Rat beschließt Grundstückskauf für die Feuerwehr

4. Oktober 2024

Einwände von SPD und CDU erweisen sich als unbegründet


Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 eine wichtige Entscheidung zur Zukunftsfähigkeit der Feuerwehr und damit zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger getroffen und damit endgültig den Weg für einen neuen Feuerwehr-Standort frei gemacht.


Widerlegt werden konnte in der Sitzung die von CDU und SPD in den Raum gestellten Aussagen, das dort das Baurecht mehr als fraglich sei.  Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst konnte deutlich darlegen, wie die Ausgangs-- und Rechtslage ist. Auch die Frage nach einer vermeintlich sinnhafteren, kleineren Grundstücksfläche konnte ebenfalls geklärt werden. Am Ende blieb vom gemeinsamen Antrag der CDU mit der SPD nicht mehr viel übrig. Vielmehr lief dieser komplett ins Leere. Daran konnte auch der mutmaßliche Versuch einer Schadensbegrenzung dem Antrag eine Teil-Sinnhaftigkeit zu verleihen nichts mehr retten: So sollten nach Vorstellung von CDU und SPD zumindest bereits längst beschlossene und in der Abarbeitung befindliche Arbeitsaufträge an die Verwaltung erneut abgestimmt werden. Die anderen Fraktionen schlossen sich derart unnötigen, Wiederholungsbeschlüssen nicht an. Der Ankauf wurde sodann, trotz anfangs heftiger Diskussionen am Ende dann doch sogar einstimmig beschlossen. Ein Indiz, dass man selber eingesehen hatte, dass die Argumente entkräftet waren.


Angesichts der Tatsache, dass nach Auffassung der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) im Vorfeld der Ratssitzung mit gewissen Halbwahrheiten ein falsches Bild über Sinn und Unsinn des Grundstücksankaufs skizziert wurde, hier einmal eine Darstellung der sehr komplexen Grundlagen für diesen Beschluss.

Die Länge der Darstellung ist leider der Komplexität geschuldet. In der Realität sind die Umstände selten so einfach, wie es banale, simpel klingende Parolen vermuten lassen. Die UWV ist grds. immer bereit ihr Abstimmungsverhalten zu erläutern. In diesem Falle, wo eine Entscheidung möglicherweise nicht dem durch Parolen nachgebenden "Main-Stream" folgt, ist eine wirklich umfassende Erläuterung umso notwendiger. Dabei seien auch auf Aussagen der Bürgermeisterin und des Wehrleiters der Feuerwehr aufgenommen:


Ist das alles überhaupt notwendig?


Die Realisierung einer neuen Feuerwache muss klar unter strategischen Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr für die Gemeinde Weilerswist erfolgen. Daher ist das an der K 11 liegende und vermeintlich strittige Grundstück bestens geeignet. Es orientiert sich streng an den Ergebnissen des geltenden Brandschutzbedarfsplans. An diesem Fakt kam und kommt auch die im Laufe diesen Jahres von CDU und SPD durchgedrückte Bedingung das Grundstück nicht zu kaufen, wenn der nächste Brandschutzbedarfsplan das Grundstück als für die Feuerwehr ungeeignet einstuft, nicht umhin. Der nächste Brandschutzbedarfsplan wird eine solche Aussage nicht treffen.


Die Planung einer am Bedarf ausgerichteten Feuerwache, die eine Weiterentwicklung für zukünftige Entwicklungen im Bereich Gefahrenabwehr zulässt, ist in unserer Gemeinde unumgänglich. Ein neuer Feuerwehrstandort muss mindestens für die nächsten 50 Jahre geeignet sein. Hierbei haben eine Menge weiterer Faktoren Einfluss: sei es in Zukunft einmal die Frage, ob eine mit hauptamtlichen Kräften besetzte Feuerwehr von Nöten ist, die stetig steigenden Anforderungen an das Gebäude, etwa wegen Fahrzeuggrößen und Ausstattung, etc.; 


Warum aber genau dieser Standort?


Die Feuerwehrgerätehäuser in Vernich und Weilerswist sind mit Blick auf die aktuellen und zu erwartenden Anforderungen an Feuerwehrgerätehäuser veraltet. Bei der Lage des Feuerwehrgerätehaus Weilerswist sind schon jetzt aufgrund der langen Schließzeiten die Einhaltung der erforderlichen Rüstzeiten gefährdet. Das Feuerwehrgerätehaus Vernich liegt im Hochwassergebiet. Mit der zu erwartenden dichteren Vertaktung der Bahnstrecke Köln-Trier ist mit häufigeren Schließungen des Bahnübergangs Bonner Straße zu rechnen. Dies wird die schon heute bedenkliche Situation für die Gefahrenabwehr verschärfen. Der Rat hat in den letzten Jahren daher immer einstimmig konsequent das Ziel beschrieben: den Neubau einer großen Feuerwache mit perspektivischer Zusammenlegung der Löschgruppen Weilerswist und Vernich sowie ein zentraler Standort für Werkstätten und Sonderausrüstung. Dahinter steht auch die Absicht, durch eine perspektivische Zusammenlegung Synergieeffekte zu nutzen. 


Welche Diskussionen gab es in der Vergangenheit?


Im Jahre 2016 wurden unter Einsatz einer speziellen Software verschiedene Standorte durch die damalige Wehrleitung geprüft. Im September 2016 wurde einer Arbeitsgruppe, besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr und der Politik, die Ergebnisse präsentiert. Hieraufhin wurde der Standort an der K11 für die strategischen Ziele als am besten geeigneter Standort festgelegt und folgerichtig in den Brandschutzbedarfsplan aufgenommen. Dieser hat weiterhin Gültigkeit. An diesem logischen Konsens hat bis vor wenigen Monaten keine der im Rat vertretenen Fraktionen gerüttelt. Zufall oder nicht: erst mit zunehmender zeitlicher Nähe zur Kommunalwahl 2025 geriet dieser Konsens sukzessive in Wackeln. 


Wie ist die aktuelle Rechtslage?


Es wurde von CDU und SPD zuletzt in den Raum gestellt, es sei unklar, ob überhaupt auf dem Grundstück gebaut werden dürfe. Die Bürgermeisterin führte hierzu zunächst aus, dass es aktuell keinen ernsthaften Handlungsbedarf, gebe die Planungen und Absichten zu verändern. Zunächst haben sich die strategischen Ziele nicht verändert. Der strategisch optimale Standort an der K11 liegt baurechtlich im sog. Außenbereich. Richtig ist: das Bundesbaugesetz sieht keine sog. Privilegierung für Feuerwachen im Außenbereich vor. Deshalb wurde in der Vergangenheit, über alle Fraktionen hinweg alles unternommen eine landesplanerische Lösung für das Planungsrecht zu erlangen. Gemeinsam mit Landtagsabgeordneten und dem Städte- und Gemeindebund NRW wurden in unzähligen Gesprächen und Schreiben das Ziel verfolgt, Sonderflächen für Feuerwachen landesweit ausweisen zu können. Dies erfolgte schlussendlich über Regelungen unter Ziel 2-3 zum Landesentwicklungsplan (LEP) . Daraufhin beschloss der Rat der Gemeinde Weilerswist - übrigens auch einvernehmlich - die Flächennutzungsänderung (FNP-Änderung) für den allgemein favorisierten Standort. Nach Durchführung dieses Verfahrens wurde die Flächennutzungsplanänderung genehmigt. So wurde der Weg für den nächsten Schritt, den Grunderwerb, frei. 


Korrekt ist durchaus ebenfalls: am 21. März 2024 entschied das OVG Münster, dass die Regeln zu Sonderflächen „Erneuerbare Energien“, die unter Ziel 2-3 zum Landesentwicklungsplan aufgeführt waren nicht "auskömmlich" begründet waren. Zunächst mit davon betroffen: alle weiteren Regelungen unter Ziel 2.3. Demnach bezeichnet die Gemeindeverwaltung den aktuellen FNP für die Sonderfläche „Feuerwache“ aktuell als schwebend unwirksam. Die Bezirksregierung Köln hat im Vorfeld der Ratssitzung vom 26.09.2024 die von CDU und SPD geäußerten Bedenken jedoch in Bezug auf einen möglichen Bauantrag nicht geteilt!


Mit der Genehmigung des nicht aufgehobenen FNP wurde die Nutzung des Grundstücks für „Feuerwache“ festgelegt. Rat und Grundstückseigentümer verständigten sich darauf, dass die Wertermittlung für das Grundstück durch den Gutachterausschuss des Kreises erfolgen sollte. Das Verkaufsangebot des Eigentümers wird diesem Gutachten gerecht . Behauptungen, das Grundstück sei zu teuer, die Gemeinde würde etwas über Wert ankaufen, sind somit unzutreffend. Der Rat stand also in seiner Sitzung am 26.09.2024 vor folgenden Alternativen zur Entscheidung:


"1. Erwerb des ganzen Grundstücks.

2. Erwerb eines Teilgrundstücks. Die Teilung erfolgt dann parallel zur K11. Der Eigentümer behält das Grundstück, das an die K 11 angrenzt. Der jetzige Eigentümer behält ein Grundstück von mindestens 2 ha. Der jetzige Eigentümer möchte den gutachterlich festgestellten Wert in einem oder mehreren Grundstücken."


Die Konsequenzen bei einem solchen Teilkaufs laut Verwaltung u. a.:

  • "Die Lage Richtung Erft ist aus einsatztaktischen Gründen seitens der Wehrleitung nicht akzeptabel.
  • Der FNP muss neu angepackt werden. Wegen der schwebenden Unwirksamkeit müsste die Bezirksregierung dann die Genehmigung für die komplette Fläche aufheben. 
  • Im weiteren Verlauf müsste das Verfahren nach Genehmigung des Regionalplans erneut komplett unter Einsatz der entsprechenden personellen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen durchgeführt werden."

Ist das Grundstück aber nicht dennoch, wie manche sagen, zu groß?


Bei der Festlegung des Standorts wurde von Beginn an ein Gesamtgrundstück von 4,1 ha ins Auge gefasst. Daher wurde das Planungsrecht logischerweise einvernehmlich auf das gesamte Grundstück bezogen. Auf dem Grundstück müssen Gebäude, Stellflächen und Verkehrswege der Feuerwache hergestellt werden. Zudem werden sog. Ausgleichsflächen benötigt, eine Versickerung des Niederschlagswassers muss gewährleistet werden und möglicherweise müssen Gebäude, Stellflächen und Verkehrswege einer Rettungswache des Kreises Euskirchen möglich sein. An dieser sinnvollen Kooperation arbeitet die Gemeinde bereits mit dem Kreis im Austausch. Daher hat es keines weiteren Beschlusses dazu, wie von CDU und SPD nun gefordert, bedurft. 


Die Wehrleitung hat zudem in mehreren anderen Kommunen nachgefragt, die Rückmeldung war stets gleich: "Wenn wir nochmal neu planen müssten, dann mit einem größeren Grundstück. Wir haben jetzt Probleme mit der Fläche, uns fehlen Möglichkeiten zur Erweiterung, zur Anpassung an den sich verändernden Bedarf."


Darüber hinaus könnten dann noch eventuell vorhandene "Grundstücks-Restflächen" für Ausgleichsmaßnehmen zukünftiger Projekte der Gemeinde genutzt werden, ohne dass diese anderweitig dann wohl teurer gekauft werden müssten. 


Die weiteren von CDU und SPD gemachten Vorschläge, den Bauhof oder eine Niederlassung von Straßen NRW auf dem favorisierten Grundstück mit anzusiedeln, war sinnfrei. Es wurde in den Sitzungen und Arbeitskreisen unzählige Male klar dargestellt, dass dies planungsrechtlich im Außenbereich nicht zulässig ist. Dies wird auch bei der x-ten Prüfung zu keinem neuen Ergebnis führen.


Warum dann so viel Lärm um diese Entscheidung?


Die Fraktionen von Bündnis/Grünen, FDP und UWV kamen bedauerlicherweise in der jüngsten Sitzung unisono nicht umhin, die Frage in den Raum zu stellen, ob CDU und SPD dieses, für die Sicherheit der Menschen bedeutsame Thema, aus taktischen Gründen bis nach der Kommunalwahl 2025 hinauszögern wollen. 


Fakt ist: die Unfallkasse NRW sieht erhebliche Mängel an den bestehenden Feuerwehrgerätehäusern. Die notwendigen Maßnahmen würden in jedem Falle erhebliche Kosten und Investitionen verursachen. Auch wenn aktuell keine finalen, belastbaren Aussagen zu den Instandsetzungs- sowie Sanierungsnotwendigkeiten an sämtlichen Feuerwehrgerätehäusern getroffen werden können. Ebenso ist die zeitliche Abfolge gänzlich unbekannt. Dies gilt auch für mögliche Neu- und oder Erweiterungsbauten an gleicher Stelle. An einigen Standorten wurden und werden dabei weiter von Einzelnen einige zusätzliche Problemlagen und Fakten in den Diskussionen bewusst ausgeklammert. Zumindest ist man nicht gewillt auf diese auch nur ansatzweise einzugehen.


Die von CDU und SPD seit geraumer Zeit aufgebrachten Ideen zu Sanierungen, Erweiterung und Teilverlagerungen für Weilerswist und Vernich mögen auf den ersten Blick zunächst interessant und unter dem Gesichtspunkt unnötige Ausgaben zu vermeiden, bürgernah klingen. Leider sind dabei jedoch in Bezug auf Weilerswist und Vernich relevante und damit wesentliche Umstände in den Überlegungen nicht zu Ende gedacht. 


Es sei einerseits auf die oben aufgeführten Aspekte verwiesen. Zudem: Eine Verlagerung des Bauhofes und Nutzung der dann irgendwann möglicherweise freiwerdenden Bauhof-Immobilie als Erweiterung für den Standort der Löschgruppe Weilerswist ist ebenfalls keine ernstzunehmende Lösung, denn: Gebäude, die der Feuerwehr dienen, fallen in Hinblick auf eine Erdbebensicherheit baurechtlich in die sog. Bedeutungskategorie 4. Hier werden besondere Anforderungen definiert, welche für die meisten anderen Nutzungen, etwa für Gewerbe und Bauhof, nicht gelten. Dies Vorgabe gilt auch bei temporären Nutzungen. Ganz gleich, ob es sich dabei um Neubauten (in welcher Form auch immer diese errichtet werden) oder um bloße Nutzungsänderungen bestehender Gebäude handelt. Diese heute gültigen Normen müsste man dann bei den für die Umsetzung dieser Ideen notwendigen neuen Bauanträgen, ebenso bei Nutzungsänderungen, beachten. Was dies in der Realität bedeutet wollen einige Kommunalpolitiker scheinbar weiterhin nicht wahrhaben, keineswegs jedoch inhaltlich diskutieren. Man schweigt sich hierüber schlichtweg aus. Davon ganz abgesehen ist der Umstand, dass sowohl die Verlagerung des Bauhofes als auch die ebenfalls einmal in den Raum gestellte Nutzung einer bestehenden Gewerbeimmobilie nicht zum Nulltarif zu bekommen sein würde. 


Wie verhält es sich mit den Baukosten für den neuen Standort?


Hier liegen in den Ausführungen der einzelnen Akteure grobe Abweichungen. Die Spanne liegt hier in den Darstellungen zwischen 18 und 30 Millionen Euro. Das zeigt bereits, wie unscharf die in den Vordergrund geschobenen Zahlen sind. Bisher liegt nur eine sehr rudimentäre Schätzung des Fachplaners vor. Die wiederum wurde in der Vergangenheit dann von Einzelnen eigenmächtig, nach welchen Parametern auch immer, nach oben "korrigiert". Unberücksichtigt bleibt zudem der Umstand, dass die Planung mehrere Ausbaustufen vorsieht, die einerseits nicht zeitgleich und andererseits nicht zwingend von der Gemeinde alleine getragen werden müssen. Sprich: in einem ersten Anlauf ist die unseriöse, in den Raum gestellte Gesamtsumme gar nicht komplett der korrekte Bewertungsmaßstab, wenn man die Kosten eines Neubaus mit Sanierungen und Erweiterungen an alten, problembehafteten Standorten gegenüberstellt. Ebenso ist der Versuch die Kosten des Architekten als übermäßig hoch darzustellen nach Auffassung der UWV unredlich. Für Architektenleistungen gelten einheitliche Regelungen. Die gleichwohl in den Raum gestellten noch höheren Kosten für Wachen in der Nähe zu Weilerswist, etwa Brühl, sind aufgrund der zugrunde liegenden Umstände unbrauchbar. Hier spielen besondere Faktoren eine Rolle, die man in unserer Gemeinde. je nach Interessenlage, scheinbar gerne unter den Tisch kehrt. In Brühl z. B. handelt es sich nicht nur um eine hauptamtliche Wache mit noch höheren Anforderungen als an einem für Weilerswist notwendigen Standort für eine Freiwillige Feuerwehr, sondern überdies um ein zu kleines Grundstück, so dass man zudem wegen der Topografie nicht nur auf besonderer "Pfählung", sondern darüber hinaus auch noch kostenintensiv in die Tiefe und Höhe bauen muss


Dem gegenüber steht zudem der (Grundstücks)Wert nicht mehr benötigter anderer Flächen, etwa dem Feuerwehrgerätehaus Weilerswist.


Es wird zudem so getan, als ob für ein vermeintlich zu großes und zu teures Feuerwehrgerätehauses zwingend Steuern erhöht werden müssten. Einen Nachweis darüber sind die Skeptiker bisher allerdings schuldig geblieben. Fakt ist ebenfalls: es sind bisher gar nicht einmal alle denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten geprüft worden. Ein dahingehender Antrag der UWV-Fraktion wurde letzten Jahres zwar beschlossen, auf ausdrücklichen Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU jedoch mit einem sog. „Sperrvermerk“ versehen. Ziel: erst nach abermaliger Beratung des UWV-Antrages, könnten für diese sinnvolle Prüfung notwendige Finanzmittel freigegeben werden. 


Schon in einer Darstellung vom 14.05.2024 hat die UWV die Sorge kundgetan, dass CDU und SPD mit ihrer Haltung - fernab der eigenen in der Vergangenheit gefassten Zielsetzung und Beschlusslagen - einen Ausstieg aus dem Projekt „Neubau Feuerwehr Weilerswist/Vernich“ forcieren könnten. Und dies, obgleich die Argumentation für eine angeblich sinnvolle Prüfung von Alternativen auf hölzernen Beinen steht. Die Aussage, man habe nie etwas gegen den Standort an der K 11 gehabt, passt faktisch nicht mit den bisherigen Prüfaufträgen und Argumentationen der letzten Monate zusammen. 


Foto: Uwe Wegner

von Kommunales Wissen kompakt 30. Juli 2025
Arbeit der Ratsfraktion Ein Blick hinter die Kulissen – am Beispiel der UWV Weilerswist Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, wie politische Entscheidungen auf kommunaler Ebene vorbereitet werden – und was eigentlich zwischen den offiziellen Ratssitzungen im Hintergrund geschieht. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Ratsfraktion . Doch was genau ist das, und was macht sie? Rechtliche Grundlage: Ratsfraktionen nach Gemeindeordnung NRW Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 56 GO NRW) ist eine Ratsfraktion ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Ratsmitglieder, die sich in ihrer politischen Arbeit abstimmen und gemeinsame Positionen vertreten. Fraktionen haben das Recht, Anträge zu stellen, Anfragen an die Verwaltung zu richten und in Ausschüssen mitzuwirken. Sie dienen somit der politischen Meinungsbildung und Strukturierung der Ratsarbeit. Die UWV-Fraktion in Weilerswist – konkret und bürgernah In der Gemeinde Weilerswist setzt die Fraktion der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) genau das in die Praxis um. Ihre Arbeit ist geprägt von Offenheit, Sachorientierung und Bürgernähe. 1. Wer gehört zur Fraktion? Zur Fraktion gehören alle gewählten Ratsmitglieder der UWV. Unterstützt werden sie von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern , die in beratender Funktion in den Fachausschüssen mitwirken. Sie bringen Fachwissen und Erfahrung ein – ein großer Gewinn für fundierte Entscheidungen. Auch interessierte Gäste dürfen teilnehmen, sofern es sich um öffentliche Vorlagen handelt. 2. Montags ist Fraktionstag Ein fester Bestandteil der Fraktionsarbeit sind die regelmäßigen montäglichen Fraktionssitzungen . In diesen Sitzungen bereitet sich die Fraktion auf die anstehenden Ausschuss- oder Ratssitzungen der jeweiligen Woche vor. Im Fokus stehen die Verwaltungsvorlagen , also die Entwürfe, Anträge oder Informationen, die von der Verwaltung eingebracht werden. In der Sitzung werden diese Vorlagen gemeinsam gelesen, diskutiert, hinterfragt und bewertet. Es geht nicht nur um ein „dafür“ oder „dagegen“, sondern um ein tiefes Verstehen, Abwägen und eventuell Anpassen . Wo nötig, werden eigene Änderungsanträge oder Rückfragen formuliert. 3. Aufgaben und Funktionen der Fraktion Die UWV-Fraktion erfüllt dabei vielfältige Aufgaben: Koordination der politischen Arbeit: Die Fraktion bündelt Meinungen, diskutiert unterschiedliche Perspektiven und entwickelt eine gemeinsame Linie. Vorbereitung und Nachbereitung: Neben der Vorbereitung der Sitzungen werden auch Beschlüsse und Entwicklungen im Nachgang bewertet. Antragsrecht und Initiativen: Die Fraktion kann selbst aktiv werden – durch Anträge an Rat oder Ausschüsse, oder durch Anfragen an die Verwaltung. Ausschussarbeit: Die Fraktionsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger vertreten die UWV-Position in den Ausschüssen. Kontrolle der Verwaltung: Die Fraktion nimmt eine wichtige Kontrollfunktion wahr, indem sie Verwaltungshandeln prüft und hinterfragt. Öffentlichkeitsarbeit: Die Fraktion informiert regelmäßig über ihre Arbeit – ob im Gespräch, auf Veranstaltungen oder über digitale Kanäle. 4. Transparenz und Beteiligung Ein besonderes Merkmal der UWV-Fraktion in Weilerswist ist ihre offene Struktur : Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an den öffentlichen Teilen der Fraktionssitzungen teilzunehmen. Diese Transparenz ist Ausdruck eines modernen, beteiligungsorientierten Politikverständnisses. Fazit: Politik mit Herz, Hirn und Haltung  Fraktionen sind mehr als eine organisatorische Einheit. Sie sind das Herzstück der kommunalpolitischen Arbeit . Mit klarer Struktur, fachlicher Expertise und dem Willen zum Dialog sollen sie maßgeblich dazu beitragen, dass Entscheidungen im Rat gut vorbereitet, nachvollziehbar und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger getroffen werden. Oft gelingt dies sogar, trotz dürftiger Vorlagen der Verwaltung.
von Frauen in der UWV 29. Juli 2025
Liebe Frauen, wir laden euch herzlich zu unserem nächsten UWV-Frauentreff ein! Wann: Dienstag, 5. August 2025, um 19:00 Uhr Wo: Historische Weinstube Zum Schwan Unser Frauentreff ist ein Ort für Austausch, Gemeinschaft und Inspiration – ganz gleich, ob du dich für Politik interessierst oder einfach einen entspannten Abend in netter Runde verbringen möchtest. Wir möchten Frauen zusammenbringen, die Lust auf Gespräche, Ideen und gegenseitige Unterstützung haben. Neue Gesichter sind jederzeit willkommen – bringt gerne Freundinnen oder Bekannte mit! Wir freuen uns auf euch! Herzliche Grüße Euer UWV-Frauentreff-Team Foto: geralt auf pixabay.de
von Fraktion 28. Juli 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Interkommunale Zusammenarbeit". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan: Die interkommunale Zusammenarbeit gewinnt in Zeiten von Klimakrise, Digitalisierung und Haushaltsdruck immer mehr an Bedeutung – auch für Weilerswist. Bereits seit 2020 setzt sich die Unabhängige Wähler-Vereinigung (UWV) gezielt dafür ein, den Austausch mit Nachbarkommunen zu intensivieren und Zukunftsthemen gemeinsam anzugehen. Impulse aus der Politik – mit durchwachsenen Reaktionen Die UWV brachte in den letzten Jahren mehrere Anträge ein, welche die regionalen Synergien stärken sollten – etwa in den Bereichen Photovoltaik, Tourismus und gemeinschaftliche Förderprojekte. Ziel war stets: Voneinander lernen, Ressourcen effizient nutzen und über Gemeindegrenzen hinweg nachhaltige Lösungen entwickeln. Die Resonanz? Durchwachsen. Einige Anträge wurden zurückgestellt, andere gar nicht erst weiterverfolgt – mit dem Verweis auf bereits bestehende Kooperationen oder mangelnden Bedarf. Die UWV sieht das differenzierter: Bestehende Ansätze reichen nicht aus, um die Chancen regionaler Zusammenarbeit voll auszuschöpfen. Vor allem Transparenz und strategische Steuerung bleiben ausbaufähig. Was bereits funktioniert – Beispiele mit Wirkung Tatsächlich gibt es positive Beispiele: Im Hochwasserschutz arbeitet Weilerswist im Rahmen der Hochwasserschutzkooperation Erft mit 18 weiteren Kommunen zusammen – ein wichtiges Netzwerk, welches nach der Flutkatastrophe 2021 neue Relevanz gewonnen hat. Zudem wurde kürzlich mit der Stadt Euskirchen eine Vereinbarung zur Geschwindigkeitskontrolle getroffen. Diese Ansätze zeigen: Interkommunale Zusammenarbeit kann funktionieren – wenn sie gewollt, gefördert und aktiv gestaltet wird. Fazit: Ein Anfang ist gemacht – doch da geht noch mehr Die UWV zieht ein sachliches Fazit: Weilerswist hat erste Schritte in Richtung regionaler Kooperation unternommen. Doch viele Chancen bleiben bislang ungenutzt. Die UWV fordert, das Thema strategischer anzugehen, mehr Beteiligung zuzulassen und konkrete Projekte anzustoßen, die über Symbolik hinausgehen. Mit einer stärkeren UWV im Rat kann interkommunale Zusammenarbeit neu gedacht und aktiv vorangebracht werden – für mehr Effizienz, mehr Innovation und mehr regionale Stärke.
von Gemeindeverband 26. Juli 2025
Heute stellen wir unsere Kandidatin für den Rat und Kreistag vor. Für den Rat geht es hier um den Wahlbezirk 415, Groß Vernich (West), Klein Vernich, für den Kreistag um den Kreiswahlbezirk 2. Marion Leufer Jahrgang 1966, ledig, zwei Kinder Beruf: Gelernte Speditionskauffrau, Verwaltungssachbearbeiterin "Unsere Gemeinde verdient eine starke, ehrliche und engagierte Stimme. Ich stehe für klare Werte: Transparenz, Verlässlichkeit und eine Politik, die die Menschen in den Mittelpunkt stellt." Marion Leufer ist nicht nur Gründungsmitglied der UWV Weilerswist, sondern unter anderem seit 2020 stellv. Fraktionsvorsitzende der UWV im Gemeinderat.  Ihre Stärken: zuhören, anpacken und sich mit ganzer Kraft für Ihre Interessen der Menschen einzusetzen. Dabei zählen für sie keine leeren Versprechen, sondern konkrete Lösungen: für bessere Schulen, sichere Straßen, eine lebendige Wirtschaft und eine lebenswerte Umwelt. Portraitfoto: Kaspar Photography
von Gemeindeverband 25. Juli 2025
Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Verkehr / Mobilität Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Verkehr/Mobilität": Wir setzen uns unter anderem ein für: • Das bestehende Konzept des ÖPNV für Weilerswist muss auf den Prüfstand • Ein Mobilitätskonzept: ein leistungsstarkes Straßennetz mit Schutzzonen für Fahrradfahrer/ Fahrradfahrerinnen und Fußgänger/ Fußgängerinnen • Die Folgen des LKW-Verkehrs müssen durch intelligente Lösungen für die Bürgerschaft minimiert werden • Autobahnausbau? Dann einen Vorteil für Fußgängerverkehr und Fahrradverkehr schaffen Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: Für die Zukunft von Weilerswist sind Themen wie Mobilität und die Qualität des öffentlichen Nahverkehrs von herausragender Bedeutung. Die Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bleibt ständige Aufgabe der öffentlichen Hand. Das bestehende Konzept des ÖPNV sollte daher auf den Prüfstand gestellt werden. Möglicherweise lassen sich durch den Kreis oder andere kommunale Partner (Stadtbusse Brühl oder Euskirchen) verbesserte Möglichkeiten realisieren. Gleichwohl gilt: das Auto wird auch zukünftig eine tragende Rolle spielen. Weilerswist braucht daher ein leistungsstarkes Straßennetz mit Schutzzonen für Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen. Dieses muss intakt gehalten und ausgebaut werden. Gleiches gilt für Fußwege. Bisherige Planungen und Überlegungen in diesen Punkten haben keine sinnvollen Ergebnisse gebracht. Es herrscht Stillstand, der beseitigt werden muss. Wir wollen hierzu alle Beteiligten und Betroffenen zusammenbringen und endlich für alle zu einem ausgewogenen Ergebnis zu kommen, von welchem alle einen Mehrwert haben. Ende 2021 haben wir als UWV daher ein umfassendes Mobilitätskonzept beantragt. Anfang 2022 fand dieser Ansatz einstimmig eine Mehrheit in der Politik. Die Verwaltung wurde mit der Erstellung eines solchen Konzeptes beauftragt. Leider müssen wir 2025 feststellen, dass in dieser Sache seitens der Verwaltung nichts geschehen ist. Mit einer starken Fraktion wollen wir Druck auf eine zeitnahe Umsetzung der gültigen Beschlusslage machen. Uns ist klar: es bedarf zwingend eines intelligenten Verkehrs- und Parkkonzept für das gesamte Gemeindegebiet. Der Verkehr wird durch einzelne Maßnahmen insgesamt nicht weniger, er verteilt sich nur anders; im Zweifel zu Lasten anderer Anwohner sowie der Umwelt durch längere Fahrtstrecken. Dabei darf aber bei allen Maßnahmen nicht unberücksichtigt gelassen werden, dass eine gute Erreichbarkeit des Kernortes und der zentralen Einrichtungen der Gemeinde (Rathaus, Bauhof, etc.) von herausragender Bedeutung ist. ÖPNV : Der Ausbau des Bahnverkehrs darf nicht zu ökologischen und ökonomischen Folgen führen Bis 2030 soll die bestehende Bahnstrecke Euskirchen-Köln elektrifiziert werden und die Taktung der Zuglinien in beide Richtungen erhöht werden. Schon heute zeichnen sich die Bahnübergänge in unserer Gemeinde durch lange Wartezeiten für den fließenden Verkehr (zu Fuß gehende, Fahrrad, Kfz) aus. Bei der geplanten Taktung erhöhen sich die Wartezeiten deutlich. Die Wartezeiten vor den Schranken erhöhen sich um das gleiche Maß. Die ökologischen und ökonomischen Folgen sind erheblich. Die Verwaltung gibt sich mit der Auskunft der DB AG zufrieden, dass Unter- oder Überführungen von Bahnübergängen im Gemeindegebiet nicht geplant sind. Wir fordern über Bund und Land Druck auf die Bahn AG auszuüben, um andere Lösungen für Weilerswist zu schaffen. Park-Suchverkehr muss vermieden werden. Bei dem zu erstellenden Konzept sind auch die Möglichkeiten von Anwohnerparkausweisen in die Überlegungen mit einzubeziehen. Die Folgen des LKW-Verkehrs müssen durch intelligente Lösungen für die Bürgerschaft minimiert werden Ein weiteres Problem ist der LKW-Verkehr. Dieser muss grundsätzlich aus den einzelnen Orten herausgehalten werden. Die aktuelle Situation der an vielen Stellen wild parkenden LKW muss beendet werden. Hier muss aus unserer Sicht viel energischer auf die zuständigen Minister in Bund und Land zugegangen werden. Diese müssen gedrängt werden, an den Autobahnen mehr Abstell- und Übernachtungsmöglichkeiten zu schaffen. Es darf grundsätzlich nicht Aufgabe der Gemeinde sein, auf eigene Kosten Verunreinigungen zu beseitigen oder gar selbst Autohöfe und ähnliches zu bauen, weil die Verantwortlichen in Bund und Land sich in dieser Frage verstecken. In unserer Gemeinde muss darüber hinaus diskutiert und entschieden werden, wo und in welcher Form der LKW-Verkehr geleitet werden soll und wie konfliktfrei legale Abstellmöglichkeiten durch Dritte entstehen können. Das auf unseren Antrag hin beschlossene Mobilitätskonzept muss hier Lösungen aufzeigen. In den Wohngebieten muss mehr zur Sicherheit im Straßenverkehr und zur Verbesserung der Wohnqualität getan werden. Eine Verkehrskommission kann hierzu einen guten Ansatz liefern. Die Polizei, Mobilitätsverbände und Rettungsdienste müssen beratend in den zuständigen Fachausschüssen gehört werden. In der beabsichtigen interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Euskirchen zu mobilen Geschwindigkeitskontrollen und der Einrichtung von mehr „Tempo 30-Zonen“ sehen wir erste gute Ansätze. Weitere Ziele einer sinnvollen baulichen Entwicklung von Weilerswist müssen unserer Auffassung nach sein: • mehr Abstellplätze für Fahrräder • Angsträume schon bei Planungsphasen vermeiden • Fußwege, Bahnübergänge und besonders Schulwege sicherer gestalten, u. a. durch bessere Ausleuchtung. Für die A 61 bestehen Planungen für einen sechsspurigen Ausbau. Dies bedeutet auch, dass mit großer Wahrscheinlichkeit aktuell bestehende Brückenbauwerke erneuert werden müssen, etwa auch seitens der DB. Die Gemeinde muss daher rechtzeitig mit den verantwortlichen Stellen in Kontakt treten und ausloten, ob und unter welchen Voraussetzungen bei anstehenden Erneuerungen zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten für Fußgängerverkehr und Fahrradverkehr geschaffen werden können. Dies bietet nach Auffassung der UWV gute Chancen auf den Ausbau der bestehenden Fuß- und Radverkehrswege. Unsere bisherigen Bemühungen politische Diskussionen zu führen wurden bisher von verschiedenen Beteiligten geblockt. Es ist an der Zeit, diese Themen mit noch mehr Nachdruck erneut anzugehen. Alle angesprochenen Aspekte, die Probleme heute und die Herausforderungen der Zukunft, bedürfen des oben erwähnten fachlich fundierten Mobilitätskonzeptes. Wir müssen klar analysieren, wie sich Verkehrsströme heute darstellen und zukünftig steuern lassen. Die Erkenntnisse müssen in konkrete Handlungsvorschläge münden, die endlich klare Verbesserungen für alle Weilerswister nach sich ziehen.
von Kommunales Wissen kompakt 23. Juli 2025
Der Bürgermeister, Teil 3: Unterschrift mit Folgen – Was der Bürgermeister darf (und was lieber nicht) Wenn der Bürgermeister den Kugelschreiber zückt, geht’s ans Eingemachte: Verträge, Verpflichtungserklärungen, und manchmal sogar Kunstwerke aus dem alten Ägypten (ja, das ist kein Scherz). Laut Gesetz darf der Bürgermeister die Gemeinde vertreten – etwa beim Abschluss von Bauverträgen oder beim Kauf eines neuen Fahrzeuges. Doch wehe, jemand anders tut es - oder er- und dann ohne Genehmigung. Dann ist die ganze Nummer „schwebend unwirksam“ – klingt wie ein Zaubertrick, ist aber juristischer Ernst. Und dann kommt der Paragraphen-Zirkus richtig in Fahrt. Wer unterschreibt? Wie? Mit welchem Titel? Und: Ist das Geschäft vielleicht doch „laufende Verwaltung“ – also Routine – oder ein „großer Brocken“, der extra abgesichert sein muss? Eine falsche Einschätzung kann teuer werden. Dann drohen Klagen, Schadenersatz oder Gerichtsprozesse über ägyptische Replikate in Zeltbauten (kein Witz, ist passiert). Moral der Geschichte: Unterschrift ist nicht gleich Unterschrift – und der Bürgermeister ist nicht nur Gesicht der Kommune, sondern auch juristisch oft am Limit (seiner Nerven.) Oder: Warum ein falscher Kugelschreiber teuer werden kann Der Bürgermeister ist nicht nur Verwaltungshäuptling und im Idealfall politischer Moderator – er ist auch gesetzlicher Vertreter der Gemeinde (§ 63 GO). Das heißt: Wenn etwas Wichtiges unterschrieben werden muss – z. B. ein Vertrag mit einem Bauunternehmen oder ein Kaufvertrag für ein Grundstück –, ist seine Unterschrift das rechtliche „Go“. Aber: Es gibt Grenzen. Verpflichtungserklärungen – nur mit „richtiger“ Unterschrift § 64 GO sagt ganz klar: Verpflichtungserklärungen – also rechtlich bindende Zusagen über das hinaus, was zur laufenden Verwaltung gehört – müssen schriftlich abgefasst und qualifiziert unterschrieben werden. Sprich: von ihm selbst oder seinem allgemeinen Vertreter . Fehlt die richtige Unterschrift? Dann ist der Vertrag nichtig oder schwebend unwirksam (§ 177 BGB lässt grüßen). Schutz vor Schnellschüssen Warum diese ganzen Regeln? Damit die Gemeinde nicht durch leichtfertige Zusagen oder unklare Zuständigkeiten in Millionenhaftungen schlittern kann. Klingt spießig, ist aber notwendig. Schließlich will niemand, dass der neue Dorfplatz durch eine Vertragslücke zur Brache wird.  Was passiert, wenn’s doch passiert? Dann haftet ggf. der Unterzeichner persönlich – und die Gemeinde kann Regressansprüche stellen (§§ 179, 823, 839 BGB). Ein ziemlich unangenehmes Kapitel, das sich mit ein paar guten Verwaltungsgrundkenntnissen leicht vermeiden lässt.
von Fraktion 21. Juli 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Mobilitätskonzept". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan:  2020 als Thema angekündigt, 2021 beantragt, 2022 beschlossen – 2025: noch immer nichts passiert. Was wie ein schlechter Scherz klingt, ist traurige Realität: Trotz eines einstimmigen Ratsbeschlusses von Anfang 2022 zur Erstellung eines Masterplans Mobilität ist bis heute – laut eigener Auskunft der Verwaltung – überhaupt nichts geschehen. Kein Konzept. Keine Fortschritte. Kein Plan. Die UWV sagt: So geht das nicht weiter. Wir haben den Antrag damals gestellt, weil wir gesehen haben, dass es nicht reicht, hier ein Verkehrsschild zu versetzen und dort einen Radweg zu flicken. Wir brauchen ein Gesamtkonzept für Weilerswist – für alle Ortsteile, alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie alle Lebens- und Orstlagen. Die Probleme sind offensichtlich: Zu viel Verkehr durch die Ortskerne Zu wenig sichere Schulwege Keine vernünftige Lösung für den LKW-Verkehr Ein ÖPNV, der dringend neu gedacht werden muss Bahnübergänge, die durch die geplante Taktverdichtung zum Dauerärgernis werden könnten Wir haben gesagt, wir kümmern uns – und wir tun es weiter. Trotz mehrfacher Nachfragen, Sachstandsanträge und Diskussionen in Ausschüssen: Die Verwaltung mauert, beschwichtigt, schweigt. Unsere Forderungen werden mit mehr Stimmen im nächsten Rat mächtiger: Verkehr ganzheitlich denken – nicht nur an einzelnen Stellen nachbessern ÖPNV verbessern, Schulwege sichern, Radwege ausbauen, LKWs raus aus den Wohngebieten Zukunft statt Stillstand Mobilität betrifft uns alle. Ob Kita oder Supermarkt, Pendelverkehr oder Feierabendrunde mit dem Rad – Funktionierende Mobilität dient auch der Lebensqualität. Deshalb braucht es nicht nur Visionen, sondern endlich: Umsetzung.
von Gemeindeverband 19. Juli 2025
Heute gehen wir mit unserer Kandidatenvorstellung in den Wahlbezirk 310, Lommersum (Nord) / Hausweiler (Nord) und stellen unseren dortigen Kandidaten vor: Christian Glaser Jahrgang 1979, verheiratet Beruf: Feuerwehrbeamter und Dozent "Ich will nicht zuschauen, wie Entscheidungen über unsere Köpfe hinweg getroffen werden. Ich kandidiere für die UWV, weil ich mir eine ehrliche, transparente und bürgernahe Kommunalpolitik wünsche. Als Feuerwehrmann weiß ich: Es braucht klare Entscheidungen, Verlässlichkeit und echtes Teamwork – auch in der Politik.“ Christian Glaser steht für eine sachorientierte Politik ohne Parteibrille – für die Menschen in Weilerswist: Klar. Unabhängig. Engagiert. Er gehört zudem zu den Gründungsmitgliedern der UWV Weilerswist. Als sachkundiger Bürger konnte der den Fraktionen in Gemeinderat und Kreistag wichtige Impulse geben und bereits wertvolle Arbeit für die Menschen leisten. Portraitfoto: Kaspar Photography
von Gemeindeverband 18. Juli 2025
Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Willkommenskultur Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Willkommenskultur": Wir setzen uns unter anderem ein für: • Ein harmonisches und friedliches Miteinander Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: In Weilerswist sind alle Menschen willkommen. Eine aktive Willkommenskultur ist Garant für ein harmonisches und friedliches Miteinander. Deswegen muss die menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen sowie eine aktive Integration unterstützt werden. Die Verwaltung muss Menschen, die in unseren Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften leben, begleiten und unterstützen einen passenden Wohnraum zu finden.
von Kommunales Wissen kompakt 16. Juli 2025
Der Bürgermeister, Teil 2: Wenn der Bürgermeister mal nicht kann – wer springt ein? Auch ein Bürgermeister braucht mal Urlaub. Oder wird krank. Oder steckt im Stau. Und dann? Niemand ist unersetzlich – nicht mal ein Bürgermeister. Doch wer übernimmt, wenn der Chef verhindert ist? Die Antwort ist zweigeteilt – wie so oft in der kommunalen Welt. Ehrenamtliche Stellvertretung – mit Anstand, aber ohne Amtsstempel Nach § 67 GO vertreten die ehrenamtlichen Stellvertreter den Bürgermeister in zwei Bereichen: Bei der Leitung von Ratssitzungen , und bei repräsentativen Aufgaben (Grußworte, Urkunden überreichen, Bäume pflanzen).  Aber: Sie dürfen nicht die Verwaltungsgeschäfte übernehmen . Also keine Verträge unterschreiben, keine Sitzungseinladungen verschicken, keine Akten wälzen. Der „Allgemeine Vertreter“ – wenn’s wirklich wichtig wird Steht in § 68 GO: Der „allgemeine Vertreter“ übernimmt alles andere. Das ist meist ein Beigeordneter oder leitender Verwaltungsbeamter. Der kann den Bürgermeister in dessen „eigentlichen“ Aufgaben vertreten – etwa beim Einberufen von Ratssitzungen oder beim Unterzeichnen von rechtlich relevanten Dokumenten. Warum ist das wichtig? Weil falsche Vertretung fatale Folgen hat: Ein Vertrag, den z. B. der ehrenamtliche Stellvertreter unterzeichnet, kann ungültig sein , wenn er nicht die formalen Kriterien nach § 64 GO erfüllt. Da wird dann aus „harmlos vertreten“ schnell ein „juristisches Desaster“