Gemeinsame Erklärung der Fraktionen von UWV und WKM

11. Februar 2021

Fraktionen von UWV und WKM empfinden Willkür seitens der Verwaltungsspitze


Chancengleichheit durch Ungleichbehandlung nicht gewahrt

Am 13.09.2020 hat Weilerswist einen neuen Gemeinderat gewählt, der mit Beginn des Novembers seine Arbeit aufgenommen hat. Es haben sich sieben Fraktionen konstituiert, davon drei neue, unter anderem die UWV-Fraktion sowie die WKM-Fraktion. Nach wochenlangen Anfragen, zähen und nicht mehr nachvollziehbaren Diskussionen und augenscheinlich vorgeschobenen Argumenten aus der Verwaltung gehen die Fraktionen von UWV und WKM nun an die Öffentlichkeit und geben auf diesem nicht alltäglichen Wege ihre Verwunderung über den Umgang der Verwaltungsführung mit ihnen als neue Fraktionen im Gemeinderat bekannt. 

Uwe Wegner, Fraktionsvorsitzender der UWV: „Wir haben jetzt ganz viel Geduld aufgebracht und Gespräche geführt und auch per Mail kommuniziert. Wenn man aber sieht, dass eine faire, gleichberechtigte Behandlung offenkundig uns gegenüber von der Verwaltungsspitze nicht gewollt ist, zumindest kommt dies bei uns so an, sehen wir uns gezwungen damit nun an die Öffentlichkeit zu gehen.“  

Die Vorsitzende der WKM-Fraktion, Iris Lafazanis, ergänzt: „Wir wollen nichts, was uns nicht zusteht oder nicht notwendig ist. Wir wollen einfach nur, wie die etablierten Fraktionen auch, unsere Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen erledigen können. Unabhängig von der Fragestellung, wie man unseren Ideen jeweils gegenübersteht. Dies wird uns an einigen Stellen erschwert.“

So mussten die UWV-Fraktion bis zum gestrigen Tage auf einen eigenen Posteingangskorb im Rathaus warten, obgleich mehr als 15 unbeschriftete Postfächer existierten. Also knapp fünf Monate nach der Wahl und dreieinhalb Monate nach Beginn der neuen Ratsperiode hat man im Rathaus Zeit benötigt Postfach-Etiketten für die UWV-Fraktion anzubringen. Eine Information zur Einrichtung eines Postfachs auch für die WKM-Fraktion erfolgte bis zum Verfassen dieser gemeinsamen Erklärung dieser Fraktion gegenüber nicht.
Die UWV-Fraktion hatte in den vergangenen Monaten mehrfach nach dem Sachstand gefragt. Die Begründungen reichten dabei von der Aussage, dass die zuständige Mitarbeiterin überwiegend im Homeoffice sei, bis hin zur Erklärung man habe erst diskutiert, ob der Schrank, in welchem die Fächer untergebracht seien, erneuert würde.

Die bis dahin vollzogene „Praxis“ war, dass die Fraktionen ihre Post nach vorheriger Terminabsprache im Vorzimmer der Bürgermeisterin abholen konnten. In mehrfacher Hinsicht inakzeptabel. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die beiden Fraktionen ihre politische Tätigkeit in ihrer Freizeit ausüben. Mithin also in der Regel in den Abend- und Wochenendstunden, wenn das Vorzimmer der Bürgermeisterin nicht besetzt ist. UWV-Fraktionsvize Marion Leufer: „Wir haben dabei über Umwege erfahren, dass uns, mutmaßlich wegen des fehlenden Postfachs, ein Schreiben eines Vereins nicht erreicht hat.“ Welche Schriftstücke die beiden Fraktionen darüber hinaus womöglich ebenfalls nicht erreicht haben, wäre spekulativ.

Natürlich sind die Fraktionen auch per E-Mail erreichbar. Man kann nach Auffassung von UWV und WKM nicht erwarten, dass alle Menschen freiwillig auf Briefe verzichten und auch nicht alle Mail-Adressen bekannt sind. Ein weiteres Hindernis: während die „traditionellen“ Fraktionen eine offizielle Mail-Adresse über die Gemeindeverwaltung haben, sind die UWV- und WKM-Fraktion nur über selber eingerichtete Mail-Adressen erreichbar.

Eine Anfrage der UWV-Fraktion im Januar nach dem Sachstand in der Frage nach einem „…@weilerswist.de“-Mailzugang wurde gar nicht erst beantwortet. 

Noch eklatanter wird das Verhalten und Gebahren der Verwaltungsspitze in der Frage nach der Einstellung von Sekretärinnen für die Fraktionen.

Vorweg: man kann natürlich trefflich darüber streiten, ob Sekretärinnen für Fraktionen notwendig sind oder nicht. Fakt ist jedoch, dass es in sehr begrenztem Stundenumfang landauf und landab Usos ist, dass Fraktionen hierfür geringfügig Beschäftigte zu Lasten der Gemeinde einstellen können, deren Arbeitsverhältnisse in der Regel automatisch mit dem Ablauf der Ratsperiode enden.

So fasste der Rat der Gemeinde Weilerswist im Jahre 2000 einen Beschluss, der definiert, in welchem Stundenumfang, Fraktionen einen solchen Anspruch haben. Nachvollziehbarerweise, transparent, orientiert an ihrer jeweiligen Fraktionsgröße. Während „traditionelle“ Fraktionen nun nach der Wahl wieder über Sekretärinnen / Sekretäre verfügen, ist es demnach ein gerechtfertigtes Ansinnen von UWV- und WKM-Fraktion unter Berufung auf eben diesen Beschluss ebenfalls Personal, über diese Weise, einzustellen.

Den neuen Fraktionen gegenüber erklärt die Verwaltung aber, dass dies für sie in der Form nicht möglich sei. Es müsse hierfür erst ein Ratsbeschluss erfolgen. Und dies, obgleich die Verwaltung selber in einer Diskussion über einen angeblich nun notwendigen Ratsbeschluss, zutreffend auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, resultierend aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, verweist. 

Fakt ist: Rechtlich ist die Verwaltung an bestehende Beschlüsse des Rates gebunden, auch an Beschlüsse der vorherigen Räte. Die Beschlüsse behalten solange ihre Gültigkeit, bis sie geändert oder aufgehoben werden. Beides ist hier schlichtweg nicht der Fall. 

Wegner: „Die Argumentation ist in verschiedener Hinsicht nicht nachvollziehbar. Würde die uns aufgetischte Argumentation den Tatsachen entsprechen, hätte jeder neue Rat am Anfang seiner Tätigkeit eine Menge Beschlüsse zu fassen. Er müsste dann nämlich alle Entscheidungen der Vergangenheit, so ja schlussendlich die abstruse Argumentation, nochmals bestätigen.“

Die Fraktionen von UWV und WKM argumentieren, dass man anderseits dann in gleichem Maße gegen geltende Vorgaben verstoßen würde, wenn man einzelnen Fraktionen - quasi traditionell - den Anspruch nach der alten Beschlusslage hingegen zugestehe. Im Übrigen hätten dann die letzen Räte ja ebenfalls einen solchen "Bestätigungsbeschluss" fassen müssen. Angesichts des Beschlussdatums aus dem Jahre 2000 dann schon mindestens drei Ratsperioden lang. Ein solcher Beschluss ist aber aus jetzt fast zwei Jahrzehnten nicht bekannt. Dies würde dann (rein dem aktuellen Verständnis aus dem Rathaus nach) bedeuten, dass die bisherigen Räte über viele Jahre hinweg ohne Beschlusslage Personalaufwendungen erstattet bekommen hätten. In den Augen von UWV- und WKM-Fraktion also völlig unsinnig.

"Nach Auffassung der Fraktionen von UWV und WKM kommt diese nicht nachvollziehbare und rechtlich mehr als fragwürdige Auslegung gleicher Sachverhalte einer Willkür gleich. Das halten wir für inakzeptabel. Dagegen wehren wir uns“, erläutert Lafazanis. 

Übrigens: für die Datenerfassung einer (!) Sekretärin veranschlagt man im Rathaus einen Bearbeitungszeitraum von ca. sechs Wochen.

UWV-Ratsherr Müller: „Wer so agiert, trägt wenig zu einem vertrauensbildendem Verhältnis zwischen Rat und Verwaltung bei. Wer wie die Verwaltung argumentiert, muss sich nicht wundern, wenn künftig Einzelne darüber mutmaßen, dass man hier neuen Fraktionen bewusst Knüppel zwischen die Beine wirft, damit diese sich daran aufreiben und weniger Ressourcen haben, um ihrer eigentlichen Ratstätigkeit nachzugehen.“ 

Die Art und Weise des Umgangs mit den beiden Fraktionen hat einen weiteren faden Beigeschmack. Beiden Fraktionen wurde von der Bürgermeisterin nach einem ersten Gespräch nach der Kommunalwahl angeraten, eigene Anträge im Vorfeld mit ihr abzustimmen. Beide Fraktionen haben ihre bisherigen Anträge jedoch eigenständig erarbeitet. 

Ebenfalls interessant: die Fraktionsvorsitzende der WKM, Iris Lafazanis, war zur Kommunalwahl letzten Jahres kurzfristig noch als Gegenkandidatin zur knapp wiedergewählten Bürgermeisterin Horst angetreten. 

Jürgen Schneider, stellv. Fraktionsvorsitzender der WKM: „Wir haben uns zudem dafür entschieden unsere Fraktionsarbeit nicht in einem Geschäftszimmer im Rathaus zu erledigen, sondern im Homeoffice. Auf die dafür zugesagte technische Ausstattung warten wir weiterhin. Hier kommt man im Rathaus ebenfalls nicht richtig in die Gänge.“

Beide Fraktionen sind sich einig, dass dieses Verhalten ihnen gegenüber schlicht respektlos ist. Dies torpediere die eigene Maxime der Bürgermeisterin, wenn diese stets davon spreche, sich eine gute und bessere Zusammenarbeit mit dem Rat als in der Vergangenheit zu wünschen.

„Wir werden auch weiterhin unsere Arbeit machen, auch wenn man versucht uns diese zu erschweren“, so WKM-Ratsherr Jürgen Schneider. 

Die Fraktionen von UWV und WKM haben den Vorgang nunmehr an die Kommunalaufsicht weitergegeben. Iris Lafazanis: „Dies ist bedauerlich und entspricht nicht dem eigentlichen Grundverständnis von beiden Fraktionen. Wenn eine Chancengleichheit nicht gewährleistet wird, gibt es offenkundig keinen anderen Weg, als das eine übergeordnete Stelle darüber befinden und wahrscheinlich die notwendigen Anweisungen verfügen muss.“

Die Fraktionen von UWV und WKM stehen trotz der hier aufgezeigten Differenzen weiterhin für objektive, sachgerechte und faire Diskussionen sowie für politische Entscheidungen zum Wohl der Gemeinde Weilerswist zur Verfügung. 

„Dies ist unser Wählerauftrag, dafür sind wir vereidigt. Dieser Verantwortung sind wir uns unabhängig von den beschriebenen Ärgernissen bewusst und dieser gehen wir weiter nach. Wir bauen im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger darauf, dass alle Beteiligten einzelne Themenbereiche und Differenzen auseinander halten. Wir werden es tun“, so Lafazanis und Wegner.
von Kommunales Wissen kompakt 30. Juli 2025
Arbeit der Ratsfraktion Ein Blick hinter die Kulissen – am Beispiel der UWV Weilerswist Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, wie politische Entscheidungen auf kommunaler Ebene vorbereitet werden – und was eigentlich zwischen den offiziellen Ratssitzungen im Hintergrund geschieht. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Ratsfraktion . Doch was genau ist das, und was macht sie? Rechtliche Grundlage: Ratsfraktionen nach Gemeindeordnung NRW Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 56 GO NRW) ist eine Ratsfraktion ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Ratsmitglieder, die sich in ihrer politischen Arbeit abstimmen und gemeinsame Positionen vertreten. Fraktionen haben das Recht, Anträge zu stellen, Anfragen an die Verwaltung zu richten und in Ausschüssen mitzuwirken. Sie dienen somit der politischen Meinungsbildung und Strukturierung der Ratsarbeit. Die UWV-Fraktion in Weilerswist – konkret und bürgernah In der Gemeinde Weilerswist setzt die Fraktion der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) genau das in die Praxis um. Ihre Arbeit ist geprägt von Offenheit, Sachorientierung und Bürgernähe. 1. Wer gehört zur Fraktion? Zur Fraktion gehören alle gewählten Ratsmitglieder der UWV. Unterstützt werden sie von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern , die in beratender Funktion in den Fachausschüssen mitwirken. Sie bringen Fachwissen und Erfahrung ein – ein großer Gewinn für fundierte Entscheidungen. Auch interessierte Gäste dürfen teilnehmen, sofern es sich um öffentliche Vorlagen handelt. 2. Montags ist Fraktionstag Ein fester Bestandteil der Fraktionsarbeit sind die regelmäßigen montäglichen Fraktionssitzungen . In diesen Sitzungen bereitet sich die Fraktion auf die anstehenden Ausschuss- oder Ratssitzungen der jeweiligen Woche vor. Im Fokus stehen die Verwaltungsvorlagen , also die Entwürfe, Anträge oder Informationen, die von der Verwaltung eingebracht werden. In der Sitzung werden diese Vorlagen gemeinsam gelesen, diskutiert, hinterfragt und bewertet. Es geht nicht nur um ein „dafür“ oder „dagegen“, sondern um ein tiefes Verstehen, Abwägen und eventuell Anpassen . Wo nötig, werden eigene Änderungsanträge oder Rückfragen formuliert. 3. Aufgaben und Funktionen der Fraktion Die UWV-Fraktion erfüllt dabei vielfältige Aufgaben: Koordination der politischen Arbeit: Die Fraktion bündelt Meinungen, diskutiert unterschiedliche Perspektiven und entwickelt eine gemeinsame Linie. Vorbereitung und Nachbereitung: Neben der Vorbereitung der Sitzungen werden auch Beschlüsse und Entwicklungen im Nachgang bewertet. Antragsrecht und Initiativen: Die Fraktion kann selbst aktiv werden – durch Anträge an Rat oder Ausschüsse, oder durch Anfragen an die Verwaltung. Ausschussarbeit: Die Fraktionsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger vertreten die UWV-Position in den Ausschüssen. Kontrolle der Verwaltung: Die Fraktion nimmt eine wichtige Kontrollfunktion wahr, indem sie Verwaltungshandeln prüft und hinterfragt. Öffentlichkeitsarbeit: Die Fraktion informiert regelmäßig über ihre Arbeit – ob im Gespräch, auf Veranstaltungen oder über digitale Kanäle. 4. Transparenz und Beteiligung Ein besonderes Merkmal der UWV-Fraktion in Weilerswist ist ihre offene Struktur : Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an den öffentlichen Teilen der Fraktionssitzungen teilzunehmen. Diese Transparenz ist Ausdruck eines modernen, beteiligungsorientierten Politikverständnisses. Fazit: Politik mit Herz, Hirn und Haltung  Fraktionen sind mehr als eine organisatorische Einheit. Sie sind das Herzstück der kommunalpolitischen Arbeit . Mit klarer Struktur, fachlicher Expertise und dem Willen zum Dialog sollen sie maßgeblich dazu beitragen, dass Entscheidungen im Rat gut vorbereitet, nachvollziehbar und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger getroffen werden. Oft gelingt dies sogar, trotz dürftiger Vorlagen der Verwaltung.
von Frauen in der UWV 29. Juli 2025
Liebe Frauen, wir laden euch herzlich zu unserem nächsten UWV-Frauentreff ein! Wann: Dienstag, 5. August 2025, um 19:00 Uhr Wo: Historische Weinstube Zum Schwan Unser Frauentreff ist ein Ort für Austausch, Gemeinschaft und Inspiration – ganz gleich, ob du dich für Politik interessierst oder einfach einen entspannten Abend in netter Runde verbringen möchtest. Wir möchten Frauen zusammenbringen, die Lust auf Gespräche, Ideen und gegenseitige Unterstützung haben. Neue Gesichter sind jederzeit willkommen – bringt gerne Freundinnen oder Bekannte mit! Wir freuen uns auf euch! Herzliche Grüße Euer UWV-Frauentreff-Team Foto: geralt auf pixabay.de
von Fraktion 28. Juli 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Interkommunale Zusammenarbeit". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan: Die interkommunale Zusammenarbeit gewinnt in Zeiten von Klimakrise, Digitalisierung und Haushaltsdruck immer mehr an Bedeutung – auch für Weilerswist. Bereits seit 2020 setzt sich die Unabhängige Wähler-Vereinigung (UWV) gezielt dafür ein, den Austausch mit Nachbarkommunen zu intensivieren und Zukunftsthemen gemeinsam anzugehen. Impulse aus der Politik – mit durchwachsenen Reaktionen Die UWV brachte in den letzten Jahren mehrere Anträge ein, welche die regionalen Synergien stärken sollten – etwa in den Bereichen Photovoltaik, Tourismus und gemeinschaftliche Förderprojekte. Ziel war stets: Voneinander lernen, Ressourcen effizient nutzen und über Gemeindegrenzen hinweg nachhaltige Lösungen entwickeln. Die Resonanz? Durchwachsen. Einige Anträge wurden zurückgestellt, andere gar nicht erst weiterverfolgt – mit dem Verweis auf bereits bestehende Kooperationen oder mangelnden Bedarf. Die UWV sieht das differenzierter: Bestehende Ansätze reichen nicht aus, um die Chancen regionaler Zusammenarbeit voll auszuschöpfen. Vor allem Transparenz und strategische Steuerung bleiben ausbaufähig. Was bereits funktioniert – Beispiele mit Wirkung Tatsächlich gibt es positive Beispiele: Im Hochwasserschutz arbeitet Weilerswist im Rahmen der Hochwasserschutzkooperation Erft mit 18 weiteren Kommunen zusammen – ein wichtiges Netzwerk, welches nach der Flutkatastrophe 2021 neue Relevanz gewonnen hat. Zudem wurde kürzlich mit der Stadt Euskirchen eine Vereinbarung zur Geschwindigkeitskontrolle getroffen. Diese Ansätze zeigen: Interkommunale Zusammenarbeit kann funktionieren – wenn sie gewollt, gefördert und aktiv gestaltet wird. Fazit: Ein Anfang ist gemacht – doch da geht noch mehr Die UWV zieht ein sachliches Fazit: Weilerswist hat erste Schritte in Richtung regionaler Kooperation unternommen. Doch viele Chancen bleiben bislang ungenutzt. Die UWV fordert, das Thema strategischer anzugehen, mehr Beteiligung zuzulassen und konkrete Projekte anzustoßen, die über Symbolik hinausgehen. Mit einer stärkeren UWV im Rat kann interkommunale Zusammenarbeit neu gedacht und aktiv vorangebracht werden – für mehr Effizienz, mehr Innovation und mehr regionale Stärke.
von Gemeindeverband 26. Juli 2025
Heute stellen wir unsere Kandidatin für den Rat und Kreistag vor. Für den Rat geht es hier um den Wahlbezirk 415, Groß Vernich (West), Klein Vernich, für den Kreistag um den Kreiswahlbezirk 2. Marion Leufer Jahrgang 1966, ledig, zwei Kinder Beruf: Gelernte Speditionskauffrau, Verwaltungssachbearbeiterin "Unsere Gemeinde verdient eine starke, ehrliche und engagierte Stimme. Ich stehe für klare Werte: Transparenz, Verlässlichkeit und eine Politik, die die Menschen in den Mittelpunkt stellt." Marion Leufer ist nicht nur Gründungsmitglied der UWV Weilerswist, sondern unter anderem seit 2020 stellv. Fraktionsvorsitzende der UWV im Gemeinderat.  Ihre Stärken: zuhören, anpacken und sich mit ganzer Kraft für Ihre Interessen der Menschen einzusetzen. Dabei zählen für sie keine leeren Versprechen, sondern konkrete Lösungen: für bessere Schulen, sichere Straßen, eine lebendige Wirtschaft und eine lebenswerte Umwelt. Portraitfoto: Kaspar Photography
von Gemeindeverband 25. Juli 2025
Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Verkehr / Mobilität Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Verkehr/Mobilität": Wir setzen uns unter anderem ein für: • Das bestehende Konzept des ÖPNV für Weilerswist muss auf den Prüfstand • Ein Mobilitätskonzept: ein leistungsstarkes Straßennetz mit Schutzzonen für Fahrradfahrer/ Fahrradfahrerinnen und Fußgänger/ Fußgängerinnen • Die Folgen des LKW-Verkehrs müssen durch intelligente Lösungen für die Bürgerschaft minimiert werden • Autobahnausbau? Dann einen Vorteil für Fußgängerverkehr und Fahrradverkehr schaffen Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: Für die Zukunft von Weilerswist sind Themen wie Mobilität und die Qualität des öffentlichen Nahverkehrs von herausragender Bedeutung. Die Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bleibt ständige Aufgabe der öffentlichen Hand. Das bestehende Konzept des ÖPNV sollte daher auf den Prüfstand gestellt werden. Möglicherweise lassen sich durch den Kreis oder andere kommunale Partner (Stadtbusse Brühl oder Euskirchen) verbesserte Möglichkeiten realisieren. Gleichwohl gilt: das Auto wird auch zukünftig eine tragende Rolle spielen. Weilerswist braucht daher ein leistungsstarkes Straßennetz mit Schutzzonen für Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen. Dieses muss intakt gehalten und ausgebaut werden. Gleiches gilt für Fußwege. Bisherige Planungen und Überlegungen in diesen Punkten haben keine sinnvollen Ergebnisse gebracht. Es herrscht Stillstand, der beseitigt werden muss. Wir wollen hierzu alle Beteiligten und Betroffenen zusammenbringen und endlich für alle zu einem ausgewogenen Ergebnis zu kommen, von welchem alle einen Mehrwert haben. Ende 2021 haben wir als UWV daher ein umfassendes Mobilitätskonzept beantragt. Anfang 2022 fand dieser Ansatz einstimmig eine Mehrheit in der Politik. Die Verwaltung wurde mit der Erstellung eines solchen Konzeptes beauftragt. Leider müssen wir 2025 feststellen, dass in dieser Sache seitens der Verwaltung nichts geschehen ist. Mit einer starken Fraktion wollen wir Druck auf eine zeitnahe Umsetzung der gültigen Beschlusslage machen. Uns ist klar: es bedarf zwingend eines intelligenten Verkehrs- und Parkkonzept für das gesamte Gemeindegebiet. Der Verkehr wird durch einzelne Maßnahmen insgesamt nicht weniger, er verteilt sich nur anders; im Zweifel zu Lasten anderer Anwohner sowie der Umwelt durch längere Fahrtstrecken. Dabei darf aber bei allen Maßnahmen nicht unberücksichtigt gelassen werden, dass eine gute Erreichbarkeit des Kernortes und der zentralen Einrichtungen der Gemeinde (Rathaus, Bauhof, etc.) von herausragender Bedeutung ist. ÖPNV : Der Ausbau des Bahnverkehrs darf nicht zu ökologischen und ökonomischen Folgen führen Bis 2030 soll die bestehende Bahnstrecke Euskirchen-Köln elektrifiziert werden und die Taktung der Zuglinien in beide Richtungen erhöht werden. Schon heute zeichnen sich die Bahnübergänge in unserer Gemeinde durch lange Wartezeiten für den fließenden Verkehr (zu Fuß gehende, Fahrrad, Kfz) aus. Bei der geplanten Taktung erhöhen sich die Wartezeiten deutlich. Die Wartezeiten vor den Schranken erhöhen sich um das gleiche Maß. Die ökologischen und ökonomischen Folgen sind erheblich. Die Verwaltung gibt sich mit der Auskunft der DB AG zufrieden, dass Unter- oder Überführungen von Bahnübergängen im Gemeindegebiet nicht geplant sind. Wir fordern über Bund und Land Druck auf die Bahn AG auszuüben, um andere Lösungen für Weilerswist zu schaffen. Park-Suchverkehr muss vermieden werden. Bei dem zu erstellenden Konzept sind auch die Möglichkeiten von Anwohnerparkausweisen in die Überlegungen mit einzubeziehen. Die Folgen des LKW-Verkehrs müssen durch intelligente Lösungen für die Bürgerschaft minimiert werden Ein weiteres Problem ist der LKW-Verkehr. Dieser muss grundsätzlich aus den einzelnen Orten herausgehalten werden. Die aktuelle Situation der an vielen Stellen wild parkenden LKW muss beendet werden. Hier muss aus unserer Sicht viel energischer auf die zuständigen Minister in Bund und Land zugegangen werden. Diese müssen gedrängt werden, an den Autobahnen mehr Abstell- und Übernachtungsmöglichkeiten zu schaffen. Es darf grundsätzlich nicht Aufgabe der Gemeinde sein, auf eigene Kosten Verunreinigungen zu beseitigen oder gar selbst Autohöfe und ähnliches zu bauen, weil die Verantwortlichen in Bund und Land sich in dieser Frage verstecken. In unserer Gemeinde muss darüber hinaus diskutiert und entschieden werden, wo und in welcher Form der LKW-Verkehr geleitet werden soll und wie konfliktfrei legale Abstellmöglichkeiten durch Dritte entstehen können. Das auf unseren Antrag hin beschlossene Mobilitätskonzept muss hier Lösungen aufzeigen. In den Wohngebieten muss mehr zur Sicherheit im Straßenverkehr und zur Verbesserung der Wohnqualität getan werden. Eine Verkehrskommission kann hierzu einen guten Ansatz liefern. Die Polizei, Mobilitätsverbände und Rettungsdienste müssen beratend in den zuständigen Fachausschüssen gehört werden. In der beabsichtigen interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Euskirchen zu mobilen Geschwindigkeitskontrollen und der Einrichtung von mehr „Tempo 30-Zonen“ sehen wir erste gute Ansätze. Weitere Ziele einer sinnvollen baulichen Entwicklung von Weilerswist müssen unserer Auffassung nach sein: • mehr Abstellplätze für Fahrräder • Angsträume schon bei Planungsphasen vermeiden • Fußwege, Bahnübergänge und besonders Schulwege sicherer gestalten, u. a. durch bessere Ausleuchtung. Für die A 61 bestehen Planungen für einen sechsspurigen Ausbau. Dies bedeutet auch, dass mit großer Wahrscheinlichkeit aktuell bestehende Brückenbauwerke erneuert werden müssen, etwa auch seitens der DB. Die Gemeinde muss daher rechtzeitig mit den verantwortlichen Stellen in Kontakt treten und ausloten, ob und unter welchen Voraussetzungen bei anstehenden Erneuerungen zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten für Fußgängerverkehr und Fahrradverkehr geschaffen werden können. Dies bietet nach Auffassung der UWV gute Chancen auf den Ausbau der bestehenden Fuß- und Radverkehrswege. Unsere bisherigen Bemühungen politische Diskussionen zu führen wurden bisher von verschiedenen Beteiligten geblockt. Es ist an der Zeit, diese Themen mit noch mehr Nachdruck erneut anzugehen. Alle angesprochenen Aspekte, die Probleme heute und die Herausforderungen der Zukunft, bedürfen des oben erwähnten fachlich fundierten Mobilitätskonzeptes. Wir müssen klar analysieren, wie sich Verkehrsströme heute darstellen und zukünftig steuern lassen. Die Erkenntnisse müssen in konkrete Handlungsvorschläge münden, die endlich klare Verbesserungen für alle Weilerswister nach sich ziehen.
von Kommunales Wissen kompakt 23. Juli 2025
Der Bürgermeister, Teil 3: Unterschrift mit Folgen – Was der Bürgermeister darf (und was lieber nicht) Wenn der Bürgermeister den Kugelschreiber zückt, geht’s ans Eingemachte: Verträge, Verpflichtungserklärungen, und manchmal sogar Kunstwerke aus dem alten Ägypten (ja, das ist kein Scherz). Laut Gesetz darf der Bürgermeister die Gemeinde vertreten – etwa beim Abschluss von Bauverträgen oder beim Kauf eines neuen Fahrzeuges. Doch wehe, jemand anders tut es - oder er- und dann ohne Genehmigung. Dann ist die ganze Nummer „schwebend unwirksam“ – klingt wie ein Zaubertrick, ist aber juristischer Ernst. Und dann kommt der Paragraphen-Zirkus richtig in Fahrt. Wer unterschreibt? Wie? Mit welchem Titel? Und: Ist das Geschäft vielleicht doch „laufende Verwaltung“ – also Routine – oder ein „großer Brocken“, der extra abgesichert sein muss? Eine falsche Einschätzung kann teuer werden. Dann drohen Klagen, Schadenersatz oder Gerichtsprozesse über ägyptische Replikate in Zeltbauten (kein Witz, ist passiert). Moral der Geschichte: Unterschrift ist nicht gleich Unterschrift – und der Bürgermeister ist nicht nur Gesicht der Kommune, sondern auch juristisch oft am Limit (seiner Nerven.) Oder: Warum ein falscher Kugelschreiber teuer werden kann Der Bürgermeister ist nicht nur Verwaltungshäuptling und im Idealfall politischer Moderator – er ist auch gesetzlicher Vertreter der Gemeinde (§ 63 GO). Das heißt: Wenn etwas Wichtiges unterschrieben werden muss – z. B. ein Vertrag mit einem Bauunternehmen oder ein Kaufvertrag für ein Grundstück –, ist seine Unterschrift das rechtliche „Go“. Aber: Es gibt Grenzen. Verpflichtungserklärungen – nur mit „richtiger“ Unterschrift § 64 GO sagt ganz klar: Verpflichtungserklärungen – also rechtlich bindende Zusagen über das hinaus, was zur laufenden Verwaltung gehört – müssen schriftlich abgefasst und qualifiziert unterschrieben werden. Sprich: von ihm selbst oder seinem allgemeinen Vertreter . Fehlt die richtige Unterschrift? Dann ist der Vertrag nichtig oder schwebend unwirksam (§ 177 BGB lässt grüßen). Schutz vor Schnellschüssen Warum diese ganzen Regeln? Damit die Gemeinde nicht durch leichtfertige Zusagen oder unklare Zuständigkeiten in Millionenhaftungen schlittern kann. Klingt spießig, ist aber notwendig. Schließlich will niemand, dass der neue Dorfplatz durch eine Vertragslücke zur Brache wird.  Was passiert, wenn’s doch passiert? Dann haftet ggf. der Unterzeichner persönlich – und die Gemeinde kann Regressansprüche stellen (§§ 179, 823, 839 BGB). Ein ziemlich unangenehmes Kapitel, das sich mit ein paar guten Verwaltungsgrundkenntnissen leicht vermeiden lässt.
von Fraktion 21. Juli 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Mobilitätskonzept". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan:  2020 als Thema angekündigt, 2021 beantragt, 2022 beschlossen – 2025: noch immer nichts passiert. Was wie ein schlechter Scherz klingt, ist traurige Realität: Trotz eines einstimmigen Ratsbeschlusses von Anfang 2022 zur Erstellung eines Masterplans Mobilität ist bis heute – laut eigener Auskunft der Verwaltung – überhaupt nichts geschehen. Kein Konzept. Keine Fortschritte. Kein Plan. Die UWV sagt: So geht das nicht weiter. Wir haben den Antrag damals gestellt, weil wir gesehen haben, dass es nicht reicht, hier ein Verkehrsschild zu versetzen und dort einen Radweg zu flicken. Wir brauchen ein Gesamtkonzept für Weilerswist – für alle Ortsteile, alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie alle Lebens- und Orstlagen. Die Probleme sind offensichtlich: Zu viel Verkehr durch die Ortskerne Zu wenig sichere Schulwege Keine vernünftige Lösung für den LKW-Verkehr Ein ÖPNV, der dringend neu gedacht werden muss Bahnübergänge, die durch die geplante Taktverdichtung zum Dauerärgernis werden könnten Wir haben gesagt, wir kümmern uns – und wir tun es weiter. Trotz mehrfacher Nachfragen, Sachstandsanträge und Diskussionen in Ausschüssen: Die Verwaltung mauert, beschwichtigt, schweigt. Unsere Forderungen werden mit mehr Stimmen im nächsten Rat mächtiger: Verkehr ganzheitlich denken – nicht nur an einzelnen Stellen nachbessern ÖPNV verbessern, Schulwege sichern, Radwege ausbauen, LKWs raus aus den Wohngebieten Zukunft statt Stillstand Mobilität betrifft uns alle. Ob Kita oder Supermarkt, Pendelverkehr oder Feierabendrunde mit dem Rad – Funktionierende Mobilität dient auch der Lebensqualität. Deshalb braucht es nicht nur Visionen, sondern endlich: Umsetzung.
von Gemeindeverband 19. Juli 2025
Heute gehen wir mit unserer Kandidatenvorstellung in den Wahlbezirk 310, Lommersum (Nord) / Hausweiler (Nord) und stellen unseren dortigen Kandidaten vor: Christian Glaser Jahrgang 1979, verheiratet Beruf: Feuerwehrbeamter und Dozent "Ich will nicht zuschauen, wie Entscheidungen über unsere Köpfe hinweg getroffen werden. Ich kandidiere für die UWV, weil ich mir eine ehrliche, transparente und bürgernahe Kommunalpolitik wünsche. Als Feuerwehrmann weiß ich: Es braucht klare Entscheidungen, Verlässlichkeit und echtes Teamwork – auch in der Politik.“ Christian Glaser steht für eine sachorientierte Politik ohne Parteibrille – für die Menschen in Weilerswist: Klar. Unabhängig. Engagiert. Er gehört zudem zu den Gründungsmitgliedern der UWV Weilerswist. Als sachkundiger Bürger konnte der den Fraktionen in Gemeinderat und Kreistag wichtige Impulse geben und bereits wertvolle Arbeit für die Menschen leisten. Portraitfoto: Kaspar Photography
von Gemeindeverband 18. Juli 2025
Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Willkommenskultur Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Willkommenskultur": Wir setzen uns unter anderem ein für: • Ein harmonisches und friedliches Miteinander Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: In Weilerswist sind alle Menschen willkommen. Eine aktive Willkommenskultur ist Garant für ein harmonisches und friedliches Miteinander. Deswegen muss die menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen sowie eine aktive Integration unterstützt werden. Die Verwaltung muss Menschen, die in unseren Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften leben, begleiten und unterstützen einen passenden Wohnraum zu finden.
von Kommunales Wissen kompakt 16. Juli 2025
Der Bürgermeister, Teil 2: Wenn der Bürgermeister mal nicht kann – wer springt ein? Auch ein Bürgermeister braucht mal Urlaub. Oder wird krank. Oder steckt im Stau. Und dann? Niemand ist unersetzlich – nicht mal ein Bürgermeister. Doch wer übernimmt, wenn der Chef verhindert ist? Die Antwort ist zweigeteilt – wie so oft in der kommunalen Welt. Ehrenamtliche Stellvertretung – mit Anstand, aber ohne Amtsstempel Nach § 67 GO vertreten die ehrenamtlichen Stellvertreter den Bürgermeister in zwei Bereichen: Bei der Leitung von Ratssitzungen , und bei repräsentativen Aufgaben (Grußworte, Urkunden überreichen, Bäume pflanzen).  Aber: Sie dürfen nicht die Verwaltungsgeschäfte übernehmen . Also keine Verträge unterschreiben, keine Sitzungseinladungen verschicken, keine Akten wälzen. Der „Allgemeine Vertreter“ – wenn’s wirklich wichtig wird Steht in § 68 GO: Der „allgemeine Vertreter“ übernimmt alles andere. Das ist meist ein Beigeordneter oder leitender Verwaltungsbeamter. Der kann den Bürgermeister in dessen „eigentlichen“ Aufgaben vertreten – etwa beim Einberufen von Ratssitzungen oder beim Unterzeichnen von rechtlich relevanten Dokumenten. Warum ist das wichtig? Weil falsche Vertretung fatale Folgen hat: Ein Vertrag, den z. B. der ehrenamtliche Stellvertreter unterzeichnet, kann ungültig sein , wenn er nicht die formalen Kriterien nach § 64 GO erfüllt. Da wird dann aus „harmlos vertreten“ schnell ein „juristisches Desaster“