Haushalt 2024 beschlossen - Meine Anmerkungen zur Zustimmung

12. April 2024

Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat nun den Haushalt 2024 beschlossen. Einstimmig, also auch mit den Stimmen der UWV-Fraktion. Dies war im letzten Jahr noch anders. Zu den Beweggründen und grundsätzlichen Anmerkungen das Statement des Fraktionsvorsitzenden Uwe Wegner:



"Als Vertreterinnen und Vertreter unserer Gemeinde stehen wir vor der wichtigen Aufgabe, über den Gemeindehaushalt für das Jahr 2024 zu entscheiden. Ein Haushalt für ein Jahr, in dem wir uns bereits bei der Beschlussfassung Mitte April befinden, der dann auch noch erst zum Kreis gesandt wird, ehe er erst tatsächlich seine Wirkung entfalten kann. 


Insoweit muss die Frage erlaubt sein, wie sehr dieses Zahlenwerk tatsächlich zu dem Zwecke noch geeignet ist, für den es bestimmt ist: die wichtige Zukunft zu gestalten und notwendige Weichenstellung voranzutreiben. 

Ich möchte in Erinnerung rufen, warum wir das hier alles eigentlich machen, Kommunalpolitik. Oder lassen Sie es mich anders sagen: machen sollten, was unser Anspruch und unser Ziel sein müsste.


Für die Menschen in unserer Gemeinde zu sorgen. Lassen Sie uns nochmal in Erinnerung rufen, dass diese das Herz und die Seele unserer Gemeinde sind. Deren Bedürfnisse und Interesse sollten im Mittelpunkt unserer Entscheidungen stehen. Können wir das mit einer Beschlussfassung heute für dieses Jahr wirklich sicherstellen?


Ein Haushaltsplan muss meines Erachtens auch ein Instrument zur seriösen und zielführenden Arbeit im betreffenden Haushaltsjahr sein. Es sollte uns ermöglichen die wesentlichen Leistungen zu ermöglichen, etwa die Infrastruktur zu verbessern. Dabei ist es natürlich notwendig, dass wir den Haushalt mit Weitsicht und Verantwortungsbewusstsein betrachten. 


Das tun wir als „Unabhängige“ durchaus, auch wenn einzelne politische Mitbewerber - entgegen eigentlich vorhandenem Wissen - gerade die ersten Ansätze unternehmen dies öffentlich anders darzustellen. Ich will mir an dieser Stelle ersparen einzelne Anträge und Initiativen der UWV zu wiederholen. Nur eines: die Beharrlichkeit Einzelner sich etwa mit alternativen Finanzierungsmöglichkeiten einer neuen Feuerwache auseinanderzusetzen und plump die Karte zu spielen, es müssen dafür zwingend Steuern erhöht werden, ist unseriös. 


Von daher vermag ich sehr wohl zu verstehen, dass man den Zeitablauf des Haushaltes 2024 in Teilen hinter vorgehaltener Hand ganz gerne sieht, wohlwollend zur Kenntnis nimmt. Anstatt die UWV in der Öffentlichkeit zu versuchen für künftige Steuererhöhungen verantwortlich zu machen lohnt sich der Blick in die Finanzplanung des Haushaltes 2024, der –wenn wir diesen denn heute alle beschließen – für 2025 schon Steuererhöhungen vorsieht. 


Also dann im Falle einer einvernehmlichen Verabschiedung im Zweifel von allen Fraktionen getragen wird. Wie hätte sich dies dann wohl in einem Doppelhaushalt 2024/2025 wohl dargestellt!? Man kann nur mutmaßen: man hätte es versucht zu vermeiden und wichtige Themen weiter auf die lange Bank geschoben. Etwa durch unsinnige Prüfaufträge. Auch das will ich jetzt hier nicht weiter vertiefen. Zu gegebener Zeit, an anderer Stelle, mehr dazu. 

Versprochen!


Immerhin, den Doppelhaushalt konnten wir vermeiden. Auch und obwohl die Initiatoren die vielen Argumente dagegen nicht hören wollten und wollen. Wir tragen sie dennoch in die Öffentlichkeit, je größer der Gegenwind, umso energischer.


Dieses Jahr können wir dem Haushalt, trotz mancher Kritik jedoch zustimmen. Anders als im letzten Jahr hat tlw. auch ein gewisser Lerneffekt begonnen. Entsprach der Haushalt 2023 unseres Erachtens nicht den Grundsätzen von Klarheit und Wahrheit ist der Haushalt 2024 – auch dem Zeitablauf geschuldet - näher an der Realität. So stehen auf der Einnahmeseite nicht mehr 4 Mio. Euro auf der Einnahmeseite aus der Vermarktung des Baugebietes Derkum-Hausweiler-Ottenheim. In diesem Jahr sieht die Verwaltung selber, dass dies was wir schon im Vorjahr als nicht realistisch eingestuft hatten, auch 2024 nicht als Einnahme betrachtet werden kann.


Es gab und gibt Bereiche, in denen hätten wir gerne im Haushalt mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Hier kommt aber wieder der Zeitablauf des Haushaltes 2024 ins Spiel: nach erfolgter Genehmigung lassen sich zum Beispiel nicht mehr Finanzmittel in Punkto Straßensanierung „verbauen“. Es mag jeder selber darüber befinden, ob dies ein gelungener Beitrag zu einer Konsolidierung des Haushaltes ist oder ein Bärendienst an der Bürgerschaft. Ich persönlich habe mehr als Bauchschmerzen, wenn wir auch dieses Jahr wieder unter dem Strich weniger Geld in die Straßensanierung investieren als für die Aufrechterhaltung des unterdurchschnittlichen Straßenzustandes bereits notwendig ist. Wir sehen als UWV dabei, dass unsere Infrastruktur weiter verkommt. Müssen uns aber den Rahmenbedingungen fügen, hier wieder insbesondere dem Zeitablauf.


Die Probleme des Haushaltes 2024 muss Anlass sein, einen organisatorischen Blick voraus zu  fordern. Wir erwarten eine viel frühere Planung des Haushaltes 2025 als für 2024. Abschließend möchte ich all jenen danken, die an der Erstellung dieses Haushalts mitgewirkt haben. Den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung ein herzlicher Dank."


Foto: planet_fox auf pixaby.de

von UWV im Kreistag 30. Januar 2026
Mit dem einstimmigen Beschluss des neuen Rettungsbedarfsplans stellte der Kreis Euskirchen unlängst die Notfallversorgung zukunftssicher auf. Der Plan sieht einen Ausbau des Rettungsdienstes um rund 40 Prozent vor, darunter zusätzliche Rettungswachen, mehr Einsatzfahrzeuge sowie etwa 50 neue Stellen. Ziel ist eine schnellere, verlässlichere und flächendeckend hochwertige Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im gesamten Kreisgebiet. Der neue Bedarfsplan reagiert auf deutlich gestiegene Einsatzzahlen, längere Transportwege – unter anderem infolge struktureller Veränderungen im Krankenhausbereich – sowie zunehmende Wartezeiten bei der Übergabe von Patientinnen und Patienten. Durch die Neuausrichtung werden Einsatzmittel künftig bedarfsgerechter disponiert und Engpässe im System spürbar reduziert. Die Unabhängige Wählervereinigung (UWV) hat diesen Prozess im Kreistag und in den zuständigen Fachausschüssen konstruktiv, sachorientiert und lösungsbezogen begleitet. Die UVW-Kreistagsmitglieder Andy Bühl und Uwe Wegner haben sich dabei insbesondere dafür eingesetzt, dass alle ländlichen Räume gleichermaßen berücksichtigt werden und die Versorgungssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger verbessert wird. „Entscheidend war für uns, dass der neue Rettungsdienstbedarfsplan nicht nur einzelne Standorte betrachtet, sondern den gesamten Kreis Euskirchen in den Blick nimmt“, betonen Bühl und Wegner. „Das Ergebnis zeigt, dass durch eine nüchterne Analyse und gute Zusammenarbeit über Parteizugehörigkeit hinweg echte Verbesserungen für die Bevölkerung erreicht werden können.“ Für die Bürgerinnen und Bürger bleibt im Notfall alles wie gewohnt: Die 112 ist weiterhin die zentrale Nummer. Im Hintergrund sorgt der neue Rettungsdienstbedarfsplan dafür, dass Hilfe künftig noch schneller, zielgenauer und verlässlicher dort ankommt, wo sie gebraucht wird – im gesamten Kreis Euskirchen.
von Frauen in der UWV 26. Januar 2026
Nächster Frauentreff: 03.02.2026  Der Januar ist super gestartet – mit vielen neuen Gesichtern und richtig guten Gesprächen. So kann es weitergehen! 📅 03.02.2026 🕖 19:00 Uhr 📍 El Rancho, Weilerswist Eingeladen sind alle Frauen – egal ob Mitglied oder einfach interessiert. Komm gern vorbei, lern uns kennen und tausch dich in entspannter Runde mit uns aus. Wir freuen uns auf euch – auf bekannte und neue Gesichter 💕 Foto: geralt auf pixabay.de
von Frauen in der UWV 30. Dezember 2025
1. Frauentreff 2026 Wir starten gemeinsam ins neue Jahr! Am 06.01.2026 um 19:00 Uhr treffen wir uns im El Rancho Weilerswist zu einem entspannten Abend mit guten Gesprächen, Austausch und viel Herzlichkeit. Wir freuen uns auf euch. 📅 Dienstag, 06.01.2026 🕖 19:00 Uhr 📍 El Rancho, Kölner Straße 78 in Weilerswist Foto: geralt auf pixabay.de
von UWV im Kreistag 19. Dezember 2025
Die Diskussion über eine mögliche Neuorientierung des Kreises Euskirchen in Richtung Region Köln/Bonn gewinnt an Dynamik. In einem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD (an dem auch die UWV mitgewirkt hat) hat der Kreistag nun den weiteren Weg geebnet. Demnach soll der Beitritt zur Region Köln/Bonn e. V. als Vollmitgliedschaft erfolgen, verbunden mit einem Austritt aus dem Zweckverband Region Aachen. Dieser Schritt bietet neue Chancen bei Fördermitteln, Investitionen und regionaler Zusammenarbeit und entspricht der tatsächlichen Alltags- und Pendelrealität vieler Menschen im Kreis. Für die Unabhängige Wählervereinigung (UWV) ist diese Debatte ein zentrales Thema kommunalpolitischer Zukunftsgestaltung. Besonders die UWV-Kreistagsmitglieder Andy Bühl und Uwe Wegner setzen sich in diesem Zusammenhang aktiv dafür ein, dass die Belange der Menschen im Kreis im Mittelpunkt stehen. Bühl und Wegner dazu: "Die Menschen fühlen und leben mehr Köln und Bonn als Aachen. Alleine schon das Berufsleben und Freizeitverhalten findet mehr in der Rheinschiene als im Raum Aachen statt." Bühl und Wegner begrüßen ausdrücklich, dass die strategische Ausrichtung des Kreises neu gedacht wird, zugleich betonen sie, dass die Interessen insbesondere ländlich geprägter Kommunen berücksichtigt werden müssen. „Die Entscheidung über regionale Zugehörigkeiten darf nicht allein von Verwaltungslogiken getragen werden, sondern muss sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung und der wirtschaftlichen Stärke unseres Kreises orientieren“, so Wegner. Die Entwicklung hin zu einer noch engeren Kooperation mit der Region Köln/Bonn wird zusätzliche Perspektiven eröffnen – etwa im Bereich Infrastruktur, Mobilität und Förderung lokaler Projekte. Die UWV macht zudem deutlich, dass dieser Prozess nur ein Anfang sein kann: Eine zukunftsfähige regionale Orientierung erfordert Dialog, transparente Informationsprozesse und die Einbindung unterschiedlichster kommunaler Akteurinnen und Akteure – von Wirtschaft über Ehrenamt bis hin zu Bürgerinitiativen.
von Fraktion 16. Dezember 2025
Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung am Donnerstag, dem 11. Dezember, eine richtungsweisende Entscheidung zur Verkehrsregelung in Weilerswist-Süd getroffen. Auf Grundlage der Verwaltungsvorlage entschied sich der Rat für die sogenannte Variante 1 und fasste hierzu einen entsprechenden Beschluss. Dieser Beschluss bedeutet, dass die verkehrsberuhigten Bereiche im Wohngebiet Weilerswist-Süd – entgegen der zwischenzeitlich erteilten Anordnung des Kreises Euskirchen – weitestgehend erhalten bleiben können. Voraussetzung hierfür sind allerdings entsprechende bauliche Maßnahmen, für die im kommenden Haushaltsjahr die notwendigen Mittel bereitzustellen sind. Der Kreis Euskirchen hat zu dieser Variante sein Einverständnis erklärt und signalisiert, von seiner bisherigen Anordnung, das gesamte Gebiet Weilerswist-Süd als Tempo-30-Zone auszuweisen, abzuweichen und diese Anordnung entsprechend zu widerrufen. Im Rat machte UWV-Fraktionsvorsitzende Uwe Wegner deutlich, dass diese Entscheidung zwar ein wesentlicher, aber lediglich ein erster Schritt sein könne. Ziel müsse es darüber hinaus sein, die Situation für möglichst viele Anwohnerinnen und Anwohner spürbar zu verbessern. Uwe Wegner betonte zudem, wie wichtig es sei, dass sich auch weiterhin Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen. Denkbar seien beispielsweise zusätzliche Markierungen von Parkflächen in verkehrsberuhigten Bereichen oder weitere Verkehrsberuhigungselemente, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit zu unterstützen. Zu viele Straßen seien baulich so gestaltet, dass sie leider zum schnelleren Fahren verleiteten. An einigen Stellen könnte sich trotz oder gerade wegen der notwendigen baulichen Maßnahmen die Situation seiner Ansicht nach noch verschärfen. Positiv hervorzuheben sei in diesem Zusammenhang jedoch die Zusage der Verwaltung, bereits jetzt Geschwindigkeitsmessungen in einzelnen Bereichen durchzuführen und diese auch nach Umsetzung der baulichen Maßnahmen zu wiederholen. Ziel sei es, auf Grundlage belastbarer Zahlen, Daten und Fakten schrittweise weitere neuralgische Punkte im Wohngebiet zu überprüfen und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen abzuleiten. Die UWV-Fraktion wird das Thema Verkehrssicherheit in Weilerswist-Süd weiterhin begleiten und sich dafür einsetzen, dass die beschlossenen Maßnahmen zeitnah konsequent umgesetzt und bei Bedarf weiterentwickelt werden.
von Fraktion 14. November 2025
Die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates hätte ein Signal für einen Neuanfang, für Transparenz und für ein faires Miteinander setzen können. Mit der Wahl und Vereidigung des neuen Bürgermeisters bot sich genau diese Chance – ein guter Moment, um politische Gräben zu überwinden und die kommenden fünf Jahre auf ein stabiles Fundament zu stellen. Dass CDU und SPD gemeinsam eine stabile Mehrheit bilden, ist legitim und politisch nachvollziehbar. Ebenso wäre es logisch gewesen, diese Mehrheit konstruktiv zu nutzen und frühzeitig das Gespräch mit allen anderen politischen Kräften zu suchen – insbesondere bei einer so grundlegenden Frage wie der Besetzung und Größe der Rats- und Fachausschüsse. Chance auf Verständigung ungenutzt Genau diese Chance wurde jedoch verpasst. Statt eines offenen Dialogs wurde ein Antrag von CDU und SPD eingebracht, die Ausschussgröße auf 19 Mitglieder festzulegen. Dies führt zu einer deutlichen Verzerrung der Abbildung des Wählerwillens. Besonders gravierend: Das BSW, das im Rat mit einem einzigen Mandat im Rat vertreten ist, erhält nun in den Ausschüssen ebenfalls einen Sitz – genau wie die UWV, die drei Ratsmitglieder stellt. Damit wird eine einzelne Mandatsträgerin (BSW) in den Ausschüssen gleichgestellt mit einer dreiköpfigen Fraktion – ein demokratisch höchst fragwürdiges Ergebnis. Noch deutlicher wird die Schieflage im Vergleich der Wahlergebnisse: • BSW: 2,17 % • FDP: 5,29 % • BSW + FDP zusammen: 7,46 % • UWV: 7,92 % Trotz geringerem Stimmenanteil erhalten BSW und FDP zusammen zwei Ausschusssitze, die UWV hingegen nur einen – obwohl sie mehr Wählerstimmen auf sich vereint hat als BSW und FDP zusammen. Das bedeutet konkret: Gruppen mit insgesamt weniger Stimmen verfügen nun zusammen über doppelt so viele Ausschusssitze wie die UWV. Debatte abgewürgt – Antrag ohne Begründung durchgedrückt UWV-Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner stellte in seinem Redebeitrag u. a. klar, dass die Gemeindeordnung ausdrücklich zwischen Fraktionen und Einzelmandatsträgern unterscheidet. Auch machte er deutlich, dass die UWV ausdrücklich keine Einwände gegen eine zusätzliche beratende Beteiligung der BSW in allen Ausschüssen hat – im Gegenteil. Statt auf diese Argumente einzugehen, entschieden sich jedoch CDU und SPD dazu, die Debatte zu beenden, indem sie die unmittelbare Abstimmung über ihren Antrag einforderte. Eine Erklärung oder Darstellung, warum die 19er-Größe sinnvoll sei, erfolgte nicht. Damit wurde die inhaltliche Auseinandersetzung im Keim erstickt. Rechtlich möglich, aber demokratisch fair, transparent oder offen gegenüber anderen politischen Kräften – eindeutig nicht. Dass dem Antrag von CDU/SPD auch die AfD zustimmte, verwundert insofern nicht, da auch sie durch die 19er-Ausschussgröße profitiert. Warum 19 Sitze besonders problematisch sind Das Wahlergebnis hat dem neuen Rat durch Ausgleichssitze bewusst eine größere Größe verliehen, um den Wählerwillen ausgewogener abzubilden. In der Logik dieses demokratischen Prinzips wäre eine moderate Ausschusserweiterung, z. B. auf 21 Sitze, folgerichtig gewesen. Dies hätte eine gerechtere Verteilung ermöglicht und die Kräfteverhältnisse näher am Wahlergebnis gehalten. Stattdessen führt die Festlegung auf 19 Sitze zu einer strukturellen Schieflage, die den Sinn der Ausgleichsmechanismen unterläuft. Warnung vor unnötigen Schäden zu Beginn der Amtszeit Uwe Wegner machte zudem deutlich, dass eine solche Vorgehensweise auch dem neuen CDU-Bürgermeister eher schadet als nutzt. Dino Steuer ist angetreten, ein besseres Miteinander in der Gemeindepolitik zu etablieren. Gerade seine eigene Partei hätte ihm diesen Raum geben müssen – und nicht bereits in der konstituierenden Ratssitzung den Boden für politischen Unfrieden bereiten sollen. UWV steht weiterhin für Transparenz, Fairness und eine demokratische Abbildung des Wählerwillens Die UWV ist jederzeit bereit, gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die allen gerecht werden. Dafür braucht es allerdings Gesprächsbereitschaft – nicht nur Mehrheiten.
von Frauen in der UWV 14. November 2025
Einladung zum Frauentreff der "Unabhängigen" 📅 Dienstag, 02.12.2025 🕖 19:00 Uhr 📍 El Rancho, Kölner Straße 78 in Weilerswist Lasst uns das Jahr gemeinsam in gemütlicher Runde ausklingen lassen – mit netten Gesprächen, leckerem Essen und viel guter Laune. Essen ist kein Muss – dabei sein reicht! Wir freuen uns auf einen schönen Abend mit bekannten und neuen Gesichtern! Eure UWV-Frauen Foto: geralt auf pixabay.de
von Kommunales WIssen kompakt 5. November 2025
Mitreden. Mitgestalten. Mitbestimmen – auf Gemeinde-, Stadt- und Kreisebene. Demokratie lebt vom Mitmachen – und das ist in Nordrhein-Westfalen auf mehreren Ebenen möglich: in der Gemeinde, in der Stadt und auch im Kreis. Einwohneranträge – Beteiligung für alle, die hier leben Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann sich mit Anregungen, Anliegen oder Vorschlägen an die kommunalen Vertretungen wenden – also an Rat, Verwaltung oder Kreistag. Einwohneranträge sind ein starkes Instrument, um Themen direkt auf die politische Tagesordnung zu bringen – unabhängig von Wahlrecht oder Staatsangehörigkeit. Egal ob es um Verkehr, Umwelt, Bildung oder Lebensqualität geht: Wer hier wohnt, darf mitreden. Bürgeranträge – Mitbestimmung für Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, also Einwohner mit Wahlrecht, haben zusätzlich die Möglichkeit, Bürgeranträge oder Bürgerbegehren zu stellen. Damit können sie erreichen, dass ein bestimmtes Thema verbindlich im Rat, Stadtrat oder Kreistag behandelt wird – oder sogar zu einem Bürgerentscheid führt. So wird kommunale Demokratie direkt erlebbar: Entscheidungen entstehen nicht nur im Ratssaal, sondern gemeinsam mit den Menschen, die hier leben. Fazit Ob Einwohner oder Bürger – ob in Gemeinde, Stadt oder Kreis: Jede und jeder kann sich einbringen, Themen anstoßen und Verantwortung übernehmen. Beteiligung ist kein Privileg – sie ist Teil unserer lebendigen Demokratie. Umfassender Bericht zu diesem Thema hier .
von UWV im Kreistag 4. November 2025
I m neu gewählten Kreistag des Kreises Euskirchen kommt es zu einem Zusammenschluss: Die beiden UWV-Abgeordneten Uwe Wegner (Weilerswist) und Andreas Bühl (Bad Münstereifel) schließen sich der SPD-Kreistagsfraktion an. “Im neuen Kreistag kommt es darauf an, dass wir die Herausforderungen mit gebündelten Kräften angehen. Wir wollen gute Politik für alle 200.000 Menschen im Kreis Euskirchen machen. Mit Uwe Wegner und Andreas Bühl gibt es große Schnittmengen zu den inhaltlichen Fragen der kommenden Jahre und ein gemeinsames Verständnis, wie wir die Herausforderungen im Sinne der Menschen angehen wollen. Mit dem Zusammenschluss wird auch deutlich, dass ein gemeinsames Arbeiten über Parteigrenzen im Sinne der Menschen möglich ist”, berichtet Thilo Waasem, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. “Auch in Zukunft wird die Stimme der UWV im Kreistag wahrnehmbar sein und wir werden auch weiterhin mit Entschlossenheit Politik für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Euskirchen machen.”, ergänzt Uwe Wegner, Kreistagsabgeordneter für die UWV. Damit widerspricht er auch entschieden einzelnen Gerüchten, wonach die UWV auf Kreisebene ihre Eigenständigkeit aufgeben würde. Für beide Parteien des Zusammenschlusses steht fest: Gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen im Kreistag und dem erneut gewählten Landrat Ramers wollen SPD und UWV eine Kultur des gemeinsamen Arbeitens über Fraktionsgrenzen im Sinne der Menschen im Kreis Euskirchen pflegen.
von JUNIOR Kommunales Wissen kompakt 29. Oktober 2025
Wie kommt man eigentlich in den Stadt-/Gemeinderat oder Kreistag? In jeder Stadt oder Gemeinde gibt es Menschen, die sich für ihre Mitbürger einsetzen. Sie sprechen darüber, was in der Stadt besser werden kann – zum Beispiel neue Spielplätze, sichere Wege usw.; Diese Menschen nennt man Ratsmitglieder oder – wenn es um mehrere Orte zusammen geht – Mitglieder des Kreistags. Aber wie kommt man da überhaupt hin? Wählen – die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger Alle paar Jahre dürfen die Menschen in der Stadt wählen, wer sie im Rat oder Kreistag vertreten soll. Diese Wahl nennt man Kommunalwahl. Die Leute, die wählen dürfen, nennt man wahlberechtigt. Das heißt: Sie müssen in der Stadt oder im Dorf wohnen, und sie müssen alt genug sein, um mitbestimmen zu dürfen. In manchen Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, dürfen sogar schon Jugendliche ab 16 Jahren mitwählen. Das ist besonders, denn bei anderen Wahlen (z. B. Bundestagswahlen) darf man das oft erst ab 18 Jahren. So können junge Menschen früher mitreden, was in ihrer Stadt wichtig ist! Selbst kandidieren – also sich aufstellen lassen Wenn jemand nicht nur mitwählen, sondern selbst mitentscheiden möchte, kann er oder sie kandidieren – also sagen: „Ich möchte im Stadtrat oder Kreistag mitarbeiten!“ Das nennt man das passive Wahlrecht. Aber das geht erst ab 18 Jahren. Dann darf man sich selbst wählen lassen und in den Rat einziehen, wenn genug Menschen für einen stimmen. Was passiert nach der Wahl? Wenn alle Stimmen gezählt sind, steht fest, wer gewählt wurde. Die gewählten Personen bekommen dann einen Brief, in dem steht: „Herzlichen Glückwunsch! Du bist gewählt. Nimmst du die Wahl an?“ Wenn sie Ja sagen, dürfen sie anfangen. Bei einem ersten Treffen, der sogenannten konstituierenden Sitzung, werden alle neuen Ratsmitglieder feierlich begrüßt und müssen versprechen, ihre Aufgaben ehrlich und gut zu machen. Nicht jeder darf Mitglied im Rat sein Es gibt aber auch Menschen, die nicht gleichzeitig im Rat sitzen dürfen – zum Beispiel, wenn sie schon in der Stadtverwaltung arbeiten und dort wichtige Entscheidungen treffen. Das nennt man „Unvereinbarkeit“ oder auf schwer gesagt: Inkompatibilität. Damit will man verhindern, dass jemand zwei Rollen auf einmal hat, die sich gegenseitig beeinflussen könnten. Denn im Rat soll es gerecht und ehrlich zugehen! Zusammengefasst Die Menschen in der Stadt und Gemeinde wählen, wer im Rat oder Kreistag sitzt. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen schon mitwählen. Wer selbst mitmachen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Nach der Wahl gibt es eine feierliche Begrüßung für alle neuen Mitglieder. Nicht alle dürfen mitmachen – z. B. wer sonst bei der Stadt wichtige Entscheidungen trifft.