Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern zum 01.01.2025

20. Dezember 2024

Am 19.12.24 stand im Rat der Gemeinde Weilerswist die Entscheidung an, den sogenannten Hebesatz für die Grundsteuer festzusetzen.


Polemische Parolen flankierten den Sitzungstag:


  • 692% Hebesatz nach intensiver Analyse des Haushalts durch eine Ratsfraktion
  • Warnung vor „einem gefährlichen Pokerspiel mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger“


Die Unabhängige Wähler-Vereinigung macht dieses "Niveau" nicht mit!


Uns ist wichtig, dass der Weg, der zur Festlegung der Grundsteuer führte, transparent für alle Bürgerinnen und Bürger in Weilerswist ist. 


Den Meisten war der Begriff der Grundsteuer nicht oder nur am Rande bekannt. Erst mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.04.2018 kam die Grundsteuer in den Fokus der Bürger.

Landläufig ist die Meinung, dass Grundsteuer nur Hausbesitzer betrifft und für den Rest der Bevölkerung nicht von Belang ist. Dabei betrifft die Grundsteuer jeden, der Wohneigentum besitzt oder zur Miete wohnt. Die Grundsteuer wird, von den Meisten nicht beachtet, in den Mietnebenkosten einberechnet.


Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zielt primär auf den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) ab. Für das Gericht war es nicht primär von Belang, dass es im Westen seit 1964 (im Osten seit 1935) kein Verfahren zur Feststellung der Immobilienwerte mehr gab. Vielmehr war es wichtig, die Unterschiede der Wertentwicklung bei Immobilen abzubilden. Die Ausstattungsstandards haben sich erheblich verbessert. Dies führt dazu, dass alte Immobilien mit alten Standards im direkten Vergleich zu neu errichteten Immobilien mit den aktuellen Standards, im Wert gesunken sind. Beispielhaft nannten die Richter Isolierverglasungen. Heute sind sie Standard – in den 1960ern gab es sie noch gar nicht. Durch die alten Wertermittlungen wurden diese Unterschiede bei der Grundsteuer nicht berücksichtig. 


In Folge musste der Staat zum 01.01.2022 alle bebauten oder bebaubaren Grundstücke sowie Gebäude in der Bundesrepublik Deutschland neu bewerten. Die daraus resultierenden Erhebungen der Finanzämter sind sicher allen Eigentümern noch in intensiver Erinnerung. Als Ergebnis wurde der Grundsteuerwert aller Immobilien festgelegt.


Auch die Steuermesszahl wurde angepasst und zum Ausgleich der Wertsteigerung abgesenkt. Das Bundesmodell sieht dabei folgende feste Werte vor:


  • Wohngrundstück, etwa Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungen und Mehrfamilienhäuser: 0,31 Promille
  • andere bebaute Grundstücke, etwa Geschäftsgrundstücke: 0,34 Promille
  • unbebautes Grundstück: 0,34 Promille


Die Steuermesszahl wird mit dem Wert des jeweiligen Grundstücks –dem Grundsteuerwert – multipliziert. Als Zwischenergebnis kommt der Grundsteuermessbetrag heraus, der anschließend mit dem Hebesatz der Gemeinden multipliziert wird. Daraus ergibt sich die endgültige Höhe der Grundsteuer, die Eigentümer jährlich zahlen müssen.


Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer


Ein Hebesatz von z.B. 610 v.H. bedeutet dann: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x 6,10


Zur Ermittlung des Hebesatzes hat der Bund eine Empfehlung zu einem einheitlichen Hebesatz gegeben. Hier sollen Wohn- und Nichtwohneigentum mit dem gleichen Hebesatz berechnet werden. Das kann bedeuten, dass Bewohner von Wohneigentum das Nichtwohneigentum mitfinanzieren. 


Als alternativen Entwurf hat der Landtag NRW das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen am 4. Juli 2024 verabschiedet. Das beschlossene Gesetz sieht ergänzend zur bisherigen Regelung die Möglichkeit einer Differenzierung des Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke bei der Grundsteuer B vor – also die Anwendung unterschiedlicher Hebesätze. Dadurch wird es den Kommunen freigestellt, diese Hebesätze – in Abhängigkeit von den räumlich strukturellen Gegebenheiten vor Ort – so auszutarieren, dass es nicht zu einer übermäßigen Belastung etwa der Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien kommt. 


Die Gutachten über die Anwendung des einheitlichen und des differenzierten Hebesatzes sind kontrovers. Wenn Sie sich ein eigenes Urteil bilden wollen, finde Sie eine Gegenüberstellung der beiden Gutachten des Landes NRW und des deutschen Städtetages im Ratsinfosystem der Gemeinde Weilerswist:


Einheitlicher Hebesatz vs. differenzierter Hebesatz


Für Verwaltung, CDU, AfD und FDP ist das Totschlagargument ein möglich verfassungsrechtliches und fiskalisches Risiko im Falle einer Klage gegen Steuerbescheide auf Grundlage des differenzierten Hebesatzes. 

Hier wird wollend verschwiegen, dass dieses Risiko bei allen verwaltungsrechtlichen Entscheidungen besteht und auch für einen einheitlichen Hebesatz gelten würde.


Die CDU-Fraktion schürt hier die Angst der Bürgerinnen und Bürger und warnt vor „einem gefährlichen Pokerspiel mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger“. Gleichzeitig sieht man sich in der Lage und kompetent, eine intensive Analyse des Haushaltes gemacht zu haben.


In der Ratssitzung vom 19.12.2024 stand die Verabschiedung der Hebesätze für die Gemeinde Weilerswist auf der Tagesordnung. Die Ratspersonen mussten beschließen, ob ein einheitlicher Hebesatz oder ein differenzierter Hebesatz zur Anwendung kommen soll. 


In beiden Fällen soll die sog. Aufkommensneutralität gewährleistet bleiben. Das bedeutet, dass die Einnahmen der Gemeinde nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor oder so geplant waren. Allerdings kann es zu Belastungsverschiebungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern kommen.


Bei dem, vom Bund vorgeschlagenen, einheitlichen Hebesatz kämen in Weilerswist gemäß Verwaltungsvorlage folgender Hebesatz für Wohn- und Nichtwohneigentum zur Anwendung: 


Der Hebesatz würde von den ursprünglich prognostizierten 650 v.H. auf 730 v.H. angehoben werden.

Bei Anwendung des o.g. Gesetzes des Landes zur optionalen Anwendung des differenzierten Hebesatzes, würden dieser für Wohngrundstücke 635 v.H. und für Nichtwohngrundstücke 935 v.H. betragen.


Die UWV Weilerswist ist sich bewusst, dass nicht jeder, der zur Miete wohnt oder Wohneigentum besitzt, in der heutigen Zeit die finanziellen Möglichkeiten hat, die Folgen einer erhöhten Grundsteuer aufzubringen.

Wir folgen nicht der Polemik und Angst schürender Argumente zu Lasten der Wohnenden! 


Wohnraum muss bezahlbar bleiben. Dazu gehört Wohnraum nicht unnötig zu belasten. Weder durch die Grundsteuer noch zugunsten anderer Eigentumsformen!


Aus diesem Grund haben sich die Fraktionen von UWV, SPD und Grüne für den differenzierten Hebesatz ausgesprochen. Mit den Stimmen der Bürgermeisterin, CDU, AfD und FDP wurde dies jedoch abgelehnt. 


Ebenfalls zunächst abgelehnt wurde ein Antrag der CDU, den einheitlichen Hebesatz von 730 v.H. auf 692 v.H. abzusenken. Dies hätte zur Folge, dass dem Haushalt 2025 knapp 250.000 Euro fehlen würden. Konkrete Einsparmaßnahmen oder -positionen wurden trotz der eingangs erwähnten intensiven Analyse nicht genannt.


Im Ergebnis galt es nach Scheitern der beiden Anträge 

a) auf Differenzierung 

b) Senkung des Hebesatzes 

dennoch eine Steuersatzung zu verabschieden.


Die Befürworter der Differenzierung UWV, SPD und Grüne) sahen sich folgerichtig und konsequent nicht in der Lage einem einheitlichen Hebesatz zuzustimmen, egal welcher Höhe. 

Die CDU mit ihren Verbündeten in der Sache beharrten aber darauf, keinen Satz (wie von der Verwaltung vorgeschlagen) von 730 v.H. zu beschließen. 


Im Ergebnis hätte das jeweilige Beharren auf die Position (und dann konsequent „nein“ zu stimmen) zu einer Ablehnung einer Hebesatzsatzung geführt. In der Folge hätte die Gemeinde zunächst keinerlei Einnahmen aus Grundsteuer 2025 einnehmen können.

In der Folge ließ die Bürgermeisterin nach einer knapp halbstündigen Sitzungsunterbrechung, in der im persönlichen Austausch keine Einigung erzielt wurde, also im Kern noch einmal über den CDU-Antrag abstimmen. Lediglich „ergänzt“ um den Zusatz, man werde bemüht sein zu prüfen, wo man die dann fehlenden 250.000 € einsparen werde. Die Bürgermeisterin stimmte nun mit CDU, AfD und FDP und so kam es dann doch zu einer knappen Mehrheit für den einheitlichen, gesenkten Hebesatz für die Grundsteuer B.


Wie die Deckungslücke, die übrigens durch eine deutlich zu erwartende Steigerung der Kreisumlage noch höher werden dürfte, gefüllt wird? Das bleibt also offen. Insbesondere vor dem Hintergrund dringenden Handlungsbedarfes an Investitionen im Bereich Schulen, Straßenbau, Feuerwehr, etc.;


Bemerkenswert also im Ergebnis:


Die CDU in Weilerswist vertraut zwar rechtlich keiner Regelung, die ihre eigene Landesregierung mit zu verantworten hat,


  • traut aber dennoch einem von dort vorgeschlagenen Richtwert in Sachen Hebesatz für Weilerswist
  • erklärt kurz VOR der Sitzung in einem SocialMedia-Beitrag, man habe den Haushalt analysiert und habe Einsparpotential ausgemacht
  • erklärt kurz VOR der Sitzung in einem SocialMedia-Beitrag, man habe das mit der Verwaltung abgestimmt
  • erklärt IN der Sitzung, man werde sich bemühen Einsparpotentiale zu finden
  • IN der Sitzung stimmt die Verwaltung (Bürgermeisterin) aber zunächst gegen den Vorschlag
  • belastet die von der CDU angeführte Mehrheit im Kern nun Wohneigentum zu Lasten von Gewerbeeigentum
  • versucht die CDU alle anderen, die mit Blick auf die Belastungen des Haushaltes (übrigens auch in den Folgejahren) eine Senkung kritisch sehen, als unsoziale Steuererhöher darzustellen. 
  • Dabei geht es tatsächlich um folgendes: den Gesamtbetrag an Einnahmen zu sichern, deren Höhe gerade die CDU in der Vergangenheit massiv vorangetrieben und in Zeiten des selbst zu verantwortenden Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen hat. Um wegen der unter CDU-Mehrheiten entstandenen finanziellen Schieflage ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, musste noch der alte Rat vor vielen Jahren eine alle zwei Jahre steigende Grundsteuer einplanen. Letzte Steigerung: 2025; Insoweit wäre der sog. aufkommensneutrale , einheitliche Hebesatz (die Erhöhung, die der alte Rat noch vor Jahren beschlossen hat) bei 730 v.H. gelegen. Der von der CDU als vermeintlich neutral angesehene Hebesatz ist insoweit aus der Luft gegriffen. Die faktische Steuererhöhung hatte die CDU längst selber vor vielen Jahren in die Wege geleitet.


Laut Berechnung der politischen Mitbewerber, der Grünen, wäre das als Horrorszenario dargestellte finanzielle Risiko von Einnahmeverlusten wegen eines etwaigen Klagerisiko nicht höher gewesen, als die jetzt durchgedrückte Reduzierung des einheitlichen Hebesatzes.


Bei allem Respekt vor sachlich begründbaren anderen Meinungen: mit seriöser, fundierter Haushaltspolitik hat dies leider wenig zu tun! Im Gegenteil: vielmehr entsteht der Eindruck, dass sich ein Bürgermeisterkandidat mit einer Art Taschenspielertrick und symbolischen Wahlgeschenken bis zu seiner möglichen Wahl ins Ziel retten will, nachdem es zuvor an seiner erklärten Absicht Kritik gegeben hat. Nicht zu vergessen ist nämlich: die fehlenden 250.000 Euro fehlen jedes Jahr und das vom Kämmerer trotzdem schon länger prognostizierte steigende Defizit wird noch größer. Die CDU und ihr Bürgermeisterkandidat halten dies alles eigenen Veröffentlichungen nach für "fair und zukunftssicher". 


Foto: fotoblend auf pixabay.de

von Kommunales Wissen kompakt 30. Juli 2025
Arbeit der Ratsfraktion Ein Blick hinter die Kulissen – am Beispiel der UWV Weilerswist Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, wie politische Entscheidungen auf kommunaler Ebene vorbereitet werden – und was eigentlich zwischen den offiziellen Ratssitzungen im Hintergrund geschieht. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Ratsfraktion . Doch was genau ist das, und was macht sie? Rechtliche Grundlage: Ratsfraktionen nach Gemeindeordnung NRW Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 56 GO NRW) ist eine Ratsfraktion ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Ratsmitglieder, die sich in ihrer politischen Arbeit abstimmen und gemeinsame Positionen vertreten. Fraktionen haben das Recht, Anträge zu stellen, Anfragen an die Verwaltung zu richten und in Ausschüssen mitzuwirken. Sie dienen somit der politischen Meinungsbildung und Strukturierung der Ratsarbeit. Die UWV-Fraktion in Weilerswist – konkret und bürgernah In der Gemeinde Weilerswist setzt die Fraktion der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) genau das in die Praxis um. Ihre Arbeit ist geprägt von Offenheit, Sachorientierung und Bürgernähe. 1. Wer gehört zur Fraktion? Zur Fraktion gehören alle gewählten Ratsmitglieder der UWV. Unterstützt werden sie von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern , die in beratender Funktion in den Fachausschüssen mitwirken. Sie bringen Fachwissen und Erfahrung ein – ein großer Gewinn für fundierte Entscheidungen. Auch interessierte Gäste dürfen teilnehmen, sofern es sich um öffentliche Vorlagen handelt. 2. Montags ist Fraktionstag Ein fester Bestandteil der Fraktionsarbeit sind die regelmäßigen montäglichen Fraktionssitzungen . In diesen Sitzungen bereitet sich die Fraktion auf die anstehenden Ausschuss- oder Ratssitzungen der jeweiligen Woche vor. Im Fokus stehen die Verwaltungsvorlagen , also die Entwürfe, Anträge oder Informationen, die von der Verwaltung eingebracht werden. In der Sitzung werden diese Vorlagen gemeinsam gelesen, diskutiert, hinterfragt und bewertet. Es geht nicht nur um ein „dafür“ oder „dagegen“, sondern um ein tiefes Verstehen, Abwägen und eventuell Anpassen . Wo nötig, werden eigene Änderungsanträge oder Rückfragen formuliert. 3. Aufgaben und Funktionen der Fraktion Die UWV-Fraktion erfüllt dabei vielfältige Aufgaben: Koordination der politischen Arbeit: Die Fraktion bündelt Meinungen, diskutiert unterschiedliche Perspektiven und entwickelt eine gemeinsame Linie. Vorbereitung und Nachbereitung: Neben der Vorbereitung der Sitzungen werden auch Beschlüsse und Entwicklungen im Nachgang bewertet. Antragsrecht und Initiativen: Die Fraktion kann selbst aktiv werden – durch Anträge an Rat oder Ausschüsse, oder durch Anfragen an die Verwaltung. Ausschussarbeit: Die Fraktionsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger vertreten die UWV-Position in den Ausschüssen. Kontrolle der Verwaltung: Die Fraktion nimmt eine wichtige Kontrollfunktion wahr, indem sie Verwaltungshandeln prüft und hinterfragt. Öffentlichkeitsarbeit: Die Fraktion informiert regelmäßig über ihre Arbeit – ob im Gespräch, auf Veranstaltungen oder über digitale Kanäle. 4. Transparenz und Beteiligung Ein besonderes Merkmal der UWV-Fraktion in Weilerswist ist ihre offene Struktur : Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an den öffentlichen Teilen der Fraktionssitzungen teilzunehmen. Diese Transparenz ist Ausdruck eines modernen, beteiligungsorientierten Politikverständnisses. Fazit: Politik mit Herz, Hirn und Haltung  Fraktionen sind mehr als eine organisatorische Einheit. Sie sind das Herzstück der kommunalpolitischen Arbeit . Mit klarer Struktur, fachlicher Expertise und dem Willen zum Dialog sollen sie maßgeblich dazu beitragen, dass Entscheidungen im Rat gut vorbereitet, nachvollziehbar und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger getroffen werden. Oft gelingt dies sogar, trotz dürftiger Vorlagen der Verwaltung.
von Frauen in der UWV 29. Juli 2025
Liebe Frauen, wir laden euch herzlich zu unserem nächsten UWV-Frauentreff ein! Wann: Dienstag, 5. August 2025, um 19:00 Uhr Wo: Historische Weinstube Zum Schwan Unser Frauentreff ist ein Ort für Austausch, Gemeinschaft und Inspiration – ganz gleich, ob du dich für Politik interessierst oder einfach einen entspannten Abend in netter Runde verbringen möchtest. Wir möchten Frauen zusammenbringen, die Lust auf Gespräche, Ideen und gegenseitige Unterstützung haben. Neue Gesichter sind jederzeit willkommen – bringt gerne Freundinnen oder Bekannte mit! Wir freuen uns auf euch! Herzliche Grüße Euer UWV-Frauentreff-Team Foto: geralt auf pixabay.de
von Fraktion 28. Juli 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Interkommunale Zusammenarbeit". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan: Die interkommunale Zusammenarbeit gewinnt in Zeiten von Klimakrise, Digitalisierung und Haushaltsdruck immer mehr an Bedeutung – auch für Weilerswist. Bereits seit 2020 setzt sich die Unabhängige Wähler-Vereinigung (UWV) gezielt dafür ein, den Austausch mit Nachbarkommunen zu intensivieren und Zukunftsthemen gemeinsam anzugehen. Impulse aus der Politik – mit durchwachsenen Reaktionen Die UWV brachte in den letzten Jahren mehrere Anträge ein, welche die regionalen Synergien stärken sollten – etwa in den Bereichen Photovoltaik, Tourismus und gemeinschaftliche Förderprojekte. Ziel war stets: Voneinander lernen, Ressourcen effizient nutzen und über Gemeindegrenzen hinweg nachhaltige Lösungen entwickeln. Die Resonanz? Durchwachsen. Einige Anträge wurden zurückgestellt, andere gar nicht erst weiterverfolgt – mit dem Verweis auf bereits bestehende Kooperationen oder mangelnden Bedarf. Die UWV sieht das differenzierter: Bestehende Ansätze reichen nicht aus, um die Chancen regionaler Zusammenarbeit voll auszuschöpfen. Vor allem Transparenz und strategische Steuerung bleiben ausbaufähig. Was bereits funktioniert – Beispiele mit Wirkung Tatsächlich gibt es positive Beispiele: Im Hochwasserschutz arbeitet Weilerswist im Rahmen der Hochwasserschutzkooperation Erft mit 18 weiteren Kommunen zusammen – ein wichtiges Netzwerk, welches nach der Flutkatastrophe 2021 neue Relevanz gewonnen hat. Zudem wurde kürzlich mit der Stadt Euskirchen eine Vereinbarung zur Geschwindigkeitskontrolle getroffen. Diese Ansätze zeigen: Interkommunale Zusammenarbeit kann funktionieren – wenn sie gewollt, gefördert und aktiv gestaltet wird. Fazit: Ein Anfang ist gemacht – doch da geht noch mehr Die UWV zieht ein sachliches Fazit: Weilerswist hat erste Schritte in Richtung regionaler Kooperation unternommen. Doch viele Chancen bleiben bislang ungenutzt. Die UWV fordert, das Thema strategischer anzugehen, mehr Beteiligung zuzulassen und konkrete Projekte anzustoßen, die über Symbolik hinausgehen. Mit einer stärkeren UWV im Rat kann interkommunale Zusammenarbeit neu gedacht und aktiv vorangebracht werden – für mehr Effizienz, mehr Innovation und mehr regionale Stärke.
von Gemeindeverband 26. Juli 2025
Heute stellen wir unsere Kandidatin für den Rat und Kreistag vor. Für den Rat geht es hier um den Wahlbezirk 415, Groß Vernich (West), Klein Vernich, für den Kreistag um den Kreiswahlbezirk 2. Marion Leufer Jahrgang 1966, ledig, zwei Kinder Beruf: Gelernte Speditionskauffrau, Verwaltungssachbearbeiterin "Unsere Gemeinde verdient eine starke, ehrliche und engagierte Stimme. Ich stehe für klare Werte: Transparenz, Verlässlichkeit und eine Politik, die die Menschen in den Mittelpunkt stellt." Marion Leufer ist nicht nur Gründungsmitglied der UWV Weilerswist, sondern unter anderem seit 2020 stellv. Fraktionsvorsitzende der UWV im Gemeinderat.  Ihre Stärken: zuhören, anpacken und sich mit ganzer Kraft für Ihre Interessen der Menschen einzusetzen. Dabei zählen für sie keine leeren Versprechen, sondern konkrete Lösungen: für bessere Schulen, sichere Straßen, eine lebendige Wirtschaft und eine lebenswerte Umwelt. Portraitfoto: Kaspar Photography
von Gemeindeverband 25. Juli 2025
Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Verkehr / Mobilität Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Verkehr/Mobilität": Wir setzen uns unter anderem ein für: • Das bestehende Konzept des ÖPNV für Weilerswist muss auf den Prüfstand • Ein Mobilitätskonzept: ein leistungsstarkes Straßennetz mit Schutzzonen für Fahrradfahrer/ Fahrradfahrerinnen und Fußgänger/ Fußgängerinnen • Die Folgen des LKW-Verkehrs müssen durch intelligente Lösungen für die Bürgerschaft minimiert werden • Autobahnausbau? Dann einen Vorteil für Fußgängerverkehr und Fahrradverkehr schaffen Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: Für die Zukunft von Weilerswist sind Themen wie Mobilität und die Qualität des öffentlichen Nahverkehrs von herausragender Bedeutung. Die Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bleibt ständige Aufgabe der öffentlichen Hand. Das bestehende Konzept des ÖPNV sollte daher auf den Prüfstand gestellt werden. Möglicherweise lassen sich durch den Kreis oder andere kommunale Partner (Stadtbusse Brühl oder Euskirchen) verbesserte Möglichkeiten realisieren. Gleichwohl gilt: das Auto wird auch zukünftig eine tragende Rolle spielen. Weilerswist braucht daher ein leistungsstarkes Straßennetz mit Schutzzonen für Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen. Dieses muss intakt gehalten und ausgebaut werden. Gleiches gilt für Fußwege. Bisherige Planungen und Überlegungen in diesen Punkten haben keine sinnvollen Ergebnisse gebracht. Es herrscht Stillstand, der beseitigt werden muss. Wir wollen hierzu alle Beteiligten und Betroffenen zusammenbringen und endlich für alle zu einem ausgewogenen Ergebnis zu kommen, von welchem alle einen Mehrwert haben. Ende 2021 haben wir als UWV daher ein umfassendes Mobilitätskonzept beantragt. Anfang 2022 fand dieser Ansatz einstimmig eine Mehrheit in der Politik. Die Verwaltung wurde mit der Erstellung eines solchen Konzeptes beauftragt. Leider müssen wir 2025 feststellen, dass in dieser Sache seitens der Verwaltung nichts geschehen ist. Mit einer starken Fraktion wollen wir Druck auf eine zeitnahe Umsetzung der gültigen Beschlusslage machen. Uns ist klar: es bedarf zwingend eines intelligenten Verkehrs- und Parkkonzept für das gesamte Gemeindegebiet. Der Verkehr wird durch einzelne Maßnahmen insgesamt nicht weniger, er verteilt sich nur anders; im Zweifel zu Lasten anderer Anwohner sowie der Umwelt durch längere Fahrtstrecken. Dabei darf aber bei allen Maßnahmen nicht unberücksichtigt gelassen werden, dass eine gute Erreichbarkeit des Kernortes und der zentralen Einrichtungen der Gemeinde (Rathaus, Bauhof, etc.) von herausragender Bedeutung ist. ÖPNV : Der Ausbau des Bahnverkehrs darf nicht zu ökologischen und ökonomischen Folgen führen Bis 2030 soll die bestehende Bahnstrecke Euskirchen-Köln elektrifiziert werden und die Taktung der Zuglinien in beide Richtungen erhöht werden. Schon heute zeichnen sich die Bahnübergänge in unserer Gemeinde durch lange Wartezeiten für den fließenden Verkehr (zu Fuß gehende, Fahrrad, Kfz) aus. Bei der geplanten Taktung erhöhen sich die Wartezeiten deutlich. Die Wartezeiten vor den Schranken erhöhen sich um das gleiche Maß. Die ökologischen und ökonomischen Folgen sind erheblich. Die Verwaltung gibt sich mit der Auskunft der DB AG zufrieden, dass Unter- oder Überführungen von Bahnübergängen im Gemeindegebiet nicht geplant sind. Wir fordern über Bund und Land Druck auf die Bahn AG auszuüben, um andere Lösungen für Weilerswist zu schaffen. Park-Suchverkehr muss vermieden werden. Bei dem zu erstellenden Konzept sind auch die Möglichkeiten von Anwohnerparkausweisen in die Überlegungen mit einzubeziehen. Die Folgen des LKW-Verkehrs müssen durch intelligente Lösungen für die Bürgerschaft minimiert werden Ein weiteres Problem ist der LKW-Verkehr. Dieser muss grundsätzlich aus den einzelnen Orten herausgehalten werden. Die aktuelle Situation der an vielen Stellen wild parkenden LKW muss beendet werden. Hier muss aus unserer Sicht viel energischer auf die zuständigen Minister in Bund und Land zugegangen werden. Diese müssen gedrängt werden, an den Autobahnen mehr Abstell- und Übernachtungsmöglichkeiten zu schaffen. Es darf grundsätzlich nicht Aufgabe der Gemeinde sein, auf eigene Kosten Verunreinigungen zu beseitigen oder gar selbst Autohöfe und ähnliches zu bauen, weil die Verantwortlichen in Bund und Land sich in dieser Frage verstecken. In unserer Gemeinde muss darüber hinaus diskutiert und entschieden werden, wo und in welcher Form der LKW-Verkehr geleitet werden soll und wie konfliktfrei legale Abstellmöglichkeiten durch Dritte entstehen können. Das auf unseren Antrag hin beschlossene Mobilitätskonzept muss hier Lösungen aufzeigen. In den Wohngebieten muss mehr zur Sicherheit im Straßenverkehr und zur Verbesserung der Wohnqualität getan werden. Eine Verkehrskommission kann hierzu einen guten Ansatz liefern. Die Polizei, Mobilitätsverbände und Rettungsdienste müssen beratend in den zuständigen Fachausschüssen gehört werden. In der beabsichtigen interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Euskirchen zu mobilen Geschwindigkeitskontrollen und der Einrichtung von mehr „Tempo 30-Zonen“ sehen wir erste gute Ansätze. Weitere Ziele einer sinnvollen baulichen Entwicklung von Weilerswist müssen unserer Auffassung nach sein: • mehr Abstellplätze für Fahrräder • Angsträume schon bei Planungsphasen vermeiden • Fußwege, Bahnübergänge und besonders Schulwege sicherer gestalten, u. a. durch bessere Ausleuchtung. Für die A 61 bestehen Planungen für einen sechsspurigen Ausbau. Dies bedeutet auch, dass mit großer Wahrscheinlichkeit aktuell bestehende Brückenbauwerke erneuert werden müssen, etwa auch seitens der DB. Die Gemeinde muss daher rechtzeitig mit den verantwortlichen Stellen in Kontakt treten und ausloten, ob und unter welchen Voraussetzungen bei anstehenden Erneuerungen zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten für Fußgängerverkehr und Fahrradverkehr geschaffen werden können. Dies bietet nach Auffassung der UWV gute Chancen auf den Ausbau der bestehenden Fuß- und Radverkehrswege. Unsere bisherigen Bemühungen politische Diskussionen zu führen wurden bisher von verschiedenen Beteiligten geblockt. Es ist an der Zeit, diese Themen mit noch mehr Nachdruck erneut anzugehen. Alle angesprochenen Aspekte, die Probleme heute und die Herausforderungen der Zukunft, bedürfen des oben erwähnten fachlich fundierten Mobilitätskonzeptes. Wir müssen klar analysieren, wie sich Verkehrsströme heute darstellen und zukünftig steuern lassen. Die Erkenntnisse müssen in konkrete Handlungsvorschläge münden, die endlich klare Verbesserungen für alle Weilerswister nach sich ziehen.
von Kommunales Wissen kompakt 23. Juli 2025
Der Bürgermeister, Teil 3: Unterschrift mit Folgen – Was der Bürgermeister darf (und was lieber nicht) Wenn der Bürgermeister den Kugelschreiber zückt, geht’s ans Eingemachte: Verträge, Verpflichtungserklärungen, und manchmal sogar Kunstwerke aus dem alten Ägypten (ja, das ist kein Scherz). Laut Gesetz darf der Bürgermeister die Gemeinde vertreten – etwa beim Abschluss von Bauverträgen oder beim Kauf eines neuen Fahrzeuges. Doch wehe, jemand anders tut es - oder er- und dann ohne Genehmigung. Dann ist die ganze Nummer „schwebend unwirksam“ – klingt wie ein Zaubertrick, ist aber juristischer Ernst. Und dann kommt der Paragraphen-Zirkus richtig in Fahrt. Wer unterschreibt? Wie? Mit welchem Titel? Und: Ist das Geschäft vielleicht doch „laufende Verwaltung“ – also Routine – oder ein „großer Brocken“, der extra abgesichert sein muss? Eine falsche Einschätzung kann teuer werden. Dann drohen Klagen, Schadenersatz oder Gerichtsprozesse über ägyptische Replikate in Zeltbauten (kein Witz, ist passiert). Moral der Geschichte: Unterschrift ist nicht gleich Unterschrift – und der Bürgermeister ist nicht nur Gesicht der Kommune, sondern auch juristisch oft am Limit (seiner Nerven.) Oder: Warum ein falscher Kugelschreiber teuer werden kann Der Bürgermeister ist nicht nur Verwaltungshäuptling und im Idealfall politischer Moderator – er ist auch gesetzlicher Vertreter der Gemeinde (§ 63 GO). Das heißt: Wenn etwas Wichtiges unterschrieben werden muss – z. B. ein Vertrag mit einem Bauunternehmen oder ein Kaufvertrag für ein Grundstück –, ist seine Unterschrift das rechtliche „Go“. Aber: Es gibt Grenzen. Verpflichtungserklärungen – nur mit „richtiger“ Unterschrift § 64 GO sagt ganz klar: Verpflichtungserklärungen – also rechtlich bindende Zusagen über das hinaus, was zur laufenden Verwaltung gehört – müssen schriftlich abgefasst und qualifiziert unterschrieben werden. Sprich: von ihm selbst oder seinem allgemeinen Vertreter . Fehlt die richtige Unterschrift? Dann ist der Vertrag nichtig oder schwebend unwirksam (§ 177 BGB lässt grüßen). Schutz vor Schnellschüssen Warum diese ganzen Regeln? Damit die Gemeinde nicht durch leichtfertige Zusagen oder unklare Zuständigkeiten in Millionenhaftungen schlittern kann. Klingt spießig, ist aber notwendig. Schließlich will niemand, dass der neue Dorfplatz durch eine Vertragslücke zur Brache wird.  Was passiert, wenn’s doch passiert? Dann haftet ggf. der Unterzeichner persönlich – und die Gemeinde kann Regressansprüche stellen (§§ 179, 823, 839 BGB). Ein ziemlich unangenehmes Kapitel, das sich mit ein paar guten Verwaltungsgrundkenntnissen leicht vermeiden lässt.
von Fraktion 21. Juli 2025
Was haben wir gesagt, was haben wir getan? In der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Mobilitätskonzept". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan:  2020 als Thema angekündigt, 2021 beantragt, 2022 beschlossen – 2025: noch immer nichts passiert. Was wie ein schlechter Scherz klingt, ist traurige Realität: Trotz eines einstimmigen Ratsbeschlusses von Anfang 2022 zur Erstellung eines Masterplans Mobilität ist bis heute – laut eigener Auskunft der Verwaltung – überhaupt nichts geschehen. Kein Konzept. Keine Fortschritte. Kein Plan. Die UWV sagt: So geht das nicht weiter. Wir haben den Antrag damals gestellt, weil wir gesehen haben, dass es nicht reicht, hier ein Verkehrsschild zu versetzen und dort einen Radweg zu flicken. Wir brauchen ein Gesamtkonzept für Weilerswist – für alle Ortsteile, alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie alle Lebens- und Orstlagen. Die Probleme sind offensichtlich: Zu viel Verkehr durch die Ortskerne Zu wenig sichere Schulwege Keine vernünftige Lösung für den LKW-Verkehr Ein ÖPNV, der dringend neu gedacht werden muss Bahnübergänge, die durch die geplante Taktverdichtung zum Dauerärgernis werden könnten Wir haben gesagt, wir kümmern uns – und wir tun es weiter. Trotz mehrfacher Nachfragen, Sachstandsanträge und Diskussionen in Ausschüssen: Die Verwaltung mauert, beschwichtigt, schweigt. Unsere Forderungen werden mit mehr Stimmen im nächsten Rat mächtiger: Verkehr ganzheitlich denken – nicht nur an einzelnen Stellen nachbessern ÖPNV verbessern, Schulwege sichern, Radwege ausbauen, LKWs raus aus den Wohngebieten Zukunft statt Stillstand Mobilität betrifft uns alle. Ob Kita oder Supermarkt, Pendelverkehr oder Feierabendrunde mit dem Rad – Funktionierende Mobilität dient auch der Lebensqualität. Deshalb braucht es nicht nur Visionen, sondern endlich: Umsetzung.
von Gemeindeverband 19. Juli 2025
Heute gehen wir mit unserer Kandidatenvorstellung in den Wahlbezirk 310, Lommersum (Nord) / Hausweiler (Nord) und stellen unseren dortigen Kandidaten vor: Christian Glaser Jahrgang 1979, verheiratet Beruf: Feuerwehrbeamter und Dozent "Ich will nicht zuschauen, wie Entscheidungen über unsere Köpfe hinweg getroffen werden. Ich kandidiere für die UWV, weil ich mir eine ehrliche, transparente und bürgernahe Kommunalpolitik wünsche. Als Feuerwehrmann weiß ich: Es braucht klare Entscheidungen, Verlässlichkeit und echtes Teamwork – auch in der Politik.“ Christian Glaser steht für eine sachorientierte Politik ohne Parteibrille – für die Menschen in Weilerswist: Klar. Unabhängig. Engagiert. Er gehört zudem zu den Gründungsmitgliedern der UWV Weilerswist. Als sachkundiger Bürger konnte der den Fraktionen in Gemeinderat und Kreistag wichtige Impulse geben und bereits wertvolle Arbeit für die Menschen leisten. Portraitfoto: Kaspar Photography
von Gemeindeverband 18. Juli 2025
Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Willkommenskultur Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Willkommenskultur": Wir setzen uns unter anderem ein für: • Ein harmonisches und friedliches Miteinander Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: In Weilerswist sind alle Menschen willkommen. Eine aktive Willkommenskultur ist Garant für ein harmonisches und friedliches Miteinander. Deswegen muss die menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen sowie eine aktive Integration unterstützt werden. Die Verwaltung muss Menschen, die in unseren Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften leben, begleiten und unterstützen einen passenden Wohnraum zu finden.
von Kommunales Wissen kompakt 16. Juli 2025
Der Bürgermeister, Teil 2: Wenn der Bürgermeister mal nicht kann – wer springt ein? Auch ein Bürgermeister braucht mal Urlaub. Oder wird krank. Oder steckt im Stau. Und dann? Niemand ist unersetzlich – nicht mal ein Bürgermeister. Doch wer übernimmt, wenn der Chef verhindert ist? Die Antwort ist zweigeteilt – wie so oft in der kommunalen Welt. Ehrenamtliche Stellvertretung – mit Anstand, aber ohne Amtsstempel Nach § 67 GO vertreten die ehrenamtlichen Stellvertreter den Bürgermeister in zwei Bereichen: Bei der Leitung von Ratssitzungen , und bei repräsentativen Aufgaben (Grußworte, Urkunden überreichen, Bäume pflanzen).  Aber: Sie dürfen nicht die Verwaltungsgeschäfte übernehmen . Also keine Verträge unterschreiben, keine Sitzungseinladungen verschicken, keine Akten wälzen. Der „Allgemeine Vertreter“ – wenn’s wirklich wichtig wird Steht in § 68 GO: Der „allgemeine Vertreter“ übernimmt alles andere. Das ist meist ein Beigeordneter oder leitender Verwaltungsbeamter. Der kann den Bürgermeister in dessen „eigentlichen“ Aufgaben vertreten – etwa beim Einberufen von Ratssitzungen oder beim Unterzeichnen von rechtlich relevanten Dokumenten. Warum ist das wichtig? Weil falsche Vertretung fatale Folgen hat: Ein Vertrag, den z. B. der ehrenamtliche Stellvertreter unterzeichnet, kann ungültig sein , wenn er nicht die formalen Kriterien nach § 64 GO erfüllt. Da wird dann aus „harmlos vertreten“ schnell ein „juristisches Desaster“