Rat beschließt Grundstückskauf für die Feuerwehr

4. Oktober 2024

Einwände von SPD und CDU erweisen sich als unbegründet


Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 eine wichtige Entscheidung zur Zukunftsfähigkeit der Feuerwehr und damit zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger getroffen und damit endgültig den Weg für einen neuen Feuerwehr-Standort frei gemacht.


Widerlegt werden konnte in der Sitzung die von CDU und SPD in den Raum gestellten Aussagen, das dort das Baurecht mehr als fraglich sei.  Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst konnte deutlich darlegen, wie die Ausgangs-- und Rechtslage ist. Auch die Frage nach einer vermeintlich sinnhafteren, kleineren Grundstücksfläche konnte ebenfalls geklärt werden. Am Ende blieb vom gemeinsamen Antrag der CDU mit der SPD nicht mehr viel übrig. Vielmehr lief dieser komplett ins Leere. Daran konnte auch der mutmaßliche Versuch einer Schadensbegrenzung dem Antrag eine Teil-Sinnhaftigkeit zu verleihen nichts mehr retten: So sollten nach Vorstellung von CDU und SPD zumindest bereits längst beschlossene und in der Abarbeitung befindliche Arbeitsaufträge an die Verwaltung erneut abgestimmt werden. Die anderen Fraktionen schlossen sich derart unnötigen, Wiederholungsbeschlüssen nicht an. Der Ankauf wurde sodann, trotz anfangs heftiger Diskussionen am Ende dann doch sogar einstimmig beschlossen. Ein Indiz, dass man selber eingesehen hatte, dass die Argumente entkräftet waren.


Angesichts der Tatsache, dass nach Auffassung der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) im Vorfeld der Ratssitzung mit gewissen Halbwahrheiten ein falsches Bild über Sinn und Unsinn des Grundstücksankaufs skizziert wurde, hier einmal eine Darstellung der sehr komplexen Grundlagen für diesen Beschluss.

Die Länge der Darstellung ist leider der Komplexität geschuldet. In der Realität sind die Umstände selten so einfach, wie es banale, simpel klingende Parolen vermuten lassen. Die UWV ist grds. immer bereit ihr Abstimmungsverhalten zu erläutern. In diesem Falle, wo eine Entscheidung möglicherweise nicht dem durch Parolen nachgebenden "Main-Stream" folgt, ist eine wirklich umfassende Erläuterung umso notwendiger. Dabei seien auch auf Aussagen der Bürgermeisterin und des Wehrleiters der Feuerwehr aufgenommen:


Ist das alles überhaupt notwendig?


Die Realisierung einer neuen Feuerwache muss klar unter strategischen Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr für die Gemeinde Weilerswist erfolgen. Daher ist das an der K 11 liegende und vermeintlich strittige Grundstück bestens geeignet. Es orientiert sich streng an den Ergebnissen des geltenden Brandschutzbedarfsplans. An diesem Fakt kam und kommt auch die im Laufe diesen Jahres von CDU und SPD durchgedrückte Bedingung das Grundstück nicht zu kaufen, wenn der nächste Brandschutzbedarfsplan das Grundstück als für die Feuerwehr ungeeignet einstuft, nicht umhin. Der nächste Brandschutzbedarfsplan wird eine solche Aussage nicht treffen.


Die Planung einer am Bedarf ausgerichteten Feuerwache, die eine Weiterentwicklung für zukünftige Entwicklungen im Bereich Gefahrenabwehr zulässt, ist in unserer Gemeinde unumgänglich. Ein neuer Feuerwehrstandort muss mindestens für die nächsten 50 Jahre geeignet sein. Hierbei haben eine Menge weiterer Faktoren Einfluss: sei es in Zukunft einmal die Frage, ob eine mit hauptamtlichen Kräften besetzte Feuerwehr von Nöten ist, die stetig steigenden Anforderungen an das Gebäude, etwa wegen Fahrzeuggrößen und Ausstattung, etc.; 


Warum aber genau dieser Standort?


Die Feuerwehrgerätehäuser in Vernich und Weilerswist sind mit Blick auf die aktuellen und zu erwartenden Anforderungen an Feuerwehrgerätehäuser veraltet. Bei der Lage des Feuerwehrgerätehaus Weilerswist sind schon jetzt aufgrund der langen Schließzeiten die Einhaltung der erforderlichen Rüstzeiten gefährdet. Das Feuerwehrgerätehaus Vernich liegt im Hochwassergebiet. Mit der zu erwartenden dichteren Vertaktung der Bahnstrecke Köln-Trier ist mit häufigeren Schließungen des Bahnübergangs Bonner Straße zu rechnen. Dies wird die schon heute bedenkliche Situation für die Gefahrenabwehr verschärfen. Der Rat hat in den letzten Jahren daher immer einstimmig konsequent das Ziel beschrieben: den Neubau einer großen Feuerwache mit perspektivischer Zusammenlegung der Löschgruppen Weilerswist und Vernich sowie ein zentraler Standort für Werkstätten und Sonderausrüstung. Dahinter steht auch die Absicht, durch eine perspektivische Zusammenlegung Synergieeffekte zu nutzen. 


Welche Diskussionen gab es in der Vergangenheit?


Im Jahre 2016 wurden unter Einsatz einer speziellen Software verschiedene Standorte durch die damalige Wehrleitung geprüft. Im September 2016 wurde einer Arbeitsgruppe, besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr und der Politik, die Ergebnisse präsentiert. Hieraufhin wurde der Standort an der K11 für die strategischen Ziele als am besten geeigneter Standort festgelegt und folgerichtig in den Brandschutzbedarfsplan aufgenommen. Dieser hat weiterhin Gültigkeit. An diesem logischen Konsens hat bis vor wenigen Monaten keine der im Rat vertretenen Fraktionen gerüttelt. Zufall oder nicht: erst mit zunehmender zeitlicher Nähe zur Kommunalwahl 2025 geriet dieser Konsens sukzessive in Wackeln. 


Wie ist die aktuelle Rechtslage?


Es wurde von CDU und SPD zuletzt in den Raum gestellt, es sei unklar, ob überhaupt auf dem Grundstück gebaut werden dürfe. Die Bürgermeisterin führte hierzu zunächst aus, dass es aktuell keinen ernsthaften Handlungsbedarf, gebe die Planungen und Absichten zu verändern. Zunächst haben sich die strategischen Ziele nicht verändert. Der strategisch optimale Standort an der K11 liegt baurechtlich im sog. Außenbereich. Richtig ist: das Bundesbaugesetz sieht keine sog. Privilegierung für Feuerwachen im Außenbereich vor. Deshalb wurde in der Vergangenheit, über alle Fraktionen hinweg alles unternommen eine landesplanerische Lösung für das Planungsrecht zu erlangen. Gemeinsam mit Landtagsabgeordneten und dem Städte- und Gemeindebund NRW wurden in unzähligen Gesprächen und Schreiben das Ziel verfolgt, Sonderflächen für Feuerwachen landesweit ausweisen zu können. Dies erfolgte schlussendlich über Regelungen unter Ziel 2-3 zum Landesentwicklungsplan (LEP) . Daraufhin beschloss der Rat der Gemeinde Weilerswist - übrigens auch einvernehmlich - die Flächennutzungsänderung (FNP-Änderung) für den allgemein favorisierten Standort. Nach Durchführung dieses Verfahrens wurde die Flächennutzungsplanänderung genehmigt. So wurde der Weg für den nächsten Schritt, den Grunderwerb, frei. 


Korrekt ist durchaus ebenfalls: am 21. März 2024 entschied das OVG Münster, dass die Regeln zu Sonderflächen „Erneuerbare Energien“, die unter Ziel 2-3 zum Landesentwicklungsplan aufgeführt waren nicht "auskömmlich" begründet waren. Zunächst mit davon betroffen: alle weiteren Regelungen unter Ziel 2.3. Demnach bezeichnet die Gemeindeverwaltung den aktuellen FNP für die Sonderfläche „Feuerwache“ aktuell als schwebend unwirksam. Die Bezirksregierung Köln hat im Vorfeld der Ratssitzung vom 26.09.2024 die von CDU und SPD geäußerten Bedenken jedoch in Bezug auf einen möglichen Bauantrag nicht geteilt!


Mit der Genehmigung des nicht aufgehobenen FNP wurde die Nutzung des Grundstücks für „Feuerwache“ festgelegt. Rat und Grundstückseigentümer verständigten sich darauf, dass die Wertermittlung für das Grundstück durch den Gutachterausschuss des Kreises erfolgen sollte. Das Verkaufsangebot des Eigentümers wird diesem Gutachten gerecht . Behauptungen, das Grundstück sei zu teuer, die Gemeinde würde etwas über Wert ankaufen, sind somit unzutreffend. Der Rat stand also in seiner Sitzung am 26.09.2024 vor folgenden Alternativen zur Entscheidung:


"1. Erwerb des ganzen Grundstücks.

2. Erwerb eines Teilgrundstücks. Die Teilung erfolgt dann parallel zur K11. Der Eigentümer behält das Grundstück, das an die K 11 angrenzt. Der jetzige Eigentümer behält ein Grundstück von mindestens 2 ha. Der jetzige Eigentümer möchte den gutachterlich festgestellten Wert in einem oder mehreren Grundstücken."


Die Konsequenzen bei einem solchen Teilkaufs laut Verwaltung u. a.:

  • "Die Lage Richtung Erft ist aus einsatztaktischen Gründen seitens der Wehrleitung nicht akzeptabel.
  • Der FNP muss neu angepackt werden. Wegen der schwebenden Unwirksamkeit müsste die Bezirksregierung dann die Genehmigung für die komplette Fläche aufheben. 
  • Im weiteren Verlauf müsste das Verfahren nach Genehmigung des Regionalplans erneut komplett unter Einsatz der entsprechenden personellen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen durchgeführt werden."

Ist das Grundstück aber nicht dennoch, wie manche sagen, zu groß?


Bei der Festlegung des Standorts wurde von Beginn an ein Gesamtgrundstück von 4,1 ha ins Auge gefasst. Daher wurde das Planungsrecht logischerweise einvernehmlich auf das gesamte Grundstück bezogen. Auf dem Grundstück müssen Gebäude, Stellflächen und Verkehrswege der Feuerwache hergestellt werden. Zudem werden sog. Ausgleichsflächen benötigt, eine Versickerung des Niederschlagswassers muss gewährleistet werden und möglicherweise müssen Gebäude, Stellflächen und Verkehrswege einer Rettungswache des Kreises Euskirchen möglich sein. An dieser sinnvollen Kooperation arbeitet die Gemeinde bereits mit dem Kreis im Austausch. Daher hat es keines weiteren Beschlusses dazu, wie von CDU und SPD nun gefordert, bedurft. 


Die Wehrleitung hat zudem in mehreren anderen Kommunen nachgefragt, die Rückmeldung war stets gleich: "Wenn wir nochmal neu planen müssten, dann mit einem größeren Grundstück. Wir haben jetzt Probleme mit der Fläche, uns fehlen Möglichkeiten zur Erweiterung, zur Anpassung an den sich verändernden Bedarf."


Darüber hinaus könnten dann noch eventuell vorhandene "Grundstücks-Restflächen" für Ausgleichsmaßnehmen zukünftiger Projekte der Gemeinde genutzt werden, ohne dass diese anderweitig dann wohl teurer gekauft werden müssten. 


Die weiteren von CDU und SPD gemachten Vorschläge, den Bauhof oder eine Niederlassung von Straßen NRW auf dem favorisierten Grundstück mit anzusiedeln, war sinnfrei. Es wurde in den Sitzungen und Arbeitskreisen unzählige Male klar dargestellt, dass dies planungsrechtlich im Außenbereich nicht zulässig ist. Dies wird auch bei der x-ten Prüfung zu keinem neuen Ergebnis führen.


Warum dann so viel Lärm um diese Entscheidung?


Die Fraktionen von Bündnis/Grünen, FDP und UWV kamen bedauerlicherweise in der jüngsten Sitzung unisono nicht umhin, die Frage in den Raum zu stellen, ob CDU und SPD dieses, für die Sicherheit der Menschen bedeutsame Thema, aus taktischen Gründen bis nach der Kommunalwahl 2025 hinauszögern wollen. 


Fakt ist: die Unfallkasse NRW sieht erhebliche Mängel an den bestehenden Feuerwehrgerätehäusern. Die notwendigen Maßnahmen würden in jedem Falle erhebliche Kosten und Investitionen verursachen. Auch wenn aktuell keine finalen, belastbaren Aussagen zu den Instandsetzungs- sowie Sanierungsnotwendigkeiten an sämtlichen Feuerwehrgerätehäusern getroffen werden können. Ebenso ist die zeitliche Abfolge gänzlich unbekannt. Dies gilt auch für mögliche Neu- und oder Erweiterungsbauten an gleicher Stelle. An einigen Standorten wurden und werden dabei weiter von Einzelnen einige zusätzliche Problemlagen und Fakten in den Diskussionen bewusst ausgeklammert. Zumindest ist man nicht gewillt auf diese auch nur ansatzweise einzugehen.


Die von CDU und SPD seit geraumer Zeit aufgebrachten Ideen zu Sanierungen, Erweiterung und Teilverlagerungen für Weilerswist und Vernich mögen auf den ersten Blick zunächst interessant und unter dem Gesichtspunkt unnötige Ausgaben zu vermeiden, bürgernah klingen. Leider sind dabei jedoch in Bezug auf Weilerswist und Vernich relevante und damit wesentliche Umstände in den Überlegungen nicht zu Ende gedacht. 


Es sei einerseits auf die oben aufgeführten Aspekte verwiesen. Zudem: Eine Verlagerung des Bauhofes und Nutzung der dann irgendwann möglicherweise freiwerdenden Bauhof-Immobilie als Erweiterung für den Standort der Löschgruppe Weilerswist ist ebenfalls keine ernstzunehmende Lösung, denn: Gebäude, die der Feuerwehr dienen, fallen in Hinblick auf eine Erdbebensicherheit baurechtlich in die sog. Bedeutungskategorie 4. Hier werden besondere Anforderungen definiert, welche für die meisten anderen Nutzungen, etwa für Gewerbe und Bauhof, nicht gelten. Dies Vorgabe gilt auch bei temporären Nutzungen. Ganz gleich, ob es sich dabei um Neubauten (in welcher Form auch immer diese errichtet werden) oder um bloße Nutzungsänderungen bestehender Gebäude handelt. Diese heute gültigen Normen müsste man dann bei den für die Umsetzung dieser Ideen notwendigen neuen Bauanträgen, ebenso bei Nutzungsänderungen, beachten. Was dies in der Realität bedeutet wollen einige Kommunalpolitiker scheinbar weiterhin nicht wahrhaben, keineswegs jedoch inhaltlich diskutieren. Man schweigt sich hierüber schlichtweg aus. Davon ganz abgesehen ist der Umstand, dass sowohl die Verlagerung des Bauhofes als auch die ebenfalls einmal in den Raum gestellte Nutzung einer bestehenden Gewerbeimmobilie nicht zum Nulltarif zu bekommen sein würde. 


Wie verhält es sich mit den Baukosten für den neuen Standort?


Hier liegen in den Ausführungen der einzelnen Akteure grobe Abweichungen. Die Spanne liegt hier in den Darstellungen zwischen 18 und 30 Millionen Euro. Das zeigt bereits, wie unscharf die in den Vordergrund geschobenen Zahlen sind. Bisher liegt nur eine sehr rudimentäre Schätzung des Fachplaners vor. Die wiederum wurde in der Vergangenheit dann von Einzelnen eigenmächtig, nach welchen Parametern auch immer, nach oben "korrigiert". Unberücksichtigt bleibt zudem der Umstand, dass die Planung mehrere Ausbaustufen vorsieht, die einerseits nicht zeitgleich und andererseits nicht zwingend von der Gemeinde alleine getragen werden müssen. Sprich: in einem ersten Anlauf ist die unseriöse, in den Raum gestellte Gesamtsumme gar nicht komplett der korrekte Bewertungsmaßstab, wenn man die Kosten eines Neubaus mit Sanierungen und Erweiterungen an alten, problembehafteten Standorten gegenüberstellt. Ebenso ist der Versuch die Kosten des Architekten als übermäßig hoch darzustellen nach Auffassung der UWV unredlich. Für Architektenleistungen gelten einheitliche Regelungen. Die gleichwohl in den Raum gestellten noch höheren Kosten für Wachen in der Nähe zu Weilerswist, etwa Brühl, sind aufgrund der zugrunde liegenden Umstände unbrauchbar. Hier spielen besondere Faktoren eine Rolle, die man in unserer Gemeinde. je nach Interessenlage, scheinbar gerne unter den Tisch kehrt. In Brühl z. B. handelt es sich nicht nur um eine hauptamtliche Wache mit noch höheren Anforderungen als an einem für Weilerswist notwendigen Standort für eine Freiwillige Feuerwehr, sondern überdies um ein zu kleines Grundstück, so dass man zudem wegen der Topografie nicht nur auf besonderer "Pfählung", sondern darüber hinaus auch noch kostenintensiv in die Tiefe und Höhe bauen muss


Dem gegenüber steht zudem der (Grundstücks)Wert nicht mehr benötigter anderer Flächen, etwa dem Feuerwehrgerätehaus Weilerswist.


Es wird zudem so getan, als ob für ein vermeintlich zu großes und zu teures Feuerwehrgerätehauses zwingend Steuern erhöht werden müssten. Einen Nachweis darüber sind die Skeptiker bisher allerdings schuldig geblieben. Fakt ist ebenfalls: es sind bisher gar nicht einmal alle denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten geprüft worden. Ein dahingehender Antrag der UWV-Fraktion wurde letzten Jahres zwar beschlossen, auf ausdrücklichen Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU jedoch mit einem sog. „Sperrvermerk“ versehen. Ziel: erst nach abermaliger Beratung des UWV-Antrages, könnten für diese sinnvolle Prüfung notwendige Finanzmittel freigegeben werden. 


Schon in einer Darstellung vom 14.05.2024 hat die UWV die Sorge kundgetan, dass CDU und SPD mit ihrer Haltung - fernab der eigenen in der Vergangenheit gefassten Zielsetzung und Beschlusslagen - einen Ausstieg aus dem Projekt „Neubau Feuerwehr Weilerswist/Vernich“ forcieren könnten. Und dies, obgleich die Argumentation für eine angeblich sinnvolle Prüfung von Alternativen auf hölzernen Beinen steht. Die Aussage, man habe nie etwas gegen den Standort an der K 11 gehabt, passt faktisch nicht mit den bisherigen Prüfaufträgen und Argumentationen der letzten Monate zusammen. 


Foto: Uwe Wegner

von Gemeindeverband 13. Juni 2025
Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Einkaufen und Arbeiten Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt Einkaufen und Arbeiten: • Bindung der Kaufkraft vor Ort • Gemeinde als attraktiver Standort für Wirtschaft und Arbeitnehmerschaft • Stärkung der Wirtschaftsförderung • Chancen der Region nutzen • Kommunalen Einkaufsführer erstellen Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: Bindung der Kaufkraft vor Ort Uns ist viel daran gelegen, dass Weilerswister in "Ihrem" Ort einkaufen. Wir streben eine stärkere Bindung der Kaufkraft für unsere Gemeinde an. Hier waren wir in unserem letzten Wahlprogramm überzeugt, dass ein Einzelhandelskonzept Antworten auf die Frage liefern kann, wie dies gelingen kann. Das, von uns zunächst mitgetragene, Einzelhandelskonzept stellte sich bedauerlicherweise als Fehlinvestition heraus. Niemand konnte nach der Präsentation des Gutachtens, welches u. E. zudem handwerkliche Fehler enthielt, etwas anfangen. Den wirklichen Mehrwert konnte niemand erklären. Statt dann, wie wir, konsequent dagegen zu stimmen, entschieden sich die anderen Fraktionen dazu diesem zuzustimmen. Ein banaler Grund: man habe es ja schließlich bezahlt, dann müsse man es auch beschließen. Schlussendlich ist uns u. a. wichtig: wir wollen, dass die Nahversorgung in kleineren Ortsteilen nicht vernachlässigt wird. Gemeinde als attraktiver Standort für Wirtschaft und Arbeitnehmerschaft Die Wirtschaftsförderung muss noch mehr als bisher zentraler Bestandteil der Aufgaben der Verwaltung sein. Hier muss beispielswiese die Einrichtung ortsnaher Arbeitsplätze, insbesondere von Teilzeitarbeitsplätzen, angestrebt werden. Highspeed-Internet muss zwingend notwendig in allen Ortsteilen verfügbar sein. Dabei, dies hier am Rande erwähnt, muss die „Qualität“ der Baumaßnahmen der Glasfaser-Anbieter besser kontrolliert werden. Ebenso wünschen wir eine Vernetzung der ansässigen Wirtschaft zur Arbeitnehmerqualifizierung sowie Aus- und Weiterbildung. Die Position des Wirtschaftsförderers in der Gemeinde muss gestärkt werden. In der Nachbarkommune Erftstadt entsteht aktuell die Technische Hochschule mit dem „Campus Rhein-Erft“. Dies bietet auch Chancen für Weilerswist. Trends zeigen: schon heute werden diverse Start-Ups von jungen Leuten, noch während ihrer Studienzeit, gegründet. Weilerswist sollte die Chance nutzen, hier Jungunternehmen die notwendigen Voraussetzungen anzubieten. Erforderlich ist auch ein kommunaler Einkaufsführer, der in Weilerswist und Umgebung erzeugte Produkte besser bekannt macht (z. B. im Bereich Landwirtschaft u. a.).
von Senioren in der UWV 12. Juni 2025
Austauschtreffen für interessierte Bürgerinnen und Bürger Unsere Gesellschaft wird immer älter aber die Politik hinkt hinterher. Sei es die Barrierefreiheit, seien es Rastmöglichkeiten auf unseren öffentlichen Straßen und Wegen oder Angebote für Menschen 60+. Die Repräsentanten im Rat und in den Fachausschüssen sind zum Teil im gleichen Alter wie Sie, die hier Angesprochenen. Dennoch tut sich die Politik schwer damit, sich dem demografischen Wandel zu öffnen und entsprechende Anträge vorzubringen und Beschlüsse zu fassen. Es ist an der Zeit, dass Bürgerinnen und Bürger die eigene Stimme zu erheben, um den Erfordernissen des beschriebenen Wandels Ausdruck und Gewicht zu verleihen. Dazu bedarf es eines Forums, dass sich mit einer Stimme für die Belange von vielen einbringen kann. Dieses Forum ist der Stammtisch 60+. Hier wollen wir allparteilich über die erforderlichen Änderungen in unserer Gemeinde reden und die Ergebnisse auch der Politik vortragen. Sie sind herzlich eingeladen, sich für Ihre Belange, die Belange der Gemeinde Weilerswist, einzubringen und im entspannten Austausch Menschen mit gleichen Interessen kennenzulernen. Unser nächster Termin ist der 17.06.25, ab 19:00 Uhr im Quartiersbüro der Caritas, Heinrich-Rosen-Allee 6, Weilerswist-Süd
von Kommunales Wissen kompakt 11. Juni 2025
Der erste offizielle Termin eines neu gewählten Rates hat es in sich – er legt den Grundstein für die kommenden fünf Jahre kommunalpolitischer Arbeit. In der sogenannten konstituierenden Sitzung werden zentrale Weichen gestellt: Welche Ausschüsse soll es geben? Wie viele Personen sollen dort mitwirken? Und wer übernimmt jeweils den Vorsitz? Besonders für kleinere Parteien können diese Fragen entscheidend sein – vor allem, wenn Ausschüsse in kleiner Besetzung tagen. Hier kann es passieren, dass kleinere Fraktionen lediglich ein beratendes Mandat erhalten, jedoch kein Stimmrecht. Um dennoch Einfluss zu nehmen, finden nach der Wahl oft intensive Gespräche zwischen den Fraktionen statt – in wechselnden Konstellationen. Dabei sind Fingerspitzengefühl, Erfahrung und kluge Verhandlungsführung gefragt. Wenn sich der gesamte Rat auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag zur Ausschussbesetzung einigen kann, genügt ein einstimmiger Beschluss zur Annahme. Gelingt das nicht, greift das Mehrheitsprinzip: Wer die Mehrheit stellt, entscheidet. Gerade dieser Mechanismus zeigt, wie wertvoll jede einzelne Stimme sein kann – auch (oder gerade) für kleinere politische Gruppen. Das oft gehörte Argument „Meine Stimme zählt ja doch nicht“ entkräftet sich hier von selbst. Auf kommunaler Ebene geht es oft denkbar knapp zu – ein einziges Kreuz kann den Ausschlag geben. Ein Blick zurück zur Kommunalwahl 2020 in Weilerswist veranschaulicht das besonders deutlich: Dort lagen zwei Direktkandidaten exakt gleichauf – und das Los musste die Entscheidung bringen.  Auch über die Ausschussgröße entscheidet der Rat – und zwar mit einfacher Mehrheit. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass sich mehrere Fraktionen zu sogenannten Zählgemeinschaften zusammenschließen, um Sitze gemeinsam zu verteilen. Allerdings ist juristisch klar: Solche Bündnisse dürfen nicht das Ziel verfolgen, eine bestimmte Fraktion gezielt auszuschließen. Ist das nicht der Fall, gelten Zählgemeinschaften als gängige Praxis. Gerade in den Wochen nach der Wahl ist eines besonders wichtig: offene Kommunikation – sowohl innerhalb der Fraktionen als auch mit dem gesamten Rat. Denn nur gemeinsam lässt sich gute Kommunalpolitik gestalten.
von Fraktion 10. Juni 2025
Die Unabhängige Wähler-Vereinigung (UWV) hat mit einem Antrag das Thema "Glasfaserausbau" nun noch einmal auf die Tagesordnung der politischen Gremien gebracht. Insbesondere kritisierten "Die Unabhängigen" mangelnde Aufklärung und Information der Bürgerschaft. Aber nicht immer ist die Verwaltung der „Buh-Mann“ wenn etwas nicht rund läuft. So auch beim Glasfaserausbau. Aus fast allen Ortsteilen und von vielen Anwohnern der betroffenen Straßenzüge erhielt die UWV Beschwerden, dass die Fahrbahnen zum zweiten oder dritten Mal geöffnet wurden, dass die Fahrbahnen nach erfolgter Baumaßnahme in desolatem Zustand zurückgelassen wurden und die Gemeinde sich nicht kümmere! Zuständig für den Ausbau des Glasfasernetzes in Weilerswist – ausgenommen des Ortsteiles Metternich- ist die Firma Westconnect GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Westnetz GmbH. Im Auftrag der Westconnect GmbH verteilt die Fa. Infratech-Bau GmbH die jeweiligen Ausbauabschnitte an Drittunternehmen, die wir alle tagtäglich auf unseren Straßen und Wegen wahrnehmen. Aus vertrauensvoller Quelle hat die UWV erfahren, dass die Gemeinde zwecks Qualitätskontrolle eine ortsansässige Firma beauftragt hat, die die offenen Baustellen überwachen und fertiggestellte Baustellen abnehmen soll. Der normale Arbeitsablauf wäre beim Verlegen der Leitungen, dass die Anschlüsse bis an / in die Häuser gelegt werden. Dadurch würden die Straßen nur einmal geöffnet werden müssen. Tatsächlich wird so nicht gearbeitet und die Straßen werden nach den Bauarbeiten geschlossen und im nächsten Arbeitsgang erneut aufgerissen. Dazu kommt, dass die Arbeiten meist mangelhaft ausgeführt werden. Nach Informationen der UWV zur Folge legt die Gemeinde und die kontrollierende Firma einen hohen Maßstab an die Qualität der Arbeiten. Deshalb erfolgt eine Endabnahme der Baustellen erst nach Beantragung durch die Fa. Infratech-Bau GmbH. Das führt natürlich zu deutlichen Verzögerungen in den Fertigungsabläufen und sind für die uns als Anwohner mehr als unbefriedigend. Dazu Klaus Rech , sachkundiger Bürger in den Fachausschüssen und Kandidat für den Rat der Gemeinde Weilerswist: “Ich empfinde es als tröstlich, dass die Endabnahmen der Glasfaser-Baustellen auf einem hohen Qualitätsstandard erfolgen. Niemandem ist gedient, wenn die Straßen wieder gut aussehen, in 1-2 Jahren dann aber absacken. Dies erhöht mittel- und langfristig die Verkehrssicherheit und auch die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger auf unseren öffentlichen Straßen und Wegen.“ Zurzeit sind bisher nur wenige der betroffenen Straßenzüge abgenommen worden. Ein Kritikpunkt bleibt allerdings. Die Gemeinde muss aus Sicht der UWV die Bürger umfassender und vor allem niederschwelliger unterrichten. Die UWV ist weiterhin der Meinung, dass eine Webseite der Gemeinde alleine nicht reicht, die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Eine konsequente Nutzung der regionalen Medien ist unabdingbar, um Verständnis und damit mehr Zufriedenheit in unserer Gemeinde zu schaffen. Bei Fragen und Problemen rund um den Glasfaserausbau, auch auf Privatgelände, können sich Anwohnerinnen und Anwohner an die Gemeinde und die beauftragte Firma wenden: Glasfaserausbau-2024 | Gemeinde Weilerswist Zusammenfassend: Möglichkeit 1: Meldung über die extra eingerichtete Servicenummer 02254-9600401: Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meldung auf einen Anrufbeantworter zu sprechen. (Zitat von der Webseite der Gemeinde Weilerswist) Möglichkeit 2: Meldung per E-Mail an weilerswistkommunaldienste@jung.de Hier können Sie gerne Ihrer Meldung Bildmaterial hinzufügen. Bitte achten Sie darauf, die Bilder mit einem möglichst geringen Datenvolumen zu senden, um Probleme bei der Übermittlung zu vermeiden. (Zitat von der Webseite der Gemeinde Weilerswist)
von Fraktion 9. Juni 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan? Zum Thema: Digitalisierung In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Digitalisierung". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt: Seit wir nach unserer Gründung Ende 2019 die politische Bühne unserer Gemeinde betreten haben war klar, dass die Gemeinde dem Thema "Digitalisierung" mehr Beachtung schenken muss. Im April 2021 hat die UWV Weilerswist mit einem Antrag gefordert, die Gemeindeverwaltung umfassend zu digitalisieren. Wir forderten die Entwicklung einer übergreifenden Digitalisierungsstrategie, um Prozesse zu optimieren und den Bürgerservice zu verbessern. Unser Ziel war es, die Verwaltung zukunftsfähig zu gestalten und den digitalen Wandel aktiv zu begleiten. Getan: Trotz unseres frühzeitigen Antrags wurde das Thema durch Mehrheiten der anderen Ratsfraktionen zunächst vertagt und schien in Vergessenheit zu geraten. Erst durch einen neuerlichen von uns klar formulierten Ergänzungsantrag, der konkrete, kurzfristig realisierbare Maßnahmen vorschlug, kam Bewegung in die Sache. Die Verwaltung räumte ein, dass personelle Kapazitäten fehlen und befürwortete nun selbst die Einbindung eines externen Dienstleisters – ein Schritt, den die UWV bereits 2021 vorgeschlagen hatte. Ein weiteres Beispiel, dass sich die Hartnäckigkeit der UWV in der zu Ende gehenden Ratsperiode gelohnt hat: in der Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2024 wurde beschlossen, dass im Haushalt 2025 eine Summe von 150.000 € für das Pilotprojekt „Digitales Lernen“ in der Gesamtschule Weilerswist eingestellt wird. Dies zeigt, dass die Digitalisierung nun auch in anderen Bereichen der Gemeinde voranschreitet. Die Diskussionen in Ausschuss und Rat machten zudem klar: Digitalisierung ist mehr als nur die Einführung neuer Software. Sie betrifft Verwaltungsprozesse, Bürgerbeteiligung und Standortqualität gleichermaßen – ein ganzheitlicher Wandel. Erst nach unserer konsequenten Beharrlichkeit brachten andere Fraktionen auch sukzessive eigene Ideen ein. Ergebnis: sogar Finanzmittel zur Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie wurden in den Gemeindehaushalt eingestellt: einstimmig beschlossen. Fazit: Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt. Die UWV bleibt am Thema. Denn klar ist: Digitalisierung ist kein Projekt, sondern ein Prozess – und der beginnt jetzt erst richtig. Während andere gerne in Sonntagsreden und Wahlkampfzeiten vom Ziel "der Verbesserung der Digitalisierung" reden, hat die UWV bereits angepackt.
von Gemeindeverband 7. Juni 2025
Heute stellen wir den Kandidaten für den Wahlbezirk 105, Weilerswist (Süd-West) vor: Marcel Behrens Jahrgang 1988, verheiratet, zwei Kinder Berufliches: Polizeibeamter "Ich fühle mich mit meiner Familie gemeinsam dieser Gemeinde verbunden. Weilerswist stellt für uns unserer Heimat dar. Hier wollen wir uns wohlfühlen und den Kindern eine gute Zukunft ermöglichen.“ Als Polizeibeamter hat Marcel Behrens ein hohes Interesse an Themen wie Sicherheit und Ordnung. Darüber hinaus liegen ihm die Aspekte Bildung sowie die Gemeindeentwicklung am Herzen. Einen Ausgleich findet er beim Triathlon und Fußball. Den Weg zur Unabhängigen Wähler-Vereinigung hat Marcel Behrens gefunden, weil sich diese der Vernunft, Transparenz und Bürgerpartizipation verschrieben hat. Dort werden sachlich alle Ideen für ein gemeinsames, zukunftsfähiges Weilerswist diskutiert. Portraitfoto: Kaspar Photography
von Gemeindeverband 6. Juni 2025
Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Wohnen und Leben Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt Wohnen und Leben: Unsere Region wird auch in der Zukunft weiterwachsen. Unsere Gemeinde wird weiterhin im Wettbewerb um Einwohner stehen. Wir setzen uns unter anderem ein für: • Wohnen muss bezahlbar sein • Infrastruktur und Charakter der Orte muss erhalten bleiben • Grundstücksvergabe mit fairem System • Wir möchten die Entstehung von Wohnraum für Studenten unterstützen • Wir fordern Bedarfsanalysen für Neubauprojekte und vorhanden Infrastruktur Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: Wohnen muss bezahlbar sein Es müssen in den Neubaugebieten gemischte Wohnstrukturen angestrebt werden: von der Mietwohnung, der Eigentumswohnung bis hin zu altersgerechten Wohnungen. Vor allem benötigen wir jedoch mehr bezahlbaren Wohnraum. Hier gibt es aus unserer Sicht dringenden Handlungsbedarf. Dementsprechend werden wir prüfen lassen, ob die Möglichkeit zur Gründung einer eigenen Wohnungsbaugesellschaft für Weilerswist besteht oder aber eine Erhöhung der Anteile an der Wohnungsbaugesellschaft Eugebau möglich ist. Damit mehr entsteht, streben wir einen Anteil von 30 Prozent für diese Wohnform bei der Ausweisung neuer Baugebiete an. Infrastruktur und Charakter der Orte muss erhalten bleiben Wichtig bei aller Entwicklung ist jedoch, dass der typische Charakter aller Ortsteile erhalten bleibt. Dies ist es, was Weilerswist ausmacht. Jeder Ortsteil hat seinen eigenen Charakter und sollte diesen als eigene Identität schätzen und bewahren können. Bei aller Entwicklung ist zudem stets im Blick zu behalten, dass die notwendige Infrastruktur vorhanden ist oder ausgebaut wird, dass z. B. ausreichende Plätze in Kindertagesstätten und Schulen geschaffen werden. Bei neuen Erschließungen dürfen keine neuen Verkehrsprobleme entstehen. Grundstücksvergabe mit fairem System Insbesondere Familien müssen – neben dem staatlich geförderten Wohnungsbau - die Chance erhalten, sich den Wunsch nach Eigentum zu erfüllen. Ein Ansatz ist es bei der Vergabe von Grundstücken ein Punktesystem zu etablieren, wonach verschiedene Ansätze bei der Bewerbung für ein Baugrundstück bewertet werden. Beispielsweise könnte dieses so gestaltet sein, dass eine in Weilerswist ansässige Familie mit zwei Kindern und der Absicht ein außerordentlich energiesparendes Haus zu errichten eine höhere Bewertung erhält als eine Einzelperson von auswärts, die ein Haus ohne besondere ökologische Anforderungen bauen möchte. Für das noch immer nicht vermarktete Baugebiet Derkum-Hausweiler-Ottenheim haben wir bereits einen Erfolg erzielen können. Die vermarktende Firma DSK muss hierfür einen entsprechenden Kriterienkatalog erstellen. Wir möchten die Entstehung von Wohnraum für Studenten unterstützen Wir wollen zudem, dass in unserer Gemeinde Wohnmöglichkeiten für Studierende entstehen. Die gute Bahnverbindung nach Köln schafft hier die besten Anbindungsmöglichkeiten. Dort In Köln ist für diese der Wohnraum knapp und zudem auch preislich für die meisten Studierenden nicht mehr tragbar. Hier könnte sich Weilerswist zu einer ernsten Alternative entwickeln. Wir fordern Bedarfsanalysen für Neubauprojekte und vorhandener Infrastruktur Für die Gesamtentwicklung unserer Gemeinde ist eine klare Analyse notwendig, welche Bedarfe wann entstehen und ggfls. wieder abnehmen. Geprüft werden sollte daher in diesem Zusammenhang, ob es nicht möglich ist, zukünftig notwendige Neubauprojekte in der Gestalt zu planen, dass sich diese dann jeweils mit geringem Aufwand in ihrer Funktion anpassen lassen (z.B.: gestern Kindertagesstätte - heute Jugendzentrum - morgen Seniorentreff). Wir wollen zudem eine klare Überprüfung der vorhandenen Infrastruktur. Hier muss eine Planung entstehen, welche Investitionen wann und wo anfallen, wie z. B. der Austausch von Heizanlagen in öffentlichen Gebäuden, Sanierung von Straßen oder Gebäuden. Die Kommunalagentur hatte in diesem Zusammenhang der Gemeinde vor Jahren ein Straßenkataster vorgeschlagen. Die Erstellung dieses Straßenzustandsberichtes wurde mit unserer Mitwirkung beschlossen. Die Auslesung der digitalen Daten beschäftigte die Gemeinde mehrere Jahre. Bis heute ist leider keine hierauf basierende, tragfähige Priorisierung der dringend notwendigen Straßensanierungen vorgenommen worden. Wir wollen und werden unseren Druck diesbezüglich mit einer starken UWV erhöhen.
von Fraktion 5. Juni 2025
Um die bisherigen Planungen der Süd- und Osttangenten öffentlich bekannt zu machen und ein breites Forum zur Diskussion zu schaffen, hatte der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung auf Drängen der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) letztes Jahr die Durchführung einer Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Matthias Müller, Ratsherr der UWV dazu: „Intention war es insbesondere auch neben der grundsätzlich für uns wichtigen Transparenz der einzelnen Vorhaben auch Anregungen und Meinungen aus der Bürgerschaft zu erhalten.“ Hieraus wird aber bis auf weiteres nichts. Auf Nachfrage der UWV nach dem Zeitpunkt der beschlossenen Informationsveranstaltung führte die Bürgermeisterin in der Sitzung des Rates Ende Januar diesen Jahrs aus, dass es hierzu keine konkrete Planung gebe. Ihrer Ansicht nach mache eine solche Veranstaltung erst Sinn, wenn eine konkrete Verbindlichkeit der Maßnahmen bestünden. Müller weiter: „Das entspricht nicht unserer Intention. Wir wollten und wollen die Bürgerschaft schon im Vorfeld mitnehmen, nicht erst wenn durch verschiedene Beschlüsse bereits konkrete Fakten geschaffen sind und dann Verbindlichkeit haben.“ Aus diesem Grund griff die UWV dann in den Folgewochen die Idee auf, eine solche Veranstaltung in Eigenregie durchzuführen. Der Umstand, dass es mehrere Interessengemeinschaften, Unterschriftenaktionen und viele, berechtigte Emotionen gebe, zeigt nach Auffassung der UWV: eine umfassende Information und Diskussion über die vielfältigen Aspekte ist dringend notwendig. Die Einladung an die beteiligten Stellen endete vor wenigen Wochen in Ernüchterung. Ein Planungsbüro reagierte gar nicht erst, Straßen NRW ist – kurz gesagt - der Meinung die Umsetzung liege noch in zu weiter Ferne. Die Gemeinde- und Kreisverwaltung sind ebenfalls nicht bereit Vertreter oder Vertreterinnen für eine solche Veranstaltung abzustellen. Offizielle Begründung: man wolle sich politisch neutral halten. Für „Die Unabhängigen“ werden Transparenz und Offenheit gegenüber der Bürgerschaft hier einmal mehr mit Füßen getreten.
von Kommunales Wissen kompakt 4. Juni 2025
Hin und wieder kommt es in den Sitzungen des Rates oder der Ausschüsse vor, dass ein Mitglied aufgrund seiner persönlichen oder wirtschaftlichen Betroffenheit einen Ausschließungsgrund hat. Zu Beginn der jeweiligen Sitzung ist dieses Mitglied verpflichtet, den Sachverhalt im entsprechenden Tagesordnungspunkt zu melden. Nach dieser Meldung darf es an der Beratung und Abstimmung zu diesem Punkt nicht teilnehmen. Bei allen anderen Tagesordnungspunkten bleibt es jedoch beratend und stimmberechtigt. Das Thema wurde bereits an anderer Stelle dieser Serie aufgegriffen. In den Ratssitzungen übernimmt der Bürgermeister die Leitung der Sitzungen, eröffnet und schließt sie, sorgt für die Ordnung und übt das Hausrecht aus. Über die im Rat gefassten Beschlüsse wird eine Niederschrift erstellt, die unterzeichnet wird (§ 52 GO) . Der wesentliche Inhalt dieser Beschlüsse wird den Ratsmitgliedern schriftlich zugestellt und soll in öffentlichen Sitzungen oder auf andere geeignete Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Üblicherweise geschieht dies über den elektronischen Sitzungsdienst, u. a. über die jeweilige Homepage der Kommune. Der Bürgermeister kann einem Beschluss des Rates innerhalb von drei Tagen nach der Beschlussfassung nach § 54 GO schriftlich widersprechen, wenn er der Meinung ist, dass der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet. Dieser Widerspruch wirkt aufschiebend, sodass der jeweilige Beschluss zunächst nicht umgesetzt wird. In einer erneuten Sitzung des Rates wird der Sachverhalt erneut beraten und entschieden. Wenn ein Beschluss des Rates gegen geltendes Recht verstößt, ist der Bürgermeister verpflichtet, diesen (ebenfalls nach § 54 GO ) zu beanstanden. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung und muss schriftlich mit Begründung erfolgen. Der Rat wird hierüber in Kenntnis gesetzt und muss erneut beraten und eine Entscheidung treffen. Bleibt der Rat bei seinem Beschluss, ist der Bürgermeister verpflichtet, die Entscheidung bei der Aufsichtsbehörde einzuholen. Dabei bleibt die aufschiebende Wirkung so lange bestehen. Neben den auf der Tagesordnung stehenden Punkten ergeben sich immer wieder Fragen, die beispielsweise von Bürgern gestellt werden oder die sich aus der kommunalpolitischen Arbeit ergeben. Grundsätzlich ist der Rat durch den Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zu informieren. Was als wichtig gilt, ist manchmal Interpretationssache, weshalb es sinnvoll ist, unter dem Punkt „Mitteilungen der Verwaltung“ oder „Anfragen der Ratsmitglieder“ wichtige Fragen zu stellen. Wichtig ist, was vielen Verwaltungsspitzen meiner Wahrnehmung nach missfällt und auch bei vielen Ratskollegen nicht in den Köpfen ist: der Rat kontrolliert die Verwaltung nach § 55 GO . In der Praxis wird oft nahezu jede kritische Frage als eine Art Majestätsbeleidigung wahrgenommen oder von den oft immer wieder gleichen Ratskollegen (meist alter Prägung) als Verzögerung der Sitzung betrachtet. Ich bin jedoch der Meinung: wer sich als Rats- oder Ausschussmitglied in den Dienst der Bürgerschaft stellen will, der darf nicht nur, sondern der muss auch mal längere Situngen durch Nachfragen anderer Kollegen aushalten. By the way: sind diese nicht schlussendlich auch Ausdruck des Umstandes, dass es offensichtlich ein Informationsdefizit zwischen Verwaltung und Rat/Ausschuss gibt? Der Bürgermeister ist verpflichtet, auf Verlangen Auskunft zu geben oder zu einem Tagesordnungspunkt Stellung zu nehmen. Auch ein Ausschussvorsitzender kann jederzeit vom Bürgermeister Auskunft und Akteneinsicht zu Angelegenheiten verlangen, die zu seinem Aufgabenbereich gehören. Ein Aspekt, dem man sich in der Praxis manchmal noch etwas näher widmen sollte. Der Rat soll außerdem darauf achten, dass die Beschlüsse des Rates sowie der Ausschüsse eingehalten werden. Zudem überwacht er den Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten. Zu diesem Zweck kann der Rat mit Mehrheit der Mitglieder vom Bürgermeister Einsicht in die Akten verlangen, entweder durch einen bestimmten Ausschuss oder einzelne beauftragte Mitglieder. Ein einzelnes Ratsmitglied hat nur dann ein Recht auf Akteneinsicht, wenn ein entsprechender Beschluss des Rates (oder des Ausschusses, der er angehört) vorliegt. Dritte sind von der Teilnahme an der Akteneinsicht ausgeschlossen. Eine solche Akteneinsicht darf nur verweigert werden, wenn schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter vorliegen. Eine Ablehnung hierzu ist dabei aber schriftlich zu begründen.
von Fraktion 2. Juni 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan? Zum Thema: Bürgerhaushalt In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Bürgerbeteiligung bei den Finanzen der Gemeinde". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt: Wir stehen für mehr Beteiligung und Transparenz in der Kommunalpolitik. Deshalb war es für uns nur konsequent, einen kommunalen Bürgerhaushalt vorzuschlagen – ein Instrument, das Bürgerinnen und Bürger direkt in Haushaltsentscheidungen einbindet. Zahlreiche Städte machen damit gute Erfahrungen. Warum also nicht auch Weilerswist? Getan: Am 20. Januar 2021 haben wir den Antrag gestellt: Die Verwaltung sollte in enger Abstimmung mit Politik und Bürgerschaft ein Konzept für einen Bürgerhaushalt ab dem Haushaltsjahr 2023 erarbeiten. Wir wollten wissen: Was geht? Wie kann es funktionieren? Und was können wir von anderen Kommunen lernen? Doch der politische Wille der Mehrheit fehlte. Trotz intensiver Beratung wurde unser Antrag im zuständigen Ausschuss zunächst vertagt – und schließlich abgelehnt. Als Gründe wurden unter anderem mangelndes Interesse und organisatorischer Aufwand genannt. Für uns kein Grund, das Thema ad acta zu legen. Ergebnis 2025: Die UWV hat das beschriebene Ziel aus dem Wahlprogramm nicht erreicht, weil sie am Widerstand aller anderen Fraktionen scheiterten. Fazit: Kein Grund mit hoffentlich anderen Mehrheitsverhältnissen in der neuen Wahlperiode erneut Lösungsmöglichkeiten zu erörtern (und mit hoffentlich einer stärkeren UWV zu beschließen), wie die Bürgerschaft beim Einsatz der zur Verfügung stehenden Finanzmittel künftig mitentscheiden kann.
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