Rat beschließt Grundstückskauf für die Feuerwehr

4. Oktober 2024

Einwände von SPD und CDU erweisen sich als unbegründet


Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 eine wichtige Entscheidung zur Zukunftsfähigkeit der Feuerwehr und damit zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger getroffen und damit endgültig den Weg für einen neuen Feuerwehr-Standort frei gemacht.


Widerlegt werden konnte in der Sitzung die von CDU und SPD in den Raum gestellten Aussagen, das dort das Baurecht mehr als fraglich sei.  Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst konnte deutlich darlegen, wie die Ausgangs-- und Rechtslage ist. Auch die Frage nach einer vermeintlich sinnhafteren, kleineren Grundstücksfläche konnte ebenfalls geklärt werden. Am Ende blieb vom gemeinsamen Antrag der CDU mit der SPD nicht mehr viel übrig. Vielmehr lief dieser komplett ins Leere. Daran konnte auch der mutmaßliche Versuch einer Schadensbegrenzung dem Antrag eine Teil-Sinnhaftigkeit zu verleihen nichts mehr retten: So sollten nach Vorstellung von CDU und SPD zumindest bereits längst beschlossene und in der Abarbeitung befindliche Arbeitsaufträge an die Verwaltung erneut abgestimmt werden. Die anderen Fraktionen schlossen sich derart unnötigen, Wiederholungsbeschlüssen nicht an. Der Ankauf wurde sodann, trotz anfangs heftiger Diskussionen am Ende dann doch sogar einstimmig beschlossen. Ein Indiz, dass man selber eingesehen hatte, dass die Argumente entkräftet waren.


Angesichts der Tatsache, dass nach Auffassung der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) im Vorfeld der Ratssitzung mit gewissen Halbwahrheiten ein falsches Bild über Sinn und Unsinn des Grundstücksankaufs skizziert wurde, hier einmal eine Darstellung der sehr komplexen Grundlagen für diesen Beschluss.

Die Länge der Darstellung ist leider der Komplexität geschuldet. In der Realität sind die Umstände selten so einfach, wie es banale, simpel klingende Parolen vermuten lassen. Die UWV ist grds. immer bereit ihr Abstimmungsverhalten zu erläutern. In diesem Falle, wo eine Entscheidung möglicherweise nicht dem durch Parolen nachgebenden "Main-Stream" folgt, ist eine wirklich umfassende Erläuterung umso notwendiger. Dabei seien auch auf Aussagen der Bürgermeisterin und des Wehrleiters der Feuerwehr aufgenommen:


Ist das alles überhaupt notwendig?


Die Realisierung einer neuen Feuerwache muss klar unter strategischen Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr für die Gemeinde Weilerswist erfolgen. Daher ist das an der K 11 liegende und vermeintlich strittige Grundstück bestens geeignet. Es orientiert sich streng an den Ergebnissen des geltenden Brandschutzbedarfsplans. An diesem Fakt kam und kommt auch die im Laufe diesen Jahres von CDU und SPD durchgedrückte Bedingung das Grundstück nicht zu kaufen, wenn der nächste Brandschutzbedarfsplan das Grundstück als für die Feuerwehr ungeeignet einstuft, nicht umhin. Der nächste Brandschutzbedarfsplan wird eine solche Aussage nicht treffen.


Die Planung einer am Bedarf ausgerichteten Feuerwache, die eine Weiterentwicklung für zukünftige Entwicklungen im Bereich Gefahrenabwehr zulässt, ist in unserer Gemeinde unumgänglich. Ein neuer Feuerwehrstandort muss mindestens für die nächsten 50 Jahre geeignet sein. Hierbei haben eine Menge weiterer Faktoren Einfluss: sei es in Zukunft einmal die Frage, ob eine mit hauptamtlichen Kräften besetzte Feuerwehr von Nöten ist, die stetig steigenden Anforderungen an das Gebäude, etwa wegen Fahrzeuggrößen und Ausstattung, etc.; 


Warum aber genau dieser Standort?


Die Feuerwehrgerätehäuser in Vernich und Weilerswist sind mit Blick auf die aktuellen und zu erwartenden Anforderungen an Feuerwehrgerätehäuser veraltet. Bei der Lage des Feuerwehrgerätehaus Weilerswist sind schon jetzt aufgrund der langen Schließzeiten die Einhaltung der erforderlichen Rüstzeiten gefährdet. Das Feuerwehrgerätehaus Vernich liegt im Hochwassergebiet. Mit der zu erwartenden dichteren Vertaktung der Bahnstrecke Köln-Trier ist mit häufigeren Schließungen des Bahnübergangs Bonner Straße zu rechnen. Dies wird die schon heute bedenkliche Situation für die Gefahrenabwehr verschärfen. Der Rat hat in den letzten Jahren daher immer einstimmig konsequent das Ziel beschrieben: den Neubau einer großen Feuerwache mit perspektivischer Zusammenlegung der Löschgruppen Weilerswist und Vernich sowie ein zentraler Standort für Werkstätten und Sonderausrüstung. Dahinter steht auch die Absicht, durch eine perspektivische Zusammenlegung Synergieeffekte zu nutzen. 


Welche Diskussionen gab es in der Vergangenheit?


Im Jahre 2016 wurden unter Einsatz einer speziellen Software verschiedene Standorte durch die damalige Wehrleitung geprüft. Im September 2016 wurde einer Arbeitsgruppe, besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr und der Politik, die Ergebnisse präsentiert. Hieraufhin wurde der Standort an der K11 für die strategischen Ziele als am besten geeigneter Standort festgelegt und folgerichtig in den Brandschutzbedarfsplan aufgenommen. Dieser hat weiterhin Gültigkeit. An diesem logischen Konsens hat bis vor wenigen Monaten keine der im Rat vertretenen Fraktionen gerüttelt. Zufall oder nicht: erst mit zunehmender zeitlicher Nähe zur Kommunalwahl 2025 geriet dieser Konsens sukzessive in Wackeln. 


Wie ist die aktuelle Rechtslage?


Es wurde von CDU und SPD zuletzt in den Raum gestellt, es sei unklar, ob überhaupt auf dem Grundstück gebaut werden dürfe. Die Bürgermeisterin führte hierzu zunächst aus, dass es aktuell keinen ernsthaften Handlungsbedarf, gebe die Planungen und Absichten zu verändern. Zunächst haben sich die strategischen Ziele nicht verändert. Der strategisch optimale Standort an der K11 liegt baurechtlich im sog. Außenbereich. Richtig ist: das Bundesbaugesetz sieht keine sog. Privilegierung für Feuerwachen im Außenbereich vor. Deshalb wurde in der Vergangenheit, über alle Fraktionen hinweg alles unternommen eine landesplanerische Lösung für das Planungsrecht zu erlangen. Gemeinsam mit Landtagsabgeordneten und dem Städte- und Gemeindebund NRW wurden in unzähligen Gesprächen und Schreiben das Ziel verfolgt, Sonderflächen für Feuerwachen landesweit ausweisen zu können. Dies erfolgte schlussendlich über Regelungen unter Ziel 2-3 zum Landesentwicklungsplan (LEP) . Daraufhin beschloss der Rat der Gemeinde Weilerswist - übrigens auch einvernehmlich - die Flächennutzungsänderung (FNP-Änderung) für den allgemein favorisierten Standort. Nach Durchführung dieses Verfahrens wurde die Flächennutzungsplanänderung genehmigt. So wurde der Weg für den nächsten Schritt, den Grunderwerb, frei. 


Korrekt ist durchaus ebenfalls: am 21. März 2024 entschied das OVG Münster, dass die Regeln zu Sonderflächen „Erneuerbare Energien“, die unter Ziel 2-3 zum Landesentwicklungsplan aufgeführt waren nicht "auskömmlich" begründet waren. Zunächst mit davon betroffen: alle weiteren Regelungen unter Ziel 2.3. Demnach bezeichnet die Gemeindeverwaltung den aktuellen FNP für die Sonderfläche „Feuerwache“ aktuell als schwebend unwirksam. Die Bezirksregierung Köln hat im Vorfeld der Ratssitzung vom 26.09.2024 die von CDU und SPD geäußerten Bedenken jedoch in Bezug auf einen möglichen Bauantrag nicht geteilt!


Mit der Genehmigung des nicht aufgehobenen FNP wurde die Nutzung des Grundstücks für „Feuerwache“ festgelegt. Rat und Grundstückseigentümer verständigten sich darauf, dass die Wertermittlung für das Grundstück durch den Gutachterausschuss des Kreises erfolgen sollte. Das Verkaufsangebot des Eigentümers wird diesem Gutachten gerecht . Behauptungen, das Grundstück sei zu teuer, die Gemeinde würde etwas über Wert ankaufen, sind somit unzutreffend. Der Rat stand also in seiner Sitzung am 26.09.2024 vor folgenden Alternativen zur Entscheidung:


"1. Erwerb des ganzen Grundstücks.

2. Erwerb eines Teilgrundstücks. Die Teilung erfolgt dann parallel zur K11. Der Eigentümer behält das Grundstück, das an die K 11 angrenzt. Der jetzige Eigentümer behält ein Grundstück von mindestens 2 ha. Der jetzige Eigentümer möchte den gutachterlich festgestellten Wert in einem oder mehreren Grundstücken."


Die Konsequenzen bei einem solchen Teilkaufs laut Verwaltung u. a.:

  • "Die Lage Richtung Erft ist aus einsatztaktischen Gründen seitens der Wehrleitung nicht akzeptabel.
  • Der FNP muss neu angepackt werden. Wegen der schwebenden Unwirksamkeit müsste die Bezirksregierung dann die Genehmigung für die komplette Fläche aufheben. 
  • Im weiteren Verlauf müsste das Verfahren nach Genehmigung des Regionalplans erneut komplett unter Einsatz der entsprechenden personellen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen durchgeführt werden."

Ist das Grundstück aber nicht dennoch, wie manche sagen, zu groß?


Bei der Festlegung des Standorts wurde von Beginn an ein Gesamtgrundstück von 4,1 ha ins Auge gefasst. Daher wurde das Planungsrecht logischerweise einvernehmlich auf das gesamte Grundstück bezogen. Auf dem Grundstück müssen Gebäude, Stellflächen und Verkehrswege der Feuerwache hergestellt werden. Zudem werden sog. Ausgleichsflächen benötigt, eine Versickerung des Niederschlagswassers muss gewährleistet werden und möglicherweise müssen Gebäude, Stellflächen und Verkehrswege einer Rettungswache des Kreises Euskirchen möglich sein. An dieser sinnvollen Kooperation arbeitet die Gemeinde bereits mit dem Kreis im Austausch. Daher hat es keines weiteren Beschlusses dazu, wie von CDU und SPD nun gefordert, bedurft. 


Die Wehrleitung hat zudem in mehreren anderen Kommunen nachgefragt, die Rückmeldung war stets gleich: "Wenn wir nochmal neu planen müssten, dann mit einem größeren Grundstück. Wir haben jetzt Probleme mit der Fläche, uns fehlen Möglichkeiten zur Erweiterung, zur Anpassung an den sich verändernden Bedarf."


Darüber hinaus könnten dann noch eventuell vorhandene "Grundstücks-Restflächen" für Ausgleichsmaßnehmen zukünftiger Projekte der Gemeinde genutzt werden, ohne dass diese anderweitig dann wohl teurer gekauft werden müssten. 


Die weiteren von CDU und SPD gemachten Vorschläge, den Bauhof oder eine Niederlassung von Straßen NRW auf dem favorisierten Grundstück mit anzusiedeln, war sinnfrei. Es wurde in den Sitzungen und Arbeitskreisen unzählige Male klar dargestellt, dass dies planungsrechtlich im Außenbereich nicht zulässig ist. Dies wird auch bei der x-ten Prüfung zu keinem neuen Ergebnis führen.


Warum dann so viel Lärm um diese Entscheidung?


Die Fraktionen von Bündnis/Grünen, FDP und UWV kamen bedauerlicherweise in der jüngsten Sitzung unisono nicht umhin, die Frage in den Raum zu stellen, ob CDU und SPD dieses, für die Sicherheit der Menschen bedeutsame Thema, aus taktischen Gründen bis nach der Kommunalwahl 2025 hinauszögern wollen. 


Fakt ist: die Unfallkasse NRW sieht erhebliche Mängel an den bestehenden Feuerwehrgerätehäusern. Die notwendigen Maßnahmen würden in jedem Falle erhebliche Kosten und Investitionen verursachen. Auch wenn aktuell keine finalen, belastbaren Aussagen zu den Instandsetzungs- sowie Sanierungsnotwendigkeiten an sämtlichen Feuerwehrgerätehäusern getroffen werden können. Ebenso ist die zeitliche Abfolge gänzlich unbekannt. Dies gilt auch für mögliche Neu- und oder Erweiterungsbauten an gleicher Stelle. An einigen Standorten wurden und werden dabei weiter von Einzelnen einige zusätzliche Problemlagen und Fakten in den Diskussionen bewusst ausgeklammert. Zumindest ist man nicht gewillt auf diese auch nur ansatzweise einzugehen.


Die von CDU und SPD seit geraumer Zeit aufgebrachten Ideen zu Sanierungen, Erweiterung und Teilverlagerungen für Weilerswist und Vernich mögen auf den ersten Blick zunächst interessant und unter dem Gesichtspunkt unnötige Ausgaben zu vermeiden, bürgernah klingen. Leider sind dabei jedoch in Bezug auf Weilerswist und Vernich relevante und damit wesentliche Umstände in den Überlegungen nicht zu Ende gedacht. 


Es sei einerseits auf die oben aufgeführten Aspekte verwiesen. Zudem: Eine Verlagerung des Bauhofes und Nutzung der dann irgendwann möglicherweise freiwerdenden Bauhof-Immobilie als Erweiterung für den Standort der Löschgruppe Weilerswist ist ebenfalls keine ernstzunehmende Lösung, denn: Gebäude, die der Feuerwehr dienen, fallen in Hinblick auf eine Erdbebensicherheit baurechtlich in die sog. Bedeutungskategorie 4. Hier werden besondere Anforderungen definiert, welche für die meisten anderen Nutzungen, etwa für Gewerbe und Bauhof, nicht gelten. Dies Vorgabe gilt auch bei temporären Nutzungen. Ganz gleich, ob es sich dabei um Neubauten (in welcher Form auch immer diese errichtet werden) oder um bloße Nutzungsänderungen bestehender Gebäude handelt. Diese heute gültigen Normen müsste man dann bei den für die Umsetzung dieser Ideen notwendigen neuen Bauanträgen, ebenso bei Nutzungsänderungen, beachten. Was dies in der Realität bedeutet wollen einige Kommunalpolitiker scheinbar weiterhin nicht wahrhaben, keineswegs jedoch inhaltlich diskutieren. Man schweigt sich hierüber schlichtweg aus. Davon ganz abgesehen ist der Umstand, dass sowohl die Verlagerung des Bauhofes als auch die ebenfalls einmal in den Raum gestellte Nutzung einer bestehenden Gewerbeimmobilie nicht zum Nulltarif zu bekommen sein würde. 


Wie verhält es sich mit den Baukosten für den neuen Standort?


Hier liegen in den Ausführungen der einzelnen Akteure grobe Abweichungen. Die Spanne liegt hier in den Darstellungen zwischen 18 und 30 Millionen Euro. Das zeigt bereits, wie unscharf die in den Vordergrund geschobenen Zahlen sind. Bisher liegt nur eine sehr rudimentäre Schätzung des Fachplaners vor. Die wiederum wurde in der Vergangenheit dann von Einzelnen eigenmächtig, nach welchen Parametern auch immer, nach oben "korrigiert". Unberücksichtigt bleibt zudem der Umstand, dass die Planung mehrere Ausbaustufen vorsieht, die einerseits nicht zeitgleich und andererseits nicht zwingend von der Gemeinde alleine getragen werden müssen. Sprich: in einem ersten Anlauf ist die unseriöse, in den Raum gestellte Gesamtsumme gar nicht komplett der korrekte Bewertungsmaßstab, wenn man die Kosten eines Neubaus mit Sanierungen und Erweiterungen an alten, problembehafteten Standorten gegenüberstellt. Ebenso ist der Versuch die Kosten des Architekten als übermäßig hoch darzustellen nach Auffassung der UWV unredlich. Für Architektenleistungen gelten einheitliche Regelungen. Die gleichwohl in den Raum gestellten noch höheren Kosten für Wachen in der Nähe zu Weilerswist, etwa Brühl, sind aufgrund der zugrunde liegenden Umstände unbrauchbar. Hier spielen besondere Faktoren eine Rolle, die man in unserer Gemeinde. je nach Interessenlage, scheinbar gerne unter den Tisch kehrt. In Brühl z. B. handelt es sich nicht nur um eine hauptamtliche Wache mit noch höheren Anforderungen als an einem für Weilerswist notwendigen Standort für eine Freiwillige Feuerwehr, sondern überdies um ein zu kleines Grundstück, so dass man zudem wegen der Topografie nicht nur auf besonderer "Pfählung", sondern darüber hinaus auch noch kostenintensiv in die Tiefe und Höhe bauen muss


Dem gegenüber steht zudem der (Grundstücks)Wert nicht mehr benötigter anderer Flächen, etwa dem Feuerwehrgerätehaus Weilerswist.


Es wird zudem so getan, als ob für ein vermeintlich zu großes und zu teures Feuerwehrgerätehauses zwingend Steuern erhöht werden müssten. Einen Nachweis darüber sind die Skeptiker bisher allerdings schuldig geblieben. Fakt ist ebenfalls: es sind bisher gar nicht einmal alle denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten geprüft worden. Ein dahingehender Antrag der UWV-Fraktion wurde letzten Jahres zwar beschlossen, auf ausdrücklichen Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU jedoch mit einem sog. „Sperrvermerk“ versehen. Ziel: erst nach abermaliger Beratung des UWV-Antrages, könnten für diese sinnvolle Prüfung notwendige Finanzmittel freigegeben werden. 


Schon in einer Darstellung vom 14.05.2024 hat die UWV die Sorge kundgetan, dass CDU und SPD mit ihrer Haltung - fernab der eigenen in der Vergangenheit gefassten Zielsetzung und Beschlusslagen - einen Ausstieg aus dem Projekt „Neubau Feuerwehr Weilerswist/Vernich“ forcieren könnten. Und dies, obgleich die Argumentation für eine angeblich sinnvolle Prüfung von Alternativen auf hölzernen Beinen steht. Die Aussage, man habe nie etwas gegen den Standort an der K 11 gehabt, passt faktisch nicht mit den bisherigen Prüfaufträgen und Argumentationen der letzten Monate zusammen. 


Foto: Uwe Wegner

von UWV im Kreistag 19. Dezember 2025
Die Diskussion über eine mögliche Neuorientierung des Kreises Euskirchen in Richtung Region Köln/Bonn gewinnt an Dynamik. In einem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD (an dem auch die UWV mitgewirkt hat) hat der Kreistag nun den weiteren Weg geebnet. Demnach soll der Beitritt zur Region Köln/Bonn e. V. als Vollmitgliedschaft erfolgen, verbunden mit einem Austritt aus dem Zweckverband Region Aachen. Dieser Schritt bietet neue Chancen bei Fördermitteln, Investitionen und regionaler Zusammenarbeit und entspricht der tatsächlichen Alltags- und Pendelrealität vieler Menschen im Kreis. Für die Unabhängige Wählervereinigung (UWV) ist diese Debatte ein zentrales Thema kommunalpolitischer Zukunftsgestaltung. Besonders die UWV-Kreistagsmitglieder Andy Bühl und Uwe Wegner setzen sich in diesem Zusammenhang aktiv dafür ein, dass die Belange der Menschen im Kreis im Mittelpunkt stehen. Bühl und Wegner dazu: "Die Menschen fühlen und leben mehr Köln und Bonn als Aachen. Alleine schon das Berufsleben und Freizeitverhalten findet mehr in der Rheinschiene als im Raum Aachen statt." Bühl und Wegner begrüßen ausdrücklich, dass die strategische Ausrichtung des Kreises neu gedacht wird, zugleich betonen sie, dass die Interessen insbesondere ländlich geprägter Kommunen berücksichtigt werden müssen. „Die Entscheidung über regionale Zugehörigkeiten darf nicht allein von Verwaltungslogiken getragen werden, sondern muss sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung und der wirtschaftlichen Stärke unseres Kreises orientieren“, so Wegner. Die Entwicklung hin zu einer noch engeren Kooperation mit der Region Köln/Bonn wird zusätzliche Perspektiven eröffnen – etwa im Bereich Infrastruktur, Mobilität und Förderung lokaler Projekte. Die UWV macht zudem deutlich, dass dieser Prozess nur ein Anfang sein kann: Eine zukunftsfähige regionale Orientierung erfordert Dialog, transparente Informationsprozesse und die Einbindung unterschiedlichster kommunaler Akteurinnen und Akteure – von Wirtschaft über Ehrenamt bis hin zu Bürgerinitiativen.
von Fraktion 16. Dezember 2025
Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung am Donnerstag, dem 11. Dezember, eine richtungsweisende Entscheidung zur Verkehrsregelung in Weilerswist-Süd getroffen. Auf Grundlage der Verwaltungsvorlage entschied sich der Rat für die sogenannte Variante 1 und fasste hierzu einen entsprechenden Beschluss. Dieser Beschluss bedeutet, dass die verkehrsberuhigten Bereiche im Wohngebiet Weilerswist-Süd – entgegen der zwischenzeitlich erteilten Anordnung des Kreises Euskirchen – weitestgehend erhalten bleiben können. Voraussetzung hierfür sind allerdings entsprechende bauliche Maßnahmen, für die im kommenden Haushaltsjahr die notwendigen Mittel bereitzustellen sind. Der Kreis Euskirchen hat zu dieser Variante sein Einverständnis erklärt und signalisiert, von seiner bisherigen Anordnung, das gesamte Gebiet Weilerswist-Süd als Tempo-30-Zone auszuweisen, abzuweichen und diese Anordnung entsprechend zu widerrufen. Im Rat machte UWV-Fraktionsvorsitzende Uwe Wegner deutlich, dass diese Entscheidung zwar ein wesentlicher, aber lediglich ein erster Schritt sein könne. Ziel müsse es darüber hinaus sein, die Situation für möglichst viele Anwohnerinnen und Anwohner spürbar zu verbessern. Uwe Wegner betonte zudem, wie wichtig es sei, dass sich auch weiterhin Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen. Denkbar seien beispielsweise zusätzliche Markierungen von Parkflächen in verkehrsberuhigten Bereichen oder weitere Verkehrsberuhigungselemente, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit zu unterstützen. Zu viele Straßen seien baulich so gestaltet, dass sie leider zum schnelleren Fahren verleiteten. An einigen Stellen könnte sich trotz oder gerade wegen der notwendigen baulichen Maßnahmen die Situation seiner Ansicht nach noch verschärfen. Positiv hervorzuheben sei in diesem Zusammenhang jedoch die Zusage der Verwaltung, bereits jetzt Geschwindigkeitsmessungen in einzelnen Bereichen durchzuführen und diese auch nach Umsetzung der baulichen Maßnahmen zu wiederholen. Ziel sei es, auf Grundlage belastbarer Zahlen, Daten und Fakten schrittweise weitere neuralgische Punkte im Wohngebiet zu überprüfen und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen abzuleiten. Die UWV-Fraktion wird das Thema Verkehrssicherheit in Weilerswist-Süd weiterhin begleiten und sich dafür einsetzen, dass die beschlossenen Maßnahmen zeitnah konsequent umgesetzt und bei Bedarf weiterentwickelt werden.
von Fraktion 14. November 2025
Die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates hätte ein Signal für einen Neuanfang, für Transparenz und für ein faires Miteinander setzen können. Mit der Wahl und Vereidigung des neuen Bürgermeisters bot sich genau diese Chance – ein guter Moment, um politische Gräben zu überwinden und die kommenden fünf Jahre auf ein stabiles Fundament zu stellen. Dass CDU und SPD gemeinsam eine stabile Mehrheit bilden, ist legitim und politisch nachvollziehbar. Ebenso wäre es logisch gewesen, diese Mehrheit konstruktiv zu nutzen und frühzeitig das Gespräch mit allen anderen politischen Kräften zu suchen – insbesondere bei einer so grundlegenden Frage wie der Besetzung und Größe der Rats- und Fachausschüsse. Chance auf Verständigung ungenutzt Genau diese Chance wurde jedoch verpasst. Statt eines offenen Dialogs wurde ein Antrag von CDU und SPD eingebracht, die Ausschussgröße auf 19 Mitglieder festzulegen. Dies führt zu einer deutlichen Verzerrung der Abbildung des Wählerwillens. Besonders gravierend: Das BSW, das im Rat mit einem einzigen Mandat im Rat vertreten ist, erhält nun in den Ausschüssen ebenfalls einen Sitz – genau wie die UWV, die drei Ratsmitglieder stellt. Damit wird eine einzelne Mandatsträgerin (BSW) in den Ausschüssen gleichgestellt mit einer dreiköpfigen Fraktion – ein demokratisch höchst fragwürdiges Ergebnis. Noch deutlicher wird die Schieflage im Vergleich der Wahlergebnisse: • BSW: 2,17 % • FDP: 5,29 % • BSW + FDP zusammen: 7,46 % • UWV: 7,92 % Trotz geringerem Stimmenanteil erhalten BSW und FDP zusammen zwei Ausschusssitze, die UWV hingegen nur einen – obwohl sie mehr Wählerstimmen auf sich vereint hat als BSW und FDP zusammen. Das bedeutet konkret: Gruppen mit insgesamt weniger Stimmen verfügen nun zusammen über doppelt so viele Ausschusssitze wie die UWV. Debatte abgewürgt – Antrag ohne Begründung durchgedrückt UWV-Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner stellte in seinem Redebeitrag u. a. klar, dass die Gemeindeordnung ausdrücklich zwischen Fraktionen und Einzelmandatsträgern unterscheidet. Auch machte er deutlich, dass die UWV ausdrücklich keine Einwände gegen eine zusätzliche beratende Beteiligung der BSW in allen Ausschüssen hat – im Gegenteil. Statt auf diese Argumente einzugehen, entschieden sich jedoch CDU und SPD dazu, die Debatte zu beenden, indem sie die unmittelbare Abstimmung über ihren Antrag einforderte. Eine Erklärung oder Darstellung, warum die 19er-Größe sinnvoll sei, erfolgte nicht. Damit wurde die inhaltliche Auseinandersetzung im Keim erstickt. Rechtlich möglich, aber demokratisch fair, transparent oder offen gegenüber anderen politischen Kräften – eindeutig nicht. Dass dem Antrag von CDU/SPD auch die AfD zustimmte, verwundert insofern nicht, da auch sie durch die 19er-Ausschussgröße profitiert. Warum 19 Sitze besonders problematisch sind Das Wahlergebnis hat dem neuen Rat durch Ausgleichssitze bewusst eine größere Größe verliehen, um den Wählerwillen ausgewogener abzubilden. In der Logik dieses demokratischen Prinzips wäre eine moderate Ausschusserweiterung, z. B. auf 21 Sitze, folgerichtig gewesen. Dies hätte eine gerechtere Verteilung ermöglicht und die Kräfteverhältnisse näher am Wahlergebnis gehalten. Stattdessen führt die Festlegung auf 19 Sitze zu einer strukturellen Schieflage, die den Sinn der Ausgleichsmechanismen unterläuft. Warnung vor unnötigen Schäden zu Beginn der Amtszeit Uwe Wegner machte zudem deutlich, dass eine solche Vorgehensweise auch dem neuen CDU-Bürgermeister eher schadet als nutzt. Dino Steuer ist angetreten, ein besseres Miteinander in der Gemeindepolitik zu etablieren. Gerade seine eigene Partei hätte ihm diesen Raum geben müssen – und nicht bereits in der konstituierenden Ratssitzung den Boden für politischen Unfrieden bereiten sollen. UWV steht weiterhin für Transparenz, Fairness und eine demokratische Abbildung des Wählerwillens Die UWV ist jederzeit bereit, gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die allen gerecht werden. Dafür braucht es allerdings Gesprächsbereitschaft – nicht nur Mehrheiten.
von Frauen in der UWV 14. November 2025
Einladung zum Frauentreff der "Unabhängigen" 📅 Dienstag, 02.12.2025 🕖 19:00 Uhr 📍 El Rancho, Kölner Straße 78 in Weilerswist Lasst uns das Jahr gemeinsam in gemütlicher Runde ausklingen lassen – mit netten Gesprächen, leckerem Essen und viel guter Laune. Essen ist kein Muss – dabei sein reicht! Wir freuen uns auf einen schönen Abend mit bekannten und neuen Gesichtern! Eure UWV-Frauen Foto: geralt auf pixabay.de
von Kommunales WIssen kompakt 5. November 2025
Mitreden. Mitgestalten. Mitbestimmen – auf Gemeinde-, Stadt- und Kreisebene. Demokratie lebt vom Mitmachen – und das ist in Nordrhein-Westfalen auf mehreren Ebenen möglich: in der Gemeinde, in der Stadt und auch im Kreis. Einwohneranträge – Beteiligung für alle, die hier leben Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann sich mit Anregungen, Anliegen oder Vorschlägen an die kommunalen Vertretungen wenden – also an Rat, Verwaltung oder Kreistag. Einwohneranträge sind ein starkes Instrument, um Themen direkt auf die politische Tagesordnung zu bringen – unabhängig von Wahlrecht oder Staatsangehörigkeit. Egal ob es um Verkehr, Umwelt, Bildung oder Lebensqualität geht: Wer hier wohnt, darf mitreden. Bürgeranträge – Mitbestimmung für Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, also Einwohner mit Wahlrecht, haben zusätzlich die Möglichkeit, Bürgeranträge oder Bürgerbegehren zu stellen. Damit können sie erreichen, dass ein bestimmtes Thema verbindlich im Rat, Stadtrat oder Kreistag behandelt wird – oder sogar zu einem Bürgerentscheid führt. So wird kommunale Demokratie direkt erlebbar: Entscheidungen entstehen nicht nur im Ratssaal, sondern gemeinsam mit den Menschen, die hier leben. Fazit Ob Einwohner oder Bürger – ob in Gemeinde, Stadt oder Kreis: Jede und jeder kann sich einbringen, Themen anstoßen und Verantwortung übernehmen. Beteiligung ist kein Privileg – sie ist Teil unserer lebendigen Demokratie. Umfassender Bericht zu diesem Thema hier .
von UWV im Kreistag 4. November 2025
I m neu gewählten Kreistag des Kreises Euskirchen kommt es zu einem Zusammenschluss: Die beiden UWV-Abgeordneten Uwe Wegner (Weilerswist) und Andreas Bühl (Bad Münstereifel) schließen sich der SPD-Kreistagsfraktion an. “Im neuen Kreistag kommt es darauf an, dass wir die Herausforderungen mit gebündelten Kräften angehen. Wir wollen gute Politik für alle 200.000 Menschen im Kreis Euskirchen machen. Mit Uwe Wegner und Andreas Bühl gibt es große Schnittmengen zu den inhaltlichen Fragen der kommenden Jahre und ein gemeinsames Verständnis, wie wir die Herausforderungen im Sinne der Menschen angehen wollen. Mit dem Zusammenschluss wird auch deutlich, dass ein gemeinsames Arbeiten über Parteigrenzen im Sinne der Menschen möglich ist”, berichtet Thilo Waasem, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. “Auch in Zukunft wird die Stimme der UWV im Kreistag wahrnehmbar sein und wir werden auch weiterhin mit Entschlossenheit Politik für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Euskirchen machen.”, ergänzt Uwe Wegner, Kreistagsabgeordneter für die UWV. Damit widerspricht er auch entschieden einzelnen Gerüchten, wonach die UWV auf Kreisebene ihre Eigenständigkeit aufgeben würde. Für beide Parteien des Zusammenschlusses steht fest: Gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen im Kreistag und dem erneut gewählten Landrat Ramers wollen SPD und UWV eine Kultur des gemeinsamen Arbeitens über Fraktionsgrenzen im Sinne der Menschen im Kreis Euskirchen pflegen.
von JUNIOR Kommunales Wissen kompakt 29. Oktober 2025
Wie kommt man eigentlich in den Stadt-/Gemeinderat oder Kreistag? In jeder Stadt oder Gemeinde gibt es Menschen, die sich für ihre Mitbürger einsetzen. Sie sprechen darüber, was in der Stadt besser werden kann – zum Beispiel neue Spielplätze, sichere Wege usw.; Diese Menschen nennt man Ratsmitglieder oder – wenn es um mehrere Orte zusammen geht – Mitglieder des Kreistags. Aber wie kommt man da überhaupt hin? Wählen – die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger Alle paar Jahre dürfen die Menschen in der Stadt wählen, wer sie im Rat oder Kreistag vertreten soll. Diese Wahl nennt man Kommunalwahl. Die Leute, die wählen dürfen, nennt man wahlberechtigt. Das heißt: Sie müssen in der Stadt oder im Dorf wohnen, und sie müssen alt genug sein, um mitbestimmen zu dürfen. In manchen Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, dürfen sogar schon Jugendliche ab 16 Jahren mitwählen. Das ist besonders, denn bei anderen Wahlen (z. B. Bundestagswahlen) darf man das oft erst ab 18 Jahren. So können junge Menschen früher mitreden, was in ihrer Stadt wichtig ist! Selbst kandidieren – also sich aufstellen lassen Wenn jemand nicht nur mitwählen, sondern selbst mitentscheiden möchte, kann er oder sie kandidieren – also sagen: „Ich möchte im Stadtrat oder Kreistag mitarbeiten!“ Das nennt man das passive Wahlrecht. Aber das geht erst ab 18 Jahren. Dann darf man sich selbst wählen lassen und in den Rat einziehen, wenn genug Menschen für einen stimmen. Was passiert nach der Wahl? Wenn alle Stimmen gezählt sind, steht fest, wer gewählt wurde. Die gewählten Personen bekommen dann einen Brief, in dem steht: „Herzlichen Glückwunsch! Du bist gewählt. Nimmst du die Wahl an?“ Wenn sie Ja sagen, dürfen sie anfangen. Bei einem ersten Treffen, der sogenannten konstituierenden Sitzung, werden alle neuen Ratsmitglieder feierlich begrüßt und müssen versprechen, ihre Aufgaben ehrlich und gut zu machen. Nicht jeder darf Mitglied im Rat sein Es gibt aber auch Menschen, die nicht gleichzeitig im Rat sitzen dürfen – zum Beispiel, wenn sie schon in der Stadtverwaltung arbeiten und dort wichtige Entscheidungen treffen. Das nennt man „Unvereinbarkeit“ oder auf schwer gesagt: Inkompatibilität. Damit will man verhindern, dass jemand zwei Rollen auf einmal hat, die sich gegenseitig beeinflussen könnten. Denn im Rat soll es gerecht und ehrlich zugehen! Zusammengefasst Die Menschen in der Stadt und Gemeinde wählen, wer im Rat oder Kreistag sitzt. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen schon mitwählen. Wer selbst mitmachen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Nach der Wahl gibt es eine feierliche Begrüßung für alle neuen Mitglieder. Nicht alle dürfen mitmachen – z. B. wer sonst bei der Stadt wichtige Entscheidungen trifft.
von Fraktion 28. Oktober 2025
Die Unabhängige Wähler-Vereinigung Weilerswist (UWV) zeigt sich enttäuscht und zunehmend irritiert über die bislang ausgebliebene Resonanz anderer im Rat vertretenen F raktionen sowie des künftigen Bürgermeisters. Auf ihre öffentliche Mitteilung zur Konstituierung der Fraktion und zur Vorbereitung der kommenden Ratsperiode gab es keinerlei Reaktion. Trotz der ausdrücklich erklärten Bereitschaft der UWV , frühzeitig mit allen demokratischen Kräften das Gespräch zu suchen und gemeinsame Perspektiven für die politische Arbeit im Rat zu entwickeln, blieben ernsthafte Reaktionen bislang aus. Diese auffällige Zurückhaltung wirft aus Sicht der UWV die Frage auf, warum eine unabhängige und bürgernahe Gruppierung bereits vor Beginn der neuen Ratsperiode von einem Großteil des neuen Rates offenkundig ausgegrenzt wird. Besonders befremdlich erscheint der UWV, dass sie erst über Umwege erfahren musste, dass zwischen einzelnen Fraktionen offenbar bereits Gespräche und Abstimmungen über die zukünftige Zusammenarbeit vereinbart wurden. Offizielle Informationen oder Einladungen zu solchen Gesprächen wurden an die UWV bisher nicht übermittelt. „Gerade zu Beginn einer neuen Legislaturperiode sollten Offenheit, Fairness und Transparenz die Grundlage der politischen Kultur sein“, betont Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner . „Wenn Entscheidungen oder Absprachen im Vorfeld getroffen werden, ohne alle im Rat vertretenen Kräfte einzubeziehen, stellt das nicht nur die Glaubwürdigkeit, sondern auch den demokratischen Anspruch des Miteinanders infrage.“ Zusätzlich weist die UWV auf in der Öffentlichkeit kursierende Gerüchte über mögliche personelle Veränderungen in der Verwaltung hin, die dem designierten Bürgermeister zugeschrieben werden. Sollte an diesen Spekulationen etwas dran sein, so wäre es nach Ansicht der UWV ein Zeichen des guten Stils und des Respekts, diese Überlegungen zumindest den Ratsfraktionen gegenüber offen zu erläutern oder klarzustellen. Transparente Kommunikation ist die Basis für Vertrauen – gerade in der Phase eines möglichen politischen Neubeginns. Die UWV unterstreicht, dass sie in der Vergangenheit stets ein kritischer, aber immer fairer und gerechter Mitstreiter im Sinne der Bürgerschaft war. Nun wieder ausgegrenzt zu werden schafft mehr als Verwunderung. Die UWV steht für sachorientierte Politik, offene Diskussionen und konstruktive Lösungen im Interesse der Menschen in Weilerswist. „Unsere Tür steht weiterhin offen“, so die abschließende Erklärung der UWV. Demokratie lebt vom Dialog. Dies gilt insbesondere dann, wenn Einzelne gerade die Ehrlichkeit und Fairness in ihren Wahlkampfthesen stets betont haben. Wegner : „Wir nehmen gerade wieder das Gegenteil wahr.“ Wer das Wohl der Gemeinde wirklich in den Mittelpunkt stellt, sollte das Gespräch mit allen suchen – nicht nur mit ausgewählten Partnern.
von JUNIOR Kommunales Wissen kompakt 22. Oktober 2025
Was bedeutet „Kommunale Selbstverwaltung“? In Deutschland gibt es viele Städte, Gemeinden und Dörfer. Man nennt sie auch Kommunen, In jeder Stadt, Gemeinde und Dorf leben Menschen, die arbeiten, lernen und Spaß haben. Damit alles gut klappt, muss sich jemand darum kümmern . Zum Beispiel: dass Straßen sauber und sicher sind dass Spielplätze gebaut und gepflegt werden dass Schulen genug Tische und Stühle haben und dass Busse und Züge fahren Dafür gibt es die kommunale Selbstverwaltung. Das klingt schwierig, aber es bedeutet einfach: Die Stadt oder das Dorf darf viele Dinge selbst entscheiden. Wer kümmert sich darum? Nicht alle Menschen in der Stadt können zusammen entscheiden. Das wären ja viel zu viele! Darum wählen die Menschen ein paar Personen, die für alle mitentscheiden dürfen. Diese heißen: Bürgermeisterin oder Bürgermeister Stadtrat oder Gemeinderat Sie überlegen gemeinsam, was gut für die Menschen im Ort ist. Zum Beispiel: Wo neue Häuser gebaut werden dürfen Wo Kinder spielen können Wofür das Geld der Stadt ausgegeben wird Sie sollen gut zuhören, was die Menschen brauchen – auch Kinder! Wählen – damit alle mitreden können! Damit die richtigen Menschen entscheiden, gibt es Wahlen. Dabei dürfen alle Erwachsenen in der Stadt abstimmen, wer Bürgermeister oder Ratsmitglied wird. Diese Wahl heißt Kommunalwahl. Sie findet alle fünf Jahre statt. Dann können die Menschen bestimmen, wer sich um ihren Ort, ihre Kommune kümmern soll. Warum ist das wichtig? Wenn Städte und Dörfer selbst entscheiden dürfen, geht vieles schneller und besser. Denn die Menschen vor Ort wissen am besten, was wichtig ist. Zum Beispiel: Wo Straßen repariert werden müssen, wo neue Bäume gepflanzt werden sollen, oder wo sich Kinder einen neuen Spielplatz wünschen. So können Städte und Dörfer selbst bestimmen, was für sie richtig und wichtig ist. Das nennt man Selbstverwaltung – weil sie sich eben selbst kümmern! Ein Beispiel: Stell dir vor, auf deinem Spielplatz ist die Schaukel kaputt. Du sagst das deinen Eltern oder deiner Lehrerin. Die Erwachsenen sagen das der Stadt. Der Bürgermeister und der Rat sprechen dann darüber. Wenn sie genug Geld haben, sagen sie vielleicht: „Wir kaufen eine neue Schaukel!“. Und bald kannst du wieder fröhlich schaukeln! So funktioniert kommunale Selbstverwaltung – Menschen kümmern sich gemeinsam um ihren Ort. Zusammengefasst: Jede Stadt und jedes Dorf darf viele Dinge selbst entscheiden. Das nennt man kommunale Selbstverwaltung. Dafür gibt es den Bürgermeister und den Rat. Alle fünf Jahre dürfen die Menschen wählen, wer das macht. So wird entschieden, was in der Stadt passiert – zum Beispiel neue Straßen, Spielplätze oder vielleicht auch Feste!
von Frauen in der UWV 21. Oktober 2025
Einladung zum Frauentreff der "Unabhängigen" UWV-Frauentreff am 04.11.25 – Wir laden euch herzlich ein! Am Dienstag, den 04. November 2025, treffen wir uns wieder zum UWV-Frauentreff! 📍 Ort: Restaurant El Rancho, Weilerswist 🕖 Uhrzeit: 19:00 Uhr Freut euch auf einen gemütlichen Abend voller guter Gespräche, Verständnis und echter Frauenpower! 💬✨ Wie immer steht der Austausch im Vordergrund – Essen ist natürlich möglich, aber kein Muss. 🍽️😉 Ob du schon länger dabei bist oder einfach mal reinschnuppern möchtest – jede Frau ist herzlich willkommen! 💕 Wir tauschen uns aus, lachen, unterstützen uns gegenseitig und wachsen miteinander – genau so, wie Gemeinschaft sein sollte. 💪👭 Wir freuen uns auf dich! 💜 – Dein UWV-Frauentreff-Team Weilerswist Foto: geralt auf pixabay.de