwissen aus erster Hand, unabhängig und ungefiltert. Fazit: Wer informiert ist, kann mitreden – Transparenz ist die Grundlage von Vertrauen. Wir geben unser Bestes! 2. Schwimmunterricht für Kinder – Sicherheit geht vor Gesagt: Jedes Kind in Weilerswist soll sicher schwimmen können. Das alte Lehrschwimmbecken war marode, Unterricht fiel oft aus – so darf es nicht bleiben. Getan: Die UWV hat eine Kooperation mit der Schwimmschule Sharky klar unterstützt. Dabei hat die UWV s chon Anfang 2022 Farbe bekannt . Seit Sommer 2025 erhalten alle Grundschulkinder wieder verlässlichen Schwimmunterricht. Parallel wird geprüft, ob und wie das alte Schulbecken zukünftig genutzt werden kann oder welche Nachffolgenutzung denkbar ist. Die UWV bedauert, dass sich andere politische Kräfte hierzu bisher keine Gedanken gemacht haben. Mehrwert: Familien können sich darauf verlassen, dass ihre Kinder schwimmen lernen – unabhängig vom Zustand kommunaler Gebäude. Fazit: Ein praktischer Schritt für Sicherheit und Lebensqualität – Politik mit unmittelbarem Nutzen für die Jüngsten. 3. Gebühren & Finanzen – Klarheit schaffen Gesagt: Steigende Gebühren belasten die Menschen. Diese müssen nachvollziehbar und korrekt kalkuliert sein. Keine versteckten Kosten, keine falschen Rechenmodelle. Die zwingend vorgegebene Reform der Grundsteuer musste aufgrund höchstrichterlichem Urteil zu einer neuen Hebesatzberechnung führen. Getan: Auf Initiative der UWV enthalten Gebührenbescheide nun erläuternde Hinweise , die u. a. auf Ratsbeschlüsse hinweisen, die diesen vorausgehen. Massive Fehlkalkulationen der Vergangenheit hat es seit einiger Zeit nicht mehr gegeben. In Sachen Hebesatz haben sich andere Mehrheiten durchgesetzt und keinen differenzierten Hebesatz eingeführt. Dies führt zu einer grundsätzlich höhren Besteuerung von Wohngebäuden. Mehrwert: Bürger wissen, wofür sie zahlen – und können Kosten besser nachvollziehen. Fazit: Finanzpolitik darf kein Rätsel sein. Ehrliche Zahlen sind die Basis für Vertrauen. Gleichwohl ist hier noch mehr Transparenzund Verständlichkeit für die UWV vorstellbar. 4. Barrierefreiheit – Hürden abbauen Gesagt: Barrierefreiheit ist keine Kür, sondern Pflicht. Niemand soll im Alltag ausgeschlossen werden, sei es im Rathaus oder auf Gehwegen. Getan: Im Sommer 2023 startete die UWV-Fraktion eine ihrer Mitmach-Aktionen: Bürgerinnen und Bürger konnten Hindernisse digital und analog melden. Aus den Rückmeldungen entstand ein Diskussionspapier, welches in die Politik eingebracht wurde. Erste Maßnahmen wurden umgesetzt, etwa verbesserte Beschilderungen im Rathaus. Weitere Schritte wurden durch den Rückzug der Bürgermeisterin im Frühjahr 2025 gebremst – dennoch bleibt die UWV am Thema. Mehrwert: Das Thema ist sichtbar geworden und hat politische Aufmerksamkeit erhalten. Fazit: Auch wenn der Weg lang ist – Barrierefreiheit bleibt für uns ein nicht verhandelbares Ziel. 5. Bürgerbeteiligung – Demokratie stärken Gesagt: Bürger sollen mitreden, und zwar frühzeitig. Entscheidungen, die alle betreffen, brauchen Offenheit statt geschlossener Türen . Getan: Auch wenn der von uns initiierte Bürgerausschuss wieder abgeschafft wurde, haben wir erreicht, dass Bürgerinnen und Bürger in Ratssitzungen spontan und ohne schriftliche Anmeldung das Wort ergreifen dürfen. Weitere Beteiligungsmodelle wie Bürgerhaushalte oder digitale Werkzeuge haben wir in Diskussion eingebracht. Sukzessive reagieren auch die politischen Mitbewerber und rücken dieses Themen in den Fokus und greifen nach und nach unsere Ideen auf. Ein Zeichen dafür, dass sich unsere Hartnäckigkeit lohnt. Mehrwert: Politik rückt näher an die Menschen – Beteiligung ist kein Fremdwort mehr. Fazit: Kleine Schritte können viel bewirken. Die UWV macht Demokratie Stück für Stück erlebbarer. 6. Feuerwehr & Brandschutz – Einsatz für die Einsatzkräfte Gesagt: Unsere Freiwillige Feuerwehr braucht bestmögliche Ausstattung. Brandschutz darf nicht kaputtgespart werden. Transparenz bei Planungen ist Pflicht. Getan: Die UWV hat Missstände öffentlich benannt, der Behebung von mangelhaften Zuständen und dem Sanierungssatu in den Gerätehäusern sowie fehlender Ausstattung Nachdruck verliehen. Den neuen Brandschutzbedarfsplan haben wir aufgrund der herabgesetzten Schutzziele kritisiert. Wir haben Berichte eingefordert, Standards verteidigt und gleichzeitig unser Möglichestens getan um die ehrenamtlichen Kräfte zu unterstützen. Alle unsere Meldungen zur Feuerwehr unter: www.uwv-weilerswist.de/meldungen-zur-feuerwehr Mehrwert: Feuerwehr und Bürger wissen: Die UWV steht klar an ihrer Seite – ohne Abstriche, ohne Hinterzimmerpolitik. Fazit: Sicherheit ist nicht verhandelbar. Hier bleiben wir unbeirrbar. Unser Gesamtfazit Die UWV Weilerswist hat in vielen Bereichen Taten folgen lassen. Von Information über Gebührenklarheit bis hin zu Schwimmunterricht und Feuerwehr – wir zeigen, dass Politik auch ohne absolute Mehrheiten wirksam sein kann. Noch mehr Beispiele, die über diesen Beitrag hinausgehen, finden Sie unter: www.uwv-weilerswist.de/uwv-blog-meldungen Aber wir wissen auch: Viele unserer Vorhaben sind an fehlenden Mehrheiten im Rat gescheitert oder gebremst worden. Das zeigt, wie wichtig es ist, dass die UWV nach der nächsten Wahl im Rat noch stärker vertreten ist. 👉 Je mehr Stimmen die UWV nun am 14.09. erhält, desto mehr kann aus Gesagtem auch ein Getan werden.
von Gemeindeverband 6. September 2025
Kandidatenvorstellung: Unser Team für Sie  Nachdem wir in den letzten Wochen alle unsere Kandidatinnen und Kandidaten einzeln vorgestellt haben, präsentieren wir Sie Ihnen hier noch einmal im Gesamtüberblick,. unser ganzes Team für Sie! Mit einer großen Bandbreite verschiedener Sichtweisen auf die kommenden Herausforderungen gehen wir als UWV für Sie in die diesjährige Kommunalwahl. So kann wirklich unabhängige Politik gelingen. Nicht nur für, sondern mit allen Bevölkerungsgruppen. Wir können dabei für uns in Anspruch nehmen, mit vielen Kandidatinnen und Kandidaten fest in der Bürgerschaft verwurzelt zu sein. Sei es das Engagement in Sportvereinen, im Tierschutz, als Verkehrshelfer, in der Feuerwehr, für Selbsthilfegruppen, in verschiedenen Dorfvereinen und vieles mehr, was hier den Rahmen sprengen würde. Der überwiegende Teil der UWV-Kandidatinnen und Kandidaten engagiert sich auch außerhalb der Politik bereits heute schon sehr vielfältig für das Gemeinwohl. Und nun haben Sie am 14.09.2025 die Wahl: alte Strukturen weiter mit der UWV aufbrechen oder ein weiter so wie in der Vergangenheit? Es liegt in der Hand der Wählerinnen und Wähler zu befinden, wer in der zu Ende gehenden Ratsperiode dauerhaft Leistung gezeigt hat oder erst in den letzten Wochen und Monaten vor der Wahl aktiv geworden ist. Portraitfotos: Kaspar Photography
von Gemeindeverband 5. September 2025
Kommunalwahl 2025 Wahlprogramm - Unsere Kernthemen In den letzten Wochen haben wir intensiv unser Wahlprogramm 2025 vorgestellt und jeden Freitag einen Auszug hieraus wiedergegeben. Ganz schön viel Inhalt. Nun gilt es hieraus Kernthemen noch einmal zusammenfassend darzustellen. In unserem Wahlprogramm für 2025 stellen wir uns klar den Herausforderungen unserer Gemeinde: Von Finanzen über Umwelt bis hin zur Bürgerbeteiligung. Unsere Vision: eine Politik mit Herz, die Veränderungen verantwortungsvoll anpackt – aber ohne Mehrheiten bleiben gute Ideen oft Theorie. Je stärker die UWV im Rat auftritt, desto mehr können wir umsetzen. Etablierte Konzepte überdenken – Wir müssen neue Wege wagen statt auf veraltete Strukturen zu setzen. Interkommunale Zusammenarbeit & Fördermittel endlich konsequent nutzen – Durch Bündelung mit anderen Kommunen könnten Fördermittel besser abgerufen werden bzw. Aufgaben kostengünstiger und effizienter erledigt werden. Fördermittel nicht für Prestigeprojekte verwenden – Wir setzen auf solide Kosten-Nutzen-Rechnungen. Unterfinanzierung der Kommune benennen – Wir fordern eine Reform der kommunalen Finanzierung – nach dem Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, zahlt“). Mehr Bürgerbeteiligung & demokratische Grundsätze stärken – Wir stehen klar für mehr Einbeziehung und Information der Bürgerschaft. Kein Fraktionszwang – Unsere Mandatsträger sollen frei ihrem Gewissen folgen, Leitlinie ist das persönliche Gewissen und die Absicht das Beste für unsere Gemeinde herauszuholen. Sicherheit & Ordnung stärken und ausbauen – Ein leistungsfähiges Ordnungsamt, verbesserter Bürgerservice, Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr. Mobilität – Endlich das von auf unsere Initiative beschlossene Mobilitätskonzept für die gesamte Gemeinde angehen: u .a. ÖPNV überdenken, Fahrrad- und Fußgängerschutz zentrieren, LKW-Verkehr reduzieren und damit vor allem Durchgangsverkehre reduzieren. uwv-weilerswist.de Bildung & Infrastruktur – Bedarf an Kitas und Schulen prüfen; Digitalisierung vorantreiben; multifunktionale Nutzung ermöglichen. Umwelt & Nachhaltigkeit – Umweltbewusstsein bei Entscheidungen, Solartechnik mit Augenmaß vorantreiben, Bürger-Energie-Genossenschaft, mehr Grünflächen und Aufenthaltsqualität schaffen Wohnen & Leben – Bezahlbarer Wohnraum, faire Grundstücksvergaben, Möglichkeiten einer Wohnungsbaugesellschaft nutzen. Bürgerbeteiligung & Service – Transparenz, Livestreams, früher Einbindung der Bürgerschaft, Ausbau von eGovernment. Verwaltung modernisieren – Motivierte Mitarbeitende, effizienteres Verwaltungshandeln, Ausbildungsplätze in der Verwaltung schaffen. Warum Mehrheiten entscheidend sind: Viele Ziele lassen sich nur umsetzen, wenn es die nötige Mehrheit im Rat gibt. Eine möglichst starke UWV ist der beste Weg, um Mehrheiten für eigene Ideen zu beschaffen. Die Bürger haben am 14.09. die Wahl: alte Strukturen weiter mit der UWV aufbrechen oder ein weiter so wie in der Vergangenheit? Es liegt in der Hand der Wählerinnen und Wähler zu befinden, wer in der zu Ende gehenden Ratsperiode dauerhaft Leistung gezeigt hat oder erst in den letzten Wochen und Monaten vor der Wahl aktiv geworden ist.
von Kommunales Wissen kompakt 3. September 2025
Bürgermeisterwahl - Sonderfälle Wenn nur ein Kandidat zur Bürgermeisterwahl antritt oder einer nicht mehr will / kann Was passiert eigentlich, wenn sich bei einer Bürgermeisterwahl in Nordrhein-Westfalen nur ein einziger Bewerber stellt? Ist er automatisch gewählt – oder müssen die Bürgerinnen und Bürger trotzdem an die Urne? Und wie wird verfahren, wenn ein Kandidat kurz vor der Wahl nicht mehr antreten möchte? Die Gemeindeordnung in Verbindung mit dem Kommunalwahlgesetz NRW gibt die Antworten. Kein Automatismus Auch wenn nur ein Bewerber oder eine Bewerberin zur Wahl steht, erfolgt keine automatische Wahl. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden weiterhin in einem ordentlichen Wahlgang. Ja/Nein-Stimmzettel Die Kommunalwahlordnung NRW (§ 75c KWahlO NRW) schreibt in diesem Fall einen besonderen Stimmzettel vor: Wer den Kandidaten unterstützen möchte, kreuzt „Ja“ an. Wer ihn ablehnen will, wählt „Nein“. Leere oder falsch ausgefüllte Zettel sind ungültig. Damit unterscheidet sich das Verfahren deutlich von Wahlen mit mehreren Bewerbern, bei denen nur ein Name angekreuzt werden kann. Mehrheit erforderlich Gewählt ist der Kandidat nur, wenn er die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält. Gibt es mehr „Nein“- als „Ja“-Stimmen, ist die Wahl gescheitert – und muss wiederholt werden. Praxisbeispiele am 14. September 2025 Rhede (Kreis Borken): Amtsinhaber Jürgen Bernsmann tritt als einziger Kandidat an. Die Wählerschaft stimmt per Ja/Nein über seine Wiederwahl ab. Blankenheim (Kreis Euskirchen): Auch hier gibt es nur eine Bewerberin: Jennifer Meuren. Die Entscheidung fällt ebenfalls durch die Ja/Nein-Abstimmung. Sonderfall: Rückzug eines Kandidaten nach der Zulassung Was passiert, wenn ein Kandidat nach Ablauf der Frist und sogar nach Beginn der Briefwahl erklärt, dass er nicht mehr antreten möchte – z. B. aus gesundheitlichen Gründen? Rechtlich bleibt er Kandidat. Sein Name steht auf dem Stimmzettel, und er kann weiterhin gewählt werden. Wählerstimmen für ihn sind also gültig. Kommt er auf die erforderliche Mehrheit, wäre er gewählt. Allerdings kann er die Wahl ablehnen bzw, die Annahme der Wahl. In diesem Fall würde das Amt nicht angetreten, und es käme zu einer Neuwahl. Ein spannender Aspekt. Konkretes Beispiel, Weilerswist: Dort standen ursprünglich fünf Kandidaten zur Wahl. Mit Hans Peter Nußbaum erklärte ein Bewerber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für das Amt zur Verfügung zu stehen. Dennoch bleibt er Kandidat – und kann weiter gewählt werden. Im Falle einer Wahl könnte er durch Verzicht auf die Annahme der Wahl den Antritt des Amtes "vermeiden". Es käme zu einer neuen Bürgermeisterwahl.. Wenn ich persönlich einmal sicher war, dass bestimmte Konstellationen nur theorethischer Natur sind und sich die Praxis anders darstelle: in Weilerswist halte ich mittlerweile nichts mehr für ausgeschlossen. Man stelle sich diese Theorie vor: die Mehrheit der Wählerschaft ist von keinem der Kandidaten überzeugt und "erzwingt" auf diese Weise eine neue Bürgermeisterwahl ... Also bitte, das ist doch jetzt wirklich reine Theorie?!?