Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern zum 01.01.2025

20. Dezember 2024

Am 19.12.24 stand im Rat der Gemeinde Weilerswist die Entscheidung an, den sogenannten Hebesatz für die Grundsteuer festzusetzen.


Polemische Parolen flankierten den Sitzungstag:


  • 692% Hebesatz nach intensiver Analyse des Haushalts durch eine Ratsfraktion
  • Warnung vor „einem gefährlichen Pokerspiel mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger“


Die Unabhängige Wähler-Vereinigung macht dieses "Niveau" nicht mit!


Uns ist wichtig, dass der Weg, der zur Festlegung der Grundsteuer führte, transparent für alle Bürgerinnen und Bürger in Weilerswist ist. 


Den Meisten war der Begriff der Grundsteuer nicht oder nur am Rande bekannt. Erst mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.04.2018 kam die Grundsteuer in den Fokus der Bürger.

Landläufig ist die Meinung, dass Grundsteuer nur Hausbesitzer betrifft und für den Rest der Bevölkerung nicht von Belang ist. Dabei betrifft die Grundsteuer jeden, der Wohneigentum besitzt oder zur Miete wohnt. Die Grundsteuer wird, von den Meisten nicht beachtet, in den Mietnebenkosten einberechnet.


Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zielt primär auf den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) ab. Für das Gericht war es nicht primär von Belang, dass es im Westen seit 1964 (im Osten seit 1935) kein Verfahren zur Feststellung der Immobilienwerte mehr gab. Vielmehr war es wichtig, die Unterschiede der Wertentwicklung bei Immobilen abzubilden. Die Ausstattungsstandards haben sich erheblich verbessert. Dies führt dazu, dass alte Immobilien mit alten Standards im direkten Vergleich zu neu errichteten Immobilien mit den aktuellen Standards, im Wert gesunken sind. Beispielhaft nannten die Richter Isolierverglasungen. Heute sind sie Standard – in den 1960ern gab es sie noch gar nicht. Durch die alten Wertermittlungen wurden diese Unterschiede bei der Grundsteuer nicht berücksichtig. 


In Folge musste der Staat zum 01.01.2022 alle bebauten oder bebaubaren Grundstücke sowie Gebäude in der Bundesrepublik Deutschland neu bewerten. Die daraus resultierenden Erhebungen der Finanzämter sind sicher allen Eigentümern noch in intensiver Erinnerung. Als Ergebnis wurde der Grundsteuerwert aller Immobilien festgelegt.


Auch die Steuermesszahl wurde angepasst und zum Ausgleich der Wertsteigerung abgesenkt. Das Bundesmodell sieht dabei folgende feste Werte vor:


  • Wohngrundstück, etwa Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungen und Mehrfamilienhäuser: 0,31 Promille
  • andere bebaute Grundstücke, etwa Geschäftsgrundstücke: 0,34 Promille
  • unbebautes Grundstück: 0,34 Promille


Die Steuermesszahl wird mit dem Wert des jeweiligen Grundstücks –dem Grundsteuerwert – multipliziert. Als Zwischenergebnis kommt der Grundsteuermessbetrag heraus, der anschließend mit dem Hebesatz der Gemeinden multipliziert wird. Daraus ergibt sich die endgültige Höhe der Grundsteuer, die Eigentümer jährlich zahlen müssen.


Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer


Ein Hebesatz von z.B. 610 v.H. bedeutet dann: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x 6,10


Zur Ermittlung des Hebesatzes hat der Bund eine Empfehlung zu einem einheitlichen Hebesatz gegeben. Hier sollen Wohn- und Nichtwohneigentum mit dem gleichen Hebesatz berechnet werden. Das kann bedeuten, dass Bewohner von Wohneigentum das Nichtwohneigentum mitfinanzieren. 


Als alternativen Entwurf hat der Landtag NRW das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen am 4. Juli 2024 verabschiedet. Das beschlossene Gesetz sieht ergänzend zur bisherigen Regelung die Möglichkeit einer Differenzierung des Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke bei der Grundsteuer B vor – also die Anwendung unterschiedlicher Hebesätze. Dadurch wird es den Kommunen freigestellt, diese Hebesätze – in Abhängigkeit von den räumlich strukturellen Gegebenheiten vor Ort – so auszutarieren, dass es nicht zu einer übermäßigen Belastung etwa der Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien kommt. 


Die Gutachten über die Anwendung des einheitlichen und des differenzierten Hebesatzes sind kontrovers. Wenn Sie sich ein eigenes Urteil bilden wollen, finde Sie eine Gegenüberstellung der beiden Gutachten des Landes NRW und des deutschen Städtetages im Ratsinfosystem der Gemeinde Weilerswist:


Einheitlicher Hebesatz vs. differenzierter Hebesatz


Für Verwaltung, CDU, AfD und FDP ist das Totschlagargument ein möglich verfassungsrechtliches und fiskalisches Risiko im Falle einer Klage gegen Steuerbescheide auf Grundlage des differenzierten Hebesatzes. 

Hier wird wollend verschwiegen, dass dieses Risiko bei allen verwaltungsrechtlichen Entscheidungen besteht und auch für einen einheitlichen Hebesatz gelten würde.


Die CDU-Fraktion schürt hier die Angst der Bürgerinnen und Bürger und warnt vor „einem gefährlichen Pokerspiel mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger“. Gleichzeitig sieht man sich in der Lage und kompetent, eine intensive Analyse des Haushaltes gemacht zu haben.


In der Ratssitzung vom 19.12.2024 stand die Verabschiedung der Hebesätze für die Gemeinde Weilerswist auf der Tagesordnung. Die Ratspersonen mussten beschließen, ob ein einheitlicher Hebesatz oder ein differenzierter Hebesatz zur Anwendung kommen soll. 


In beiden Fällen soll die sog. Aufkommensneutralität gewährleistet bleiben. Das bedeutet, dass die Einnahmen der Gemeinde nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor oder so geplant waren. Allerdings kann es zu Belastungsverschiebungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern kommen.


Bei dem, vom Bund vorgeschlagenen, einheitlichen Hebesatz kämen in Weilerswist gemäß Verwaltungsvorlage folgender Hebesatz für Wohn- und Nichtwohneigentum zur Anwendung: 


Der Hebesatz würde von den ursprünglich prognostizierten 650 v.H. auf 730 v.H. angehoben werden.

Bei Anwendung des o.g. Gesetzes des Landes zur optionalen Anwendung des differenzierten Hebesatzes, würden dieser für Wohngrundstücke 635 v.H. und für Nichtwohngrundstücke 935 v.H. betragen.


Die UWV Weilerswist ist sich bewusst, dass nicht jeder, der zur Miete wohnt oder Wohneigentum besitzt, in der heutigen Zeit die finanziellen Möglichkeiten hat, die Folgen einer erhöhten Grundsteuer aufzubringen.

Wir folgen nicht der Polemik und Angst schürender Argumente zu Lasten der Wohnenden! 


Wohnraum muss bezahlbar bleiben. Dazu gehört Wohnraum nicht unnötig zu belasten. Weder durch die Grundsteuer noch zugunsten anderer Eigentumsformen!


Aus diesem Grund haben sich die Fraktionen von UWV, SPD und Grüne für den differenzierten Hebesatz ausgesprochen. Mit den Stimmen der Bürgermeisterin, CDU, AfD und FDP wurde dies jedoch abgelehnt. 


Ebenfalls zunächst abgelehnt wurde ein Antrag der CDU, den einheitlichen Hebesatz von 730 v.H. auf 692 v.H. abzusenken. Dies hätte zur Folge, dass dem Haushalt 2025 knapp 250.000 Euro fehlen würden. Konkrete Einsparmaßnahmen oder -positionen wurden trotz der eingangs erwähnten intensiven Analyse nicht genannt.


Im Ergebnis galt es nach Scheitern der beiden Anträge 

a) auf Differenzierung 

b) Senkung des Hebesatzes 

dennoch eine Steuersatzung zu verabschieden.


Die Befürworter der Differenzierung UWV, SPD und Grüne) sahen sich folgerichtig und konsequent nicht in der Lage einem einheitlichen Hebesatz zuzustimmen, egal welcher Höhe. 

Die CDU mit ihren Verbündeten in der Sache beharrten aber darauf, keinen Satz (wie von der Verwaltung vorgeschlagen) von 730 v.H. zu beschließen. 


Im Ergebnis hätte das jeweilige Beharren auf die Position (und dann konsequent „nein“ zu stimmen) zu einer Ablehnung einer Hebesatzsatzung geführt. In der Folge hätte die Gemeinde zunächst keinerlei Einnahmen aus Grundsteuer 2025 einnehmen können.

In der Folge ließ die Bürgermeisterin nach einer knapp halbstündigen Sitzungsunterbrechung, in der im persönlichen Austausch keine Einigung erzielt wurde, also im Kern noch einmal über den CDU-Antrag abstimmen. Lediglich „ergänzt“ um den Zusatz, man werde bemüht sein zu prüfen, wo man die dann fehlenden 250.000 € einsparen werde. Die Bürgermeisterin stimmte nun mit CDU, AfD und FDP und so kam es dann doch zu einer knappen Mehrheit für den einheitlichen, gesenkten Hebesatz für die Grundsteuer B.


Wie die Deckungslücke, die übrigens durch eine deutlich zu erwartende Steigerung der Kreisumlage noch höher werden dürfte, gefüllt wird? Das bleibt also offen. Insbesondere vor dem Hintergrund dringenden Handlungsbedarfes an Investitionen im Bereich Schulen, Straßenbau, Feuerwehr, etc.;


Bemerkenswert also im Ergebnis:


Die CDU in Weilerswist vertraut zwar rechtlich keiner Regelung, die ihre eigene Landesregierung mit zu verantworten hat,


  • traut aber dennoch einem von dort vorgeschlagenen Richtwert in Sachen Hebesatz für Weilerswist
  • erklärt kurz VOR der Sitzung in einem SocialMedia-Beitrag, man habe den Haushalt analysiert und habe Einsparpotential ausgemacht
  • erklärt kurz VOR der Sitzung in einem SocialMedia-Beitrag, man habe das mit der Verwaltung abgestimmt
  • erklärt IN der Sitzung, man werde sich bemühen Einsparpotentiale zu finden
  • IN der Sitzung stimmt die Verwaltung (Bürgermeisterin) aber zunächst gegen den Vorschlag
  • belastet die von der CDU angeführte Mehrheit im Kern nun Wohneigentum zu Lasten von Gewerbeeigentum
  • versucht die CDU alle anderen, die mit Blick auf die Belastungen des Haushaltes (übrigens auch in den Folgejahren) eine Senkung kritisch sehen, als unsoziale Steuererhöher darzustellen. 
  • Dabei geht es tatsächlich um folgendes: den Gesamtbetrag an Einnahmen zu sichern, deren Höhe gerade die CDU in der Vergangenheit massiv vorangetrieben und in Zeiten des selbst zu verantwortenden Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen hat. Um wegen der unter CDU-Mehrheiten entstandenen finanziellen Schieflage ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, musste noch der alte Rat vor vielen Jahren eine alle zwei Jahre steigende Grundsteuer einplanen. Letzte Steigerung: 2025; Insoweit wäre der sog. aufkommensneutrale , einheitliche Hebesatz (die Erhöhung, die der alte Rat noch vor Jahren beschlossen hat) bei 730 v.H. gelegen. Der von der CDU als vermeintlich neutral angesehene Hebesatz ist insoweit aus der Luft gegriffen. Die faktische Steuererhöhung hatte die CDU längst selber vor vielen Jahren in die Wege geleitet.


Laut Berechnung der politischen Mitbewerber, der Grünen, wäre das als Horrorszenario dargestellte finanzielle Risiko von Einnahmeverlusten wegen eines etwaigen Klagerisiko nicht höher gewesen, als die jetzt durchgedrückte Reduzierung des einheitlichen Hebesatzes.


Bei allem Respekt vor sachlich begründbaren anderen Meinungen: mit seriöser, fundierter Haushaltspolitik hat dies leider wenig zu tun! Im Gegenteil: vielmehr entsteht der Eindruck, dass sich ein Bürgermeisterkandidat mit einer Art Taschenspielertrick und symbolischen Wahlgeschenken bis zu seiner möglichen Wahl ins Ziel retten will, nachdem es zuvor an seiner erklärten Absicht Kritik gegeben hat. Nicht zu vergessen ist nämlich: die fehlenden 250.000 Euro fehlen jedes Jahr und das vom Kämmerer trotzdem schon länger prognostizierte steigende Defizit wird noch größer. Die CDU und ihr Bürgermeisterkandidat halten dies alles eigenen Veröffentlichungen nach für "fair und zukunftssicher". 


Foto: fotoblend auf pixabay.de

von Frauen in der UWV 13. Februar 2026
Nächster Frauentreff: 03.03.2026 💜 Frauentreff – Zeit für Austausch & Miteinander 💜 Der UWV-Frauentreff Weilerswist lädt wieder herzlich ein! 📅 Dienstag, 03.03.2026 🕖 19:00 Uhr 📍 Restaurant Rancho, Weilerswist Ob zum Zuhören, Austauschen, Lachen oder einfach zum Dabeisein – jede Frau ist willkommen. Ganz entspannt, ohne Verpflichtungen. 🍽️ Essen ist kein Muss – du kannst auch einfach nur auf ein Getränk vorbeikommen. Komm vorbei, bring gerne eine Freundin mit und nimm dir Zeit für dich. Wir freuen uns auf bekannte und neue Gesichter 💫 💜 Frauen unter sich. Offen. Ehrlich. Miteinander Foto: geralt auf pixabay.de
von Fraktion 6. Februar 2026
Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat am Donnerstag, den 05.0.2026 mit den Stimmen der UWV-Fraktion den Haushalt 2026 beschlossen. Das Statement des UWV-Fraktionsvorsitzenden Uwe Wegner hierzu: "Die UWV-Fraktion Weilerswist hat der Haushaltssatzung 2026 zugestimmt – so wie es auch die übrigen Fraktionen dieses Rates getan haben. Diese Zustimmung ist für uns jedoch weit mehr als ein formaler Beschluss. Sie ist Ausdruck politischer Verantwortung, aber auch das Ergebnis eines langen inhaltlichen Weges, den wir als UWV in den vergangenen Jahren geprägt haben. In der letzten Ratsperiode haben wir als Unabhängige Wähler-Vereinigung immer und immer wieder viele Themen angestoßen, eingefordert und in die politischen Gremien eingebracht. Themen, die nicht immer bequem waren, die aber notwendig waren – und die nun mit den im Haushalt vorgesehenen Mitteln umgesetzt werden können und müssen. Der Haushalt 2026 bildet für viele UWV-Forderungen eine tragfähige Grundlage. Nur um auf einige Wenige Aspekte einzugehen: Ein zentrales Beispiel ist das Mobilitätskonzept. Für uns war immer klar: Mobilität darf nicht isoliert gedacht werden. Es geht nicht nur um einzelne Straßen oder einzelne Verkehrsmittel, sondern um ein Gesamtkonzept, das alle Ortslagen und alle Verkehrsteilnehmer mitnimmt – Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende, den motorisierten Verkehr ebenso wie den öffentlichen Raum insgesamt. Der im Haushalt abgebildete Ansatz für die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Gleiches gilt für unsere Feuerwehr. Investitionen in ihre Leistungsfähigkeit sind unverzichtbar – für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig haben wir immer betont, dass verantwortungsvolle Politik auch bedeutet, alternative Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zu prüfen. Für beide Aspekte finden sich im Haushalt Positionen wieder: das klare Bekenntnis zur Feuerwehr und der Blick auf nachhaltige Finanzierung. Auch im Bereich der Schulen sowie der Kinder- und Jugendarbeit können wichtige Akzente gesetzt werden. Hier investieren wir nicht einfach in Gebäude oder Maßnahmen, sondern in Zukunft. In junge Menschen, in Bildung, in Betreuung und in soziale Strukturen, die unsere Gemeinde langfristig tragen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Stärkung des Bauhofes. Ein leistungsfähiger Bauhof ist kein Selbstzweck – er ist die Grundlage für funktionierende Infrastruktur, ein gepflegtes Ortsbild und schnelle Reaktionen im Alltag. Hier unterstützen wir den Bürgermeister bei einer Neuaufstellung, obgleich wir hier vielleicht sogar noch weiter gehen würden. Ebenso bleibt die Digitalisierung der Verwaltung ein zentrales Anliegen der UWV: für effizientere Abläufe, mehr Transparenz und eine moderne, bürgernahe Verwaltung. Auch hier werden wir mit den im Haushalt vorgesehenen Mitteln unser Ziel einer besseren Digitalisierung insgesamt intensiv weiterverfolgen. Für die Schulen, aber auch in Sachen Verwaltung und Bürgerservice. Besonders wichtig ist uns auch, dass der Haushalt kein starres Konstrukt geblieben ist. Im Nachgang zur Einbringung konnten wir noch die Möglichkeit eröffnen, – abhängig von den weiteren Beratungen im Fachausschuss – Mittel für einen ersten Aufschlag in Richtung Hundefreilaufflächen vorzusehen. Das zeigt: Politische Gestaltung endet nicht mit dem ersten Haushaltsentwurf. Insgesamt lässt sich festhalten: Der Haushalt 2026 umfasst in weiten Teilen unabhängige Politik der UWV. Viele unserer inhaltlichen Schwerpunkte, Forderungen und Überzeugungen der letzten fünf Jahre finden sich wieder. Jetzt gilt es, diese wichtigen Akzente auch tatsächlich umzusetzen. Dabei spielt auch der neue Bürgermeister eine Rolle. In den ersten Tagen seiner Amtszeit hat er den Eindruck vermittelt, die zahlreichen offenen und unerledigten Themen entschlossen anzugehen und uns als UWV mit unseren Anliegen ernsthaft mitzunehmen. Unsere Zustimmung zum Haushalt ist daher auch ein Vertrauensbonus, den wir ihm an dieser Stelle bewusst gewähren. Positiv erwähnen wollen wir zudem, dass der Haushalt in diesem Jahr dem Prinzip der Klarheit und Wahrheit mehr Rechnung trägt als es in der Vergangenheit oft der Fall war. Unser ausdrücklicher Dank gilt zudem der gesamten Verwaltung, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diesen Haushalt aufgestellt haben, allen die hieran mitgewirkt haben. Sie haben in einem anspruchsvollen Umfeld sorgfältig gearbeitet und standen uns jederzeit bei Fragen und Beratungen unterstützend zur Seite. Das verdient Anerkennung. Gleichzeitig bleibt eines klar – und das ist weiterhin Kern unabhängiger UWV-Politik: Unsere Zustimmung ist kein Blankoscheck. Wir werden ein kritisches Auge darauf haben, dass den eingestellten Mitteln auch Taten folgen. Haushaltspositionen dürfen nicht am Ende allein dadurch glänzen, dass sie nicht in Anspruch genommen werden, um ein positives Jahresergebnis zu präsentieren. Entscheidend ist, dass das, was beschlossen wird, auch umgesetzt wird. Aus diesem Verständnis heraus trägt die UWV-Fraktion den Haushalt 2026 mit – verantwortungsvoll, konstruktiv und kritisch begleitend. Im Interesse unserer Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger künftig aktiv für eine sachliche, faire und bürgernahe Kommunalpolitik in Weilerswist einzusetzen." Foto: fotoblend auf pixaby.de
von UWV im Kreistag 30. Januar 2026
Mit dem einstimmigen Beschluss des neuen Rettungsbedarfsplans stellte der Kreis Euskirchen unlängst die Notfallversorgung zukunftssicher auf. Der Plan sieht einen Ausbau des Rettungsdienstes um rund 40 Prozent vor, darunter zusätzliche Rettungswachen, mehr Einsatzfahrzeuge sowie etwa 50 neue Stellen. Ziel ist eine schnellere, verlässlichere und flächendeckend hochwertige Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im gesamten Kreisgebiet. Der neue Bedarfsplan reagiert auf deutlich gestiegene Einsatzzahlen, längere Transportwege – unter anderem infolge struktureller Veränderungen im Krankenhausbereich – sowie zunehmende Wartezeiten bei der Übergabe von Patientinnen und Patienten. Durch die Neuausrichtung werden Einsatzmittel künftig bedarfsgerechter disponiert und Engpässe im System spürbar reduziert. Die Unabhängige Wählervereinigung (UWV) hat diesen Prozess im Kreistag und in den zuständigen Fachausschüssen konstruktiv, sachorientiert und lösungsbezogen begleitet. Die UVW-Kreistagsmitglieder Andy Bühl und Uwe Wegner haben sich dabei insbesondere dafür eingesetzt, dass alle ländlichen Räume gleichermaßen berücksichtigt werden und die Versorgungssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger verbessert wird. „Entscheidend war für uns, dass der neue Rettungsdienstbedarfsplan nicht nur einzelne Standorte betrachtet, sondern den gesamten Kreis Euskirchen in den Blick nimmt“, betonen Bühl und Wegner. „Das Ergebnis zeigt, dass durch eine nüchterne Analyse und gute Zusammenarbeit über Parteizugehörigkeit hinweg echte Verbesserungen für die Bevölkerung erreicht werden können.“ Für die Bürgerinnen und Bürger bleibt im Notfall alles wie gewohnt: Die 112 ist weiterhin die zentrale Nummer. Im Hintergrund sorgt der neue Rettungsdienstbedarfsplan dafür, dass Hilfe künftig noch schneller, zielgenauer und verlässlicher dort ankommt, wo sie gebraucht wird – im gesamten Kreis Euskirchen.
von Frauen in der UWV 26. Januar 2026
Nächster Frauentreff: 03.02.2026  Der Januar ist super gestartet – mit vielen neuen Gesichtern und richtig guten Gesprächen. So kann es weitergehen! 📅 03.02.2026 🕖 19:00 Uhr 📍 El Rancho, Weilerswist Eingeladen sind alle Frauen – egal ob Mitglied oder einfach interessiert. Komm gern vorbei, lern uns kennen und tausch dich in entspannter Runde mit uns aus. Wir freuen uns auf euch – auf bekannte und neue Gesichter 💕 Foto: geralt auf pixabay.de
von Frauen in der UWV 30. Dezember 2025
1. Frauentreff 2026 Wir starten gemeinsam ins neue Jahr! Am 06.01.2026 um 19:00 Uhr treffen wir uns im El Rancho Weilerswist zu einem entspannten Abend mit guten Gesprächen, Austausch und viel Herzlichkeit. Wir freuen uns auf euch. 📅 Dienstag, 06.01.2026 🕖 19:00 Uhr 📍 El Rancho, Kölner Straße 78 in Weilerswist Foto: geralt auf pixabay.de
von UWV im Kreistag 19. Dezember 2025
Die Diskussion über eine mögliche Neuorientierung des Kreises Euskirchen in Richtung Region Köln/Bonn gewinnt an Dynamik. In einem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD (an dem auch die UWV mitgewirkt hat) hat der Kreistag nun den weiteren Weg geebnet. Demnach soll der Beitritt zur Region Köln/Bonn e. V. als Vollmitgliedschaft erfolgen, verbunden mit einem Austritt aus dem Zweckverband Region Aachen. Dieser Schritt bietet neue Chancen bei Fördermitteln, Investitionen und regionaler Zusammenarbeit und entspricht der tatsächlichen Alltags- und Pendelrealität vieler Menschen im Kreis. Für die Unabhängige Wählervereinigung (UWV) ist diese Debatte ein zentrales Thema kommunalpolitischer Zukunftsgestaltung. Besonders die UWV-Kreistagsmitglieder Andy Bühl und Uwe Wegner setzen sich in diesem Zusammenhang aktiv dafür ein, dass die Belange der Menschen im Kreis im Mittelpunkt stehen. Bühl und Wegner dazu: "Die Menschen fühlen und leben mehr Köln und Bonn als Aachen. Alleine schon das Berufsleben und Freizeitverhalten findet mehr in der Rheinschiene als im Raum Aachen statt." Bühl und Wegner begrüßen ausdrücklich, dass die strategische Ausrichtung des Kreises neu gedacht wird, zugleich betonen sie, dass die Interessen insbesondere ländlich geprägter Kommunen berücksichtigt werden müssen. „Die Entscheidung über regionale Zugehörigkeiten darf nicht allein von Verwaltungslogiken getragen werden, sondern muss sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung und der wirtschaftlichen Stärke unseres Kreises orientieren“, so Wegner. Die Entwicklung hin zu einer noch engeren Kooperation mit der Region Köln/Bonn wird zusätzliche Perspektiven eröffnen – etwa im Bereich Infrastruktur, Mobilität und Förderung lokaler Projekte. Die UWV macht zudem deutlich, dass dieser Prozess nur ein Anfang sein kann: Eine zukunftsfähige regionale Orientierung erfordert Dialog, transparente Informationsprozesse und die Einbindung unterschiedlichster kommunaler Akteurinnen und Akteure – von Wirtschaft über Ehrenamt bis hin zu Bürgerinitiativen.
von Fraktion 16. Dezember 2025
Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung am Donnerstag, dem 11. Dezember, eine richtungsweisende Entscheidung zur Verkehrsregelung in Weilerswist-Süd getroffen. Auf Grundlage der Verwaltungsvorlage entschied sich der Rat für die sogenannte Variante 1 und fasste hierzu einen entsprechenden Beschluss. Dieser Beschluss bedeutet, dass die verkehrsberuhigten Bereiche im Wohngebiet Weilerswist-Süd – entgegen der zwischenzeitlich erteilten Anordnung des Kreises Euskirchen – weitestgehend erhalten bleiben können. Voraussetzung hierfür sind allerdings entsprechende bauliche Maßnahmen, für die im kommenden Haushaltsjahr die notwendigen Mittel bereitzustellen sind. Der Kreis Euskirchen hat zu dieser Variante sein Einverständnis erklärt und signalisiert, von seiner bisherigen Anordnung, das gesamte Gebiet Weilerswist-Süd als Tempo-30-Zone auszuweisen, abzuweichen und diese Anordnung entsprechend zu widerrufen. Im Rat machte UWV-Fraktionsvorsitzende Uwe Wegner deutlich, dass diese Entscheidung zwar ein wesentlicher, aber lediglich ein erster Schritt sein könne. Ziel müsse es darüber hinaus sein, die Situation für möglichst viele Anwohnerinnen und Anwohner spürbar zu verbessern. Uwe Wegner betonte zudem, wie wichtig es sei, dass sich auch weiterhin Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen. Denkbar seien beispielsweise zusätzliche Markierungen von Parkflächen in verkehrsberuhigten Bereichen oder weitere Verkehrsberuhigungselemente, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit zu unterstützen. Zu viele Straßen seien baulich so gestaltet, dass sie leider zum schnelleren Fahren verleiteten. An einigen Stellen könnte sich trotz oder gerade wegen der notwendigen baulichen Maßnahmen die Situation seiner Ansicht nach noch verschärfen. Positiv hervorzuheben sei in diesem Zusammenhang jedoch die Zusage der Verwaltung, bereits jetzt Geschwindigkeitsmessungen in einzelnen Bereichen durchzuführen und diese auch nach Umsetzung der baulichen Maßnahmen zu wiederholen. Ziel sei es, auf Grundlage belastbarer Zahlen, Daten und Fakten schrittweise weitere neuralgische Punkte im Wohngebiet zu überprüfen und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen abzuleiten. Die UWV-Fraktion wird das Thema Verkehrssicherheit in Weilerswist-Süd weiterhin begleiten und sich dafür einsetzen, dass die beschlossenen Maßnahmen zeitnah konsequent umgesetzt und bei Bedarf weiterentwickelt werden.
von Fraktion 14. November 2025
Die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates hätte ein Signal für einen Neuanfang, für Transparenz und für ein faires Miteinander setzen können. Mit der Wahl und Vereidigung des neuen Bürgermeisters bot sich genau diese Chance – ein guter Moment, um politische Gräben zu überwinden und die kommenden fünf Jahre auf ein stabiles Fundament zu stellen. Dass CDU und SPD gemeinsam eine stabile Mehrheit bilden, ist legitim und politisch nachvollziehbar. Ebenso wäre es logisch gewesen, diese Mehrheit konstruktiv zu nutzen und frühzeitig das Gespräch mit allen anderen politischen Kräften zu suchen – insbesondere bei einer so grundlegenden Frage wie der Besetzung und Größe der Rats- und Fachausschüsse. Chance auf Verständigung ungenutzt Genau diese Chance wurde jedoch verpasst. Statt eines offenen Dialogs wurde ein Antrag von CDU und SPD eingebracht, die Ausschussgröße auf 19 Mitglieder festzulegen. Dies führt zu einer deutlichen Verzerrung der Abbildung des Wählerwillens. Besonders gravierend: Das BSW, das im Rat mit einem einzigen Mandat im Rat vertreten ist, erhält nun in den Ausschüssen ebenfalls einen Sitz – genau wie die UWV, die drei Ratsmitglieder stellt. Damit wird eine einzelne Mandatsträgerin (BSW) in den Ausschüssen gleichgestellt mit einer dreiköpfigen Fraktion – ein demokratisch höchst fragwürdiges Ergebnis. Noch deutlicher wird die Schieflage im Vergleich der Wahlergebnisse: • BSW: 2,17 % • FDP: 5,29 % • BSW + FDP zusammen: 7,46 % • UWV: 7,92 % Trotz geringerem Stimmenanteil erhalten BSW und FDP zusammen zwei Ausschusssitze, die UWV hingegen nur einen – obwohl sie mehr Wählerstimmen auf sich vereint hat als BSW und FDP zusammen. Das bedeutet konkret: Gruppen mit insgesamt weniger Stimmen verfügen nun zusammen über doppelt so viele Ausschusssitze wie die UWV. Debatte abgewürgt – Antrag ohne Begründung durchgedrückt UWV-Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner stellte in seinem Redebeitrag u. a. klar, dass die Gemeindeordnung ausdrücklich zwischen Fraktionen und Einzelmandatsträgern unterscheidet. Auch machte er deutlich, dass die UWV ausdrücklich keine Einwände gegen eine zusätzliche beratende Beteiligung der BSW in allen Ausschüssen hat – im Gegenteil. Statt auf diese Argumente einzugehen, entschieden sich jedoch CDU und SPD dazu, die Debatte zu beenden, indem sie die unmittelbare Abstimmung über ihren Antrag einforderte. Eine Erklärung oder Darstellung, warum die 19er-Größe sinnvoll sei, erfolgte nicht. Damit wurde die inhaltliche Auseinandersetzung im Keim erstickt. Rechtlich möglich, aber demokratisch fair, transparent oder offen gegenüber anderen politischen Kräften – eindeutig nicht. Dass dem Antrag von CDU/SPD auch die AfD zustimmte, verwundert insofern nicht, da auch sie durch die 19er-Ausschussgröße profitiert. Warum 19 Sitze besonders problematisch sind Das Wahlergebnis hat dem neuen Rat durch Ausgleichssitze bewusst eine größere Größe verliehen, um den Wählerwillen ausgewogener abzubilden. In der Logik dieses demokratischen Prinzips wäre eine moderate Ausschusserweiterung, z. B. auf 21 Sitze, folgerichtig gewesen. Dies hätte eine gerechtere Verteilung ermöglicht und die Kräfteverhältnisse näher am Wahlergebnis gehalten. Stattdessen führt die Festlegung auf 19 Sitze zu einer strukturellen Schieflage, die den Sinn der Ausgleichsmechanismen unterläuft. Warnung vor unnötigen Schäden zu Beginn der Amtszeit Uwe Wegner machte zudem deutlich, dass eine solche Vorgehensweise auch dem neuen CDU-Bürgermeister eher schadet als nutzt. Dino Steuer ist angetreten, ein besseres Miteinander in der Gemeindepolitik zu etablieren. Gerade seine eigene Partei hätte ihm diesen Raum geben müssen – und nicht bereits in der konstituierenden Ratssitzung den Boden für politischen Unfrieden bereiten sollen. UWV steht weiterhin für Transparenz, Fairness und eine demokratische Abbildung des Wählerwillens Die UWV ist jederzeit bereit, gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die allen gerecht werden. Dafür braucht es allerdings Gesprächsbereitschaft – nicht nur Mehrheiten.
von Frauen in der UWV 14. November 2025
Einladung zum Frauentreff der "Unabhängigen" 📅 Dienstag, 02.12.2025 🕖 19:00 Uhr 📍 El Rancho, Kölner Straße 78 in Weilerswist Lasst uns das Jahr gemeinsam in gemütlicher Runde ausklingen lassen – mit netten Gesprächen, leckerem Essen und viel guter Laune. Essen ist kein Muss – dabei sein reicht! Wir freuen uns auf einen schönen Abend mit bekannten und neuen Gesichtern! Eure UWV-Frauen Foto: geralt auf pixabay.de
von Kommunales WIssen kompakt 5. November 2025
Mitreden. Mitgestalten. Mitbestimmen – auf Gemeinde-, Stadt- und Kreisebene. Demokratie lebt vom Mitmachen – und das ist in Nordrhein-Westfalen auf mehreren Ebenen möglich: in der Gemeinde, in der Stadt und auch im Kreis. Einwohneranträge – Beteiligung für alle, die hier leben Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann sich mit Anregungen, Anliegen oder Vorschlägen an die kommunalen Vertretungen wenden – also an Rat, Verwaltung oder Kreistag. Einwohneranträge sind ein starkes Instrument, um Themen direkt auf die politische Tagesordnung zu bringen – unabhängig von Wahlrecht oder Staatsangehörigkeit. Egal ob es um Verkehr, Umwelt, Bildung oder Lebensqualität geht: Wer hier wohnt, darf mitreden. Bürgeranträge – Mitbestimmung für Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, also Einwohner mit Wahlrecht, haben zusätzlich die Möglichkeit, Bürgeranträge oder Bürgerbegehren zu stellen. Damit können sie erreichen, dass ein bestimmtes Thema verbindlich im Rat, Stadtrat oder Kreistag behandelt wird – oder sogar zu einem Bürgerentscheid führt. So wird kommunale Demokratie direkt erlebbar: Entscheidungen entstehen nicht nur im Ratssaal, sondern gemeinsam mit den Menschen, die hier leben. Fazit Ob Einwohner oder Bürger – ob in Gemeinde, Stadt oder Kreis: Jede und jeder kann sich einbringen, Themen anstoßen und Verantwortung übernehmen. Beteiligung ist kein Privileg – sie ist Teil unserer lebendigen Demokratie. Umfassender Bericht zu diesem Thema hier .