Uwe Wegner
Vorsitzender der
UWV im Kreis Euskirchen
und
UWV-Fraktion im Gemeinderat Weilerswist
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Wie ich gestern telefonisch von der Gemeindeverwaltung erfahren habe, ist der Ausschreibungstext für den Ausbau bzw. die Fertigstellung der Bernhard-Thywissen-Straße nun erstellt. In der kommenden Woche wird dieser Entwurf noch einmal intern geprüft. Im Anschluss daran kann die Ausschreibung für die noch offenen Straßenbaumaßnahmen durch die Gemeinde erfolgen. Nach aktuellem Stand besteht die Absicht, dass die politischen Gremien der Gemeinde noch in diesem Jahr dann eine Auftragsvergabe beschließen können. Sollte dies gelingen, könnten die Bauarbeiten grundsätzlich zeitnah starten – natürlich abhängig von den jeweiligen Witterungsbedingungen. In diesem Zusammenhang habe ich auch darauf hingewiesen, dass sichergestellt sein muss, dass alle betroffenen Anwohner ihre Glasfaser-Hausanschlüsse vorab fertiggestellt bekommen haben (Ich weiß: Glasfaseranschluss in Weilerswist-Süd ist ein anderes, grundsätzliches, trauriges Thema das in Bearbeitung ist - mühsam -) Ein späteres Aufreißen, - auch nur von Teilen - der neu verlegten endgültigen Fahrbahndecke muss m. E. in jedem Fall vermieden werden. Ich hoffe sehr, dass dieser Zeitplan tatsächlich eingehalten werden kann. Leider haben uns in der Vergangenheit verschiedene Projekte gezeigt, dass angekündigte Maßnahmen nicht immer im geplanten Rahmen umgesetzt werden konnten. Umso schöner wäre es, wenn dieses Mal der angedachte Ablauf Realität wird und wir damit endlich die Fertigstellung der Bernhard-Thywissen-Str. erreichen. Insbesondere denke ich hier an die vielen Kinder auf dem Weg zu ihren Kitas. Hier und da schaffen es unsere "Kleinsten" nicht immer unfallfrei/stolperfrei über die unfertige Straße mit ihren Erhöhungen, Steinchen und Splitt. Insbesondere natürlich mit ihren kleinen Zweirädern.

Kommunalwahl 2025 Wahlprogramm - Unsere Kernthemen Die UWV steht nicht nur in Weilerswist für eine bürgernahe und sachorientierte Politik, sondern auch im Kreistag Euskirchen. Unsere Schwerpunkte auf Kreisebene greifen die großen Herausforderungen auf, die viele Gemeinden betreffen, und geben klare Antworten: 1. Solide Finanzen Sparsame Haushaltsführung – keine unnötigen Ausgaben, klare Prioritäten. Transparenz der Kreisfinanzen – nachvollziehbare Beschlüsse, verständliche Erklärungen. Fördermittel sinnvoll nutzen – Projekte nur dann anstoßen, wenn Folgekosten langfristig tragbar sind. 2. Sicherheit & Daseinsvorsorge Zivilschutz stärken – Vorsorge für Notlagen, Katastrophenschutz und Krisenmanagement ausbauen. Freiwillige Leistungen – Beschränkung auf das, was wirklich notwendig ist, um Kommunen finanziell nicht zu überlasten. 3. Gerechte Verteilung Ausgleichsrücklagen zurückführen – Gelder des Kreises müssen wieder stärker den Gemeinden zugutekommen. 4. Nachhaltigkeit & Zukunft Grüne Technologien fördern – z. B. grüner Wasserstoff, Anschluss an überregionale Netze, Stärkung regionaler Wirtschaft. Bezahlbarer Wohnraum – Gründung einer Wohnungsbaugenossenschaft, um faire Mietangebote im Kreis zu schaffen. Warum Mehrheiten entscheidend sind Viele dieser Ziele lassen sich nur mit klaren Mehrheiten im Kreistag umsetzen. Eine starke UWV-Fraktion ist die Voraussetzung, damit diese Vorhaben nicht in Schubladen verschwinden, sondern Realität werden.

Die Unabhängige Wähler-Vereinigung (UWV) Weilerswist lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zum letzten Termin der „Unabhängigen Bank“ vor der Kommunalwahl ein: 📅 Samstag, 13. September 🕛 12:00 Uhr - 13:30 Uhr 📍 Nähe Schützenplatz, Vernich Die UWV möchte mit den Menschen noch einmal ins Gespräch kommen, zuhören und auf Fragen eingehen – so wie sie es seit Jahren praktiziert: nah, ehrlich und unabhängig. Ganz bewusst endet die Veranstaltung jedoch bereits um 13:30 Uhr. Hintergrund: das lebendige Vereinsleben im Ort in Form des kleinen Schützenfestes soll ungestört beginnen können, und die Schützen wie auch ihre Gäste sollen in ihrer Feier nicht von politischen Aktionen am Rande ihrer Veranstaltung begleitet werden. Im Rahmen der Planung und des Genehmigungsverfahrens war den „Unabhängigen“ der Termin des Schützenfestes nicht bekannt. Die UWV schränkt sich daher selbst ganz bewusst in ihrer eigenen Planung ein, denn Politik soll Raum geben – nicht Raum nehmen. Und: Politik soll sich zurücknehmen, wenn Vereine ihrer Veranstaltungen durchführen! Alle Bürgerinnen und Bürger sind bis dahin aber herzlich eingeladen, sich noch einmal vor der Wahl mit der UWV bei einem Kaffee, Tee oder Kaltgetränk auszutaus chen.

Die UWV-Fraktion hat beantragt , dass sich die zuständigen politischen Gremien in nächster Zeit mit der Evaluation der Hol- und Bringzonen an den Grundschulen der Gemeinde befassen. Hintergrund: Im Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität am 02.09.2021 wurde beschlossen, die Hol- und Bringzonen zunächst vorläufig einzurichten und nach einiger Zeit zu überprüfen, ob sich die Standorte bewährt haben oder ob es bessere Alternativen gibt. Inzwischen haben sich verschiedene Bürger an die UWV gewandt. Ihrer Wahrnehmung nach würden einige Hol- und Bringzonen an den Grundschulen nicht oder nur selten genutzt. Vier Jahre nach dem ursprünglichen Beschluss müssten nach Auffassung der "Unabhängigen" der Verwaltung ausreichend Erfahrungen vorliegen, um nun eine fundierte Bewertung vorzunehmen. Ziel ist es, Klarheit darüber zu schaffen, ob die bisherigen Regelungen tatsächlich zur Entlastung der Verkehrssituation rund um die Schulen beitragen und wie sie ggf. optimiert werden können. Die Evaluation soll auch die nachträglich eingerichtete Hol- und Bringzone an der Johann-Hugo-von-Orsbeck-Schule einbeziehen. „Uns ist wichtig, dass die Sicherheit der Schulkinder im Vordergrund steht und gleichzeitig praktikable Lösungen für die Kinder, die Schulen. Eltern und Anwohner gefunden werden“, so die sachkundige Bürgerin Sandra Fritzler . Zum Antrag als PDF? Hier klicken!

Ein Treffpunkt für alle, die sich für das gesellschaftliche und politische Geschehen in unserer Gemeinde interessieren. Bei unserem Stammtisch besteht die Gelegenheit, aktuelle Entwicklungen in der Kommunalpolitik zu besprechen, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Ideen zu entwickeln, wie wir unser Umfeld aktiv mitgestalten können. Ob es um Verkehr, Wohnraum, Umwelt, Freizeitangebote oder andere Themen geht, die Ihnen am Herzen liegen – hier können Sie diese in einer offenen Runde ansprechen. Wir hören zu, diskutieren und überlegen gemeinsam, welche Möglichkeiten es gibt, Veränderungen anzustoßen. Wann und wo? Am 16.09.2025 um 18:00 Uhr treffen wir uns im Caritas Quartiersbüro Weilerswist Heinrich-Rosen-Allee 6, Weilerswist Wir freuen uns auf Ihr Kommen und auf anregende Gespräche. Kontakt für weitere Informationen: E-Mail: klaus.rech@uwvweilserswist.de Telefon: 0179 / 535 44 12

Einwohner und Bürger – wer ist wer, und wer darf was? Einwohner – das große Ganze Einwohner ist jeder, der seinen Wohnsitz in der Gemeinde hat – ganz egal, ob er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht. Auch Kinder und Jugendliche gehören dazu. Kurz: Alle, die hier wohnen, sind Einwohner. Das bedeutet: Jeder Einwohner ist Teil der Gemeinschaft – aber nicht alle Einwohner haben automatisch die gleichen politischen Mitbestimmungsrechte. Bürger – die mit dem Wahlrecht Bürger im Sinne der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist man nur dann, wenn man: Einwohner ist, mindestens 16 Jahre alt ist, und entweder Deutscher oder EU-Bürger ist. Nur Bürger im rechtlichen Sinn haben das Wahlrecht zum Rat und zum Bürgermeister. Sie dürfen wählen und selbst kandidieren. Beteiligungsmöglichkeiten für Einwohner Auch ohne Wahlrecht gibt es Rechte: Anregungen und Beschwerden (§ 24 GO NRW): Jeder Einwohner darf sich mit Vorschlägen, Kritik oder Ideen an Rat und Verwaltung wenden – vom defekten Spielgerät bis zur Anregung für neue Radwege. Öffentliche Ratssitzungen (§ 48 GO NRW): Einwohner dürfen zuhören und bei Einwohnerfragestunden auch direkt Fragen stellen. Damit ist gesichert: Mitreden dürfen alle, nicht nur die Wähler. Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger Wer Bürger im Sinne der GO ist, hat darüber hinausgehende Rechte: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (§§ 26, 26a GO NRW): Bürger können eine direkte Abstimmung über wichtige Angelegenheiten erreichen. Wahlrecht: Bürger wählen Rat und Bürgermeister. Abwahlverfahren (§ 66 GO NRW): Unter bestimmten Voraussetzungen können Bürger sogar die Abwahl des Bürgermeisters beantragen. Fazit Einwohner = alle, die hier wohnen. Bürger = Einwohner mit Wahlrecht. Alle Einwohner können sich einbringen, Vorschläge machen und Öffentlichkeit nutzen. Bürger haben zusätzlich handfeste Mitbestimmungsrechte – von der Wahl bis hin zum Bürgerentscheid. So sorgt die Gemeindeordnung NRW dafür, dass Demokratie in der Kommune nicht nur im Ratssaal stattfindet – sondern auch draußen, mitten im Alltag.

Glaubwürdigkeit
Glaubwürdigkeit ist das "A" und "O" für ein erfolgreiches Miteinander.
Diese fehlt mir bisher an ganz vielen Stellen in unserer Gemeinde.
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Transparenz und Vertrauen
Transparenz und Vertrauen sind unumgänglich für faire Diskussionen und gute Entscheidungen.
Gerade hier gibt es in Weilerswist Nachholbedarf.
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Erfahrung und Wissen
Erfahrung und Wissen sind die Schlüssel für eine optimale Vertretung der Interessen der Bürgerschaft.
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