Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern zum 01.01.2025

20. Dezember 2024

Am 19.12.24 stand im Rat der Gemeinde Weilerswist die Entscheidung an, den sogenannten Hebesatz für die Grundsteuer festzusetzen.


Polemische Parolen flankierten den Sitzungstag:


  • 692% Hebesatz nach intensiver Analyse des Haushalts durch eine Ratsfraktion
  • Warnung vor „einem gefährlichen Pokerspiel mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger“


Die Unabhängige Wähler-Vereinigung macht dieses "Niveau" nicht mit!


Uns ist wichtig, dass der Weg, der zur Festlegung der Grundsteuer führte, transparent für alle Bürgerinnen und Bürger in Weilerswist ist. 


Den Meisten war der Begriff der Grundsteuer nicht oder nur am Rande bekannt. Erst mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.04.2018 kam die Grundsteuer in den Fokus der Bürger.

Landläufig ist die Meinung, dass Grundsteuer nur Hausbesitzer betrifft und für den Rest der Bevölkerung nicht von Belang ist. Dabei betrifft die Grundsteuer jeden, der Wohneigentum besitzt oder zur Miete wohnt. Die Grundsteuer wird, von den Meisten nicht beachtet, in den Mietnebenkosten einberechnet.


Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zielt primär auf den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) ab. Für das Gericht war es nicht primär von Belang, dass es im Westen seit 1964 (im Osten seit 1935) kein Verfahren zur Feststellung der Immobilienwerte mehr gab. Vielmehr war es wichtig, die Unterschiede der Wertentwicklung bei Immobilen abzubilden. Die Ausstattungsstandards haben sich erheblich verbessert. Dies führt dazu, dass alte Immobilien mit alten Standards im direkten Vergleich zu neu errichteten Immobilien mit den aktuellen Standards, im Wert gesunken sind. Beispielhaft nannten die Richter Isolierverglasungen. Heute sind sie Standard – in den 1960ern gab es sie noch gar nicht. Durch die alten Wertermittlungen wurden diese Unterschiede bei der Grundsteuer nicht berücksichtig. 


In Folge musste der Staat zum 01.01.2022 alle bebauten oder bebaubaren Grundstücke sowie Gebäude in der Bundesrepublik Deutschland neu bewerten. Die daraus resultierenden Erhebungen der Finanzämter sind sicher allen Eigentümern noch in intensiver Erinnerung. Als Ergebnis wurde der Grundsteuerwert aller Immobilien festgelegt.


Auch die Steuermesszahl wurde angepasst und zum Ausgleich der Wertsteigerung abgesenkt. Das Bundesmodell sieht dabei folgende feste Werte vor:


  • Wohngrundstück, etwa Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungen und Mehrfamilienhäuser: 0,31 Promille
  • andere bebaute Grundstücke, etwa Geschäftsgrundstücke: 0,34 Promille
  • unbebautes Grundstück: 0,34 Promille


Die Steuermesszahl wird mit dem Wert des jeweiligen Grundstücks –dem Grundsteuerwert – multipliziert. Als Zwischenergebnis kommt der Grundsteuermessbetrag heraus, der anschließend mit dem Hebesatz der Gemeinden multipliziert wird. Daraus ergibt sich die endgültige Höhe der Grundsteuer, die Eigentümer jährlich zahlen müssen.


Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer


Ein Hebesatz von z.B. 610 v.H. bedeutet dann: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x 6,10


Zur Ermittlung des Hebesatzes hat der Bund eine Empfehlung zu einem einheitlichen Hebesatz gegeben. Hier sollen Wohn- und Nichtwohneigentum mit dem gleichen Hebesatz berechnet werden. Das kann bedeuten, dass Bewohner von Wohneigentum das Nichtwohneigentum mitfinanzieren. 


Als alternativen Entwurf hat der Landtag NRW das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen am 4. Juli 2024 verabschiedet. Das beschlossene Gesetz sieht ergänzend zur bisherigen Regelung die Möglichkeit einer Differenzierung des Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke bei der Grundsteuer B vor – also die Anwendung unterschiedlicher Hebesätze. Dadurch wird es den Kommunen freigestellt, diese Hebesätze – in Abhängigkeit von den räumlich strukturellen Gegebenheiten vor Ort – so auszutarieren, dass es nicht zu einer übermäßigen Belastung etwa der Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien kommt. 


Die Gutachten über die Anwendung des einheitlichen und des differenzierten Hebesatzes sind kontrovers. Wenn Sie sich ein eigenes Urteil bilden wollen, finde Sie eine Gegenüberstellung der beiden Gutachten des Landes NRW und des deutschen Städtetages im Ratsinfosystem der Gemeinde Weilerswist:


Einheitlicher Hebesatz vs. differenzierter Hebesatz


Für Verwaltung, CDU, AfD und FDP ist das Totschlagargument ein möglich verfassungsrechtliches und fiskalisches Risiko im Falle einer Klage gegen Steuerbescheide auf Grundlage des differenzierten Hebesatzes. 

Hier wird wollend verschwiegen, dass dieses Risiko bei allen verwaltungsrechtlichen Entscheidungen besteht und auch für einen einheitlichen Hebesatz gelten würde.


Die CDU-Fraktion schürt hier die Angst der Bürgerinnen und Bürger und warnt vor „einem gefährlichen Pokerspiel mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger“. Gleichzeitig sieht man sich in der Lage und kompetent, eine intensive Analyse des Haushaltes gemacht zu haben.


In der Ratssitzung vom 19.12.2024 stand die Verabschiedung der Hebesätze für die Gemeinde Weilerswist auf der Tagesordnung. Die Ratspersonen mussten beschließen, ob ein einheitlicher Hebesatz oder ein differenzierter Hebesatz zur Anwendung kommen soll. 


In beiden Fällen soll die sog. Aufkommensneutralität gewährleistet bleiben. Das bedeutet, dass die Einnahmen der Gemeinde nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor oder so geplant waren. Allerdings kann es zu Belastungsverschiebungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern kommen.


Bei dem, vom Bund vorgeschlagenen, einheitlichen Hebesatz kämen in Weilerswist gemäß Verwaltungsvorlage folgender Hebesatz für Wohn- und Nichtwohneigentum zur Anwendung: 


Der Hebesatz würde von den ursprünglich prognostizierten 650 v.H. auf 730 v.H. angehoben werden.

Bei Anwendung des o.g. Gesetzes des Landes zur optionalen Anwendung des differenzierten Hebesatzes, würden dieser für Wohngrundstücke 635 v.H. und für Nichtwohngrundstücke 935 v.H. betragen.


Die UWV Weilerswist ist sich bewusst, dass nicht jeder, der zur Miete wohnt oder Wohneigentum besitzt, in der heutigen Zeit die finanziellen Möglichkeiten hat, die Folgen einer erhöhten Grundsteuer aufzubringen.

Wir folgen nicht der Polemik und Angst schürender Argumente zu Lasten der Wohnenden! 


Wohnraum muss bezahlbar bleiben. Dazu gehört Wohnraum nicht unnötig zu belasten. Weder durch die Grundsteuer noch zugunsten anderer Eigentumsformen!


Aus diesem Grund haben sich die Fraktionen von UWV, SPD und Grüne für den differenzierten Hebesatz ausgesprochen. Mit den Stimmen der Bürgermeisterin, CDU, AfD und FDP wurde dies jedoch abgelehnt. 


Ebenfalls zunächst abgelehnt wurde ein Antrag der CDU, den einheitlichen Hebesatz von 730 v.H. auf 692 v.H. abzusenken. Dies hätte zur Folge, dass dem Haushalt 2025 knapp 250.000 Euro fehlen würden. Konkrete Einsparmaßnahmen oder -positionen wurden trotz der eingangs erwähnten intensiven Analyse nicht genannt.


Im Ergebnis galt es nach Scheitern der beiden Anträge 

a) auf Differenzierung 

b) Senkung des Hebesatzes 

dennoch eine Steuersatzung zu verabschieden.


Die Befürworter der Differenzierung UWV, SPD und Grüne) sahen sich folgerichtig und konsequent nicht in der Lage einem einheitlichen Hebesatz zuzustimmen, egal welcher Höhe. 

Die CDU mit ihren Verbündeten in der Sache beharrten aber darauf, keinen Satz (wie von der Verwaltung vorgeschlagen) von 730 v.H. zu beschließen. 


Im Ergebnis hätte das jeweilige Beharren auf die Position (und dann konsequent „nein“ zu stimmen) zu einer Ablehnung einer Hebesatzsatzung geführt. In der Folge hätte die Gemeinde zunächst keinerlei Einnahmen aus Grundsteuer 2025 einnehmen können.

In der Folge ließ die Bürgermeisterin nach einer knapp halbstündigen Sitzungsunterbrechung, in der im persönlichen Austausch keine Einigung erzielt wurde, also im Kern noch einmal über den CDU-Antrag abstimmen. Lediglich „ergänzt“ um den Zusatz, man werde bemüht sein zu prüfen, wo man die dann fehlenden 250.000 € einsparen werde. Die Bürgermeisterin stimmte nun mit CDU, AfD und FDP und so kam es dann doch zu einer knappen Mehrheit für den einheitlichen, gesenkten Hebesatz für die Grundsteuer B.


Wie die Deckungslücke, die übrigens durch eine deutlich zu erwartende Steigerung der Kreisumlage noch höher werden dürfte, gefüllt wird? Das bleibt also offen. Insbesondere vor dem Hintergrund dringenden Handlungsbedarfes an Investitionen im Bereich Schulen, Straßenbau, Feuerwehr, etc.;


Bemerkenswert also im Ergebnis:


Die CDU in Weilerswist vertraut zwar rechtlich keiner Regelung, die ihre eigene Landesregierung mit zu verantworten hat,


  • traut aber dennoch einem von dort vorgeschlagenen Richtwert in Sachen Hebesatz für Weilerswist
  • erklärt kurz VOR der Sitzung in einem SocialMedia-Beitrag, man habe den Haushalt analysiert und habe Einsparpotential ausgemacht
  • erklärt kurz VOR der Sitzung in einem SocialMedia-Beitrag, man habe das mit der Verwaltung abgestimmt
  • erklärt IN der Sitzung, man werde sich bemühen Einsparpotentiale zu finden
  • IN der Sitzung stimmt die Verwaltung (Bürgermeisterin) aber zunächst gegen den Vorschlag
  • belastet die von der CDU angeführte Mehrheit im Kern nun Wohneigentum zu Lasten von Gewerbeeigentum
  • versucht die CDU alle anderen, die mit Blick auf die Belastungen des Haushaltes (übrigens auch in den Folgejahren) eine Senkung kritisch sehen, als unsoziale Steuererhöher darzustellen. 
  • Dabei geht es tatsächlich um folgendes: den Gesamtbetrag an Einnahmen zu sichern, deren Höhe gerade die CDU in der Vergangenheit massiv vorangetrieben und in Zeiten des selbst zu verantwortenden Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen hat. Um wegen der unter CDU-Mehrheiten entstandenen finanziellen Schieflage ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, musste noch der alte Rat vor vielen Jahren eine alle zwei Jahre steigende Grundsteuer einplanen. Letzte Steigerung: 2025; Insoweit wäre der sog. aufkommensneutrale , einheitliche Hebesatz (die Erhöhung, die der alte Rat noch vor Jahren beschlossen hat) bei 730 v.H. gelegen. Der von der CDU als vermeintlich neutral angesehene Hebesatz ist insoweit aus der Luft gegriffen. Die faktische Steuererhöhung hatte die CDU längst selber vor vielen Jahren in die Wege geleitet.


Laut Berechnung der politischen Mitbewerber, der Grünen, wäre das als Horrorszenario dargestellte finanzielle Risiko von Einnahmeverlusten wegen eines etwaigen Klagerisiko nicht höher gewesen, als die jetzt durchgedrückte Reduzierung des einheitlichen Hebesatzes.


Bei allem Respekt vor sachlich begründbaren anderen Meinungen: mit seriöser, fundierter Haushaltspolitik hat dies leider wenig zu tun! Im Gegenteil: vielmehr entsteht der Eindruck, dass sich ein Bürgermeisterkandidat mit einer Art Taschenspielertrick und symbolischen Wahlgeschenken bis zu seiner möglichen Wahl ins Ziel retten will, nachdem es zuvor an seiner erklärten Absicht Kritik gegeben hat. Nicht zu vergessen ist nämlich: die fehlenden 250.000 Euro fehlen jedes Jahr und das vom Kämmerer trotzdem schon länger prognostizierte steigende Defizit wird noch größer. Die CDU und ihr Bürgermeisterkandidat halten dies alles eigenen Veröffentlichungen nach für "fair und zukunftssicher". 


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von Uwe Wegner 12. September 2025
Wie ich gestern telefonisch von der Gemeindeverwaltung erfahren habe, ist der Ausschreibungstext für den Ausbau bzw. die Fertigstellung der Bernhard-Thywissen-Straße nun erstellt. In der kommenden Woche wird dieser Entwurf noch einmal intern geprüft. Im Anschluss daran kann die Ausschreibung für die noch offenen Straßenbaumaßnahmen durch die Gemeinde erfolgen. Nach aktuellem Stand besteht die Absicht, dass die politischen Gremien der Gemeinde noch in diesem Jahr dann eine Auftragsvergabe beschließen können. Sollte dies gelingen, könnten die Bauarbeiten grundsätzlich zeitnah starten – natürlich abhängig von den jeweiligen Witterungsbedingungen. In diesem Zusammenhang habe ich auch darauf hingewiesen, dass sichergestellt sein muss, dass alle betroffenen Anwohner ihre Glasfaser-Hausanschlüsse vorab fertiggestellt bekommen haben (Ich weiß: Glasfaseranschluss in Weilerswist-Süd ist ein anderes, grundsätzliches, trauriges Thema das in Bearbeitung ist - mühsam -) Ein späteres Aufreißen, - auch nur von Teilen - der neu verlegten endgültigen Fahrbahndecke muss m. E. in jedem Fall vermieden werden. Ich hoffe sehr, dass dieser Zeitplan tatsächlich eingehalten werden kann. Leider haben uns in der Vergangenheit verschiedene Projekte gezeigt, dass angekündigte Maßnahmen nicht immer im geplanten Rahmen umgesetzt werden konnten. Umso schöner wäre es, wenn dieses Mal der angedachte Ablauf Realität wird und wir damit endlich die Fertigstellung der Bernhard-Thywissen-Str. erreichen. Insbesondere denke ich hier an die vielen Kinder auf dem Weg zu ihren Kitas. Hier und da schaffen es unsere "Kleinsten" nicht immer unfallfrei/stolperfrei über die unfertige Straße mit ihren Erhöhungen, Steinchen und Splitt. Insbesondere natürlich mit ihren kleinen Zweirädern.
von Kreisverband 12. September 2025
Kommunalwahl 2025 Wahlprogramm - Unsere Kernthemen Die UWV steht nicht nur in Weilerswist für eine bürgernahe und sachorientierte Politik, sondern auch im Kreistag Euskirchen. Unsere Schwerpunkte auf Kreisebene greifen die großen Herausforderungen auf, die viele Gemeinden betreffen, und geben klare Antworten: 1. Solide Finanzen Sparsame Haushaltsführung – keine unnötigen Ausgaben, klare Prioritäten. Transparenz der Kreisfinanzen – nachvollziehbare Beschlüsse, verständliche Erklärungen. Fördermittel sinnvoll nutzen – Projekte nur dann anstoßen, wenn Folgekosten langfristig tragbar sind. 2. Sicherheit & Daseinsvorsorge Zivilschutz stärken – Vorsorge für Notlagen, Katastrophenschutz und Krisenmanagement ausbauen. Freiwillige Leistungen – Beschränkung auf das, was wirklich notwendig ist, um Kommunen finanziell nicht zu überlasten. 3. Gerechte Verteilung Ausgleichsrücklagen zurückführen – Gelder des Kreises müssen wieder stärker den Gemeinden zugutekommen. 4. Nachhaltigkeit & Zukunft Grüne Technologien fördern – z. B. grüner Wasserstoff, Anschluss an überregionale Netze, Stärkung regionaler Wirtschaft. Bezahlbarer Wohnraum – Gründung einer Wohnungsbaugenossenschaft, um faire Mietangebote im Kreis zu schaffen. Warum Mehrheiten entscheidend sind Viele dieser Ziele lassen sich nur mit klaren Mehrheiten im Kreistag umsetzen. Eine starke UWV-Fraktion ist die Voraussetzung, damit diese Vorhaben nicht in Schubladen verschwinden, sondern Realität werden.
von Gemeindeverband 12. September 2025
Die Unabhängige Wähler-Vereinigung (UWV) Weilerswist lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zum letzten Termin der „Unabhängigen Bank“ vor der Kommunalwahl ein: 📅 Samstag, 13. September 🕛 12:00 Uhr - 13:30 Uhr 📍 Nähe Schützenplatz, Vernich Die UWV möchte mit den Menschen noch einmal ins Gespräch kommen, zuhören und auf Fragen eingehen – so wie sie es seit Jahren praktiziert: nah, ehrlich und unabhängig. Ganz bewusst endet die Veranstaltung jedoch bereits um 13:30 Uhr. Hintergrund: das lebendige Vereinsleben im Ort in Form des kleinen Schützenfestes soll ungestört beginnen können, und die Schützen wie auch ihre Gäste sollen in ihrer Feier nicht von politischen Aktionen am Rande ihrer Veranstaltung begleitet werden. Im Rahmen der Planung und des Genehmigungsverfahrens war den „Unabhängigen“ der Termin des Schützenfestes nicht bekannt. Die UWV schränkt sich daher selbst ganz bewusst in ihrer eigenen Planung ein, denn Politik soll Raum geben – nicht Raum nehmen. Und: Politik soll sich zurücknehmen, wenn Vereine ihrer Veranstaltungen durchführen! Alle Bürgerinnen und Bürger sind bis dahin aber herzlich eingeladen, sich noch einmal vor der Wahl mit der UWV bei einem Kaffee, Tee oder Kaltgetränk auszutaus chen.
von Fraktion 10. September 2025
Die UWV-Fraktion hat beantragt , dass sich die zuständigen politischen Gremien in nächster Zeit mit der Evaluation der Hol- und Bringzonen an den Grundschulen der Gemeinde befassen. Hintergrund: Im Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität am 02.09.2021 wurde beschlossen, die Hol- und Bringzonen zunächst vorläufig einzurichten und nach einiger Zeit zu überprüfen, ob sich die Standorte bewährt haben oder ob es bessere Alternativen gibt. Inzwischen haben sich verschiedene Bürger an die UWV gewandt. Ihrer Wahrnehmung nach würden einige Hol- und Bringzonen an den Grundschulen nicht oder nur selten genutzt. Vier Jahre nach dem ursprünglichen Beschluss müssten nach Auffassung der "Unabhängigen" der Verwaltung ausreichend Erfahrungen vorliegen, um nun eine fundierte Bewertung vorzunehmen. Ziel ist es, Klarheit darüber zu schaffen, ob die bisherigen Regelungen tatsächlich zur Entlastung der Verkehrssituation rund um die Schulen beitragen und wie sie ggf. optimiert werden können. Die Evaluation soll auch die nachträglich eingerichtete Hol- und Bringzone an der Johann-Hugo-von-Orsbeck-Schule einbeziehen. „Uns ist wichtig, dass die Sicherheit der Schulkinder im Vordergrund steht und gleichzeitig praktikable Lösungen für die Kinder, die Schulen. Eltern und Anwohner gefunden werden“, so die sachkundige Bürgerin Sandra Fritzler . Zum Antrag als PDF? Hier klicken!
von Senioren in der UWV 10. September 2025
Ein Treffpunkt für alle, die sich für das gesellschaftliche und politische Geschehen in unserer Gemeinde interessieren. Bei unserem Stammtisch besteht die Gelegenheit, aktuelle Entwicklungen in der Kommunalpolitik zu besprechen, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Ideen zu entwickeln, wie wir unser Umfeld aktiv mitgestalten können. Ob es um Verkehr, Wohnraum, Umwelt, Freizeitangebote oder andere Themen geht, die Ihnen am Herzen liegen – hier können Sie diese in einer offenen Runde ansprechen. Wir hören zu, diskutieren und überlegen gemeinsam, welche Möglichkeiten es gibt, Veränderungen anzustoßen. Wann und wo? Am 16.09.2025 um 18:00 Uhr treffen wir uns im Caritas Quartiersbüro Weilerswist Heinrich-Rosen-Allee 6, Weilerswist Wir freuen uns auf Ihr Kommen und auf anregende Gespräche. Kontakt für weitere Informationen: E-Mail: klaus.rech@uwvweilserswist.de Telefon: 0179 / 535 44 12
von Kommunales Wissen kompakt 10. September 2025
Einwohner und Bürger – wer ist wer, und wer darf was? Einwohner – das große Ganze Einwohner ist jeder, der seinen Wohnsitz in der Gemeinde hat – ganz egal, ob er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht. Auch Kinder und Jugendliche gehören dazu. Kurz: Alle, die hier wohnen, sind Einwohner. Das bedeutet: Jeder Einwohner ist Teil der Gemeinschaft – aber nicht alle Einwohner haben automatisch die gleichen politischen Mitbestimmungsrechte. Bürger – die mit dem Wahlrecht Bürger im Sinne der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist man nur dann, wenn man: Einwohner ist, mindestens 16 Jahre alt ist, und entweder Deutscher oder EU-Bürger ist. Nur Bürger im rechtlichen Sinn haben das Wahlrecht zum Rat und zum Bürgermeister. Sie dürfen wählen und selbst kandidieren. Beteiligungsmöglichkeiten für Einwohner Auch ohne Wahlrecht gibt es Rechte: Anregungen und Beschwerden (§ 24 GO NRW): Jeder Einwohner darf sich mit Vorschlägen, Kritik oder Ideen an Rat und Verwaltung wenden – vom defekten Spielgerät bis zur Anregung für neue Radwege. Öffentliche Ratssitzungen (§ 48 GO NRW): Einwohner dürfen zuhören und bei Einwohnerfragestunden auch direkt Fragen stellen. Damit ist gesichert: Mitreden dürfen alle, nicht nur die Wähler. Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger Wer Bürger im Sinne der GO ist, hat darüber hinausgehende Rechte: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (§§ 26, 26a GO NRW): Bürger können eine direkte Abstimmung über wichtige Angelegenheiten erreichen. Wahlrecht: Bürger wählen Rat und Bürgermeister. Abwahlverfahren (§ 66 GO NRW): Unter bestimmten Voraussetzungen können Bürger sogar die Abwahl des Bürgermeisters beantragen. Fazit Einwohner = alle, die hier wohnen. Bürger = Einwohner mit Wahlrecht. Alle Einwohner können sich einbringen, Vorschläge machen und Öffentlichkeit nutzen. Bürger haben zusätzlich handfeste Mitbestimmungsrechte – von der Wahl bis hin zum Bürgerentscheid. So sorgt die Gemeindeordnung NRW dafür, dass Demokratie in der Kommune nicht nur im Ratssaal stattfindet – sondern auch draußen, mitten im Alltag.
von Fraktion 8. September 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan?  Politik beginnt mit Worten – doch sie beweist sich in Taten. Die UWV Weilerswist steht seit ihrer Gründung für ehrliche Politik: keine leeren Versprechen, sondern klare Ziele, die realistisch verfolgt werden. Unsere Rubrik „Gesagt – Getan“ zeigt, wo wir uns mit konkreten Initiativen eingebracht und auch spürbare Verbesserungen erreicht haben. Hier eine Zusammenstellung, mit sechs konrketen Themen: 1. Transparenz & Information – Politik zum Mitlesen Gesagt: Politik darf nicht im Hinterzimmer stattfinden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen informiert sein, um Entscheidungen nachvollziehen zu können. Getan: Neben verschiedenen Initiativen im Rat und seinen Ausschüssen, die oftmals an den aktuellen Mehrheiten gescheitert sind sowie regelmäßigen öffentlichen Berichten bringt die UWV mit " Weilerswist kompakt " seit fünf Jahren eine eigene Informationsbroschüre heraus. Jahr für Jahr wird es überarbeitet, lesefreundlicher gestaltet und mittlerweile nahezu flächendeckend verteilt – finanziert ausschließlich durch die UWV und deren Mitglieder, ohne Steuergelder. Mehrwert: Bürger erhalten Hintergrundwissen aus erster Hand, unabhängig und ungefiltert. Fazit: Wer informiert ist, kann mitreden – Transparenz ist die Grundlage von Vertrauen. Wir geben unser Bestes! 2. Schwimmunterricht für Kinder – Sicherheit geht vor Gesagt: Jedes Kind in Weilerswist soll sicher schwimmen können. Das alte Lehrschwimmbecken war marode, Unterricht fiel oft aus – so darf es nicht bleiben. Getan: Die UWV hat eine Kooperation mit der Schwimmschule Sharky klar unterstützt. Dabei hat die UWV s chon Anfang 2022 Farbe bekannt . Seit Sommer 2025 erhalten alle Grundschulkinder wieder verlässlichen Schwimmunterricht. Parallel wird geprüft, ob und wie das alte Schulbecken zukünftig genutzt werden kann oder welche Nachffolgenutzung denkbar ist. Die UWV bedauert, dass sich andere politische Kräfte hierzu bisher keine Gedanken gemacht haben. Mehrwert: Familien können sich darauf verlassen, dass ihre Kinder schwimmen lernen – unabhängig vom Zustand kommunaler Gebäude. Fazit: Ein praktischer Schritt für Sicherheit und Lebensqualität – Politik mit unmittelbarem Nutzen für die Jüngsten. 3. Gebühren & Finanzen – Klarheit schaffen Gesagt: Steigende Gebühren belasten die Menschen. Diese müssen nachvollziehbar und korrekt kalkuliert sein. Keine versteckten Kosten, keine falschen Rechenmodelle. Die zwingend vorgegebene Reform der Grundsteuer musste aufgrund höchstrichterlichem Urteil zu einer neuen Hebesatzberechnung führen. Getan: Auf Initiative der UWV enthalten Gebührenbescheide nun erläuternde Hinweise , die u. a. auf Ratsbeschlüsse hinweisen, die diesen vorausgehen. Massive Fehlkalkulationen der Vergangenheit hat es seit einiger Zeit nicht mehr gegeben. In Sachen Hebesatz haben sich andere Mehrheiten durchgesetzt und keinen differenzierten Hebesatz eingeführt. Dies führt zu einer grundsätzlich höhren Besteuerung von Wohngebäuden. Mehrwert: Bürger wissen, wofür sie zahlen – und können Kosten besser nachvollziehen. Fazit: Finanzpolitik darf kein Rätsel sein. Ehrliche Zahlen sind die Basis für Vertrauen. Gleichwohl ist hier noch mehr Transparenzund Verständlichkeit für die UWV vorstellbar. 4. Barrierefreiheit – Hürden abbauen Gesagt: Barrierefreiheit ist keine Kür, sondern Pflicht. Niemand soll im Alltag ausgeschlossen werden, sei es im Rathaus oder auf Gehwegen. Getan: Im Sommer 2023 startete die UWV-Fraktion eine ihrer Mitmach-Aktionen: Bürgerinnen und Bürger konnten Hindernisse digital und analog melden. Aus den Rückmeldungen entstand ein Diskussionspapier, welches in die Politik eingebracht wurde. Erste Maßnahmen wurden umgesetzt, etwa verbesserte Beschilderungen im Rathaus. Weitere Schritte wurden durch den Rückzug der Bürgermeisterin im Frühjahr 2025 gebremst – dennoch bleibt die UWV am Thema. Mehrwert: Das Thema ist sichtbar geworden und hat politische Aufmerksamkeit erhalten. Fazit: Auch wenn der Weg lang ist – Barrierefreiheit bleibt für uns ein nicht verhandelbares Ziel. 5. Bürgerbeteiligung – Demokratie stärken Gesagt: Bürger sollen mitreden, und zwar frühzeitig. Entscheidungen, die alle betreffen, brauchen Offenheit statt geschlossener Türen . Getan: Auch wenn der von uns initiierte Bürgerausschuss wieder abgeschafft wurde, haben wir erreicht, dass Bürgerinnen und Bürger in Ratssitzungen spontan und ohne schriftliche Anmeldung das Wort ergreifen dürfen. Weitere Beteiligungsmodelle wie Bürgerhaushalte oder digitale Werkzeuge haben wir in Diskussion eingebracht. Sukzessive reagieren auch die politischen Mitbewerber und rücken dieses Themen in den Fokus und greifen nach und nach unsere Ideen auf. Ein Zeichen dafür, dass sich unsere Hartnäckigkeit lohnt. Mehrwert: Politik rückt näher an die Menschen – Beteiligung ist kein Fremdwort mehr. Fazit: Kleine Schritte können viel bewirken. Die UWV macht Demokratie Stück für Stück erlebbarer. 6. Feuerwehr & Brandschutz – Einsatz für die Einsatzkräfte Gesagt: Unsere Freiwillige Feuerwehr braucht bestmögliche Ausstattung. Brandschutz darf nicht kaputtgespart werden. Transparenz bei Planungen ist Pflicht. Getan: Die UWV hat Missstände öffentlich benannt, der Behebung von mangelhaften Zuständen und dem Sanierungssatu in den Gerätehäusern sowie fehlender Ausstattung Nachdruck verliehen. Den neuen Brandschutzbedarfsplan haben wir aufgrund der herabgesetzten Schutzziele kritisiert. Wir haben Berichte eingefordert, Standards verteidigt und gleichzeitig unser Möglichestens getan um die ehrenamtlichen Kräfte zu unterstützen. Alle unsere Meldungen zur Feuerwehr unter: www.uwv-weilerswist.de/meldungen-zur-feuerwehr Mehrwert: Feuerwehr und Bürger wissen: Die UWV steht klar an ihrer Seite – ohne Abstriche, ohne Hinterzimmerpolitik. Fazit: Sicherheit ist nicht verhandelbar. Hier bleiben wir unbeirrbar. Unser Gesamtfazit Die UWV Weilerswist hat in vielen Bereichen Taten folgen lassen. Von Information über Gebührenklarheit bis hin zu Schwimmunterricht und Feuerwehr – wir zeigen, dass Politik auch ohne absolute Mehrheiten wirksam sein kann. Noch mehr Beispiele, die über diesen Beitrag hinausgehen, finden Sie unter: www.uwv-weilerswist.de/uwv-blog-meldungen Aber wir wissen auch: Viele unserer Vorhaben sind an fehlenden Mehrheiten im Rat gescheitert oder gebremst worden. Das zeigt, wie wichtig es ist, dass die UWV nach der nächsten Wahl im Rat noch stärker vertreten ist. 👉 Je mehr Stimmen die UWV nun am 14.09. erhält, desto mehr kann aus Gesagtem auch ein Getan werden.
von Gemeindeverband 6. September 2025
Kandidatenvorstellung: Unser Team für Sie  Nachdem wir in den letzten Wochen alle unsere Kandidatinnen und Kandidaten einzeln vorgestellt haben, präsentieren wir Sie Ihnen hier noch einmal im Gesamtüberblick,. unser ganzes Team für Sie! Mit einer großen Bandbreite verschiedener Sichtweisen auf die kommenden Herausforderungen gehen wir als UWV für Sie in die diesjährige Kommunalwahl. So kann wirklich unabhängige Politik gelingen. Nicht nur für, sondern mit allen Bevölkerungsgruppen. Wir können dabei für uns in Anspruch nehmen, mit vielen Kandidatinnen und Kandidaten fest in der Bürgerschaft verwurzelt zu sein. Sei es das Engagement in Sportvereinen, im Tierschutz, als Verkehrshelfer, in der Feuerwehr, für Selbsthilfegruppen, in verschiedenen Dorfvereinen und vieles mehr, was hier den Rahmen sprengen würde. Der überwiegende Teil der UWV-Kandidatinnen und Kandidaten engagiert sich auch außerhalb der Politik bereits heute schon sehr vielfältig für das Gemeinwohl. Und nun haben Sie am 14.09.2025 die Wahl: alte Strukturen weiter mit der UWV aufbrechen oder ein weiter so wie in der Vergangenheit? Es liegt in der Hand der Wählerinnen und Wähler zu befinden, wer in der zu Ende gehenden Ratsperiode dauerhaft Leistung gezeigt hat oder erst in den letzten Wochen und Monaten vor der Wahl aktiv geworden ist. Portraitfotos: Kaspar Photography
von Gemeindeverband 5. September 2025
Kommunalwahl 2025 Wahlprogramm - Unsere Kernthemen In den letzten Wochen haben wir intensiv unser Wahlprogramm 2025 vorgestellt und jeden Freitag einen Auszug hieraus wiedergegeben. Ganz schön viel Inhalt. Nun gilt es hieraus Kernthemen noch einmal zusammenfassend darzustellen. In unserem Wahlprogramm für 2025 stellen wir uns klar den Herausforderungen unserer Gemeinde: Von Finanzen über Umwelt bis hin zur Bürgerbeteiligung. Unsere Vision: eine Politik mit Herz, die Veränderungen verantwortungsvoll anpackt – aber ohne Mehrheiten bleiben gute Ideen oft Theorie. Je stärker die UWV im Rat auftritt, desto mehr können wir umsetzen. Etablierte Konzepte überdenken – Wir müssen neue Wege wagen statt auf veraltete Strukturen zu setzen. Interkommunale Zusammenarbeit & Fördermittel endlich konsequent nutzen – Durch Bündelung mit anderen Kommunen könnten Fördermittel besser abgerufen werden bzw. Aufgaben kostengünstiger und effizienter erledigt werden. Fördermittel nicht für Prestigeprojekte verwenden – Wir setzen auf solide Kosten-Nutzen-Rechnungen. Unterfinanzierung der Kommune benennen – Wir fordern eine Reform der kommunalen Finanzierung – nach dem Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, zahlt“). Mehr Bürgerbeteiligung & demokratische Grundsätze stärken – Wir stehen klar für mehr Einbeziehung und Information der Bürgerschaft. Kein Fraktionszwang – Unsere Mandatsträger sollen frei ihrem Gewissen folgen, Leitlinie ist das persönliche Gewissen und die Absicht das Beste für unsere Gemeinde herauszuholen. Sicherheit & Ordnung stärken und ausbauen – Ein leistungsfähiges Ordnungsamt, verbesserter Bürgerservice, Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr. Mobilität – Endlich das von auf unsere Initiative beschlossene Mobilitätskonzept für die gesamte Gemeinde angehen: u .a. ÖPNV überdenken, Fahrrad- und Fußgängerschutz zentrieren, LKW-Verkehr reduzieren und damit vor allem Durchgangsverkehre reduzieren. uwv-weilerswist.de Bildung & Infrastruktur – Bedarf an Kitas und Schulen prüfen; Digitalisierung vorantreiben; multifunktionale Nutzung ermöglichen. Umwelt & Nachhaltigkeit – Umweltbewusstsein bei Entscheidungen, Solartechnik mit Augenmaß vorantreiben, Bürger-Energie-Genossenschaft, mehr Grünflächen und Aufenthaltsqualität schaffen Wohnen & Leben – Bezahlbarer Wohnraum, faire Grundstücksvergaben, Möglichkeiten einer Wohnungsbaugesellschaft nutzen. Bürgerbeteiligung & Service – Transparenz, Livestreams, früher Einbindung der Bürgerschaft, Ausbau von eGovernment. Verwaltung modernisieren – Motivierte Mitarbeitende, effizienteres Verwaltungshandeln, Ausbildungsplätze in der Verwaltung schaffen. Warum Mehrheiten entscheidend sind: Viele Ziele lassen sich nur umsetzen, wenn es die nötige Mehrheit im Rat gibt. Eine möglichst starke UWV ist der beste Weg, um Mehrheiten für eigene Ideen zu beschaffen. Die Bürger haben am 14.09. die Wahl: alte Strukturen weiter mit der UWV aufbrechen oder ein weiter so wie in der Vergangenheit? Es liegt in der Hand der Wählerinnen und Wähler zu befinden, wer in der zu Ende gehenden Ratsperiode dauerhaft Leistung gezeigt hat oder erst in den letzten Wochen und Monaten vor der Wahl aktiv geworden ist.
von Kommunales Wissen kompakt 3. September 2025
Bürgermeisterwahl - Sonderfälle Wenn nur ein Kandidat zur Bürgermeisterwahl antritt oder einer nicht mehr will / kann Was passiert eigentlich, wenn sich bei einer Bürgermeisterwahl in Nordrhein-Westfalen nur ein einziger Bewerber stellt? Ist er automatisch gewählt – oder müssen die Bürgerinnen und Bürger trotzdem an die Urne? Und wie wird verfahren, wenn ein Kandidat kurz vor der Wahl nicht mehr antreten möchte? Die Gemeindeordnung in Verbindung mit dem Kommunalwahlgesetz NRW gibt die Antworten. Kein Automatismus Auch wenn nur ein Bewerber oder eine Bewerberin zur Wahl steht, erfolgt keine automatische Wahl. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden weiterhin in einem ordentlichen Wahlgang. Ja/Nein-Stimmzettel Die Kommunalwahlordnung NRW (§ 75c KWahlO NRW) schreibt in diesem Fall einen besonderen Stimmzettel vor: Wer den Kandidaten unterstützen möchte, kreuzt „Ja“ an. Wer ihn ablehnen will, wählt „Nein“. Leere oder falsch ausgefüllte Zettel sind ungültig. Damit unterscheidet sich das Verfahren deutlich von Wahlen mit mehreren Bewerbern, bei denen nur ein Name angekreuzt werden kann. Mehrheit erforderlich Gewählt ist der Kandidat nur, wenn er die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält. Gibt es mehr „Nein“- als „Ja“-Stimmen, ist die Wahl gescheitert – und muss wiederholt werden. Praxisbeispiele am 14. September 2025 Rhede (Kreis Borken): Amtsinhaber Jürgen Bernsmann tritt als einziger Kandidat an. Die Wählerschaft stimmt per Ja/Nein über seine Wiederwahl ab. Blankenheim (Kreis Euskirchen): Auch hier gibt es nur eine Bewerberin: Jennifer Meuren. Die Entscheidung fällt ebenfalls durch die Ja/Nein-Abstimmung. Sonderfall: Rückzug eines Kandidaten nach der Zulassung Was passiert, wenn ein Kandidat nach Ablauf der Frist und sogar nach Beginn der Briefwahl erklärt, dass er nicht mehr antreten möchte – z. B. aus gesundheitlichen Gründen? Rechtlich bleibt er Kandidat. Sein Name steht auf dem Stimmzettel, und er kann weiterhin gewählt werden. Wählerstimmen für ihn sind also gültig. Kommt er auf die erforderliche Mehrheit, wäre er gewählt. Allerdings kann er die Wahl ablehnen bzw, die Annahme der Wahl. In diesem Fall würde das Amt nicht angetreten, und es käme zu einer Neuwahl. Ein spannender Aspekt. Konkretes Beispiel, Weilerswist: Dort standen ursprünglich fünf Kandidaten zur Wahl. Mit Hans Peter Nußbaum erklärte ein Bewerber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für das Amt zur Verfügung zu stehen. Dennoch bleibt er Kandidat – und kann weiter gewählt werden. Im Falle einer Wahl könnte er durch Verzicht auf die Annahme der Wahl den Antritt des Amtes "vermeiden". Es käme zu einer neuen Bürgermeisterwahl.. Wenn ich persönlich einmal sicher war, dass bestimmte Konstellationen nur theorethischer Natur sind und sich die Praxis anders darstelle: in Weilerswist halte ich mittlerweile nichts mehr für ausgeschlossen. Man stelle sich diese Theorie vor: die Mehrheit der Wählerschaft ist von keinem der Kandidaten überzeugt und "erzwingt" auf diese Weise eine neue Bürgermeisterwahl ... Also bitte, das ist doch jetzt wirklich reine Theorie?!?