Rechte der Ratsmitglieder, Teil 1

23. April 2025

Der Themenbereich "Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder" ist so umfassend, dass ich ihn in mehreren Folgen beleuchten möchte.

 

Wie schon dargestellt vertritt der Rat die Bürgerschaft. Insoweit hat er also die Kompetenz einer kommunalpolitischen Führung. Konkret übt er diese dann dadurch aus, dass er das Recht hat, die Grundsätze der Gemeindeverwaltung festzulegen und über alle Angelegenheiten zu entscheiden. Zumindest soweit kraft Gesetzes nicht der Bürgermeister oder andere Gremien der Gemeinde zuständig sind. Darüber hinaus kann der Rat von sich aus selber die Kompetenzen an den Bürgermeister oder andere Gremien übertragen.


Laut Literatur hat der Rat die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen und die Gemeindeverwaltung zu kontrollieren. Leider gestaltet sich dies durch unterschiedliche Wahrnehmungen und Auffassungen einzelner Akteure, gerade in Weilerswist, in der Praxis als besonders schwierig. Die Kommunalaufsicht ist an dieser Stelle auch selten hilfreich.


Um Entscheidungen unabhängig treffen zu können, den Aufgaben gerecht zu werden, hat die Gemeindeordnung (GO) den Ratsmitgliedern einige besondere Rechte eingeräumt.


Die GO räumt den Mitgliedern des Rates unterschiedliche Rechte ein. Man unterscheidet hier zwischen Rechten die mehreren Ratsmitgliedern gemeinsam zustehen (Minderheitenrechte) und Rechten die jedem Ratsmitglied einzeln zustehen.


Grundsätzliche Regelungen bezüglich des Ablaufs der Sitzungen finden sich in der GO wieder,  Konkretisierungen gibt es für die jeweilige Gemeinde in der Geschäftsordnung des Rates (Beispiel: Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse in Weilerswist).


In der Reihe "Kommunales  Wissen kompakt" werden zur Verschlankung, zur Kompaktheit, nicht alle Rechte und Pflichten voll umfänglich angesprochen. Das Ziel dieser Reihe soll schließlich weitrhin sein, einen kompakten, ersten Überblick zu geben und nicht alle Aspekte bis ins Detail zu beleuchten. Dies würde den Rahmen sprengen.


Rechte mehrerer Ratsmitglieder zusammen (Minderheitenrechte):


Bestimmte Rechte können nicht von einem einzelnen Ratsmitglied sondern nur von einer bestimmten Anzahl von Ratsmitgliedern gemeinsam wahrgenommen werden. Dies kann eine Fraktion oder auch ein Fünftel der Ratsmitglieder sein. Bereits aus dem Wortlaut "Ratsmitglieder" wird klar: der Bürgermeister wird bei der Ermittlung der Anzahl für ein solches Quorum nicht mitgezählt (§ 40 Abs. 2, S. 6 GO).


Hierzu später mehr, wenn es sich um das Thema Fraktionen dreht.


Rechte einzelner Ratsmitglieder:


Das Freie Mandat  nach § 43 Abs. 1 der GO stellt klar, dass die Ratsmitglieder in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur mit Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung handeln. Sie sind an Aufträge nicht gebunden. 


Beteiligungsrechte / Ausschluss der Öffentlichkeit:  Aus § 48 Abs. 2, S. 3 GO ergibt sich, dass Mitglieder des Rates u. a. das Recht haben an allen Entscheidungen, die vom Rat getroffen werden, beteiligt zu werden sowie zu Punkten der Tagesordnung Stellung zu nehmen und den Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen. Dies ist aber natürlich entsprechend zu begründen und darf nicht nach willkürlichen Gesichtspunkten erfolgen .


Akteneinsicht nach § 55 Abs. 5 GO: Jedem Ratsmitglied steht das Recht auf Akteneinsicht zu. Auf Verlangen ist die Akteneinsicht dann zu gewähren, wenn dies für die Vorbereitung einer Entscheidung der Gremien (dem das Mitglied angehört) dient oder der Kontrolle zur Ausführung eines Beschlusses als Ziel hat.

Das Recht der Akteneinsicht dient der Kontrolle der Verwaltung und der Kontrolle der korrekten zeitnahen Ausführung der gefassten Beschlüsse.


Es besteht auch ein Recht zur Bewerbung, Annahme und Ausübung des Mandates. Dies regelt § 44 Abs. 1 GO.  Hierin wird festgelegt, dass niemand gehindert werden darf sich um ein kommunales Mandat zu bewerben. Kündigungen oder Entlassungen, die anlässlich einer Bewerbung um ein kommunales Mandat, wegen der zu erwartenden zeitlichen Bindung, ausgesprochen werden, sind unzulässig. Auch die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz ist nicht zulässig.


Zudem besteht ein Freistellungsanspruch  nach § 44 Abs. 2 GO. Mitglieder kommunaler Vertretungen sind von der Arbeit freizustellen soweit dies für die Wahrnehmung des Mandates erforderlich ist. Zur Ausübung des Mandates zählen dabei alle Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Mandat stehen oder die auf Veranlassung des Rates oder eines Ausschusses erfolgen. Auch wichtige Besprechung mit dem Bürgermeister oder bedeutende repräsentative Termine zählen nach herrschender Meinung zu diesen Tätigkeiten.


Nach § 44 Abs. 3 GO haben Ratsmitglieder zudem einen Anspruch auf Weiterbildung.  Soweit es für die Ausübung des Mandats erforderlich ist, haben Ratsmitglieder Anspruch auf Urlaub an bis zu acht Arbeitstagen in jeder Wahlperiode. Allerdings höchstens an vier aufeinanderfolgenden Tagen im Jahr. Der Arbeitgeber kann diesen Urlaub allerdings ablehne, sofern zwingende betriebliche Belange diesem entgegenstehen. Einen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat das Ratsmitglied für diesen (Weiterbildungs)Urlaub allerdings nicht.


Den Ratsmitgliedern steht eine Aufwandsentschädigung   (§ 45 Abs. 1  GO) zu. Ihnen entsteht durch die Wahrnehmung ihres Mandats ein besonderer Aufwand, welcher nicht spezifisch berechnet und entschädigt werden kann. So kann die Einrichtung eines Arbeitszimmers, die Anschaffung eines Computers und Druckers oder auch die Anfertigung von Kopien erforderlich sein, welche ohne eine Entschädigung zu privaten / persönlichen Lasten des Ratsmitglieds gehen würde.  Um nicht jeden einzelnen Grund und nicht jede Ausgabe spitz abrechnen zu müssen, hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen. Mitglieder kommunaler Vertretungen haben neben den Anspruch auf Gewährung von Verdienstausfall auch Anspruch auf eine angemessene Aufwandsentschädigung. Die Höhe richtet sich einerseits nach dem Gremium den Mandatsträger angehört und nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune. Näheres regelt hier die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und deren Ausschüsse im Land Nordrhein-Westfalen (Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen - EntschVO NRW).  Beispiel: für den Rat der Gemeinde Weilerswist beträgt diese 168,30 € monatlich zzgl. Sitzungsgeld i. H.. v. 25,50 € (vgl. § 2 Abs. 1. Ziff. 2 i. V. m. § 2 Abs. 3 EntschVO NRW).

Übrigens: § 45 Abs. 4, S. 1 GO kann auf die Aufwnadsentschädigung nicht verzichtet werden.


Aus § 69 Abs. 1 GO ergibt sich zudem ein Auskunftsrecht. Der Bürgermeister ist verpflichtet auf Verlangen eines Ratsmitgliedes, zu einem Punkt der Tagesordnung vor dem Rat Stellung zu nehmen.


In der Theorie sind die Rechte der Ratsmitglieder also klar beschrieben. In der Praxis begegnen den Ratsmitgliedern dennoch viele Hürden. Nicht von ungefähr kommt es immer wieder zu kleineren (oder größeren) Streitereien zwischen einzelnen Ratsmitgliedern und der Verwaltungsspitzen. In jedem konkreten Einzelfall muss das Ratsmitglied bewusst entscheiden, welche rechtlichen Möglichkeiten (z. B. Klage gegen den Bürgermeister) es bereit ist, auszuschöpfen. Zum Verhältnis von Theorie und Praxis an anderer Stelle mehr.

von Kreisverband 29. April 2026
Die Unabhängige Wähler-Vereinigung (UWV) im Kreis Euskirchen hat am vergangenen Samstag ihren turnusmäßigen Kreisverbandstag abgehalten. Neben den Neuwahlen des Vorstandes stand vor allem eine offene und selbstkritische Analyse der vergangenen Kommunalwahl im Mittelpunkt – verbunden mit einem klaren Blick nach vorn. Das Ergebnis der letzten Wahl wurde von den Anwesenden als enttäuschend bewertet. Insbesondere der Umstand, dass die UWV im Kreistag nicht mehr als Fraktion vertreten ist, stellte die beiden verbliebenen Kreistagsmitglieder Andy Bühl und Uwe Wegner vor grundlegende strategische Entscheidungen. Im Fokus stand dabei die Frage, wie sich politische Inhalte weiterhin wirksam in die Gremienarbeit einbringen lassen. Die daraus resultierende Zusammenarbeit mit der SPD-Fraktion wurde innerhalb der UWV zunächst durchaus kritisch diskutiert. Rückblickend zog die Versammlung jedoch eine überwiegend positive Bilanz. Insbesondere bei den Haushaltsplanberatungen sowie bei zentralen Themen wie der ärztlichen Versorgung im Kreisgebiet habe sich gezeigt, dass durch diese Kooperation konkrete Fortschritte erzielt werden konnten – Fortschritte, die in der aktuellen Konstellation allein kaum möglich gewesen wären. Auch auf kommunaler Ebene mache sich der intensivere Austausch mit dem Kreishaus zunehmend bemerkbar. Ein zentrales Anliegen für die kommenden Jahre formulierten Bühl und Wegner klar: Die UWV müsse ihre inhaltliche Arbeit stärker sichtbar machen. Es gelte, deutlicher herauszustellen, welche Impulse und Initiativen von den „Unabhängigen“ ausgehen. Gleichzeitig solle der Zusammenhalt der einzelnen UWV-Gruppierungen im Kreis Euskirchen weiter gestärkt werden, um als geschlossener Kreisverband nach außen erkennbarer aufzutreten. Mit Blick auf die nächste Kommunalwahl zeigte sich die Versammlung zuversichtlich, auf dieser Grundlage wieder bessere Ergebnisse erzielen zu können. Bei den anschließenden Vorstandswahlen wurde Uwe Wegner einstimmig in seinem Amt als Kreisvorsitzender bestätigt. Auch seine beiden Stellvertreter, Philipp Wagner und Georg Hartwig, wurden wiedergewählt. Neu in der Funktion des Schriftführers ist Andy Bühl, der auf Nicole Troschke folgt, die nicht erneut kandidierte. Das Amt der Kassiererin übernimmt künftig Sandra Fritzler und löst damit Horst-Peter Litzbarski ab. Komplettiert wird der Vorstand durch die Beisitzer Marion Leufer und Matthias Müller. Der Kreisverbandstag machte deutlich: Die UWV im Kreis Euskirchen befindet sich in einer Phase der Neuorientierung – getragen von dem Willen, aus Rückschlägen zu lernen, Strukturen zu stärken und mit klarer inhaltlicher Positionierung wieder stärker wahrgenommen zu werden. Text und Bild KI-unterstützt
von Ratsfraktion Weilerswist 24. April 2026
In der Ratssitzung vom 23.04. hat sich die Mehrheit des Rates gegen eine Weiterführung des Fahrradmietsystems in Weilerswist ausgesprochen – und damit gegen einen Beschlussvorschlag, der sowohl fachlich fundiert als auch an der tatsächlichen Nutzung orientiert war. Die zugrunde liegende Verwaltungsvorlage zeichnete ein klares Bild: Das bestehende System „Eifel e-Bike“ hat sich seit seinem Start im Jahr 2021 – in Weilerswist bereits seit 2019 – als fester Bestandteil eines modernen und ergänzenden ÖPNV-Angebots etabliert. Die Auswertung der Nutzungsdaten sowie der Vergleich mit ähnlichen Systemen im Rheinland zeigen eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Darüber hinaus trägt das Angebot zur Attraktivitätssteigerung des Wohnstandortes bei und ist ein wichtiger Baustein innerhalb einer funktionierenden Mobilitätskette. Trotz dieser positiven Bewertung und einer kalkulierbaren finanziellen Belastung von rund 18.000 Euro jährlich für die Gemeinde, sprach sich die Ratsmehrheit gegen die Fortführung aus. Vorgesehen war eine Weiterführung gemeinsam mit der Stadt Euskirchen ab dem 01.03.2027 mit einer Laufzeit bis mindestens Ende 2029. Besonders kritisch bewertet die UWV-Fraktion in diesem Zusammenhang die Argumentation der CDU. Diese stellte sich gegen die Weiterführung eines nachweislich gut angenommenen Angebots, während gleichzeitig ein zuvor aufgrund mangelnder Nachfrage eingestelltes Car-Sharing-Angebot als mögliche Alternative ins Gespräch gebracht wurde. Der UWV-Fraktionsvorsitzende Uwe Wegner formulierte hierzu deutlich: „Nicht nachvollziehbar. Ein Angebot, das angenommen wird, will man abschaffen – ein Angebot hingegen, das nicht angenommen und daher abgeschafft wurde, will man wieder einführen.“ Im weiteren Verlauf wurde seitens der CDU angeführt, dass es sich beim Fahrradmietsystem um eine freiwillige Leistung handele, für die angesichts der angespannten Haushaltslage keine Mittel zur Verfügung stünden. Aus Sicht der UWV bleibt diese Argumentation jedoch nicht stringent, da auch ein erneut diskutiertes Car-Sharing-Angebot eindeutig unter die freiwilligen Leistungen fallen würde. Die Frage, ob hierfür dann entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt würden, bleibt unbeantwortet. Bemerkenswert ist zudem, dass sich die CDU letztlich auch gegen den Beschlussvorschlag des eigenen Bürgermeisters Dino Steuer (CDU) stellte, der sich für eine Fortführung des Systems ausgesprochen hatte.  Die UWV-Fraktion bedauert diese Entscheidung ausdrücklich. Angesichts der positiven Resonanz in der Bevölkerung, der verkehrspolitischen Bedeutung sowie den vergleichsweise moderaten Kosten hätte aus Sicht der UWV eine Fortführung des Fahrradmietsystems ein konsequenter und zukunftsorientierter Schritt für die Gemeinde Weilerswist sein können. In diesem Zusammenhang bemängeln „Die Unabhängigen“ der UWV weiterhin die nach wie vor nicht konsequente Umsetzung der seit Jahren offenen Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für Weilerswist, welches alle Verkehrsteilnehmer auf gleichberechtigter Augenhöhe berücksichtigen muss. Text KI-unterstützt Foto: TranDuyet auf pixaby.de
von Frauen in der UWV 21. April 2026
Nächster Frauentreff: 05.05.2026 🌸 UWV-Frauentreff – diesmal in neuer Location! 🌸 Liebe Frauen, am 05. Mai um 19:00 Uhr ist es wieder soweit – unser nächster UWV-Frauentreff steht an. 👉 Achtung: Wir treffen uns diesmal an einem neuen Ort! 📍 Caritas Quartiersbüro Weilerswist Heinrich-Rosen-Allee 6 53919 Weilerswist Ein Abend für echte Gespräche, neue Begegnungen und gemeinsames Miteinander. 👉 Ob du schon dabei warst oder einfach mal reinschnuppern möchtest – komm vorbei und sei dabei. 🥤 Getränke und kleine Speisen können gerne mitgebracht werden, wenn du magst. Manchmal reicht ein Abend, um neue Kontakte zu knüpfen oder einfach mal rauszukommen – genau dafür ist dieser Treff da. Wir freuen uns auf dich! 💜 Deine UWV-FRAUEN Foto: geralt auf pixabay.de
von UWV im Kreistag 18. April 2026
Mehr als 2.000 Seiten, eine vollständig aufgebrauchte Rücklage und eine angespannte finanzielle Gesamtsituation: Der beschlossene Kreishaushalt macht deutlich, vor welchen Herausforderungen der Kreis aktuell steht. Es ist ein Haushalt, der keine einfachen Antworten zulässt – sondern differenzierte Abwägungen und verantwortungsbewusstes Handeln erfordert. Die UWV-Kreistagsmitglieder Uwe Wegner und Andy Bühl haben sich in diesen Prozess eingebracht und an den Beratungen mitgewirkt. In den politischen Vorberatungen der Fachgremien wurden gemeinsam mit anderen Fraktionen Änderungsansätze entwickelt, die darauf abzielten, die Belastungen für die kreisangehörigen Kommunen so weit wie möglich zu begrenzen und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit des Kreises zu sichern. Der Haushalt selbst bleibt ein Balanceakt. Die vollständige Inanspruchnahme der Rücklage zeigt, wie eng der finanzielle Spielraum geworden ist. Gleichzeitig konnten zentrale Anliegen der Städte und Gemeinden berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem ein globaler Minderaufwand von rund zwei Prozent sowie weitere Maßnahmen, die zur Entlastung beitragen sollen. In der politischen Diskussion wurden unterschiedliche Sichtweisen und Forderungen deutlich. Dabei wird auch der Wunsch nach grundlegenden Veränderungen formuliert. Zugleich zeigt sich, wie komplex die Haushaltslage ist und wie schwierig es ist, einfache und zugleich tragfähige Lösungen aufzuzeigen, die den vielfältigen Anforderungen gerecht werden. „Ein solcher Haushalt verlangt von allen Beteiligten, sich intensiv mit den Inhalten auseinanderzusetzen und Verantwortung zu übernehmen“, so die gemeinsame Einschätzung aus Reihen der UWV. „Es geht darum, realistische Wege zu finden, die den Kommunen helfen und gleichzeitig die Stabilität des Kreises sichern.“ Der beschlossene Kreishaushalt ist damit nicht nur ein Zahlenwerk, sondern Ausdruck einer schwierigen Gesamtsituation, in der viele Interessen, Erwartungen und Zwänge zusammenkommen. Er macht deutlich, dass politische Gestaltung gerade dann gefordert ist, wenn die Spielräume enger werden und Entscheidungen spürbare Auswirkungen haben. Für die UWV steht im Mittelpunkt, diesen Weg weiterhin sachorientiert und mit Blick auf die konkreten Bedürfnisse der Kommunen zu begleiten. (Text ist KI-unterstützt) 
von Senioren in der UWV 14. April 2026
Motto: Politik mit Herz und Verstand – Gemeinsam für ein starkes Miteinander Liebe Interessierten, wir laden Sie herzlich ein zu einem besonderen Seniorentreffen in Weilerswist, das neben einem gemütlichen Beisammensein auch Raum für politischen Austausch bietet. Unter dem Motto „Politik mit Herz und Verstand“ möchten wir gemeinsam mit Ihnen über Themen sprechen, die uns alle bewegen – mit Offenheit, Respekt und dem festen Willen, unsere Gemeinschaft zu stärken. 📅 Datum: Dienstag, 21. April 2026 🕒 Uhrzeit: 18:00 Uhr 📍 Ort: Caritas, Bürgerbüro Weilerswist, Heinrich-Rosen-Str. 6, Weilerswist In einer Zeit der weltweiten Instabilitäten, den wirtschaftlichen Unwägbarkeiten und den vielleicht persönlichen Unsicherheiten im planbar wirtschaftlichen Bereich, sollte das gesellschaftliche Leben zunehmend ein Anker im Leben darstellen. Ein Blick auf unsere Gemeinde ist deutlich überschaubarer als der Blick auf die Welt. Aber auch hier prägen politische Entscheidungen unser tägliches Leben maßgeblich mit. Sei es in der Gesundheitsversorgung, der Rentenpolitik oder bei kommunalen Entwicklungen –wir möchten Ihnen die Gelegenheit geben, sich zu informieren, Ihre Meinung zu äußern und mit anderen ins Gespräch zu kommen. Ihre Erfahrungen und Perspektiven sind wertvoll und verdienen Gehör. In entspannter Atmosphäre möchten wir gemeinsam über aktuelle Themen sprechen wie: • Pflege und medizinische Versorgung im ländlichen Raum • Mobilität und • Barrierefreiheit in Weilerswist • Ihre Wünsche und Anregungen an die Kommunalpolitik 👥 Der Austausch lebt von Ihrer Stimme – bringen Sie sich ein, diskutieren Sie mit und gestalten Sie aktiv mit! Denn nur gemeinsam können wir ein starkes Miteinander schaffen, das auf gegenseitigem Verständnis und solidarischem Handeln beruht. Wir freuen uns auf Ihr Kommen Ihr Organisationsteam des Seniorentreffens Weilerswist Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Klaus Rech 📞 0179 5354 412 oder ✉️ klaus.rech@uwvweilerswist.de
von Frauen in der UWV 13. Februar 2026
Nächster Frauentreff: 03.03.2026 💜 Frauentreff – Zeit für Austausch & Miteinander 💜 Der UWV-Frauentreff Weilerswist lädt wieder herzlich ein! 📅 Dienstag, 03.03.2026 🕖 19:00 Uhr 📍 Restaurant Rancho, Weilerswist Ob zum Zuhören, Austauschen, Lachen oder einfach zum Dabeisein – jede Frau ist willkommen. Ganz entspannt, ohne Verpflichtungen. 🍽️ Essen ist kein Muss – du kannst auch einfach nur auf ein Getränk vorbeikommen. Komm vorbei, bring gerne eine Freundin mit und nimm dir Zeit für dich. Wir freuen uns auf bekannte und neue Gesichter 💫 💜 Frauen unter sich. Offen. Ehrlich. Miteinander Foto: geralt auf pixabay.de
von Ratsfraktion Weilerswist 6. Februar 2026
Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat am Donnerstag, den 05.0.2026 mit den Stimmen der UWV-Fraktion den Haushalt 2026 beschlossen. Das Statement des UWV-Fraktionsvorsitzenden Uwe Wegner hierzu: "Die UWV-Fraktion Weilerswist hat der Haushaltssatzung 2026 zugestimmt – so wie es auch die übrigen Fraktionen dieses Rates getan haben. Diese Zustimmung ist für uns jedoch weit mehr als ein formaler Beschluss. Sie ist Ausdruck politischer Verantwortung, aber auch das Ergebnis eines langen inhaltlichen Weges, den wir als UWV in den vergangenen Jahren geprägt haben. In der letzten Ratsperiode haben wir als Unabhängige Wähler-Vereinigung immer und immer wieder viele Themen angestoßen, eingefordert und in die politischen Gremien eingebracht. Themen, die nicht immer bequem waren, die aber notwendig waren – und die nun mit den im Haushalt vorgesehenen Mitteln umgesetzt werden können und müssen. Der Haushalt 2026 bildet für viele UWV-Forderungen eine tragfähige Grundlage. Nur um auf einige Wenige Aspekte einzugehen: Ein zentrales Beispiel ist das Mobilitätskonzept. Für uns war immer klar: Mobilität darf nicht isoliert gedacht werden. Es geht nicht nur um einzelne Straßen oder einzelne Verkehrsmittel, sondern um ein Gesamtkonzept, das alle Ortslagen und alle Verkehrsteilnehmer mitnimmt – Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende, den motorisierten Verkehr ebenso wie den öffentlichen Raum insgesamt. Der im Haushalt abgebildete Ansatz für die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Gleiches gilt für unsere Feuerwehr. Investitionen in ihre Leistungsfähigkeit sind unverzichtbar – für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig haben wir immer betont, dass verantwortungsvolle Politik auch bedeutet, alternative Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zu prüfen. Für beide Aspekte finden sich im Haushalt Positionen wieder: das klare Bekenntnis zur Feuerwehr und der Blick auf nachhaltige Finanzierung. Auch im Bereich der Schulen sowie der Kinder- und Jugendarbeit können wichtige Akzente gesetzt werden. Hier investieren wir nicht einfach in Gebäude oder Maßnahmen, sondern in Zukunft. In junge Menschen, in Bildung, in Betreuung und in soziale Strukturen, die unsere Gemeinde langfristig tragen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Stärkung des Bauhofes. Ein leistungsfähiger Bauhof ist kein Selbstzweck – er ist die Grundlage für funktionierende Infrastruktur, ein gepflegtes Ortsbild und schnelle Reaktionen im Alltag. Hier unterstützen wir den Bürgermeister bei einer Neuaufstellung, obgleich wir hier vielleicht sogar noch weiter gehen würden. Ebenso bleibt die Digitalisierung der Verwaltung ein zentrales Anliegen der UWV: für effizientere Abläufe, mehr Transparenz und eine moderne, bürgernahe Verwaltung. Auch hier werden wir mit den im Haushalt vorgesehenen Mitteln unser Ziel einer besseren Digitalisierung insgesamt intensiv weiterverfolgen. Für die Schulen, aber auch in Sachen Verwaltung und Bürgerservice. Besonders wichtig ist uns auch, dass der Haushalt kein starres Konstrukt geblieben ist. Im Nachgang zur Einbringung konnten wir noch die Möglichkeit eröffnen, – abhängig von den weiteren Beratungen im Fachausschuss – Mittel für einen ersten Aufschlag in Richtung Hundefreilaufflächen vorzusehen. Das zeigt: Politische Gestaltung endet nicht mit dem ersten Haushaltsentwurf. Insgesamt lässt sich festhalten: Der Haushalt 2026 umfasst in weiten Teilen unabhängige Politik der UWV. Viele unserer inhaltlichen Schwerpunkte, Forderungen und Überzeugungen der letzten fünf Jahre finden sich wieder. Jetzt gilt es, diese wichtigen Akzente auch tatsächlich umzusetzen. Dabei spielt auch der neue Bürgermeister eine Rolle. In den ersten Tagen seiner Amtszeit hat er den Eindruck vermittelt, die zahlreichen offenen und unerledigten Themen entschlossen anzugehen und uns als UWV mit unseren Anliegen ernsthaft mitzunehmen. Unsere Zustimmung zum Haushalt ist daher auch ein Vertrauensbonus, den wir ihm an dieser Stelle bewusst gewähren. Positiv erwähnen wollen wir zudem, dass der Haushalt in diesem Jahr dem Prinzip der Klarheit und Wahrheit mehr Rechnung trägt als es in der Vergangenheit oft der Fall war. Unser ausdrücklicher Dank gilt zudem der gesamten Verwaltung, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diesen Haushalt aufgestellt haben, allen die hieran mitgewirkt haben. Sie haben in einem anspruchsvollen Umfeld sorgfältig gearbeitet und standen uns jederzeit bei Fragen und Beratungen unterstützend zur Seite. Das verdient Anerkennung. Gleichzeitig bleibt eines klar – und das ist weiterhin Kern unabhängiger UWV-Politik: Unsere Zustimmung ist kein Blankoscheck. Wir werden ein kritisches Auge darauf haben, dass den eingestellten Mitteln auch Taten folgen. Haushaltspositionen dürfen nicht am Ende allein dadurch glänzen, dass sie nicht in Anspruch genommen werden, um ein positives Jahresergebnis zu präsentieren. Entscheidend ist, dass das, was beschlossen wird, auch umgesetzt wird. Aus diesem Verständnis heraus trägt die UWV-Fraktion den Haushalt 2026 mit – verantwortungsvoll, konstruktiv und kritisch begleitend. Im Interesse unserer Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger künftig aktiv für eine sachliche, faire und bürgernahe Kommunalpolitik in Weilerswist einzusetzen." Foto: fotoblend auf pixaby.de
von UWV im Kreistag 30. Januar 2026
Mit dem einstimmigen Beschluss des neuen Rettungsbedarfsplans stellte der Kreis Euskirchen unlängst die Notfallversorgung zukunftssicher auf. Der Plan sieht einen Ausbau des Rettungsdienstes um rund 40 Prozent vor, darunter zusätzliche Rettungswachen, mehr Einsatzfahrzeuge sowie etwa 50 neue Stellen. Ziel ist eine schnellere, verlässlichere und flächendeckend hochwertige Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im gesamten Kreisgebiet. Der neue Bedarfsplan reagiert auf deutlich gestiegene Einsatzzahlen, längere Transportwege – unter anderem infolge struktureller Veränderungen im Krankenhausbereich – sowie zunehmende Wartezeiten bei der Übergabe von Patientinnen und Patienten. Durch die Neuausrichtung werden Einsatzmittel künftig bedarfsgerechter disponiert und Engpässe im System spürbar reduziert. Die Unabhängige Wählervereinigung (UWV) hat diesen Prozess im Kreistag und in den zuständigen Fachausschüssen konstruktiv, sachorientiert und lösungsbezogen begleitet. Die UVW-Kreistagsmitglieder Andy Bühl und Uwe Wegner haben sich dabei insbesondere dafür eingesetzt, dass alle ländlichen Räume gleichermaßen berücksichtigt werden und die Versorgungssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger verbessert wird. „Entscheidend war für uns, dass der neue Rettungsdienstbedarfsplan nicht nur einzelne Standorte betrachtet, sondern den gesamten Kreis Euskirchen in den Blick nimmt“, betonen Bühl und Wegner. „Das Ergebnis zeigt, dass durch eine nüchterne Analyse und gute Zusammenarbeit über Parteizugehörigkeit hinweg echte Verbesserungen für die Bevölkerung erreicht werden können.“ Für die Bürgerinnen und Bürger bleibt im Notfall alles wie gewohnt: Die 112 ist weiterhin die zentrale Nummer. Im Hintergrund sorgt der neue Rettungsdienstbedarfsplan dafür, dass Hilfe künftig noch schneller, zielgenauer und verlässlicher dort ankommt, wo sie gebraucht wird – im gesamten Kreis Euskirchen.
von Frauen in der UWV 26. Januar 2026
Nächster Frauentreff: 03.02.2026  Der Januar ist super gestartet – mit vielen neuen Gesichtern und richtig guten Gesprächen. So kann es weitergehen! 📅 03.02.2026 🕖 19:00 Uhr 📍 El Rancho, Weilerswist Eingeladen sind alle Frauen – egal ob Mitglied oder einfach interessiert. Komm gern vorbei, lern uns kennen und tausch dich in entspannter Runde mit uns aus. Wir freuen uns auf euch – auf bekannte und neue Gesichter 💕 Foto: geralt auf pixabay.de
von Frauen in der UWV 30. Dezember 2025
1. Frauentreff 2026 Wir starten gemeinsam ins neue Jahr! Am 06.01.2026 um 19:00 Uhr treffen wir uns im El Rancho Weilerswist zu einem entspannten Abend mit guten Gesprächen, Austausch und viel Herzlichkeit. Wir freuen uns auf euch. 📅 Dienstag, 06.01.2026 🕖 19:00 Uhr 📍 El Rancho, Kölner Straße 78 in Weilerswist Foto: geralt auf pixabay.de