Rechte der Ratsmitglieder, Teil 1

23. April 2025

Der Themenbereich "Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder" ist so umfassend, dass ich ihn in mehreren Folgen beleuchten möchte.

 

Wie schon dargestellt vertritt der Rat die Bürgerschaft. Insoweit hat er also die Kompetenz einer kommunalpolitischen Führung. Konkret übt er diese dann dadurch aus, dass er das Recht hat, die Grundsätze der Gemeindeverwaltung festzulegen und über alle Angelegenheiten zu entscheiden. Zumindest soweit kraft Gesetzes nicht der Bürgermeister oder andere Gremien der Gemeinde zuständig sind. Darüber hinaus kann der Rat von sich aus selber die Kompetenzen an den Bürgermeister oder andere Gremien übertragen.


Laut Literatur hat der Rat die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen und die Gemeindeverwaltung zu kontrollieren. Leider gestaltet sich dies durch unterschiedliche Wahrnehmungen und Auffassungen einzelner Akteure, gerade in Weilerswist, in der Praxis als besonders schwierig. Die Kommunalaufsicht ist an dieser Stelle auch selten hilfreich.


Um Entscheidungen unabhängig treffen zu können, den Aufgaben gerecht zu werden, hat die Gemeindeordnung (GO) den Ratsmitgliedern einige besondere Rechte eingeräumt.


Die GO räumt den Mitgliedern des Rates unterschiedliche Rechte ein. Man unterscheidet hier zwischen Rechten die mehreren Ratsmitgliedern gemeinsam zustehen (Minderheitenrechte) und Rechten die jedem Ratsmitglied einzeln zustehen.


Grundsätzliche Regelungen bezüglich des Ablaufs der Sitzungen finden sich in der GO wieder,  Konkretisierungen gibt es für die jeweilige Gemeinde in der Geschäftsordnung des Rates (Beispiel: Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse in Weilerswist).


In der Reihe "Kommunales  Wissen kompakt" werden zur Verschlankung, zur Kompaktheit, nicht alle Rechte und Pflichten voll umfänglich angesprochen. Das Ziel dieser Reihe soll schließlich weitrhin sein, einen kompakten, ersten Überblick zu geben und nicht alle Aspekte bis ins Detail zu beleuchten. Dies würde den Rahmen sprengen.


Rechte mehrerer Ratsmitglieder zusammen (Minderheitenrechte):


Bestimmte Rechte können nicht von einem einzelnen Ratsmitglied sondern nur von einer bestimmten Anzahl von Ratsmitgliedern gemeinsam wahrgenommen werden. Dies kann eine Fraktion oder auch ein Fünftel der Ratsmitglieder sein. Bereits aus dem Wortlaut "Ratsmitglieder" wird klar: der Bürgermeister wird bei der Ermittlung der Anzahl für ein solches Quorum nicht mitgezählt (§ 40 Abs. 2, S. 6 GO).


Hierzu später mehr, wenn es sich um das Thema Fraktionen dreht.


Rechte einzelner Ratsmitglieder:


Das Freie Mandat  nach § 43 Abs. 1 der GO stellt klar, dass die Ratsmitglieder in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur mit Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung handeln. Sie sind an Aufträge nicht gebunden. 


Beteiligungsrechte / Ausschluss der Öffentlichkeit:  Aus § 48 Abs. 2, S. 3 GO ergibt sich, dass Mitglieder des Rates u. a. das Recht haben an allen Entscheidungen, die vom Rat getroffen werden, beteiligt zu werden sowie zu Punkten der Tagesordnung Stellung zu nehmen und den Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen. Dies ist aber natürlich entsprechend zu begründen und darf nicht nach willkürlichen Gesichtspunkten erfolgen .


Akteneinsicht nach § 55 Abs. 5 GO: Jedem Ratsmitglied steht das Recht auf Akteneinsicht zu. Auf Verlangen ist die Akteneinsicht dann zu gewähren, wenn dies für die Vorbereitung einer Entscheidung der Gremien (dem das Mitglied angehört) dient oder der Kontrolle zur Ausführung eines Beschlusses als Ziel hat.

Das Recht der Akteneinsicht dient der Kontrolle der Verwaltung und der Kontrolle der korrekten zeitnahen Ausführung der gefassten Beschlüsse.


Es besteht auch ein Recht zur Bewerbung, Annahme und Ausübung des Mandates. Dies regelt § 44 Abs. 1 GO.  Hierin wird festgelegt, dass niemand gehindert werden darf sich um ein kommunales Mandat zu bewerben. Kündigungen oder Entlassungen, die anlässlich einer Bewerbung um ein kommunales Mandat, wegen der zu erwartenden zeitlichen Bindung, ausgesprochen werden, sind unzulässig. Auch die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz ist nicht zulässig.


Zudem besteht ein Freistellungsanspruch  nach § 44 Abs. 2 GO. Mitglieder kommunaler Vertretungen sind von der Arbeit freizustellen soweit dies für die Wahrnehmung des Mandates erforderlich ist. Zur Ausübung des Mandates zählen dabei alle Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Mandat stehen oder die auf Veranlassung des Rates oder eines Ausschusses erfolgen. Auch wichtige Besprechung mit dem Bürgermeister oder bedeutende repräsentative Termine zählen nach herrschender Meinung zu diesen Tätigkeiten.


Nach § 44 Abs. 3 GO haben Ratsmitglieder zudem einen Anspruch auf Weiterbildung.  Soweit es für die Ausübung des Mandats erforderlich ist, haben Ratsmitglieder Anspruch auf Urlaub an bis zu acht Arbeitstagen in jeder Wahlperiode. Allerdings höchstens an vier aufeinanderfolgenden Tagen im Jahr. Der Arbeitgeber kann diesen Urlaub allerdings ablehne, sofern zwingende betriebliche Belange diesem entgegenstehen. Einen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat das Ratsmitglied für diesen (Weiterbildungs)Urlaub allerdings nicht.


Den Ratsmitgliedern steht eine Aufwandsentschädigung   (§ 45 Abs. 1  GO) zu. Ihnen entsteht durch die Wahrnehmung ihres Mandats ein besonderer Aufwand, welcher nicht spezifisch berechnet und entschädigt werden kann. So kann die Einrichtung eines Arbeitszimmers, die Anschaffung eines Computers und Druckers oder auch die Anfertigung von Kopien erforderlich sein, welche ohne eine Entschädigung zu privaten / persönlichen Lasten des Ratsmitglieds gehen würde.  Um nicht jeden einzelnen Grund und nicht jede Ausgabe spitz abrechnen zu müssen, hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen. Mitglieder kommunaler Vertretungen haben neben den Anspruch auf Gewährung von Verdienstausfall auch Anspruch auf eine angemessene Aufwandsentschädigung. Die Höhe richtet sich einerseits nach dem Gremium den Mandatsträger angehört und nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune. Näheres regelt hier die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und deren Ausschüsse im Land Nordrhein-Westfalen (Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen - EntschVO NRW).  Beispiel: für den Rat der Gemeinde Weilerswist beträgt diese 168,30 € monatlich zzgl. Sitzungsgeld i. H.. v. 25,50 € (vgl. § 2 Abs. 1. Ziff. 2 i. V. m. § 2 Abs. 3 EntschVO NRW).

Übrigens: § 45 Abs. 4, S. 1 GO kann auf die Aufwnadsentschädigung nicht verzichtet werden.


Aus § 69 Abs. 1 GO ergibt sich zudem ein Auskunftsrecht. Der Bürgermeister ist verpflichtet auf Verlangen eines Ratsmitgliedes, zu einem Punkt der Tagesordnung vor dem Rat Stellung zu nehmen.


In der Theorie sind die Rechte der Ratsmitglieder also klar beschrieben. In der Praxis begegnen den Ratsmitgliedern dennoch viele Hürden. Nicht von ungefähr kommt es immer wieder zu kleineren (oder größeren) Streitereien zwischen einzelnen Ratsmitgliedern und der Verwaltungsspitzen. In jedem konkreten Einzelfall muss das Ratsmitglied bewusst entscheiden, welche rechtlichen Möglichkeiten (z. B. Klage gegen den Bürgermeister) es bereit ist, auszuschöpfen. Zum Verhältnis von Theorie und Praxis an anderer Stelle mehr.

von UWV im Kreistag 11. Juni 2026
Andy Bühl bringt wichtiges Zukunftsthema auf die politische Agenda – Zusammenarbeit im Kreis mit der SPD zahlt sich aus Die Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung im Kreis Euskirchen rückt stärker in den Fokus der Kreispolitik. Im Ausschuss für Gesundheit und Bevölkerungsschutz wird sich der Kreis nun intensiv mit der aktuellen Versorgungssituation sowie den zukünftigen Herausforderungen beschäftigen. Für die Unabhängige Wähler-Vereinigung (UWV) ist dies ein wichtiger Erfolg, denn die Initiative für die politische Befassung mit diesem Thema ging ursprünglich von UWV-Kreistagsmitglied Andy Bühl aus. Bereits seit längerer Zeit beobachtet die UWV mit Sorge die Entwicklung der medizinischen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum. Praxisnachfolgen werden schwieriger, die Altersstruktur vieler niedergelassener Ärztinnen und Ärzte gibt Anlass zur Sorge und in einzelnen Bereichen zeigen sich bereits erste Versorgungslücken. Gerade für die Menschen im Kreis Euskirchen ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung jedoch ein wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität. „Wir dürfen nicht erst handeln, wenn die Versorgungslage kritisch wird. Politik muss Entwicklungen frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen vorbereiten“, betont Andy Bühl. Da die UWV nach der letzten Kommunalwahl nicht mehr als eigenständige Fraktion im Kreistag vertreten ist, wurde frühzeitig nach Wegen gesucht, wichtige Themen dennoch wirksam in die politische Arbeit einzubringen. Die Entscheidung der beiden UWV-Kreistagsmitglieder Andy Bühl und Uwe Wegner, eng mit der SPD-Fraktion zusammenzuarbeiten, wurde anfangs durchaus kritisch betrachtet. Inzwischen zeigt sich jedoch immer deutlicher, dass diese Kooperation konkrete Ergebnisse ermöglicht. So konnte die von Andy Bühl angestoßene Diskussion über die zukünftige ärztliche Versorgung über die Zusammenarbeit mit der SPD-Fraktion aufgegriffen und schließlich in einen offiziellen Antrag überführt werden. Dieser sieht unter anderem vor, einen Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in den Ausschuss einzuladen, um die aktuelle Versorgungslage, die Bedarfsentwicklung sowie mögliche Handlungsoptionen für die Zukunft darzustellen. Darüber hinaus soll auch über die Auswirkungen und Möglichkeiten des nordrhein-westfälischen Landarztprogramms berichtet werden. Dass das Thema schließlich als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD eingebracht wurde, unterstreicht nach Auffassung der UWV gerade den Wert der engen Zusammenarbeit mit der SPD-Fraktion. Die Sozialdemokraten haben die Initiative der UWV aufgegriffen und innerhalb der Kreiskoalition vorangetrieben. Dadurch wurde aus einer Idee der UWV ein politischer Vorstoß mit realistischen Umsetzungschancen. Für die UWV ist dies ein gutes Beispiel dafür, wie politische Zusammenarbeit über Fraktions- und Parteigrenzen hinweg funktionieren kann. „Entscheidend ist nicht, wer am Ende unter einem Antrag steht, sondern dass wichtige Themen für die Bürgerinnen und Bürger vorangebracht werden“, erklärt Uwe Wegner. „Genau deshalb haben wir uns für diesen Weg entschieden.“ Die Verwaltung bestätigt in ihrer Stellungnahme die Bedeutung des Themas und kündigt an, dass die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein in der Ausschusssitzung umfassend zur aktuellen Versorgungssituation im Kreis Euskirchen berichten wird. Für die UWV zeigt dieser Vorgang, dass die Zusammenarbeit mit der SPD-Fraktion bereits jetzt konkrete Erfolge hervorbringt. Themen, die den Menschen im Kreis Euskirchen wichtig sind, gelangen auf die politische Tagesordnung und werden mit der notwendigen Aufmerksamkeit behandelt. Gleichzeitig bestätigt sich, dass eine konstruktive und sachorientierte Zusammenarbeit mehr bewirken kann als parteipolitische Abgrenzung. Die UWV wird sich deshalb auch weiterhin mit Nachdruck für eine starke medizinische Versorgung im Kreis Euskirchen einsetzen und die Entwicklung aufmerksam begleiten. Denn eine wohnortnahe ärztliche Versorgung gehört zur Daseinsvorsorge und damit zu den zentralen Aufgaben einer verantwortungsvollen Kommunalpolitik. (T e xt ist KI- unterstützt ) 
von Ratsfraktion 8. Juni 2026
Die UWV-Fraktion hat für die n ächste Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung einen Antrag eingebracht, der einen umfassenden Bericht über die Arbeit der Wirtschaftsförderung der vergangenen drei Jahre fordert. Dabei geht es der UWV ausdrücklich nicht um Kritik um der Kritik willen, sondern um Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die gemeinsame Weiterentwicklung unseres Wirtschaftsstandortes. "Die Unabhängigen" wollen wissen: ➡️ Welche Aufgaben wurden konkret wahrgenommen? ➡️ Welche Projekte wurden umgesetzt? ➡️ Welche Erfolge konnten erzielt werden? ➡️ Wo liegen Chancen und Entwicklungspotenziale für die Zukunft? Für die UWV ist klar: Wirtschaftsförderung bedeutet weit mehr als die Ansiedlung neuer Unternehmen. Eine moderne Gemeinde muss bestehende Betriebe stärken, Existenzgründungen fördern, Ortskerne beleben und attraktive Rahmenbedingungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen schaffen. Zu den Zielen der UWV gehören unter anderem: ✔️ ein zentraler Ansprechpartner für Unternehmen und Investoren ✔️ schnellere und digitale Verwaltungsabläufe ✔️ die Belebung leerstehender Ladenlokale ✔️ die Unterstützung lokaler Gewerbetreibender ✔️ regelmäßige Netzwerktreffen für Unternehmen ✔️ die Nutzung von Förderprogrammen ✔️ attraktivere Ortskerne ✔️ mehr Barrierefreiheit und Familienfreundlichkeit Sandra Fritzler , sachkundige Bürgerin der UWV, erklärt: "Weilerswist hat enormes Potenzial. Damit wir dieses Potenzial bestmöglich nutzen können, müssen wir wissen, wo wir stehen und welche Maßnahmen tatsächlich Wirkung zeigen. Transparenz schafft Vertrauen und bildet die Grundlage für gute Entscheidungen. Mir ist besonders wichtig, dass wirtschaftliche Entwicklung allen Menschen zugutekommt – dazu gehören für mich auch Barrierefreiheit, lebendige Ortskerne und eine hohe Lebensqualität für Familien, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen." Die UWV möchte mit dem Antrag eine sachliche Grundlage schaffen, um die Wirtschaftsförderung künftig noch zielgerichteter auszurichten und Weilerswist als attraktiven Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsstandort weiterzuentwickeln. Welche Ideen haben Sie für die wirtschaftliche Zukunft unserer Gemeinde? Was sollte aus Ihrer Sicht verbessert werden? Foto: markusspiske auf pixaby.de 
von Ratsfraktion Weilerswist 7. Juni 2026
Die UWV-Fraktion im Rat der Gemeinde Weilerswist beantragt, das Thema „Errichtung von Ladesäulen“, in der nächsten Sitzung des Fachausschusses für Infrastruktur und Mobilität am 02.07.2026 in einem gesonderten Tagesordnungspunkt zu behandeln. „Wir sind der Meinung, dass die Infrastruktur für Ladesäulen in Weilerswist ausgebaut werden sollte“, erläutert Uwe Wegner, Fraktionsvorsitzender der UWV-Fraktion. „Daher fordern wir, im nächsten Fachausschuss folgende Beschlüsse zu fassen.", so Wegner weiter. die Errichtung von Ladesäulen an dafür geeigneten Standorten. Diese könnten z.B. der Parkplatz am Rathaus, der P&R Parkplatz am Bahnhof oder der Parkplatz an der Gesamtschule sein. Die Prüfung durch die Verwaltung und die Suche nach weiteren geeigneten Standorten im gesamten Gemeindegebiet Die Verwaltung nimmt Kontakt zu den Energieversorgern auf, um die Umsetzung zu eruieren. Dabei soll sich die Prüfung bevorzugt auf regionale Anbieter und Öko-Strom-Produktion/-Einspeisung beziehen. „Seit dem 19. Mai kann beim Kauf eines Neufahrzeugs mit Elektromotor eine staatliche Förderung beantragt werden. Diese Förderung ist für die nächsten drei Jahre vorgesehen. Es ist daher zu erwarten, dass der Anteil der Elektroautos in der nächsten Zeit zunimmt.“, erklärt Wegner. „Wir, die UWV-Fraktion, sind der Meinung, dass die Gemeinde Weilerswist sich am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen sollte. Außerdem wäre es sicherlich förderlich, wenn Weilerswist sich auf diese Weise am Klimaschutz beteiligen würde.“, so Lydia Uschmann, sachkundige Bürgerin für die UWV-Frakion. Foto: stux auf pixaby.de 
von Frauen in der UWV 27. Mai 2026
Nächster Frauentreff: 09.06.2026 🌸 UWV Frauentreff 🌸 Herzliche Einladung zu unserem nächsten Frauentreff! 📅 Dienstag, 09.06.2026 🕖 19:00 Uhr 📍 Caritas-Quartiersbüro Weilerswist Heinrich-Rosen-Allee 6 ⚠️ Wichtig – bitte beachten: Wir haben eine neue Location und einen neuen Turnus! 👉 Ab sofort treffen wir uns nicht mehr am 1. Dienstag, sondern immer am 2. Dienstag im Monat. Unser Frauentreff ist kein reines Politik-Treffen – im Mittelpunkt stehen Austausch, Begegnung und gegenseitige Unterstützung 💬✨ Trotzdem freuen wir uns, wenn du Fragen, Themen oder Anliegen mitbringst – egal ob persönlich, gesellschaftlich oder politisch. 💧 Wasser und Apfelschorle sind vor Ort vorhanden. Wer darüber hinaus etwas anderes trinken möchte, bringt sich bitte gerne selbst etwas mit. 🍪 Auch kleine Snacks dürfen sehr gerne mitgebracht werden. Freu dich auf einen offenen, ehrlichen Austausch, neue Impulse und eine starke Gemeinschaft. Egal ob du einfach mal rauskommen, dich vernetzen oder deine Gedanken teilen möchtest – du bist herzlich willkommen! 👉 Komm vorbei, so wie du bist. Wir freuen uns auf dich! 💜 Foto: geralt auf pixabay.de
von Ratsfraktion Weilerswist 17. Mai 2026
Fachausschuss und Bürgermeister setzen UWV-Idee um Anfang 2025 brachten "Die Unabhängigen" den Antrag „Bunter Beton“ in die politischen Gremien ein. Ziel des Antrags war es damals die grauen und tristen Bushalte- und Trafostationen unserer Gemeinde zu verschönern und ansehnlicher zu gestalten. Der ganze Antrag ist hier einzusehen. Am 23. April verkündete dann der Bürgermeister persönlich in den sozialen Medien, dass das Projekt zeitnah startet. Die Anregung der UWV dabei auch die Weilerswister Bürger einzubinden wird auch umgesetzt, sodass alle Interessierten sich beteiligen können. Marcel Behrens, sachkundiger Bürger der UWV zur Sache: „Es ist sehr erfreulich, dass der zuständige Ausschuss und der Bürgermeister den Antrag so unterstützen und umsetzen. Es ist im Sinne unserer Gemeinde gemeinsam etwas zu unternehmen, um unseren Lebensort ein Stück weit attraktiver zu machen.“ Weitere Infos zur Aktion hier klicken. Foto: KulturNeustadt auf pixaby.de
von Kreisverband 29. April 2026
Die Unabhängige Wähler-Vereinigung (UWV) im Kreis Euskirchen hat am vergangenen Samstag ihren turnusmäßigen Kreisverbandstag abgehalten. Neben den Neuwahlen des Vorstandes stand vor allem eine offene und selbstkritische Analyse der vergangenen Kommunalwahl im Mittelpunkt – verbunden mit einem klaren Blick nach vorn. Das Ergebnis der letzten Wahl wurde von den Anwesenden als enttäuschend bewertet. Insbesondere der Umstand, dass die UWV im Kreistag nicht mehr als Fraktion vertreten ist, stellte die beiden verbliebenen Kreistagsmitglieder Andy Bühl und Uwe Wegner vor grundlegende strategische Entscheidungen. Im Fokus stand dabei die Frage, wie sich politische Inhalte weiterhin wirksam in die Gremienarbeit einbringen lassen. Die daraus resultierende Zusammenarbeit mit der SPD-Fraktion wurde innerhalb der UWV zunächst durchaus kritisch diskutiert. Rückblickend zog die Versammlung jedoch eine überwiegend positive Bilanz. Insbesondere bei den Haushaltsplanberatungen sowie bei zentralen Themen wie der ärztlichen Versorgung im Kreisgebiet habe sich gezeigt, dass durch diese Kooperation konkrete Fortschritte erzielt werden konnten – Fortschritte, die in der aktuellen Konstellation allein kaum möglich gewesen wären. Auch auf kommunaler Ebene mache sich der intensivere Austausch mit dem Kreishaus zunehmend bemerkbar. Ein zentrales Anliegen für die kommenden Jahre formulierten Bühl und Wegner klar: Die UWV müsse ihre inhaltliche Arbeit stärker sichtbar machen. Es gelte, deutlicher herauszustellen, welche Impulse und Initiativen von den „Unabhängigen“ ausgehen. Gleichzeitig solle der Zusammenhalt der einzelnen UWV-Gruppierungen im Kreis Euskirchen weiter gestärkt werden, um als geschlossener Kreisverband nach außen erkennbarer aufzutreten. Mit Blick auf die nächste Kommunalwahl zeigte sich die Versammlung zuversichtlich, auf dieser Grundlage wieder bessere Ergebnisse erzielen zu können. Bei den anschließenden Vorstandswahlen wurde Uwe Wegner einstimmig in seinem Amt als Kreisvorsitzender bestätigt. Auch seine beiden Stellvertreter, Philipp Wagner und Georg Hartwig, wurden wiedergewählt. Neu in der Funktion des Schriftführers ist Andy Bühl, der auf Nicole Troschke folgt, die nicht erneut kandidierte. Das Amt der Kassiererin übernimmt künftig Sandra Fritzler und löst damit Horst-Peter Litzbarski ab. Komplettiert wird der Vorstand durch die Beisitzer Marion Leufer und Matthias Müller. Der Kreisverbandstag machte deutlich: Die UWV im Kreis Euskirchen befindet sich in einer Phase der Neuorientierung – getragen von dem Willen, aus Rückschlägen zu lernen, Strukturen zu stärken und mit klarer inhaltlicher Positionierung wieder stärker wahrgenommen zu werden. Text und Bild KI-unterstützt
von Ratsfraktion Weilerswist 24. April 2026
In der Ratssitzung vom 23.04. hat sich die Mehrheit des Rates gegen eine Weiterführung des Fahrradmietsystems in Weilerswist ausgesprochen – und damit gegen einen Beschlussvorschlag, der sowohl fachlich fundiert als auch an der tatsächlichen Nutzung orientiert war. Die zugrunde liegende Verwaltungsvorlage zeichnete ein klares Bild: Das bestehende System „Eifel e-Bike“ hat sich seit seinem Start im Jahr 2021 – in Weilerswist bereits seit 2019 – als fester Bestandteil eines modernen und ergänzenden ÖPNV-Angebots etabliert. Die Auswertung der Nutzungsdaten sowie der Vergleich mit ähnlichen Systemen im Rheinland zeigen eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Darüber hinaus trägt das Angebot zur Attraktivitätssteigerung des Wohnstandortes bei und ist ein wichtiger Baustein innerhalb einer funktionierenden Mobilitätskette. Trotz dieser positiven Bewertung und einer kalkulierbaren finanziellen Belastung von rund 18.000 Euro jährlich für die Gemeinde, sprach sich die Ratsmehrheit gegen die Fortführung aus. Vorgesehen war eine Weiterführung gemeinsam mit der Stadt Euskirchen ab dem 01.03.2027 mit einer Laufzeit bis mindestens Ende 2029. Besonders kritisch bewertet die UWV-Fraktion in diesem Zusammenhang die Argumentation der CDU. Diese stellte sich gegen die Weiterführung eines nachweislich gut angenommenen Angebots, während gleichzeitig ein zuvor aufgrund mangelnder Nachfrage eingestelltes Car-Sharing-Angebot als mögliche Alternative ins Gespräch gebracht wurde. Der UWV-Fraktionsvorsitzende Uwe Wegner formulierte hierzu deutlich: „Nicht nachvollziehbar. Ein Angebot, das angenommen wird, will man abschaffen – ein Angebot hingegen, das nicht angenommen und daher abgeschafft wurde, will man wieder einführen.“ Im weiteren Verlauf wurde seitens der CDU angeführt, dass es sich beim Fahrradmietsystem um eine freiwillige Leistung handele, für die angesichts der angespannten Haushaltslage keine Mittel zur Verfügung stünden. Aus Sicht der UWV bleibt diese Argumentation jedoch nicht stringent, da auch ein erneut diskutiertes Car-Sharing-Angebot eindeutig unter die freiwilligen Leistungen fallen würde. Die Frage, ob hierfür dann entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt würden, bleibt unbeantwortet. Bemerkenswert ist zudem, dass sich die CDU letztlich auch gegen den Beschlussvorschlag des eigenen Bürgermeisters Dino Steuer (CDU) stellte, der sich für eine Fortführung des Systems ausgesprochen hatte.  Die UWV-Fraktion bedauert diese Entscheidung ausdrücklich. Angesichts der positiven Resonanz in der Bevölkerung, der verkehrspolitischen Bedeutung sowie den vergleichsweise moderaten Kosten hätte aus Sicht der UWV eine Fortführung des Fahrradmietsystems ein konsequenter und zukunftsorientierter Schritt für die Gemeinde Weilerswist sein können. In diesem Zusammenhang bemängeln „Die Unabhängigen“ der UWV weiterhin die nach wie vor nicht konsequente Umsetzung der seit Jahren offenen Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für Weilerswist, welches alle Verkehrsteilnehmer auf gleichberechtigter Augenhöhe berücksichtigen muss. Text KI-unterstützt Foto: TranDuyet auf pixaby.de
von Frauen in der UWV 21. April 2026
Nächster Frauentreff: 05.05.2026 🌸 UWV-Frauentreff – diesmal in neuer Location! 🌸 Liebe Frauen, am 05. Mai um 19:00 Uhr ist es wieder soweit – unser nächster UWV-Frauentreff steht an. 👉 Achtung: Wir treffen uns diesmal an einem neuen Ort! 📍 Caritas Quartiersbüro Weilerswist Heinrich-Rosen-Allee 6 53919 Weilerswist Ein Abend für echte Gespräche, neue Begegnungen und gemeinsames Miteinander. 👉 Ob du schon dabei warst oder einfach mal reinschnuppern möchtest – komm vorbei und sei dabei. 🥤 Getränke und kleine Speisen können gerne mitgebracht werden, wenn du magst. Manchmal reicht ein Abend, um neue Kontakte zu knüpfen oder einfach mal rauszukommen – genau dafür ist dieser Treff da. Wir freuen uns auf dich! 💜 Deine UWV-FRAUEN Foto: geralt auf pixabay.de
von UWV im Kreistag 18. April 2026
Mehr als 2.000 Seiten, eine vollständig aufgebrauchte Rücklage und eine angespannte finanzielle Gesamtsituation: Der beschlossene Kreishaushalt macht deutlich, vor welchen Herausforderungen der Kreis aktuell steht. Es ist ein Haushalt, der keine einfachen Antworten zulässt – sondern differenzierte Abwägungen und verantwortungsbewusstes Handeln erfordert. Die UWV-Kreistagsmitglieder Uwe Wegner und Andy Bühl haben sich in diesen Prozess eingebracht und an den Beratungen mitgewirkt. In den politischen Vorberatungen der Fachgremien wurden gemeinsam mit anderen Fraktionen Änderungsansätze entwickelt, die darauf abzielten, die Belastungen für die kreisangehörigen Kommunen so weit wie möglich zu begrenzen und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit des Kreises zu sichern. Der Haushalt selbst bleibt ein Balanceakt. Die vollständige Inanspruchnahme der Rücklage zeigt, wie eng der finanzielle Spielraum geworden ist. Gleichzeitig konnten zentrale Anliegen der Städte und Gemeinden berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem ein globaler Minderaufwand von rund zwei Prozent sowie weitere Maßnahmen, die zur Entlastung beitragen sollen. In der politischen Diskussion wurden unterschiedliche Sichtweisen und Forderungen deutlich. Dabei wird auch der Wunsch nach grundlegenden Veränderungen formuliert. Zugleich zeigt sich, wie komplex die Haushaltslage ist und wie schwierig es ist, einfache und zugleich tragfähige Lösungen aufzuzeigen, die den vielfältigen Anforderungen gerecht werden. „Ein solcher Haushalt verlangt von allen Beteiligten, sich intensiv mit den Inhalten auseinanderzusetzen und Verantwortung zu übernehmen“, so die gemeinsame Einschätzung aus Reihen der UWV. „Es geht darum, realistische Wege zu finden, die den Kommunen helfen und gleichzeitig die Stabilität des Kreises sichern.“ Der beschlossene Kreishaushalt ist damit nicht nur ein Zahlenwerk, sondern Ausdruck einer schwierigen Gesamtsituation, in der viele Interessen, Erwartungen und Zwänge zusammenkommen. Er macht deutlich, dass politische Gestaltung gerade dann gefordert ist, wenn die Spielräume enger werden und Entscheidungen spürbare Auswirkungen haben. Für die UWV steht im Mittelpunkt, diesen Weg weiterhin sachorientiert und mit Blick auf die konkreten Bedürfnisse der Kommunen zu begleiten. (Text ist KI-unterstützt) 
von Senioren in der UWV 14. April 2026
Motto: Politik mit Herz und Verstand – Gemeinsam für ein starkes Miteinander Liebe Interessierten, wir laden Sie herzlich ein zu einem besonderen Seniorentreffen in Weilerswist, das neben einem gemütlichen Beisammensein auch Raum für politischen Austausch bietet. Unter dem Motto „Politik mit Herz und Verstand“ möchten wir gemeinsam mit Ihnen über Themen sprechen, die uns alle bewegen – mit Offenheit, Respekt und dem festen Willen, unsere Gemeinschaft zu stärken. 📅 Datum: Dienstag, 21. April 2026 🕒 Uhrzeit: 18:00 Uhr 📍 Ort: Caritas, Bürgerbüro Weilerswist, Heinrich-Rosen-Str. 6, Weilerswist In einer Zeit der weltweiten Instabilitäten, den wirtschaftlichen Unwägbarkeiten und den vielleicht persönlichen Unsicherheiten im planbar wirtschaftlichen Bereich, sollte das gesellschaftliche Leben zunehmend ein Anker im Leben darstellen. Ein Blick auf unsere Gemeinde ist deutlich überschaubarer als der Blick auf die Welt. Aber auch hier prägen politische Entscheidungen unser tägliches Leben maßgeblich mit. Sei es in der Gesundheitsversorgung, der Rentenpolitik oder bei kommunalen Entwicklungen –wir möchten Ihnen die Gelegenheit geben, sich zu informieren, Ihre Meinung zu äußern und mit anderen ins Gespräch zu kommen. Ihre Erfahrungen und Perspektiven sind wertvoll und verdienen Gehör. In entspannter Atmosphäre möchten wir gemeinsam über aktuelle Themen sprechen wie: • Pflege und medizinische Versorgung im ländlichen Raum • Mobilität und • Barrierefreiheit in Weilerswist • Ihre Wünsche und Anregungen an die Kommunalpolitik 👥 Der Austausch lebt von Ihrer Stimme – bringen Sie sich ein, diskutieren Sie mit und gestalten Sie aktiv mit! Denn nur gemeinsam können wir ein starkes Miteinander schaffen, das auf gegenseitigem Verständnis und solidarischem Handeln beruht. Wir freuen uns auf Ihr Kommen Ihr Organisationsteam des Seniorentreffens Weilerswist Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Klaus Rech 📞 0179 5354 412 oder ✉️ klaus.rech@uwvweilerswist.de