Brandschutz – nun alles in Ordnung?

31. Januar 2025

Ratsmehrheit verhindert Diskussion im Fachausschuss und schafft Fakten


Der Gemeinderat hat in seiner gestrigen Sitzung mehrheitlich einen neuen Brandschutzbedarfsplan verabschiedet. Ob der Brandschutz in Weilerswist mit der grundsätzlich notwendigen Fortschreibung besser wird, darf angesichts der Gesamtumstände mehr als bezweifelt werden. Die UWV und einige andere Ratsmitglieder, hatten nach vielen offenen Fragen und unbefriedigenden Antworten gegen diesen Plan gestimmt.


Zunächst einmal hätte der Brandschutzbedarfsplan nach Auffassung der „Unabhängigen“ öffentlich vorgestellt und diskutiert werden müssen. Hierfür ist nach geltender Zuständigkeitsordnung der Fachausschuss Bildung, Integration, Generationen und Soziales (BIGS) federführend. Stattdessen wurde das umfassende und für fünf Jahre geltende Dokument gerade einmal eine Woche vor der Ratssitzung in auserwählter Runde und hinter verschlossenen Türen vorgestellt. Marion Leufer, stellv. UWV-Fraktionsvorsitzende: „Das widerspricht nicht nur dem üblichen Ablauf einer transparenten und breiten Diskussion in der Öffentlichkeit, sondern nimmt den Fraktionen die notwendige Zeit, sich umfassend mit dem Werk auseinanderzusetzen und ggfls. auch andere sachkundige Personen hinzuziehen.“ 


Ein gemeinsamer Antrag von UWV und FDP auf Verweisung in den Fachausschuss hat die Mehrheit des Rates, trotz Fragen aus fast allen Fraktionen, abgelehnt (10 Mitglieder stimmten für, 17 gegen die Verweisung in das Fachgremium).


Die in der gestrigen Sitzung zahlreich gestellten Nachfragen, wurden in weiten Teilen dabei leider nur unzureichend beantwortet. 


Beispielsweise in Bezug auf das Wohngebiet Weilerswist-Süd: Dieses ist dem Grunde nach gar nicht berücksichtigt (vgl. Darstellung des Brandschutzbedarfsplans auf S. 86). Hierzu wurde ausgeführt, dass man bei der Erstellung des Brandschutzbedarfsplans auf Einwohnerzahlen des Zensus 2011 zurückgegriffen habe. Demnach hätte es dort diese Siedlungsstruktur noch nicht gegeben. Aktuellere Zahlen lägen nicht vor. Man gehe aber davon aus, dass die Einsatzziele hier aber erreicht werden können. Ein fragwürdiges Statement, welches nicht überzeugen kann. Leufer: „Das es keine aktuellen Zahlen gibt, die man nutzen könnte, ist unsinnig. Die Gemeinde kann Grundsteuerbescheide versenden, sie ist in der Lage Wahlbezirke anhand der Einwohnerzahl zu bilden und kann dabei für jede Straße exakt sagen, wie viele Wahlberechtigte dort wohnen. Zudem ist sie auch Meldebehörde. Für den Brandschutzbedarfsplan will man aber den Entscheidungsträgern weiß machen, man habe keine Einwohnerzahlen?!“


Inhaltlich bemängelt die UWV zudem, dass man weiterhin keine Kenntnis über die genauen Inhalte des Berichtes der Unfallkasse und des Berichtes der Fachkraft für Arbeitssicherheit habe, obgleich es hierzu vor langer Zeit einen entsprechenden Ratsbeschluss gab. UWV-Fraktionsgeschäftsführer Matthias Müller: „Ohne Kenntnis aller Fakten kann ich nicht beurteilen, welche Bedarfe es möglicherweise noch gibt.“ 


Müller weiter: „Wir könnten in meinen Augen unseren geltenden Rechtsanspruch zwar sicher gerichtlich geltend machen, angesichts der Mehrheiten, die im Gegensatz zu uns offenkundig kein gesteigertes Interesse an einem Gesamtüberblick haben und mit ihrer Zustimmung ohnehin schon Fakten geschaffen haben, verzichten wir auf eine gerichtliche Auseinandersetzung, für die am Ende nur die Steuerzahler aufkommen müssten.“


Aktuelle Beschlüsse der politischen Gremien, konkret die Priorisierung eines neuen Gerätehauses in Lommersum, fanden sich bis kurz vor der Abstimmung gar nicht erst im Brandschutzbedarfsplan wieder, sondern wurden zwei Tage vor der Sitzung „nachgeschoben“. Man stelle sich daher die Frage, was vielleicht noch „vergessen“ wurde. Müller: „Dies kann unmöglich innerhalb einer Woche, von erstmaliger Vorstellung bis Beschlussfassung, von uns seriös analysiert werden.“


Es fehlen wesentliche Informationen bzw. Nachweise: die Verfügbarkeit 48m³/Std. Löschwasser wird im neuen Brandschutzbedarfsplan angenommen, aber nicht belegt. Diese Werte müssen durch das Verbandswasserwerk belegbar überprüft und zugeliefert werden. Die Feuerwehr verfügt derzeit über einen Tankwagen mit rund 10-12m³ Löschwasser. Diese Menge würde jedoch nur maximal 15 Minuten der angenommenen Löschwasserverfügbarkeit eines Hydranten ersetzen können. Die Nutzung von weiteren Fahrzeugen der Feuerwehr würde dann unnötig Einsatzmittel und Einsatzkräfte binden, die dann für weitere Einsatzlagen nicht zur Verfügung stünden. Das verfügbare Löschwasser muss auf Grundlage von Fakten und nicht von Annahmen betrachtet werden. 

Problematisch ist zudem die Veränderung der sog. Eintreffzeiten. Auch wenn die Eintreffzeiten des neuen Planes den Anforderungen des Verbandes der Feuererwehren in NRW genügen, so stellen die neuen Eintreffzeiten insgesamt eine Verschlechterung gegenüber dem vorherigen Zielen dar. So heißt es auf Seite 87 des neuen Brandschutzbedarfsplanes: "Der Gutachter stellt fest: Die Feuerwehr der Gemeinde Weilerswist weist eine grundlegende Leistungsfähigkeit auf, erfüllte die Vorgaben aus den bisherigen Schutzzielen jedoch nur teilweise. Mit der Anpassung … wird mittelbar … ein höherer Erreichungsgrad zu erwarten sein.“ 

Für die UWV bedeutet dies im Umkehrschluss: durch die nun verabschiedete längere Erreichbarkeitszeit des Planes wird der Zielerreichungsgrad geschönt, das Ziel einer schnellen Erreichbarkeit aber heruntergeschraubt.


Rein formal erfüllt der nun vorgelegte Brandschutzbedarfsplan die rechtlichen Anforderungen. Allerdings, dies räumte der Ersteller ein, nur die Minimalziele. „Die Unabhängigen“ möchten sich weder jetzt noch zukünftig lediglich mit der Erfüllung von minimalen Zielen zufriedengeben. Auch nicht, wenn es damit formal rechtlich ausreicht. Insbesondere dann nicht, wenn es um die Sicherheit der Bevölkerung geht. Die UWV ist erschrocken, dass sich Mehrheiten gefunden haben, die den Plan trotz vieler diskussionswürdiger Aspekte beschlossen haben (17 ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen). Dadurch wurde die große Chance vertan, die so wichtige strategische Ausrichtung der Feuerwehr, zu planende Investitionen in Millionenhöhe und gute Ausstattung der Einsatzkräfte, gemeinsam und geschlossen anzupacken. Stattdessen nehmen Mehrheiten auf kritische Fragen keinerlei Rücksicht. 

von UWV im Kreistag 19. Dezember 2025
Die Diskussion über eine mögliche Neuorientierung des Kreises Euskirchen in Richtung Region Köln/Bonn gewinnt an Dynamik. In einem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD (an dem auch die UWV mitgewirkt hat) hat der Kreistag nun den weiteren Weg geebnet. Demnach soll der Beitritt zur Region Köln/Bonn e. V. als Vollmitgliedschaft erfolgen, verbunden mit einem Austritt aus dem Zweckverband Region Aachen. Dieser Schritt bietet neue Chancen bei Fördermitteln, Investitionen und regionaler Zusammenarbeit und entspricht der tatsächlichen Alltags- und Pendelrealität vieler Menschen im Kreis. Für die Unabhängige Wählervereinigung (UWV) ist diese Debatte ein zentrales Thema kommunalpolitischer Zukunftsgestaltung. Besonders die UWV-Kreistagsmitglieder Andy Bühl und Uwe Wegner setzen sich in diesem Zusammenhang aktiv dafür ein, dass die Belange der Menschen im Kreis im Mittelpunkt stehen. Bühl und Wegner dazu: "Die Menschen fühlen und leben mehr Köln und Bonn als Aachen. Alleine schon das Berufsleben und Freizeitverhalten findet mehr in der Rheinschiene als im Raum Aachen statt." Bühl und Wegner begrüßen ausdrücklich, dass die strategische Ausrichtung des Kreises neu gedacht wird, zugleich betonen sie, dass die Interessen insbesondere ländlich geprägter Kommunen berücksichtigt werden müssen. „Die Entscheidung über regionale Zugehörigkeiten darf nicht allein von Verwaltungslogiken getragen werden, sondern muss sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung und der wirtschaftlichen Stärke unseres Kreises orientieren“, so Wegner. Die Entwicklung hin zu einer noch engeren Kooperation mit der Region Köln/Bonn wird zusätzliche Perspektiven eröffnen – etwa im Bereich Infrastruktur, Mobilität und Förderung lokaler Projekte. Die UWV macht zudem deutlich, dass dieser Prozess nur ein Anfang sein kann: Eine zukunftsfähige regionale Orientierung erfordert Dialog, transparente Informationsprozesse und die Einbindung unterschiedlichster kommunaler Akteurinnen und Akteure – von Wirtschaft über Ehrenamt bis hin zu Bürgerinitiativen.
von Fraktion 16. Dezember 2025
Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung am Donnerstag, dem 11. Dezember, eine richtungsweisende Entscheidung zur Verkehrsregelung in Weilerswist-Süd getroffen. Auf Grundlage der Verwaltungsvorlage entschied sich der Rat für die sogenannte Variante 1 und fasste hierzu einen entsprechenden Beschluss. Dieser Beschluss bedeutet, dass die verkehrsberuhigten Bereiche im Wohngebiet Weilerswist-Süd – entgegen der zwischenzeitlich erteilten Anordnung des Kreises Euskirchen – weitestgehend erhalten bleiben können. Voraussetzung hierfür sind allerdings entsprechende bauliche Maßnahmen, für die im kommenden Haushaltsjahr die notwendigen Mittel bereitzustellen sind. Der Kreis Euskirchen hat zu dieser Variante sein Einverständnis erklärt und signalisiert, von seiner bisherigen Anordnung, das gesamte Gebiet Weilerswist-Süd als Tempo-30-Zone auszuweisen, abzuweichen und diese Anordnung entsprechend zu widerrufen. Im Rat machte UWV-Fraktionsvorsitzende Uwe Wegner deutlich, dass diese Entscheidung zwar ein wesentlicher, aber lediglich ein erster Schritt sein könne. Ziel müsse es darüber hinaus sein, die Situation für möglichst viele Anwohnerinnen und Anwohner spürbar zu verbessern. Uwe Wegner betonte zudem, wie wichtig es sei, dass sich auch weiterhin Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen. Denkbar seien beispielsweise zusätzliche Markierungen von Parkflächen in verkehrsberuhigten Bereichen oder weitere Verkehrsberuhigungselemente, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit zu unterstützen. Zu viele Straßen seien baulich so gestaltet, dass sie leider zum schnelleren Fahren verleiteten. An einigen Stellen könnte sich trotz oder gerade wegen der notwendigen baulichen Maßnahmen die Situation seiner Ansicht nach noch verschärfen. Positiv hervorzuheben sei in diesem Zusammenhang jedoch die Zusage der Verwaltung, bereits jetzt Geschwindigkeitsmessungen in einzelnen Bereichen durchzuführen und diese auch nach Umsetzung der baulichen Maßnahmen zu wiederholen. Ziel sei es, auf Grundlage belastbarer Zahlen, Daten und Fakten schrittweise weitere neuralgische Punkte im Wohngebiet zu überprüfen und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen abzuleiten. Die UWV-Fraktion wird das Thema Verkehrssicherheit in Weilerswist-Süd weiterhin begleiten und sich dafür einsetzen, dass die beschlossenen Maßnahmen zeitnah konsequent umgesetzt und bei Bedarf weiterentwickelt werden.
von Fraktion 14. November 2025
Die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates hätte ein Signal für einen Neuanfang, für Transparenz und für ein faires Miteinander setzen können. Mit der Wahl und Vereidigung des neuen Bürgermeisters bot sich genau diese Chance – ein guter Moment, um politische Gräben zu überwinden und die kommenden fünf Jahre auf ein stabiles Fundament zu stellen. Dass CDU und SPD gemeinsam eine stabile Mehrheit bilden, ist legitim und politisch nachvollziehbar. Ebenso wäre es logisch gewesen, diese Mehrheit konstruktiv zu nutzen und frühzeitig das Gespräch mit allen anderen politischen Kräften zu suchen – insbesondere bei einer so grundlegenden Frage wie der Besetzung und Größe der Rats- und Fachausschüsse. Chance auf Verständigung ungenutzt Genau diese Chance wurde jedoch verpasst. Statt eines offenen Dialogs wurde ein Antrag von CDU und SPD eingebracht, die Ausschussgröße auf 19 Mitglieder festzulegen. Dies führt zu einer deutlichen Verzerrung der Abbildung des Wählerwillens. Besonders gravierend: Das BSW, das im Rat mit einem einzigen Mandat im Rat vertreten ist, erhält nun in den Ausschüssen ebenfalls einen Sitz – genau wie die UWV, die drei Ratsmitglieder stellt. Damit wird eine einzelne Mandatsträgerin (BSW) in den Ausschüssen gleichgestellt mit einer dreiköpfigen Fraktion – ein demokratisch höchst fragwürdiges Ergebnis. Noch deutlicher wird die Schieflage im Vergleich der Wahlergebnisse: • BSW: 2,17 % • FDP: 5,29 % • BSW + FDP zusammen: 7,46 % • UWV: 7,92 % Trotz geringerem Stimmenanteil erhalten BSW und FDP zusammen zwei Ausschusssitze, die UWV hingegen nur einen – obwohl sie mehr Wählerstimmen auf sich vereint hat als BSW und FDP zusammen. Das bedeutet konkret: Gruppen mit insgesamt weniger Stimmen verfügen nun zusammen über doppelt so viele Ausschusssitze wie die UWV. Debatte abgewürgt – Antrag ohne Begründung durchgedrückt UWV-Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner stellte in seinem Redebeitrag u. a. klar, dass die Gemeindeordnung ausdrücklich zwischen Fraktionen und Einzelmandatsträgern unterscheidet. Auch machte er deutlich, dass die UWV ausdrücklich keine Einwände gegen eine zusätzliche beratende Beteiligung der BSW in allen Ausschüssen hat – im Gegenteil. Statt auf diese Argumente einzugehen, entschieden sich jedoch CDU und SPD dazu, die Debatte zu beenden, indem sie die unmittelbare Abstimmung über ihren Antrag einforderte. Eine Erklärung oder Darstellung, warum die 19er-Größe sinnvoll sei, erfolgte nicht. Damit wurde die inhaltliche Auseinandersetzung im Keim erstickt. Rechtlich möglich, aber demokratisch fair, transparent oder offen gegenüber anderen politischen Kräften – eindeutig nicht. Dass dem Antrag von CDU/SPD auch die AfD zustimmte, verwundert insofern nicht, da auch sie durch die 19er-Ausschussgröße profitiert. Warum 19 Sitze besonders problematisch sind Das Wahlergebnis hat dem neuen Rat durch Ausgleichssitze bewusst eine größere Größe verliehen, um den Wählerwillen ausgewogener abzubilden. In der Logik dieses demokratischen Prinzips wäre eine moderate Ausschusserweiterung, z. B. auf 21 Sitze, folgerichtig gewesen. Dies hätte eine gerechtere Verteilung ermöglicht und die Kräfteverhältnisse näher am Wahlergebnis gehalten. Stattdessen führt die Festlegung auf 19 Sitze zu einer strukturellen Schieflage, die den Sinn der Ausgleichsmechanismen unterläuft. Warnung vor unnötigen Schäden zu Beginn der Amtszeit Uwe Wegner machte zudem deutlich, dass eine solche Vorgehensweise auch dem neuen CDU-Bürgermeister eher schadet als nutzt. Dino Steuer ist angetreten, ein besseres Miteinander in der Gemeindepolitik zu etablieren. Gerade seine eigene Partei hätte ihm diesen Raum geben müssen – und nicht bereits in der konstituierenden Ratssitzung den Boden für politischen Unfrieden bereiten sollen. UWV steht weiterhin für Transparenz, Fairness und eine demokratische Abbildung des Wählerwillens Die UWV ist jederzeit bereit, gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die allen gerecht werden. Dafür braucht es allerdings Gesprächsbereitschaft – nicht nur Mehrheiten.
von Frauen in der UWV 14. November 2025
Einladung zum Frauentreff der "Unabhängigen" 📅 Dienstag, 02.12.2025 🕖 19:00 Uhr 📍 El Rancho, Kölner Straße 78 in Weilerswist Lasst uns das Jahr gemeinsam in gemütlicher Runde ausklingen lassen – mit netten Gesprächen, leckerem Essen und viel guter Laune. Essen ist kein Muss – dabei sein reicht! Wir freuen uns auf einen schönen Abend mit bekannten und neuen Gesichtern! Eure UWV-Frauen Foto: geralt auf pixabay.de
von Kommunales WIssen kompakt 5. November 2025
Mitreden. Mitgestalten. Mitbestimmen – auf Gemeinde-, Stadt- und Kreisebene. Demokratie lebt vom Mitmachen – und das ist in Nordrhein-Westfalen auf mehreren Ebenen möglich: in der Gemeinde, in der Stadt und auch im Kreis. Einwohneranträge – Beteiligung für alle, die hier leben Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann sich mit Anregungen, Anliegen oder Vorschlägen an die kommunalen Vertretungen wenden – also an Rat, Verwaltung oder Kreistag. Einwohneranträge sind ein starkes Instrument, um Themen direkt auf die politische Tagesordnung zu bringen – unabhängig von Wahlrecht oder Staatsangehörigkeit. Egal ob es um Verkehr, Umwelt, Bildung oder Lebensqualität geht: Wer hier wohnt, darf mitreden. Bürgeranträge – Mitbestimmung für Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, also Einwohner mit Wahlrecht, haben zusätzlich die Möglichkeit, Bürgeranträge oder Bürgerbegehren zu stellen. Damit können sie erreichen, dass ein bestimmtes Thema verbindlich im Rat, Stadtrat oder Kreistag behandelt wird – oder sogar zu einem Bürgerentscheid führt. So wird kommunale Demokratie direkt erlebbar: Entscheidungen entstehen nicht nur im Ratssaal, sondern gemeinsam mit den Menschen, die hier leben. Fazit Ob Einwohner oder Bürger – ob in Gemeinde, Stadt oder Kreis: Jede und jeder kann sich einbringen, Themen anstoßen und Verantwortung übernehmen. Beteiligung ist kein Privileg – sie ist Teil unserer lebendigen Demokratie. Umfassender Bericht zu diesem Thema hier .
von UWV im Kreistag 4. November 2025
I m neu gewählten Kreistag des Kreises Euskirchen kommt es zu einem Zusammenschluss: Die beiden UWV-Abgeordneten Uwe Wegner (Weilerswist) und Andreas Bühl (Bad Münstereifel) schließen sich der SPD-Kreistagsfraktion an. “Im neuen Kreistag kommt es darauf an, dass wir die Herausforderungen mit gebündelten Kräften angehen. Wir wollen gute Politik für alle 200.000 Menschen im Kreis Euskirchen machen. Mit Uwe Wegner und Andreas Bühl gibt es große Schnittmengen zu den inhaltlichen Fragen der kommenden Jahre und ein gemeinsames Verständnis, wie wir die Herausforderungen im Sinne der Menschen angehen wollen. Mit dem Zusammenschluss wird auch deutlich, dass ein gemeinsames Arbeiten über Parteigrenzen im Sinne der Menschen möglich ist”, berichtet Thilo Waasem, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. “Auch in Zukunft wird die Stimme der UWV im Kreistag wahrnehmbar sein und wir werden auch weiterhin mit Entschlossenheit Politik für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Euskirchen machen.”, ergänzt Uwe Wegner, Kreistagsabgeordneter für die UWV. Damit widerspricht er auch entschieden einzelnen Gerüchten, wonach die UWV auf Kreisebene ihre Eigenständigkeit aufgeben würde. Für beide Parteien des Zusammenschlusses steht fest: Gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen im Kreistag und dem erneut gewählten Landrat Ramers wollen SPD und UWV eine Kultur des gemeinsamen Arbeitens über Fraktionsgrenzen im Sinne der Menschen im Kreis Euskirchen pflegen.
von JUNIOR Kommunales Wissen kompakt 29. Oktober 2025
Wie kommt man eigentlich in den Stadt-/Gemeinderat oder Kreistag? In jeder Stadt oder Gemeinde gibt es Menschen, die sich für ihre Mitbürger einsetzen. Sie sprechen darüber, was in der Stadt besser werden kann – zum Beispiel neue Spielplätze, sichere Wege usw.; Diese Menschen nennt man Ratsmitglieder oder – wenn es um mehrere Orte zusammen geht – Mitglieder des Kreistags. Aber wie kommt man da überhaupt hin? Wählen – die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger Alle paar Jahre dürfen die Menschen in der Stadt wählen, wer sie im Rat oder Kreistag vertreten soll. Diese Wahl nennt man Kommunalwahl. Die Leute, die wählen dürfen, nennt man wahlberechtigt. Das heißt: Sie müssen in der Stadt oder im Dorf wohnen, und sie müssen alt genug sein, um mitbestimmen zu dürfen. In manchen Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, dürfen sogar schon Jugendliche ab 16 Jahren mitwählen. Das ist besonders, denn bei anderen Wahlen (z. B. Bundestagswahlen) darf man das oft erst ab 18 Jahren. So können junge Menschen früher mitreden, was in ihrer Stadt wichtig ist! Selbst kandidieren – also sich aufstellen lassen Wenn jemand nicht nur mitwählen, sondern selbst mitentscheiden möchte, kann er oder sie kandidieren – also sagen: „Ich möchte im Stadtrat oder Kreistag mitarbeiten!“ Das nennt man das passive Wahlrecht. Aber das geht erst ab 18 Jahren. Dann darf man sich selbst wählen lassen und in den Rat einziehen, wenn genug Menschen für einen stimmen. Was passiert nach der Wahl? Wenn alle Stimmen gezählt sind, steht fest, wer gewählt wurde. Die gewählten Personen bekommen dann einen Brief, in dem steht: „Herzlichen Glückwunsch! Du bist gewählt. Nimmst du die Wahl an?“ Wenn sie Ja sagen, dürfen sie anfangen. Bei einem ersten Treffen, der sogenannten konstituierenden Sitzung, werden alle neuen Ratsmitglieder feierlich begrüßt und müssen versprechen, ihre Aufgaben ehrlich und gut zu machen. Nicht jeder darf Mitglied im Rat sein Es gibt aber auch Menschen, die nicht gleichzeitig im Rat sitzen dürfen – zum Beispiel, wenn sie schon in der Stadtverwaltung arbeiten und dort wichtige Entscheidungen treffen. Das nennt man „Unvereinbarkeit“ oder auf schwer gesagt: Inkompatibilität. Damit will man verhindern, dass jemand zwei Rollen auf einmal hat, die sich gegenseitig beeinflussen könnten. Denn im Rat soll es gerecht und ehrlich zugehen! Zusammengefasst Die Menschen in der Stadt und Gemeinde wählen, wer im Rat oder Kreistag sitzt. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen schon mitwählen. Wer selbst mitmachen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Nach der Wahl gibt es eine feierliche Begrüßung für alle neuen Mitglieder. Nicht alle dürfen mitmachen – z. B. wer sonst bei der Stadt wichtige Entscheidungen trifft.
von Fraktion 28. Oktober 2025
Die Unabhängige Wähler-Vereinigung Weilerswist (UWV) zeigt sich enttäuscht und zunehmend irritiert über die bislang ausgebliebene Resonanz anderer im Rat vertretenen F raktionen sowie des künftigen Bürgermeisters. Auf ihre öffentliche Mitteilung zur Konstituierung der Fraktion und zur Vorbereitung der kommenden Ratsperiode gab es keinerlei Reaktion. Trotz der ausdrücklich erklärten Bereitschaft der UWV , frühzeitig mit allen demokratischen Kräften das Gespräch zu suchen und gemeinsame Perspektiven für die politische Arbeit im Rat zu entwickeln, blieben ernsthafte Reaktionen bislang aus. Diese auffällige Zurückhaltung wirft aus Sicht der UWV die Frage auf, warum eine unabhängige und bürgernahe Gruppierung bereits vor Beginn der neuen Ratsperiode von einem Großteil des neuen Rates offenkundig ausgegrenzt wird. Besonders befremdlich erscheint der UWV, dass sie erst über Umwege erfahren musste, dass zwischen einzelnen Fraktionen offenbar bereits Gespräche und Abstimmungen über die zukünftige Zusammenarbeit vereinbart wurden. Offizielle Informationen oder Einladungen zu solchen Gesprächen wurden an die UWV bisher nicht übermittelt. „Gerade zu Beginn einer neuen Legislaturperiode sollten Offenheit, Fairness und Transparenz die Grundlage der politischen Kultur sein“, betont Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner . „Wenn Entscheidungen oder Absprachen im Vorfeld getroffen werden, ohne alle im Rat vertretenen Kräfte einzubeziehen, stellt das nicht nur die Glaubwürdigkeit, sondern auch den demokratischen Anspruch des Miteinanders infrage.“ Zusätzlich weist die UWV auf in der Öffentlichkeit kursierende Gerüchte über mögliche personelle Veränderungen in der Verwaltung hin, die dem designierten Bürgermeister zugeschrieben werden. Sollte an diesen Spekulationen etwas dran sein, so wäre es nach Ansicht der UWV ein Zeichen des guten Stils und des Respekts, diese Überlegungen zumindest den Ratsfraktionen gegenüber offen zu erläutern oder klarzustellen. Transparente Kommunikation ist die Basis für Vertrauen – gerade in der Phase eines möglichen politischen Neubeginns. Die UWV unterstreicht, dass sie in der Vergangenheit stets ein kritischer, aber immer fairer und gerechter Mitstreiter im Sinne der Bürgerschaft war. Nun wieder ausgegrenzt zu werden schafft mehr als Verwunderung. Die UWV steht für sachorientierte Politik, offene Diskussionen und konstruktive Lösungen im Interesse der Menschen in Weilerswist. „Unsere Tür steht weiterhin offen“, so die abschließende Erklärung der UWV. Demokratie lebt vom Dialog. Dies gilt insbesondere dann, wenn Einzelne gerade die Ehrlichkeit und Fairness in ihren Wahlkampfthesen stets betont haben. Wegner : „Wir nehmen gerade wieder das Gegenteil wahr.“ Wer das Wohl der Gemeinde wirklich in den Mittelpunkt stellt, sollte das Gespräch mit allen suchen – nicht nur mit ausgewählten Partnern.
von JUNIOR Kommunales Wissen kompakt 22. Oktober 2025
Was bedeutet „Kommunale Selbstverwaltung“? In Deutschland gibt es viele Städte, Gemeinden und Dörfer. Man nennt sie auch Kommunen, In jeder Stadt, Gemeinde und Dorf leben Menschen, die arbeiten, lernen und Spaß haben. Damit alles gut klappt, muss sich jemand darum kümmern . Zum Beispiel: dass Straßen sauber und sicher sind dass Spielplätze gebaut und gepflegt werden dass Schulen genug Tische und Stühle haben und dass Busse und Züge fahren Dafür gibt es die kommunale Selbstverwaltung. Das klingt schwierig, aber es bedeutet einfach: Die Stadt oder das Dorf darf viele Dinge selbst entscheiden. Wer kümmert sich darum? Nicht alle Menschen in der Stadt können zusammen entscheiden. Das wären ja viel zu viele! Darum wählen die Menschen ein paar Personen, die für alle mitentscheiden dürfen. Diese heißen: Bürgermeisterin oder Bürgermeister Stadtrat oder Gemeinderat Sie überlegen gemeinsam, was gut für die Menschen im Ort ist. Zum Beispiel: Wo neue Häuser gebaut werden dürfen Wo Kinder spielen können Wofür das Geld der Stadt ausgegeben wird Sie sollen gut zuhören, was die Menschen brauchen – auch Kinder! Wählen – damit alle mitreden können! Damit die richtigen Menschen entscheiden, gibt es Wahlen. Dabei dürfen alle Erwachsenen in der Stadt abstimmen, wer Bürgermeister oder Ratsmitglied wird. Diese Wahl heißt Kommunalwahl. Sie findet alle fünf Jahre statt. Dann können die Menschen bestimmen, wer sich um ihren Ort, ihre Kommune kümmern soll. Warum ist das wichtig? Wenn Städte und Dörfer selbst entscheiden dürfen, geht vieles schneller und besser. Denn die Menschen vor Ort wissen am besten, was wichtig ist. Zum Beispiel: Wo Straßen repariert werden müssen, wo neue Bäume gepflanzt werden sollen, oder wo sich Kinder einen neuen Spielplatz wünschen. So können Städte und Dörfer selbst bestimmen, was für sie richtig und wichtig ist. Das nennt man Selbstverwaltung – weil sie sich eben selbst kümmern! Ein Beispiel: Stell dir vor, auf deinem Spielplatz ist die Schaukel kaputt. Du sagst das deinen Eltern oder deiner Lehrerin. Die Erwachsenen sagen das der Stadt. Der Bürgermeister und der Rat sprechen dann darüber. Wenn sie genug Geld haben, sagen sie vielleicht: „Wir kaufen eine neue Schaukel!“. Und bald kannst du wieder fröhlich schaukeln! So funktioniert kommunale Selbstverwaltung – Menschen kümmern sich gemeinsam um ihren Ort. Zusammengefasst: Jede Stadt und jedes Dorf darf viele Dinge selbst entscheiden. Das nennt man kommunale Selbstverwaltung. Dafür gibt es den Bürgermeister und den Rat. Alle fünf Jahre dürfen die Menschen wählen, wer das macht. So wird entschieden, was in der Stadt passiert – zum Beispiel neue Straßen, Spielplätze oder vielleicht auch Feste!
von Frauen in der UWV 21. Oktober 2025
Einladung zum Frauentreff der "Unabhängigen" UWV-Frauentreff am 04.11.25 – Wir laden euch herzlich ein! Am Dienstag, den 04. November 2025, treffen wir uns wieder zum UWV-Frauentreff! 📍 Ort: Restaurant El Rancho, Weilerswist 🕖 Uhrzeit: 19:00 Uhr Freut euch auf einen gemütlichen Abend voller guter Gespräche, Verständnis und echter Frauenpower! 💬✨ Wie immer steht der Austausch im Vordergrund – Essen ist natürlich möglich, aber kein Muss. 🍽️😉 Ob du schon länger dabei bist oder einfach mal reinschnuppern möchtest – jede Frau ist herzlich willkommen! 💕 Wir tauschen uns aus, lachen, unterstützen uns gegenseitig und wachsen miteinander – genau so, wie Gemeinschaft sein sollte. 💪👭 Wir freuen uns auf dich! 💜 – Dein UWV-Frauentreff-Team Weilerswist Foto: geralt auf pixabay.de