Rat beschließt Grundstückskauf für die Feuerwehr

4. Oktober 2024

Einwände von SPD und CDU erweisen sich als unbegründet


Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 eine wichtige Entscheidung zur Zukunftsfähigkeit der Feuerwehr und damit zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger getroffen und damit endgültig den Weg für einen neuen Feuerwehr-Standort frei gemacht.


Widerlegt werden konnte in der Sitzung die von CDU und SPD in den Raum gestellten Aussagen, das dort das Baurecht mehr als fraglich sei.  Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst konnte deutlich darlegen, wie die Ausgangs-- und Rechtslage ist. Auch die Frage nach einer vermeintlich sinnhafteren, kleineren Grundstücksfläche konnte ebenfalls geklärt werden. Am Ende blieb vom gemeinsamen Antrag der CDU mit der SPD nicht mehr viel übrig. Vielmehr lief dieser komplett ins Leere. Daran konnte auch der mutmaßliche Versuch einer Schadensbegrenzung dem Antrag eine Teil-Sinnhaftigkeit zu verleihen nichts mehr retten: So sollten nach Vorstellung von CDU und SPD zumindest bereits längst beschlossene und in der Abarbeitung befindliche Arbeitsaufträge an die Verwaltung erneut abgestimmt werden. Die anderen Fraktionen schlossen sich derart unnötigen, Wiederholungsbeschlüssen nicht an. Der Ankauf wurde sodann, trotz anfangs heftiger Diskussionen am Ende dann doch sogar einstimmig beschlossen. Ein Indiz, dass man selber eingesehen hatte, dass die Argumente entkräftet waren.


Angesichts der Tatsache, dass nach Auffassung der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) im Vorfeld der Ratssitzung mit gewissen Halbwahrheiten ein falsches Bild über Sinn und Unsinn des Grundstücksankaufs skizziert wurde, hier einmal eine Darstellung der sehr komplexen Grundlagen für diesen Beschluss.

Die Länge der Darstellung ist leider der Komplexität geschuldet. In der Realität sind die Umstände selten so einfach, wie es banale, simpel klingende Parolen vermuten lassen. Die UWV ist grds. immer bereit ihr Abstimmungsverhalten zu erläutern. In diesem Falle, wo eine Entscheidung möglicherweise nicht dem durch Parolen nachgebenden "Main-Stream" folgt, ist eine wirklich umfassende Erläuterung umso notwendiger. Dabei seien auch auf Aussagen der Bürgermeisterin und des Wehrleiters der Feuerwehr aufgenommen:


Ist das alles überhaupt notwendig?


Die Realisierung einer neuen Feuerwache muss klar unter strategischen Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr für die Gemeinde Weilerswist erfolgen. Daher ist das an der K 11 liegende und vermeintlich strittige Grundstück bestens geeignet. Es orientiert sich streng an den Ergebnissen des geltenden Brandschutzbedarfsplans. An diesem Fakt kam und kommt auch die im Laufe diesen Jahres von CDU und SPD durchgedrückte Bedingung das Grundstück nicht zu kaufen, wenn der nächste Brandschutzbedarfsplan das Grundstück als für die Feuerwehr ungeeignet einstuft, nicht umhin. Der nächste Brandschutzbedarfsplan wird eine solche Aussage nicht treffen.


Die Planung einer am Bedarf ausgerichteten Feuerwache, die eine Weiterentwicklung für zukünftige Entwicklungen im Bereich Gefahrenabwehr zulässt, ist in unserer Gemeinde unumgänglich. Ein neuer Feuerwehrstandort muss mindestens für die nächsten 50 Jahre geeignet sein. Hierbei haben eine Menge weiterer Faktoren Einfluss: sei es in Zukunft einmal die Frage, ob eine mit hauptamtlichen Kräften besetzte Feuerwehr von Nöten ist, die stetig steigenden Anforderungen an das Gebäude, etwa wegen Fahrzeuggrößen und Ausstattung, etc.; 


Warum aber genau dieser Standort?


Die Feuerwehrgerätehäuser in Vernich und Weilerswist sind mit Blick auf die aktuellen und zu erwartenden Anforderungen an Feuerwehrgerätehäuser veraltet. Bei der Lage des Feuerwehrgerätehaus Weilerswist sind schon jetzt aufgrund der langen Schließzeiten die Einhaltung der erforderlichen Rüstzeiten gefährdet. Das Feuerwehrgerätehaus Vernich liegt im Hochwassergebiet. Mit der zu erwartenden dichteren Vertaktung der Bahnstrecke Köln-Trier ist mit häufigeren Schließungen des Bahnübergangs Bonner Straße zu rechnen. Dies wird die schon heute bedenkliche Situation für die Gefahrenabwehr verschärfen. Der Rat hat in den letzten Jahren daher immer einstimmig konsequent das Ziel beschrieben: den Neubau einer großen Feuerwache mit perspektivischer Zusammenlegung der Löschgruppen Weilerswist und Vernich sowie ein zentraler Standort für Werkstätten und Sonderausrüstung. Dahinter steht auch die Absicht, durch eine perspektivische Zusammenlegung Synergieeffekte zu nutzen. 


Welche Diskussionen gab es in der Vergangenheit?


Im Jahre 2016 wurden unter Einsatz einer speziellen Software verschiedene Standorte durch die damalige Wehrleitung geprüft. Im September 2016 wurde einer Arbeitsgruppe, besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr und der Politik, die Ergebnisse präsentiert. Hieraufhin wurde der Standort an der K11 für die strategischen Ziele als am besten geeigneter Standort festgelegt und folgerichtig in den Brandschutzbedarfsplan aufgenommen. Dieser hat weiterhin Gültigkeit. An diesem logischen Konsens hat bis vor wenigen Monaten keine der im Rat vertretenen Fraktionen gerüttelt. Zufall oder nicht: erst mit zunehmender zeitlicher Nähe zur Kommunalwahl 2025 geriet dieser Konsens sukzessive in Wackeln. 


Wie ist die aktuelle Rechtslage?


Es wurde von CDU und SPD zuletzt in den Raum gestellt, es sei unklar, ob überhaupt auf dem Grundstück gebaut werden dürfe. Die Bürgermeisterin führte hierzu zunächst aus, dass es aktuell keinen ernsthaften Handlungsbedarf, gebe die Planungen und Absichten zu verändern. Zunächst haben sich die strategischen Ziele nicht verändert. Der strategisch optimale Standort an der K11 liegt baurechtlich im sog. Außenbereich. Richtig ist: das Bundesbaugesetz sieht keine sog. Privilegierung für Feuerwachen im Außenbereich vor. Deshalb wurde in der Vergangenheit, über alle Fraktionen hinweg alles unternommen eine landesplanerische Lösung für das Planungsrecht zu erlangen. Gemeinsam mit Landtagsabgeordneten und dem Städte- und Gemeindebund NRW wurden in unzähligen Gesprächen und Schreiben das Ziel verfolgt, Sonderflächen für Feuerwachen landesweit ausweisen zu können. Dies erfolgte schlussendlich über Regelungen unter Ziel 2-3 zum Landesentwicklungsplan (LEP) . Daraufhin beschloss der Rat der Gemeinde Weilerswist - übrigens auch einvernehmlich - die Flächennutzungsänderung (FNP-Änderung) für den allgemein favorisierten Standort. Nach Durchführung dieses Verfahrens wurde die Flächennutzungsplanänderung genehmigt. So wurde der Weg für den nächsten Schritt, den Grunderwerb, frei. 


Korrekt ist durchaus ebenfalls: am 21. März 2024 entschied das OVG Münster, dass die Regeln zu Sonderflächen „Erneuerbare Energien“, die unter Ziel 2-3 zum Landesentwicklungsplan aufgeführt waren nicht "auskömmlich" begründet waren. Zunächst mit davon betroffen: alle weiteren Regelungen unter Ziel 2.3. Demnach bezeichnet die Gemeindeverwaltung den aktuellen FNP für die Sonderfläche „Feuerwache“ aktuell als schwebend unwirksam. Die Bezirksregierung Köln hat im Vorfeld der Ratssitzung vom 26.09.2024 die von CDU und SPD geäußerten Bedenken jedoch in Bezug auf einen möglichen Bauantrag nicht geteilt!


Mit der Genehmigung des nicht aufgehobenen FNP wurde die Nutzung des Grundstücks für „Feuerwache“ festgelegt. Rat und Grundstückseigentümer verständigten sich darauf, dass die Wertermittlung für das Grundstück durch den Gutachterausschuss des Kreises erfolgen sollte. Das Verkaufsangebot des Eigentümers wird diesem Gutachten gerecht . Behauptungen, das Grundstück sei zu teuer, die Gemeinde würde etwas über Wert ankaufen, sind somit unzutreffend. Der Rat stand also in seiner Sitzung am 26.09.2024 vor folgenden Alternativen zur Entscheidung:


"1. Erwerb des ganzen Grundstücks.

2. Erwerb eines Teilgrundstücks. Die Teilung erfolgt dann parallel zur K11. Der Eigentümer behält das Grundstück, das an die K 11 angrenzt. Der jetzige Eigentümer behält ein Grundstück von mindestens 2 ha. Der jetzige Eigentümer möchte den gutachterlich festgestellten Wert in einem oder mehreren Grundstücken."


Die Konsequenzen bei einem solchen Teilkaufs laut Verwaltung u. a.:

  • "Die Lage Richtung Erft ist aus einsatztaktischen Gründen seitens der Wehrleitung nicht akzeptabel.
  • Der FNP muss neu angepackt werden. Wegen der schwebenden Unwirksamkeit müsste die Bezirksregierung dann die Genehmigung für die komplette Fläche aufheben. 
  • Im weiteren Verlauf müsste das Verfahren nach Genehmigung des Regionalplans erneut komplett unter Einsatz der entsprechenden personellen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen durchgeführt werden."

Ist das Grundstück aber nicht dennoch, wie manche sagen, zu groß?


Bei der Festlegung des Standorts wurde von Beginn an ein Gesamtgrundstück von 4,1 ha ins Auge gefasst. Daher wurde das Planungsrecht logischerweise einvernehmlich auf das gesamte Grundstück bezogen. Auf dem Grundstück müssen Gebäude, Stellflächen und Verkehrswege der Feuerwache hergestellt werden. Zudem werden sog. Ausgleichsflächen benötigt, eine Versickerung des Niederschlagswassers muss gewährleistet werden und möglicherweise müssen Gebäude, Stellflächen und Verkehrswege einer Rettungswache des Kreises Euskirchen möglich sein. An dieser sinnvollen Kooperation arbeitet die Gemeinde bereits mit dem Kreis im Austausch. Daher hat es keines weiteren Beschlusses dazu, wie von CDU und SPD nun gefordert, bedurft. 


Die Wehrleitung hat zudem in mehreren anderen Kommunen nachgefragt, die Rückmeldung war stets gleich: "Wenn wir nochmal neu planen müssten, dann mit einem größeren Grundstück. Wir haben jetzt Probleme mit der Fläche, uns fehlen Möglichkeiten zur Erweiterung, zur Anpassung an den sich verändernden Bedarf."


Darüber hinaus könnten dann noch eventuell vorhandene "Grundstücks-Restflächen" für Ausgleichsmaßnehmen zukünftiger Projekte der Gemeinde genutzt werden, ohne dass diese anderweitig dann wohl teurer gekauft werden müssten. 


Die weiteren von CDU und SPD gemachten Vorschläge, den Bauhof oder eine Niederlassung von Straßen NRW auf dem favorisierten Grundstück mit anzusiedeln, war sinnfrei. Es wurde in den Sitzungen und Arbeitskreisen unzählige Male klar dargestellt, dass dies planungsrechtlich im Außenbereich nicht zulässig ist. Dies wird auch bei der x-ten Prüfung zu keinem neuen Ergebnis führen.


Warum dann so viel Lärm um diese Entscheidung?


Die Fraktionen von Bündnis/Grünen, FDP und UWV kamen bedauerlicherweise in der jüngsten Sitzung unisono nicht umhin, die Frage in den Raum zu stellen, ob CDU und SPD dieses, für die Sicherheit der Menschen bedeutsame Thema, aus taktischen Gründen bis nach der Kommunalwahl 2025 hinauszögern wollen. 


Fakt ist: die Unfallkasse NRW sieht erhebliche Mängel an den bestehenden Feuerwehrgerätehäusern. Die notwendigen Maßnahmen würden in jedem Falle erhebliche Kosten und Investitionen verursachen. Auch wenn aktuell keine finalen, belastbaren Aussagen zu den Instandsetzungs- sowie Sanierungsnotwendigkeiten an sämtlichen Feuerwehrgerätehäusern getroffen werden können. Ebenso ist die zeitliche Abfolge gänzlich unbekannt. Dies gilt auch für mögliche Neu- und oder Erweiterungsbauten an gleicher Stelle. An einigen Standorten wurden und werden dabei weiter von Einzelnen einige zusätzliche Problemlagen und Fakten in den Diskussionen bewusst ausgeklammert. Zumindest ist man nicht gewillt auf diese auch nur ansatzweise einzugehen.


Die von CDU und SPD seit geraumer Zeit aufgebrachten Ideen zu Sanierungen, Erweiterung und Teilverlagerungen für Weilerswist und Vernich mögen auf den ersten Blick zunächst interessant und unter dem Gesichtspunkt unnötige Ausgaben zu vermeiden, bürgernah klingen. Leider sind dabei jedoch in Bezug auf Weilerswist und Vernich relevante und damit wesentliche Umstände in den Überlegungen nicht zu Ende gedacht. 


Es sei einerseits auf die oben aufgeführten Aspekte verwiesen. Zudem: Eine Verlagerung des Bauhofes und Nutzung der dann irgendwann möglicherweise freiwerdenden Bauhof-Immobilie als Erweiterung für den Standort der Löschgruppe Weilerswist ist ebenfalls keine ernstzunehmende Lösung, denn: Gebäude, die der Feuerwehr dienen, fallen in Hinblick auf eine Erdbebensicherheit baurechtlich in die sog. Bedeutungskategorie 4. Hier werden besondere Anforderungen definiert, welche für die meisten anderen Nutzungen, etwa für Gewerbe und Bauhof, nicht gelten. Dies Vorgabe gilt auch bei temporären Nutzungen. Ganz gleich, ob es sich dabei um Neubauten (in welcher Form auch immer diese errichtet werden) oder um bloße Nutzungsänderungen bestehender Gebäude handelt. Diese heute gültigen Normen müsste man dann bei den für die Umsetzung dieser Ideen notwendigen neuen Bauanträgen, ebenso bei Nutzungsänderungen, beachten. Was dies in der Realität bedeutet wollen einige Kommunalpolitiker scheinbar weiterhin nicht wahrhaben, keineswegs jedoch inhaltlich diskutieren. Man schweigt sich hierüber schlichtweg aus. Davon ganz abgesehen ist der Umstand, dass sowohl die Verlagerung des Bauhofes als auch die ebenfalls einmal in den Raum gestellte Nutzung einer bestehenden Gewerbeimmobilie nicht zum Nulltarif zu bekommen sein würde. 


Wie verhält es sich mit den Baukosten für den neuen Standort?


Hier liegen in den Ausführungen der einzelnen Akteure grobe Abweichungen. Die Spanne liegt hier in den Darstellungen zwischen 18 und 30 Millionen Euro. Das zeigt bereits, wie unscharf die in den Vordergrund geschobenen Zahlen sind. Bisher liegt nur eine sehr rudimentäre Schätzung des Fachplaners vor. Die wiederum wurde in der Vergangenheit dann von Einzelnen eigenmächtig, nach welchen Parametern auch immer, nach oben "korrigiert". Unberücksichtigt bleibt zudem der Umstand, dass die Planung mehrere Ausbaustufen vorsieht, die einerseits nicht zeitgleich und andererseits nicht zwingend von der Gemeinde alleine getragen werden müssen. Sprich: in einem ersten Anlauf ist die unseriöse, in den Raum gestellte Gesamtsumme gar nicht komplett der korrekte Bewertungsmaßstab, wenn man die Kosten eines Neubaus mit Sanierungen und Erweiterungen an alten, problembehafteten Standorten gegenüberstellt. Ebenso ist der Versuch die Kosten des Architekten als übermäßig hoch darzustellen nach Auffassung der UWV unredlich. Für Architektenleistungen gelten einheitliche Regelungen. Die gleichwohl in den Raum gestellten noch höheren Kosten für Wachen in der Nähe zu Weilerswist, etwa Brühl, sind aufgrund der zugrunde liegenden Umstände unbrauchbar. Hier spielen besondere Faktoren eine Rolle, die man in unserer Gemeinde. je nach Interessenlage, scheinbar gerne unter den Tisch kehrt. In Brühl z. B. handelt es sich nicht nur um eine hauptamtliche Wache mit noch höheren Anforderungen als an einem für Weilerswist notwendigen Standort für eine Freiwillige Feuerwehr, sondern überdies um ein zu kleines Grundstück, so dass man zudem wegen der Topografie nicht nur auf besonderer "Pfählung", sondern darüber hinaus auch noch kostenintensiv in die Tiefe und Höhe bauen muss


Dem gegenüber steht zudem der (Grundstücks)Wert nicht mehr benötigter anderer Flächen, etwa dem Feuerwehrgerätehaus Weilerswist.


Es wird zudem so getan, als ob für ein vermeintlich zu großes und zu teures Feuerwehrgerätehauses zwingend Steuern erhöht werden müssten. Einen Nachweis darüber sind die Skeptiker bisher allerdings schuldig geblieben. Fakt ist ebenfalls: es sind bisher gar nicht einmal alle denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten geprüft worden. Ein dahingehender Antrag der UWV-Fraktion wurde letzten Jahres zwar beschlossen, auf ausdrücklichen Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU jedoch mit einem sog. „Sperrvermerk“ versehen. Ziel: erst nach abermaliger Beratung des UWV-Antrages, könnten für diese sinnvolle Prüfung notwendige Finanzmittel freigegeben werden. 


Schon in einer Darstellung vom 14.05.2024 hat die UWV die Sorge kundgetan, dass CDU und SPD mit ihrer Haltung - fernab der eigenen in der Vergangenheit gefassten Zielsetzung und Beschlusslagen - einen Ausstieg aus dem Projekt „Neubau Feuerwehr Weilerswist/Vernich“ forcieren könnten. Und dies, obgleich die Argumentation für eine angeblich sinnvolle Prüfung von Alternativen auf hölzernen Beinen steht. Die Aussage, man habe nie etwas gegen den Standort an der K 11 gehabt, passt faktisch nicht mit den bisherigen Prüfaufträgen und Argumentationen der letzten Monate zusammen. 


Foto: Uwe Wegner

von JUNIOR Kommunales Wissen kompakt 29. Oktober 2025
Wie kommt man eigentlich in den Stadt-/Gemeinderat oder Kreistag? In jeder Stadt oder Gemeinde gibt es Menschen, die sich für ihre Mitbürger einsetzen. Sie sprechen darüber, was in der Stadt besser werden kann – zum Beispiel neue Spielplätze, sichere Wege usw.; Diese Menschen nennt man Ratsmitglieder oder – wenn es um mehrere Orte zusammen geht – Mitglieder des Kreistags. Aber wie kommt man da überhaupt hin? Wählen – die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger Alle paar Jahre dürfen die Menschen in der Stadt wählen, wer sie im Rat oder Kreistag vertreten soll. Diese Wahl nennt man Kommunalwahl. Die Leute, die wählen dürfen, nennt man wahlberechtigt. Das heißt: Sie müssen in der Stadt oder im Dorf wohnen, und sie müssen alt genug sein, um mitbestimmen zu dürfen. In manchen Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, dürfen sogar schon Jugendliche ab 16 Jahren mitwählen. Das ist besonders, denn bei anderen Wahlen (z. B. Bundestagswahlen) darf man das oft erst ab 18 Jahren. So können junge Menschen früher mitreden, was in ihrer Stadt wichtig ist! Selbst kandidieren – also sich aufstellen lassen Wenn jemand nicht nur mitwählen, sondern selbst mitentscheiden möchte, kann er oder sie kandidieren – also sagen: „Ich möchte im Stadtrat oder Kreistag mitarbeiten!“ Das nennt man das passive Wahlrecht. Aber das geht erst ab 18 Jahren. Dann darf man sich selbst wählen lassen und in den Rat einziehen, wenn genug Menschen für einen stimmen. Was passiert nach der Wahl? Wenn alle Stimmen gezählt sind, steht fest, wer gewählt wurde. Die gewählten Personen bekommen dann einen Brief, in dem steht: „Herzlichen Glückwunsch! Du bist gewählt. Nimmst du die Wahl an?“ Wenn sie Ja sagen, dürfen sie anfangen. Bei einem ersten Treffen, der sogenannten konstituierenden Sitzung, werden alle neuen Ratsmitglieder feierlich begrüßt und müssen versprechen, ihre Aufgaben ehrlich und gut zu machen. Nicht jeder darf Mitglied im Rat sein Es gibt aber auch Menschen, die nicht gleichzeitig im Rat sitzen dürfen – zum Beispiel, wenn sie schon in der Stadtverwaltung arbeiten und dort wichtige Entscheidungen treffen. Das nennt man „Unvereinbarkeit“ oder auf schwer gesagt: Inkompatibilität. Damit will man verhindern, dass jemand zwei Rollen auf einmal hat, die sich gegenseitig beeinflussen könnten. Denn im Rat soll es gerecht und ehrlich zugehen! Zusammengefasst Die Menschen in der Stadt und Gemeinde wählen, wer im Rat oder Kreistag sitzt. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen schon mitwählen. Wer selbst mitmachen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Nach der Wahl gibt es eine feierliche Begrüßung für alle neuen Mitglieder. Nicht alle dürfen mitmachen – z. B. wer sonst bei der Stadt wichtige Entscheidungen trifft.
von Fraktion 28. Oktober 2025
Die Unabhängige Wähler-Vereinigung Weilerswist (UWV) zeigt sich enttäuscht und zunehmend irritiert über die bislang ausgebliebene Resonanz anderer im Rat vertretenen F raktionen sowie des künftigen Bürgermeisters. Auf ihre öffentliche Mitteilung zur Konstituierung der Fraktion und zur Vorbereitung der kommenden Ratsperiode gab es keinerlei Reaktion. Trotz der ausdrücklich erklärten Bereitschaft der UWV , frühzeitig mit allen demokratischen Kräften das Gespräch zu suchen und gemeinsame Perspektiven für die politische Arbeit im Rat zu entwickeln, blieben ernsthafte Reaktionen bislang aus. Diese auffällige Zurückhaltung wirft aus Sicht der UWV die Frage auf, warum eine unabhängige und bürgernahe Gruppierung bereits vor Beginn der neuen Ratsperiode von einem Großteil des neuen Rates offenkundig ausgegrenzt wird. Besonders befremdlich erscheint der UWV, dass sie erst über Umwege erfahren musste, dass zwischen einzelnen Fraktionen offenbar bereits Gespräche und Abstimmungen über die zukünftige Zusammenarbeit vereinbart wurden. Offizielle Informationen oder Einladungen zu solchen Gesprächen wurden an die UWV bisher nicht übermittelt. „Gerade zu Beginn einer neuen Legislaturperiode sollten Offenheit, Fairness und Transparenz die Grundlage der politischen Kultur sein“, betont Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner . „Wenn Entscheidungen oder Absprachen im Vorfeld getroffen werden, ohne alle im Rat vertretenen Kräfte einzubeziehen, stellt das nicht nur die Glaubwürdigkeit, sondern auch den demokratischen Anspruch des Miteinanders infrage.“ Zusätzlich weist die UWV auf in der Öffentlichkeit kursierende Gerüchte über mögliche personelle Veränderungen in der Verwaltung hin, die dem designierten Bürgermeister zugeschrieben werden. Sollte an diesen Spekulationen etwas dran sein, so wäre es nach Ansicht der UWV ein Zeichen des guten Stils und des Respekts, diese Überlegungen zumindest den Ratsfraktionen gegenüber offen zu erläutern oder klarzustellen. Transparente Kommunikation ist die Basis für Vertrauen – gerade in der Phase eines möglichen politischen Neubeginns. Die UWV unterstreicht, dass sie in der Vergangenheit stets ein kritischer, aber immer fairer und gerechter Mitstreiter im Sinne der Bürgerschaft war. Nun wieder ausgegrenzt zu werden schafft mehr als Verwunderung. Die UWV steht für sachorientierte Politik, offene Diskussionen und konstruktive Lösungen im Interesse der Menschen in Weilerswist. „Unsere Tür steht weiterhin offen“, so die abschließende Erklärung der UWV. Demokratie lebt vom Dialog. Dies gilt insbesondere dann, wenn Einzelne gerade die Ehrlichkeit und Fairness in ihren Wahlkampfthesen stets betont haben. Wegner : „Wir nehmen gerade wieder das Gegenteil wahr.“ Wer das Wohl der Gemeinde wirklich in den Mittelpunkt stellt, sollte das Gespräch mit allen suchen – nicht nur mit ausgewählten Partnern.
von JUNIOR Kommunales Wissen kompakt 22. Oktober 2025
Was bedeutet „Kommunale Selbstverwaltung“? In Deutschland gibt es viele Städte, Gemeinden und Dörfer. Man nennt sie auch Kommunen, In jeder Stadt, Gemeinde und Dorf leben Menschen, die arbeiten, lernen und Spaß haben. Damit alles gut klappt, muss sich jemand darum kümmern . Zum Beispiel: dass Straßen sauber und sicher sind dass Spielplätze gebaut und gepflegt werden dass Schulen genug Tische und Stühle haben und dass Busse und Züge fahren Dafür gibt es die kommunale Selbstverwaltung. Das klingt schwierig, aber es bedeutet einfach: Die Stadt oder das Dorf darf viele Dinge selbst entscheiden. Wer kümmert sich darum? Nicht alle Menschen in der Stadt können zusammen entscheiden. Das wären ja viel zu viele! Darum wählen die Menschen ein paar Personen, die für alle mitentscheiden dürfen. Diese heißen: Bürgermeisterin oder Bürgermeister Stadtrat oder Gemeinderat Sie überlegen gemeinsam, was gut für die Menschen im Ort ist. Zum Beispiel: Wo neue Häuser gebaut werden dürfen Wo Kinder spielen können Wofür das Geld der Stadt ausgegeben wird Sie sollen gut zuhören, was die Menschen brauchen – auch Kinder! Wählen – damit alle mitreden können! Damit die richtigen Menschen entscheiden, gibt es Wahlen. Dabei dürfen alle Erwachsenen in der Stadt abstimmen, wer Bürgermeister oder Ratsmitglied wird. Diese Wahl heißt Kommunalwahl. Sie findet alle fünf Jahre statt. Dann können die Menschen bestimmen, wer sich um ihren Ort, ihre Kommune kümmern soll. Warum ist das wichtig? Wenn Städte und Dörfer selbst entscheiden dürfen, geht vieles schneller und besser. Denn die Menschen vor Ort wissen am besten, was wichtig ist. Zum Beispiel: Wo Straßen repariert werden müssen, wo neue Bäume gepflanzt werden sollen, oder wo sich Kinder einen neuen Spielplatz wünschen. So können Städte und Dörfer selbst bestimmen, was für sie richtig und wichtig ist. Das nennt man Selbstverwaltung – weil sie sich eben selbst kümmern! Ein Beispiel: Stell dir vor, auf deinem Spielplatz ist die Schaukel kaputt. Du sagst das deinen Eltern oder deiner Lehrerin. Die Erwachsenen sagen das der Stadt. Der Bürgermeister und der Rat sprechen dann darüber. Wenn sie genug Geld haben, sagen sie vielleicht: „Wir kaufen eine neue Schaukel!“. Und bald kannst du wieder fröhlich schaukeln! So funktioniert kommunale Selbstverwaltung – Menschen kümmern sich gemeinsam um ihren Ort. Zusammengefasst: Jede Stadt und jedes Dorf darf viele Dinge selbst entscheiden. Das nennt man kommunale Selbstverwaltung. Dafür gibt es den Bürgermeister und den Rat. Alle fünf Jahre dürfen die Menschen wählen, wer das macht. So wird entschieden, was in der Stadt passiert – zum Beispiel neue Straßen, Spielplätze oder vielleicht auch Feste!
von Frauen in der UWV 21. Oktober 2025
Einladung zum Frauentreff der "Unabhängigen" UWV-Frauentreff am 04.11.25 – Wir laden euch herzlich ein! Am Dienstag, den 04. November 2025, treffen wir uns wieder zum UWV-Frauentreff! 📍 Ort: Restaurant El Rancho, Weilerswist 🕖 Uhrzeit: 19:00 Uhr Freut euch auf einen gemütlichen Abend voller guter Gespräche, Verständnis und echter Frauenpower! 💬✨ Wie immer steht der Austausch im Vordergrund – Essen ist natürlich möglich, aber kein Muss. 🍽️😉 Ob du schon länger dabei bist oder einfach mal reinschnuppern möchtest – jede Frau ist herzlich willkommen! 💕 Wir tauschen uns aus, lachen, unterstützen uns gegenseitig und wachsen miteinander – genau so, wie Gemeinschaft sein sollte. 💪👭 Wir freuen uns auf dich! 💜 – Dein UWV-Frauentreff-Team Weilerswist Foto: geralt auf pixabay.de
von Fraktion 9. Oktober 2025
Unabhängige Wähler-Vereinigung Weilerswist stellt Weichen für die kommenden fünf Jahre  Die Unabhängige Wähler-Vereinigung Weilerswist (UWV) hat am vergangenen Montag in ihrer Fraktionssitzung die personellen und inhaltlichen Grundlagen für die kommende Ratsperiode festgelegt. Zum Fraktionsvorsitzenden wurde erneut Uwe Wegner gewählt, der die UWV-Fraktion bereits in der vergangenen Ratsperiode führte. Seine Stellvertreterin bleibt Marion Leufer , die diese Funktion ebenfalls bereits erfolgreich ausübte. Matthias Müller komplettiert die Ratsfraktion. Damit setzt die UWV auf Kontinuität und Erfahrung, um ihre sachorientierte und bürgernahe Arbeit im Weilerswister Gemeinderat fortzuführen. In der Versammlung wurde deutlich, dass die UWV auch in der neuen Ratsperiode auf eine offene und konstruktive Zusammenarbeit mit den anderen im Rat vertretenen Parteien und Gruppierungen setzt. Insbesondere die großen Fraktionen und der künftige Bürgermeister sind aus Sicht der Unabhängigen nun in der besonderen Verantwortung für eine reibungslose Konstituierung des neuen Rates im November. „Wir sind zu Gesprächen bereit, wo es um sachliche Lösungen und das Wohl unserer Gemeinde geht“, betonte Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner . Parteipolitische Taktik spiele dabei keine Rolle – entscheidend seien die Inhalte und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Mit Blick auf die anstehenden konstituierenden Sitzungen des neuen Rates äußerte die UWV die Hoffnung auf eine einvernehmliche Einigung hinsichtlich des Zuschnitts und der Arbeitsweise der neu zu bildenden Fachausschüsse. Eine effiziente und fachlich ausgewogene Ausschussstruktur ist die Grundlage für eine erfolgreiche Ratsarbeit in den kommenden Jahren. Darüber hinaus verwies die UWV auf die dringend notwendige Verbesserung der Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen innerhalb der Gemeinde. Transparente Abläufe, frühzeitige Einbindung der Fraktionen und offene Information der Öffentlichkeit seien zentrale Anliegen, um Vertrauen und Beteiligung zu stärken. Die UWV blickt optimistisch auf die neue Ratsperiode und will auch künftig eine verlässliche, sachorientierte Stimme im Rat bleiben.
von Kommunales Wissen kompakt 8. Oktober 2025
Interfraktionelle Gespräche und Fraktionsvorsitzenden-Konferenzen – Wenn Politik hinter den Kulissen arbeitet Ratssitzungen sind öffentlich – das ist bekannt. Aber: Ein Großteil der eigentlichen Arbeit passiert vorher. Dort, wo Mikrofone noch ausgeschaltet sind, aber schon die Weichen gestellt werden. Nein, das ist nicht gleich ein „Geheimzirkel“ – es ist ganz normaler Alltag in der Kommunalpolitik: interfraktionelle Gespräche und Fraktionsvorsitzenden-Konferenzen. Warum es diese Treffen gibt Kommunalpolitik lebt vom Ausgleich. In keinem Rat der Welt gibt es absolute Einigkeit – aber es gibt Themen, die nur funktionieren, wenn man vorher miteinander spricht. Darum treffen sich Vertreter der Fraktionen regelmäßig außerhalb der formellen Sitzungen: um Positionen abzugleichen, um Missverständnisse zu vermeiden, und manchmal schlicht, um den Sitzungsverlauf zu strukturieren, bevor es öffentlich wird. Merke: Interfraktionelle Gespräche sind keine „Hinterzimmerpolitik“, sondern können ein Werkzeug sein, um Streit zu vermeiden und Entscheidungen vorzubereiten. Interfraktionelle Gespräche – das kleine Einmaleins Ein interfraktionelles Gespräch ist – juristisch gesehen – kein offizielles Organ der Gemeinde. Es steht nicht in der Gemeindeordnung NRW und fasst keine Beschlüsse. Aber: Es hat praktische Bedeutung, weil dort politische Verständigung stattfindet. Typischer Ablauf: Eine Fraktion lädt ein oder die Bürgermeisterin bittet zum Austausch. Vertreter aller Fraktionen (meist Fraktionsvorsitzende oder Sprecher) kommen zusammen. Themen sind meist größere Projekte, z. B. Haushaltsberatungen, Baugebiete, Schulentwicklungen. Ergebnisse werden anschließend in den Fraktionen diskutiert und können in die Ratsarbeit einfließen. Beispiel: Vor einer entscheidenden Haushaltsabstimmung treffen sich die Fraktionsvorsitzenden, um strittige Punkte abzuklopfen. Manchmal wird danach heftig gestritten – aber oft sorgt das Gespräch für eine sachlichere Ratssitzung. Fraktionsvorsitzenden-Konferenz – das offizielle Gegenstück Viele Kommunen haben zusätzlich eine sogenannte Fraktionsvorsitzenden-Konferenz. Sie ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium, wird aber häufig durch Geschäftsordnung oder Beschluss des Rates eingeführt. Ihre Aufgaben: Austausch zwischen Bürgermeister (oder Verwaltungsspitze) und den Fraktionen, organisatorische Fragen (Tagesordnungen, Sitzungstermine, Ablaufplanung), politische Abstimmung über das „Wie“ – nicht über das „Ob“ einer Entscheidung. Rechtlich gilt:: Ergebnisse dieser Konferenz haben keine Bindungswirkung für den Rat (§ 40 GO NRW). Aber sie wirken faktisch, weil sie den Ratsbetrieb strukturieren. Transparenz und Grenzen Interfraktionelle Gespräche dürfen selbstverständlich kein Ersatz für öffentliche Debatten sein. Alles, was entschieden wird, muss später öffentlich in den Rat oder Ausschuss. Und die einzelnen politischen Gruppen müssen ihre Standpunkte erklären (können). Denn: Die Gemeindeordnung verlangt Transparenz (§ 48 GO NRW – Öffentlichkeit der Sitzungen). Darum gilt: Absprachen sind nur zulässig, wenn sie nicht die Entscheidungsfindung unterlaufen. Der Rat bleibt das alleinige Beschlussorgan (§ 40 Abs. 1 GO NRW). Merke: Gesprochen wird oft hinter den Kulissen – entschieden wird immer auf der Bühne. Nutzen und Kritik Vorteile: Spart Zeit in Sitzungen Ermöglicht Kompromisse Verhindert unproduktive Konfrontation Kritikpunkte: Gefahr mangelnder Transparenz („Die haben das doch alles schon vorher beschlossen!“) Risiko, dass kleinere Fraktionen außen vor bleiben Praxis-Idee: Nach interfraktionellen Treffen könnten öffentliche Protokollnotizen veröffentlicht werden – zumindest über behandelte Themen, nicht über Positionen. Das könnte Vertrauen bilden. Fazit Interfraktionelle Gespräche und Fraktionsvorsitzenden-Konferenzen sind der Schmierstoff der Kommunalpolitik. Ohne sie würde manches Ratssystem heftig knirschen. Aber: Sie funktionieren nur, wenn sie transparent und respektvoll geführt werden – nicht als geheime Machtzirkel, sondern als Kommunikationsforen. Oder, etwas salopp gesagt: Gute Kommunalpolitik entsteht nicht im Hinterzimmer – aber manchmal beim Kaffee vor den offiziellen Sitzungen .
von Kommunales Wissen kompakt 1. Oktober 2025
Transparenz und Informationsrechte – wie offen muss die Kommune sein? Haben Sie sich auch schon mal gefragt, warum manche Dinge im Rat offen diskutiert werden, während andere Themen „hinter verschlossenen Türen“ verschwinden? Und wie erfährt man eigentlich, was die Gemeinde entscheidet – wenn man nicht selbst stundenlang auf der harten Holzbank im Ratssaal sitzt? Das Zauberwort lautet: Transparenz. In der Kommunalpolitik ist sie nicht nur ein schöner Wunsch, sondern sogar gesetzlich verankert. Grundsatz der Öffentlichkeit Die Gemeindeordnung NRW ist hier eindeutig: Nach § 48 GO NRW sind die Sitzungen des Rates grundsätzlich öffentlich. Das heißt: Jede Bürgerin und jeder Bürger darf zuhören. Demokratie lebt schließlich davon, dass Entscheidungen nachvollziehbar sind. Natürlich gibt es Ausnahmen – etwa, wenn es um Grundstücksverkäufe, Personalfragen oder vertrauliche Verträge geht. Dann wird „nichtöffentlich“ beraten. Aber die Regel lautet: Türen auf, Ohren auf. Informationsrechte der Einwohner Selbst wenn man nicht im Rat sitzt, hat man Rechte: § 23 GO NRW verpflichtet die Gemeinde, ihre Einwohner über wichtige Angelegenheiten zu informieren. § 24 GO NRW gibt jedem das Recht, Anregungen und Beschwerden vorzubringen. Der Rat muss sich damit befassen – egal ob es um den Wunsch nach einem neuen Zebrastreifen geht oder um Kritik am Steuerhebesatz. Beispiel: Eine Gruppe Jugendlicher beantragt einen neuen Bolzplatz. Auch wenn sie (noch) nicht wahlberechtigt sind, können sie sich mit einem Bürgerantrag einbringen – und der Rat muss darüber reden. Informationsrechte der Ratsmitglieder Noch weiter gehen die Rechte der Ratsmitglieder: Sie haben nach § 55 GO NRW ein umfassendes Fragerecht gegenüber der Verwaltung. Außerdem haben sie Anspruch auf rechtzeitige und vollständige Informationen, damit sie sachgerecht entscheiden können. Merke: Ohne Informationen keine fundierte Entscheidung – deshalb ist das Informationsrecht ein zentrales Element der Ratsarbeit. Transparenz in der Praxis – mehr als Sitzungsprotokolle In vielen Kommunen gibt es heute Ratsinformationssysteme im Internet. Dort können Bürger und Ratsmitglieder: Tagesordnungen einsehen Beschlüsse nachlesen oft sogar Sitzungsunterlagen herunterladen Das ist ein großer Fortschritt in Sachen Transparenz. Schon gewusst? In einigen Städten kann man sogar live per Video die Ratssitzung verfolgen. In anderen Kommunen gilt dagegen noch das Motto: „Wer’s wissen will, soll kommen.“ Grenzen der Transparenz So wichtig Transparenz ist – es gibt auch berechtigte Grenzen: Datenschutz: Personalangelegenheiten oder private Daten dürfen nicht öffentlich werden. Verhandlungspositionen: Bei Grundstücksverkäufen oder Ausschreibungen könnte eine öffentliche Diskussion der Gemeinde schaden. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt: Wann überwiegt das öffentliche Interesse, wann der Schutz sensibler Informationen? Fazit Transparenz ist kein Luxus, sondern ein Grundpfeiler der Demokratie. Sie stärkt das Vertrauen der Bürger. Sie macht Politik nachvollziehbar. Sie ermöglicht Beteiligung – ob als Fragesteller in der Einwohnerfragestunde oder als Ratsmitglied mit umfassendem Informationsrecht. Oder kurz gesagt: Nur wer informiert ist, kann mitreden.
von Kommunales Wissen kompak 24. September 2025
Stichwahl in NRW – wenn zweimal gewählt werden muss Hauptverwaltungsbeamte – wer ist das eigentlich? In Nordrhein-Westfalen gibt es mehrere „Spitzenposten“ in der Kommunalpolitik, die nicht vom Rat gewählt, sondern direkt von den Bürgerinnen und Bürgern bestimmt werden. Dazu gehören: der Bürgermeister in Städten und Gemeinden (§ 65 GO NRW), der Oberbürgermeister in kreisfreien Städten (§ 65 GO NRW), und der Landrat in den Kreisen (§ 46 Kreisordnung NRW – KrO NRW). Sie alle gelten als hauptamtliche Verwaltungsbeamte. Ihre Besonderheit: Sie haben eine Doppelrolle – beim Bürgermeister zum Beispiel Vorsitz im Rat (§ 40 Abs. 2 GO NRW) und Leitung der Verwaltung (§ 62 GO NRW). Damit sind sie sowohl politisch sichtbare Repräsentanten als auch die eigentlichen „Chefs der Verwaltung“. Die Stichwahl – wenn keiner die absolute Mehrheit erreicht Nach dem Kommunalwahlgesetz NRW (§ 46 KWahlG NRW) gilt: Ein Bürgermeister oder Landrat ist nur dann im ersten Wahlgang gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der Stimmen bekommt. Erreicht das keiner der Bewerber, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen. Diese findet in der Regel zwei Wochen später statt – 2025 am 28. September. Die Idee dahinter: Ein so wichtiges Amt braucht ein klares Mandat der Mehrheit. Beispiele: Weilerswist und Bad Münstereifel: Am 28. September 2025 dürfen die Bürgerinnen und Bürger in Weilerswist und Bad Münstereifel noch einmal zur Urne: In Bad Münstereifel und Weilerswist entscheidet sich jeweils zwischen den beiden stärksten Bewerbern des ersten Wahlgangs am 14. September wer das Rathaus künftig führt. Die Entscheidung ist in beiden Orten offen – die Stichwahl bringt die Klärung. Und was ist mit dem Landrat? Auch der Landrat ist ein hauptamtlicher Verwaltungsbeamter und wird nach denselben Grundsätzen gewählt. Die Grundlage hierfür ist die Kreisordnung NRW (§ 46 KrO NRW). Seine Rolle ist vergleichbar mit der des Bürgermeisters: Vorsitz des Kreistages, Leitung der Kreisverwaltung, Repräsentation nach außen. Damit ist der Landrat für den gesamten Kreis verantwortlich – und damit auch für übergeordnete Aufgaben, die mehrere Gemeinden betreffen. Im Kreis Euskirchen erhielt Markus Ramers (SPD) bereits im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit,. Allerdfings gab es bereits im Vorfeld bereits rechnerische Klarheit, dass es nur einen Wahlgang geben würde. Neben Ramers gab es nur eine weitere Bewerberin. Fazit Oft höre ich Argumente, wie "ein zweiter Wahlgang kostet Geld". Ja, die Durchführung von Wahlen kosten in unserem Lande immer Geld. Ich kann mir nicht vorstellen, auf Demokratie zu verzichten, um Geld zu sparen. Ich sehe es auch anders: die Stichwahl ist kein überflüssiger zweiter Wahlgang, sondern ein wichtiger Mechanismus für die demokratische Legitimation: Sie sorgt dafür, dass Bürgermeister und Landräte eine echte Mehrheit hinter sich haben. Sie verhindert, dass Spitzenämter durch eine zufällige Stimmenverteilung im ersten Wahlgang besetzt werden. Vielleicht "nur", weil es eine Vielzahl an Bewerbern gegeben hat, die sich im Zweifel (weil z. T. ähnliche politische Ausrichtung) gegenseitig im ersten Anlauf die Stimmen der Wählerschaft gegenseitíg "abgenommen" haben. Wie vorstellbar das ist soll ein Beispiel aus dem Jahr 2020 verdeutlichen:  So wurde Michael Joithe beispielsweise 2020 Bürgermeister in Iserlohn, obwohl er im ersten Wahlgang mit "nur" 15,8% der Stimmen den zweiten Platz belegte. In der Stichwahl setzte er sich mit einem sehr knappen Vorsprung gegen die Erstplatzierte durch, die im ersten Wahlgang 39,8% erzielte und einem dem Grunde nach recht recht deutlichen Vorsprung "verspielte". Am 28. September heißt es in Weilerswist und Bad Münstereifel also: Noch einmal wählen! Wer Verantwortung übernimmt, soll das mit einem klaren Votum der Mehrheit tun.
von Kommunales Wissen kompakt 17. September 2025
Ausgleichssitze – wenn ein Wahlergebnis den Rat aufbläht Was sind Ausgleichssitze? In Nordrhein-Westfalen hat jede Kommune eine festgelegte Zahl von Ratsmitgliedern, abhängig von ihrer Größe. Weilerswist kam bisher mit 30 Ratsmitgliedern aus. Doch: Das Kommunalwahlgesetz NRW sorgt dafür, dass die Sitzverteilung im Rat die Stimmenanteile der Parteien möglichst genau abbildet. Wenn das mit der Grundzahl der Sitze nicht gelingt, werden sogenannte Ausgleichssitze vergeben. Das klingt nach einem technischen Detail – hat aber große Wirkung. Denn plötzlich wächst der Rat – und zwar nicht nur um einen Platz, sondern gleich um eine ganze Reihe zusätzlicher Sitze. Weilerswist nach dieser Wahl: 30 ➝ 40 Sitze Genau das ist jetzt in Weilerswist passiert. Das Wahlergebnis war ungewöhnlich „gestreckt“, die Ausgleichsmandate griffen – und so wächst der Rat von 30 auf 40 Mitglieder. Die Folgen im Überblick: CDU und SPD profitieren am stärksten: Sie gewinnen durch die zusätzlichen Sitze an Mandaten. Die Grünen bleiben bei ihrer bisherigen Zahl von Mandaten. Die AfD war bereits im Rat vertreten und hat ihren Stimmenanteil zwar ausgebaut. Aber: Nachhaltig angestoßene Themen? Fehlanzeige. Auch künftig wird sie alleine keine Mehrheiten bilden oder durchsetzen können. Die UWV verliert im neuen Gefüge zunächst etwas an Bedeutung: Bislang konnte sie garantieren, dass keine zwei große Fraktionen im Alleingang eine Mehrheit organisieren. Mit der neuen Ratsgröße und den zusätzlichen Mandaten ist das nun wieder möglich. Hinzu kommt: Die beiden stärksten Fraktionen stehen sich auch in der Stichwahl um das Bürgermeisteramt gegenüber – was die politische Dominanz weiter verstärken dürfte. Mehr Sitze = mehr Kosten Ein größerer Rat ist nicht nur symbolisch, sondern auch finanziell bedeutsam. Mit jedem zusätzlichen Mandat steigen die Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Fraktionszuwendungen. Die Arbeit des Rates wird also teurer – ohne dass dadurch automatisch mehr Effizienz entsteht. Protestwahl mit Nebenwirkungen Viele Stimmen, die an eine bestimmte Partei gingen, sollten ein Signal sein – vor allem gegen die Politik auf Bundesebene. Überregionale Kräfte, hatten bewusst zu einer solchen Protestwahl aufgerufen. Doch ob eine reine Protestwahl bei einer Kommunalwahl, die am Ende über Kita-Beiträge, Straßenausbau oder Baugebiete entscheidet, tatsächlich einen Effekt in Berlin auslöst, darf stark bezweifelt werden. Das Paradoxe: Der gewünschte Denkzettel für CDU, SPD, FDP und Grüne hat in Weilerswist das Gegenteil bewirkt. Durch die Mechanismen der Ausgleichsmandate sitzen CDU und SPD nun stärker im Rat als zuvor. Fazit Der Wählerwille hat den Rat nun erstmal größer und teurer gemacht. Die AfD ist erneut im Rat vertreten, doch ihre bisherige Arbeit zeigt: nachhaltige Impulse blieben aus – und auch künftig wird sie ohne Partner nichts bewegen. Die UWV ist geschwächt, da CDU und SPD künftig wieder alleine Mehrheiten organisieren können. Ob diese neue Konstellation dem Wohl der Gemeinde dient, muss jede und jeder selbst beurteilen. Fakt ist: Der Wählerwille hat gesprochen – er wird künftig teurer abgebildet als bisher. Das gilt es zu akzeptieren und zu respektieren. Damit ist nun zu arbeiten.
von Uwe Wegner 16. September 2025
Nach der Kommunalwahl erfüllt mich das Ergebnis in meinem Wahlbezirk Weilerswist-Süd (Süd) (104) mit unendlich viel Dankbarkeit und Stolz. Mit 19,45 % haben Sie mir als Kandidat der UWV ein außergewöhnliches Vertrauen geschenkt – und das in einer Situation, in der wir als UWV auf Gemeindeebene insgesamt nur 7,92 % erreicht haben. Gerade deshalb weiß ich Ihr Vertrauen von ganzem, ganzem Herzen zu schätzen. Dieses Ergebnis ist für mich weit mehr als nur eine Zahl – es ist ein klarer Auftrag und eine riesige Motivation, mich auch in Zukunft mit ganzer Kraft, Leidenschaft und Überzeugung für Sie einzusetzen. Ja, es war für uns als UWV eine Wahl, die ein etwas schlechteres Ergebnis als vor fünf Jahren brachte (9,31 %). Aber für mich persönlich bedeutet dieses Votum: Ich gebe nicht auf. Im Gegenteil – Dieser persönliche Zuspruch ist mein Ansporn, mich weiter entschlossen und unermüdlich einzusetzen. Mein Respekt und meine Glückwünsche gehen an meine Mitbewerberinnen und Mitbewerber in meinem Wahlkreis: Tanja Kircher (CDU) zum Gewinn des Wahlkreises, sowie Daniel Rudan (SPD), Daniela Osbahr (FDP) und Andreas Froitzheim (Grüne), die (wie ich) künftig ebenso im Rat (über die sog. Reservelisten ihrer Parteien) vertreten sind. Damit ist der Wahlbezirk 104 so stark und vielfältig wie kein anderer im Gemeinderat vertreten – und das kann für uns alle hier vor Ort nur positiv sein. Noch einmal: 19,45 % für die UWV in meinem Wahlkreis – das macht mich demütig, dankbar und kämpferisch zugleich. Danke von ganzem Herzen für dieses Vertrauen.